{"id":"bgbl1-2011-60-5","kind":"bgbl1","year":2011,"number":60,"date":"2011-12-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/60#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2011-60-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2011/bgbl1_2011_60.pdf#page=23","order":5,"title":"Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung","law_date":"2011-11-23T00:00:00Z","page":2319,"pdf_page":23,"num_pages":28,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011                               2319\nSiebenundfünfzigste Verordnung\nzur Änderung der Kosmetik-Verordnung*)\nVom 23. November 2011\nAuf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 und 8 und mit § 70\nAbsatz 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August\n2011 BGBl. I S. 1770 verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im\nEinvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:\nArtikel 1\nDie Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die\nzuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2193) geändert worden ist, wird wie\nfolgt geändert:\n1. Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1372 angefügt:\n„1372. 2-Aminophenol (o-Aminophenol, CI 76520) und seine Salze (CAS-Nr. 95-55-6/67845-79-8/51-19-4 EG-\nNr. 202-431-1/267-335-4)“.\n2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:\na) Teil A wird wie folgt geändert:\naa) Nummer 201 wird wie folgt gefasst:\nEinschränkungen                                  Obligatorische\nZulässige                                      Angabe der\nLfd.                                                                             Weitere                 Anwendungs-\nStoff              Anwendungs-           Höchstkonzen-\nNr.                                                                         Einschränkungen              bedingungen\ngebiet und/oder           tration im\nund               und Warnhinweise\nVerwendung            kosmetischen\nAnforderungen           auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na               b                       c                      d                    e                         f\n„201 2-Chloro-6-ethyl-          a) Haarfärbe-                               a) Nach dem              a) Das Misch-\namino-4-nitrophenol           stoff in                                   Mischen                  verhältnis muss\nCAS-Nr.                       oxidativen                                 unter                    auf dem Etikett\n131657-78-8                   Haarfärbe-                                 oxidativen               angegeben wer-\nmitteln                                    Bedingungen              den.\nEG-Nr. 411-440-1                                                         darf die\nHöchst-                    ! Haarfärbe-\nkonzentration            mittel können\nbei der                  schwere allergi-\nAnwendung                sche Reaktionen\nam Haar                  hervorrufen.\n1,5 % nicht\nüberschrei-              Bitte folgende\nten.                     Hinweise    lesen\nund beachten:\nFür a) und b)\ngilt:                    Dieses Produkt\n– Nicht                  ist nicht für\nzusammen               Personen unter\nmit                    16 Jahren\nnitrosierend           bestimmt.\nwirkenden              Temporäre\nSystemen               Tätowierungen\nverwenden              mit „schwarzem\nHenna“ können\n*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/59/EU der Kommission vom 13. Mai 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der\nRichtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 125 vom 14.5.2011, S. 17).","2320         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                     f\n– Höchstge-        das Allergie-\nhalt an          risiko erhöhen.\nNitrosamin:      Färben Sie Ihr\n50 μg/kg         Haar nicht,\n– In nitrit-       – wenn Sie\nfreien              einen Aus-\nBehältern           schlag im\naufbewah-           Gesicht haben\nren                 oder wenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.“\nb) Haarfärbe-       b) 3,0 %\nstoff in nicht-\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln\nbb) Folgende Nummern 215–218, 222–223, 225, 227, 230, 232, 234, 237–239, 241–246, 248–252 werden\nangefügt:\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                     f\n„215 4-Amino-3-nitro-       a) Haarfärbe-                         a) Nach dem        a) Das Mischver-\nphenol                    stoff in oxi-                         Mischen un-        hältnis muss auf\nCAS-Nr. 610-81-1          dativen Haar-                         ter oxidativen     dem Etikett an-\nfärbemitteln                          Bedingungen        gegeben wer-\nEG-Nr. 210-236-8                                                darf die           den.\nHöchstkon-\nzentration bei       ! Haarfärbe-\nder Anwen-         mittel können\ndung am            schwere allergi-\nHaar 1,5 %         sche Reaktionen\nnicht über-        hervorrufen.\nschreiten.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011             2321\nEinschränkungen                      Obligatorische\nZulässige                          Angabe der\nLfd.                                                                  Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                              Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                    c                     d              e                    f\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbe-       b) 1,0 %                          b)    ! Haarfärbe-\nstoff in nicht-                                        mittel können\noxidativen                                             schwere allergi-\nHaarfärbe-                                             sche Reaktionen\nmitteln                                                hervorrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem","2322    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                     f\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im\nGesicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion\nfestgestellt\nhaben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\n216   2,7-Naphthalenediol   a) Haarfärbe-                         a) Nach dem        a) Das Mischver-\nCAS-Nr. 582-17-2          stoff in oxi-                         Mischen un-        hältnis muss auf\ndativen Haar-                         ter oxidativen     dem Etikett an-\nEG-Nr. 209-478-7          färbemitteln                          Bedingungen        gegeben wer-\ndarf die           den.\nHöchstkon-\nzentration bei       ! Haarfärbe-\nder Anwen-         mittel können\ndung am            schwere allergi-\nHaar 1,0 %         sche Reaktionen\nnicht über-        hervorrufen.\nschreiten.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011             2323\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere        Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund        und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen  auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                  f\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im\nGesicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbe-       b) 1,0 %\nstoff in nicht-\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln\n217   m-Aminophenol         Haarfärbestoff                        Nach dem Mi-     Das Mischverhältnis\nCAS-Nr. 591-27-5      in oxidativen                         schen unter oxi- muss auf dem Eti-\nHaarfärbemitteln                      dativen Bedin-   kett angegeben\nEG-Nr. 209-711-2                                            gungen darf die  werden.\nm-Aminophenol HC1                                           Höchstkonzen-\nCAS-Nr. 51-81-0                                             tration bei der    ! Haarfärbe-\nEG-Nr. 200-125-2                                            Anwendung am     mittel können\nHaar 1,2 % nicht schwere allergische\nm-Aminophenol                                               überschreiten.   Reaktionen hervor-\nsulfate\nrufen.\nCAS-Nr. 68239-81-6\nBitte folgende\nEG-Nr. 269-475-1                                                             Hinweise lesen\nsodium m-Amino-                                                              und beachten:\nphenol\nDieses Produkt ist\nCAS-Nr. 38171-54-9                                                           nicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen.","2324    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund        und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen  auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                  f\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei Ihnen\nschon einmal eine\nReaktion verur-\nsacht hat.\n218   2,6-Dihydroxy-3,4-    Haarfärbestoff                        Nach dem Mi-     Das Mischverhältnis\ndimethylpyridine      in oxidativen                         schen unter oxi- muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 84540-47-6 Haarfärbemitteln                         dativen Bedin-   kett angegeben\ngungen darf die  werden.\nEG-Nr. 283-141-2                                            Höchstkonzen-\ntration bei der    ! Haarfärbe-\nAnwendung am     mittel können\nHaar 1,0 % nicht schwere allergische\nüberschreiten.   Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko er-\nhöhen. Färben Sie\nIhr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011                 2325\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere            Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                    c                    d                 e                     f\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n222   2-Hydroxyethyl        a) Haarfärbe-                         a) Nach dem         a) Das Mischver-\npicramic acid             stoff in oxi-                         Mischen un-         hältnis muss auf\nCAS-Nr. 99610-72-7        dativen Haar-                         ter oxidativen      dem Etikett an-\nfärbemitteln                          Bedingungen         gegeben wer-\nEG-Nr. 412-520-9                                                darf die            den.\nHöchstkon-\nzentration bei        ! Haarfärbe-\nder Anwen-          mittel können\ndung am             schwere allergi-\nHaar 1,5 %          sche Reaktionen\nnicht über-         hervorrufen.\nschreiten.\nBitte folgende\nFür a) und b)       Hinweise lesen\ngilt:\nund beachten:\n– Nicht zu-\nDieses Produkt\nsammen\nmit nitrosie-     ist  nicht für\nrend wir-         Personen unter\nkenden            16 Jahren be-\nSystemen          stimmt.\nverwenden         Temporäre\n– Höchstge-         Tätowierungen\nhalt an Ni-       mit „schwarzem\ntrosamin:         Henna“ können\n50 μg/kg          das Allergie-\n– In nitrit-        risiko erhöhen.\nfreien Be-        Färben Sie Ihr\nhältern auf-      Haar nicht,\nbewahren\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im\nGesicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre","2326    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere          Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                 e                    f\nTätowierung\nmit „schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\nb) Haarfärbe-       b) 2,0 %\nstoff in nicht-\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln\n223   p-Methylamino-        Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\nphenol                oxidativen Haar-                      schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 150-75-4      färbemitteln                          dativen Bedin-    kett angegeben\ngungen darf die   werden.\nEG-Nr. 205-768-2                                            Höchstkonzen-\nund sein Sulfatsalz                                         tration bei der     ! Haarfärbe-\np-Methylamino-                                              Anwendung am      mittel können\nphenol sulfate                                              Haar 0,68 % (als  schwere allergische\nCAS-Nr. 55-55-0/                                            Sulfat) nicht     Reaktionen hervor-\n1936-57-8                                                   überschreiten.    rufen.\nEG-Nr. 200-237-1/                                           – Nicht zusam-    Bitte folgende Hin-\n217-706-1                                                     men mit nitro-  weise lesen und\nsierend wirken-\nbeachten:\nden Systemen\nverwenden       Dieses Produkt ist\n– Höchstgehalt    nicht für Personen\nan Nitrosamin:  unter 16 Jahren be-\n50 μg/kg        stimmt.\n– In nitritfreien Temporäre\nBehältern auf-  Tätowierungen mit\nbewahren        „schwarzem Hen-\nna“ können das Al-\nlergierisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im Ge-\nsicht haben oder\nwenn Ihre Kopf-\nhaut empfindlich,\ngereizt oder ver-\nletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011                 2327\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere            Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                    c                    d                 e                     f\n225   Ethanol, 2-[4-[Ethyl  a) Haarfärbe-                         a) Nach dem         a) Das Mischver-\n[(2-Hydroxyethyl)         stoff in oxi-                         Mischen un-         hältnis muss auf\nAmino]-2-Nitrophe-        dativen Haar-                         ter oxidativen      dem Etikett an-\nnyl]Amino]                färbemitteln                          Bedingungen         gegeben werden.\nCAS-Nr. 104516-93-0                                             darf die\nund sein Hydro-                                                 Höchstkon-            ! Haarfärbe-\nchlorid                                                         zentration bei      mittel können\nder Anwen-          schwere allergi-\nHC Blue No 12                                                   dung am             sche Reaktionen\nCAS-Nr. 132885-85-9                                             Haar 0,75 %         hervorrufen.\nEG-Nr. 407-020-2                                                (als Hydro-\nchlorid) nicht      Bitte  folgende\nüberschrei-         Hinweise    lesen\nten.                und beachten:\nFür a) und b)       Dieses Produkt\ngilt                ist nicht für Per-\n– Nicht zu-         sonen unter\nsammen            16 Jahren be-\nmit nitrosie-     stimmt.\nrend wir-         Temporäre\nkenden            Tätowierungen\nSystemen          mit „schwarzem\nverwenden\nHenna“ können\n– Höchst-           das Allergie-\ngehalt an         risiko erhöhen.\nNitrosamin:       Färben Sie Ihr\n50 μg/kg\nHaar nicht,\n– In nitrit-\nfreien Be-        –  wenn   Sie\nhältern auf-         einen Aus-\nbewahren             schlag im Ge-\nsicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem Fär-\nben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre Tä-\ntowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei Ih-\nnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\nb) Haarfärbe-       b) 1,5 % (als\nstoff in nicht-     Hydrochlorid)\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln","2328    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                    c                     d                e                    f\n227   3-Amino-2,4-dichlo- a) Haarfärbe-                           a) Nach dem        a) Das Mischver-\nrophenol                 stoff in oxi-                          Mischen un-        hältnis muss auf\nCAS-Nr. 61693-42-3       dativen Haar-                          ter oxidativen     dem Etikett an-\nfärbemitteln                           Bedingungen        gegeben werden.\nEG-Nr. 262-909-0                                                darf die\nund sein Hydro-                                                 Höchstkon-           ! Haarfärbe-\nchlorid                                                         zentration bei     mittel können\n3-Amino-2,4-dichlo-                                             der Anwen-         schwere allergi-\nrophenol HC1                                                    dung am            sche Reaktionen\nCAS-Nr. 61693-43-4                                              Haar 1,5 %         hervorrufen.\n(als Hydro-\nchlorid) nicht     Bitte folgende\nüberschrei-        Hinweise    lesen\nten.               und beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergieri-\nsiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem Fär-\nben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre Tä-\ntowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\nb) Haarfärbe-       b) 1,5 % (als\nstoff in nicht-      Hydrochlorid)\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011              2329\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere          Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                   f\n230   Phenylmethylpyrazo- Haarfärbestoff in                       Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\nlone                  oxidativen Haar-                      schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 89-25-8       färbemitteln                          dativen Bedin-    kett angegeben\ngungen darf die   werden.\nEG-Nr. 201-891-0                                            Höchstkonzen-\ntration bei der     ! Haarfärbe-\nAnwendung am      mittel können\nHaar 0,25 %       schwere allergische\nnicht überschrei- Reaktionen hervor-\nten.              rufen.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko er-\nhöhen. Färben Sie\nIhr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n232   2-Methyl-5-hydroxy- Haarfärbestoff in                       Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\nethylaminophenol      oxidativen Haar-                      schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 55302-96-0 färbemitteln                             dativen Bedin-    kett angegeben\ngungen darf die   werden.\nEG-Nr. 259-583-7                                            Höchstkonzen-\ntration bei der     ! Haarfärbe-\nAnwendung am      mittel können\nHaar 1,5 % nicht  schwere allergische\nüberschreiten.    Reaktionen hervor-\n– Nicht zusam-    rufen.\nmen mit nitro-","2330    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere          Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                 e                  f\nsierend wirken- Bitte folgende\nden Systemen    Hinweise lesen\nverwenden       und beachten:\n– Höchstgehalt    Dieses Produkt ist\nan Nitrosamin:  nicht für Personen\n50 μg/kg        unter 16 Jahren\n– In nitritfreien bestimmt.\nBehältern auf-  Temporäre\nbewahren        Tätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben\nSie Ihr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n234   Hydroxybenzomor-      Haarfärbestoff                        Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\npholine               in oxidativen                         schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 26021-57-8 Haarfärbemitteln                         dativen Bedin-    kett angegeben\ngungen darf die   werden.\nEG-Nr. 247-415-5                                            Höchstkonzen-\ntration bei der     ! Haarfärbe-\nAnwendung am      mittel können\nHaar 1,0 % nicht  schwere allergische\nüberschreiten.    Reaktionen hervor-\n– Nicht zusam-    rufen.\nmen mit nitro-  Bitte folgende\nsierend wirken- Hinweise lesen\nden Systemen\nund beachten:\nverwenden\nDieses Produkt ist\n– Höchstgehalt\nan Nitrosamin:  nicht für Personen\n50 μg/kg        unter 16 Jahren\nbestimmt.\n– In nitritfreien\nBehältern auf-  Temporäre\nbewahren        Tätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011                2331\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff          Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                   c                     d                e                      f\nFärben Sie Ihr Haar\nnicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im Ge-\nsicht haben oder\nwenn Ihre Kopf-\nhaut empfindlich,\ngereizt oder ver-\nletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n237   2,2’-[(4-Amino-3-ni- a) Haarfärbe-                          a) Nach dem        a) Das Mischver-\ntrophenyl)imino]bi-      stoff in oxi-                          Mischen un-        hältnis muss auf\nsethanol                 dativen Haar-                          ter oxidativen     dem Etikett an-\nCAS-Nr. 29705-39-3       färbemitteln                           Bedingungen        gegeben werden.\nund sein Hydrochlo-                                             darf die\nrid                                                             Höchstkon-           ! Haarfärbe-\nzentration bei     mittel können\nHC Red No 13                                                    der Anwen-         schwere allergi-\nCAS-Nr. 94158-13-1                                              dung am            sche Reaktionen\nEG-Nr. 303-083-4                                                Haar 1,25 %        hervorrufen.\n(als Hydro-\nchlorid) nicht     Bitte  folgende\nüberschrei-        Hinweise    lesen\nten.               und beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;","2332    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff          Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen    auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                   c                     d                e                      f\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem Fär-\nben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre Tä-\ntowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\nb) Haarfärbe-       b) 2,5 % (als\nstoff in nicht-      Hydrochlorid)\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln\n238   2,6-Dimethoxy-3,5- Haarfärbestoff in                        Nach dem Mi-       Das Mischverhältnis\npyridindiamin         oxidativen Haar-                      schen unter oxi-   muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 85679-78-3 färbemitteln                             dativen Bedin-     kett angegeben\n(freie Base) und sein                                       gungen darf die    werden.\nHydrochlorid                                                Höchstkonzen-\ntration bei der      ! Haarfärbe-\n2,6-Dimethoxy-3,5-                                          Anwendung am       mittel können\npyridinediamine HC1                                         Haar 0,25 %        schwere allergische\nCAS-Nr. 56216-28-5                                          (als Hydrochlorid) Reaktionen hervor-\nEG-Nr. 260-062-1                                            nicht überschrei-  rufen.\nten.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko er-\nhöhen. Färben Sie\nIhr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im Ge-\nsicht haben oder\nwenn Ihre Kopf-\nhaut empfindlich,\ngereizt oder ver-\nletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011                 2333\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere            Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                    c                    d                 e                     f\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n239   HC Violet No. 1       a) Haarfärbe-                         a) Nach dem         a) Das Mischver-\nCAS-Nr. 82576-75-8        stoff in oxi-                         Mischen un-         hältnis muss auf\ndativen Haar-                         ter oxidativen      dem Etikett an-\nEG-Nr. 417-600-7          färbemitteln                          Bedingungen         gegeben wer-\ndarf die            den.\nHöchstkon-\nzentration bei        ! Haarfärbe-\nder Anwen-          mittel können\ndung am             schwere allergi-\nHaar 0,25 %         sche Reaktionen\nnicht über-         hervorrufen.\nschreiten.\nBitte folgende\nFür a) und b)       Hinweise lesen\ngilt\nund beachten:\n– Nicht zu-\nDieses Produkt\nsammen\nmit nitrosie-     ist nicht für  Per-\nrend wir-         sonen unter\nkenden            16 Jahren be-\nSystemen          stimmt.\nverwenden         Temporäre\n– Höchstge-         Tätowierungen\nhalt an Ni-       mit „schwarzem\ntrosamin:         Henna“ können\n50 μg/kg          das Allergie-\n– In nitrit-        risiko erhöhen.\nfreien Be-        Färben Sie Ihr\nhältern auf-      Haar nicht,\nbewahren\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre Tä-\ntowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei","2334    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                     f\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion verur-\nsacht hat.\nb) Haarfärbe-       b) 0,28 %                            b)    ! Haarfärbe-\nstoff in nicht-                                          mittel können\noxidativen                                               schwere allergi-\nHaarfärbe-                                               sche Reaktionen\nmitteln                                                  hervorrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre Tä-\ntowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\n241   1,5-Naphthalenediol   a) Haarfärbe-                         a) Nach dem        a) Das Mischver-\nCAS-Nr. 83-56-7           stoff in oxi-                         Mischen un-        hältnis muss auf\ndativen Haar-                         ter oxidativen     dem Etikett an-\nEG-Nr. 201-487-4          färbemitteln                          Bedingungen        gegeben wer-\ndarf die           den.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011                2335\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund           und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                     f\nHöchstkon-           ! Haarfärbe-\nzentration bei     mittel können\nder Anwen-         schwere allergi-\ndung am            sche Reaktionen\nHaar 1,0 %         hervorrufen.\nnicht über-\nschreiten.         Bitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre Tä-\ntowierung mit\n„schwarzem\nHenna“ bei\nIhnen schon\neinmal eine\nReaktion ver-\nursacht hat.\nb) Haarfärbe-       b) 1,0 %\nstoff in nicht-\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln\n242   Hydroxypropyl bis(N- Haarfärbestoff in                      Nach dem Mi-       Das Mischverhältnis\nhydroxyethyl-p-phe- oxidativen Haar-                        schen unter oxi-   muss auf dem Eti-\nnylendiamin)          färbemitteln                          dativen Bedin-     kett angegeben\ngungen darf die    werden.","2336    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                    Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                                Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                    c                    d                e                     f\nCAS-Nr. 128729-30-6                                         Höchstkonzen-       ! Haarfärbe-\nund sein Tetrahydro-                                        tration bei der   mittel können\nchlorid                                                     Anwendung am      schwere allergische\nHydroxypropyl bis(N-                                        Haar 0,4 % (als   Reaktionen hervor-\nhydroxy-ethyl-p-                                            Tetrahydrochlo-   rufen.\nphenylenediamine)                                           rid) nicht über-\nschreiten.        Bitte folgende Hin-\nHC1                                                                           weise lesen und\nCAS-Nr. 128729-28-2                                                           beachten:\nEG-Nr. 416-320-2                                                              Dieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko erhö-\nhen. Färben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im Ge-\nsicht haben oder\nwenn Ihre Kopf-\nhaut empfindlich,\ngereizt oder ver-\nletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n243   4-Amino-2-hydroxy-    Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\ntoluene               oxidativen Haar-                      schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 2835-95-2     färbemitteln                          dativen Bedin-    kett angegeben\ngungen darf die   werden.\nEG-Nr. 220-618-6                                            Höchstkonzen-\ntration bei der     ! Haarfärbe-\nAnwendung am      mittel können\nHaar 1,5 % nicht  schwere allergische\nüberschreiten.    Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende Hin-\nweise lesen und\nbeachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011              2337\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere          Anwendungs-\nStoff          Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                   c                     d                e                     f\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können das\nAllergierisiko erhö-\nhen. Färben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im Ge-\nsicht haben oder\nwenn Ihre Kopf-\nhaut empfindlich,\ngereizt oder ver-\nletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n244   2,4-Diaminophe-       Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\nnoxyethanol           oxidativen Haar-                      schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 70643-19-5 färbemitteln                             dativen Bedin-    kett angegeben\nund sein Hydrochlo-                                         gungen darf die   werden.\nrid und sein Sulfat-                                        Höchstkonzen-\nsalz                                                        tration bei der     ! Haarfärbe-\nAnwendung am      mittel können\n2,4-Diaminophe-                                             Haar 2,0 % (als   schwere allergische\nnoxyethanol HC1                                             Hydrochlorid)     Reaktionen hervor-\nCAS-Nr. 66422-95-5                                          nicht überschrei- rufen.\nEG-Nr. 266-357-1                                            ten.\nBitte folgende Hin-\n2,4-Diaminophe-                                                               weise lesen und\nnoxyethanol sulfate                                                           beachten:\nCAS-Nr. 70643-20-8                                                            Dieses Produkt ist\nEG-Nr. 274-713-2                                                              nicht für Personen\nunter 16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko erhö-\nhen. Färben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im Ge-\nsicht haben oder\nwenn Ihre Kopf-\nhaut empfindlich,\ngereizt oder ver-\nletzt ist;","2338    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                     f\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n245   2-Methylresorcinol    a) Haarfärbe-                         a) Nach dem        a) Das Mischver-\nCAS-Nr. 608-25-3          stoff in oxi-                         Mischen un-        hältnis muss auf\ndativen Haar-                         ter oxidativen     dem Etikett an-\nEG-Nr. 210-155-8          färbemitteln                          Bedingungen        gegeben wer-\ndarf die           den.\nHöchstkon-\nzentration bei       ! Haarfärbe-\nder Anwen-         mittel können\ndung am            schwere allergi-\nHaar 1,8 %         sche Reaktionen\nnicht über-        hervorrufen.\nschreiten.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011             2339\nEinschränkungen                       Obligatorische\nZulässige                           Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund        und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen  auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                e                  f\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbe-       b) 1,8 %\nstoff in nicht-\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln\n246   4-Amino-m-cresol      Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-     Das Mischverhältnis\nCAS-Nr. 2835-99-6     oxidativen Haar-                      schen unter oxi- muss auf dem Eti-\nfärbemitteln                          dativen Bedin-   kett angegeben\nEG-Nr. 220-621-2                                            gungen darf die  werden.\nHöchstkonzen-\ntration bei der    ! Haarfärbe-\nAnwendung am     mittel können\nHaar 1,5 % nicht schwere allergische\nüberschreiten.   Reaktionen hervor-\nrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt ist\nnicht für Personen\nunter 16 Jahren\nbestimmt.\nTemporäre\nTätowierungen mit\n„schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko er-\nhöhen. Färben Sie\nIhr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-","2340    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere          Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen       bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                 e                    f\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n248   2-Amino-4-hydroxy- Haarfärbestoff in                        Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\nethylaminoanisole     oxidativen Haar-                      schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nCAS-Nr. 83763-47-7 färbemitteln                             dativen Bedin-    kett angegeben\ngungen darf die   werden.\nEG-Nr. 280-733-2                                            Höchstkonzen-\nund sein Sulfatsalz                                         tration bei der     ! Haarfärbe-\n2-Amino-4-hydroxy-                                          Anwendung am      mittel können\nethylaminoanisole                                           Haar 1,5 % (als   schwere allergische\nsulfate                                                     Sulfat) nicht     Reaktionen hervor-\nCAS-Nr. 83763-48-8                                          überschreiten.    rufen.\nEG-Nr. 280-734-8                                            – Nicht zusam-    Bitte folgende Hin-\nmen mit nitro-  weise lesen und\nsierend wirken-\nbeachten:\nden Systemen\nverwenden       Dieses Produkt ist\n– Höchstgehalt    nicht für Personen\nan Nitrosamin:  unter 16 Jahren be-\n50 μg/kg        stimmt.\n– In nitritfreien Temporäre\nBehältern auf-  Tätowierungen mit\nbewahren        „schwarzem Hen-\nna“ können das\nAllergierisiko erhö-\nhen. Färben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im Ge-\nsicht haben oder\nwenn Ihre Kopf-\nhaut empfindlich,\ngereizt oder ver-\nletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n249   Hydroxyethyl-3,4-     Haarfärbestoff in                     Nach dem Mi-      Das Mischverhältnis\nmethylen-dioxyanilin oxidativen Haar-                       schen unter oxi-  muss auf dem Eti-\nund sein Hydro-       färbemitteln                          dativen Bedin-    kett angegeben\nchlorid                                                     gungen darf die   werden.\nHydroxyethyl-3,4-                                           Höchstkonzen-\nmethylene-dioxyani-                                         tration bei der     ! Haarfärbe-\nline HC1                                                    Anwendung am      mittel können","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011                  2341\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere            Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                    c                    d                 e                      f\nCAS-Nr. 94158-14-2                                          Haar 1,5 % nicht    schwere allergische\nEG-Nr. 303-085-5                                            überschreiten.      Reaktionen hervor-\n– Nicht zusam-      rufen.\nmen mit nitro-    Bitte folgende Hin-\nsierend wirken-   weise lesen und\nden Systemen      beachten:\nverwenden         Dieses Produkt ist\n– Höchstgehalt      nicht für Personen\nan Nitrosamin:    unter 16 Jahren be-\n50 μg/kg          stimmt.\n– In nitritfreien   Temporäre\nBehältern auf-    Tätowierungen\nbewahren          mit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergierisiko\nerhöhen. Färben Sie\nIhr Haar nicht,\n– wenn Sie einen\nAusschlag im Ge-\nsicht haben oder\nwenn Ihre Kopf-\nhaut empfindlich,\ngereizt oder ver-\nletzt ist;\n– wenn Sie schon\neinmal nach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine Reak-\ntion festgestellt\nhaben;\n– wenn eine tem-\nporäre Tätowie-\nrung mit „schwar-\nzem Henna“ bei\nIhnen schon ein-\nmal eine Reaktion\nverursacht hat.\n250   3-Nitro-p-hydroxy-    a) Haarfärbe-                         a) Nach dem         a) Das Mischver-\nethylaminophenol          stoff in                              Mischen un-         hältnis muss auf\nCAS-Nr. 65235-31-6        oxidativen                            ter oxidativen      dem Etikett an-\nHaarfärbe-                            Bedingungen         gegeben wer-\nEG-Nr. 265-648-0          mitteln                               darf die            den.\nHöchstkon-\nzentration bei        ! Haarfärbe-\nder Anwen-          mittel können\ndung am             schwere allergi-\nHaar 3,0 %          sche Reaktionen\nnicht über-         hervorrufen.\nschreiten.\nBitte folgende\nFür a) und b)       Hinweise lesen\ngilt\nund beachten:\n– Nicht zu-\nsammen            Dieses     Produkt\nmit nitrosie-     ist nicht   für Per-\nrend wir-         sonen unter\nkenden            16 Jahren be-\nSystemen          stimmt.\nverwenden         Temporäre\nTätowierungen","2342   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                        Obligatorische\nZulässige                            Angabe der\nLfd.                                                                  Weitere           Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                              Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                    c                     d               e                     f\n– Höchst-          mit „schwarzem\ngehalt an        Henna“ können\nNitrosamin:      das Allergie-\n50 μg/kg         risiko erhöhen.\n– In nitrit-       Färben Sie Ihr\nfreien Be-       Haar nicht,\nhältern auf-     – wenn Sie\nbewahren            einen Aus-\nschlag im\nGesicht haben\noder wenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbe-       b) 1,85 %                           b)    ! Haarfärbe-\nstoff in nicht-                                          mittel können\noxidativen                                               schwere allergi-\nHaarfärbe-                                               sche Reaktionen\nmitteln                                                  hervorrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011                 2343\nEinschränkungen                          Obligatorische\nZulässige                              Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere            Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-        Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen         bedingungen\ngebiet und/oder        tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung         kosmetischen\nAnforderungen      auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                     c                    d                 e                     f\nwenn Ihre\nKopfhaut emp-\nfindlich, gereizt\noder verletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\n251   4-Nitrophenyl         a) Haarfärbe-                         a) Nach dem         a) Das Mischver-\naminoethylurea            stoff in oxi-                         Mischen un-         hältnis muss auf\nCAS-Nr. 27080-42-8        dativen Haar-                         ter oxidativen      dem Etikett an-\nfärbemitteln                          Bedingungen         gegeben wer-\nEG-Nr. 410-700-1                                                darf die            den.\nHöchstkon-\nzentration bei        ! Haarfärbe-\nder Anwen-          mittel können\ndung am             schwere allergi-\nHaar 0,25 %         sche Reaktionen\nnicht über-         hervorrufen.\nschreiten.\nBitte folgende\nFür a) und b)       Hinweise lesen\ngilt\nund beachten:\n– Nicht zu-\nDieses Produkt\nsammen\nmit nitrosie-     ist nicht für\nrend wir-         Personen unter\nkenden            16 Jahren be-\nSystemen          stimmt.\nverwenden         Temporäre\n– Höchstge-         Tätowierungen\nhalt an Ni-       mit „schwarzem\ntrosamin:         Henna“ können\n50 μg/kg          das Allergie-\n– In nitrit-        risiko erhöhen.\nfreien Be-        Färben Sie Ihr\nhältern auf-      Haar nicht,\nbewahren\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;","2344    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                         Obligatorische\nZulässige                             Angabe der\nLfd.                                                                   Weitere           Anwendungs-\nStoff           Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                               Einschränkungen        bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund          und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen     auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                    c                     d                e                     f\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbe-       b) 0,5 %\nstoff in nicht-\noxidativen\nHaarfärbe-\nmitteln\n252   2-Amino-6-chloro-4- a) Haarfärbe-                           a) Nach dem        a) Das Mischver-\nnitrophenol              stoff in oxi-                          Mischen un-        hältnis muss auf\nCAS-Nr. 6358-09-4        dativen Haar-                          ter oxidativen     dem Etikett an-\nfärbemitteln                           Bedingungen        gegeben werden.\nEG-Nr. 228-762-1                                                darf die\nHöchstkon-           ! Haarfärbe-\nzentration bei     mittel können\nder Anwen-         schwere allergi-\ndung am            sche Reaktionen\nHaar 2,0 %         hervorrufen.\nnicht über-\nschreiten.         Bitte  folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für Per-\nsonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergie-\nrisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie ei-\nnen Ausschlag\nim Gesicht\nhaben oder\nwenn Ihre\nKopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011            2345\nEinschränkungen                      Obligatorische\nZulässige                          Angabe der\nLfd.                                                                  Weitere         Anwendungs-\nStoff            Anwendungs-         Höchstkonzen-\nNr.                                                              Einschränkungen      bedingungen\ngebiet und/oder         tration im\nund         und Warnhinweise\nVerwendung          kosmetischen\nAnforderungen   auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na            b                    c                     d              e                   f\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.\nb) Haarfärbe-       b) 2,0 %                          b)    ! Haarfärbe-\nstoff in nicht-                                        mittel können\noxidativen                                             schwere allergi-\nHaarfärbe-                                             sche Reaktionen\nmitteln                                                hervorrufen.\nBitte folgende\nHinweise lesen\nund beachten:\nDieses Produkt\nist nicht für\nPersonen unter\n16 Jahren be-\nstimmt.\nTemporäre\nTätowierungen\nmit „schwarzem\nHenna“ können\ndas Allergieri-\nsiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr\nHaar nicht,\n– wenn Sie\neinen Aus-\nschlag im\nGesicht haben\noder wenn\nIhre Kopfhaut\nempfindlich,\ngereizt oder\nverletzt ist;\n– wenn Sie\nschon einmal\nnach dem\nFärben Ihrer\nHaare eine\nReaktion fest-\ngestellt haben;\n– wenn eine\ntemporäre","2346          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 60, ausgegeben zu Bonn am 2. Dezember 2011\nEinschränkungen                                 Obligatorische\nZulässige                                    Angabe der\nLfd.                                                                               Weitere              Anwendungs-\nStoff               Anwendungs-            Höchstkonzen-\nNr.                                                                           Einschränkungen            bedingungen\ngebiet und/oder             tration im\nund              und Warnhinweise\nVerwendung             kosmetischen\nAnforderungen         auf der Etikettierung\nFertigerzeugnis\na             b                         c                        d                   e                        f\nTätowierung\nmit „schwar-\nzem Henna“\nbei Ihnen\nschon einmal\neine Reaktion\nverursacht\nhat.“\nb) Teil C wird wie folgt geändert:\naa) Die Nummern 3 bis 6, 11, 12, 16, 19 bis 22, 25, 27, 31 bis 39, 44, 48, 49, 55 und 56 werden aufgehoben.\nbb) In den Nummern 10 und 50 wird jeweils in Spalte g die Angabe „31.12.2010“ durch die Angabe\n„31.12.2011“ ersetzt.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am 3. Januar 2012 in Kraft.\nBonn, den 23. November 2011\nDie Bundesministerin\nf ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z\nIlse Aigner"]}