{"id":"bgbl1-2011-63-2","kind":"bgbl1","year":2011,"number":63,"date":"2011-12-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/63#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2011-63-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2011/bgbl1_2011_63.pdf#page=9","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012)","law_date":"2011-12-05T00:00:00Z","page":2465,"pdf_page":9,"num_pages":16,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011             2465\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012)\nVom 5. Dezember 2011\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                                      §4\nsen:                                                             (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-\nnologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundes-\n§1                                  ministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für            oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der ge-\ndas Jahr 2012, der diesem Gesetz beigefügt und nach           werblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe\n§ 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom           bis zum Gesamtbetrag von 1 116 Millionen Euro zu\n26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist,       Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nwird in Einnahmen und Ausgaben auf                               (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\naufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\n491 528 000 Euro                           plangesetze übernommenen Garantien und sonstige\nfestgestellt.                                                 Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Son-\ndervermögen noch in Anspruch genommen werden\nkann oder in Anspruch genommen worden ist und für\n§2\ndie erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-            (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\ngie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für        leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nWiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1           rechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nfestgestellten Betrages aufzunehmen.                          Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\n§3                                  soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-         betrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-            gelegt wird.\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des               (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-            spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall ei-          für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nnen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder        mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nwenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                  anzurechnen.","2466         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011\n§5                                                                §6\nDie in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-               Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung\nten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind                   des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2013.\nvon der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\ngesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-                                               §7\nmen.                                                                   Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 5. Dezember 2011\nDer Bundespräsident\nChristian Wulff\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nPhilipp Rösler\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011     2467\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):         Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):         Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):        Einnahmen\nAnlage 1:                     Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nAnlage 2:                     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2010\nAnlage 3:                     Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des\neingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","2468        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011\nKap. 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                               Zweckbestimmung\n2012      2011          2010\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                        2                                                          3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und\n-übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unterneh-\nmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           29 100    17 100        15 939\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 292 400 T€\ndavon fällig:\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      44 000 T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      48 800 T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    44 200 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               155 400 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01\nund 870 01.\n2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Einsparungen bei den\nTiteln 682 01 und 683 01 geleistet werden.\n682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-\nderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . .                                         73 100  101 900       200 521\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 130 000 T€\ndavon fällig:\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      14 300 T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      14 300 T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    14 300 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                87 100 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n683 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 892 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2011 sowie sonstigen Verpflich-\ntungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  221 400   202 400       104 940\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1 054 200 T€\ndavon fällig:\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     210 900 T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     185 500 T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     159 800 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               498 000 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n682 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 892 01.\n682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in\nDeutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende                                                       100 000     85 000        29 691\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 497 000 T€\ndavon fällig:\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     100 000 T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     100 000 T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      97 000 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               200 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie\nlangfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-\nnischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . .                                           2 600     2 600        2 476\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011                                                                                                   2469\nInvestitionsfinanzierung                                                                                       Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\nsich auf 1 054,2 Mio. €, davon fällig:\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210,9 Mio. €\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185,5 Mio. €\nErläuterungen                                                                Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159,8 Mio. €\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498,0 Mio. €\n6\nZu Tit. 682 02\nZu Tit. 892 01\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unterneh-                                             Der Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds\nmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittel-                                                mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von\nständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten                                              haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture\nder gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbei-                                             Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzanin-\nträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden.                                            kapital) zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) be-\nträgt zum 31. Dezember 2010 rund 253 Mio. €, davon sind zum 31. De-\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                              zember 2010 rund 120 Mio. € ausgezahlt. Weitere Kooperationspro-\ncke mit einem Volumen von rd. 6,15 Mrd. € zinsbegünstigt werden:                                               jekte sind der Mikrokreditfonds, eine Mikromezzaninfazilität, der ERP-\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . . . . . 450 Mio. €                                Startfonds, Beteiligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsge-\nb) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . 3 400 Mio. €                                             sellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende.\nc) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-\ngesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. €  Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. € tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\ne) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 200 Mio. €\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen ange-                                               Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-\npasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen                                               waltungskosten geleistet werden.\nzwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,                                              Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der                                                    sich auf 497 Mio. €, davon fällig:\nAgenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit                                              Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. €\nZinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:                                                           Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. €\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                                             Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Mio. €\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                                             in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Mio. €\nstruktur“.\nb) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstums-\nfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen\nWirtschaft und der Freien Berufe.                                                                          Zu Tit. 681 02\nc) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die\nmittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem                                                Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogram-\nKapital erleichtern.                                                                                       me, und zwar\nd) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer\nMarkteinführung.                                                                                            – 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu-\ndenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost-\ne) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang                                                     europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er-\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer.                                                  möglicht wird,\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für\nneue Förderansätze gewährt werden.\n– 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-\ngen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit\nwaltungskosten geleistet werden.\ngegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in\nden Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nZu Tit. 682 01\nIm Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung                                                  – 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship\nim Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenom-                                                 Program.\nmenen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der beste-\nhenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe,                                              Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\ndass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungs-                                                  die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\nkosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirt-                                              tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nschaftsplan auszuweisen.                                                                                       Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nDie Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen                                              Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\nsich auf 130 Mio. €, davon fällig:                                                                             gramme finanziert werden.\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,3 Mio. €\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,3 Mio. €     Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,3 Mio. €     amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87,1 Mio. €                 Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort\nund Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland\nund über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Die-\nZu Tit. 683 01\nses Projekt ist langfristig angelegt.\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge\nder Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen\n(Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuord-                                            Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen\nnach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich                                            Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\n31. Dezember 2011.                                                                                             kosten geleistet werden.","2470        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011\nKap. 1\nBetrag   Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür      für\nund                                             Zweckbestimmung\n2012     2011        2010\nFunktion\n1 000 €  1 000 €     1 000 €\n1                                                                      2                                                              3        4           5\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 600    3 600       1 972\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  500     T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1  300     T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 000    1 000            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet\nwerden.\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        430 800  413 600\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 200    6 200\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 424 600  407 400\nGesamtsumme Investitionsfinanzierung                        430 800  413 600","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2471\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transat-\nlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell geför-\ndert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirt-\nschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit\ndem Interministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den\nJahren 2013 bis 2016, um auch mehrjährige Projekte fördern zu kön-\nnen.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten\ngeleistet werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\n2010 rund 763 Mio. €.","2472       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011\nKap. 2\nBetrag     Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2012       2011         2010\nFunktion\n1 000 €    1 000 €      1 000 €\n1                                                                   2                                                                                  3         4            5\nSonstige Ausgaben\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             750       750         367\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1 000     1 000           23\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     50        50            0\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012 . . . . . . . . . .                                                                     –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           58 928   132 713        36 525\nSumme Sonstige Ausgaben                                    60 728   134 513\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            60 728   134 513\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          –         –\nGesamtsumme Sonstige Ausgaben                                             60 728   134 513","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2473\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der\nFortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören\nPublikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sonder-\nvermögens auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonderver-\nmögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen wer-\nden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Ta-\ngungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorge-\nsehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbe-\nreich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von\nausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-\nsubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben\ndurch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-\nhaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.\nAus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrech-\nnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","2474        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011\nKap. 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                     Zweckbestimmung\n2012      2011         2010\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                           2                                                                                  3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               –         –          79\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . .                                                          –         –            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     401 351   406 813      501 236\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     30 077    32 663       28 378\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     –   52 337       29 691\nHaushaltsvermerk:\nEinnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.\n231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel-\nständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . .                                                 60 100    56 300       55 920\na) ERP-Innovationsprogramm:                                                                                    42 780 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                  8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                9 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den\nBundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffi-\nzienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen) sowie des ERP-\nStartfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        –         –            0\nGesamteinnahmen                       491 528   548 113\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               –         –\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 491 528   548 113\nGesamteinnahmen                       491 528   548 113","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011                                            2475\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorge-\nsehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung KfW-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205                                 204 T€\nb) Verzinsung Nachrangkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146                             096 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                         49 941 T€\nd) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         110 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401 351 T€\nDiese Erträge werden mit einem Anteil von rund 329,8 Mio. € für Förder-\nmaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über-\nschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs\nder nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in\nder KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonderver-\nmögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund\n40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens\nam haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-\ngeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-\nsammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-\nvermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nLandesbank Berlin/IBB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        94 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          29 983 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    30 077 T€\nZu Tit. 129 01\nDie Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben in Kapitel 1. Dieser\nTitel wird so lange als Leertitel geführt, wie die übrigen Einnahmen aus-\nreichen.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finan-\nzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unter-\nnehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rah-\nmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im\nRahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds ge-\nwährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonder-\nvermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.\nNeuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im\nERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich\num die Ausfinanzierung von Altzusagen.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","2476         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen     Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKap.         Bezeichnung                                          Ausgaben                          und\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €          1 000 €       1 000 €          1 000 €     1 000 €\n1    Investitions- und\nExportfinanzierung            401 351       491 528           60 728           –              6 200     424 600\n2    Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                       90 177\n491 528       491 528           60 728           –              6 200     424 600","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011                                   2477\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                     davon fällig\n31.12.2010\nAusgaben-    eingegangene\nTitel sowie Zweckbestimmung                                        soll      Verpflichtungen\n2012                        2013        2014          2015     2016 ff.\n(stichwortartig)                                                  b) VE 2011\nc) VE 2012\nin Mio. €\n1                                                    2               3           4           5             6         7\n892 01 Mittelständische Unternehmen,\nExportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          29,1     a)         –       –           –             –         –\nb)         –       –           –             –         –\nc)      292,400   44,000      48,800      44,200    155,400\n682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung . . . . . .                         73,1                –       –           –             –         –\n683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   221,4     a)         –       –           –             –         –\nb)         –       –           –             –         –\nc)   1 054,200   210,900     185,500     159,800    498,000\n682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . .           100       a)        93,000   –           –             –        93,000\nb)      100,000   25,000      25,000      25,000      25,000\nc)      497,000  100,000     100,000      97,000    200,000\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung von Informationsreisen . . . . .                           2,6     a)         0,520   0,520       –             –         –\nb)         6,240   2,080       2,600         1,560     –\nc)         –       –           –             –         –\n681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen\ndes Deutschen Programms für trans-\natlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . .                3,6     a)         1,540   1,115       0,275         0,150     –\nb)         5,100   1,500       1,300         1,300     1,000\nc)         5,100   –           1,500         1,300     2,300\nSumme              429,8     a)        95,060   1,635       0,275         0,150    93,000\nb)      111,340   28,580      28,900      27,860      26,000\nc)   1 848,700   354,900     335,800     302,300    855,700\n2 055,100   385,115     364,975     330,310    974,700","2478         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\nZusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2010   am 31.12.2009\n€               €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1 766 330 075   1 714 197 208\nKfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             3 246 588 990   3 246 588 990\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               132 308 480     113 164 855\nC. Sonstige Forderungen                                                                                                                              38 078 719         113 181\n1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          38 058 198          50 266\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                20 522          62 915\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1 082 876 331   1 082 876 331\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    977 034 530     892 828 078\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    1 000 000 000   1 000 000 000\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    614 280 731     614 280 731\n5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   429 589 841     177 669 158\n6. ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          4 650 000 000   4 650 000 000\n7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        603 096 122     516 613 234\n8. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          0     105 622 355\n14 540 183 820  14 113 954 120","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011                                                                     2479\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2010\nPassiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2010   am 31.12.2009\n€               €\nA. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           380 000 000     274 377 645\nVermögensabsicherung\nB. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      0      36 524 842\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14 160 183 820  13 803 051 633\n14 540 183 820  14 113 954 120\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1 035 000 000     616 000 000","2480     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIn 2010 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Zusagevolumen von rd. 3,1 Mrd. EUR generiert, die Förderlast belief sich im\ngenannten Zeitraum auf 321,4 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses\nFinanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseiti-\ngen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nDas eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis\n31.12.2010 wie folgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages\nmit einem Zinssatz von 4,68 %. Die Erträge in Höhe von 217,7 Mio. EUR\nwurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2010 ver-\nwendet.\n• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit\neinem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR\nwurden Mittel in Höhe von insgesamt 103,7 Mio. EUR als Förderzuschuss\ndes ERP-SV zur Abdeckung der Förderlast des ERP-SV verwendet.\nDer verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 42,4 Mio. EUR wurde zur Abde-\nckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet\n(4,4 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-SV (38,1 Mio. EUR) gutgeschrie-\nben.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-\nFörderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2010 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschafts-\nprüfer geprüft und bestätigt."]}