{"id":"bgbl1-2012-42-5","kind":"bgbl1","year":2012,"number":42,"date":"2012-09-17T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2012/42#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2012-42-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2012/bgbl1_2012_42.pdf#page=15","order":5,"title":"Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holz- und Bautenschutzgewerbe (Holz- und Bautenschutzmeisterverordnung  HoBaMstrV)","law_date":"2012-09-10T00:00:00Z","page":1891,"pdf_page":15,"num_pages":4,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 17. September 2012           1891\nVerordnung\nüber die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Holz- und Bautenschutzgewerbe\n(Holz- und Bautenschutzmeisterverordnung – HoBaMstrV)\nVom 10. September 2012\nAuf Grund des § 51a Absatz 2 der Handwerksord-             7. Konzepte für Betriebsstätten einschließlich Be-\nnung, der zuletzt durch Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe a          triebs- und Lagerausstattung sowie für logistische\ndes Gesetzes vom 11. Juli 2011 (BGBl. I S. 1341) ge-            Prozesse entwickeln und umsetzen,\nändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für       8. objektbezogene Vorgaben, insbesondere bauphy-\nWirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem              sikalische, baubiologische und bauchemische Nach-\nBundesministerium für Bildung und Forschung:                    weise über die Tragfähigkeit und Schadstoffbe-\nlastung des Baugrundes sowie der vorliegenden\n§1                                   Wasserverhältnisse, als Grundlagen in die Planung\nGegenstand                                von Sanierungen einbeziehen,\nDie Meisterprüfung besteht aus vier selbstständigen        9. Schäden an Bauteilen durch holzzerstörende Orga-\nPrüfungsteilen. Diese Verordnung regelt das Meister-            nismen und Mängel, die zu einem Schädlingsbefall\nprüfungsberufsbild sowie die Prüfung in den Teilen I            führen können, feststellen, aufnehmen sowie Ur-\nund II der Meisterprüfung im Holz- und Bautenschutz-            sachen ermitteln; Sanierungskonzepte nach stati-\ngewerbe.                                                        schen und bauphysikalischen Vorgaben, auch unter\nBerücksichtigung alternativer Verfahren, erarbeiten,\n§2                                   Sanierungsmaßnahmen durchführen und dokumen-\ntieren,\nMeisterprüfungsberufsbild\n10. Feuchteschäden und Abdichtungsmängel an erd-\nIm Holz- und Bautenschutzgewerbe sind zum Zwe-                berührten Bauteilen feststellen, aufnehmen sowie\ncke der Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und                Ursachen ermitteln und bewerten; Sanierungskon-\nKenntnisse zum Nachweis der beruflichen Handlungs-              zepte nach statischen und bauphysikalischen Vor-\nkompetenz zu berücksichtigen:                                   gaben, auch unter Berücksichtigung alternativer\n1. auftragsbezogene Kundenwünsche ermitteln, Kun-              Verfahren, erarbeiten, Sanierungsmaßnahmen durch-\nden beraten, Serviceleistungen anbieten, Auftrags-          führen und dokumentieren,\nverhandlungen führen und Auftragsziele festlegen,       11. Messverfahren und Probenentnahmen durchführen,\nLeistungen kalkulieren und Angebote erstellen, Ver-         Ergebnisse labortechnischer Untersuchungen und\nträge schließen,                                            eigener Messungen zur Bestimmung von Feuchte-\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und                und Salzgehalt sowie Alkalität von Baustoffen aus-\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahr-              werten und in Sanierungskonzepte einbeziehen;\nnehmen, insbesondere unter Berücksichtigung der             flankierende Maßnahmen für feuchte- und salzbe-\nBetriebsorganisation, der betrieblichen Aus- und            lastete Bauteile auswählen, durchführen und kon-\nWeiterbildung, des Qualitätsmanagements, des Ar-            trollieren,\nbeitsschutzrechtes, des Datenschutzes, des Um-          12. den vorbeugenden und bekämpfenden chemischen\nweltschutzes, der Grundsätze des ökologischen               Holzschutz gegen holzzerstörende Organismen\nBauens sowie von Informations- und Kommunika-               planen, durchführen, kontrollieren und dokumentie-\ntionssystemen,                                              ren,\n3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren        13. Holzsanierungen und -ergänzungen zur Wiederher-\nund überwachen,                                             stellung nichttragender Holzbauteile sowie Maß-\n4. Aufträge ausführen, insbesondere unter Berück-              nahmen zur Kontrolle eines Neubefalls planen,\nsichtigung von Verarbeitungs- und Anwendungs-               durchführen und dokumentieren,\ntechniken sowie Instandhaltungsverfahren und Sa-        14. Innen- und Außenabdichtungen an erdberührten\nnierungsmöglichkeiten, berufsbezogenen recht-               Bauteilen aus Beton mit zement- und kunstharzge-\nlichen Vorschriften und technischen Normen sowie            bundenen Oberflächendichtungsmitteln zur Siche-\nder allgemein anerkannten Regeln der Technik,               rung, Erhaltung oder Wiederherstellung der vorge-\nPersonal, Material, Maschinen und Geräten sowie             sehenen Nutzung unter Berücksichtigung von ob-\nvon Möglichkeiten zum Einsatz von Auszubilden-              jektbezogenen Vorgaben auswählen, durchführen\nden,                                                        und kontrollieren,\n5. Pläne, Skizzen und Zeichnungen, auch unter Ein-         15. Riss-Sanierungen an erdberührten Bauteilen für\nsatz von rechnergestützten Systemen, anfertigen,            Innen- und Außenabdichtungen unter Beachtung\n6. Baustoffeigenschaften und -beschaffenheit von               statischer Vorgaben planen und durchführen,\nHolz, Mauerwerk und Beton sowie deren Wechsel-          16. die oberflächennahe Wiederherstellung von Stahl-\nwirkung beurteilen,                                         überdeckungen an erdberührten Stahlbetonteilen","1892          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 17. September 2012\nzur Herstellung von Untergründen für nachträgliche                                   §5\nBauwerksabdichtungen durch Aufbringen zement-                                   Fachgespräch\nund kunstharzgebundener Oberflächendichtungs-\nmittel bei statisch nicht relevanter Schädigung,            Über das abgeschlossene Meisterprüfungsprojekt\nunter Berücksichtigung von objektbezogenen Vor-          hat der Prüfling in einem Fachgespräch nachzuweisen,\ngaben auswählen, durchführen, kontrollieren und          dass er befähigt ist,\ndokumentieren,                                           1. die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die\n17. Trocknungsmaßnahmen von Wasserschäden pla-                    dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,\nnen und durchführen,                                     2. den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begrün-\n18. Qualitätskontrollen durchführen, Fehler, Mängel               den,\nund Störungen analysieren und beseitigen, Ergeb-         3. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-\nnisse bewerten und dokumentieren,                            bezogene Probleme sowie deren Lösungen darzu-\n19. durchgeführte Leistungen dokumentieren, Auf-                  stellen und dabei neue Entwicklungen zu berück-\nmass- und Abrechnungserstellung sowie eine                   sichtigen.\nNachkalkulation durchführen und die Auftragsab-\nwicklung auswerten.                                                                  §6\nPrüfungsdauer und Bestehen des Teils I\n§3\n(1) Das Meisterprüfungsprojekt dauert drei Arbeits-\nZiel und Gliederung des Teils I                  tage. Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten\ndauern.\n(1) Durch die Prüfung in Teil I hat der Prüfling seine\nberufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuwei-                 (2) Meisterprüfungsprojekt und Fachgespräch wer-\nsen, dass er komplexe berufliche Aufgabenstellungen           den gesondert bewertet. Die Prüfungsleistungen im\nlösen und dabei Tätigkeiten des Holz- und Bauten-             Meisterprüfungsprojekt und im Fachgespräch werden\nschutzgewerbes meisterhaft verrichten kann.                   im Verhältnis 3:1 gewichtet. Hieraus wird eine Gesamt-\nbewertung gebildet.\n(2) Der Teil I der Meisterprüfung umfasst ein Meister-\nprüfungsprojekt und ein darauf bezogenes Fachge-                 (3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\nspräch.                                                       Teils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\nchende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im\n§4                                Meisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch mit we-\nniger als 30 Punkten bewertet worden sein darf.\nMeisterprüfungsprojekt\n(1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt                                        §7\ndurchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.                      Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II\nDie auftragsbezogenen Anforderungen werden vom\nMeisterprüfungsausschuss festgelegt. Hierzu sollen               (1) Durch die Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den\nVorschläge des Prüflings berücksichtigt werden. Auf           in Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Hand-\ndieser Grundlage erarbeitet der Prüfling ein Umset-           lungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz da-\nzungskonzept, einschließlich einer Zeit- und Material-        durch nachzuweisen, dass er besondere fachtheore-\nbedarfsplanung. Dieses hat er vor der Durchführung            tische Kenntnisse im Holz- und Bautenschutzgewerbe\ndes Meisterprüfungsprojekts dem Meisterprüfungsaus-           zur Lösung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen\nschuss zur Genehmigung vorzulegen. Der Meisterprü-            anwendet.\nfungsausschuss prüft, ob das Umsetzungskonzept den               (2) In jedem der nachfolgend aufgeführten Hand-\nauftragsbezogenen Anforderungen entspricht.                   lungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene\n(2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-            Aufgabe zu bearbeiten. Die fallbezogenen Aufgaben\nnungs-, Durchführungs-, Kontroll- und Dokumenta-              sind handwerksspezifisch, wobei die in den Handlungs-\ntionsarbeiten.                                                feldern nach den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Quali-\nfikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft\n(3) Als Meisterprüfungsprojekt ist eine Sanierung für      werden können.\nein im Mauerwerk eingebundenes Holzbauteil im Woh-\nnungsbau, das von holzzerstörenden Organismen                 1. Holz- und Bautenschutz\nbefallen ist, oder eine nachträgliche Abdichtung erdbe-           Der Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage\nrührter Bauteile von innen und außen oder eine ober-              ist, verarbeitungs-, anwendungs- und instandhal-\nflächennahe Wiederherstellung der Stahlüberdeckung                tungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung\nan erdberührten Stahlbetonteilen zur Herstellung eines            wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem\nUntergrundes für eine nachträgliche Bauwerksabdich-               Holz- und Bautenschutz-Betrieb zu bearbeiten. Da-\ntung bei statisch nicht relevanter Schädigung zu pla-             bei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren\nnen, durchzuführen und zu dokumentieren.                          und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung\n(4) Die Planungsunterlagen, bestehend aus Entwurf,             sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis h\nBerechnung und Kalkulation, werden mit 30 Prozent,                aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:\ndie durchgeführten Arbeiten mit 50 Prozent und die                a) Informationen für Abwicklungsprozesse von Kun-\nKontroll- und Dokumentationsunterlagen, bestehend                     denaufträgen beurteilen, insbesondere unter Be-\naus Messprotokollen und Prüfberichten, mit 20 Prozent                 rücksichtigung physikalischer, chemischer und\ngewichtet.                                                            biologischer Faktoren sowie der berufsbezoge-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 17. September 2012               1893\nnen rechtlichen Vorschriften, technischen Nor-            g) Unteraufträge vergeben und kontrollieren,\nmen und Regelwerke,                                       h) Mängel- und Schadensaufnahmen an Bauteilen\nb) Anwendungen von Messtechniken und -verfahren                   dokumentieren, Instandsetzungsverfahren aus-\nsowie Analysetechniken und -verfahren bewer-                  wählen, die Auswahl begründen und die erforder-\nten,                                                          liche Abwicklung festlegen,\nc) Verfahren, Maßnahmen und Methoden im Holz-                 i) eine Rechnung auf der Grundlage aufgemessener\nund Bautenschutz sowie Alternativen unter Be-                 Leistungen erstellen,\nachtung der Anwendungsgrenzen auswählen                   j) eine Nachkalkulation durchführen;\nund die Auswahl begründen,\n3. Betriebsführung und Betriebsorganisation\nd) Sanierungskonzepte unter Berücksichtigung sta-\nDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage\ntischer und bauphysikalischer Vorgaben für den\nist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorga-\nHolz- und Bautenschutz erarbeiten, Sanierungs-\nnisation in einem Holz- und Bautenschutz-Betrieb\nalternativen prüfen, auswählen und Auswahl be-\nunter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften,\ngründen,\nauch unter Anwendung von Informations- und Kom-\ne) Eigenschaften, Verhalten und Verträglichkeiten zu          munikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der je-\nverarbeitender Werk- und Hilfsstoffe unterschei-          weiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter\nden und unter Berücksichtigung der Anwen-                 den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen\ndungsgrenzen Verwendungszwecken zuordnen,                 verknüpft werden:\nf) den anwendungsbezogenen Einsatz von Werk-                  a) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-\nzeugen, Maschinen und Geräten beurteilen und                  schaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,\nbegründen,                                                b) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; be-\ng) Berechnungen und Zeichnungen sowie graphi-                     triebliche Kennzahlen ermitteln,\nsche Detaildarstellungen für geplante Maßnah-             c) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nmen erarbeiten, vorgegebene Dokumente bewer-                  Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\nten,                                                          technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\nh) auftragsbezogene Wartungs- und Nutzungshin-                    erarbeiten,\nweise erarbeiten und bewerten;                            d) die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmana-\n2. Auftragsabwicklung                                                gements für den Unternehmenserfolg darstellen,\nDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage                Maßnahmen des Qualitätsmanagements festle-\nist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Holz-                   gen, Dokumentationen bewerten,\nund Bautenschutz-Betrieb, auch unter Anwendung                e) Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen;\nbranchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und                  die Notwendigkeit der Personalentwicklung, ins-\nqualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu              besondere in Abhängigkeit von Auftragslage und\nkontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweili-             Auftragsabwicklung, begründen,\ngen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den             f) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung\nBuchstaben a bis j aufgeführten Qualifikationen ver-              der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und\nknüpft werden:                                                    des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpoten-\na) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-                 ziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenver-\nlen,                                                          meidung und -beseitigung festlegen,\nb) Angebotsunterlagen erstellen und Angebote aus-             g) die gewerkspezifische Betriebs- und Lageraus-\nwerten, eine Angebotskalkulation durchführen,                 stattung sowie logistische Prozesse planen und\ndarstellen,\nc) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und\n-organisation unter Berücksichtigung der Verar-           h) den Nutzen des Einsatzes von Informations- und\nbeitungs-, Anwendungs- und Instandhaltungs-                   Kommunikationssystemen, insbesondere für\ntechnik, des Einsatzes von Personal, Material                 Kundenbindung und -pflege sowie die Warenwirt-\nund Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde                schaft, begründen,\nAspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen          i) den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen\nArbeitsbereichen berücksichtigen,                             auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbe-\nd) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-               sondere für die betriebsinterne Organisation so-\nnische Normen sowie allgemein anerkannte Re-                  wie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen\ngeln der Technik anwenden, insbesondere die                   und bewerten.\nHaftung bei der Herstellung, der Instandhaltung\nund bei Dienstleistungen beurteilen,                                               §8\ne) technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnun-                 Prüfungsdauer und Bestehen des Teils II\ngen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne,           (1) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen\nSkizzen und Zeichnungen bewerten und korrigie-        und dauert in jedem Handlungsfeld drei Stunden. Eine\nren; dabei auch Informations- und Kommunika-          Prüfungsdauer von sechs Stunden täglich darf nicht\ntionssysteme anwenden,                                überschritten werden.\nf) den auftragsbezogenen Einsatz von Material,               (2) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem\nWerkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen          arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-\nund begründen,                                        lungsfelder nach § 7 Absatz 2 gebildet.","1894         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 17. September 2012\n(3) Wurden in höchstens zwei der in § 7 Absatz 2                                            §9\ngenannten Handlungsfelder jeweils mindestens 30 und                                  Allgemeine Prüfungs-\nweniger als 50 Punkte erreicht, kann in einem dieser                             und Verfahrensregelungen,\nHandlungsfelder eine mündliche Ergänzungsprüfung                         weitere Regelungen zur Meisterprüfung\ndurchgeführt werden, wenn diese das Bestehen des\nTeils II der Meisterprüfung ermöglicht.                              (1) Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrens-\nverordnung vom 17. Dezember 2001 (BGBl. I S. 4154)\n(4) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des                  in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.\nTeils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt aus-                  (2) Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meister-\nreichende Prüfungsleistung. Die Prüfung des Teils II ist          prüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meister-\nnicht bestanden, wenn                                             prüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I\n1. ein Handlungsfeld mit weniger als 30 Punkten be-               S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung.\nwertet worden ist oder\n§ 10\n2. nach durchgeführter Ergänzungsprüfung zwei Hand-\nlungsfelder jeweils mit weniger als 50 Punkten be-                                    Inkrafttreten\nwertet worden sind.                                              Diese Verordnung tritt am 1. November 2012 in Kraft.\nBerlin, den 10. September 2012\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nB. Heitzer"]}