{"id":"bgbl1-2012-51-2","kind":"bgbl1","year":2012,"number":51,"date":"2012-10-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2012/51#page=21","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2012-51-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2012/bgbl1_2012_51.pdf#page=21","order":2,"title":"Verordnung über statistische Erhebungen zu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union","law_date":"2012-10-23T00:00:00Z","page":2265,"pdf_page":21,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2012            2265\nVerordnung\nüber statistische Erhebungen\nzu Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen\nim Rahmen der Arbeitskräfteerhebung in der Europäischen Union\nVom 23. Oktober 2012\nAuf Grund des § 5 Absatz 2 des Bundesstatistik-           meinschaft (ABl. L 77 vom 14.3.1998, S. 3), die zuletzt\ngesetzes, der durch Artikel 3 Absatz 18 Nummer 1             durch die Verordnung (EG) Nr. 596/2009 (ABl. L 188\ndes Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1857)         vom 18.7.2009, S. 14) geändert worden ist, ausgewählt\ngeändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:          worden sind.\n§1                                                           §2\nZweck, Art und Umfang der Erhebung                                   Erhebungsmerkmale\n(1) Für das Jahr 2013 werden Erhebungen als                  Erhebungsmerkmale sind\nBundesstatistik durchgeführt, die folgenden Zwecken          1. für Erwerbstätige sowie für Nicht-Erwerbstätige, die\ndienen:                                                         innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Befra-\n1. Erstellung des Berichts der Bundesregierung über             gung erwerbstätig waren:\ndie Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrank-         Zahl der Arbeitsunfälle in den letzten zwölf Monaten;\nheiten, ihre Kosten und die Maßnahmen zur Sicher-           Art des jüngsten Arbeitsunfalls; Auftreten dieses\nheit und Gesundheit bei der Arbeit in der Bundes-           Arbeitsunfalls in gegenwärtiger Haupt- oder Neben-\nrepublik Deutschland nach § 25 Absatz 1 Satz 2              erwerbstätigkeit oder früherer Tätigkeit; Dauer der\ndes Siebten Buches Sozialgesetzbuch sowie                   Arbeitsunterbrechung durch den Arbeitsunfall; dauer-\n2. Erfüllung der Informationsanforderungen zu „Arbeits-         hafte volle Arbeitsunfähigkeit infolge des Arbeits-\nunfällen und sonstigen berufsbedingten Gesund-              unfalls;\nheitsproblemen“ nach Anhang 1 der Verordnung             2. für Erwerbstätige sowie für Nicht-Erwerbstätige, die\n(EU) Nr. 220/2010 der Kommission vom 16. März               innerhalb der letzten zwölf Monate oder früher als in\n2010 zur Annahme des Programms von Ad-hoc-                  den letzten zwölf Monaten vor der Befragung er-\nModulen für die Jahre 2013 bis 2015 für die Stich-          werbstätig waren:\nprobenerhebung über Arbeitskräfte gemäß der Ver-\nordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 67 vom            arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme in den letzten\n17.3.2010, S. 1).                                           zwölf Monaten; Art des schwerwiegendsten arbeits-\nbedingten Gesundheitsproblems; Einschränkung all-\n(2) Die Erhebungen nach dieser Verordnung werden             täglicher Aktivitäten durch dieses Gesundheitspro-\nim Rahmen des Mikrozensus unter Verwendung ge-                  blem; Auftreten des Gesundheitsproblems in gegen-\nmeinsamer Erhebungsunterlagen durchgeführt. Sie                 wärtiger Haupt- oder Nebentätigkeit oder früherer\nwerden als Unterstichprobe bei 10 Prozent der Erhe-             Tätigkeit; Dauer der Arbeitsunterbrechung durch\nbungseinheiten durchgeführt, die nach § 2 des Mikro-            das Gesundheitsproblem; dauerhafte volle Arbeits-\nzensusgesetzes 2005 vom 24. Juni 2004 (BGBl. I                  unfähigkeit infolge der arbeitsbedingten Gesund-\nS. 1350), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes              heitsprobleme;\nvom 8. Juli 2009 (BGBl. I S. 1781) geändert worden ist,\nund zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 577/98          3. für Erwerbstätige:\ndes Rates vom 9. März 1998 zur Durchführung einer               körperliche Belastungsfaktoren bei der Arbeit;\nStichprobenerhebung über Arbeitskräfte in der Ge-               psychische Belastungsfaktoren bei der Arbeit.","2266          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 29. Oktober 2012\n§3                                     Einsatz von Erhebungsbeauftragten sowie für die Tren-\nAuskunftserteilung                             nung und Löschung von Erhebungs- und Hilfsmerk-\nmalen gelten die §§ 2, 3, 5, 6 und 8 des Mikrozensus-\nDie Erteilung der Auskunft ist freiwillig.                    gesetzes 2005.\n§4\n§5\nAnwendung von Vorschriften\ndes Mikrozensusgesetzes 2005                                      Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nFür die Festlegung der Erhebungseinheiten und der                Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und\nStichproben, die Periodizität, die Hilfsmerkmale, den            am 31. Dezember 2014 außer Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 23. Oktober 2012\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDie Bundesministerin\nfür Arbeit und Soziales\nUrsula von der Leyen"]}