{"id":"bgbl1-2012-10-6","kind":"bgbl1","year":2012,"number":10,"date":"2012-02-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2012/10#page=70","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2012-10-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2012/bgbl1_2012_10.pdf#page=70","order":6,"title":"Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft","law_date":"2012-02-09T00:00:00Z","page":274,"pdf_page":70,"num_pages":12,"content":["274           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012\nVerordnung\nüber die Prüfung zu anerkannten\nFortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirtschaft\nVom 9. Februar 2012\nAuf Grund des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Ab-        Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Ver-\nsatz 2 und des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgeset-       mögenssicherung sowie Immobilienanlagen und Finan-\nzes, von denen § 53 Absatz 1 durch Artikel 232 Num-         zierungen eigenständig und verantwortungsvoll durch-\nmer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Oktober            zuführen. Durch ein umfassendes und vertieftes\n2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet       Verständnis der Finanzdienstleistungsprodukte und\ndas Bundesministerium für Bildung und Forschung             Marktbedingungen für private Haushalte können insbe-\nnach Anhörung des Hauptausschusses des Bundes-              sondere folgende Aufgaben unter Berücksichtigung der\ninstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem         rechtlichen Rahmenbedingungen wahrgenommen wer-\nBundesministerium für Wirtschaft und Technologie:           den:\n1. Zielgruppen festlegen und daraus eine adäquate\nTeil 1                                 Kundenansprache ableiten sowie Vertriebsaktivi-\nFortbildungsabschlüsse                              täten zur Kundengewinnung eigenverantwortlich\nin der Finanzdienstleistungswirtschaft                         steuern,\n2. den Kundenbedarf anhand der Situation des Kunden\n§1                                   sowie seiner Ziele und Wünsche ermitteln,\nFortbildungsabschlüsse                      3. den Bedarf des Kunden anhand seiner Situation, sei-\nDiese Verordnung regelt die Prüfungen zu den an-             ner Ziele und Wünsche unter Berücksichtigung des\nerkannten Fortbildungsabschlüssen                               Marktumfeldes und der Marktprognosen analysie-\nren,\n1. Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen\nund Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistun-     4. kundengerechte Lösungsstrategien zur Erreichung\ngen,                                                        der Ziele entwickeln und dabei für den Kunden ge-\neignete Produkte berücksichtigen,\n2. Geprüfter Fachwirt für Finanzberatung und Geprüfte\nFachwirtin für Finanzberatung.                          5. Lösungsstrategien und damit verbundene Produkte\nkundenorientiert kommunizieren sowie über Chan-\nTeil 2                                 cen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten beraten\nund Kunden bei der Entscheidungsfindung unter-\nPrüfung zum anerkannten                              stützen,\nFortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachberater für                        6. Kunden bei der Umsetzung ihrer Entscheidungen\nFinanzdienstleistungen und                             begleiten sowie die Kundensituation regelmäßig\nGeprüfte Fachberaterin für                            und anlassbezogen überprüfen.\nFinanzdienstleistungen                             (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-\nerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachbera-\n§2                               ter für Finanzdienstleistungen“ oder „Geprüfte Fachbe-\nZiel der Prüfung und                      raterin für Finanzdienstleistungen“.\nBezeichnung des Fortbildungsabschlusses\n§3\n(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fort-\nbildungsprüfungen zum Geprüften Fachberater für                           Zulassungsvoraussetzungen\nFinanzdienstleistungen und zur Geprüften Fachberate-           (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer\nrin für Finanzdienstleistungen nach den §§ 3 bis 7          1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\nsowie 16 und 17 durchführen, in denen die auf einen             anerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann\nberuflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruf-          oder Bankkauffrau, Versicherungskaufmann oder\nlichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.                     Versicherungskauffrau, Kaufmann in der Grund-\n(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die              stücks- und Wohnungswirtschaft oder Kauffrau in\nnotwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um die                  der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder\nBeratung von Privatkunden im Hinblick auf Geld- und             Investmentfondskaufmann oder Investmentfonds-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012             275\nkauffrau, Kaufmann für Versicherungen und Finan-         gen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger\nzen oder Kauffrau für Versicherungen und Finanzen,       als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der schrift-\nImmobilienkaufmann oder Immobilienkauffrau und           lichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergän-\ndanach mindestens eine Berufspraxis von sechs            zungsprüfung werden zusammengefasst. Dabei wird\nMonaten oder                                             die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung dop-\n2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem       pelt gewichtet.\nanderen anerkannten kaufmännischen oder verwal-\ntenden Ausbildungsberuf und danach eine mindes-                                     §5\ntens einjährige Berufspraxis oder                                           Inhalt der Prüfung\n3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis                     (1) Im Handlungsbereich „Organisation und Steue-\nnachweist.                                                   rung der eigenen Vertriebsaktivitäten“ sollen die Kom-\n(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich        petenzen nachgewiesen werden, unter Beachtung der\nwesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 2 genannten          rechtlichen, volkswirtschaftlichen und betriebswirt-\nAufgaben haben.                                              schaftlichen Rahmenbedingungen die Gesamtsituation\nder Kundengruppen in ihren wirtschaftlichen Auswir-\n(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2            kungen erfassen und bedarfsgerechte Ziele formulieren\ngenannten Voraussetzungen ist zur Prüfung zuzulas-           sowie die eigenen Vertriebsaktivitäten zielgruppenge-\nsen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere        recht steuern zu können. In diesem Rahmen können\nWeise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und          folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\nFähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben\nzu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.       1. Zielgruppen festlegen und typische Bedarfe analy-\nsieren,\n§4                               2. eigene Vertriebsziele setzen und Vertriebsaktivitäten\nGliederung und Durchführung der Prüfung                    steuern,\n(1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzu-     3. Zielgruppen adäquat ansprechen und Kunden ge-\nführen.                                                          winnen,\n(2) Die Prüfung umfasst die Handlungsbereiche:            4. Kundenbetreuung planen und organisieren,\n1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebs-         5. Kundenstruktur und Vertriebsergebnisse analysie-\naktivitäten,                                                 ren, Veränderungsbedarfe ermitteln sowie Maßnah-\n2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensan-                men zur Anpassung ergreifen.\nlagen,                                                      (2) Im Handlungsbereich „Privatkundenberatung zu\n3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzie-          Geld- und Vermögensanlagen“ sollen die Kompetenzen\nrungen,                                                  nachgewiesen werden, die Situation des Kunden ana-\n4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Perso-           lysieren und eine entsprechende Produktauswahl unter\nnen-, Sach- und Vermögensrisiken.                        Berücksichtigung des für den Kunden passenden\nChancen- und Risikoverhältnisses und der rechtlichen,\n(3) Die schriftliche Prüfung wird jeweils zu den in Ab-   wirtschaftlichen sowie steuerlichen Rahmenbedingun-\nsatz 2 genannten vier Handlungsbereichen auf der             gen treffen zu können. Die Lösungen werden dem Kun-\nGrundlage von betrieblichen Situationsbeschreibungen         den dargelegt sowie die Entscheidungsfindung und\ndurchgeführt. Die Bearbeitungsdauer der schriftlichen        Umsetzung unterstützt. In diesem Rahmen können\nPrüfungsleistungen beträgt für jeden Handlungsbereich        folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\njeweils 120 Minuten.\n1. die persönliche Situation des Kunden erfassen und\n(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die\nden Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvor-\nmündliche Prüfung durchgeführt. Die mündliche Prü-\nschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln,\nfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche nach\nAbsatz 2 Nummer 2 bis 4 und findet in Form eines fall-       2. die für die Kundenziele geeigneten Geld- und Ver-\nbezogenen Beratungsgesprächs statt. Der Prüfungs-                mögensanlageprodukte aus den Bereichen Wertpa-\nteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt aus drei          piere, geschlossene Fonds, Lebensversicherungen\nvorgegebenen Fallsituationen eine aus. Es soll nachge-           zur Kapitalanlage, Anlagen auf Konten auswählen,\nwiesen werden, eine komplexe Problemstellung der             3. Kunden anlegergerecht beraten und die Beratung\nBeratungspraxis erfassen, darstellen, beurteilen und             dokumentieren,\nlösen zu können. Insbesondere soll nachgewiesen\nwerden, in der Beratungssituation fachlich kompetent         4. Kunden bei der Umsetzung ihrer Anlageentschei-\nund kundenorientiert beraten zu können. Die Vorberei-            dungen begleiten und die Kundensituation regelmä-\ntungszeit für das fallbezogene Beratungsgespräch soll            ßig und anlassbezogen überprüfen.\n30 Minuten betragen. Das fallbezogene Beratungsge-              (3) Im Handlungsbereich „Privatkundenberatung zu\nspräch soll 20 Minuten dauern.                               Immobilien und Finanzierungen“ sollen die Kompeten-\n(5) Wurde in nicht mehr als einer der schriftlichen       zen nachgewiesen werden, die Situation des Kunden\nPrüfungsleistungen nach Absatz 3 eine mangelhafte            unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaft-\nPrüfungsleistung erbracht, ist darin eine mündliche Er-      lichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Bezug\ngänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren          auf Immobilienanlagen zur Eigen- und Fremdnutzung\nungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit            sowie Immobilien- und Konsumentenfinanzierungen zu\nnicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezo-            analysieren, sie bei der Entscheidungsfindung und Um-","276            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012\nsetzung von Finanzierungen zu beraten und zu unter-             (2) Die schriftlichen Prüfungsleistungen nach § 4\nstützen. In diesem Rahmen können folgende Qualifika-         Absatz 3 sowie die mündliche Prüfung in Form eines\ntionsinhalte geprüft werden:                                 fallbezogenen Beratungsgesprächs nach § 4 Absatz 4\nwerden separat nach Punkten bewertet und gleichge-\n1. die persönliche Situation des Kunden erfassen und\nwichtig zu einer Note zusammengefasst.\nden Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvor-\nschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln,                (3) Die Gesamtnote der Prüfung ergibt sich aus dem\narithmetischen Mittel der Summe der Punktebewertun-\n2. die wirtschaftliche Eignung von Immobilien für die        gen.\nZielsetzung des Kunden analysieren und bewerten,\n(4) Über das Bestehen der Prüfung ist jeweils ein\n3. die für die Kundenziele geeigneten Finanzierungsin-       Zeugnis nach der Anlage 1 und 2 auszustellen. Im Fall\nstrumente auswählen,                                     der Freistellung nach § 6 sind Ort und Datum der an-\n4. Kunden anforderungsgerecht beraten und die Bera-          derweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung\ntung dokumentieren,                                      des Prüfungsgremiums anzugeben.\n5. Kunden bei der Umsetzung entsprechender Maß-                                       Te i l 3\nnahmen begleiten und die Kundensituation regelmä-\nPrüfung zum\nßig und anlassbezogen überprüfen.\nanerkannten Fortbildungs-\n(4) Im Handlungsbereich „Privatkundenberatung zur                  abschluss Geprüfter Fachwirt\nAbsicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisi-                für Finanzberatung und Geprüfte\nken“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden,                     Fachwirtin für Finanzberatung\ndie Risiken eines Kunden bewerten und geeignete De-\nckungskonzepte, orientiert an den Kundenzielen und                                      §8\ndem Kundenbedarf unter Berücksichtigung der recht-                             Ziel der Prüfung und\nlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedin-             Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses\ngungen, erarbeiten zu können. Dabei ist kundenorien-\ntiert zu kommunizieren sowie die Entscheidungsfin-              (1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbil-\ndung und Umsetzung zu unterstützen. In diesem                dungsprüfungen zum Geprüften Fachwirt für Finanzbe-\nRahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft         ratung und zur Geprüften Fachwirtin für Finanzberatung\nwerden:                                                      nach den §§ 9 bis 17 durchführen, in denen die auf\neinen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der\n1. die persönliche Situation des Kunden erfassen und         beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.\nden Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvor-                (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die not-\nschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln,             wendigen Kompetenzen vorhanden sind, um\n2. die für den Kundenbedarf geeigneten Deckungskon-          1. die Beratung von Privatkunden im Hinblick auf Geld-\nzepte auswählen,                                             und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach-\n3. Kunden anforderungsgerecht beraten und die Bera-              und Vermögenssicherung sowie Immobilienanlagen\ntung dokumentieren,                                          und Finanzierungen eigenständig und verantwor-\ntungsvoll durchzuführen; hierzu gehören:\n4. Kunden bei der Umsetzung von Maßnahmen der Ri-\na) Zielgruppen festlegen und daraus eine adäquate\nsikoabsicherung begleiten und die Kundensituation\nKundenansprache ableiten sowie Vertriebsaktivi-\nregelmäßig und anlassbezogen überprüfen.\ntäten zur Kundengewinnung eigenverantwortlich\nsteuern,\n§6\nb) den Kundenbedarf anhand der Situation des Kun-\nAnrechnung                                   den sowie seiner Ziele und Wünsche ermitteln,\nanderer Prüfungsleistungen\nc) Analysieren des Kundenbedarfs anhand seiner\nDer Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehme-               Situation, seiner Ziele und Wünsche unter Be-\nrin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungs-             rücksichtigung des Marktumfeldes und der\nbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien,               Marktprognosen,\nwenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer                 d) kundengerechte Lösungsstrategien zur Errei-\nöffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsein-                chung der Ziele entwickeln und dabei für den\nrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss               Kunden geeignete Produkte berücksichtigen,\nerfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur\ne) Lösungsstrategien und damit verbundene Pro-\nFortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach\ndukte kundenorientiert darstellen sowie über\nder Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung\nChancen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten\nerfolgt.\nberaten und den Kunden bei der Entscheidungs-\nfindung unterstützen,\n§7\nf) Kunden bei der Umsetzung seiner Entscheidun-\nBewerten der                                  gen begleiten sowie die Kundensituation regel-\nPrüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung                     mäßig und anlassbezogen überprüfen;\n(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schrift-     2. die Beratung von Geschäftskunden (Firmenkunden\nlichen Prüfungsleistungen nach § 4 Absatz 3 und in der           und Selbstständige) im Hinblick auf Finanzierung,\nmündlichen Prüfung nach § 4 Absatz 4 mindestens                  Absicherung von Risiken sowie die betriebliche\nausreichende Leistungen erbracht wurden.                         Altersversorgung unter Berücksichtigung der indivi-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012               277\nduellen Situation des Kunden eigenständig und ver-        Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und\nantwortungsvoll durchzuführen; auch soll die Fähig-       Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben\nkeit nachgewiesen werden, in der Finanzdienstleis-        zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.\ntungswirtschaft sowie in entsprechenden Organi-\nsationseinheiten anderer Wirtschaftsunternehmen                                       § 10\neigenständig Führungsaufgaben wahrzunehmen;\ndabei sollen durch ein umfassendes und vertieftes               Gliederung und Durchführung der Prüfung\nVerständnis der Finanzdienstleistungsprodukte so-            (1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzu-\nwie durch ausgeprägte Problemlösefähigkeiten fol-         führen.\ngende Aufgaben unter Berücksichtigung der recht-\nlichen Rahmenbedingungen wahrgenommen wer-                   (2) Die Prüfung bezieht sich auf den Prüfungsteil A\nden können:                                               (Privatkunden) und den Prüfungsteil B (Geschäftskun-\nden).\na) Führen eines Finanzdienstleistungsunternehmens\noder eines Unternehmensbereiches sowie von               (3) Der Prüfungsteil A (Privatkunden) umfasst die\nMitarbeitern,                                         Handlungsbereiche:\nb) Analysieren des Kundenbedarfs anhand seiner            1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebs-\nSituation, seiner Ziele und Wünsche unter Be-             aktivitäten,\nrücksichtigung des Marktumfeldes und der\nMarktprognosen,                                       2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensan-\nlagen,\nc) Entwickeln kundengerechter Lösungsstrategien\nzur Erreichung der Ziele unter Berücksichtigung       3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzie-\nder für den Kunden geeigneten Produkte,                   rungen,\nd) Lösungsstrategien und damit verbundene Pro-            4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Perso-\ndukte kundenorientiert darstellen sowie über              nen-, Sach- und Vermögensrisiken.\nChancen, Risiken, Verpflichtungen und Kosten\nberaten und den Kunden bei der Entscheidungs-            (4) Der Prüfungsteil B (Geschäftskunden) umfasst\nfindung unterstützen,                                 die Handlungsbereiche:\ne) Kunden bei der Umsetzung seiner Entscheidun-           1. Unternehmens- und Personalführung,\ngen begleiten sowie regelmäßiges und anlassbe-\n2. Vertriebsplanung und -steuerung,\nzogenes Überprüfen der Kundensituation.\n(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum an-        3. Beratung zur Unternehmensfinanzierung,\nerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachwirt           4. Risikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten\nfür Finanzberatung“ oder „Geprüfte Fachwirtin für                 für Unternehmen,\nFinanzberatung“.\n5. Beratung zur betrieblichen Altersversorgung.\n§9                                   (5) Die schriftliche Prüfung wird im Prüfungsteil A auf\nZulassungsvoraussetzungen                      der Grundlage von betrieblichen Situationsbeschrei-\n(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer                        bungen durchgeführt. Die Bearbeitungsdauer der\nschriftlichen Prüfungsleistungen beträgt für jeden\n1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem        Handlungsbereich jeweils 120 Minuten. Die schriftliche\nanerkannten Ausbildungsberuf als Bankkaufmann             Prüfung wird im Prüfungsteil B auf der Grundlage von\noder Bankkauffrau, Kaufmann für Versicherungen            betrieblichen Situationsbeschreibungen durchgeführt.\nund Finanzen oder Kauffrau für Versicherungen und         Dabei werden die Handlungsbereiche 1 und 2 sowie\nFinanzen, Versicherungskaufmann oder Versiche-            die Handlungsbereiche 4 und 5 jeweils zusammen und\nrungskauffrau, Immobilienkaufmann oder Immobi-            der Handlungsbereich 3 gesondert geprüft. Die Bear-\nlienkauffrau, Kaufmann in der Grundstücks- und            beitungsdauer beträgt für\nWohnungswirtschaft oder Kauffrau in der Grund-\nstücks- und Wohnungswirtschaft oder Investment-           1. die Handlungsbereiche „Unternehmens- und Perso-\nfondskaufmann oder Investmentfondskauffrau und                nalführung“ sowie „Vertriebsplanung und -steue-\ndanach mindestens eine Berufspraxis von einem                 rung“ insgesamt 180 Minuten,\nJahr oder\n2. den Handlungsbereich „Beratung zur Unterneh-\n2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem            mensfinanzierung“ 120 Minuten,\nanderen anerkannten kaufmännischen oder verwal-\ntenden Ausbildungsberuf und danach eine mindes-           3. die Handlungsbereiche „Risikoanalyse und Beratung\ntens zweijährige Berufspraxis oder                            zu Deckungskonzepten für Unternehmen“ und „Be-\nratung zur betrieblichen Altersversorung“ insgesamt\n3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis                       180 Minuten.\nnachweist.\n(6) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die\n(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich         mündliche Prüfung durchgeführt. Diese beinhaltet ein\nwesentliche Bezüge zu den in § 8 Absatz 2 genannten           fallbezogenes Beratungsgespräch sowie eine Präsen-\nAufgaben haben.                                               tation einschließlich Fachgespräch. Das fallbezogene\n(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2             Beratungsgespräch bezieht sich auf die Handlungsbe-\ngenannten Voraussetzungen ist zur Prüfung zuzulas-            reiche nach Absatz 3 Nummer 2 bis 4 (Prüfungsteil A).\nsen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere         Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin","278            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012\nwählt aus drei vorgegebenen Fallsituationen eine aus.        4. Kundenbetreuung planen und organisieren,\nEs soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Pro-\n5. Kundenstruktur und Vertriebsergebnisse analysie-\nblemstellung der Beratungspraxis erfasst, dargestellt,\nren, Veränderungsbedarfe ermitteln sowie Maßnah-\nbeurteilt und gelöst werden kann. Insbesondere soll\nmen zur Anpassung ergreifen.\ndabei nachgewiesen werden, dass in der Beratungs-\nsituation fachlich kompetent und kundenorientiert bera-         (2) Im Handlungsbereich „Privatkundenberatung zu\nten werden kann. Die Vorbereitungszeit für das fallbe-       Geld- und Vermögensanlagen“ sollen die Kompetenzen\nzogene Beratungsgespräch soll 30 Minuten betragen.           nachgewiesen werden, die Situation des Kunden ana-\nDas fallbezogene Beratungsgespräch soll 20 Minuten           lysieren und eine entsprechende Produktauswahl unter\ndauern. Anhand der Präsentation soll nachgewiesen            Berücksichtigung des für den Kunden passenden\nwerden, dass eine komplexe Problemstellung der be-           Chancen- und Risikoverhältnisses und der rechtlichen,\ntrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und ge-   wirtschaftlichen sowie steuerlichen Rahmenbedingun-\nlöst werden kann. Die Themenstellung muss sich min-          gen treffen zu können. Die Lösungen werden dem Kun-\ndestens auf einen frei wählbaren Handlungsbereich            den dargelegt sowie die Entscheidungsfindung und\nnach Absatz 4 Nummer 3 bis 5 sowie auf den Hand-             Umsetzung unterstützt. In diesem Rahmen können\nlungsbereich „Vertriebsplanung und -steuerung“ bezie-        folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\nhen, wobei Bezüge zu den Handlungsbereichen des\nPrüfungsteils A zu berücksichtigen sind. Die Dauer der       1. die persönliche Situation des Kunden erfassen und\nPräsentation soll zehn Minuten nicht überschreiten.              den Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvor-\nDas Thema der Präsentation wird von dem Prüfungs-                schläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln,\nteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin bestimmt            2. die für die Kundenziele geeigneten Geld- und Ver-\nund mit einer Kurzbeschreibung der Problemstellung,              mögensanlageprodukte aus den Bereichen Wertpa-\nmit Nennung des Ziels und einer groben Gliederung                piere, geschlossene Fonds, Lebensversicherungen\ndem Prüfungsausschuss zum Termin der ersten schrift-             zur Kapitalanlage, Anlagen auf Konten auswählen,\nlichen Prüfungsleistung des Prüfungsteils B einge-\nreicht. Im Fachgespräch soll ausgehend von der Prä-          3. Kunden anlegergerecht beraten und die Beratung\nsentation nachgewiesen werden, dass insbesondere                 dokumentieren,\nim gewählten Handlungsbereich Wissen angewendet              4. Kunden bei der Umsetzung ihrer Anlageentschei-\nsowie Lösungen vorgeschlagen und begründet werden                dungen begleiten und die Kundensituation regelmä-\nkönnen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Mi-            ßig und anlassbezogen überprüfen.\nnuten dauern.\n(3) Im Handlungsbereich „Privatkundenberatung zu\n(7) Wurden je Prüfungsteil in nicht mehr als einer\nImmobilien und Finanzierungen“ sollen die Kompeten-\nschriftlichen Prüfungsleistung mangelhafte Leistungen\nzen nachgewiesen werden, die Situation des Kunden\nerbracht, ist zu der jeweils nicht bestandenen Prü-\nunter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaft-\nfungsleistung eine mündliche Ergänzungsprüfung an-\nlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in Bezug\nzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leis-\nauf Immobilienanlagen zur Eigen- und Fremdnutzung\ntungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergän-\nsowie Immobilien- und Konsumentenfinanzierungen zu\nzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt\nanalysieren, sie bei der Entscheidungsfindung und\nwerden und je Ergänzungsprüfung in der Regel nicht\nUmsetzung von Finanzierungen zu beraten und zu un-\nlänger als 15 Minuten dauern. Die Bewertungen der\nterstützen. In diesem Rahmen können folgende Quali-\nschriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Er-\nfikationsinhalte geprüft werden:\ngänzungsprüfung werden zusammengefasst. Dabei\nwird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung        1. die persönliche Situation des Kunden erfassen und\ndoppelt gewichtet.                                               den Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvor-\nschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln,\n§ 11\n2. die wirtschaftliche Eignung von Immobilien für die\nInhalte im                                Zielsetzung des Kunden analysieren und bewerten,\nPrüfungsteil A (Privatkunden)\n3. die für die Kundenziele geeigneten Finanzierungsin-\n(1) Im Handlungsbereich „Organisation und Steue-\nstrumente auswählen,\nrung der eigenen Vertriebsaktivitäten“ sollen die Kom-\npetenzen nachgewiesen werden, unter Beachtung der            4. Kunden anforderungsgerecht beraten und die Bera-\nrechtlichen, volkswirtschaftlichen und betriebswirt-             tung dokumentieren,\nschaftlichen Rahmenbedingungen die Gesamtsituation\n5. Kunden bei der Umsetzung entsprechender Maß-\nder Kundengruppen in ihren wirtschaftlichen Auswir-\nnahmen begleiten und die Kundensituation regelmä-\nkungen erfassen und bedarfsgerechte Ziele formulieren\nßig und anlassbezogen überprüfen.\nsowie die eigenen Vertriebsaktivitäten zielgruppenge-\nrecht steuern zu können. In diesem Rahmen können                (4) Im Handlungsbereich „Privatkundenberatung zur\nfolgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:               Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisi-\n1. Zielgruppen festlegen und typische Bedarfe analy-         ken“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen werden,\nsieren,                                                 die Risiken eines Kunden bewerten und geeignete De-\nckungskonzepte, orientiert an den Kundenzielen und\n2. eigene Vertriebsziele setzen und Vertriebsaktivitäten     dem Kundenbedarf unter Berücksichtigung der recht-\nsteuern,                                                lichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Rahmenbedin-\n3. Zielgruppen adäquat ansprechen und Kunden ge-             gungen, erarbeiten zu können. Dabei ist kundenorien-\nwinnen,                                                 tiert zu kommunizieren sowie die Entscheidungs-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012               279\nfindung und Umsetzung zu unterstützen. In diesem                 (3) Im Handlungsbereich „Beratung zur Unterneh-\nRahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft         mensfinanzierung“ sollen die Kompetenzen nachge-\nwerden:                                                      wiesen werden, aufgrund der erfolgten Analyse eine ge-\neignete Produktauswahl unter Berücksichtigung der\n1. die persönliche Situation des Kunden erfassen und\nrechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen zu\nden Kundenbedarf ermitteln sowie Lösungsvor-\ntreffen, Lösungen darzustellen, Kunden zu den Chan-\nschläge zur Kundenbedarfsdeckung entwickeln,\ncen und Risiken zu beraten sowie bei der Entschei-\n2. die für den Kundenbedarf geeigneten Deckungskon-          dungsfindung und Umsetzung von Maßnahmen zu\nzepte auswählen,                                         unterstützen. In diesem Rahmen können folgende Qua-\n3. Kunden anforderungsgerecht beraten und die Bera-          lifikationsinhalte geprüft werden:\ntung dokumentieren,                                      1. Investitionen hinsichtlich der Rentabilität und der\n4. Kunden bei der Umsetzung von Maßnahmen der Ri-                 Finanzierbarkeit bewerten,\nsikoabsicherung begleiten und die Kundensituation        2. die Bonität des Kundenunternehmens bewerten,\nregelmäßig und anlassbezogen überprüfen.\n3. die für die Erreichung der Kundenziele angemesse-\n§ 12                                   nen Finanzierungsmodelle und -produkte unter Be-\nrücksichtigung geeigneter Kreditsicherheiten aus-\nInhalte im                                wählen,\nPrüfungsteil B (Geschäftskunden)\n4. die laufende Finanzierungsüberwachung und -an-\n(1) Im Handlungsbereich „Unternehmens- und Per-                passung begleiten.\nsonalführung“ sollen die Kompetenzen nachgewiesen\nwerden, Unternehmensstrategien auszugestalten und                (4) Im Handlungsbereich „Risikoanalyse und Bera-\nunternehmerische Handlungsschritte abzuleiten. Wei-          tung zu Deckungskonzepten für Unternehmen“ sollen\nterhin soll nachgewiesen werden, Mitarbeiter und             die Kompetenzen nachgewiesen werden, Risiken zu er-\nMitarbeiterinnen sowie Auszubildende zielorientiert zu       kennen und zu bewerten sowie geeignete Lösungen für\nführen und zu fördern. In diesem Rahmen können fol-          Sach- und Vermögensrisiken anzubieten sowie das\ngende Qualifikationsinhalte geprüft werden:                  Unternehmen bei der Entscheidungsfindung in Bezug\nauf den Abschluss von geeigneten Versicherungen zu\n1. quantitative und qualitative Steuerungsinstrumente        unterstützen. In diesem Rahmen können folgende Qua-\nzur Erreichung der Unternehmensziele einsetzen           lifikationsinhalte geprüft werden:\nsowie Maßnahmen planen, durchführen und Ergeb-\nnisse analysieren,                                       1. Risikoanalysen für Unternehmer und Unternehmen\nzu Sach- und Vermögensrisiken durchführen,\n2. Ablauforganisation des Unternehmens zur Errei-\nchung der Unternehmensziele gestalten,                   2. Kunden hinsichtlich tragbarer und fremdgetragener\nunternehmerischer Risiken beraten,\n3. Marktpositionierung des Unternehmens durch die\nAnwendung von Marketinginstrumenten optimieren,          3. geeignete Produktlösungen zur Risikodeckung aus-\nwählen, kundenorientiert darstellen und vermitteln,\n4. zielgerichtetes und motivierendes Führen und indivi-\nduelles Fördern von Mitarbeitern und Mitarbeiterin-      4. Kunden betreuen sowie die Absicherung an die Ri-\nnen zum Erreichen der Unternehmensziele,                      sikosituation regelmäßig und anlassbezogen anpas-\n5. Ausbildung planen und durchführen.                             sen.\n(2) Im Handlungsbereich „Vertriebsplanung und                 (5) Im Handlungsbereich „Beratung zur betrieblichen\n-steuerung“ sollen Kompetenzen nachgewiesen wer-             Altersversorung“ sollen die Kompetenzen nachgewie-\nden, die Vertriebsaktivitäten unter Beachtung von            sen werden, den Bedarf von Firmenkunden zu erken-\nrechtlichen Rahmenbedingungen und der unterneh-              nen und bei der Einführung eines auf die betrieblichen\nmenspolitischen Bedingungen zielgruppengerecht zu            Gegebenheiten passenden Durchführungsweges der\nsteuern sowie die Gesamtsituation von Kunden in ihren        betrieblichen Altersversorgung zu beraten. In diesem\nwirtschaftlichen Auswirkungen unter Berücksichtigung         Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft\nder Märkte zu erfassen und kundengerechte Ziele zu           werden:\nformulieren. In diesem Rahmen können folgende Quali-         1. rechtliche Verpflichtung zur Einführung einer betrieb-\nfikationsinhalte geprüft werden:                                  lichen Altersvorsorge und deren Vorteile für das Un-\n1. Zielgruppen festlegen sowie Kunden adäquat an-                 ternehmen und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen\nsprechen und gewinnen,                                        darstellen,\n2. Vertriebsziele setzen und die Vertriebs- und Betreu-      2. Durchführungswege hinsichtlich der Eignung unter\nungsaktivitäten nach quantitativen und qualitativen           Beachtung der Kundenwünsche, Risiken und Aus-\nAspekten steuern,                                             wirkungen auf das Unternehmen vergleichen, analy-\nsieren und bewerten,\n3. die für Kunden wesentlichen wirtschaftlichen und\nrechtlichen Rahmenbedingungen erfassen und be-           3. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens\nwerten,                                                       bezüglich der Vor- und Nachteile der betrieblichen\nAltersversorgung aus Mitarbeitersicht beraten,\n4. die private und unternehmerische Situation von Kun-\nden erfassen, den Bedarf ermitteln sowie entspre-        4. Unternehmen und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen\nchende Lösungsvorschläge zur Bedarfsdeckung                   in Bezug auf rechtliche, betriebliche und persönliche\nentwickeln.                                                   Veränderungen beraten.","280            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012\n§ 13                                                       Te i l 4\nAnrechnung                                 Gemeinsame Schlussvorschriften\nanderer Prüfungsleistungen\nDer Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehme-                                  § 16\nrin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungs-\nbestandteile durch die zuständige Stelle zu befreien,                       Wiederholung der Prüfung\nwenn eine andere vergleichbare Prüfung vor einer\n(1) Jede nicht bestandene Prüfung und jeder nicht\nöffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungsein-\nbestandene Prüfungsteil kann zweimal wiederholt wer-\nrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss\nden.\nerfolgreich abgelegt wurde und die Anmeldung zur\nFortbildungsprüfung innerhalb von fünf Jahren nach              (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung\nder Bekanntgabe des Bestehens der anderen Prüfung            wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilneh-\nerfolgt.                                                     merin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn\ndie darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten\n§ 14                              Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prü-\nBewerten der                           fungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich in-\nPrüfungsleistungen und Bestehen der Prüfung              nerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der\nBeendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur\n(1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen schrift-\nWiederholungsprüfung angemeldet hat. Bestandene\nlichen Prüfungsleistungen nach § 10 Absatz 5 und im\nPrüfungsleistungen können auf Antrag einmal wieder-\nfallbezogenen Beratungsgespräch sowie in der Präsen-\nholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten\ntation mit anschließendem Fachgespräch nach § 10\nPrüfung.\nAbsatz 6 mindestens ausreichende Leistungen erbracht\nwurden.\n§ 17\n(2) Für den Prüfungsteil A werden die schriftlichen\nPrüfungsleistungen nach § 10 Absatz 5 sowie die                               Übergangsvorschriften\nmündliche Prüfung in Form eines fallbezogenen Bera-\ntungsgesprächs nach § 10 Absatz 6 getrennt nach                 (1) Begonnene Prüfungsverfahren zum Fachberater\nPunkten bewertet und gleichgewichtig zu einer Note           für Finanzdienstleistungen (IHK) und zur Fachberaterin\nzusammengefasst. Für den Prüfungsteil B werden die           für Finanzdienstleistungen (IHK) können bis zum 31. De-\nschriftlichen Prüfungsleistungen nach § 10 Absatz 5          zember 2014, die zum Fachwirt für Finanzberatung\nsowie die mündliche Prüfung (Präsentation und Fach-          (IHK) und zur Fachwirtin für Finanzberatung (IHK) kön-\ngespräch) getrennt nach Punkten bewertet und gleich-         nen bis zum 31. Dezember 2015 nach den bisherigen\ngewichtig zu einer Note zusammengefasst. Innerhalb           Vorschriften zu Ende geführt werden. Im Übrigen kann\ndieser mündlichen Prüfung ist das Fachgespräch dop-          bei der Anmeldung zur Prüfung zum Fachberater für\npelt zu gewichten. Die Prüfungsleistungen sind nach          Finanzdienstleistungen (IHK) und zur Fachberaterin für\nPunkten zu bewerten und auszuweisen. Die Gesamt-             Finanzdienstleistungen (IHK) bis zum Ablauf des\nnote der Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen          30. Juni 2013 und zur Prüfung zum Fachwirt für Finanz-\nMittel der Summe der Punktebewertungen.                      beratung (IHK) und zur Fachwirtin für Finanzberatung\n(IHK) bis zum Ablauf des 30. Juni 2014 die Anwendung\n(3) Über das Bestehen der Prüfung ist jeweils ein\nder bisherigen Vorschriften beantragt werden.\nZeugnis nach der Anlage 3 und 4 auszustellen. Im Fall\nder Freistellung nach § 13 sind Ort und Datum der an-           (2) Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prü-\nderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung           fungsteilnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin die\ndes Prüfungsgremiums anzugeben.                              Wiederholungsprüfung nach dieser Verordnung durch-\nführen; § 16 Absatz 2 findet in diesem Fall keine An-\n§ 15                              wendung.\nAusbildereignung\nWer die Prüfung nach § 14 bestanden hat, ist vom                                    § 18\nschriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbil-                             Inkrafttreten\ndungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverord-\nnung befreit.                                                   Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.\nBonn, den 9. Februar 2012\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nAnnette Schavan","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012                                                                                                                  281\nAnlage 1\n(zu § 7 Absatz 4)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen\nGeprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen\nGeprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen\nnach der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungs-\nwirtschaft vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 274) bestanden.\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)","282                        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012\nAnlage 2\n(zu § 7 Absatz 4)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen\nGeprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen\nGeprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen\nnach der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungswirt-\nschaft vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 274) mit folgenden Ergebnissen bestanden:\nGesamtnote: …………\nPunkte*)                    Note\nSchriftlicher Teil:                                                                                                                                                            ...........                 ...........\n1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten                                                                                                                 ...........\n2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen                                                                                                                          ...........\n3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen                                                                                                                       ...........\n4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken                                                                                              ...........\nPunkte*)                    Note\nMündlicher Teil:\nFallbezogenes Beratungsgespräch                                                                                                                                                ...........                 ...........\n(Im Fall des § 6: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 6 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freigestellt.“)\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n*) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: ……………………………………………………….","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012                                                                                                                  283\nAnlage 3\n(zu § 14 Absatz 3)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Finanzberatung\nGeprüfte Fachwirtin für Finanzberatung\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Finanzberatung\nGeprüfte Fachwirtin für Finanzberatung\nnach der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungs-\nwirtschaft vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 274) bestanden.\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)","284               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012\nAnlage 4\n(zu § 14 Absatz 3)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Finanzberatung\nGeprüfte Fachwirtin für Finanzberatung\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Fachwirt für Finanzberatung\nGeprüfte Fachwirtin für Finanzberatung\nnach der Verordnung über die Prüfung zu anerkannten Fortbildungsabschlüssen in der Finanzdienstleistungs-\nwirtschaft vom 9. Februar 2012 (BGBl. I S. 274) mit folgenden Ergebnissen bestanden:\nGesamtnote: …………\nPunkte*)                    Note\nTeil A (Privatkunden)                                                                                                                                                          ...........                 ...........\n1. Organisation und Steuerung der eigenen Vertriebsaktivitäten                                                                                                                 ...........\n2. Privatkundenberatung zu Geld- und Vermögensanlagen                                                                                                                          ...........\n3. Privatkundenberatung zu Immobilien und Finanzierungen                                                                                                                       ...........\n4. Privatkundenberatung zur Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensrisiken                                                                                              ...........\nFallbezogenes Beratungsgespräch                                                                                                                                                ...........\nPunkte*)                    Note\nTeil B (Geschäftskunden)                                                                                                                                                       ...........                 ...........\nUnternehmens- und Personalführung, Vertriebsplanung und -steuerung                                                                                                             ...........\nBeratung zur Unternehmensfinanzierung                                                                                                                                          ...........\nRisikoanalyse und Beratung zu Deckungskonzepten für Unternehmen,\nBeratung zur betrieblichen Altersversorgung                                                                                                                                    ...........\nPräsentation und Fachgespräch                                                                                                                                                  ...........","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 29. Februar 2012                                                                                                 285\n(Im Fall des § 13: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß § 13 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . .\nin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . freigestellt.“)\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n*) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: ………………………………………………………."]}