{"id":"bgbl1-2012-57-1","kind":"bgbl1","year":2012,"number":57,"date":"2012-12-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2012/57#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2012-57-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2012/bgbl1_2012_57.pdf#page=3","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2013)","law_date":"2012-12-05T00:00:00Z","page":2387,"pdf_page":3,"num_pages":16,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012            2387\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2013\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2013)\nVom 5. Dezember 2012\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-           ministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien\nsen:                                                         oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der ge-\nwerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe\n§1                               bis zum Gesamtbetrag von 1 845 Millionen Euro zu\nFeststellung des                         Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nWirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für           aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\ndas Jahr 2013, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt        plangesetze übernommenen Garantien und sonstige\nund nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungs-            Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Son-\ngesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufge-          dervermögen noch in Anspruch genommen werden\nstellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf        kann oder in Anspruch genommen worden ist und für\n771 000 000 Euro                         die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.\nfestgestellt.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                               leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nrechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nErmächtigung zur Kreditaufnahme                    Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-          sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nlogie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für     soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nWiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1          betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\nfestgestellten Betrages aufzunehmen.                         gelegt wird.\n§3                                  (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nZulässige\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nMehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge            anzurechnen.\neines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürf-\nnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-                                        §5\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall\neinen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet                                      Vom\noder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                Verwendungszweck ausgenommene Beträge\n§4                                  Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\nten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\nÜbernahme von Gewährleistungen                     von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-        gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\nnologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundes-        men.","2388       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012\n§6                                                                   §7\nBefristung\nInkrafttreten\nDie §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des\nERP-Wirtschaftsplangesetzes 2014 außer Kraft.                      Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 5. Dezember 2012\nDer Bundespräsident\nJoachim Gauck\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nDr. P h i l i p p R ö s l e r\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012      2389\nAnlage\n(zu § 1)\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):             Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Sonstige Ausgaben):    Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):            Einnahmen\nAnlage 1:                         Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nAnlage 2:                         Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember\n2011\nAnlage 3:                         Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","2390        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012\nKapitel 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                               Zweckbestimmung\n2013      2012          2011\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                        2                                                                       3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       44 500    29 100        22 100\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    327 400 T€\ndavon fällig:\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          50 800 T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          51 100 T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        46 800 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  178 800 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01\nund 870 01.\n2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Einsparungen bei\nTiteln 682 01 und 683 01 geleistet werden.\n682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-\nderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. . . . . . . . . . . . .                                                       9 600   73 100      163 660\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n683 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 892 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2012 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. . . . . . . . . . . . . . . . .                                                247 900   221 400       135 640\nVerpflichtungen Folgejahre . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1 021 900 T€\ndavon fällig:\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        226 700 T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        186 300 T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        154 000 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  454 900 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n682 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben\nbei Titel 892 01.\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in\nDeutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende.\nMehrausgaben für Energieprojekte können bis zur Höhe der Einnahmen aus\nKap. 3 Tit. 129 01 geleistet werden. In diesem Zusammenhang können mit\n(Zustimmung des BMF) Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre einge-\ngangen werden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 460 000   100 000         26 646\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    728 400 T€\ndavon fällig:\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        360    000     T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        100    000     T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          93   400     T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  175    000     T€\nHaushaltsvermerk:\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie\nlangfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-\nnischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland. . . . . . . . . . .                                                         2 600     2 600        2 579\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        3 120 T€\ndavon fällig:\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1 040 T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1 560 T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               520 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012                                                                                             2391\nInvestitionsfinanzierung                                                                                       Zu Tit. 682 02\nDer Ansatz umfasst insbesondere:\n– die Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständi-\nErläuterungen                                                                    schen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital so-\nwohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch\nin der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu er-\n6                                                             leichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum\n31. Dezember 2012 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. Dezember\n2011 rund 149 Mio. € ausgezahlt.\nZu Tit. 892 01\n– neu ab dem Jahr 2013 die Finanzierung der High-Tech-Gründer-\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                                 fonds I und II (HTGF I und II). HTGF I und II stellen technologie-\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                                    orientierten Neugründungen eine erste Finanzierung auf Basis von\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten                                                  Beteiligungskapitel bereit und leisten damit einen wichtigen Beitrag\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-                                                 zur Schließung der Finanzierungslücke bei diesen sogenannten\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.                                                Seed-Finanzierungen. Der HTGF I hat ein Gesamtvolumen von\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                                  272 Mio. €, der HTGF II hat ein Gesamtvolumen von 293,5 Mio. €.\ncke mit einem Volumen von rd. 6,350 Mrd. € zinsbegünstigt werden:                                                  Der Bundeshaushalt, der die Finanzierung beider Fonds bislang\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . . . . . 300 Mio. €                                    vollständig abgedeckt hatte, wird 2013 eine Zuweisung von\n20 Mio. €, die dem Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens\nb) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . 3 750 Mio. €                                                 dient, leisten.\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. €   – die Finanzierung des ERP-Startfonds, mit dem gemeinsam mit pri-\nvaten Partnern jungen Unternehmen Beteiligungskapital zur Verfü-\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 200 Mio. €     gung gestellt wird.\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. €\nWeitere Maßnahmen sind der Mikrokreditfonds und eine Mikromezza-\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-                                               ninfazilität zusammen mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF), ein\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen                                               Mezzanin-Dachfonds zusammen mit dem EIF und den Ländern. Betei-\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.                                                     ligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie\nBei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das                                                Projekte im Rahmen der Energiewende.\nERP-Sondervermögen die daraus resultierenden Belastungen dauer-                                                Zum Teil sind in dem Titel Doppelveranschlagungen als Ansatz im\nhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2013 geplante Förder-                                           Haushaltsjahr 2013 beziehungsweise als Verpflichtungsermächtigung\nvolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.                                                          mit Auszahlung in den Jahren 2014 ff. erforderlich, da es die Entschei-\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,                                              dungsfreiheit der Verwalter der refinanzierten Fonds ist, ob sie Zu-\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der                                                    sagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2013 oder in Folgejahren\nAgenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit                                              tätigen.\nZinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:                                                           Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                                             tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur“.                                                                                                 Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/\nVerwaltungskosten geleistet werden.\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen                                              Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nWirtschaft und der Freien Berufe.                                                                          sich auf 728,4 Mio. €, davon fällig:\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die                                           Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 360 Mio. €\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem                                                Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. €\nKapital erleichtern.                                                                                       Jahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93,4 Mio. €\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung                                                 in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175 Mio. €\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer\nMarkteinführung.                                                                                           Zu Tit. 681 02\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.                                              Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-\nme, und zwar\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für\nneue Förderansätze gewährt werden.                                                                              – 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu-\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-                                                    denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost-\nwaltungskosten geleistet werden.                                                                                   europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er-\nmöglicht wird,\nZu Tit. 682 01                                                                                                  – 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-\ngen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit\nIm Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung                                                     gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in\nim Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenom-                                                 den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nmenen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der beste-\nhenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe,                                               – 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship\ndass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungs-                                                      Program.\nkosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirt-                                              Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\nschaftsplan auszuweisen.                                                                                       die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\nDie Zahlungsverpflichtungen werden voraussichtlich in 2013 abgear-                                             tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nbeitet sein.                                                                                                   Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nEvaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\ngramme finanziert werden.\nZu Tit. 683 01\nBis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge                                            amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen                                               Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-                                            und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen                                                 und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Die-\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich                                            ses Projekt ist langfristig angelegt.\n31. Dezember 2011.\nGrundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 1 022 Mio. €, davon fällig:                                                                           Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von 3,120 Mio. € veranschlagt, fällig in den Jahren\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 226,7 Mio. €\n2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186,3 Mio. €\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 154,0 Mio. €      Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 455,0 Mio. €                  kosten geleistet werden.","2392        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012\nKapitel 1\nBetrag   Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür      für\nund                                             Zweckbestimmung\n2013     2012        2011\nFunktion\n1 000 €  1 000 €     1 000 €\n1                                                                      2                                                              3        4           5\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 600    3 600       1 643\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  500     T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 000    1 000            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet wer-\nden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        769 200  430 800\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 200    6 200\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 763 000  424 600\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        769 200  430 800","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012 2393\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-\nlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit\ndem Interministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den\nJahren 2014 bis 2017, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nnen.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nkosten geleistet werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\n2011 rund 756 Mio. €.","2394       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012\nKapitel 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2013      2012         2011\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                   2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            750       750         160\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 000     1 000             0\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    50        50            0\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012 . . . . . . . . . .                                                                    –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   132 713              0\nSumme Sonstige Ausgaben                                     1 800  134 513           160\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             1 800  134 513           160\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         –         –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                              1 800  134 513           160","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012 2395\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-\nmögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-\nden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Ta-\ngungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorge-\nsehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbe-\nreich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von\nausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-\nsubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben\ndurch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-\nhaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","2396        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012\nKapitel 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                     Zweckbestimmung\n2013      2012         2011\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                           2                                                                                  3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               –         –         109\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . .                                                          –         –            1\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     386 527   401 351      491 528\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     34 587    30 077       21 532\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             265 786           –      30 165\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.\n231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel-\nständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . .                                                 84 100    60 100       56 300\na) ERP-Innovationsprogramm:                                                                                    46 780 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                  8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                9 000 T€\nd) High-Tech Gründerfonds I und II:                                                                            20 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den\nBundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi-\nzienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen), des ERP-Start-\nfonds sowie der High-Tech Gründerfonds I und II bei folgenden Titeln: 892 01, 683 01\nund 682 02.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        –         –            0\nGesamteinnahmen                       771 000   491 528\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               –         –\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 771 000   491 528\nGesamteinnahmen                       771 000   491 528","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012                                            2397\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung KfW-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215                                 285 T€\nb) Verzinsung Nachrangkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126                             096 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                         44 645 T€\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         501 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 386 527 T€\nDiese Erträge werden mit einem Anteil von rund 331,3 Mio. € für Förder-\nmaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über-\nschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs\nder nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in\nder KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonderver-\nmögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund\n40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens\nam haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-\ngeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-\nsammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-\nvermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nLandesbank Berlin/IBB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         0 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          34 587 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    34 587 T€\nZu Tit. 129 01\nEs werden u. a. Einnahmen aus der Rückzahlung des Nachrangdarle-\nhens erwartet. Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei\nKapitel 1.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finan-\nzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rah-\nmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im\nRahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds ge-\nwährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonder-\nvermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.\nNeuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im\nERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich\num die Ausfinanzierung von Altzusagen.\nAls Kompensation für die mit der Verlagerung der High-Tech Gründer-\nfonds I und II verbundenen zusätzlichen Lasten des ERP-Sondervermö-\ngens leistet der Bundeshaushalt bis maximal zum Jahr 2016 Zuweisun-\ngen, die dem gebotenen Substanzerhalt beim ERP-Sondervermögen\ndienen. Eine Nachschusspflicht des Bundes über die veranschlagten\nMittel hinaus besteht nicht. Die Zuweisungen werden bei diesem Titel\nvereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","2398          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen     Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKa-\nBezeichnung                                          Ausgaben                          und\npitel\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €          1 000 €       1 000 €          1 000 €     1 000 €\n1     Investitions- und\nExportfinanzierung            771 000       769 200            1 800                          6 200     763 000\n2     Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                                       1 800\n771 000       771 000            1 800                          6 200     763 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012                                  2399\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                     davon fällig\n31.12.2011\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                                        soll      Verpflichtungen\n2013                        2014        2015          2016     2017 ff.\n(stichwortartig)                                                  b) VE 2012\nc) VE 2013\nin Mio. €\n1                                                    2               3           4           5             6         7\n892 01 Mittelständische Unternehmen,\nExportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          44,5     a)         –         –         –             –         –\nb)         –         –         –             –         –\nc)      327,400   50,800      51,100      46,800    178,800\n682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung . . . . . .                         38,9                –         –         –             –         –\n683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   247,9     a)         –         –         –             –         –\nb)         –         –         –             –         –\nc)   1 022,000   226,700     186,300     154,000    455,000\n682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . .           460       a)         –         –         –             –         –\nb)      896,800  415,000     155,000     141,800    185,000\nc)      728,400  360,000     100,000      93,400    175,000\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung von Informationsreisen . . . . .                           2,6     a)         1,038    0,434      0,382         0,122     –\nb)         –         –         –             –         –\nc)         3,120    1,040      1,560         0,520     –\n681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen\ndes Deutschen Programms für trans-\natlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . .                3,6     a)         6,200    2,060      2,580         1,560     –\nb)         5,100    1,500      1,300         1,300     1,000\nc)         5,100    1,500      1,300         1,300     1,000\nSumme              797,5     a)         7,238    2,494      2,962         1,682     0,100\nb)      901,900  416,500     156,300     143,100    186,000\nc)   2 086,020   640,040     340,260     296,020    809,800\n2 995,158 1 059,034     499,522     440,802    995,900","2400         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nZusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2011   am 31.12.2010\n€               €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 907 714 758   1 766 330 075\nKfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             3 246 588 990   3 246 588 990\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               160 694 735     132 308 480\nC. Sonstige Forderungen                                                                                                                              34 168 851      38 078 719\n1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          34 157 713      38 058 198\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                11 138          20 522\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1 082 876 331   1 082 876 331\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  1 055 663 271     977 034 530\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1 000 000 000   1 000 000 000\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    614 280 731     614 280 731\n5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   660 473 104     429 589 841\n6. ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          4 650 000 000   4 650 000 000\n7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        615 270 643     603 096 122\n8. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          0               0\n15 027 731 414  14 540 183 820","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012                                                                     2401\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2011\nPassiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2011   am 31.12.2010\n€               €\nA. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           380 000 000     380 000 000\nVermögensabsicherung\nB. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      0               0\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14 647 731 414  14 160 183 820\n15 027 731 414  14 540 183 820\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              756 000 000   1 035 000 000","2402    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIm Jahr 2011 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 4,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 334,0 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finan-\nzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung\nder ERP-Förderkredite.\nDas eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2011 wie\nfolgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit ei-\nnem Zinssatz von 4,59 %. Die Erträge in Höhe von 213,6 Mio. EUR wurden vollstän-\ndig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2011 verwendet.\n• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zins-\nsatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe\nvon insgesamt 107,8 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-Sondervermögens zur\nAbdeckung der Förderlast des ERP-Sondervermögens verwendet.\nDer verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 38,3 Mio. EUR wurde zur Abdeckung der\nAuszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet (4,1 Mio. EUR) bzw.\ndem Konto des ERP-Sondervermögens (34,2 Mio. EUR) gutgeschrieben.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-\nFörderung eingesetzt bzw. dem ERP-Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßig-\nkeit der Berichterstattung zum 31.12.2011 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschafts-\nprüfer geprüft und bestätigt."]}