{"id":"bgbl1-2012-21-5","kind":"bgbl1","year":2012,"number":21,"date":"2012-05-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2012/21#page=51","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2012-21-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2012/bgbl1_2012_21.pdf#page=51","order":5,"title":"Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","law_date":"2012-05-07T00:00:00Z","page":1119,"pdf_page":51,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 21, ausgegeben zu Bonn am 16. Mai 2012 1119\nBekanntmachung\nzur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages\nVom 7. Mai 2012\nDer Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 26. April 2012 be-\nschlossen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung\nvom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom\n24. November 2011 (BGBl. I S. 2454), wie folgt zu ändern:\n1. § 69 Absatz 5 Satz 1 und 2 wird wie folgt geändert:\n„Berät der Ausschuss einen ihm federführend überwiesenen Gesetzentwurf,\ndurch den wesentliche Belange von Gemeinden und Gemeindeverbänden\nberührt werden, ist den auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spit-\nzenverbänden vor Beschlussfassung im Ausschuss Gelegenheit zur Stel-\nlungnahme zu geben. Wesentliche Belange im Sinne des Satzes 1 werden\ndurch Gesetze berührt, die ganz oder teilweise von den Gemeinden oder\nGemeindeverbänden auszuführen sind, ihre öffentlichen Finanzen unmittel-\nbar betreffen oder auf ihre Verwaltungsorganisation einwirken.“\n2. § 70 wird wie folgt geändert:\na) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:\n„(4) Betrifft die Anhörung durch den federführenden Ausschuss Ge-\nsetzentwürfe gemäß § 69 Absatz 5 Satz 1, ist den auf Bundesebene be-\nstehenden kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit zur Teilnahme an\nder Anhörung zu geben, wobei eine Anrechnung nach Absatz 2 Satz 2\nunterbleibt. § 69 Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.“\nb) Im bisherigen Absatz 7 werden die Wörter „Absätze 1 bis 6“ durch die\nWörter „Absätze 1 bis 7“ ersetzt.\nc) Die bisherigen Absätze 4 bis 7 werden die Absätze 5 bis 8.\nBerlin, den 7. Mai 2012\nDer Präsident\ndes Deutschen Bundestages\nNorbert Lammert"]}