{"id":"bgbl1-2013-23-1","kind":"bgbl1","year":2013,"number":23,"date":"2013-05-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_23.pdf#page=2","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)","law_date":"2013-05-07T00:00:00Z","page":1122,"pdf_page":2,"num_pages":39,"content":["1122            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nGesetz\nzur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften\n(Personenstandsrechts-Änderungsgesetz – PStRÄndG)\nVom 7. Mai 2013\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                 3. die Aufhebung oder die Scheidung der Ehe,\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                          4. die Feststellung des Nichtbestehens der Ehe,\nArtikel 1                               5. jede Änderung des Namens der Ehegatten,\nÄnderung des                               6. jede sonstige Änderung des Personenstandes,\nPersonenstandsgesetzes                              soweit sie Angaben im Eheeintrag betrifft,\nDas Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007                7. die Änderung der eingetragenen Religionszu-\n(BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 2 des Geset-           gehörigkeit, wenn der betroffene Ehegatte dies\nzes vom 23. Januar 2013 (BGBl. I S. 101) geändert                  wünscht,\nworden ist, wird wie folgt geändert:                            8. Berichtigungen.\n1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 22 wie         Auf die Wiederverheiratung oder die Begründung\nfolgt gefasst:                                              einer Lebenspartnerschaft wird hingewiesen.“\n„§ 22 Fehlende Angaben“.                                 5. § 21 wird wie folgt geändert:\n2. In § 7 Absatz 3 werden vor dem Punkt am Ende ein            a) In Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort „Familien-\nSemikolon und die Wörter „dies gilt nicht für still-           name“ durch das Wort „Geburtsname“ ersetzt.\ngelegte Registereinträge nach § 47 Absatz 4“ ein-           b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\ngefügt.\n„(3) Zum Geburtseintrag wird hingewiesen\n3. § 15 wird wie folgt geändert:\n1. auf die Staatsangehörigkeit der Eltern, wenn\na) In Absatz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort                      sie nicht Deutsche sind und ihre ausländische\n„Geburt“ ein Komma und die Wörter „ihr Ge-                     Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist,\nschlecht“ eingefügt.\n2. bei einem Kind, dessen Eltern miteinander\nb) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:                      verheiratet sind, auf deren Eheschließung,\n„3. die nach der Eheschließung geführten Vor-               3. auf die Beurkundung der Geburt der Mutter\nnamen und Familiennamen der Ehegatten.“                    und des Vaters,\nc) In Absatz 2 wird der abschließende Punkt in                 4. auf den Erwerb der deutschen Staatsange-\nNummer 3 durch ein Komma ersetzt und wird                      hörigkeit des Kindes nach § 4 Absatz 3 des\nfolgende Nummer 4 angefügt:                                    Staatsangehörigkeitsgesetzes,\n„4. auf das Sachrecht, dem die Namensführung                5. auf das Sachrecht, dem die Namensführung\nder Ehegatten unterliegt.“                                 des Kindes unterliegt.“\n4. § 16 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:                    6. § 22 wird wie folgt geändert:\n„(1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundun-              a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:\ngen aufgenommen über\n„§ 22\n1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten,\nFehlende Angaben“.\n2. die Todeserklärung oder die gerichtliche Fest-\nstellung der Todeszeit eines Ehegatten und die           b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:\nAufhebung solcher Beschlüsse sowie die Auf-                    „(3) Kann das Kind weder dem weiblichen\nlösung der Ehe durch Eheschließung des ande-                noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet\nren Ehegatten,                                              werden, so ist der Personenstandsfall ohne eine","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013               1123\nsolche Angabe in das Geburtenregister einzu-              b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\ntragen.“\n„(2) § 34 Absatz 3 gilt entsprechend.“\n7. § 27 wird wie folgt geändert:\nc) Die bisherigen Absätze 2 bis 4 werden die Ab-\na) Absatz 3 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:                    sätze 3 bis 5.\n„4. die nachträgliche Angabe oder die Änderung        11. § 36 wird wie folgt geändert:\ndes Geschlechts des Kindes,“.                        a) Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 wird wie folgt ge-\nb) Absatz 3 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:                    fasst:\n„5. die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes zu               „2. bei einem Sterbefall die Eltern, die Kinder\neiner Religionsgemeinschaft, die Körper-                    und der Ehegatte oder Lebenspartner des\nschaft des öffentlichen Rechts ist, sowie die               Verstorbenen, jede andere Person, die ein\nÄnderung dieser Eintragung, sofern das Kind                 rechtliches Interesse an der Beurkundung\ndies wünscht,“.                                             geltend machen kann, sowie die deutsche\nAuslandsvertretung, in deren Zuständigkeits-\nc) Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:                         bereich der Sterbefall eingetreten ist.“\naa) In Nummer 1 werden die Wörter „und deren              b) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „antragsbe-\nAuflösung“ gestrichen.                                  rechtigte“ durch das Wort „antragstellende“ er-\nbb) In Nummer 3 wird der Punkt durch das Wort                setzt.\n„oder“ ersetzt und werden die Wörter „eine       12. Dem § 38 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:\ndas Kind betreffende Todeserklärung oder\ngerichtliche Feststellung der Todeszeit.“ an-        „Sind von diesem Standesamt Urkunden nicht zu\ngefügt.                                              erhalten, so ist der Sterbefall erneut zu beurkun-\nden.“\n8. § 31 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\n13. § 41 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\n„(1) Im Sterberegister werden beurkundet\n„Zur Entgegennahme der Erklärungen ist das Stan-\n1. die Vornamen und der Familienname des Ver-                desamt zuständig, das die Eheschließung zu beur-\nstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt, das Ge-             kunden hat oder das Eheregister führt, in dem die\nschlecht sowie auf Wunsch des Anzeigenden die             Eheschließung beurkundet ist.“\nrechtliche Zugehörigkeit des Verstorbenen zu\neiner Religionsgemeinschaft, die Körperschaft         14. § 42 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\ndes öffentlichen Rechts ist,                              „Zur Entgegennahme der Erklärungen ist           das\n2. der letzte Wohnsitz und der Familienstand des             Standesamt zuständig, das die Begründung          der\nVerstorbenen,                                             Lebenspartnerschaft zu beurkunden hat oder       das\nLebenspartnerschaftsregister führt, in dem        die\n3. die Vornamen und der Familienname des Ehe-                Lebenspartnerschaft beurkundet ist.“\ngatten oder Lebenspartners, wenn der Verstor-\n15. § 43 wird wie folgt geändert:\nbene im Zeitpunkt seines Todes verheiratet war\noder eine Lebenspartnerschaft führte; war die             a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.\nEhe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufge-\nb) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\nlöst, sind die Vornamen und der Familienname\ndes letzten Ehegatten oder Lebenspartners an-                   „(2) Zur Entgegennahme der Erklärungen ist\nzugeben,                                                     das Standesamt zuständig, das das Geburten-\nregister für die Person, deren Name geändert\n4. Ort sowie Tag, Stunde und Minute des Todes.“\noder bestimmt werden soll, führt. Wird die Erklä-\n9. § 34 wird wie folgt geändert:                                   rung im Zusammenhang mit einer Erklärung zur\nNamensführung von Ehegatten oder Lebens-\na) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\npartnern abgegeben, so ist das Standesamt zu-\n„(3) Personen, die eine Erklärung nach § 94               ständig, das die Eheschließung oder die Begrün-\ndes Bundesvertriebenengesetzes abgegeben                     dung der Lebenspartnerschaft zu beurkunden\nhaben, sind nur mit den nach dieser Erklärung                hat oder das Eheregister oder das Lebenspart-\ngeführten Vornamen und Familiennamen einzu-                  nerschaftsregister führt; dieses Standesamt ist\ntragen; dies gilt entsprechend für Vertriebene               außerdem zuständig, wenn die Erklärung nicht\nund Spätaussiedler, deren Name nach den Vor-                 im Zusammenhang mit einer Erklärung zur\nschiften des Gesetzes über die Änderung von                  Namensführung von Ehegatten oder Lebens-\nFamiliennamen und Vornamen geändert worden                   partnern abgegeben und kein Geburtseintrag\nist.“                                                        im Inland geführt wird. Ergibt sich danach keine\nZuständigkeit, so ist das Standesamt zuständig,\nb) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Ab-\nin dessen Zuständigkeitsbereich der Erklärende\nsätze 4 und 5.\nseinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen\n10. § 35 wird wie folgt geändert:                                   Aufenthalt hat. Ergibt sich auch danach keine\nZuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin\na) Absatz 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:\nzuständig. Das Standesamt I in Berlin führt ein\n„Antragsberechtigt sind die Lebenspartner, sind              Verzeichnis der nach den Sätzen 3 und 4 entge-\nbeide verstorben, auch deren Eltern und Kinder.“             gengenommenen Erklärungen.“","1124              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\n16. In § 45 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „der                2. Ort und Tag der Geburt der Ehegatten,\nErklärende“ durch die Wörter „das Kind“ ersetzt.              3. Ort und Tag der Eheschließung,\n17. § 47 wird wie folgt geändert:                                 4. die rechtliche Zugehörigkeit eines Ehegatten zu\na) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:                        einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zu-\ngehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.\n„Auf Grund öffentlicher Urkunden oder eigener\nIst die Ehe aufgelöst oder ist das Nichtbestehen\nErmittlungen des Standesamts sind außerdem\nder Ehe festgestellt, so ist dies unter Angabe des\nzu berichtigen\nAnlasses und Zeitpunkts am Ende der Eheurkunde\n1. die in den Personenstandsregistern einge-              im Feld „Weitere Angaben aus dem Register“ anzu-\ntragenen Hinweise,                                     geben; Gleiches gilt für die Todeserklärung oder\ngerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehe-\n2. fehlerhafte Übertragungen aus Urkunden, die\ngatten sowie für die Nichtigerklärung der Ehe.“\nder Eintragung zugrunde gelegen haben,\n23. § 58 wird wie folgt gefasst:\n3. im Sterberegister die Angaben über den letz-\nten Wohnsitz des Verstorbenen,                                                  „§ 58\nLebenspartnerschaftsurkunde\n4. in allen Personenstandsregistern die Registrie-\nrungsdaten eines Personenstandseintrags.“                 In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden auf-\ngenommen\nb) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:\n1. die Vornamen und Familiennamen der Lebens-\n„Eine Anhörung unterbleibt, wenn es sich um                   partner zum Zeitpunkt der Begründung der\ndie Berichtigung eines Hinweises auf einen Ein-               Lebenspartnerschaft sowie die sich aus dem\ntrag in einem anderen Personenstandsregister                  Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung\noder von Registrierungsdaten des Personen-                    der Lebenspartnerschaftsurkunde ergebenden\nstandseintrags handelt.“                                      Vornamen und Familiennamen,\nc) Folgender Absatz 4 wird angefügt:                          2. Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner,\n„(4) Die Berichtigung fehlerhafter Registrie-          3. Ort und Tag der Begründung der Lebenspartner-\nrungsdaten eines Eintrags erfolgt durch Kenn-                 schaft,\nzeichnung des entsprechenden Registereintrags             4. die rechtliche Zugehörigkeit eines Lebenspart-\nund erneute Beurkundung. Die nach Satz 1 ge-                  ners zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich\nkennzeichneten Registereinträge gelten als still-             die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag er-\ngelegt und dürfen nicht mehr verarbeitet werden.              gibt.\nDie Registrierungsdaten eines stillgelegten Ein-\ntrags können wieder verwendet werden.“                    Ist die Lebenspartnerschaft aufgelöst oder ist das\nNichtbestehen der Lebenspartnerschaft festge-\n18. In § 48 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Im                 stellt, so ist dies unter Angabe des Anlasses und\nÜbrigen“ durch die Wörter „Außer in den Fällen                Zeitpunkts am Ende der Lebenspartnerschaftsur-\ndes § 47“ ersetzt.                                            kunde im Feld „Weitere Angaben aus dem Regis-\n19. In § 52 Absatz 1 Satz 3 werden nach den Wörtern               ter“ anzugeben.“\n„dem Beschwerdeführer“ ein Komma und die                  24. § 60 wird wie folgt geändert:\nWörter „dem Standesamt“ eingefügt.                            a) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer 3 einge-\n20. § 53 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:                             fügt:\n„(2) Gegen den Beschluss steht dem Standes-                    „3. die Vornamen und der Familienname des\namt und der Aufsichtsbehörde die Beschwerde in                        Ehegatten oder Lebenspartners, wenn der\njedem Fall zu.“                                                       Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes ver-\nheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft\n21. § 55 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:                          führte; war die Ehe oder Lebenspartnerschaft\ndurch Tod aufgelöst, sind die Vornamen und\n„Für die Ausstellung der Personenstandsurkunde\nder Familienname des letzten Ehegatten oder\nist vorbehaltlich des § 67 Absatz 3 das Standesamt\nLebenspartners anzugeben,“.\nzuständig, bei dem der entsprechende Registerein-\ntrag geführt wird.“                                           b) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4.\n22. § 57 wird wie folgt gefasst:                              25. § 63 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\n„§ 57                                   „(2) Sind die Vornamen einer Person auf Grund\ndes Transsexuellengesetzes vom 10. September\nEheurkunde                              1980 (BGBl. I S. 1654) geändert oder ist festgestellt\nworden, dass diese Person dem anderen als dem in\nIn die Eheurkunde werden aufgenommen\nihrem Geburtseintrag angegebenen Geschlecht an-\n1. die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten               gehört, so darf abweichend von § 62 eine Perso-\nzum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich            nenstandsurkunde aus dem Geburtseintrag nur\naus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Aus-            der betroffenen Person selbst und eine Personen-\nstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen               standsurkunde aus dem Ehe- oder Lebenspartner-\nund Familiennamen,                                        schaftseintrag nur der betroffenen Person selbst","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                1125\nsowie ihrem Ehegatten oder Lebenspartner erteilt             a) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst:\nwerden. Diese Beschränkungen entfallen mit dem                   „§ 26 Suchfunktion“.\nTod der transsexuellen Person; § 5 Absatz 1 und\n§ 10 Absatz 2 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 des             b) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst:\nTranssexuellengesetzes bleiben unberührt.“                       „§ 37 Sterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken\nund Gewässern; unbekannter Sterbeort“.\n26. § 65 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\nc) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt gefasst:\n„Behörden und Gerichten sind auf Ersuchen Perso-\nnenstandsurkunden zu erteilen, Auskunft aus einem                „§ 39 (weggefallen)“.\noder Einsicht in einen Registereintrag sowie die             d) Die Angabe zu § 49 wird wie folgt gefasst:\nDurchsicht mehrerer Registereinträge zu gewähren,                „§ 49 (weggefallen)“.\nsoweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit\nliegenden Aufgaben erforderlich ist.“                     2. In § 6 Absatz 2 wird die Angabe „§ 63 Abs. 3“ durch\ndie Angabe „§ 63 Absatz 4“ ersetzt.\n27. § 66 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:\n3. Dem § 11 wird folgender Absatz 4 angefügt:\n„Die Benutzung bedarf der Zustimmung der für den\n„(4) Das Bundesministerium des Innern kann\nFachbereich des Forschungsvorhabens zuständi-\neine den Voraussetzungen des Absatzes 3 genü-\ngen obersten Bundes- oder Landesbehörde oder\ngende Schnittstellenbeschreibung durch Veröffent-\neiner von dieser bestimmten Stelle; die Zuständig-\nlichung im Bundesanzeiger für verbindlich anwend-\nkeit der obersten Landesbehörde richtet sich nach\nbar erklären.“\ndem Sitz der Forschungseinrichtung.“\n4. In § 20 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „; § 63\n28. In § 70 Absatz 1 werden nach dem Wort „wer“ die              Abs. 2 und 4 gilt entsprechend“ gestrichen.\nWörter „vorsätzlich oder fahrlässig“ eingefügt.\n5. § 26 wird wie folgt gefasst:\n29. § 73 wird wie folgt geändert:\n„§ 26\na) Nummer 16 wird wie folgt gefasst:\nSuchfunktion\n„16. weitere Angaben zum Familienstand des                  (1) Die nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes zu\nVerstorbenen sowie zum Ort und Zeitpunkt            führenden Personenstandsregister sind mit einer\ndes Todes im Sterbeeintrag (§ 31 Absatz 1           Suchfunktion zu versehen, die anderen Standes-\nNummer 2 und 4) und in der Sterbeurkunde            ämtern die Feststellung ermöglicht, ob ein Perso-\n(§ 60 Nummer 2 und 4),“.                            nenstandseintrag geführt wird. Suchkriterien sind\nb) Nummer 24 wird wie folgt gefasst:                         Daten aus den Datenfeldern, die in Anlage 1 zur\nVerwendung als Suchfeld ausgewiesen sind. Als\n„24. die elektronische Erfassung und Fortführung         Suchergebnis dürfen nur das Standesamt und die\nder bis zum 1. Januar 2009 angelegten Per-          Registernummer (§ 16 Absatz 2 Satz 2) des ge-\nsonenstandsbücher (§ 76 Absatz 5) und der           suchten Eintrags mitgeteilt werden.\nbis zum 1. Januar 2014 vorgenommenen\nÜbergangsbeurkundungen (§ 75 Satz 4),“.                (2) Für Altregister und Übergangsbeurkundun-\ngen, die nicht elektronisch nacherfasst worden\n30. § 74 Absatz 1 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:               sind, ist ein Suchverzeichnis zu führen, aus dem\n„5. die elektronische Erfassung und Fortführung              die Suchanfragen beantwortet werden können; für\nder Personenstandsbücher (§ 76 Absatz 5) und            die Benutzung gilt Absatz 1 entsprechend.“\nder Übergangsbeurkundungen (§ 75 Satz 4) zu          6. § 27 wird wie folgt gefasst:\nregeln,“.\n„§ 27\n31. In § 75 wird nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt:               Verzeichnisse beim Standesamt I in Berlin\n„§ 4 gilt entsprechend.“                                        (1) Für die beim Standesamt I in Berlin geführten\n32. § 76 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                        elektronischen Verzeichnisse nach § 41 Absatz 2\nSatz 4, § 42 Absatz 2 Satz 4, § 43 Absatz 2 Satz 5\n„(3) Für die Fortführung der Zweitbücher gilt § 4         und § 45 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes sowie für\nAbsatz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass Hin-             die Verzeichnisse über Personenstandsfälle im\nweise nicht einzutragen sind.“                               Ausland ist ein elektronisches Auskunftssystem\n33. In § 77 Absatz 3 werden vor dem Wort „Eheurkun-              einzurichten, das das Auffinden eines Personen-\nden“ die Wörter „als Personenstandsurkunden nur“             standseintrags oder einer namensrechtlichen Erklä-\neingefügt.                                                   rung ermöglicht.\n(2) Die Standesämter dürfen die nach Absatz 1\nArtikel 2                               eingerichteten Verzeichnisse einsehen, soweit dies\nfür ihre Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Zulässige\nÄnderung der\nPersonenstandsverordnung                          Suchkriterien und Ergebnisdaten sind Standesamt,\nRegisternummer, Familiennamen, Geburtsname,\nDie Personenstandsverordnung vom 22. November                 Vornamen, Tag der Geburt, Tag der Eheschließung,\n2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 2 Ab-          Tag der Begründung einer Lebenspartnerschaft,\nsatz 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I               Todestag und Ereignisort des Personenstandsfalls.\nS. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n(3) Für die Suche in dem elektronischen Aus-\n1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:                kunftssystem wird die vom Land Berlin hierfür ent-","1126              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nwickelte Online-Datenbank des Standesamts I in                   bb) In Buchstabe c wird das Wort „Vormund-\nBerlin verwendet.“                                                    schaftsgericht“ durch das Wort „Familienge-\n7. § 31 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:                                 richt“ ersetzt.\nb) In Absatz 5 Nummer 1 Buchstabe d werden\n„(3) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten\nnach dem Wort „Gesetzbuche“ ein Komma und\nMerkmale des Lebens gezeigt und beträgt das Ge-\ndie Wörter „§ 1 des Minderheiten-Namensände-\nwicht der Leibesfrucht weniger als 500 Gramm,\nrungsgesetzes“ eingefügt.\nhandelt es sich um eine Fehlgeburt. Sie wird in\nden Personenstandsregistern nicht beurkundet.                 c) Absatz 7 wird aufgehoben.\nEine Fehlgeburt kann von einer Person, der bei                d) Die Absätze 8 und 9 werden die Absätze 7\nLebendgeburt die Personensorge zugestanden                       und 8.\nhätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeits-\nbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden.        17. § 57 wird wie folgt geändert:\nIn diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzei-              a) In Absatz 1 Nummer 4 wird das Wort „Vormund-\ngenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem                   schaftsgericht“ durch das Wort „Familienge-\nFormular nach dem Muster der Anlage 13.“                         richt“ ersetzt.\n8. In § 34 Absatz 4 werden die Wörter „§ 27 Abs. 1, 2            b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nund 3 Nr. 1 des Gesetzes“ durch die Wörter „§ 27                 aa) In Nummer 2 wird das Komma am Ende\nAbsatz 1 und Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes“                          durch einen Punkt ersetzt.\nersetzt.\nbb) Nummer 3 wird aufgehoben.\n9. § 35 wird wie folgt geändert:\nc) In Absatz 6 Nummer 5 wird das Wort „Familien-\na) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.                         name“ durch das Wort „Geburtsname“ ersetzt.\nb) Folgender Absatz 2 wird angefügt:                      18. § 58 wird wie folgt geändert:\n„(2) Bei Geburt im Inland sind personen-               a) In Absatz 1 Nummer 6 wird das Wort „Vormund-\nstandsrechtliche Änderungen, die nach der Ge-                schaftsgericht“ durch das Wort „Familienge-\nburt, aber vor der Beurkundung wirksam gewor-                richt“ ersetzt.\nden sind, in den Haupteintrag aufzunehmen.“               b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\n10. § 37 wird wie folgt geändert:                                    aa) Nummer 1 wird aufgehoben.\na) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:                       bb) Die Nummern 2 bis 4 werden die Nummern 1\n„§ 37                                     bis 3.\nSterbefälle in Fahrzeugen, Bergwerken              c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\nund Gewässern; unbekannter Sterbeort“.                   aa) Nummer 2 wird aufgehoben.\nb) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „in den                  bb) Die Nummern 3 bis 6 werden die Nummern 2\nFällen der Absätze 1 bis 4“ gestrichen.                           bis 5.\n11. In § 38 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „wenn               d) In Absatz 5 Nummer 5 werden nach dem Wort\nkeine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,“ ge-                 „Vornamen“ die Wörter „sowie das Geschlecht“\nstrichen.                                                        eingefügt.\n12. § 39 wird aufgehoben.                                     19. § 59 wird wie folgt geändert:\n13. § 40 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:                  a) In Absatz 1 Nummer 5 wird das Wort „Vormund-\n„Kann der Personenstand eines Verstorbenen nicht                 schaftsgericht“ durch das Wort „Familienge-\nermittelt werden, ist der Verstorbene in dem Eintrag             richt“ ersetzt.\nals unbekannte Person zu bezeichnen.“                         b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\n14. § 49 wird aufgehoben.                                               „(3) Das Standesamt, das eine Folgebeurkun-\n15. § 50 wird wie folgt geändert:                                    dung über die Aufhebung der Lebenspartner-\nschaft einträgt, hat dies der Meldebehörde mit-\na) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:                    zuteilen.“\n„Bei Personen, die keinen Vor- und Familien-              c) Absatz 4 wird wie folgt geändert:\nnamen oder die neben Vor- und Familiennamen\naa) Nummer 2 wird aufgehoben.\nweitere Namensbestandteile führen, ist der sich\naus dem Registereintrag ergebende Name mit                   bb) Die Nummern 3 bis 6 werden die Nummern 2\nallen Namensbestandteilen in die Urkunden ein-                    bis 5.\nzutragen.“                                                d) In Absatz 5 Nummer 5 werden nach dem Wort\nb) In Absatz 7 Satz 2 werden die Wörter „oder                    „Vornamen“ die Wörter „sowie das Geschlecht“\nLebenspartners“ gestrichen.                                  eingefügt.\n16. § 56 wird wie folgt geändert:                             20. § 60 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt geändert:                 a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\naa) In Buchstabe a wird das Wort „vormund-                   aa) Nummer 3 wird aufgehoben.\nschaftsgerichtliche“ durch die Wörter „fami-            bb) Die Nummern 4 bis 10 werden die Num-\nlien- oder betreuungsgerichtliche“ ersetzt.                  mern 3 bis 9.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013               1127\ncc) In der neuen Nummer 6 wird das Wort „Vor-             vollziehbar ist und die durch die ursprüngliche Be-\nmundschaftsgericht“ durch das Wort „Fami-            urkundung verlautbarten Rechtsverhältnisse auch\nliengericht“ ersetzt.                                aus dem elektronisch nacherfassten Personen-\ndd) In der neuen Nummer 9 werden das Komma                standseintrag hervorgehen. Daten, die in den elek-\nund die Wörter „wenn der Verstorbene das             tronischen Registern nicht vorgesehen sind, wer-\n16. Lebensjahr vollendet hat“ gestrichen.            den nicht übernommen. Daten, die im Papier-\nregister nicht vorhanden sind, sind sorgfältig unter\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:                          Beachtung des im Zeitpunkt der Beurkundung\naa) In Nummer 2 werden die Wörter „oder für die           geltenden Rechts nachzuerheben, wenn sie zur\nletzte aufgelöste Ehe oder Lebenspartner-            Führung des elektronischen Registers erforderlich\nschaft“ gestrichen.                                  sind. Die Nacherhebung fehlender Daten, die zur\nEintragung eines Hinweises führen würden, ist nicht\nbb) In Nummer 5 werden das Komma und die                  erforderlich.\nWörter „wenn der Verstorbene das 16. Le-\nbensjahr vollendet hat“ gestrichen.                     (2) Für die elektronisch zu erfassenden Einträge\nsind Registrierungsdaten nach § 16 Absatz 2 zu\nc) In Absatz 3 Nummer 5 werden nach dem Wort                  bilden. Der vorhandenen Eintragsnummer sind die\n„Vornamen“ die Wörter „sowie das Geschlecht“              Kurzbezeichnung des jeweiligen Personenstands-\neingefügt.                                                registers nach § 15 Absatz 2 und das Jahr der Erst-\n21. In § 61 wird das Wort „erheben“ durch das Wort                beurkundung hinzuzufügen. Weicht die Bezeich-\n„übermitteln“ ersetzt.                                        nung des Standesamts, das die zu erfassende\nBeurkundung vorgenommen hat, von der Bezeich-\n22. § 62 wird wie folgt geändert:\nnung des Standesamts ab, das jetzt die elektro-\na) Absatz 1 wird durch die folgenden Absätze 1                nische Erfassung vornimmt, werden die ursprüng-\nund 2 ersetzt:                                            liche Bezeichnung und die Standesamtsnummer\n„(1) Die Mitteilungspflichten des Standesamts          übernommen; bei nicht vorhandener oder nicht ver-\nnach den §§ 57 bis 61 gelten entsprechend für             wendbarer Standesamtsnummer wird die Nummer\nein Standesamt, das                                       des erfassenden Standesamts um eine fortlaufende\ndreistellige Ziffernfolge (Suffix) ergänzt, die das\n1. für die Entgegennahme einer Namenserklä-               Standesamt einmalig vergibt. Der Name des\nrung zuständig ist oder eine familienrechtliche       Standesbeamten aus dem ursprünglichen Eintrag\nErklärung beurkundet oder aufbewahrt, wenn            wird ohne Funktionsbezeichnung übernommen.\nder Personenstandsfall nicht im Inland beur-          Als Heiratseinträge fortgeführte Familienbücher im\nkundet worden ist;                                    Sinne des § 77 Absatz 2 Satz 4 des Personen-\n2. einen Hinweis über einen im Ausland beur-              standsgesetzes werden mit einer nicht belegten\nkundeten Personenstandsfall in ein deut-              Eintragsnummer im Eheregister des Jahres nach-\nsches Personenstandsregister einträgt.                erfasst, in dem sie angelegt wurden.\n(2) Erhält das Standesamt I in Berlin eine Mit-           (3) Der Standesbeamte, der die elektronische Er-\nteilung über die Aufhebung, Scheidung oder das            fassung durchführt, schließt den Eintrag mit seiner\nNichtbestehen einer im Ausland geschlossenen              dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektroni-\nEhe oder die Aufhebung einer solchen Entschei-            schen Signatur ab und speichert ihn in dem ent-\ndung, bestehen die Mitteilungspflichten nach              sprechenden Personenstandsregister. Beurkundung\n§ 58 Absatz 3 auch dann, wenn auf Grund des               im Sinne des § 54 des Gesetzes ist ab diesem Zeit-\nFehlens eines Eheeintrags im Standesamt I in              punkt ausschließlich der im elektronischen Perso-\nBerlin keine Folgebeurkundung erfolgt. Entspre-           nenstandsregister gespeicherte Eintrag.\nchendes gilt für die Mitteilungspflicht nach § 59            (4) Im Übrigen gelten die §§ 9 und 15 bis 20 ent-\nAbsatz 3 bei Aufhebung einer im Ausland be-               sprechend.\ngründeten Lebenspartnerschaft.“\n(5) Einträge in Altregistern, die in elektronische\nb) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.                      Register übernommen wurden, sind mit einem ent-\nc) Der bisherige Absatz 3 wird aufgehoben.                    sprechenden Vermerk zu versehen; sie sind danach\nwie Sammelakten zu behandeln. Ist der gesamte\n23. Dem § 63 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:               Band nacherfasst, so ist das hierzu geführte Zweit-\n„Bei der Übermittlung von Daten über Vermittlungs-            buch zu vernichten.\nstellen bedarf es keiner weitergehenden Signatur                 (6) Für die Übernahme von Übergangsbeurkun-\ndes absendenden Standesamts.“                                 dungen nach § 75 Satz 4 des Gesetzes in elektro-\n24. § 69 wird wie folgt gefasst:                                  nische Register und für die Neubeurkundung von in\n„§ 69                               Verlust geratenen Einträgen nach § 8 Absatz 1 des\nGesetzes gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend.“\nÜbernahme in\nelektronische Personenstandsregister             25. § 70 Absatz 1 Satz 3 wird aufgehoben.\n(1) Bei der elektronischen Erfassung von Altre-        26. In § 71 Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Nr. 1\ngistern werden Registereinträge nach den Mustern              und 2“ durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1 und 3“\nder Anlagen 2 bis 5 erstellt. Der Sachverhalt ist in          ersetzt.\ndie elektronischen Register so zu übernehmen,             27. Die Anlagen 1 bis 10 und 13 werden wie folgt ge-\ndass der personenstandsrechtliche Verlauf nach-               fasst:","1128               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\n„Anlage 1\n(zu § 11)\nDatenfelder in den Personenstandsregistern\nNr.                        Datenfelder                                   Anmerkungen                                          Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nAllgemeine Registerangaben\nfür alle Register\n0001    Name des Standesamts                                                                                X                                          X\n0010    Standesamtsnummer                                    z. B. 06412001 für das Standes-\namt Frankfurt/Main, ggf. ergänzt\num ein Suffix für ein verwaltetes              X                                          X\nStandesamt\n0011    Art des Registers                                    G = Geburtenregister\nE = Eheregister\nL = Lebenspartnerschaftsregister               X                                          X\nS = Sterberegister\n0012    Eintragsnummer                                       z. B. „334“ für die 334. Beurkun-\ndung einer Geburt eines Jahres                 X                                          X\n0013    Jahr des Eintrags                                    Bei Nacherfassung Jahr der\nursprünglichen Beurkundung                     X                                          X\n0014    Nummer der Folgebeurkundung                          z. B. „3“ für die 3. Folgebeurkun-\ndung zu einem Haupteintrag                                     X\n0020    Anlass der Beurkundung                               z. B. Geburt, Namensänderung,\nVaterschaftsanerkennung,\nWiederannahme des Geburts-                     X               X\nnamens, Berichtigung\n0030    Anlass eines Hinweises                               z. B. Eheschließung des Kindes,\nLebenspartnerschaft des Kindes,\nKind des Kindes, Tod des Kindes,                                                X\nWiederverheiratung, Ehe des\nVerstorbenen\n0040    Datum der Wirksamkeit                                Wirksamkeit einer Folgebeurkun-\ndung                                                           X\n0045    Datum der Stilllegung                                Wirksamkeit einer Stilllegung des\nPersonenstandseintrags                                                                               1)\n0048    Sperrvermerk                                                                                                                                              1)\n0049    Datum Sperrvermerk                                   Datum des Fristablaufs eines\nSperrvermerks                                                                                        1)\n0050    Ort der Beurkundung                                                                                 X               X\n0051    Datum der Beurkundung                                                                               X               X\n0052    Name der Urkundsperson                                                                              X               X\n0053    Funktionsbezeichnung                                 Unterscheidung nach männlichen\noder weiblichen Standesbeamten                 X               X\n1\nDie Datenfelder unterliegen folgenden Beschränkungen:\n1) = Datenfeld ist nicht Bestandteil des Personenstandseintrags und steht nur bei Bedarf systemseitig als Funktion zur Verfügung.\n2) = Datenfeld steht ab 1. November 2013 zur Verfügung.\n3) = Datenfeld steht nach dem 31. Oktober 2013 ausschließlich für die Nacherfassung der bis dahin angelegten Personenstandseinträge zur\nVerfügung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                              1129\nNr.                  Datenfelder                         Anmerkungen                                  Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nGeburtenregister\nAngaben zur Geburt\n1040 Tag der Geburt                                                                 X               X                          X\n1041 Stunde und Minute der Geburt                                                   X               X\n1050 Ort der Geburt                                                                 X               X                          X\n1051 Geburtsort, Ortsteil                      Bei landesrechtlicher Vorgabe        X               X\n1052 Geburtsort, Straße                                                             X               X\n1053 Geburtsort, Hausnummer                                                         X               X                                      2)\n1055 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk       X               X                                      2)\n1057 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland            X               X                          X\n1090 Art der Geburt                            Nur bei Totgeburt                    X               X\nAngaben zum Kind\n1101 Familienname/Geburtsname                  Angabe des aktuellen Geburts-\nnamens des Kindes                    X               X                          X\n1102 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens        X               X\n1105 Vornamen                                                                       X               X                          X\n1106 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens             X               X\n1119 Recht der Namensführung                   Verweis auf maßgebliches Recht\ndes Kindes                                                            X\n1120 Geschlecht                                                                     X               X\n1130 Religion/Weltanschauung                                                        X               X\n1180 Deutsche Staatsangehörigkeit              Nur Erwerb nach § 4 Abs. 3 StAG                                       X\n1199 Familiennamensführung nicht nachgewie- Nur bei nicht nachgewiesener\nsen                                    Identität der Eltern                    X\nMutter/Annehmende des Kindes\n1201 Familienname                                                                   X               X                          X\n1202 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens        X               X\n1203 Geburtsname                                                                    X               X                          X\n1204 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens         X               X\n1205 Vornamen                                                                       X               X                          X\n1206 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens             X               X","1130            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nNr.                  Datenfelder                         Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n1230 Religion/Weltanschauung                                                         X               X\n1240 Tag der Geburt                                                                                                   X\n1250 Ort der Geburt                                                                                                   X\n1255 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                                         X                    2)\n1257 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland                                              X\n1270 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n1271 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n1275 Registernummer                            z. B. G 399/2010                                                       X\n1280 Staatsangehörigkeit                                                                                              X\n1299 Identität nicht nachgewiesen              Nur bei nicht nachgewiesener\nIdentität                             X               X\nVater/Annehmender des Kindes\n1301 Familienname                                                                    X               X                          X\n1302 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens         X               X\n1303 Geburtsname                                                                     X               X                          X\n1304 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens          X               X\n1305 Vornamen                                                                        X               X                          X\n1306 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens              X               X\n1330 Religion/Weltanschauung                                                         X               X\n1340 Tag der Geburt                                                                                                   X\n1350 Ort der Geburt                                                                                                   X\n1355 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                                         X                    2)\n1357 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland                                              X\n1370 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n1371 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n1375 Registernummer                            z. B. G 1499/2009                                                      X\n1380 Staatsangehörigkeit                                                                                              X\n1399 Identität nicht nachgewiesen              Nur bei nicht nachgewiesener\nIdentität                             X               X\nEheschließung der Eltern\n1440 Tag der Eheschließung                                                                                            X\n1450 Ort der Eheschließung                                                                                            X\n1457 Staat der Eheschließung                   Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n1470 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n1471 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n1475 Registernummer                            z. B. E 67/2009                                                        X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                               1131\nNr.                  Datenfelder                         Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nEhe des Kindes\n1540 Tag der Eheschließung                                                                                            X\n1550 Ort der Eheschließung                                                                                            X\n1555 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                                         X                     2)\n1557 Staat der Eheschließung                   Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n1570 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n1571 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n1575 Registernummer                            z. B. E 288/2030                                                       X\n1590 Art der Eheauflösung                      z. B. Scheidung oder Tod                                               X                     3)\n1591 Datum der Eheauflösung                    Wirksamkeitsdatum oder Todestag                                        X                     3)\n1592 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X                     3)\n1593 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X                     3)\n1595 Registernummer                                                                                                   X                     3)\nLebenspartnerschaft des Kindes\n1640 Tag der Begründung                                                                                               X\n1650 Ort der Begründung                                                                                               X\n1655 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                                         X                     2)\n1657 Staat der Begründung                      Nur bei Begründung im Ausland                                          X\n1670 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n1671 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n1675 Registernummer                            z. B. L 12/2009                                                        X\n1690 Art der Auflösung der Lebenspartnerschaft z. B. Aufhebung oder Tod                                               X                     3)\n1691 Datum der Auflösung                       Wirksamkeitsdatum oder Todestag                                        X                     3)\n1692 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X                     3)\n1693 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X                     3)\n1695 Registernummer                                                                                                   X                     3)\nKind des Kindes\n1701 Familienname                              Angabe des aktuellen Geburts-\nnamens des Kindes                                                      X\n1705 Vornamen                                                                                                         X\n1740 Tag der Geburt                                                                                                   X\n1750 Ort der Geburt                                                                                                   X\n1755 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                                         X                     2)\n1757 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland                                              X\n1770 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n1771 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n1775 Registernummer                                                                                                   X\n1790 Art der Geburt                            Nur bei Totgeburt                                                      X                     2)","1132             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nNr.                   Datenfelder                            Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nTestamentsverzeichnis\n1890 Testamentsverzeichnisnummer                                                                                           X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit des Kindes\n1940 Todestag                                      Datum aus Sterbeeintrag                                                 X\n1942 Sterbezeitraum                                Zeitraum umfasst Datum des\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person                                            X\nmit Sicherheit tot war.\n1950   Sterbeort                                                                                                           X\n1955   Nähere Kennzeichnung des Ortes              z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                                          X                    2)\n1957   Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                                  X\n1960   Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum\nder Todeszeit                                                                                                       X                    2)\n1962   Festgestellter Todestag                     Datum                                                                   X                    2)\n1963   Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                                                 X                    2)\n1964   Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Ausland                                       X\n1965   Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                                          X                    2)\n1970   Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung                                                    X\n1971   Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                         X\n1975   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                         X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                               1133\nNr.                  Datenfelder                         Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nEheregister\nAngaben zur Ehe\n2040 Tag der Eheschließung                                                           X                                          X\n2050 Ort der Eheschließung                                                           X                                          X\n2051 Ort der Eheschließung, Ortsteil           Bei landesrechtlicher Vorgabe         X               X                                      2)\n2055 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk        X                                                      2)\n2057 Staat der Eheschließung                   Nur bei Eheschließung im Ausland      X                                          X\n2078 Namensbestimmung                          Gemeinsamer Familienname ist\nName des Mannes, der Frau oder                                         X\nDoppelname\nAngaben zur Ehefrau\n2101 Familienname (vor Eheschließung)                                                X               X                          X\n2102 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens         X               X\n2103 Geburtsname (vor Eheschließung)                                                 X               X                          X\n2104 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens          X               X\n2105 Vornamen (vor Eheschließung)                                                    X               X                          X\n2106 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens              X               X\n2111 Familienname (nach Eheschließung)                                               X               X                          X\n2112 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens         X               X\n2113 Geburtsname (nach Eheschließung)                                                X               X                          X\n2114 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens          X               X\n2115 Vornamen (nach Eheschließung)                                                   X               X                          X           2)\n2116 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens              X               X                                      2)\n2119 Recht der Namensführung                   Verweis auf Recht der Ehefrau                                          X\n2120 Geschlecht                                                                      X               X                                      2)\n2130 Religion/Weltanschauung                                                         X               X\n2140 Tag der Geburt                                                                  X               X                          X\n2150 Ort der Geburt                                                                  X               X","1134            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nNr.                  Datenfelder                         Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n2155 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk        X               X                                     2)\n2157 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n2170 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n2171 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n2175 Registernummer                                                                                                   X\n2180 Staatsangehörigkeit                                                                                              X\nAngaben zum Ehemann\n2201 Familienname (vor Eheschließung)                                                X               X                          X\n2202 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens         X               X\n2203 Geburtsname (vor Eheschließung)                                                 X               X                          X\n2204 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens          X               X\n2205 Vornamen (vor Eheschließung)                                                    X               X                          X\n2206 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens              X               X\n2211 Familienname (nach Eheschließung)                                               X               X                          X\n2212 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens         X               X\n2213 Geburtsname (nach Eheschließung)                                                X               X                          X\n2214 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens          X               X\n2215 Vornamen (nach Eheschließung)                                                   X               X                          X          2)\n2216 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens              X               X                                     2)\n2219 Recht der Namensführung                   Verweis auf Recht des Ehemannes                                        X\n2220 Geschlecht                                                                      X               X                                     2)\n2230 Religion/Weltanschauung                                                         X               X\n2240 Tag der Geburt                                                                  X               X                          X\n2250 Ort der Geburt                                                                  X               X\n2255 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk        X               X                                     2)\n2257 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n2270 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n2271 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n2275 Registernummer                                                                                                   X\n2280 Staatsangehörigkeit                                                                                              X\nAuflösung der Ehe durch Entscheidung\n2390 Art der Eheauflösung                      z. B. Scheidung, Aufhebung, Tod,\nWiederverheiratung nach Todes-                        X\nerklärung\n2391 Datum der Eheauflösung                    Wirksamkeitsdatum                                     X\n2392 Behörde                                   Funktionsbezeichnung                                                   X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                                  1135\nNr.                    Datenfelder                         Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n2393 Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                         X\n2395 Registernummer/Aktenzeichen                                                                                         X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit der Ehefrau\n2440 Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag                                X\n2442 Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person                           X\nmit Sicherheit tot war.\n2450 Sterbeort                                                                                          X\n2455 Nähere Kennzeichnung des Ortes              z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                         X                                      2)\n2457 Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                 X\n2460 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum\nder Todeszeit                                                                                      X\n2462 Festgestellter Todestag                     Datum                                                  X                                      2)\n2463 Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                                X                                      2)\n2464 Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Ausland                                       X\n2465 Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                         X\n2470 Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung                                                    X\n2471 Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                         X\n2475 Registernummer/Aktenzeichen                                                                                         X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit des Ehemannes\n2540 Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag                                X\n2542 Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person                           X\nmit Sicherheit tot war.\n2550 Sterbeort                                                                                          X\n2555 Nähere Kennzeichnung des Ortes              z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                         X                                      2)\n2557 Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                 X\n2560 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum\nder Todeszeit                                                                                      X\n2562 Festgestellter Todestag                     Datum                                                  X                                      2)\n2563 Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                                X                                      2)\n2564 Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Ausland                                       X\n2565 Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                         X\n2570 Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung                                                    X\n2571 Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                         X\n2575 Registernummer/Aktenzeichen                                                                                         X","1136            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nNr.                 Datenfelder                         Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nWiederverheiratung der Ehefrau\n2640   Tag der Eheschließung                                                                                          X\n2650   Ort der Eheschließung                                                                                          X\n2657   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n2670   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2671   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2675   Registernummer                                                                                                 X\nWiederverheiratung des Ehemannes\n2740   Tag der Eheschließung                                                                                          X\n2750   Ort der Eheschließung                                                                                          X\n2757   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n2770   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2771   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2775   Registernummer                                                                                                 X\nLebenspartnerschaft der Ehefrau\n2840   Tag der Begründung                                                                                             X\n2850   Ort der Begründung                                                                                             X\n2857   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung im Ausland                                          X\n2870   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2871   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2875   Registernummer                                                                                                 X\nLebenspartnerschaft des Ehemannes\n2940   Tag der Begründung                                                                                             X\n2950   Ort der Begründung                                                                                             X\n2957   Staat der Begründung                    Nur bei Begründung im Ausland                                          X\n2970   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                   X\n2971   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                        X\n2975   Registernummer                                                                                                 X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                              1137\nNr.                 Datenfelder                          Anmerkungen                                  Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nLebenspartnerschafts-\nregister\nAngaben zur Lebenspartnerschaft\n3040 Tag der Begründung                                                             X                                          X\n3050 Ort der Begründung                                                             X                                          X\n3051 Ort der Begründung, Ortsteil              Bei landesrechtlicher Vorgabe        X               X                                      2)\n3055 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk       X                                                      2)\n3057 Staat der Begründung                      Nur bei Begründung im Ausland        X                                          X\n3070 Behörde der Begründung                    Angabe einer vom Standesamt\nabweichenden Begründungs-            X\nbehörde\n3078 Namensbestimmung                          Gemeinsamer Familienname ist\nName des 1. oder 2. Lebens-                                           X\npartners oder Doppelname\nAngaben zum 1. Lebenspartner\n3101 Familienname (vor Begründung)                                                  X               X                          X\n3102 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens        X               X\n3103 Geburtsname (vor Begründung)                                                   X               X                          X\n3104 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens         X               X\n3105 Vornamen (vor Begründung)                                                      X               X                          X\n3106 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens             X               X\n3111 Familienname (nach Begründung)                                                 X               X                          X\n3112 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens        X               X\n3113 Geburtsname (nach Begründung)                                                  X               X                          X\n3114 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens         X               X\n3115 Vornamen (nach Begründung)                                                     X               X                          X           2)\n3116 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens             X               X                                      2)","1138            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nNr.                  Datenfelder                         Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n3119 Recht der Namensführung                   Verweis auf Recht des 1. Lebens-\npartners                                                               X\n3120 Geschlecht                                                                      X               X                                     2)\n3130 Religion/Weltanschauung                                                         X               X\n3140 Tag der Geburt                                                                  X               X                          X\n3150 Ort der Geburt                                                                  X               X\n3155 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk        X               X                                     2)\n3157 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n3170 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n3171 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n3175 Registernummer                                                                                                   X\n3180 Staatsangehörigkeit                                                                                              X\nAngaben zum 2. Lebenspartner\n3201 Familienname (vor Begründung)                                                   X               X                          X\n3202 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens         X               X\n3203 Geburtsname (vor Begründung)                                                    X               X                          X\n3204 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens          X               X\n3205 Vornamen (vor Begründung)                                                       X               X                          X\n3206 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens              X               X\n3211 Familienname (nach Begründung)                                                  X               X                          X\n3212 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens         X               X\n3213 Geburtsname (nach Begründung)                                                   X               X                          X\n3214 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens          X               X\n3215 Vornamen (nach Begründung)                                                      X               X                          X          2)\n3216 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens              X               X                                     2)\n3219 Recht der Namensführung                   Verweis auf Recht des 2. Lebens-\npartners                                                               X\n3220 Geschlecht                                                                      X               X                                     2)\n3230 Religion/Weltanschauung                                                         X               X\n3240 Tag der Geburt                                                                  X               X                          X\n3250 Ort der Geburt                                                                  X               X\n3255 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk        X               X                                     2)\n3257 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n3270 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n3271 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                                  1139\nNr.                    Datenfelder                         Anmerkungen                                    Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n3275 Registernummer                                                                                                      X\n3280 Staatsangehörigkeit                                                                                                 X\nAuflösung der Lebenspartnerschaft\n3390 Art der Auflösung                           z. B. Aufhebung, Tod, Todeserklä-\nrung, Feststellung der Todeszeit                       X\n3391 Datum der Auflösung                         Wirksamkeitsdatum                                      X\n3392 Behörde                                     Funktionsbezeichnung                                                    X\n3393 Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                         X\n3395 Registernummer/Aktenzeichen                                                                                         X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit 1. Lebenspartner\n3440 Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag                                X\n3442 Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person                           X\nmit Sicherheit tot war.\n3450 Sterbeort                                                                                          X\n3455 Nähere Kennzeichnung des Ortes              z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                         X                                      2)\n3457 Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                 X\n3460 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum\nder Todeszeit                                                                                      X\n3462 Festgestellter Todestag                     Datum                                                  X                                      2)\n3463 Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                                X                                      2)\n3464 Staat                                       Nur bei Todeserklärung im Ausland                                       X\n3465 Aufhebung der Todeserklärung                Beschlussdatum                                         X\n3470 Registerbehörde/Gericht                     Funktionsbezeichnung                                                    X\n3471 Behördenname                                Ortsbezeichnung                                                         X\n3475 Registernummer/Aktenzeichen                                                                                         X\nTod, Todeserklärung, Feststellung der\nTodeszeit 2. Lebenspartner\n3540 Todestag                                    Datum aus Sterbeeintrag                                X\n3542 Sterbezeitraum                              Zeitraum umfasst Datum des\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person                           X\nmit Sicherheit tot war.\n3550 Sterbeort                                                                                          X\n3555 Nähere Kennzeichnung des Ortes              z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                         X                                      2)\n3557 Sterbeort, Staat                            Nur bei Tod im Ausland                                 X\n3560 Todeserklärung, Gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum\nder Todeszeit                                                                                      X\n3562 Festgestellter Todestag                     Datum                                                  X                                      2)\n3563 Festgestellte Todeszeit                     Uhrzeit                                                X                                      2)","1140            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nNr.                 Datenfelder                         Anmerkungen                                     Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n3564   Staat                                   Nur bei Todeserklärung im Ausland                                       X\n3565   Aufhebung der Todeserklärung            Beschlussdatum                                         X\n3570   Registerbehörde/Gericht                 Funktionsbezeichnung                                                    X\n3571   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                         X\n3575   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                     X\nNeue Ehe 1. Lebenspartner\n3640   Tag der Eheschließung                                                                                           X\n3650   Ort der Eheschließung                                                                                           X\n3657   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland                                        X\n3670   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                    X\n3671   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                         X\n3675   Registernummer                                                                                                  X\nNeue Ehe 2. Lebenspartner\n3740   Tag der Eheschließung                                                                                           X\n3750   Ort der Eheschließung                                                                                           X\n3757   Staat der Eheschließung                 Nur bei Eheschließung im Ausland                                        X\n3770   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                    X\n3771   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                         X\n3775   Registernummer                                                                                                  X\nNeue Lebenspartnerschaft\n1. Lebenspartner\n3840   Tag der Begründung                                                                                              X\n3850   Ort der Begründung                                                                                              X\n3857   Staat der Begründung                    Nur bei Eheschließung im Ausland                                        X\n3870   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                    X\n3871   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                         X\n3875   Registernummer                                                                                                  X\nNeue Lebenspartnerschaft\n2. Lebenspartner\n3940   Tag der Begründung                                                                                              X\n3950   Ort der Begründung                                                                                              X\n3957   Staat der Begründung                    Nur bei Eheschließung im Ausland                                        X\n3970   Registerbehörde                         Funktionsbezeichnung                                                    X\n3971   Behördenname                            Ortsbezeichnung                                                         X\n3975   Registernummer                                                                                                  X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                                 1141\nNr.                    Datenfelder                       Anmerkungen                                     Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\nSterberegister\nAngaben zum Sterbefall\n4140 Todestag                                  Datum                                   X               X                          X\n4141 Todeszeit                                 Uhrzeit                                 X               X\n4142 Sterbezeitraum (Datumsangaben)            Zeitraum umfasst Datum des\nletzten Tages lebend und Datum\ndes Tages, an dem die Person            X               X                          X\nmit Sicherheit tot war.\n4143 Sterbezeitraum (Uhrzeitangaben)           Zeitraum umfasst die Uhrzeit am\nletzten Tag lebend und Uhrzeit am\nTag, an dem die Person mit Sicher-      X               X\nheit tot war.\n4144 Todeszeit (nicht exakt)                   Nur in Ergänzung zu Feld 4141,\nwenn Uhrzeit des Todes nur un-          X               X                                      2)\ngefähr (gegen … Uhr) feststeht\n4150 Sterbeort                                 Bei unbekanntem Sterbeort auch\nAuffindungsort                          X               X                          X\n4151 Sterbeort, Ortsteil                       Bei landesrechtlicher Vorgabe           X               X\n4152 Sterbeort, Straße                                                                 X               X\n4153 Sterbeort, Hausnummer                                                             X               X\n4155 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk          X               X                                      2)\n4157 Sterbeort, Staat                          Nur bei Sterbefall im Ausland           X               X                          X\n4199 Tot aufgefunden                           Nur bei Nacherfassung                   X               X\nAngaben zur verstorbenen Person\n4201 Familienname                                                                      X               X                          X\n4202 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens           X               X\n4203 Geburtsname                                                                       X               X                          X\n4204 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens            X               X\n4205 Vornamen                                                                          X               X                          X\n4206 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens                X               X\n4220 Geschlecht                                                                        X               X                                      2)\n4230 Religion/Weltanschauung                                                           X               X\n4240 Tag der Geburt                                                                    X               X                          X","1142            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nNr.                    Datenfelder                       Anmerkungen                                   Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                        Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n4250 Ort der Geburt                                                                  X               X\n4255 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk        X               X                                     2)\n4257 Staat der Geburt                          Nur bei Geburt im Ausland             X               X\n4270 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n4271 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n4275 Registernummer                                                                                                   X\n4290 Anschrift, Straße                                                               X               X\n4291 Anschrift, Hausnummer                                                           X               X\n4293 Anschrift, Ort                                                                  X               X\n4294 Anschrift, Ortsteil                       Bei landesrechtlicher Vorgabe         X               X\n4297 Anschrift, Staat                          Nur bei Wohnort im Ausland            X               X\n4299 Identität nicht nachgewiesen              Nur bei nicht nachgewiesener\nIdentität                             X               X\nFamilienstand der verstorbenen Person\n4300 Familienstand                                                                   X               X\n4301 Familienname des Ehegatten oder Le-\nbenspartners                                                                    X               X\n4302 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Familiennamens         X               X\n4303 Geburtsname des Ehegatten oder Le-\nbenspartners                                                                    X               X\n4304 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Geburtsnamens          X               X\n4305 Vornamen des Ehegatten oder Lebens-\npartners                                                                        X               X\n4306 Ausländische Namensart                    Bezeichnung einer ausländischen\nNamensform des Vornamens              X               X\n4399 Identität nicht nachgewiesen              Nur bei nicht nachgewiesener\nIdentität                             X               X\nEhe der verstorbenen Person\n4450 Tag der Eheschließung                                                                                            X\n4450 Ort der Eheschließung                                                                                            X\n4455 Nähere Kennzeichnung des Ortes            z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                                         X                    2)\n4457 Staat der Eheschließung                   Nur bei Eheschließung im Ausland                                       X\n4470 Registerbehörde                           Funktionsbezeichnung                                                   X\n4471 Behördenname                              Ortsbezeichnung                                                        X\n4475 Registernummer                                                                                                   X\n4477 Führungsort Heiratseintrag                Bei Eheschließung bis zum\n31.12.2008 (§ 15a PStG a. F.)                                          X\nLebenspartnerschaft der verstorbenen\nPerson\n4540 Tag der Begründung                                                                                               X\n4550 Ort der Begründung                                                                                               X","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                                  1143\nNr.                   Datenfelder                          Anmerkungen                                     Verwendung\nHaupteintrag   Folgebeurkundung                         Beschränkung1\nHinweis   Suchfeld\n4555   Nähere Kennzeichnung des Ortes             z. B. Kreis, Verwaltungsbezirk                                          X                     2)\n4557   Staat der Begründung                       Nur bei Begründung im Ausland                                           X\n4570   Registerbehörde                            Funktionsbezeichnung                                                    X\n4571   Behördenname                               Ortsbezeichnung                                                         X\n4575   Registernummer                                                                                                     X\nTodeserklärung, Gerichtliche Fest-\nstellung der Todeszeit\n4660   Todeserklärung/Gerichtliche Feststellung   Beschlussdatum\nder Todeszeit                                                                                                      X\n4662   Festgestellter Todestag                    Datum                                                                   X\n4663   Festgestellte Todeszeit                    Uhrzeit                                                                 X\n4664   Staat                                      Nur bei Todeserklärung im Ausland                                       X\n4665   Aufhebung der Todeserklärung               Beschlussdatum                                                          X\n4670   Behörde/Gericht                            Funktionsbezeichnung                                                    X\n4671   Behördenname                               Ortsbezeichnung                                                         X\n4675   Registernummer/Aktenzeichen                                                                                        X","1144               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nAnlage 2\n(zu den §§ 11, 19, 48, 65)\nEheregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nEhemann\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nReligion\nEhefrau\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nReligion\nEheschließung\nOrt und Tag\nName des Ehemannes nach Eheschließung\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nName der Ehefrau nach Eheschließung\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nOrt, Tag\nUrkundsperson\nHinweise1\nGeburt des Ehemannes\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nGeburt der Ehefrau\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nNamensführung in der Ehe\nRecht Ehemann\nRecht Ehefrau\nNamensbestimmung\nStaatsangehörigkeit\nEhemann\nEhefrau\n1\nEs erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                       1145\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nFolgebeurkundung\nNummer\nAnlass der Beurkundung\nBeurkundete Daten2\nOrt, Tag\nUrkundsperson\nHinweis\nAnlass3\nOrt, Tag\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\n2\nAnstatt des Feldes „Beurkundete Daten“ sind die für den jeweiligen Beurkundungssachverhalt erforderlichen Datenfelder einschließlich des Datums\nder Wirksamkeit anzugeben.\n3\nDer Leittext „Anlass“ ist durch die jeweilige Umschreibung des Hinweissachverhalts zu ersetzen.","1146               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nAnlage 3\n(zu den §§ 11, 19, 48, 65)\nLebenspartnerschaftsregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nLebenspartner 1\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nReligion\nLebenspartner 2\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nReligion\nBegründung der Lebenspartnerschaft\nBehörde1, Ort und Tag\nName des Lebenspartners 1 nach Begründung der Lebenspartnerschaft\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nName des Lebenspartners 2 nach Begründung der Lebenspartnerschaft\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nOrt, Tag\nUrkundsperson\nHinweise2\nGeburt des Lebenspartners 1\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nGeburt des Lebenspartners 2\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nNamensführung in der Lebenspartnerschaft\nRecht Lebenspartner 1\nRecht Lebenspartner 2\nNamensbestimmung\nStaatsangehörigkeit\nLebenspartner 1\nLebenspartner 2\n1\nLeittext und Angabe erfolgen nur, wenn Begründungsbehörde von Registerbehörde abweicht.\n2\nEs erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                       1147\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nFolgebeurkundung\nNummer\nAnlass der Beurkundung\nBeurkundete Daten2\nOrt, Tag\nUrkundsperson\nHinweis\nAnlass3\nOrt, Tag\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\n2\nAnstatt des Feldes „Beurkundete Daten“ sind die für den jeweiligen Beurkundungssachverhalt erforderlichen Datenfelder einschließlich des Datums\nder Wirksamkeit anzugeben.\n3\nDer Leittext „Anlass“ ist durch die jeweilige Umschreibung des Hinweissachverhalts zu ersetzen.","1148               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nAnlage 4\n(zu den §§ 11, 19, 48, 65)\nGeburtenregister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nKind\nFamilienname\nVorname(n)\nGeschlecht\nGeburtstag und Uhrzeit\nGeburtsort\nReligion\nMutter\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nVater\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nOrt, Tag\nUrkundsperson\nHinweise1\nEheschließung der Eltern\nOrt, Tag\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nGeburt der Mutter des Kindes\nOrt, Tag\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nGeburt des Vaters des Kindes\nOrt, Tag\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nStaatsangehörigkeit\nKind\nMutter\nVater\nRecht der Namensführung des Kindes\nKind\n1\nEs erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                       1149\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nFolgebeurkundung\nNummer\nAnlass der Beurkundung\nBeurkundete Daten2\nOrt, Tag\nUrkundsperson\nHinweis\nAnlass3\nOrt, Tag\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\n2\nAnstatt des Feldes „Beurkundete Daten“ sind die für den jeweiligen Beurkundungssachverhalt erforderlichen Datenfelder einschließlich des Datums\nder Wirksamkeit anzugeben.\n3\nDer Leittext „Anlass“ ist durch die jeweilige Umschreibung des Hinweissachverhalts zu ersetzen.","1150                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nAnlage 5\n(zu den §§ 11, 19, 48, 65)\nSterberegister\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nVerstorbene Person\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nWohnsitz\nReligion\nTodestag und Uhrzeit\nSterbeort\nFamilienstand\nEhemann/Ehefrau/Lebenspartner/Lebenspartnerin1\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nOrt, Tag\nUrkundsperson\nHinweise   2\nGeburt\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nEheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft    1\nOrt, Tag\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\nFührungsort Heiratseintrag\n1\nDer Leittext ist an den Beurkundungssachverhalt anzupassen.\n2\nEs erscheinen nur die im Zusammenhang mit dem Haupteintrag einzutragenden Hinweise.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013                                       1151\nStandesamt, Nummer\nRegisternummer\nFolgebeurkundung\nNummer\nAnlass der Beurkundung\nBeurkundete Daten3\nOrt, Tag\nUrkundsperson\nHinweis\nAnlass4\nOrt, Tag\nRegisterbehörde, Name\nRegisternummer\n3\nAnstatt des Feldes „Beurkundete Daten“ sind die für den jeweiligen Beurkundungssachverhalt erforderlichen Datenfelder einschließlich des Datums\nder Wirksamkeit anzugeben.\n4\nDer Leittext „Anlass“ ist durch die jeweilige Umschreibung des Hinweissachverhalts zu ersetzen.","1152           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nAnlage 6\n(zu den §§ 48, 70)\nEheurkunde\nStandesamt\nRegisternummer\nEheschließung\nOrt, Tag\nEhemann\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeburtstag\nGeburtsort\nReligion\nFamilienname nach\nEheschließung\nGeburtsname nach\nEheschließung\nVorname(n) nach\nEheschließung\nEhefrau\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeburtstag\nGeburtsort\nReligion\nFamilienname nach\nEheschließung\nGeburtsname nach\nEheschließung\nVorname(n) nach\nEheschließung\nWeitere Angaben aus dem Register\nOrt, Tag                                                                   Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013          1153\nAnlage 7\n(zu den §§ 48, 70)\nLebenspartnerschaftsurkunde\nStandesamt\nRegisternummer\nBegründung der Lebenspartnerschaft\nOrt, Tag\nLebenspartner 1\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeburtstag\nGeburtsort\nReligion\nFamilienname nach\nder Begründung\nGeburtsname nach\nder Begründung\nVorname(n) nach\nder Begründung\nLebenspartner 2\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeburtstag\nGeburtsort\nReligion\nFamilienname nach\nder Begründung\nGeburtsname nach\nder Begründung\nVorname(n) nach\nder Begründung\nWeitere Angaben aus dem Register\nOrt, Tag                                                                          Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)","1154           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nAnlage 8\n(zu den §§ 48, 70)\nGeburtsurkunde\nStandesamt\nRegisternummer\nKind\nGeburtsname\nVorname(n)\nGeschlecht\nGeburtstag\nGeburtsort\nReligion\nMutter\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nVater\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nWeitere Angaben aus dem Register\nOrt, Tag                                                                   Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013            1155\nAnlage 9\n(zu den §§ 48, 70)\nSterbeurkunde\nStandesamt\nRegisternummer\nVerstorbene Person\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nZeitpunkt des Todes\nSterbeort\nLetzter Wohnsitz\nGeburtstag\nGeburtsort\nReligion\nFamilienstand\nEhemann/Ehefrau/Lebenspartner/Lebenspartnerin1\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nWeitere Angaben aus dem Register\nOrt, Tag                                                                            Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)\n1\nDer Leittext ist an den Beurkundungssachverhalt anzupassen.","1156               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nAnlage 10\n(zu § 29)\nNiederschrift über die Eheschließung\nStandesamt\nOrt, Tag\nVor dem unterzeichnenden Standesbeamten erschienen heute zur Eheschließung\nHerr\nVorname(n)\nFamilienname\nGeburtsname\nStaatsangehörigkeit\nReligion\nwohnhaft in\nGeburtstag, Geburtsort\nStandesamt,\nRegisternummer\nausgewiesen durch\nund Frau\nVorname(n)\nFamilienname\nGeburtsname\nStaatsangehörigkeit\nReligion\nwohnhaft in\nGeburtstag, Geburtsort\nStandesamt,\nRegisternummer\nausgewiesen durch\nAls Zeugen waren anwesend:*\nWeiterhin erschien als Dolmetscher für die …………… Sprache:*\nEr wurde über die Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt belehrt.\nEr erklärte – unter Berufung auf seinen allgemein geleisteten Eid –, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde.*\n* Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt.\nDie Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu ergänzen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013        1157\nDer Standesbeamte fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen ergeben\nhaben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betrefen. Auf die Frage des Standesbeamten\nerklärten die Eheschließenden, dass keine entsprechenden Änderungen eingetreten sind.\nSodann fragte der Standesbeamte die Eheschließenden einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen\nwollen. Die Eheschließenden bejahten diese Frage.\nDer Standesbeamte sprach aus, dass sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute seien.\nZur Namensführung in der Ehe gaben die Ehegatten folgende Erklärung ab:\nDadurch ergibt sich folgende Namensführung nach der Eheschließung:\nNamen des Ehemannes in der Ehe\nFamilienname\nVorname(n)\nGeburtsname\nNamen der Ehefrau in der Ehe\nFamilienname\nVorname(n)\nGeburtsname\nVorgelesen [in deutscher und ………… Sprache]*, genehmigt und unterschrieben\nSiegel\nUrkundsperson\n* Abschnitt/Klammerinhalt erscheint nur, wenn der Beurkundungssachverhalt es verlangt.\nDie Angaben sind entsprechend zu streichen oder zu ergänzen.","1158           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nAnlage 13\n(zu § 31 Absatz 3)\nBescheinigung\nnach § 31 Absatz 3 der Personenstandsverordnung (PStV)\nStandesamt\nKind\nvorgesehener\nFamilienname\nvorgesehene(r)\nVorname(n)\nGeschlecht\nGeburtstag                                  (§ 31 Absatz 3 PStV)\nGeburtsort\nMutter\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nVater\nFamilienname\nGeburtsname\nVorname(n)\nReligion\nOrt, Tag                                                                      Siegel\nUrkundsperson\n(Name in Druckbuchstaben, Funktionsbezeichnung)       “.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013             1159\nArtikel 3                              beiden Ehegatten oder Lebenspartnern abgegeben\nÄnderung des                               werden.“\nMinderheiten-Namensänderungsgesetzes                 b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:\n§ 1 Absatz 4 des Minderheiten-Namensänderungs-                 „(4) Die Erklärungen nach den Absätzen 1 und 2\ngesetzes vom 22. Juli 1997 (BGBl. 1997 II S. 1406), das         müssen öffentlich beglaubigt oder beurkundet wer-\nzuletzt durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom               den, wenn sie nicht bei der Eheschließung oder bei\n19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122) geändert worden ist,          der Begründung der Lebenspartnerschaft gegen-\nwird wie folgt gefasst:                                         über einem deutschen Standesamt abgegeben wer-\n„(4) Die Erklärungen nach Absatz 1 müssen öffent-            den.“\nlich beglaubigt oder beurkundet werden, wenn sie nicht\nbei der Eheschließung gegenüber einem deutschen                                       Artikel 7\nStandesamt abgegeben werden. Sie können auch von\nÄnderung des\nden Standesbeamten beglaubigt oder beurkundet wer-\nBürgerlichen Gesetzbuchs\nden.“\n§ 1355 Absatz 4 Satz 5 des Bürgerlichen Gesetz-\nArtikel 4                          buchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Ja-\nnuar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das\nÄnderung des\nBundesvertriebenengesetzes                    zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. April 2013\n(BGBl. I S. 831) geändert worden ist, wird wie folgt\n§ 94 Absatz 2 des Bundesvertriebenengesetzes in          gefasst:\nder Fassung der Bekanntmachung vom 10. August\n2007 (BGBl. I S. 1902), das zuletzt durch Artikel 5 des     „Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung\nGesetzes vom 23. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2246) ge-         gegenüber einem deutschen Standesamt abgegeben\nändert worden ist, wird wie folgt gefasst:                  wird, und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt\nwerden.“\n„(2) Die Erklärungen nach Absatz 1 müssen öffent-\nlich beglaubigt oder beurkundet werden, wenn sie nicht\nArtikel 8\nbei der Eheschließung gegenüber einem deutschen\nStandesamt abgegeben werden. Im Verteilungsverfah-                                 Änderung des\nren kann auch das Bundesverwaltungsamt die Er-                           Lebenspartnerschaftsgesetzes\nklärungen öffentlich beglaubigen oder beurkunden. Ge-          § 3 Absatz 2 Satz 5 des Lebenspartnerschaftsgeset-\nbühren und Auslagen werden nicht erhoben.“                  zes vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266), das zuletzt\ndurch Artikel 7 des Gesetzes vom 6. Juli 2009 (BGBl. I\nArtikel 5                          S. 1696) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:\nÄnderung des\n„Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Begründung der\nKonsulargesetzes\nLebenspartnerschaft gegenüber einem deutschen\n§ 24 Absatz 1 Satz 1 des Konsulargesetzes vom            Standesamt abgegeben wird, und der Widerruf müssen\n11. September 1974 (BGBl. I S. 2317), das zuletzt           öffentlich beglaubigt werden.“\ndurch Artikel 20 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008\n(BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt                                 Artikel 9\ngefasst:\nBekanntmachungserlaubnis\n„§ 19 gilt für Honorarkonsularbeamte entsprechend.“\nDas Bundesministerium des Innern kann den Wort-\nArtikel 6                          laut des Personenstandsgesetzes und der Personen-\nstandsverordnung in der vom 1. November 2013 an\nÄnderung des\ngeltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt ma-\nEinführungsgesetzes\nchen.\nzum Bürgerlichen Gesetzbuche\nArtikel 47 des Einführungsgesetzes zum Bürger-                                     Artikel 10\nlichen Gesetzbuche in der Fassung der Bekanntma-\nchung vom 21. September 1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I                               Inkrafttreten\nS. 1061), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom         (1) In Artikel 1 treten die Nummern 25 bis 28, Num-\n16. April 2013 (BGBl. I S. 795) geändert worden ist, wird   mer 29 Buchstabe b, die Nummern 30 bis 33 und in\nwie folgt geändert:                                         Artikel 2 treten Nummer 1 Buchstabe d, die Nummern 7,\na) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:                  14, 25, 26 sowie Nummer 27, soweit die Anlage 13 be-\n„Ist der Name Ehename oder Lebenspartnerschafts-        troffen ist, am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nname, so kann die Erklärung während des Be-                (2) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. November\nstehens der Ehe oder Lebenspartnerschaft nur von        2013 in Kraft.","1160 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2013\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 7. Mai 2013\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister des Innern\nHans-Peter Friedrich\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nGuido Westerwelle\nDie Bundesministerin der Justiz\nS. Leutheusser-Schnarrenberger\nDie Bundesministerin\nfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nKristina Schröder"]}