{"id":"bgbl1-2013-24-1","kind":"bgbl1","year":2013,"number":24,"date":"2013-05-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/24#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-24-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_24.pdf#page=2","order":1,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice","law_date":"2013-05-06T00:00:00Z","page":1250,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["1250 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 24, ausgegeben zu Bonn am 17. Mai 2013\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice\nVom 6. Mai 2013\nAuf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgeset-\nzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom\n31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundes-\nministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einver-\nnehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:\nArtikel 1\nÄnderung der\nVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice\nDie Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice vom\n23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2157) wird wie folgt geändert:\n1. In § 5 Absatz 4 Nummer 4 wird das Wort „vier“ durch das Wort „drei“ und die\nAngabe „20“ durch die Angabe „30“ ersetzt.\n2. § 6 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 2 wird im Wortlaut vor Buchstabe a das Wort „vier“ durch\ndas Wort „drei“ ersetzt.\nbb) In Nummer 4 wird das Wort „drei“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.\ncc) In Nummer 7 wird die Angabe „120“ durch die Angabe „90“ ersetzt.\nb) Absatz 5 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 4 wird das Wort „drei“ durch das Wort „zwei“ und die\nAngabe „15“ durch die Angabe „30“ ersetzt.\nbb) In Nummer 7 wird die Angabe „120“ durch die Angabe „90“ ersetzt.\nc) Absatz 8 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „40“ durch die Angabe „35“ ersetzt.\nbb) In Nummer 3 wird die Angabe „15“ durch die Angabe „20“ ersetzt.\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 6. Mai 2013\nDie Bundesministerin\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz\nIn Vertretung\nRobert Kloos"]}