{"id":"bgbl1-2011-51-8","kind":"bgbl1","year":2011,"number":51,"date":"2011-10-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/51#page=75","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2011-51-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2011/bgbl1_2011_51.pdf#page=75","order":8,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven","law_date":"2011-10-05T00:00:00Z","page":2059,"pdf_page":75,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2011           2059\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 5. Oktober 2011\nAuf Grund des § 20 Absatz 2 des Zollverwaltungs-         für 12 Meter nach Osten ab, bis sie auf die Grenze des\ngesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a         stadtbremischen Überseehafengebiets trifft, schwenkt\ndes Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030)        um 90 Grad nach Nordnordost und verläuft auf 530 Me-\ngeändert worden ist, verordnet das Bundesministerium        tern in gerader Linie, davon die ersten 295 Meter iden-\nder Finanzen:                                               tisch mit der Grenze des stadtbremischen Überseeha-\nfengebiets, knickt dann um 90 Grad für 174 Meter nach\nArtikel 1                          Westnordwest ab. Dort knickt sie um 270 Grad nach\nNordnordost ab und nach 47 Metern knickt sie um\nIn der Verordnung über die Grenze des Freihafens\n270 Grad für 125 Meter nach Ostsüdost ab. Sie verläuft\nBremerhaven vom 20. Juni 2001 (BGBl. I S. 1201), die\nauf einer Länge von 201 Metern nach Nordnordost.\nzuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Novem-\nDann knickt sie in einem Winkel von 129 Grad nach\nber 2008 (BGBl. I S. 2221) geändert worden ist, wird die\nNordnordwest ab und trifft nach 402 Metern auf die\nAnlage 1 wie folgt gefasst:\nGrenze des Naturschutzgebiets „Weserportsee“, knickt\ndann für 33 Meter um 142 Grad nach Westen und dann\n„Anlage 1                                                   für 388 Meter in einem Winkel von 90 Grad nach Süd-\n(zu § 1)                                                    südwest ab, trifft auf die vorhandene Grenze und folgt\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der        dieser auf 170 Metern Westnordwest, um 225 Grad\nKajenecke 3 Meter westlich der Station 712 der Kaje         abknickend für 30 Meter nach Nordnordwest, um\nKaiserhafen II Ostseite. Sie verläuft 17 Meter nach         225 Grad abknickend für 140 Meter nach Nordnordost,\nOsten, wo sie für 22 Meter nach Norden schwenkt.            um 90 Grad abknickend für 50 Meter nach Westnord-\nSie verläuft 50 Meter nach Nordnordost, knickt um           west, um 270 Grad abknickend für 95 Meter nach\n276 Grad für 17 Meter nach Südsüdost ab, schwenkt           Nordnordost, um 90 Grad abknickend für 20 Meter\ndann um 270 Grad auf einer Länge von 46 Metern nach         nach Westnordwest, um 270 Grad abknickend für\nSüden, wo sie auf die nördliche Bordsteinkante Alter        116 Meter nach Nordnordost. Nun knickt sie um\nFährweg trifft. Sie folgt der Straße Alter Fährweg nach     90 Grad nach Westnordwest für 200 Meter ab, kreuzt\nOsten auf einer Länge von 70 Metern, schwenkt um            dabei die Weserportstraße und die Hafengleise und\n140 Grad nach Nordnordost und verläuft entlang der          trifft auf die Gemeindegrenze zwischen Bremen und\nwestlichen Straßenbegrenzung der Straße Alter Fähr-         Bremerhaven. Jetzt knickt sie um 270 Grad nach Nord-\nweg. Nach 90 Metern knickt sie um 72 Grad für 27 Me-        nordost ab und verläuft parallel zu den Gleisanlagen\nter nach Nordwesten ab und verläuft anschließend in         und knickt nach 403 Metern um 36 Meter nach West-\neinem Winkel von 270 Grad für 37 Meter nach Nordos-         südwest und dann nach 29 Metern nach Nordnordwest\nten. In einem Winkel von 270 Grad verläuft sie 22 Meter     ab, trifft auf die östliche Begrenzung des Weges, der\nnach Südosten und knickt anschließend um 64 Grad            parallel zur Böschung der südlichen Rampe der\nnach Nordosten ab. Nachdem sie nach 30 Metern die           Washingtonstraße verläuft, folgt dieser Begrenzung in\nFranziusstraße überquert hat, knickt sie in einem Win-      südliche Richtung auch entlang des Wendehammers\nkel von 262 Grad nach Südsüdost ab, verläuft für etwa       und trifft auf die Washingtonstraße. Sie folgt dieser\n30 Meter nach Südosten und folgt dann der Grenze des        Straße entlang ihrer Südseite auf einer Länge von\nstadtbremischen Überseehafengebiets in einem mittle-        470 Metern, knickt dann um 90 Grad für 7 Meter nach\nren Abstand von 1 Meter zur Einmündung der Hansa-           Südsüdwest ab, knickt um 270 Grad für 11 Meter nach\nstraße in die Batteriestraße. Sie schwenkt um 162 Grad      Westnordwest, knickt dann um 270 Grad für 7 Meter\nnach Norden und nach 30 Metern um 198 Grad nach             nach Nordnordost, knickt um 90 Grad für 12 Meter\nNordnordost und verläuft dann auf einer Länge von           nach Westnordwest, knickt dann um 130 Grad für\n45 Metern in einem Abstand von 8 Metern westlich            9 Meter nach Südwest, knickt um 140 Grad nach Süd-\nder Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets,         südwest auf einer Länge von 175 Metern und knickt um\nentfernt sich hier auf 13 Metern von dieser Grenze und      286 Grad für 140 Meter in nordwestliche Richtung ab.\nverläuft dann in gerader Linie auf einer Länge von          Sie knickt dann für 38 Meter um 210 Grad in nördliche\n187 Metern in nordnordöstlicher Richtung in einem           Richtung ab und läuft dann anschließend 55 Meter wie-\nmittleren Abstand von 15 Metern bis auf 12 Meter an         derum in nordwestliche Richtung. Dann knickt sie um\ndie Grenze des stadtbremischen Überseehafengebiets          90 Grad ab und verläuft 167 Meter in südsüdwestliche\nheran. Danach folgt sie der Grenze des stadtbremi-          Richtung. In einem Winkel von 164 Grad verläuft sie\nschen Überseehafengebiets auf einer Länge von               25 Meter in südliche Richtung. Sie knickt daraufhin in\n598 Metern in einem konstanten Abstand von 12 Me-           einem Winkel von 270 Grad nach Nordwesten ab und\ntern in nordnordöstlicher Richtung, knickt um 270 Grad      nach 7 Metern in einem Winkel von 270 Grad auf einer","2060           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 51, ausgegeben zu Bonn am 13. Oktober 2011\nLänge von 7 Metern nach Nordnordost, knickt dann in           in nordnordwestlicher Richtung. Hier knickt sie um\neinem Winkel von 135 Grad für 36 Meter nach Nord-             90 Grad für 100 Meter nach Westsüdwest in die Weser\nnordwest ab und verläuft in einem Winkel von 55 Grad          ab, wendet sich dann nach Südsüdost, verläuft dann\ndann für 20 Meter nach Südwesten und knickt dann für          in einem Abstand von 100 Metern vor der Stromkaje\n3 Meter nach Südosten ab. In einem Winkel von                 und trifft nach ca. 1 750 Metern auf die Grenze des\n135 Grad verläuft sie für 4 Meter nach Südsüdosten            stadtbremischen Überseehafengebiets Bremerhaven,\nund knickt um 135 Grad nach Südwesten für 38 Meter            folgt dieser als Gerade vor der Stromkaje „Container-\nab. Dort knickt sie in einem Winkel von 129 Grad für          Terminal“ und vor der Columbuskaje in einem Abstand\n8 Meter nach Westen ab und folgt dann auf einer Stre-         von 100 Metern in der Außenweser, verläuft bis zum\ncke von 1 275 Metern, die letzten 215 Meter im Bogen          Stromkilometer 67,62. Hier knickt sie rechtwinklig nach\nnach Nordnordosten verlaufend, der Grenze des Gelän-          Osten ab. Sie verläuft 85 Meter nach Osten, bis sie auf\ndes der ehemaligen Carl-Schurz-Kaserne. Sie wendet            das Kopfende der Ostmole des Vorhafens Kaiser-\nsich dann, die Senator-Borttscheller-Straße übersprin-        schleuse trifft. Sie verläuft entlang der westlichen\ngend und dieser in nördliche Richtung folgend, bis zur        Kajenmauer der Ostmole, bis sie auf das Außenhaupt\nsüdöstlichen Grenze des öffentlichen Parkplatzes. An-         der Kaiserschleuse trifft. Sie knickt rechtwinklig nach\nschließend verläuft sie dann nach einem rechten Winkel        Osten ab, bis sie auf die westliche Bordsteinkante des\nin westliche Richtung bis an die südwestliche Grenze          Fußweges der Inselstraße trifft. Sie folgt der Bordstein-\ndes Parkplatzes. Sie knickt anschließend um 271 Grad          kante in südlicher Richtung der Inselstraße, dabei die\nin nordnordöstliche Richtung ab und verläuft anschlie-        Zufahrtsstraße zum Schlepperhafen überspringend, bis\nßend 67 Meter am Parkplatz entlang, schwenkt nach             vor die Vorkontrolle des Zolls, der Verkehrsinsel im\nNordwest auf die Vorstellgruppe „Weddewarder Tief“,           Einmündungsbereich Inselstraße/Lohmannstraße. Hier\nbis sie den Dienstweg neben dem Gleiskörper erreicht,         überspringt sie die Lohmannstraße in östlicher Rich-\nund folgt diesem in Richtung Nordost bis zur Wurster          tung und folgt der östlichen Fußwegbegrenzung für\nStraße. Hier verläuft sie an der Westseite der Wurster        65 Meter nach Norden. Sie knickt dann um 245 Grad\nStraße in nordwestlicher Richtung, die Gleise über-           nach Osten ab und trifft nach 40 Metern auf die west-\nspringend, bis 3 Meter vor den Lärmschutzwall, folgt          liche Kajenkante des Kaiserhafens I. Sie folgt dieser auf\ndann nach Südwesten dem Wall auf 390 Metern und               einer Länge von 417 Metern, knickt dann in nordöst-\nanschließend dem Deichverteidigungsweg auf der Süd-           licher Richtung ab, überspringt das Hafenbecken und\nseite, folgt diesem auf dieser Seite auf seiner gesamten      trifft nach 162 Metern auf den Ausgangspunkt der\nLänge von 2 195 Metern. Sie knickt dann um 246 Grad           Grenze des Freihafens.“\nfür 35 Meter nach Nordwesten ab, daraufhin knickt sie\num 90 Grad für 27 Meter nach Südwesten ab, und\nschwenkt um 270 Grad für 16 Meter nach Nordwesten.                                    Artikel 2\nSie knickt dann um 90 Grad nach Südwesten ab und\ntrifft nach 50 Metern auf die Vorderkante der Stromkaje           Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nund folgt dieser 112 Meter in einem Winkel von 90 Grad        in Kraft.\nBerlin, den 5. Oktober 2011\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}