{"id":"bgbl1-2013-1-1","kind":"bgbl1","year":2013,"number":1,"date":"2013-01-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/1#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2013-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2013/bgbl1_2013_1.pdf#page=2","order":1,"title":"Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung","law_date":"2012-12-21T00:00:00Z","page":2,"pdf_page":2,"num_pages":25,"content":["2                    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nSechzigste Verordnung\nzur Änderung der Kosmetik-Verordnung*\nVom 21. Dezember 2012\nDas Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 28\nAbsatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 4 Buchstabe a und b, Nummer 8 und des § 34\nSatz 1 Nummer 2 und 7, jeweils in Verbindung mit § 70 Absatz 5, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches\nin der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) im Einvernehmen mit dem Bundes-\nministerium für Wirtschaft und Technologie:\nArtikel 1\nDie Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die\nzuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2012 (BGBl. I S. 1481) geändert worden ist, wird wie folgt\ngeändert:\n1. Dem § 6a wird folgender Absatz 22 angefügt:\n„(22) Bis zum Ablauf des 31. August 2013 sind Anlage 2 Teil A Nummer 16 und 22 und Anlage 2 Teil C\nNummer 10 und 50 in der am 14. Januar 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Anlage 1 Teil A Num-\nmer 1373 und Anlage 2 Teil A Nummer 253 bis 278 sind ab dem 1. September 2013 anzuwenden.“\n2. Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1373 angefügt:\n„1373. N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze (CAS-Nr. 160219-76-1)“.\n3. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:\na) Teil A wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 12 werden in Spalte f die Wörter „im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255 vom\n30.9.2005, S. 22)“ gestrichen.\nbb) Die Nummer 16 wird wie folgt gefasst:\nEinschränkungen                                 Obligatorische\nZulässige                                     Angabe der\nLfd.                                                                                Weitere               Anwendungs-\nStoff              Anwendungs-           Höchstkonzen-\nNr.                                                                           Einschränkungen             bedingungen\ngebiet und/oder           tration im\nund               und Warnhinweise\nVerwendung            kosmetischen\nAnforderungen          auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na                 b                       c                       d                   e                          f\n„16      1-Naphthalenol            Haarfärbestoff                             Nach dem                Das Mischverhältnis\n1-Naphthol                in oxidativen                              Mischen unter           muss auf dem\nHaarfärbemitteln                           oxidativen Be-          Etikett angegeben\nCAS-Nr. 90-15-3                                                      dingungen darf          werden.\nEG-Nr. 201-969-4                                                     die Höchstkon-\nzentration bei der         ! Haarfärbe-\nAnwendung am            mittel können\nHaar 2,0 % nicht        schwere allergische\nüberschreiten.          Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren\nbestimmt.\n* Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU der Kommission vom 2. August 2012 zur Änderung der Anhänge II\nund III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 208 vom 3.8.2012,\nS. 8).","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                    3\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere          Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund           und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                      c                   d                e                    f\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko er-\nhöhen. Färben Sie\nIhr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.“\ncc) Die Nummer 22 wird wie folgt gefasst:\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere          Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund           und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                      c                   d                e                    f\n„22    1,3-Benzoldiol        a) Haarfärbestoff                     a) Nach dem       a)\nResorcinol               in oxidativen                         Mischen unter 1. Enthält Resorcin.\nHaarfärbemit-                         oxidativen         Nach Anwen-\nCAS-Nr. 108-46-3         teln                                  Bedingungen        dung die Haare\nEG-Nr. 203-585-2         1. allgemeine                         darf die           gut spülen.\nVerwen-                           Höchstkon-         Nicht zur Fär-\ndung                              zentration bei     bung von Wim-\n2. gewerb-                            der Anwen-         pern und Augen-\nliche Ver-                        dung am Haar       brauen verwen-\nwendung                           1,25 % nicht       den.\nüberschreiten.\nSofort Augen\nspülen, falls das\nErzeugnis mit\nden Augen in\nBerührung ge-\nkommen ist.\nDas Mischver-\nhältnis muss\nauf dem Etikett","4     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                      Obligatorische\nZulässige                          Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                     d               e                   f\nangegeben\nwerden.\n! Haarfärbe-\nmittel können\nschwere allergi-\nsche Reaktionen\nhervorrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren\nbestimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im\nGesicht ha-\nben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion\nfestgestellt\nhaben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\n2. Nur für gewerb-\nliche Verwen-\ndung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                  5\nEinschränkungen                      Obligatorische\nZulässige                          Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere        Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                     d               e                  f\nEnthält Resorcin.\nSofort Augen\nspülen, falls das\nErzeugnis mit\nden Augen in\nBerührung ge-\nkommen ist.\nDas Mischver-\nhältnis muss auf\ndem Etikett an-\ngegeben wer-\nden.\n! Haarfärbe-\nmittel können\nschwere allergi-\nsche Reaktionen\nhervorrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im\nGesicht ha-\nben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion\nfestgestellt\nhaben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung","6           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere           Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na              b                    c                    d                e                      f\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarlotion       b) 0,5 %                             b) Enthält Resor-\nund Shampoo                                               cin.“\ndd) Folgende Nummern 253 bis 278 werden angefügt:\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere           Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na              b                    c                    d                e                      f\n„253 2,2'-[(4-               Haarfärbestoff                        Nach dem           Das Mischverhältnis\nAminophenyl)imino]    in oxidativen                         Mischen unter      muss auf dem Eti-\nbis(ethanol)sulfat    Haarfärbemitteln                      oxidativen Be-     kett angegeben\nN,N-bis(2-Hydroxy-                                          dingungen darf     werden.\nethyl)-p-Phenylene-                                         die Höchstkon-\ndiamine Sulfate                                             zentration bei der   ! Haarfärbe-\nAnwendung am       mittel können\nCAS-Nr. 54381-16-7                                          Haar 2,5 %         schwere allergische\nEG-Nr. 259-134-5                                            (berechnet als     Reaktionen hervor-\nSulfat) nicht      rufen.\nüberschreiten.\nBitte folgende\n– Nicht zusam- Hinweise lesen\nmen mit ni-     und beachten:\ntrosierenden\nDieses Produkt ist\nAgenzien ver-\nnicht für Personen\nwenden\nunter 16 Jahren\n– Höchstgehalt bestimmt.\nan Nitrosa-\nTemporäre Tä-\nmin: 50 μg/kg\ntowierungen mit\n– In nitritfreien „schwarzem Hen-\nBehältern       na“ können das\naufbewahren Allergierisiko er-\nhöhen. Färben Sie\nIhr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                   7\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere        Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund        und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na              b                    c                    d                e                  f\n– wenn eine\ntemporäre Tä-\ntowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n254    1,3-Benzoldiol,       Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-     Das Mischverhältnis\n4-chlor-              oxidativen Haar-                      schen unter oxi- muss auf dem Eti-\n4-Chlororesorcinol    färbemitteln                          dativen Bedin-   kett angegeben\ngungen darf die  werden.\nCAS-Nr. 95-88-5                                             Höchstkonzen-\nEG-Nr. 202-462-0                                            tration bei der    ! Haarfärbe-\nAnwendung am     mittel können\nHaar 2,5 % nicht schwere allergische\nüberschreiten.   Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren\nbestimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko erhö-\nhen. Färben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre Tä-\ntowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.","8      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere         Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na              b                    c                    d                e                   f\n255    2,4,5,6-Tetraamino-   a) Haarfärbestoff                     a) Nach dem       a) Das Mischver-\npyrimidin-sulfat         in oxidativen                         Mischen unter     hältnis muss auf\nTetraaminopyrimidine     Haarfärbe-                            oxidativen        dem Etikett an-\nSulfate                  mitteln                               Bedingungen       gegeben wer-\ndarf die          den.\nCAS-Nr. 5392-28-9                                              Höchstkon-\nEG-Nr. 226-393-0                                               zentration bei      ! Haarfärbe-\nder Anwen-        mittel können\ndung am Haar      schwere allergi-\n3,4 % (be-        sche Reaktionen\nrechnet als       hervorrufen.\nSulfat) nicht\nüberschreiten.    Bitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im\nGesicht ha-\nben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben\nIhrer Haare\neine Reaktion\nfestgestellt\nhaben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                    9\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na              b                    c                     d               e                   f\nb) Haarfärbestoff b) 3,4 % (be-\nin nichtoxida-       rechnet als\ntiven Haar-          Sulfat)\nfärbemitteln\n256    3-(2-Hydroxyethyl)-   Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\np-phenylendiammo-     oxidativen Haar-                      schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nnium-sulfat           färbemitteln                          dativen Bedin-    kett angegeben\nHydroxyethyl-p-                                             gungen darf die   werden.\nPhenylenediamine                                            Höchstkonzen-\nSulfate                                                     tration bei der     ! Haarfärbe-\nAnwendung am      mittel können\nCAS-Nr. 93841-25-9                                          Haar 2,0 % (be-   schwere allergische\nEG-Nr. 298-995-1                                            rechnet als Sul-  Reaktionen hervor-\nfat) nicht über-  rufen.\nschreiten.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko erhö-\nhen. Färben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n257    1H-Indol-5,6-diol     a) Haarfärbestoff                     a) Nach dem       a) Das Mischver-\nDihydroxyindole          in oxidativen                          Mischen unter    hältnis muss auf\nHaarfärbe-                             oxidativen       dem Etikett an-\nCAS-Nr. 3131-52-0        mitteln                                Bedingungen      gegeben wer-\nEG-Nr. 412-130-9                                                darf die         den.\nHöchstkon-","10     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                      c                    d               e                   f\nzentration bei\nder Anwen-          ! Haarfärbe-\ndung am Haar      mittel können\n0,5 % nicht       schwere allergi-\nüberschreiten.    sche Reaktionen\nhervorrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt ha-\nben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbestoff b) 0,5 %                             b)\nin nichtoxida-                                           ! Haarfärbe-\ntiven Haarfär-                                         mittel können\nbemitteln                                              schwere allergi-\nsche Reaktionen\nhervorrufen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                  11\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                     c                    d                e                   f\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion\nfestgestellt\nhaben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon ein-\nmal eine Re-\naktion verur-\nsacht hat.\n258    5-Amino-4-chlor-2-    Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\nmethylphenolhydro- oxidativen Haar-                         schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nchlorid               färbemitteln                          dativen Bedin-    kett angegeben\n5-Amino-4-Chloro-o-                                         gungen darf die   werden.\nCresol HCl                                                  Höchstkonzen-\ntration bei der     ! Haarfärbe-\nCAS-Nr.                                                     Anwendung am      mittel können\n110102-85-7                                                 Haar 1,5 % (be-   schwere allergische\nrechnet als Hy-   Reaktionen hervor-\ndrochlorid) nicht rufen.\nüberschreiten.    Bitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:","12      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere        Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund        und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na              b                    c                    d                e                  f\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren\nbestimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko erhö-\nhen. Färben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n259    1H-Indol-6-ol         Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-     Das Mischverhältnis\n6-Hydroxyindole       oxidativen Haar-                      schen unter oxi- muss auf dem Eti-\nfärbemitteln                          dativen Bedin-   kett angegeben\nCAS-Nr. 2380-86-1                                           gungen darf die  werden.\nEG-Nr. 417-020-4                                            Höchstkonzen-\ntration bei der    ! Haarfärbe-\nAnwendung am     mittel können\nHaar 0,5 % nicht schwere allergische\nüberschreiten.   Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das Al-\nlergierisiko erhöhen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                13\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na              b                    c                    d               e                   f\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem Fär-\nben Ihrer Haare\neine Reaktion\nfestgestellt ha-\nben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion verur-\nsacht hat.\n260    1H-Indol-2,3-dion     Haarfärbestoff in 1,6 %\nnichtoxidativen                                         ! Haarfärbe-\nIsatin                                                                      mittel können\nHaarfärbemitteln\nCAS-Nr. 91-56-5                                                             schwere allergische\nEG-Nr. 202-077-8                                                            Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko er-\nhöhen. Färben Sie\nIhr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;","14      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere        Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund        und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na              b                    c                    d                e                  f\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n261    2-Aminopyridin-3-ol   Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-     Das Mischverhältnis\n2-Amino-3-Hydroxy-    oxidativen Haar-                      schen unter oxi- muss auf dem Eti-\npyridine              färbemitteln                          dativen Bedin-   kett angegeben\ngungen darf die  werden.\nCAS-Nr. 16867-03-1                                          Höchstkonzen-\nEG-Nr. 240-886-8                                            tration bei der    ! Haarfärbe-\nAnwendung am     mittel können\nHaar 1,0 % nicht schwere allergische\nüberschreiten.   Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das Al-\nlergierisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                 15\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere        Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund        und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                     c                    d                e                  f\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n262    2-Methyl-1-           Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-     Das Mischverhältnis\nnaphthylacetat        oxidativen Haar-                      schen unter oxi- muss auf dem Eti-\n1-Acetoxy-2-          färbemitteln                          dativen Bedin-   kett angegeben\nMethylnaphthalene                                           gungen darf die  werden.\nHöchstkonzen-\nCAS-Nr. 5697-02-9                                           tration bei der    ! Haarfärbe-\nEG-Nr. 454-690-7                                            Anwendung am     mittel können\nHaar 2,0 % nicht schwere allergische\nüberschreiten.   Reaktionen hervor-\n(Enthält die     rufen.\nRezeptur eines\nBitte folgende Hin-\nHaarfärbemittels\nweise lesen und\nsowohl 2-Me-\nthyl-1-Naphthol  beachten:\nals auch 1-Ace-  Dieses Produkt ist\ntoxy-2-Methyl-   nicht für Personen\nnaphthalene,     unter 16 Jahren be-\nsollte die       stimmt.\nHöchstkonzen-\ntration an       Temporäre Täto-\n2-Methyl-1-      wierungen mit\nNaphthol am      „schwarzem Hen-\nKopf 2,0 % nicht na“ können das Al-\nüberschreiten.)  lergierisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem Fär-\nben Ihrer Haare\neine Reaktion\nfestgestellt ha-\nben;\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.","16      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere         Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                   c                    d                e                   f\n263    1-Hydroxy-2-methyl- Haarfärbestoff in                       Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\nnaphthalen            oxidativen Haar-                      schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\n2-Methyl-1-Naphthol färbemitteln                            dativen Bedin-    kett angegeben\ngungen darf die   werden.\nCAS-Nr. 7469-77-4                                           Höchstkonzen-\nEG-Nr. 231-265-2                                            tration bei der     ! Haarfärbe-\nAnwendung am      mittel können\nHaar 2,0 % nicht  schwere allergische\nüberschreiten.    Reaktionen hervor-\n(Enthält die Re-  rufen.\nzeptur eines      Bitte folgende Hin-\nHaarfärbemittels\nweise lesen und\nsowohl 2-Me-\nthyl-1-Naphthol   beachten:\nals auch 1-Ace-   Dieses Produkt ist\ntoxy-2-Methyl-    nicht für Personen\nnaphthalene,      unter 16 Jahren be-\nsollte die        stimmt.\nHöchstkonzen-\ntration an 2-Me-  Temporäre Täto-\nthyl-1-Naphthol   wierungen mit\nam Kopf 2,0 %     „schwarzem Hen-\nnicht überschrei- na“ können das Al-\nten.)             lergierisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben Ih-\nrer Haare eine\nReaktion festge-\nstellt haben;\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n264    Dinatrium-5,7-        a) Haarfärbestoff                     a) Nach dem       a) Das Mischver-\ndinitro-8-oxid-2-        in oxidativen                         Mischen unter     hältnis muss auf\nnaphthalensulfonat       Haarfärbemit-                         oxidativen        dem Etikett an-\nAcid Yellow 1            teln                                  Bedingungen       gegeben wer-\ndarf die          den.\nCAS-Nr. 846-70-8                                               Höchstkon-\nEG-Nr. 212-690-2                                               zentration bei      ! Haarfärbe-\nCI 10316                                                       der Anwen-        mittel können\ndung am Haar      schwere allergi-\n1,0 % nicht       sche Reaktionen\nüberschreiten.    hervorrufen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                17\nEinschränkungen                      Obligatorische\nZulässige                          Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere        Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                      c                    d               e                  f\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt ha-\nben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbestoff b) 0,2 %                            b)\nin nichtoxida-                                          ! Haarfärbe-\ntiven Haarfär-                                        mittel können\nbemitteln                                             schwere allergi-\nsche Reaktionen\nhervorrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.","18      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere        Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund        und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                   c                    d                e                  f\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt ha-\nben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\n265    4-Nitro-1,2-          Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-     Das Mischverhältnis\nphenylendiamin        oxidativen Haar-                      schen unter oxi- muss auf dem Eti-\n4-Nitro-o-            färbemitteln                          dativen Bedin-   kett angegeben\nPhenylenediamine                                            gungen darf die  werden.\nHöchstkonzen-\nCAS-Nr. 99-56-9                                             tration bei der    ! Haarfärbe-\nEG-Nr. 202-766-3                                            Anwendung am     mittel können\nHaar 0,5 % nicht schwere allergische\nüberschreiten.   Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko erhö-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                  19\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere          Anwendungs-\nStoff          Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund           und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na                b                  c                    d               e                    f\nhen. Färben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben Ih-\nrer Haare eine\nReaktion festge-\nstellt haben;\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n266    2-(4-Amino-3-         Haarfärbestoff in 1,0 %               – Nicht zusam-      ! Haarfärbe-\nnitroanilin)ethanol   nichtoxidativen                         men mit ni-     mittel können\nHC Red No. 7          Haarfärbemitteln                        trosierenden    schwere allergische\nCAS-Nr. 24905-87-1                                            Agenzien ver-   Reaktionen hervor-\nwenden          rufen.\nEG-Nr. 246-521-9\n– Höchstgehalt Bitte folgende Hin-\nan Nitrosa-     weise lesen und\nmin: 50 μg/kg beachten:\n– In nitritfreien Dieses Produkt ist\nBehältern       nicht für Personen\naufbewahren unter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das Al-\nlergierisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion festge-\nstellt haben;","20      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere           Anwendungs-\nStoff          Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund           und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                   c                    d                e                     f\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n267    2-[bis(2-Hydroxy-     Haarfärbestoff in 1,5 %                – Nicht zusam-\nethyl)amino]-         nichtoxidativen                          men mit ni-\n5-nitrophenol         Haarfärbemitteln                         trosierenden\nHC Yellow No. 4                                                Agenzien ver-\nCAS-Nr. 59820-43-8                                             wenden\nEG-Nr. 428-840-7                                             – Höchstgehalt\nan Nitrosa-\nmin: 50 μg/kg\n– In nitritfreien\nBehältern\naufbewahren\n268    2-[(2-Nitrophenyl)    a) Haarfärbestoff                     a) Nach dem         a) Das Mischver-\namino]ethanol            in oxidativen                         Mischen unter       hältnis muss auf\nHC Yellow No. 2          Haarfärbemit-                         oxidativen          dem Etikett an-\nteln                                  Bedingungen         gegeben wer-\nCAS-Nr. 4926-55-0                                              darf die            den.\nEG-Nr. 225-555-8                                               Höchstkon-\nzentration bei        ! Haarfärbe-\nder Anwen-          mittel können\ndung am Haar        schwere allergi-\n0,75 % nicht        sche Reaktionen\nüberschreiten.      hervorrufen.\nFür a) und b) gilt:    Bitte folgende\n– Nicht zu-           Hinweise lesen\nsammen mit          und beachten:\nnitrosieren-        Dieses Produkt\nden Agenzien        ist nicht für Per-\nverwenden           sonen unter\n– Höchstgehalt        16 Jahren be-\nan Nitrosa-         stimmt.\nmin: 50 μg/kg       Temporäre Täto-\n– In nitritfreien     wierungen mit\nBehältern           „schwarzem\naufbewahren         Henna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                21\nEinschränkungen                      Obligatorische\nZulässige                          Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere        Anwendungs-\nStoff          Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                   c                    d               e                  f\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion\nfestgestellt\nhaben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbestoff b) 1,0 %\nin nichtoxida-\ntiven Haarfär-\nbemitteln\n269    4-[(2-Nitrophenyl)    Haarfärbestoff in 1,0 %\namino]phenol          nichtoxidativen\nHC Orange No. 1       Haarfärbemitteln\nCAS-Nr. 54381-08-7\nEG-Nr. 259-132-4\n270    2-Nitro-N1-phenyl-    Haarfärbestoff in 1,0 %\nbenzol-1,4-diamin     nichtoxidativen                                         ! Haarfärbe-\nHaarfärbemitteln                                      mittel können\nHC Red No. 1\nschwere allergische\nCAS-Nr. 2784-89-6                                                           Reaktionen hervor-\nEG-Nr. 220-494-3                                                            rufen.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre Täto-\nwierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das Al-\nlergierisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;","22      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere           Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund           und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                   c                    d                e                     f\n– wenn Sie schon\neinmal nach\ndem Färben\nIhrer Haare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine tem-\nporäre Täto-\nwierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n271    1-Methoxy-3-          Haarfärbestoff in 0,5 % (berechnet     – Nicht zusam-\n(ß-aminoethyl)        nichtoxidativen     als Hydrochlorid)    men mit ni-\namino-4-nitrobenzol,  Haarfärbemitteln                         trosierenden\nHydrochlorid                                                   Agenzien ver-\nHC Yellow No. 9                                                wenden\nCAS-Nr. 86419-69-4                                           – Höchstgehalt\nEG-Nr. 415-480-1                                               an Nitrosa-\nmin: 50 μg/kg\n– In nitritfreien\nBehältern\naufbewahren\n272    1-(4'-Amino-          Haarfärbestoff in 0,25 %\nphenylazo)-2-         nichtoxidativen\nmethyl-4-(bis-2-      Haarfärbemitteln\nhydroxyethyl)amino-\nbenzol\nHC Yellow No. 7\nCAS-Nr.\n104226-21-3\nEG-Nr. 146-420-6\n273    N-(2-Hydroxyethyl)-   a) Haarfärbestoff                     a) Nach dem         a) Das Mischver-\n2-nitro-4-               in oxidativen                         Mischen unter       hältnis muss auf\ntrifluormethylanilin     Haarfärbemit-                         oxidativen          dem Etikett an-\nHC Yellow No. 13         teln                                  Bedingungen         gegeben wer-\ndarf die            den.\nCAS-Nr. 10442-83-8                                             Höchstkon-\nEG-Nr. 443-760-2                                               zentration bei        ! Haarfärbe-\nder Anwen-          mittel können\ndung am Haar        schwere allergi-\n2,5 % nicht         sche Reaktionen\nüberschreiten.      hervorrufen.\nFür a) und b) gilt:    Bitte folgende\n– Nicht zu-           Hinweise lesen\nsammen mit          und beachten:\nnitrosieren-        Dieses Produkt\nden Agenzien        ist nicht für Per-\nverwenden           sonen unter\n– Höchstgehalt        16 Jahren be-\nan Nitrosa-         stimmt.\nmin: 50 μg/kg","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                 23\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-       Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder       tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung        kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                    c                   d               e                   f\nTemporäre Täto-\n– In nitritfreien   wierungen mit\nBehältern         „schwarzem\nHenna“ können\naufbewahren\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt ha-\nben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbestoff b) 2,5 %\nin nichtoxida-\ntiven Haarfär-\nbemitteln\n274    Benzolaminium,         Haarfärbestoff in 2,0 %\n3-[(4,5-Dihydro-3-     nichtoxidativen\nmethyl-5-oxo-1-        Haarfärbemitteln\nphenyl-1H-pyrazol-\n4-yl)azo]-\nN,N,N-trimethyl,\nChlorid\nBasic Yellow 57\nCAS-Nr. 68391-31-1\nEG-Nr. 269-943-5\n275    Ethanol, 2,2'-[[4-[(4- Haarfärbestoff in 0,3 % (des\nAminophenyl)azo]       nichtoxidativen    Gemisches im\nphenyl]imino]bis-      Haarfärbemitteln Verhältnis 1:1\nDisperse Black 9                          aus 2,2'-[4-(4-\nAminophenylazo)\nCAS-Nr. 20721-50-0                        phenylimino]\nEG-Nr. 243-987-5                          diethanol und\nLignosulfat)","24      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere           Anwendungs-\nStoff          Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund            und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na                b                  c                    d                e                     f\n276    9,10-Anthracendion,   Haarfärbestoff in 0,3 %                – Nicht zusam-\n1,4-bis [(2,3-Dihy-   nichtoxidativen                          men mit ni-\ndroxypropyl)amino]-   Haarfärbemitteln                         trosierenden\nHC Blue No. 14                                                 Agenzien ver-\nCAS-Nr. 99788-75-7                                             wenden\nEG-Nr. 421-470-7                                             – Höchstgehalt\nan Nitrosa-\nmin: 50 μg/kg\n– In nitritfreien\nBehältern\naufbewahren\n277    2-(4-Methyl-2-        a) Haarfärbestoff                     a) Nach dem         a) Das Mischver-\nnitroanilin)ethanol      in oxidativen                         Mischen unter       hältnis muss auf\nHydroxyethyl-2-          Haarfärbemit-                         oxidativen          dem Etikett an-\nNitro-p-Toluidine        teln                                  Bedingungen         gegeben wer-\ndarf die            den.\nCAS-Nr.                                                        Höchstkon-\n100418-33-5                                                    zentration bei        ! Haarfärbe-\nEG-Nr. 408-090-7                                               der Anwen-          mittel können\ndung am Haar        schwere allergi-\n1,0 % nicht         sche Reaktionen\nüberschreiten.      hervorrufen.\nFür a) und b) gilt:    Bitte folgende\n– Nicht zusam-        Hinweise lesen\nmen mit ni-         und beachten:\ntrosierenden        Dieses Produkt\nAgenzien ver-       ist nicht für Per-\nwenden              sonen unter\n– Höchstgehalt        16 Jahren be-\nan Nitrosa-         stimmt.\nmin: 50 μg/kg       Temporäre Täto-\n– In nitritfreien     wierungen mit\nBehältern           „schwarzem\naufbewahren         Henna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt ha-\nben;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013                    25\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere           Anwendungs-\nStoff          Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund            und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                   c                    d                e                     f\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbestoff b) 1,0 %\nin nichtoxida-\ntiven Haarfär-\nbemitteln\n278    1-Amino-2-nitro-4-    a) Haarfärbestoff                     a) Nach dem         a) Das Mischver-\n(2',3'-dihydroxypro-     in oxidativen                         Mischen unter       hältnis muss auf\npyl)amino-5-chlor-       Haarfärbemit-                         oxidativen          dem Etikett an-\nbenzol + 1,4-bis-        teln                                  Bedingungen         gegeben wer-\n(2',3'-Dihydroxypro-                                           darf die            den.\npyl)amino-2-nitro-5-                                           Höchstkon-\nchlorbenzol                                                    zentration bei        ! Haarfärbe-\nHC Red No. 10 +                                                der Anwen-          mittel können\nHC Red No. 11                                                  dung am Haar        schwere allergi-\n1,0 % nicht         sche Reaktionen\nCAS-Nr. 95576-89-9                                             überschreiten.      hervorrufen.\n+ 95576-92-4\nFür a) und b) gilt:    Bitte folgende\n– Nicht zusam-        Hinweise lesen\nmen mit ni-         und beachten:\ntrosierenden        Dieses Produkt\nAgenzien ver-       ist nicht für Per-\nwenden              sonen unter\n– Höchstgehalt        16 Jahren be-\nan Nitrosa-         stimmt.\nmin: 50 μg/kg       Temporäre Täto-\n– In nitritfreien     wierungen mit\nBehältern           „schwarzem\naufbewahren         Henna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt ha-\nben;","26               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013\nEinschränkungen                                 Obligatorische\nZulässige                                    Angabe der\nLfd.                                                                                 Weitere              Anwendungs-\nStoff                Anwendungs-           Höchstkonzen-\nNr.                                                                            Einschränkungen            bedingungen\ngebiet und/oder            tration im\nund              und Warnhinweise\nVerwendung             kosmetischen\nAnforderungen         auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                        c                        d                   e                        f\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon ein-\nmal eine Re-\naktion verur-\nsacht hat.\nb) Haarfärbestoff b) 2,0 %\nin nichtoxida-\ntiven Haarfär-\nbemitteln“.\nb) In Teil C werden die Nummern 10 und 50 aufgehoben.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 21. Dezember 2012\nDie Bundesministerin\nf ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z\nIn Vertretung\nRobert Kloos"]}