{"id":"bgbl1-2012-25-2","kind":"bgbl1","year":2012,"number":25,"date":"2012-06-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2012/25#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2012-25-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2012/bgbl1_2012_25.pdf#page=3","order":2,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung","law_date":"2012-05-25T00:00:00Z","page":1239,"pdf_page":3,"num_pages":15,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012          1239\nErste Verordnung\nzur Änderung der Inhaberkontrollverordnung\nVom 25. Mai 2012\nDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht                              Artikel 1\nverordnet\nDie Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009\n– auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, auch in        (BGBl. I S. 562, 688) wird wie folgt geändert:\nVerbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kre-\nditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt        1. In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe\ndurch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes           „§ 10 Nummer 3 oder Nummer 7“ durch die Angabe\nvom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4        „§ 8 Nummer 3 oder Nummer 7“ ersetzt.\nzuletzt durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe d des        2. In § 12 Absatz 4 Nummer 1 wird die Angabe „Ab-\nGesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606)            satz 2 Nummer 2 und 3“ durch die Angabe „Absatz 2\ngeändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 5         Nummer 3 und 4“ ersetzt.\nder Verordnung zur Übertragung von Befugnissen\n3. In § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe\nzum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundes-\n„§ 10 Nummer 1 bis 6“ durch die Angabe „§ 8 Num-\nanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt\nmer 1 bis 5“ ersetzt.\ndurch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2011\n(BGBl. I S. 124) geändert worden ist, nach Anhörung      4. In § 18 Satz 2 Nummer 4 wird die Angabe „§ 13e\nder Spitzenverbände der Institute im Einvernehmen           Absatz 1 Satz 1 Nummer 2“ durch die Angabe „§ 13e\nmit der Deutschen Bundesbank und                            Absatz 1 Satz 1 Nummer 1“ und die Angabe „in Ver-\n– auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4, auch          bindung mit Satz 1 Nummer 2“ durch die Angabe „in\nin Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Ver-          Verbindung mit Satz 1 Nummer 1“ ersetzt.\nsicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Ab-          5. Die Anlage wird wie folgt geändert:\nsatz 2 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Geset-\na) Das Formular „Erwerb-Erhöhung“ erhält die aus\nzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 950), § 104 Absatz 6\nAnlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\nzuletzt durch Artikel 20 Nummer 15 des Gesetzes\nsung.\nvom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) und § 118\ndurch Artikel 20 Nummer 24 des Gesetzes vom 8. De-          b) Das Formular „Angaben zur Zuverlässigkeit“ er-\nzember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist,             hält die aus Anlage 2 zu dieser Verordnung er-\nin Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung zur             sichtliche Fassung.\nÜbertragung von Befugnissen zum Erlass von\nRechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Fi-                                 Artikel 2\nnanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der\nInkrafttreten\nVerordnung vom 27. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2322)\nneu gefasst worden ist, im Benehmen mit den Ver-            Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nsicherungsaufsichtsbehörden der Länder:                  in Kraft.\nBonn, den 25. Mai 2012\nDie Präsidentin\nder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nKönig","1240             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012\nAnlage 1 zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a\nFormular – Erwerb-Erhöhung                                                                              FRISTSACHE\nAdressatenfeld1)                                                           Eingangsdatum:\nIdent-Nr. Zielunternehmen\nIdent-Nr. Anzeigepflichtiger\nWird von der Behörde ausgefüllt\nHiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die\n⃞   Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung\n⃞   Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung\nan dem folgenden\n⃞      Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut\n⃞      Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds\noder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG\nan:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                  Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nDer Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen:\n⃞   Ja.     ⃞   Nein.\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 1241\n1.    Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen\n1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nGeburtsname\nVornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort, Geburtsland\nStaatsangehörigkeit\nAnschrift des Hauptwohnsitzes\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nLand\nAngaben zur Firma, sofern vorhanden\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)            Firma Zeile 2\nSitz mit Postleitzahl2)\nSitzstaat\nWirtschaftszweig3)\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung4)\n1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl2)\nSitzstaat\nAnschrift der Hauptniederlassung\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nLand\nWirtschaftszweig3)\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung4)\nSeite 2","1242             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012\n2.   Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder\ngewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist:\n(Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen\ngerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes\nDokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.)\n2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist.\nFamilienname\nVornamen\nGeburtsdatum\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\n2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist.\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl\nAnschrift\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nLand\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung4)\n3.   Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als\ndem Mutterunternehmen zugerechnet werden:\n⃞ Nein.      ⃞   Ja.  Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen,\nin der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile\nzugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist\nebenfalls anzugeben.\nSeite 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012           1243\n4.  Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen\n4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbe-\nhörde:\n⃞    Nein, weiter mit 4.2\n⃞    Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1\nDer Anzeigepflichtige ist:\n⃞ Kreditinstitut                                     ⃞ Finanzdienstleistungsinstitut\n⃞ E-Geld-Institut                                    ⃞ Kapitalanlagegesellschaft\n⃞ Investmentaktiengesellschaft                       ⃞ Versicherungs-Zweckgesellschaft\n⃞ Erstversicherungsunternehmen                       ⃞ Rückversicherungsunternehmen\n⃞ Versicherungs-Holdinggesellschaft                  ⃞ Pensionsfonds\n⃞ Finanzholding-Gesellschaft                         ⃞ gemischte Finanzholding-Gesellschaft\n4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanz-\nbranche:\n⃞    Nein, weiter mit 4.3\n⃞    Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3\nDer Anzeigepflichtige ist:\n⃞ Einlagenkreditinstitut                             ⃞ Wertpapierhandelsunternehmen\n⃞ Erstversicherungsunternehmen                       ⃞ Rückversicherungsunternehmen\n⃞ OGAW-Verwaltungsgesellschaft                       ⃞ sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen\nDie zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung:\nDie Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer:\n4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Einlagenkredit-\ninstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-Ver-\nwaltungsgesellschaft:\n⃞ Nein, weiter mit 5.1\n⃞ Ja.     Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen,\nin der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind.\nNeben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (Einlagenkreditinstitut,\nWertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder OGAW-Verwaltungs-\ngesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und\ndie Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben.\nSeite 4","1244              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012\n5.    Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung\n5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder\nStimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden.\n⃞ Nein.        ⃞ Ja.      Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen,\nin der die Gründe dafür anzugeben sind.\n5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen6),7)\nFirma8), Rechtsform und Sitz               Kapital-\nwird durch die              (lt. Registereintragung) mit PLZ2)          anteil9),10)                   Stimm-   Verhältnis\nKapital des\nBehörde ausgefüllt           und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale                                             rechts-     zum\n4                  3                            Unter-\nIdent-Nr. des     Registereintragung ), Wirtschaftszweig ); Ident-                             11)     anteil  Zielunter-\nin             nehmens\nBeteiligungs-       Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen            Tsd Euro Tsd Euro      in Prozent  nehmen\nunternehmens         neben Firma (falls vorhanden) vollständiger    Prozent                             10),12)     13)\nName8) und Geburtsdatum\n6.    Beizufügende Anlagen\n6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei:\n⃞ Ja.       ⃞ Nein.       Wenn „nein“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5)\nbeizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür\nanzugeben sind.\n6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 InhKontrollV\nverzichten und reicht diese deshalb nicht ein:\n⃞ Nein. ⃞ Ja.             Wenn „ja“ angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen,\nin der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche\nVerzichtsregel in Anspruch genommen werden kann.\n6.3 Liste der Anlagen\nKurzbezeichnung der Anlage                                                Anzahl           Anlage liegt bei\nAufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der                                  ⃞   nicht erforderlich\nGründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars                                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit                              ⃞   nicht erforderlich\nAngabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars                                 ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nErklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 104 Abs. 1                                    ⃞   nicht erforderlich\nSatz 2 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen                                    ⃞   ja\ndie Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden                                     ⃞   wird nachgereicht\nKopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im                                 ⃞   nicht erforderlich\nInland nach § 3 Satz 2 InhKontrollV                                                        ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nFormular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ nach § 6 Abs. 1                                 ⃞   nicht erforderlich\nSatz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars                                   ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nSeite 5","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012     1245\nKurzbezeichnung der Anlage                                        Anzahl       Anlage liegt bei\nNachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen               ⃞   nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 1 InhKontrollV                                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAmtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen                 ⃞   nicht erforderlich\nGesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung                  ⃞   ja\nnach § 8 Nr. 2 InhKontrollV                                                    ⃞   wird nachgereicht\nListe der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsbe-                  ⃞   nicht erforderlich\nrechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV               ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen              ⃞   nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 4 InhKontrollV                                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nListe mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen               ⃞   nicht erforderlich\nnach § 8 Nr. 5 InhKontrollV                                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nErklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb                       ⃞   nicht erforderlich\nder Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten                       ⃞   ja\nErwerb nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV                                             ⃞   wird nachgereicht\nErklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern                    ⃞   nicht erforderlich\ndes Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV                               ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nFormulare „Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit“                     ⃞   nicht erforderlich\nnach § 9 InhKontrollV                                                          ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nWeitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach                      ⃞   nicht erforderlich\n§ 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3              ⃞   ja\nund 4 InhKontrollV                                                             ⃞   wird nachgereicht\nLebensläufe nach § 10 InhKontrollV                                             ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der Konzernstruktur nach § 11 Nr. 1 Buchstabe a                    ⃞   nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                                   ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11                      ⃞   nicht erforderlich\nNr. 1 Buchstabe b InhKontrollV                                                 ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach                      ⃞   nicht erforderlich\n§ 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV                                            ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAngaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Nr. 1                             ⃞   nicht erforderlich\nBuchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAngaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Nr. 1                                ⃞   nicht erforderlich\nBuchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV                                    ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nListe sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Nr. 1                             ⃞   nicht erforderlich\nBuchstabe e InhKontrollV                                                       ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nListe nach § 11 Nr. 2 InhKontrollV                                             ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nSeite 6","1246              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012\nKurzbezeichnung der Anlage                                           Anzahl      Anlage liegt bei\nListe über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 11 Nr. 3              ⃞   nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                                     ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 12                  ⃞   nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                                     ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nDarstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit\nden Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei                  ⃞   nicht erforderlich\nGeschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV                        ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der                       ⃞   nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2                        ⃞   ja\nInhKontrollV                                                              ⃞   wird nachgereicht\nden Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstattun-                   ⃞   nicht erforderlich\ngen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 3                ⃞   ja\nInhKontrollV                                                              ⃞   wird nachgereicht\neiner Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquel-                     ⃞   nicht erforderlich\nlen des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1                         ⃞   ja\nInhKontrollV                                                              ⃞   wird nachgereicht\nNachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV                            ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\neiner Vermögensaufstellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2                         ⃞   nicht erforderlich\nInhKontrollV                                                              ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nNachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV                            ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei                  ⃞   nicht erforderlich\nGeschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten                  ⃞   ja\nUnternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der                      ⃞   wird nachgereicht\nAnzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV\nden Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der                       ⃞   nicht erforderlich\nletzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen                    ⃞   ja\nkontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren                     ⃞   wird nachgereicht\nGeschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 4\nInhKontrollV\nden Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre                    ⃞   nicht erforderlich\nnach § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV                                       ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten drei                 ⃞   nicht erforderlich\nGeschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV                        ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach                  ⃞   nicht erforderlich\n§ 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV                                           ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13                       ⃞   nicht erforderlich\nAbs. 6 Satz 2 InhKontrollV                                                ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nden Ratings über die Bonität der einzelnen Konzern-                       ⃞   nicht erforderlich\nunternehmen nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV                          ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nSeite 7","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012       1247\nKurzbezeichnung der Anlage                                            Anzahl       Anlage liegt bei\nDarstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und                           ⃞   nicht erforderlich\nFremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV                                      ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nVereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem                                ⃞   nicht erforderlich\nErwerb nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV                                           ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nGeschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne                       ⃞   nicht erforderlich\nnach § 15 InhKontrollV                                                             ⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 3 dieses Formulars                                              ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars                                            ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nAnlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars                                            ⃞   nicht erforderlich\n⃞   ja\n⃞   wird nachgereicht\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\nggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen\n7.    Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an:\nFamilienname\nVorname\nTelefonnummer\n(mit Vorwahl)\nE-Mail-Adresse\n8.    Unterschrift(en)\n8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass\n• der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und\n• der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend\ndem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen\nabzugeben.\n8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab:\n⃞   Nein, bitte weiter mit 8.3\n⃞   Ja. Wenn „ja“ angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen.\nOrt, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen\nSeite 8","1248          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012\n8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis\nberechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:14)\nFamilienname\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nFamilienname\nVornamen\nGeburtsdatum\nOrt, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten\nSeite 9","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012                                     1249\nFußnoten\n1\n) Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die\nfür das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren.\nHandelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG\noder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länder-\naufsichtsbehörde zu adressieren.\nDie entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen.\n2\n) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n3\n) Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der „Kundensystematik für die Bankenstatistik“ einzutragen.\n4\n) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.\n5\n) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.\n6\n) Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen\n– bei komplexen Beteiligungsstrukturen,\n– bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und\n– wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimm-\nrechtsanteils herleiten lässt.\nStattdessen ist das Formular „Komplexe Beteiligungsstrukturen“ der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen.\n7\n) Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen\nbeabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten\nunmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen.\n8\n) Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wieder-\nholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich\ndie Firma eingetragen werden.\n9\n) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen\nRechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem\nKomma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist\nzum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit\nhandelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen.\n10\n) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen\n(keine durchgerechneten Quoten).\n11\n) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital\nist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.\n12\n) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.\n13\n) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder\nder beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Mutter“ einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder\nStimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist „Schwester“ einzutragen.\n14\n) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen\nberechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu\nergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist.\nDiese Seite ist nicht einzureichen.","1250                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012\nAnlage 2 zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b\nFormular – Angaben zur Zuverlässigkeit                                                                                      Anlage Nr. _ _1)\nAngaben zur Zuverlässigkeit2)\nAngaben des Anzeigepflichtigen\n⃞     zum Anzeigepflichtigen selbst3)\n⃞     zu einem vom Anzeigepflichtigen jemals geleiteten Unternehmen\n⃞     zu einem Unternehmen, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat\n⃞     zu einem persönlich haftenden Gesellschafter4)\n⃞     zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV\n⃞     zu einer Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV\n(Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des vom Anzeigepflichtigen geleiteten Unternehmens, des Unternehmens, über das der Anzeigepflich-\ntige Kontrolle hat, des persönlich haftenden Gesellschafters oder der Person nach § 8 Nr. 3 oder 7 InhKontrollV eintragen.)\nBei einer natürlichen Person sind anzugeben:\nFamilienname\nGeburtsname\nVornamen\nGeburtsdatum\nGeburtsort\nStaatsangehörigkeit(en)\nAnschrift des Hauptwohnsitzes\nStraße, Hausnummer\nPostleitzahl\nOrt\nLand\nAndernfalls sind anzugeben:\nFirma Zeile 1\nFirma\n(laut Registereintragung)                         Firma Zeile 2\nRechtsform\nSitz mit Postleitzahl5)\nSitzstaat\nOrdnungsmerkmale\nRegistereintragung6)\nSeite 1","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012         1251\n1.  Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV\n1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt\ngegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7)\n1.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit ein Ord-\nnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder\nwurde ein solches Verfahren gegen ihn mit einer Verurteilung oder sonstigen Sanktion abgeschlossen?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7)\n1.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstatt-\nlichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem\nfrüheren Zeitpunkt geführt?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7)\n1.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder\nwurde gegen ihn ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion abgeschlossen?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7)\n1.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.                                                                               Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\nSeite 2","1252             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012\n1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite 1 Angegebe-\nnen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Ge-\nwerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein ent-\nsprechendes Verfahren geführt?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7)\n1.                                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.                                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.   Angaben nach § 9 Abs. 3 InhKontrollV9)\n2.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an einem\nInstitut, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne\ndes § 1b VAG oder als Geschäftsleiter eines Instituts, Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder einer\nVersicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Aufsichts-\nbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.7)\n1.                                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.                                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf Seite 1\nAngegebenen erfolgt?\n⃞   Nein.\n⃞   Ja.\nWenn „ja“ angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde,\nder Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.7)\n1.                                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\n2.                                                                                 Siehe auch Anlage\nNr. _ _8).\nBei natürlichen Personen\n........................................           ........................................\nOrt                                               Datum\n..........................................................................................\nEigenhändige Unterschrift der erklärenden Person\nSeite 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012                                      1253\nFußnoten\n1\n) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen.\n2\n) Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 und 7 InhKontrollV, für jedes jemals vom Anzeigepflichtigen geleitete Unternehmen und\nfür jedes Unternehmen, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat, ist ein gesondertes Formular zu verwenden.\n3\n) In diesem Fall sind keine Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen in die nachfolgende Tabelle einzutragen.\n4\n) Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen „Firma“, „Rechtsform“ und „Sitz mit Postleitzahl“\nauszufüllen.\n5\n) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben.\n6\n) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt.\n7\n) Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar.\n8\n) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 InhKontrollV) zu\neiner in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten Absichtsanzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 5 VAG ist\neinzutragen.\n9\n) Im Formular zur Zuverlässigkeit eines vom Anzeigepflichtigen jemals geleiteten Unternehmens ist diese Nummer nicht auszufüllen.\nDiese Seite ist nicht einzureichen."]}