{"id":"bgbl1-2013-23-7","kind":"bgbl1","year":2013,"number":23,"date":"2013-05-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/23#page=83","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-23-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_23.pdf#page=83","order":7,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk (Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung - BehAppMstrV)","law_date":"2013-04-30T00:00:00Z","page":1203,"pdf_page":83,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013               1203\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Behälter- und Apparatebauer-Handwerk\n(Behälter- und Apparatebauermeisterverordnung – BehAppMstrV)\nVom 30. April 2013\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerksord-                 men, erstellen; Informations- und Kommunikations-\nnung, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a           systeme nutzen,\ndes Gesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1341) ge-         6. Arten und Eigenschaften zu be- und verarbeitender\nändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für           Werk- und Hilfsstoffe, einschließlich der Verfahren\nWirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem               zur Wärme- und Oberflächenbehandlung sowie des\nBundesministerium für Bildung und Forschung:                     Korrosionsschutzes, bei der Planung, Fertigung\nund Instandsetzung berücksichtigen,\n§1\n7. Materialbedarfe und Materialzuschnitte, auch unter\nGegenstand                                 Einsatz rechnergestützter Systeme, festlegen,\nDie Meisterprüfung besteht aus vier selbständigen          8. Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Be-\nPrüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meister-             triebs- und Lagerausstattung sowie für logistische\nprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I             Prozesse entwickeln und umsetzen,\nund II der Meisterprüfung im Behälter- und Apparate-         9. produktions- und verfahrenstechnische Anlagen\nbauer-Handwerk.                                                  und Anlagenteile, insbesondere Behälter, Dampf-\nerzeuger, Wärme- und Kältetauscher aus hoch-,\n§2                                    niedrig- und unlegierten Stählen, Nichteisenmetal-\nMeisterprüfungsberufsbild                          len und Kunststoffen sowie Rohre, Rohrleitungen\nund Formstücke für alle Medien im gesamten\nIm Behälter- und Apparatebauer-Handwerk sind zum               Druck- und Temperaturbereich einschließlich der\nZwecke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und              Tragkonstruktionen und Befestigungen planen,\nKenntnisse zum Nachweis der beruflichen Handlungs-               berechnen, konstruieren, fertigen, installieren und\nkompetenz zu berücksichtigen:                                    dokumentieren; bei den Planungsarbeiten sind\n1. auftragsbezogene Kundenwünsche ermitteln, Kun-               energie- und ressourceneffiziente Aspekte zu be-\nden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftrags-           rücksichtigen,\nverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen,       10. Anlagen und Anlagenteile unter Berücksichtigung\nLeistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Ver-          von Prüf- und Messtechniken auf Funktion und\nträge schließen,                                             Dichtigkeit prüfen, warten, instand setzen, doku-\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und                 mentieren und in Betrieb nehmen,\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-       11. Unteraufträge vergeben und deren Durchführung\nmen, insbesondere unter Berücksichtigung der                 kontrollieren,\nBetriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und        12. Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel\nWeiterbildung, des Qualitätsmanagements, des                 und Störungen analysieren und beseitigen, Ergeb-\nArbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Um-             nisse bewerten und dokumentieren,\nweltschutzes sowie von Informations- und Kommu-\nnikationssystemen,                                      13. Baustelleneinrichtungen planen und überwachen\nsowie Arbeitsabläufe mit den am Bau Beteiligten\n3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren             abstimmen,\nund überwachen; Logistikkonzepte entwickeln und\n14. Kupferschmiedearbeiten entwerfen,         anfertigen,\numsetzen,\nmontieren und instand setzen,\n4. Produktions-, Montage- und Instandhaltungsauf-          15. Betriebseinrichtungen, insbesondere Maschinen,\nträge ausführen, insbesondere unter Berücksichti-            Geräte und Werkzeuge, überwachen,\ngung von Konstruktions-, Fertigungs-, Füge- und\nUmformtechniken sowie gestalterischen Aspekten,         16. durchgeführte Leistungen abnehmen und doku-\nberufsbezogenen rechtlichen Vorschriften und                 mentieren sowie Nachkalkulationen durchführen\ntechnischen Normen sowie der allgemein aner-                 und Auftragsabwicklungen auswerten.\nkannten Regeln der Technik, Personal, Material,\nMaschinen und Geräten sowie von Möglichkeiten                                      §3\nzum Einsatz von Auszubildenden,                                      Ziel und Gliederung des Teils I\n5. technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen,          (1) Durch die Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine\nauch unter Einsatz von rechnergestützten Syste-         berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuwei-","1204             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nsen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen                                       §6\nlösen und dabei Tätigkeiten des Behälter- und Appara-                             Situationsaufgabe\ntebauer-Handwerks meisterhaft verrichten kann.\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und\n(2) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende        vervollständigt den Nachweis der beruflichen Hand-\nPrüfungsbereiche:                                            lungskompetenz für die Meisterprüfung im Behälter-\n1. ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezoge-         und Apparatebauer-Handwerk.\nnes Fachgespräch und                                        (2) Als Situationsaufgabe ist für einen vom Meister-\n2. eine Situationsaufgabe.                                   prüfungsausschuss vorgegebenen Auftrag eine der fol-\ngenden Arbeiten auszuführen:\n§4                              1. einen gewölbten Boden, einen eckigen oder einen\nMeisterprüfungsprojekt                          kegelförmigen Behälter oder ein Formstück von rund\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt               auf eckig nach vorgegebener Zeichnung überprüfen,\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.               berechnen, anfertigen und prüfen oder\nDie auftragsbezogenen Anforderungen werden vom               2. Fehler an einer Rohrleitung oder an einer Kupfer-\nMeisterprüfungsausschuss festgelegt. Hierzu sollen               schmiedearbeit nach vorgegebener Zeichnung er-\nVorschläge des Prüflings berücksichtigt werden. Auf              mitteln und bewerten, Reparaturkonzept erstellen\ndieser Grundlage erarbeitet der Prüfling ein Umset-              sowie ein Teilelement für die Instandsetzung anferti-\nzungskonzept einschließlich einer Zeit- und Material-            gen und prüfen.\nbedarfsplanung. Dieses hat er vor der Durchführung\ndes Meisterprüfungsprojekts dem Meisterprüfungsaus-                                       §7\nschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der Meister-                      Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I\nprüfungsausschuss prüft, ob das Umsetzungskonzept\nden auftragsbezogenen Anforderungen entspricht.                 (1) Das Meisterprüfungsprojekt dauert sieben Ar-\nbeitstage. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minu-\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-           ten und die Situationsaufgabe höchstens acht Stunden\nnungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumenta-             dauern.\ntionsarbeiten.\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt, das Fachgespräch\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine der nachfol-      und die Situationsaufgabe werden gesondert bewertet.\ngenden Aufgaben durchzuführen:                               Die Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und\n1. einen Behälter, einen Apparat, einen Wärmetau-            im Fachgespräch werden im Verhältnis 3:1 gewichtet.\nscher, eine Destillier- oder Extraktionsanlage, jeweils  Hieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Diese\nmit zugehörigen Rohrleitungen, Anschlüssen für Ar-       Gesamtbewertung wird zum Prüfungsergebnis der Si-\nmaturen, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie       tuationsaufgabe im Verhältnis 2:1 gewichtet.\nTragkonstruktionen, planen und herstellen,                  (3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\n2. eine Rohrnetzanlage mit Armaturen, Verteilern, Pum-       Teils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\npe, Regel- und Sicherheitseinrichtungen planen und       chende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im\nherstellen oder                                          Meisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in\n3. eine Kupferschmiedearbeit unter Berücksichtigung          der Situationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten be-\nkreativer Gestaltungsaspekte entwerfen, planen           wertet worden sein darf.\nund anfertigen.\n§8\nDie durchgeführten Arbeiten sind zu kontrollieren und\nzu dokumentieren.                                                      Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II\n(4) Die Planungsunterlagen, bestehend aus Entwurf,           (1) Durch die Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den\nBerechnung und Kalkulation, werden mit 35 Prozent,           in Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 4 genannten Hand-\ndie durchgeführten Arbeiten mit 50 Prozent und die           lungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz\nKontroll- und Dokumentationsunterlagen, bestehend            dadurch nachzuweisen, dass er besondere fachtheore-\naus Messprotokollen und Prüfberichten, mit 15 Prozent        tische Kenntnisse im Behälter- und Apparatebauer-\ngewichtet.                                                   Handwerk zur Lösung komplexer beruflicher Aufgaben-\nstellungen anwenden kann.\n§5                                 (2) In jedem der nachfolgend aufgeführten Hand-\nFachgespräch                           lungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene\nAufgabe zu bearbeiten. Die fallbezogenen Aufgaben\nÜber das abgeschlossene Meisterprüfungsprojekt            sind handwerksspezifisch, wobei die in den Handlungs-\nhat der Prüfling in einem Fachgespräch nachzuweisen,         feldern nach den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Quali-\ndass er befähigt ist,                                        fikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft\n1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die             werden können:\ndem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,              1. Konstruktion, Fertigung, Gestaltung\n2. den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begrün-             Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage\nden und                                                      ist, konstruktions- und fertigungstechnische Aufga-\n3. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-             ben unter Berücksichtigung gestalterischer, wirt-\nbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzu-                schaftlicher und ökologischer Aspekte in einem\nstellen und dabei neue Entwicklungen zu berück-              Behälter- und Apparatebauer-Betrieb zu bearbeiten.\nsichtigen.                                                   Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysie-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013              1205\nren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstel-                heiten bei bestehenden Anlagen, insbesondere\nlung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis j              von Werkstoffen und Materialien, beschreiben\naufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:                    und bewerten,\na) Behälter und Apparate sowie Kupferschmiede-                e) Maßnahmen zur Instandsetzung an Kupfer-\narbeiten, auch unter gestalterischen Aspekten,                schmiedearbeiten, insbesondere unter Beach-\nentwerfen,                                                    tung des Denkmalschutzes, auswählen und die\nb) Konstruktionsunterlagen, insbesondere Funkti-                  Auswahl begründen,\nonspläne, Stücklisten und Schweißpläne, unter             f) Prüf- und Messverfahren sowie Prüf- und Mess-\nBerücksichtigung eines Auftrags und einer Ange-               techniken für Funktionsprüfungen, einschließlich\nbotskalkulation erstellen, analysieren, bewerten              Fehlersuchverfahren, auswählen und beurteilen;\nund korrigieren,                                              Prüf- und Messergebnisse bewerten und doku-\nc) Aufbau, Wirkungsweisen und Funktionen von Be-                  mentieren;\nhältern und Apparaten beschreiben und bewer-           3. Auftragsabwicklung\nten,\nDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage\nd) Konstruktionen und Abwicklungen für Behälter               ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Behälter-\nund Apparate beschreiben, auswählen, entwerfen            und Apparatebauer-Betrieb, auch unter Anwendung\nund berechnen,                                            branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und\ne) Werkstoffe bestimmen und die Auswahl begrün-               qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu\nden; Materialbedarf berechnen sowie Material-             kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweili-\nzuschnitte zeichnerisch darstellen und rechnerisch        gen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den\nermitteln,                                                Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen ver-\nknüpft werden:\nf) Materialbe- und -verarbeitung im Fertigungspro-\nzess unter Berücksichtigung des Werkstoffs und            a) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-\ndes Verwendungszwecks auswählen und die                       len,\nAuswahl begründen,                                        b) Angebotsunterlagen erstellen und Angebote aus-\ng) Füge- und Umformtechniken, insbesondere von                    werten, auch unter Berücksichtigung von ener-\nMetallen, Metall-Verbundstoffen und Kunststof-                gie- und ressourceneffizienten Aspekten; Ange-\nfen, beschreiben und bewerten,                                botskalkulationen für unterschiedliche Auftrags-\ntypen durchführen,\nh) Arten und Aufbringen von metallischen und nicht-\nmetallischen Schutzüberzügen beschreiben, den             c) Unteraufträge vergeben und kontrollieren,\njeweiligen Verwendungszwecken zuordnen und                d) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und\nZuordnung begründen,                                          -organisation unter Berücksichtigung der Ferti-\ni) Verfahren der Oberflächen- und Wärmebehand-                    gungs-, Montage- und Instandhaltungstechnik,\nlung sowie des Korrosionsschutzes beschreiben,                des Einsatzes von Personal, Material und Geräten\nden jeweiligen Verwendungszwecken zuordnen                    bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte dar-\nund Zuordnung begründen,                                      stellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbe-\nreichen berücksichtigen,\nj) Verfahren zur Bauteilprüfung beschreiben, aus-\nwählen und die Auswahl begründen;                         e) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-\nnische Normen sowie allgemein anerkannte Re-\n2. Montage und Instandhaltung\ngeln der Technik anwenden, insbesondere die\nDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage                Haftung bei der Herstellung, der Montage und\nist, montage- und instandhaltungstechnische Aufga-                bei Dienstleistungen beurteilen,\nben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und\nf) technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnun-\nökologischer Aspekte in einem Behälter- und Appa-\ngen zur Arbeitsprozessplanung- und -überwa-\nratebauer-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er be-\nchung, auch unter Anwendung branchenüblicher\nrufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewer-\nSoftware, erstellen, bewerten und korrigieren,\nten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen meh-\nrere der unter den Buchstaben a bis f aufgeführten            g) den auftragsbezogenen Einsatz von Personal,\nQualifikationen verknüpft werden:                                 Material, Werkstoffen, Maschinen und Geräten\na) Montageverfahren unter Berücksichtigung eines                  bestimmen und begründen,\nAuftrags, einer Angebotskalkulation sowie von             h) qualitätssichernde Aspekte bei der Auftragsan-\nFunktionsplänen und Zeichnungen darstellen,                   nahme und der Durchführung von Aufträgen be-\nauswählen und die Auswahl begründen,                          schreiben,\nb) Fehler- und Störungssuche durchführen, Maß-                i) eine Nachkalkulation durchführen;\nnahmen, Methoden und Alternativen für die In-          4. Betriebsführung und Betriebsorganisation\nstandhaltung auswählen, Lösungen erarbeiten,\nkorrigieren und begründen,                                Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage\nist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebs-\nc) Material bestimmen und Materialbedarf für In-              organisation in einem Behälter- und Apparatebauer-\nstandhaltung berechnen sowie Materialzuschnitte           Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen\nrechnerisch ermitteln,                                    Vorschriften, auch unter Anwendung von Informa-\nd) Maßnahmen zur Instandsetzung an Behältern und              tions- und Kommunikationssystemen, wahrzuneh-\nApparaten unter Berücksichtigung von Besonder-            men. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen","1206              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nmehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführ-              Handlungsfelder eine mündliche Ergänzungsprüfung\nten Qualifikationen verknüpft werden:                            durchgeführt werden, wenn diese das Bestehen des\na) betriebliche Kosten ermitteln; dabei betriebswirt-            Teils II der Meisterprüfung ermöglicht.\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,                       (4) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; be-                 Teils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\ntriebliche Kennzahlen ermitteln,                              chende Prüfungsleistung. Die Prüfung des Teils II ist\nnicht bestanden, wenn\nc) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nGewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund                    1. ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten be-\ntechnischer und wirtschaftlicher Entwicklungen                    wertet worden ist oder\nerarbeiten,                                                   2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Hand-\nd) Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanage-                      lungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten be-\nments für den Unternehmenserfolg darstellen,                      wertet worden sind.\nMaßnahmen des Qualitätsmanagements festle-\ngen; Dokumentationen bewerten,                                                           § 10\ne) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen;                                      Allgemeine Prüfungs-\nNotwendigkeit der Personalentwicklung, insbe-                                und Verfahrensregelungen,\nsondere in Abhängigkeit von Auftragslage und                          weitere Regelungen zur Meisterprüfung\nAuftragsabwicklung, begründen,                                   (1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-\nf) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung                  verordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)\nder arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und                 in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.\ndes Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpoten-                    (2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenver-               prüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\nmeidung und -beseitigung festlegen,                           prüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I\ng) gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstat-                 S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.\ntung sowie logistische Prozesse planen und dar-\nstellen,                                                                                 § 11\nh) den Nutzen des Einsatzes von Informations- und                                   Übergangsvorschrift\nKommunikationssystemen, insbesondere für Kun-                    (1) Die bis zum 30. Juni 2013 begonnenen Prüfungs-\ndenbindung und -pflege sowie Warenwirtschaft,\nverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu\nbegründen,\nEnde geführt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bis\ni) den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen                zum Ablauf des 31. Dezember 2013, sind auf Verlangen\nauftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbe-                  des Prüflings die bis zum 30. Juni 2013 geltenden Vor-\nsondere für die betriebsinterne Organisation so-              schriften weiter anzuwenden.\nwie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen\n(2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum\nund bewerten.\n30. Juni 2013 geltenden Vorschriften nicht bestanden\nhaben und sich bis zum 30. Juni 2015 zu einer Wieder-\n§9\nholungsprüfung anmelden, können auf Verlangen die\nPrüfungsdauer und Bestehen des Teils II                       Wiederholungsprüfung nach den bis zum 30. Juni 2013\n(1) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen          geltenden Vorschriften ablegen.\nund dauert in jedem Handlungsfeld drei Stunden. Eine\nPrüfungsdauer von sechs Stunden täglich darf nicht                                              § 12\nüberschritten werden.                                                             Inkrafttreten, Außerkrafttreten\n(2) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem                    Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.\narithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-                Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild\nlungsfelder nach § 8 Absatz 2 gebildet.                              und über die Prüfungsanforderungen im praktischen\n(3) Wurden in höchstens zwei der in § 8 Absatz 2                  Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung\ngenannten Handlungsfelder jeweils mindestens 30 und                  für das Kupferschmiede-Handwerk vom 28. August\nweniger als 50 Punkte erreicht, kann in einem dieser                 1974 (BGBl. I S. 2142) außer Kraft.\nBerlin, den 30. April 2013\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nB. Heitzer"]}