{"id":"bgbl1-2013-18-6","kind":"bgbl1","year":2013,"number":18,"date":"2013-04-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/18#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-18-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_18.pdf#page=29","order":6,"title":"Verordnung über die Erlaubnis zur Auswandererberatung (Auswandererberatungserlaubnisverordnung  AuswErlV)","law_date":"2013-04-10T00:00:00Z","page":805,"pdf_page":29,"num_pages":6,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2013             805\nVerordnung\nüber die Erlaubnis zur Auswandererberatung\n(Auswandererberatungserlaubnisverordnung – AuswErlV)\nVom 10. April 2013\nAuf Grund des § 1 Absatz 5 Nummer 2 und 3 des                                        §2\nAuswandererschutzgesetzes in der Fassung der Be-\nBeurteilung der Persönlichen Zuverlässigkeit\nkanntmachung vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 443) ver-\nordnet das Bundesministerium für Familie, Senioren,            (1) Zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit\nFrauen und Jugend:                                          im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Auswanderer-\nschutzgesetzes hat der Antragsteller mit seinem Antrag\n§1                               folgende Unterlagen vorzulegen:\nAntragsverfahren                        1. Lebenslauf,\n(1) Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Aus-      2. Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses\nwandererberatung muss enthalten:                                oder im Falle der Staatsangehörigkeit eines anderen\n1. personenbezogene Daten des Antragstellers:                   Staates eine gleichwertige Unterlage.\na) Familienname,                                        Mit dem Antrag auf die Erlaubnis ist nach § 30, auch in\nb) Geburtsname,                                         Verbindung mit § 30b, des Bundeszentralregistergeset-\nzes ein Führungszeugnis zur Vorlage beim Bundesver-\nc) Vornamen,\nwaltungsamt zu beantragen.\nd) Geschlecht,\n(2) Wird der Antrag auf die Erlaubnis von einer selb-\ne) Geburtsdatum,\nständig tätigen Person oder von einer juristischen Per-\nf) Geburtsort,                                          son für unselbständig beschäftigte Mitarbeiter gestellt,\ng) Staatsangehörigkeit,                                 so kann das Bundesverwaltungsamt zusätzlich eine\nUnbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Fi-\nh) Beruf,\nnanzamtes oder bei ausländischen Antragstellern ein\ni) Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt,               vergleichbares Dokument verlangen.\nj) Telekommunikationsdaten;                                (3) Wird der Antrag auf die Erlaubnis von einer aner-\n2. geschäftsbezogene Daten:                                 kannten gemeinnützigen Organisation für ihre Mitar-\na) Anschrift der Hauptniederlassung,                    beiter gestellt, so ist von dieser ein zum Zeitpunkt der\nAntragstellung wirksamer Freistellungsbescheid des\nb) Anschrift jeder Zweigniederlassung.\nzuständigen Finanzamtes vorzulegen.\n(2) Für den Antrag ist das Muster nach der Anlage zu\nverwenden.                                                                              §3\n(3) Soweit es im Einzelfall zur Beurteilung der Zuver-\nBeurteilung der Sachkunde\nlässigkeit oder Sachkunde eines Antragstellers erfor-\nderlich ist, kann das Bundesverwaltungsamt nachträg-           Der Bewerber hat zur Beurteilung seiner Sachkunde\nlich zum Antrag verlangen, dass ihm über die nach den       Unterlagen vorzulegen, aus denen seine Qualifikation\nfolgenden Bestimmungen vorgeschriebenen Unterla-            für die Beratertätigkeit deutlich wird. Die Sachkunde\ngen hinaus weitere bestimmte Unterlagen vorgelegt           kann insbesondere durch im Studium und in Aus- und\nwerden.                                                     Fortbildungen erworbene Zeugnisse, Zertifikate und","806             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2013\nähnliche Urkunden belegt werden. Die erforderliche                                     §4\nSachkunde umfasst insbesondere:\nMitteilungspflicht\n1. Berufstätigkeit/Berufserfahrung,\nÄnderungen zu den nach den vorstehenden Vor-\n2. Auslandsaufenthalte,                                     schriften gemachten Angaben sind dem Bundesverwal-\n3. Kenntnisse des einschlägigen deutschen Rechts,           tungsamt unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.\n4. Kenntnisse des ausländischen Rechts hinsichtlich\nder Staaten, für die die Auswandererberatung er-                                    §5\nbracht werden soll, insbesondere hinsichtlich des\nInkrafttreten\njeweiligen Einwanderungsrechts, Staatsangehörig-\nkeitsrechts, Arbeitsrechts und Sozialversicherungs-          Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nrechts.                                                  in Kraft.\nBerlin, den 10. April 2013\nDie Bundesministerin\nfür Familie, Senioren, Frauen und Jugend\nKristina Schröder","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2013           807\nAnlage\n(zu § 1 Absatz 2)\nOrt, Datum\nAbsender\nBundesverwaltungsamt\nReferat II B 6\n50728 Köln\nAntrag/Anträge auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes\n(AuswSG)\nSehr geehrte Damen und Herren,\nin der Anlage übersende(n) ich/wir Ihnen den Antrag/die Anträge für folgende Personen mit der Bitte um weitere\nVeranlassung.\nUnterschrift, (ggf. Stempel)","808             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2013\nOrt, Datum\nAbsender\nBundesverwaltungsamt\nReferat II B 6\n50728 Köln\nAntrag auf Erlaubnis zur Auswanderungsberatung gemäß § 1 des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG)\nSehr geehrte Damen und Herren,\nich beantrage die Erlaubnis zur Auswanderungsberatung.\nAntragsbegründende Unterlagen habe ich diesem Antrag beigefügt:\n☐      Ja                          ☐     weitere Unterlagen sind noch nachzureichen\n☐      Nein\n(Zutreffendes bitte ankreuzen)\nÄnderungen zu den genannten Daten sind unverzüglich zur Kenntnis zu bringen bzw. nachzureichen.\nUnterschrift, (ggf. Stempel)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2013 809\nI. Personenbezogene Daten\nAnrede (Titel, Frau, Herr):\nFamilienname:\nGeburtsname:\nVorname(n):\nGeschlecht:\nGeburtsdatum:\nGeburtsort/Land:\nStaatsangehörigkeit(en):\nBeruf(e):\nWohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt:\nTelekommunikationsdaten:\nTelefon\nE-Mail-Adresse (optional)\nII. Geschäftsbezogene Daten\nHauptniederlassung (Adresse):\nZweigniederlassung (Adresse):\nIII. Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit\n(Zutreffendes bitte ankreuzen)\nPolizeiliches Führungszeugnis (Original)      ☐     Ja                          ☐     Nein\nLebenslauf                                    ☐     Ja                          ☐     Nein\nKopie des Personalausweises/Reisepasses       ☐     Ja                          ☐     Nein\nIV. Nachweis der Sachkunde\n(Zutreffendes bitte ankreuzen)\nBerufstätigkeit/ Berufserfahrung              ☐     Ja                          ☐     Nein\nWenn ja, Nachweise (Kopien):","810            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 19. April 2013\nAuslandsaufenthalte                            ☐   Ja                          ☐     Nein\nWenn ja, Nachweise (Kopien):\nKenntnisse des einschlägigen deutschen         ☐   Ja                          ☐     Nein\nRechts (z. B. Sozialgesetzbuch, Bürgerliches\nGesetzbuch, etc…)\nWenn ja, Nachweise (Kopien):\nKenntnisse des einschlägigen ausländischen ☐       Ja                          ☐     Nein\nRechts (insbesondere Einwanderungsrecht,\nStaatsangehörigkeitsrecht, Arbeitsrecht, Sozi-\nalversicherungsrecht, etc…)\nWenn ja, Nachweise (Kopien):\nHinweis:\nGegebenenfalls können weitere Unterlagen gefordert werden."]}