{"id":"bgbl1-2011-47-5","kind":"bgbl1","year":2011,"number":47,"date":"2011-09-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/47#page=64","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2011-47-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2011/bgbl1_2011_47.pdf#page=64","order":5,"title":"Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes","law_date":"2011-08-29T00:00:00Z","page":1832,"pdf_page":64,"num_pages":1,"content":["1832 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 47, ausgegeben zu Bonn am 8. September 2011\nErlass\nüber die Genehmigung von Änderungen der Satzung\nund der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes\nVom 29. August 2011\nArtikel 1\nArtikel 2 Nummer 2 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und\nVerleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehren-\nzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, ver-\nöffentlichten bereinigten Fassung wird wie folgt gefasst:\n„2. Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz in drei Stufen,“.\nArtikel 2\nDer Präsidialrat des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 1. Juli 2011 die\nÄnderung der Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 26. Feb-\nruar 1953, zuletzt geändert am 11. Mai 1974, sowie der Richtlinien für die\nBeantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der\nDeutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom\n12. Februar 1982, zuletzt geändert am 13. November 2004, beschlossen. Hier-\ndurch wird das Feuerwehr-Ehrenkreuz um die Stufe Bronze erweitert.\nNach Artikel 6 Absatz 1 des Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und\nVerleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehren-\nzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-4, ver-\nöffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Satzungsänderungen so-\nwie die Änderungen der Verleihungsbedingungen.\nArtikel 3\nDas Bundesministerium des Innern veröffentlicht die Neufassungen der\nSatzung und der Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung der neuen Stufe\ndes Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes im Bundesanzeiger.\nBerlin, den 29. August 2011\nDer Bundespräsident\nChristian Wulff\nDer Bundesminister des Innern\nHans-Peter Friedrich"]}