{"id":"bgbl1-2013-10-1","kind":"bgbl1","year":2013,"number":10,"date":"2013-02-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/10#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-10-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_10.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung","law_date":"2013-02-20T00:00:00Z","page":330,"pdf_page":2,"num_pages":15,"content":["330            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013\nVerordnung\nzur Änderung der Passverordnung,\nder Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung\nVom 20. Februar 2013\nAuf Grund                                                                         Artikel 2\n– des § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des                                  Änderung der\nPassgesetzes, die durch Artikel 1 Nummer 3 Buch-                        Personalausweisverordnung\nstabe c des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I              Die Personalausweisverordnung vom 1. November\nS. 1566) neu gefasst worden sind,                         2010 (BGBl. I S. 1460), die durch Artikel 2 Absatz 7\n– des § 34 Nummer 1 und 8 des Personalausweis-               des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044)\ngesetzes vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1346) in Ver-      geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\nbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskos-          1. In § 1 Absatz 6 wird das Wort „Dokumtente“ durch\ntengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821)               das Wort „Dokumente“ ersetzt.\nverordnet das Bundesministerium des Innern im Be-\n2. § 17 Absatz 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:\nnehmen mit dem Auswärtigen Amt:\n„Hat die antragstellende Person keine alleinige Woh-\nArtikel 1                              nung in Deutschland, wird der Brief vom Ausweis-\nhersteller an die ausstellende Behörde oder an die\nÄnderung der                              antragstellende Person persönlich an die von ihr\nPassverordnung                              benannte Anschrift versandt, sofern der Wohnort in\nDie Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I             einem Staat liegt, von dem das Auswärtige Amt im\nS. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung            Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern\nvom 25. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1440) geändert wor-            festgestellt hat, dass er eine hinreichende Gewähr\nden ist, wird wie folgt geändert:                               für eine ordnungsgemäße Postzustellung bietet.“\n1. In der Anlage 1 zu § 1 werden in dem Passmuster           3. In § 29 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „den\nReisepass (32 Seiten) die Passbuchinnenseite 32             Ausweisinhaber oder“ gestrichen.\nund der Vorsatz durch das aus der Anlage 1 zu die-\n4. In dem Anhang 1 zu § 11 wird das Muster des Auf-\nser Verordnung ersichtliche Muster ersetzt.\nklebers zur Anschriftenänderung durch die aus der\n2. In der Anlage 2 zu § 2 werden in dem Passmuster              Anlage 7 zu dieser Verordnung ersichtlichen Muster\nKinderreisepass der Aufkleber Personaldaten sowie           ersetzt.\nder Aufkleber Verlängerung/Änderung durch die aus\n5. Der Anhang 2 zu § 12 erhält die aus der Anlage 8 zu\nder Anlage 2 zu dieser Verordnung ersichtlichen Auf-\ndieser Verordnung ersichtliche Fassung.\nkleber ersetzt.\n6. In dem Anhang 3 wird Abschnitt 1 durch die aus der\n3. In der Anlage 3 zu § 3 wird in dem Passmuster vor-\nAnlage 9 ersichtliche Fassung ersetzt.\nläufiger Reisepass der Aufkleber Personaldaten\ndurch den aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung\nersichtlichen Aufkleber ersetzt.                                                 Artikel 3\n4. In der Anlage 6 zu § 4 wird in dem Passmuster vor-                              Änderung der\nläufiger Dienstpass der Aufkleber Personaldaten                  Personalausweisgebührenverordnung\ndurch den aus der Anlage 4 zu dieser Verordnung             Die Personalausweisgebührenverordnung vom 1. No-\nersichtlichen Aufkleber ersetzt.                         vember 2010 (BGBl. I S. 1477) wird wie folgt geändert:\n5. In der Anlage 7 zu § 4 wird in dem Passmuster vor-        1. Dem § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:\nläufiger Diplomatenpass der Aufkleber Personal-             „Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 30 Euro anzuhe-\ndaten durch den aus der Anlage 5 zu dieser Verord-          ben, wenn die Amtshandlung von einer nicht zustän-\nnung ersichtlichen Aufkleber ersetzt.                       digen Behörde auf Veranlassung einer Person, die\n6. Die Anlage 11 wird durch die aus der Anlage 6 zu             ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat,\ndieser Verordnung ersichtliche Fassung ersetzt.             vorgenommen wird.“","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013              331\n2. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:                 3. In § 2 Absatz 4 wird nach der Angabe „§ 1 Absatz 3“\ndie Angabe „Satz 1“ eingefügt.\n„§ 1a\nAuslagen                                                    Artikel 4\nDie Personalausweisbehörden können sich die                                  Inkrafttreten\nAuslagen für den Versand des Briefes ins Ausland            Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am\nnach § 17 Absatz 4 Satz 2 der Personalausweisver-       Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nummer 1\nordnung erstatten lassen.“                              tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 20. Februar 2013\nDer Bundesminister des Innern\nHans-Peter Friedrich","332                                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013\nAnlage 1 zu Artikel 1 Nummer 1\nPassbuchinnenseite 32 und Vorsatz\nReisepass (32 Seiten)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013   333\nAnlage 2 zu Artikel 1 Nummer 2\nAufkleber Personaldaten\nKinderreisepass","334                                     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013\nAufkleber Verlängerung/Änderung\nKinderreisepass","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013   335\nAnlage 3 zu Artikel 1 Nummer 3\nAufkleber Personaldaten\nVorläufiger Reisepass","336                             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013\nAnlage 4 zu Artikel 1 Nummer 4\nAufkleber Personaldaten\nVorläufiger Dienstpass","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013   337\nAnlage 5 zu Artikel 1 Nummer 5\nAufkleber Personaldaten\nVorläufiger Diplomatenpass","338             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013\nAnlage 6 zu Artikel 1 Nummer 6\nAnlage 11\nFormale Anforderungen an die Einträge\nin Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes\nVorbemerkung:\n1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten sowohl für den Reisepass, Kinder-\nreisepass, vorläufigen Reisepass als auch für den Dienst- und Diplomatenpass sowie den vorläufigen Dienst- und Diploma-\ntenpass.\n2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reise-\npässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie\nder Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont „UnicodeDoc“. Hierfür sind Tintenstrahldrucker\neinzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-\nBand zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht\nist.\n3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtline des Bundesamtes für Sicherheit in der\nInformationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD),\nveröffentlichte Zeichensatz „String.Latin“ zu verwenden.\n4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.\n5. In den Datenfeldern Name (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett dar-\nzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.\n6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.\nWird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen\ndes entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sofern die in der Schriftgröße 2 zur Verfügung stehende\nZeichenzahl nicht ausreichen sollte, ist die Schriftgröße 3 zu verwenden.\nSollte auch die Zeichenzahl in Schriftgröße 3 nicht ausreichend sein, ist die Schriftgröße 4 zu verwenden.\nSollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 4 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung ste-\nhende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.\nBei vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen sowie vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässen sind Einträge im Datenfeld\n„Name“ gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in den Schriftgrößen 1 und 3 im Fettsatz zulässig. Einträge in den\nsonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung\nstehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzuneh-\nmen.\nUnterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.\nBei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sind die Eintragungen in der\nSchriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.\n7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname in einer eigenen Zeile einzutra-\ngen. Dem Geburtsnamen ist die Zeichenfolge „GEB.“ bzw. „geb.“ unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.\n8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld „Name“ eingetragen.\nEntsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die\nAnzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.\n9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den\nBuchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim Kinder-\nreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus\neinem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.\n10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35 x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im\nvorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32 x 41 mm ver-\nkleinert darzustellen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013                 339\nAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen\nSchriftgröße 11       Schriftgröße 2 (2,12 mm) Schriftgröße 3 (1,59 mm) Schriftgröße 4 (1,06 mm)\nSchriftfont des       kleinerer Abstand\nDatenfelder                                                       Schriftfont des\nPassherstellers:\n(2,12 mm)                                       Passherstellers:\nSchriftfont des                                   Schriftfont des\nUnicodeDoc: 2,4 mm    Passherstellers:          UnicodeDoc: 2 mm        Passherstellers:\nSeriennummer            9 Zeichen pro Zeile;  Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\n1 Zeile (insgesamt\n9 Zeichen)\nName (Familienname      36 Zeichen pro Zeile; 45 Zeichen pro Zeile; 51 Zeichen pro Zeile; 59 Zeichen pro Zeile;\nund Geburtsname)        2 Zeilen (insgesamt   2 Zeilen (insgesamt       3 Zeilen (insgesamt     4 Zeilen (insgesamt\n72 Zeichen)           90 Zeichen)               153 Zeichen)            236 Zeichen)\nVornamen                36 Zeichen pro Zeile; 45 Zeichen pro Zeile; 51 Zeichen pro Zeile; 59 Zeichen pro Zeile;\n1 Zeile (insgesamt    1 Zeile (insgesamt        2 Zeilen (insgesamt     3 Zeilen (insgesamt\n36 Zeichen)           45 Zeichen)               102 Zeichen)            177 Zeichen)\nTag der Geburt          10 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\n1 Zeile (insgesamt\n10 Zeichen)\nOrt der Geburt          27 Zeichen pro Zeile; 33 Zeichen pro Zeile; 38 Zeichen pro Zeile; 45 Zeichen pro Zeile;\n1 Zeile (insgesamt    1 Zeile (insgesamt        2 Zeilen (insgesamt     3 Zeilen (insgesamt\n27 Zeichen)           33 Zeichen)               76 Zeichen)             135 Zeichen)\nGeschlecht              1 Zeichen             Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\nStaatsangehörigkeit     20 Zeichen pro Zeile; 25 Zeichen pro Zeile; 29 Zeichen pro Zeile; 33 Zeichen pro Zeile;\n1 Zeile (insgesamt    1 Zeile (insgesamt        1 Zeile (insgesamt      2 Zeilen (insgesamt\n20 Zeichen)           25 Zeichen)               29 Zeichen)             66 Zeichen)\nGültig bis (letzter Tag 10 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\nder Gültigkeitsdauer) 1 Zeile (insgesamt\n10 Zeichen)\nWohnort                 35 Zeichen pro Zeile; 55 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind\n2 Zeilen (insgesamt   2 Zeilen (insgesamt       unzulässig.\n70 Zeichen)           110 Zeichen)\nFarbe der Augen         35 Zeichen pro Zeile; 55 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind\n1 Zeile (insgesamt    1 Zeile (insgesamt        unzulässig.\n35 Zeichen)           55 Zeichen)\nGröße                   3 Zeichen pro Zeile;  3 Zeichen pro Zeile;      Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind\n1 Zeile (insgesamt    1 Zeile (insgesamt        unzulässig.\n3 Zeichen)            3 Zeichen)\nOrdensname,             35 Zeichen pro Zeile; 55 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind\nKünstlername            1 Zeile (insgesamt    1 Zeile (insgesamt        unzulässig.\n35 Zeichen)           55 Zeichen)\nAusstellende Behörde 28 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\n3 Zeilen (insgesamt\n84 Zeichen)\nAusgestellt (Ort)       25 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\n1 Zeile\nDatum                   10 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\nin der Passkarte        1 Zeile (insgesamt\nbzw. auf dem            10 Zeichen)\nPersonalisierungs-\naufkleber\nDatum                   18 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\nauf der Seite 2 des     1 Zeile (insgesamt\nbeim Passhersteller     18 Zeichen)\npersonalisierten\nReisepasses,\nDienstpasses bzw.\nDiplomatenpasses","340                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013\nAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen\nSchriftgröße 11           Schriftgröße 2 (2,12 mm) Schriftgröße 3 (1,59 mm) Schriftgröße 4 (1,06 mm)\nSchriftfont des           kleinerer Abstand\nDatenfelder                                                                Schriftfont des\nPassherstellers:\n(2,12 mm)                                            Passherstellers:\nSchriftfont des                                      Schriftfont des\nUnicodeDoc: 2,4 mm        Passherstellers:           UnicodeDoc: 2 mm          Passherstellers:\nTyp                           2 Zeichen pro Zeile;      Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\n1 Zeile (insgesamt\n2 Zeichen)\nKode                          1 Zeichen pro Zeile;      Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.\n1 Zeile\nDienstort und                 35 Zeichen pro Zeile; 55 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind\nDienstbezeichnung2            5 Zeilen (insgesamt       5 Zeilen (insgesamt        unzulässig.\n175 Zeichen)              275 Zeichen)\nPassaktennummer3              35 Zeichen pro Zeile; 55 Zeichen pro Zeile; Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind\n1 Zeile (insgesamt        1 Zeile (insgesamt         unzulässig.\n35 Zeichen)               55 Zeichen)\nDatenfelder des Aufklebers für                              Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen\nÄnderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung                                       Schriftgröße\nDienstort-/Dienstbezeichnung                                          11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen\n(insgesamt 467 Zeichen)\nSeriennummer                                                          9 Zeichen pro Zeile;\n1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)\n1\nDie Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.\n2\nGilt nur für amtliche Pässe.\n3\nGilt nur für amtliche Pässe.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013 341\nAnlage 7 zu Artikel 2 Nummer 4\nMuster des Aufklebers zur Anschriftenänderung\ndes Personalausweises in der Ausgabeform ab 1. November 2010\nMuster des Aufklebers zur Anschriftenänderung\ndes Personalausweises in der Ausgabeform bis 31. Oktober 2010","342      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013\nAnlage 8 zu Artikel 2 Nummer 5\nAnhang 2\nMuster des vorläufigen Personalausweises\nVorderseite\nRückseite","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013                              343\nAnlage 9 zu Artikel 2 Nummer 6\n„Formale Anforderungen an die Einträge in Ausweisen\nim Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes\nAbschnitt 1\nVorbemerkung:\n1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten sowohl für den Personalausweis als\nauch für den vorläufigen Personalausweis.\n2. Die Personalausweisbehörden verwenden zur Personalisierung der vorläufigen Personalausweise und der Aufkleber zur An-\nschriftenänderung den Schriftfont „UnicodeDoc“. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der\nISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich\nsolches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.\n3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtline des Bundesamtes für Sicherheit in der\nInformationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD),\nveröffentlichte Zeichensatz „String.Latin“ zu verwenden.\n4. Der maschinenlesbare Bereich in den Ausweisen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.\n5. In den Datenfeldern „Name“ (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen“ sind alle Namensbestandteile komplett\ndarzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.\n6. Grundsätzlich sind alle Einträge in den Ausweisen in der Schriftgröße 1 gemäß der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.\nWird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen\ndes entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.\nSollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung ste-\nhende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.\nBei dem vorläufigen Personalausweis ist im Datenfeld „Name“ gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in den Schrift-\ngrößen 1 und 2 im Fettdruck zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte\nunter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Daten-\nfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.\nUnterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.\nBei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Anschrift ist die Seriennummer in der Schriftgröße 3 einzutragen.\nDie Eintragungen zur Postleitzahl, zum Wohnort sowie zur Straße und Hausnummer sind in der Schriftgröße 3 im Fettsatz\nvorzunehmen.\n7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname in einer eigenen Zeile einzutra-\ngen. Dem Geburtsnamen ist die Zeichenfolge „GEB.“ bzw. „geb.“ unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.\n8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld „Name“ eingetragen.\nEntsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die\nAnzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.\n9. Die alphanumerische Seriennummer des Personalausweises wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N,\nP, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim vorläufigen Personalausweis besteht die Serien-\nnummer aus einem Buchstaben und sieben Ziffern.\n10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35 x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im\nvorläufigen Personalausweis verkleinert mit den Abmessungen 29 x 37 mm darzustellen.\nAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen\nSchriftgröße 11                                     Schriftgröße 2\nDatenfelder\nSchriftfont des Ausweisherstellers: (2 mm)          Schriftfont des Ausweisherstellers: (1,3 mm)\nUnicodeDoc: 2,4 mm                                  UnicodeDoc: 2 mm\nName (Familienname                  26 Zeichen pro Zeile;                               40 Zeichen pro Zeile;\nund Geburtsname)                    2 Zeilen (insgesamt 52 Zeichen)                     3 Zeilen (insgesamt 120 Zeichen)\nVornamen                            26 Zeichen pro Zeile;                               40 Zeichen pro Zeile;\n1 Zeile (insgesamt 26 Zeichen)                      2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen)\nTag der Geburt                      10 Zeichen pro Zeile;                               Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig.\n1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)\nOrt der Geburt                      26 Zeichen pro Zeile;                               40 Zeichen pro Zeile;\n1 Zeile (insgesamt 26 Zeichen)                      2 Zeilen (insgesamt 80 Zeichen)\nStaatsangehörigkeit                 7 Zeichen pro Zeile;                                Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig.\n1 Zeile (insgesamt 7 Zeichen)\nGültig bis (letzter Tag             10 Zeichen pro Zeile;                               Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig.\nder Gültigkeitsdauer)               1 Zeile (insgesamt 10 Zeichen)","344                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 28. Februar 2013\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz\nPostanschrift: 11015 Berlin\nHausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin\nTelefon: (0 30) 18 580-0\nRedaktion: Bundesamt für Justiz\nSchriftleitungen des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II\nPostanschrift: 53094 Bonn\nHausanschrift: Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn\nTelefon: (02 28) 99 410-40\nVerlag: Bundesanzeiger Verlag GmbH\nPostanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nHausanschrift: Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0\nSatz, Druck und buchbinderische Verarbeitung: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige\nBekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundes-\ngesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnement-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-2 78\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich im Abonnement je 52,00 €.                   Bundesanzeiger Verlag GmbH · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nBezugspreis dieser Ausgabe: 2,65 € (1,60 € zuzüglich 1,05 € Versandkosten).                Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 5702 · Entgelt bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1095\nAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen\nSchriftgröße 11                                     Schriftgröße 2\nDatenfelder\nSchriftfont des Ausweisherstellers: (2 mm)          Schriftfont des Ausweisherstellers: (1,3 mm)\nUnicodeDoc: 2,4 mm                                  UnicodeDoc: 2 mm\nWohnort                                          25 Zeichen pro Zeile;                               Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig.\n2 Zeilen (insgesamt 50 Zeichen)\nStraße und Hausnummer                            25 Zeichen pro Zeile;                               Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig.\n2 Zeilen (insgesamt 50 Zeichen)\nGröße                                            3 Zeichen pro Zeile;                                Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig.\n1 Zeile (insgesamt 3 Zeichen)\nFarbe der Augen                                  19 Zeichen pro Zeile;                               Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig.\n1 Zeile (insgesamt 19 Zeichen)\nOrdens- und Künstlername                         20 Zeichen pro Zeile;                               30 Zeichen pro Zeile;\n1 Zeile (insgesamt 20 Zeichen)                      2 Zeilen (insgesamt 60 Zeichen)\nAusstellende Behörde                             19 Zeichen pro Zeile;                               28 Zeichen pro Zeile;\n2 Zeilen (insgesamt 38 Zeichen)                     3 Zeilen (insgesamt 84 Zeichen)\nTag der Ausstellung                              8 Zeichen pro Zeile;                                Einträge in Schriftgröße 2 sind unzulässig.\n1 Zeile (insgesamt 8 Zeichen)\nAnzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen\nDatenfelder\n– der Aufkleber für Anschriftänderungen                                                      Schriftgröße 3\nUnicodeDoc: 1,5 mm\nAnschrift                                                                        25 Zeichen pro Zeile;\n4 Zeilen (insgesamt 100 Zeichen)\nSeriennummer                                                                     9 Zeichen pro Zeile;\n1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)\n1\nDie Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.“"]}