{"id":"bgbl1-2011-16-1","kind":"bgbl1","year":2011,"number":16,"date":"2011-04-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/16#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2011-16-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2011/bgbl1_2011_16.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck (Drucker-Ausbildungsverordnung  DruckerAusbV)","law_date":"2011-04-07T00:00:00Z","page":570,"pdf_page":2,"num_pages":20,"content":["570                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung\nzum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck\n(Drucker-Ausbildungsverordnung – DruckerAusbV)*)\nVom 7. April 2011\nAuf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5                                           §4\ndes Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1                     Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild\ndurch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom\n31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden                      (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindes-\nist, sowie auf Grund des § 25 Absatz 1 Satz 1 der                   tens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführ-\nHandwerksordnung, der zuletzt durch Artikel 146 der                 ten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche\nVerordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)                   Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrah-\nvom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) geändert worden                  menplan abweichende Organisation der Ausbildung ist\nist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft                 insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Be-\nund Technologie im Einvernehmen mit dem Bundes-                     sonderheiten die Abweichung erfordern.\nministerium für Bildung und Forschung:                                  (2) Die Berufsausbildung zum Medientechnologen\nDruck und zur Medientechnologin Druck gliedert sich\n§1                                  wie folgt (Ausbildungsberufsbild):\nStaatliche                               Abschnitt A\nAnerkennung des Ausbildungsberufes                       Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fä-\nDer Ausbildungsberuf Medientechnologe Druck und                 higkeiten in den Pflichtqualifikationen nach § 3 Num-\nMedientechnologin Druck wird                                        mer 1:\n1. nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und                 1. Planen des Ablaufs von Druckaufträgen,\n2. nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung                2. Einrichten von Druckmaschinen,\nfür das Gewerbe Nummer 40 „Buchdrucker: Schrift-\nsetzer; Drucker“ der Anlage B 1 der Handwerksord-              3. Steuern von Druckprozessen,\nnung                                                           4. Drucktechnologien und -prozesse,\nstaatlich anerkannt.                                                5. Instandhalten von Druckmaschinen;\nAbschnitt B\n§2\nWeitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse\nDauer der Berufsausbildung\nund Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.\n1. zwei Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 aus\nder Auswahlliste I:\n§3\nStruktur der Berufsausbildung                             I.1  Datenvorbereitung Digitaldruck,\nDie Berufsausbildung gliedert sich in                                I.2  Druckformvorbereitung künstlerische Druck-\nverfahren,\n1. Pflichtqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt A\nund C,                                                              I.3  Druckformherstellung,\n2. zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqua-                     I.4  Druckformherstellung und Planung, Zeitungs-\nlifikationen nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1                      druck,\nsowie                                                               I.5  Tiefdruckformbearbeitung,\n3. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqua-                     I.6  Tiefdruckformherstellung,\nlifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2.\nI.7  Druckformherstellung künstlerische Druckver-\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des            fahren,\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes und des § 25 der Handwerksord-\nnung. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte von der        I.8  Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Bogen-\nStändigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundes-           offsetduck,\nrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufs-\nschule werden demnächst als Beilage zum Bundesanzeiger veröf-         I.9  Leitstandgestützte Prozesssteuerung, Rollen-\nfentlicht.                                                                 offsetdruck,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011              571\nI.10 Leitstandgestützte       Prozesssteuerung,  Tief-        (3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen\ndruck,                                              Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit\nI.11 Digitaldruckprozess,                                 zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis wäh-\nrend der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden\nI.12 Mailing-Produktion,                                  haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmä-\nI.13 Druckveredelung,                                     ßig durchzusehen.\nI.14 Inlineveredelung,\n§6\nI.15 Inlineproduktion,\nZwischenprüfung\nI.16 Druckweiterverarbeitung,\nI.17 Produktbearbeitung,                                      (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende\nI.18 Maschinentechnik und erweiterte Instandhal-          des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\ntung, Rollenoffsetdruck,\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\nI.19 Maschinentechnik und erweiterte Instandhal-          Anlage für die ersten drei Ausbildungshalbjahre aufge-\ntung, Illustrationstiefdruck,                       führten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\nI.20 Maschinentechnik und erweiterte Instandhal-          auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\ntung, rotativer Flexo-, Tapeten-, Dekortief-,       stoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.\nVerpackungstief- und Etikettendruck,                    (3) Die Zwischenprüfung findet in den Prüfungsbe-\nI.21 Weitere Druckverfahrenstechnik;                      reichen\n2. eine Wahlqualifikation nach § 3 Nummer 3 aus der           1. Arbeitsplanung und\nAuswahlliste II:\n2. Drucktechnik\nII.1  Bogenoffsetdruck,\nstatt.\nII.2  Akzidenz-Rollenoffsetdruck,\n(4) Für den Prüfungsbereich Arbeitsplanung beste-\nII.3  Zeitungsdruck,                                      hen folgende Vorgaben:\nII.4  Formulardruck,                                      1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nII.5  Illustrationstiefdruck,\na) Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel festzu-\nII.6  Tapetendruck,                                               legen, Materialien auszuwählen, Anforderungen\nII.7  Dekortiefdruck,                                             des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes\nsowie der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen,\nII.8  Verpackungsdruck,\nII.9  Etiketten-Rollendruck,                                   b) Druckdaten oder Druckformen zu übernehmen\nund zu prüfen sowie gegebene Produkt- und Pro-\nII.10 Flexodruck,                                                 zessdaten im Planungsprozess umzusetzen,\nII.11 Digitaldruck,                                            c) Einrichte- und Steuerungsprozesse an Druckma-\nII.12 Großformatiger Digitaldruck,                                schinen zu planen, dabei Wechselwirkungen von\nII.13 Künstlerische Druckverfahren;                               Materialien, Druckfarben, Bedruckstoffen und\nDruckmaschinen im Druckprozess zu berücksich-\nAbschnitt C                                                           tigen,\nIntegrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in\nd) druckspezifische Berechnungen durchzuführen;\nden Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1:\n2. der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich\n1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\nbearbeiten;\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.\n3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n(5) Für den Prüfungsbereich Drucktechnik bestehen\n4. Umweltschutz,                                              folgende Vorgaben:\n5. Betriebliche Kommunikation.\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\n§5                                   a) Druckmaschinen auftragsbezogen einzurichten,\ndas Druckergebnis unter Berücksichtigung von\nDurchführung der Berufsausbildung\nDruckfarben, Bedruckstoffen und Maschinenein-\n(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten,               stellungen abzustimmen und den Fortdruck zu\nKenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt wer-                  starten,\nden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer\nb) Druckprozesskontrollen während des Fortdrucks\nqualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Ab-\ndurchzuführen; Parameter zu messen, zu prüfen\nsatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden,\nund Ergebnisse zu dokumentieren sowie den\ndie insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen\nDruckprozess und das Druckergebnis zu optimie-\nund Kontrollieren einschließt. Die in Satz 1 beschrie-\nren;\nbene Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den\n§§ 6 und 7 nachzuweisen.                                      2. der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen und\n(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung                 seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen doku-\ndes Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden                  mentieren;\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.                           3. die Prüfungszeit beträgt vier Stunden.","572              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\n§7                                    b) Arbeitsschritte unter Einbeziehung von Informa-\nAbschlussprüfung, Gesellenprüfung                           tionen der vor- und nachgelagerten Produktions-\nbereiche zu planen,\n(1) Durch die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist\nfestzustellen, ob der Prüfling die berufliche Handlungs-          c) Maschinendaten auszuwerten, für die Auftrags-\nfähigkeit erworben hat. In der Abschluss- und Gesellen-               dokumentation zusammenzustellen und zu si-\nprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er die dafür               chern,\nerforderlichen beruflichen Fertigkeiten beherrscht, die           d) Eigenschaften von Materialien, Druckfarben und\nnotwendigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten                    Bedruckstoffen sowie deren Wechselwirkungen\nbesitzt und mit dem im Berufsschulunterricht zu vermit-               untereinander und mit den eingesetzten Druck-\ntelnden, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehr-                  maschinen zu berücksichtigen,\nstoff vertraut ist.                                               e) planungsrelevante Berechnungen durchzuführen;\n(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung erstreckt\n2. der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich\nsich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten,\nbearbeiten;\nKenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufs-\nschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für    3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.\ndie Berufsausbildung wesentlich ist. Die Ausbildungs-            (6) Für den Prüfungsbereich Prozesstechnologie be-\nordnung ist zugrunde zu legen.                               stehen folgende Vorgaben:\n(3) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung besteht           1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\naus den Prüfungsbereichen:\na) Druckverfahren hinsichtlich ihrer Einsatzgebiete\n1. Druckproduktion,                                                   zu unterscheiden und Hauptproduktgruppen zu-\n2. Auftragsplanung und Kommunikation,                                 zuordnen,\n3. Prozesstechnologie,                                            b) verfahrensspezifische Parameter sowie Produk-\ntionsbedingungen in Bezug auf Druckmaschinen,\n4. Wirtschafts- und Sozialkunde.\nMaterialien, Bedruckstoffe, Druckfarben ein-\n(4) Für den Prüfungsbereich Druckproduktion beste-                 schließlich Farbmischsysteme sowie Trocknung,\nhen folgende Vorgaben:                                                betriebliche Rahmenbedingungen und Produk-\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,             tionsvorgaben zu berücksichtigen und zu nutzen,\na) Druckmaschinen hinsichtlich ihrer Grundeinstel-            c) qualitätssichernde Maßnahmen für die Optimie-\nlung zu justieren und maschinentechnische Zu-                  rung von Druckergebnissen anzuwenden; pro-\nsammenhänge bei Funktionsprüfungen zu be-                      zessbezogene Mess- und Kontrollelemente zu\nrücksichtigen,                                                 nutzen,\nb) die für Arbeitsaufträge benötigten Vorgaben und            d) die sich aus den eingesetzten Techniken erge-\nMaterialien zum Einrichten von Druckmaschinen                  benden Produktionsmöglichkeiten zu nutzen,\nzu beschaffen und Druckaufträge zu starten,                e) Anforderungen der Druckweiterverarbeitung zu\nc) Druckergebnisse visuell und messtechnisch zu                   berücksichtigen,\nprüfen und zu beurteilen, bei Eingriffen in den            f) Funktionen von Maschinenelementen sowie Maß-\nProduktionsablauf die Wirkungszusammenhänge                    nahmen zur Instandhaltung von Maschinen und\ninnerhalb von Druckmaschinen sowie im Hinblick                 Anlagen zu beurteilen,\nauf das zu erzielende Druckergebnis zu berück-\nsichtigen und in sein Handeln einzubeziehen,               g) prozessbezogene Berechnungen durchzuführen;\nd) Druckauflagen in der vorgegebenen Qualität ter-       2. der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich\nmingerecht herzustellen,                                   bearbeiten;\ne) seine Arbeiten mit praxisüblichen Unterlagen zu       3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.\ndokumentieren;                                            (7) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\n2. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe sowie ein situ-     kunde bestehen folgende Vorgaben:\natives Fachgespräch entsprechend der im Ausbil-          1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\ndungsvertrag festgelegten Wahlqualifikation nach              allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zu-\n§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2 durchführen,                sammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darzu-\ndabei ist eine der im Ausbildungsvertrag festge-              stellen und zu beurteilen;\nlegten Wahlqualifikationen nach § 4 Absatz 2 Ab-\n2. der Prüfling soll praxisorientierte Aufgaben schrift-\nschnitt B Nummer 1 zu berücksichtigen;\nlich bearbeiten;\n3. die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden, innerhalb\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\ndieser Zeit soll das situative Fachgespräch höchs-\ntens zehn Minuten dauern.\n§8\n(5) Für den Prüfungsbereich Auftragsplanung und\nKommunikation bestehen folgende Vorgaben:                               Gewichtungs- und Bestehensregelung\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,        (1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu\ngewichten:\na) Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher,\ntechnischer, organisatorischer und personeller        1. Prüfungsbereich Druckproduktion           50 Prozent,\nVorgaben kundenorientiert zu planen und zu do-        2. Prüfungsbereich Auftragsplanung\nkumentieren,                                               und Kommunikation                       20 Prozent,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011                    573\n3. Prüfungsbereich Prozesstechnologie          20 Prozent,         wenn die in der Anlage Abschnitt B Nummer 2 enthal-\n4. Prüfungsbereich                                                 tenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten ent-\nWirtschafts- und Sozialkunde               10 Prozent.         sprechend vermittelt worden sind.\n(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestan-                (2) Für die Prüfung der Zusatzqualifikation gilt § 7\nden, wenn die Leistungen                                           Absatz 4 entsprechend.\n1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,                    (3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist\n2. im Prüfungsbereich Druckproduktion mit mindes-                  bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende\ntens „ausreichend“,                                            Leistungen erbracht hat.\n3. in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit\n(4) Über das Ergebnis der bestandenen Prüfung der\nmindestens „ausreichend“ und\nZusatzqualifikation ist eine gesonderte Bescheinigung\n4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“                      zu erteilen.\nbewertet worden sind.\n(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem                                       § 11\nder schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungs-\nBestehende Berufsausbildungsverhältnisse\nbereiche „Auftragsplanung und Kommunikation“ oder\n„Prozesstechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozial-                   Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten\nkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Mi-                dieser Verordnung bestehen, können, wenn noch keine\nnuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der                  Zwischenprüfung abgelegt wurde und die Vertragspar-\nPrüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung               teien dies vereinbaren, unter Anrechnung der bisher zu-\ndes Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das                rückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften\nbisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen                 dieser Verordnung fortgesetzt werden.\nErgänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.\n§ 12\n§9\nZusatzqualifikation                                                      Aufhebung\n(1) Eine im Rahmen der Berufsausbildung nicht ge-                     der Anerkennung von Ausbildungsberufen\nwählte Wahlqualifikation nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B                Die Anerkennung des Ausbildungsberufes des Stein-\nNummer 2 kann als Zusatzqualifikation vermittelt wer-              druckers und der Steindruckerin für den Bereich Hand-\nden.                                                               werk wird aufgehoben.\n(2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikation gilt die\nin der Anlage Abschnitt B Nummer 2 enthaltene sach-                                            § 13\nliche Gliederung entsprechend.\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n§ 10\nDiese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft.\nPrüfung der Zusatzqualifikation                        Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbil-\n(1) Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Ab-              dung zum Drucker/zur Druckerin vom 2. Mai 2000\nschluss- oder Gesellenprüfung gesondert geprüft,                   (BGBl. I S. 654) außer Kraft.\nBerlin, den 7. April 2011\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nB. Heitzer","574              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nAnlage\n(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung\nzum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck\nAbschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in\nden Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1\nZeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                  2                                            3                                      4\n1    Planen des Ablaufs        a) Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Rea-\nvon Druckaufträgen           lisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollieren\n(§ 4 Absatz 2             b) Druckdaten oder Druckformen auf Vollständigkeit und\nAbschnitt A Nummer 1)        Verwendbarkeit prüfen\nc) Seiten ausschießen, Seiten- und Nutzenanordnung un-\nter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvor-\ngaben sowie Kontrollelemente für den Druck und die\nDruckweiterverarbeitung prüfen\nd) Maschinenbelegung planen und festlegen\ne) Materialien für die Produktion auswählen, bereitstellen\nund auf Verwendbarkeit prüfen\nf) Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der            22\nWechselwirkungen von Druckmaschine, Bedruckstoff,\nDruckfarbe und Klima, beurteilen\ng) Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträ-\ngen, insbesondere unter Berücksichtigung von Color-\nmanagement, Farbsystemen, Farbtechnologie, Trock-\nnung, Härtung und Veredelung, nutzen\nh) technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess\nunter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökolo-\ngischer Aspekte darstellen\ni) Material lagern und innerbetriebliche logistische Pro-\nzesse nutzen\n2    Einrichten von            a) Eigenschaften von Bedruckstoffen, insbesondere\nDruckmaschinen               Saugfähigkeit, Wegschlagverhalten, Farbort, Oberflä-\n(§ 4 Absatz 2                chenbeschaffenheit, Opazität, Temperatur, Rollneigung\nAbschnitt A Nummer 2)        und Maßhaltigkeit, beurteilen\nb) Eigenschaften von Druckfarben, insbesondere Kon-\nsistenz, Viskosität, Farbort, Trocknungsverhalten, Echt-\nheiten und Scheuerfestigkeit, beurteilen\nc) Auftragsdaten für die Druckmaschinensteuerung über-\nnehmen, Druckmaschine produktorientiert einrichten\nund anfahren\n28\nd) Druckqualität beurteilen, insbesondere Druckfarben,\nPasser und Register prüfen\ne) Soll-Ist-Vergleich zwischen Druckergebnis und Kun-\ndenanforderungen durchführen und Maschineneinstel-\nlungen optimieren\nf) nach Übereinstimmung des optimierten Druckergebnis-\nses mit den Kundenanforderungen und nach Druck-\nfreigabe Einrichtedaten dokumentieren und Fortdruck\nstarten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011               575\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                          in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                 2                                           3                                       4\n3   Steuern von               a) laufende Druckprozesskontrolle durchführen, dabei\nDruckprozessen               Fehler im Prozessablauf, des Druckergebnisses und\n(§ 4 Absatz 2                Störungen im Maschinenablauf erkennen und beheben\nAbschnitt A Nummer 3)     b) Druckergebnis visuell und messtechnisch prüfen,\nMessparameter auswählen, Messtechnik anwenden,\nMessresultate auswerten, Vergleich zwischen Drucker-\ngebnis und Sollvorgaben vornehmen, Maßnahmen zur\nKorrektur des Fortdruckergebnisses ableiten\nc) Wirkungszusammenhänge von Steuer- und Regelpro-\nzessen sowie Sensoren und mechanischen, pneuma-               28\ntischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen\nund elektropneumatischen Funktionen in Druckma-\nschinen und Zusatzaggregaten berücksichtigen\nd) Wechselbeziehung zwischen Druckmaschine, verfah-\nrensspezifischem Druckdatenträger, Druckfarbe und\nBedruckstoff bei der Änderung einzelner Einstellungen\nberücksichtigen\ne) Fertigungsdaten protokollieren\n4   Drucktechnologien         a) Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden\nund -prozesse                Qualität des Druckproduktes einschließlich Kosten\n(§ 4 Absatz 2                und Ressourcenschonung beurteilen\nAbschnitt A Nummer 4)     b) Druckmaschinen, insbesondere hinsichtlich Funktion,\nAufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmög-\nlichkeiten, Mengenausbringung und Kosten, beurteilen\nc) Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses\nund der geforderten Qualität beurteilen\nd) Bedruckstoffe nach Bedruckstoffklassen einteilen und\nunter Berücksichtigung der Druck- und Druckweiterver-\narbeitungsprozesse, der Lagerbedingungen sowie der                         10\nGebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen\ne) Druckfarben nach Produktanforderungen unterschei-\nden und hinsichtlich der Verarbeitbarkeit im gesamten\nProduktionsablauf sowie der Gebrauchsnutzung des\nEndproduktes beurteilen\nf) Farbwirkung im Zusammenspiel mit Bedruckstoff und\nBeleuchtung beurteilen\ng) Farbräume und Farbsysteme anwenden, Standards\nund Normen beachten\n5   Instandhalten von         a) Zusammenwirken unterschiedlicher Maschinenele-\nDruckmaschinen               mente und Baugruppen zur Gesamtfunktion prüfen\n(§ 4 Absatz 2             b) Funktionen von Druckmaschinenteilen unter Beachtung\nAbschnitt A Nummer 5)        von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren,\nmechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elek-\ntrischen, elektronischen und elektropneumatischen\nMaschinenelementen, prüfen\nc) Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen\nund beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung ver-\nanlassen                                                                   10\nd) Grundeinstellungen der Druckmaschine überprüfen,\nMaschine nach Vorgaben justieren\ne) Wartung durchführen, Verschleißteile austauschen","576             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                          in Wochen im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                           3                                       4\nf) Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprü-\nfen\ng) Änderungen an Maschineneinstellungen und Aus-\ntausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse\ndokumentieren\nAbschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\nkeiten aus den Wahlqualifikationen\n1. Auswahlliste I (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2)\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                          in Wochen im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                           3                                       4\nI.1 Datenvorbereitung         a) Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbe-\nDigitaldruck                 sondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundpara-\n(§ 4 Absatz 2                meter, prüfen\nAbschnitt B               b) Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in\nNummer I.1)                  Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige\nDruckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiter-                       13\nverarbeitungs- und Kontrollelemente integrieren\nc) Druckausgabedateien erstellen\nd) Revisionsmuster erstellen und prüfen\ne) Produktionsdaten sichern und archivieren\nI.2 Druckformvorbereitung     a) traditionelle Formen der Druckformvorbereitung verfah-\nkünstlerische Druck-         rensspezifisch unterscheiden\nverfahren\nb) Materialien und Werkzeuge für die Druckformvorberei-\n(§ 4 Absatz 2                tung auswählen\nAbschnitt B                                                                                             13\nNummer I.2)               c) Druckformen manuell und maschinell für die Aufnahme\ndes Druckbildes vorbereiten\nd) Druckformen für den Einsatz im speziellen traditionellen\nDruckverfahren prüfen\nI.3 Druckformherstellung      a) Arbeitsabläufe festlegen, Arbeitsschritte planen und\n(§ 4 Absatz 2                Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetzbar-\nAbschnitt B                  keit prüfen\nNummer I.3)               b) Einteilungen für Druckformen unter Berücksichtigung\nder Produktionsbedingungen erstellen\nc) Seiten oder Nutzen anordnen, standrichtig positionie-\nren und auf Register prüfen\nd) Druckformen aus digitalen Datenbeständen aufbauen,\n13\nMess- und Kontrollelemente integrieren, Standardisie-\nrungssysteme berücksichtigen\ne) Belichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien be-\nrücksichtigen\nf) Formproof erstellen und prüfen\ng) Druckformen herstellen, visuell und messtechnisch\nprüfen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011                    577\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                               in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten              1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                 2                                           3                                            4\nI.4  Druckformherstellung      a) Maschinenressourcen planen, dabei Zusammenarbeit\nund Planung,                 mit vor- und nachgelagerten Abteilungen sicherstellen\nZeitungsdruck\nb) Disposition für den Druck nach Produktionsanforderun-\n(§ 4 Absatz 2                gen erstellen und Vorgaben für die Druckformherstel-\nAbschnitt B                  lung ableiten\nNummer I.4)\nc) Produktionsunterlagen zusammenfassen und für das\nEinrichten der Maschinen bereitstellen\nd) Stammdaten erstellen und pflegen                                                13\ne) Daten übernehmen und prüfen, Rastertypen unter-\nscheiden und für die Druckformherstellung einsetzen\nf) Belichtungskurven einsetzen und Druckkennlinien be-\nrücksichtigen\ng) Druckformen herstellen, visuell und messtechnisch prü-\nfen\nI.5  Tiefdruckform-            a) Druckformbearbeitungsmöglichkeiten auswählen\nbearbeitung               b) Druckvorlage mit Druckergebnis vergleichen, Abwei-\n(§ 4 Absatz 2                chungen feststellen, Korrekturen auf Druckbogen an-\nAbschnitt B                  zeichnen\nNummer I.5)                                                                                                  13\nc) Plus- und Minuskorrekturen ausführen, Druckergebnis\nnach Korrektur beurteilen\nd) Zylinderpolituren ausführen\nI.6  Tiefdruckform-            a) Zylinderbeschaffenheit kontrollieren\nherstellung               b) Zylinderumfänge und Abstufung festlegen\n(§ 4 Absatz 2\nc) Gravurprotokoll und Zuordungsschema erstellen\nAbschnitt B\nNummer I.6)               d) Optionen zur Gradationserstellung prüfen\ne) Abtastvorlagen montieren und Abtastköpfe einstellen                             13\nf) Druckzylinder einheben und Graviersysteme vorberei-\nten\ng) gravierten Zylinder kontrollieren und für den Druck vor-\nbereiten\nI.7  Druckformherstellung      a) Reproduktionen oder Originale hinsichtlich ihrer Ver-\nkünstlerische Druck-         wendung für die Druckwiedergabe in einem künstle-\nverfahren                    rischen Druckverfahren beurteilen\n(§ 4 Absatz 2             b) Werkzeuge und Materialien für die Erstellung und Über-\nAbschnitt B                  tragung des Druckbildes auswählen und einsetzen\nNummer I.7)\nc) Druckformen verfahrensspezifisch           für   traditionelle\nDruckverfahren herstellen\n13\nd) Druckbild auf Verwendbarkeit für das traditionelle\nDruckverfahren prüfen und beurteilen\ne) Druckformen für mehrfarbige Drucke, insbesondere un-\nter Beachtung von Passer und originalgetreuer Farb-\ntonwiedergabe, herstellen\nf) Andruck erstellen und bei Bedarf Druckbild nachbe-\narbeiten\nI.8  Leitstandgestützte        a) Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie\nProzesssteuerung,            Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nut-\nBogenoffsetdruck             zen\n(§ 4 Absatz 2             b) steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen\nAbschnitt B                  pflegen und justieren\nNummer I.8)\nc) Steuerungskennlinien auswählen und an veränderte\nProduktionsbedingungen anpassen                                                 13","578            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                             in Wochen im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten            1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                           3                                          4\nd) Regelungsprozesse kontrollieren, gegebenenfalls pro-\nduktspezifisch manuell korrigieren\ne) Peripheriegeräte, insbesondere Luftversorgung und\nFeuchtmittelaufbereitung, kontrollieren, einstellen und\nwarten\nI.9 Leitstandgestützte        a) Leitstandstruktur analysieren und Funktionsmöglich-\nProzesssteuerung,            keiten aufzeigen\nRollenoffsetdruck\nb) Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme sowie\n(§ 4 Absatz 2                Netzwerke in Verbindung mit der Druckmaschine nut-\nAbschnitt B                  zen\nNummer I.9)\nc) steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen\npflegen und justieren                                                         13\nd) Funktion von Prozessüberwachungssystemen                und\nRegeleinrichtungen sicherstellen\ne) Bahnspannungssysteme einstellen\nf) Längs-, Seiten-, Haupt- und Nebenregister einstellen\ng) Wendesysteme einstellen\nI.10 Leitstandgestützte        a) Einstellarbeiten durchführen und Druckprozess über-\nProzesssteuerung,            wachen\nTiefdruck\nb) Funktion der Mess- und Regeltechnik beobachten, bei\n(§ 4 Absatz 2                Bedarf korrigieren\nAbschnitt B                                                                                                13\nNummer I.10)              c) Produktionsüberwachungssysteme nutzen, bei Bedarf\nMaßnahmen zur Korrektur durchführen\nd) Daten der Produktion ermitteln und protokollieren\nI.11 Digitaldruckprozess       a) Druckmaschine auftragsbezogen auswählen und vor-\n(§ 4 Absatz 2                bereiten\nAbschnitt B               b) Bedruckstoff auf Eignung prüfen, spezifische Parame-\nNummer I.11)                 ter einstellen\nc) Druckdaten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit\nprüfen                                                                        13\nd) Probedruck visuell und messtechnisch auf Überein-\nstimmung mit den Vorgaben überprüfen\ne) systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten\nausführen\nI.12 Mailing-Produktion        a) Individualdaten auf Vollständigkeit prüfen, dabei daten-\n(§ 4 Absatz 2                schutzrechtliche Bestimmungen beachten\nAbschnitt B               b) Individualdaten unter Beachtung der Vorgaben für die\nNummer I.12)                 Druckausgabe aufbereiten\nc) Layoutdaten hinsichtlich Übereinstimmung mit den Be-\nstimmungen des Versanddienstleisters überprüfen\nd) Probedrucke zur Produktionsfreigabe anfertigen\n13\ne) Produktionsprozesse        vorbereiten    und     Produktion\ndurchführen\nf) Mailings entsprechend den Vorgaben verarbeiten und\nverpacken\ng) Produktionsabläufe und Produktionsdaten unter Be-\nachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben dokumen-\ntieren und Daten archivieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011               579\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                          in Wochen im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                           3                                       4\nI.13 Druckveredelung           a) Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungs-\n(§ 4 Absatz 2                fähigkeit prüfen\nAbschnitt B               b) verfahrens- und produktspezifische Veredelungstech-\nNummer I.13)                 niken anwenden\nc) Schutz- und Effektlackierungen verfahrens- und pro-\nduktionsspezifisch einsetzen\nd) Eigenschaften von Lacken, insbesondere Viskosität,                         13\nprüfen\ne) Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichun-\ngen erkennen und beseitigen\nf) veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung,\nGlanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfen\ng) Veredelungsprozess dokumentieren\nI.14 Inlineveredelung          a) Veredelungsmaterialien unter Berücksichtigung ihrer\n(§ 4 Absatz 2                Eigenschaften, Verarbeitungsmöglichkeiten, Qualität,\nAbschnitt B                  Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes auswählen\nNummer I.14)                 und einsetzen\nb) Veredelungstechniken anwenden und deren Besonder-\nheiten, insbesondere Effekt- und Funktionslackierun-\ngen, Heiß- und Kaltfolienprägungen, Folienlaminierun-\ngen und -kaschierungen, berücksichtigen\nc) Inlineveredelungswerkzeuge und -stationen ein- und                         13\nausbauen, einstellen, pflegen und lagern\nd) Störungen an Veredelungsstationen erkennen und be-\nseitigen\ne) Qualitätsprüfungen im Prozess durchführen und das\nZusammenwirken von Druck, Veredelung sowie der\nVerarbeitung optimieren\nf) Verwendbarkeit und Qualität des veredelten Endpro-\nduktes beurteilen\nI.15 Inlineproduktion          a) Maschinenbelegung produktbezogen planen\n(§ 4 Absatz 2             b) Zusatzaggregate im Funktionsaufbau unterscheiden\nAbschnitt B                  und auswählen, in die Prozesskette integrieren, einstel-\nNummer I.15)                 len und das Zusammenwirken mit der Druckmaschine\nsicherstellen                                                              13\nc) Störungen an Aggregaten beseitigen und Beseitigung\nveranlassen\nd) Aggregate warten und pflegen\nI.16 Druckweiterverarbeitung a) Verfahrenswege für die Weiterverarbeitung von Druck-\n(§ 4 Absatz 2                produkten festlegen\nAbschnitt B               b) Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterver-\nNummer I.16)                 arbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten\nc) produktspezifische Materialien auswählen und einset-\nzen\nd) Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach\nVorgabe der Auftragsbeschreibung rüsten                                    13\ne) Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbe-\ndingte Störungen erkennen und beheben\nf) Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskon-\ntrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards\ndurchführen\ng) Produkte material- und transportgerecht lagern","580             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nZeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                 2                                            3                                      4\nI.17 Produktbearbeitung         a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch\n(§ 4 Absatz 2                 für Konfektionierung, insbesondere für Schneiden,\nAbschnitt B                   Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen,\nNummer I.17)                  Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminie-\nren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, festlegen\nb) Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte produktspe-\nzifisch auswählen und einsetzen\nc) Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer\n13\nVerarbeitungsschritte bearbeiten\nd) Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskon-\ntrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards\ndurchführen\ne) Produkte material- und transportgerecht lagern\nf) Maschinen, Geräte und Werkzeuge der Verarbeitung\npflegen und warten\nI.18 Maschinentechnik           a) Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebsele-\nund erweiterte                menten überprüfen, Störungen und deren Ursachen er-\nInstandhaltung,               kennen und Behebung veranlassen\nRollenoffsetdruck\nb) Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen\n(§ 4 Absatz 2                 und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen\nAbschnitt B\nNummer I.18)               c) Rundmesser und Zugrollen wechseln und justieren, Ab-\nleitergruppen ein- und ausbauen sowie einstellen,\nPunkturen, Messer- und Schneidgummileisten wech-\nseln, Falzmesser auf Verschleiß prüfen, Vorfalz- und\nUmfangsverstellung reinigen und auf Funktionstüchtig-                      13\nkeit prüfen\nd) Transport- und Verzögerungsbänder einziehen und ein-\nstellen\ne) Vorspannung mittels Druckstreifen kontrollieren\nf) Farbmesser justieren\ng) Farb- und Feuchtwalzen wechseln und justieren\nh) Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten oder\nTrocknersystemen durchführen\nI.19 Maschinentechnik           a) Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebsele-\nund erweiterte                menten überprüfen, Getriebe einstellen, Störungen\nInstandhaltung,               und deren Ursachen erkennen und Behebung veranlas-\nIllustrationstiefdruck        sen\n(§ 4 Absatz 2              b) Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen\nAbschnitt B                   und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen\nNummer I.19)\nc) Farbwalzen wechseln und justieren\nd) Einstellung der Presseure mittels Druckstreifen über-\nprüfen, Presseure wechseln und einstellen\n13\ne) Sandwich-Gruppen und Zugwalzen kontrollieren und\neinstellen\nf) Beklebung des Sammelzylinders auf Vollständigkeit\nund Zustand überprüfen und erneuern, Einstichmesser\nwechseln\ng) Greifer, Schneidmesser und Falzmesser austauschen\nh) Transport- und Verzögerungsbänder einziehen und ein-\nstellen, Zug- und Reibräder austauschen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011               581\nZeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                            3                                      4\nI.20  Maschinentechnik          a) Funktionen von Kraftübertragungs- und Antriebsele-\nund erweiterte               menten überprüfen, Störungen und deren Ursachen er-\nInstandhaltung,              kennen und Behebung veranlassen\nrotativer Flexo-,\nb) Schmierstoffe nach Verwendungszweck auswählen\nTapeten-, Dekortief-,\nVerpackungstief- und         und unter Beachtung von Schmierplänen einsetzen\nEtikettendruck            c) Rakelsysteme demontieren, reinigen, zusammenset-\n(§ 4 Absatz 2                zen, einsetzen und einstellen\nAbschnitt B               d) Farbübertragungs-, Farbreinigungs- und Farbversor-                         13\nNummer I.20)                 gungssysteme kontrollieren, reinigen und einstellen\ne) Viskositätsmess- und Viskositätsregelanlagen kontrol-\nlieren, reinigen und kalibrieren\nf) Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten         und\nTrocknersystemen durchführen\ng) Bahnführungs- und Bahnspannungseinrichtungen kon-\ntrollieren, warten und einstellen\nI.21  Weitere Druck-            Anwenden einer weiteren Druckverfahrenstechnik aus den\nverfahrenstechnik         Bereichen Offsetdruck, Hochdruck, Tiefdruck, Digitaldruck\n(§ 4 Absatz 2             oder Siebdruck. Dabei sind folgende Qualifikationen zu\nAbschnitt B               vermitteln:\nNummer I.21)              a) Aufgabenstellung verfahrensspezifisch analysieren und\nLösungsmöglichkeiten anhand der betrieblichen Bedin-\ngungen festlegen\nb) Auftragsausführung planen und Druckprozess unter\nBerücksichtigung der maschinentechnischen Bedin-\ngungen vorbereiten\nc) Materialien unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften,\nVerarbeitungsmöglichkeiten, Kosten, Qualität und des\nUmweltschutzes dem Arbeitsauftrag entsprechend                             13\nauswählen und einsetzen\nd) Druckjob oder Druckform systemspezifisch vorberei-\nten, Druck standgerecht einpassen, andrucken sowie\nnach Vorgabe und anhand von Druckkontrollelementen\nabstimmen, Einstellungen bei Abweichungen korrigie-\nren\ne) Druckmaschine produktionsbezogen einrichten\nf) mehrfarbige Drucksache einrichten, andrucken und mit\nder Vorlage abstimmen, laufende Produktion steuern\nund überwachen\ng) Druckergebnis, insbesondere auf Ton- und Farbwert-\nrichtigkeit sowie Passer, prüfen\n2. Auswahlliste II (Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 3)\nZeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                            3                                      4\nII.1 Bogenoffsetdruck          a) Bogenoffsetmaschinen auf unterschiedliche Bedruck-\n(§ 4 Absatz 2                stoffarten einstellen\nAbschnitt B               b) Drucktücher auswählen, Druckabwicklung prüfen und\nNummer II.1)                 einstellen","582             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nZeitliche Richtwerte\nLfd.            Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                            3                                      4\nc) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken nach drucktech-\nnischen Erfordernissen und Standardisierungsvorgaben\nbestimmen\nd) Grundeinstellung von Farb- und Feuchtwerk durchfüh-\nren, Einstellungen für den Druckauftrag optimieren\ne) Feuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschi-\nnenbezogen prüfen und einstellen, insbesondere Leit-\nfähigkeit, pH-Wert, Härte sowie Konzentration der Ad-\nditive, prüfen und beurteilen\nf) Druckplatten hinsichtlich ihrer Eignung für die gefor-\nderte Druckqualität visuell und messtechnisch beurtei-\nlen                                                                        26\ng) Druckkontrollelemente visuell und messtechnisch prü-\nfen und auswerten, bei Abweichungen Korrekturen vor-\nnehmen\nh) Farborte und Tonwerte des Druckergebnisses prüfen,\nDruckkennlinie der Druckmaschine ermitteln, Prozess-\nnormen und Standardisierungsvorgaben für den\nBogenoffsetdruck berücksichtigen\ni) Fehler im Druckergebnis und Störungen im Maschinen-\nablauf sowie in der Bogenführung erkennen und Ur-\nsachen beseitigen\nj) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen\nII.2 Akzidenz-                 a) Rollenwechsler auf Format und Bedruckstoffstärke ein-\nRollenoffsetdruck            richten\n(§ 4 Absatz 2             b) Grundeinstellung von Farb- und Feuchtwerk durchfüh-\nAbschnitt B                  ren, Einstellungen für den Druckauftrag optimieren,\nNummer II.2)                 Drucktücher auswählen, Druckabwicklung prüfen und\neinstellen\nc) Feuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschi-\nnenbezogen prüfen und einstellen, insbesondere Leit-\nfähigkeit, pH-Wert, Härte sowie Konzentration der Ad-\nditive, prüfen und beurteilen\nd) Trocknertemperatur unter Berücksichtigung des Be-\ndruckstoffs und der Energieeffizienz einstellen\ne) Wiederbefeuchtungssysteme einstellen\nf) Grundeinstellungen von Rundmessern, Strangregistern\n26\nsowie Wendestangen oder Falztrichtern vornehmen\ng) Bahneinzug nach Produktionsanforderung durchführen\nund Bahnführungselemente einstellen\nh) Falzapparat für die Produktion einrichten, Falzauslage\nund Zusatzaggregate einbauen und einstellen\ni) Aus- und Übergabesysteme zur weiteren Verarbeitung\neinrichten\nj) Farborte und Tonwerte des Druckergebnisses prüfen,\nDruckkennlinie der Druckmaschine ermitteln, Prozess-\nnormen und Standardisierungsvorgaben für den Rollen-\noffsetdruck berücksichtigen\nk) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011               583\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                            3                                      4\nII.3 Zeitungsdruck             a) Rollenwechsler vorbereiten und auf Druckbreite einrich-\n(§ 4 Absatz 2                ten\nAbschnitt B               b) Drucktücher auswählen, Druckabwicklung prüfen\nNummer II.3)\nc) Feuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschi-\nnenbezogen prüfen und einstellen, insbesondere Leit-\nfähigkeit, pH-Wert, Härte sowie Konzentration der Ad-\nditive, prüfen und beurteilen\nd) Trichter und Vorfalzspindeln, Haupt- und Nebenregister\nauf Produktion einstellen, Wendestangen umbauen und\neinstellen sowie Rundmesser und Zugrollen justieren\ne) Druckmaschine nach Anforderungen konfigurieren\nf) Bahneinzug nach Produktionsanforderung durchführen                         26\nund Bahnführungselemente einstellen\ng) Falzapparat und Falzauslage sowie Übergabesystem\nzur Weiterverarbeitung für die Produktion einrichten,\ndabei Anforderungen der Versandraumtechnik beach-\nten\nh) Druckmaschine leitstandunterstützt anfahren sowie\nBahnlauf, Stand, Passer und Druckfarbe optimieren\ni) farbige Mehrbuchproduktion durchführen\nj) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen\nII.4 Formulardruck             a) Papierrolle am Rollenträger für den Druck vorbereiten,\n(§ 4 Absatz 2                Zugelemente auf Produktionsbedingungen einstellen,\nAbschnitt B                  Bahnlängen nach Vorgaben einstellen und kontrollieren\nNummer II.4)              b) Drucktücher auswählen, Druckabwicklung prüfen und\neinstellen\nc) Grundeinstellung von Farb- und Feuchtwerk durchfüh-\nren, Einstellungen für den Druckauftrag optimieren\nd) Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken nach drucktech-\nnischen Erfordernissen und Standardisierungsvorgaben\nbestimmen\ne) Feuchtmittel mit Zusätzen produktions- und maschi-\nnenbezogen prüfen und einstellen, insbesondere Leit-\nfähigkeit, pH-Wert, Härte sowie Konzentration der Ad-\nditive, prüfen und beurteilen\n26\nf) Einzel- und Zusatzaggregate sowie Zusatzeinrichtun-\ngen der Formulardruckmaschine, insbesondere Stanz-\nund Perforiereinrichtungen, einsetzen, einrichten, be-\ndienen und pflegen\ng) Druckformen hinsichtlich ihrer Eignung für die ge-\nforderte Druckqualität visuell und messtechnisch beur-\nteilen\nh) Farborte und Tonwerte des Druckergebnisses prüfen,\nDruckkennlinie der Druckmaschine ermitteln, Prozess-\nnormen und Standardisierungsvorgaben für den For-\nmulardruck berücksichtigen\ni) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen","584              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nZeitliche Richtwerte\nLfd.             Teil des                                 Zu vermittelnde                          in Wochen im\nNr.     Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                 2                                           3                                       4\nII.5 Illustrationstiefdruck     a) Grundeinstellungen der Rakeleinrichtung vornehmen\n(§ 4 Absatz 2              b) Grundeinstellungen von Rundmessern, Strangregistern\nAbschnitt B                   sowie Wendestangen oder Falztrichtern vornehmen\nNummer II.5)\nc) Rollenwechsler vorbereiten und auf Druckbreite einrich-\nten\nd) Falzklappen und Greifersysteme auf Produktstärke jus-\ntieren, Schneidgummileiste wechseln, Schaufelräder,\nBeistellscheiben, Auslagen und Zuführung der Pro-\ndukte einstellen\ne) Bahnspannungssysteme einstellen\nf) Zylinder, Dunstabzugshauben und Sicherheitseinrich-\ntungen einbauen, Abluftreinigungsanlagen überwachen\ng) Einfärbesysteme kontrollieren und einstellen, Farb-\nsteuerungen und Viskositätsregelungen auf Druckauf-                        26\nträge abstimmen\nh) Presseursysteme auf Format einstellen\ni) Aus- und Übergabesysteme zur weiteren Verarbeitung\neinrichten\nj) Druckmaschine leitstandunterstützt anfahren sowie\nBahnlauf, Register, Passer und Druckfarbe optimieren,\nDampf- und Trocknungseinrichtungen einstellen\nk) elektrostatische Aufladung der Papierbahn im Druck-\nwerk regulieren, Papierstranghaftung und Silikonauf-\ntragswerk einsetzen\nl) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen\nII.6 Tapetendruck               a) Rollenwechsler und Wiederaufwicklung vorbereiten und\n(§ 4 Absatz 2                 auf Druckbreite einrichten\nAbschnitt B                b) Mischfarbe nach Vorlage ansetzen und zur Vorlage op-\nNummer II.6)                  timieren\nc) Druckmaschine einrüsten, auf Format einstellen und\nDruckwerke für Druck vorbereiten\nd) Einflussgrößen, insbesondere Farbe, Beschaffenheit\nder Bedruckstoffe, Zustand der Druckform und Druck-\ngeschwindigkeit, prüfen und zur Nachstellung eines\nTapetenmusters nutzen\ne) Rakeleinrichtung zur Änderung des Ausdrucks einstel-\nlen\nf) Mess- und Prüfanlagen einstellen und für die Produk-\ntionskontrolle nutzen                                                      26\ng) Ausdruck des Tapetenmusters, insbesondere durch\ntechnische Parameter der Druckmaschine, Auswahl\nder Druckform und Veränderung der Farbviskosität, ein-\nstellen\nh) Register einstellen\ni) Muster der Endprodukte erstellen und beurteilen, bei\nAbweichungen der Qualität des Druckproduktes Kor-\nrekturen vornehmen\nj) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen\nk) Maschinenparameter und Auftragsdaten für Wiederho-\nlungsdrucke archivieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011               585\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                            3                                      4\nII.7 Dekortiefdruck            a) Rollenwechsler und Wiederaufwicklung vorbereiten und\n(§ 4 Absatz 2                auf Druckbreite einrichten\nAbschnitt B               b) Mischfarbe nach Vorlage ansetzen und zur Vorlage\nNummer II.7)                 optimieren\nc) Druckmaschine einrüsten, auf Format einstellen und\nDruckwerke für Druck vorbereiten\nd) Einflussgrößen, insbesondere Farbe, Beschaffenheit\nder Bedruckstoffe, Lebensdauer der Druckzylinder und\nDruckgeschwindigkeit, prüfen und zur Nachstellung\neines Dekors nutzen\ne) Rakeleinrichtung zur Änderung des Ausdrucks einstel-\nlen\nf) Mess- und Prüfanlagen einstellen und für die Produk-                       26\ntionskontrolle nutzen\ng) Ausdruck des Dekors, insbesondere durch technische\nParameter der Druckmaschine und Veränderung der\nFarbviskosität, einstellen\nh) Register einstellen\ni) Muster der Endprodukte erstellen und beurteilen, bei\nAbweichungen der Qualität des Druckproduktes Kor-\nrekturen vornehmen\nj) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Druckmaschine sicherstellen\nk) Maschinenparameter und Auftragsdaten für Wieder-\nholungsdrucke archivieren\nII.8 Verpackungsdruck          a) Auftragsunterlagen nach produkt- und weiterverarbei-\n(§ 4 Absatz 2                tungsspezifischen Anforderungen prüfen und Auftrags-\nAbschnitt B                  daten für die Maschinensteuerung eingeben\nNummer II.8)              b) verpackungsspezifische Bedruckstoffe, Druckfarben\nund Lacke anwendungsbezogen auswählen, vorberei-\nten und bereitstellen\nc) Sonderfarben anmischen\nd) Verpackungsdruckmaschine einrichten, dabei Druck-\nmaschinenparameter prozessorientiert einstellen und\ndruckverfahrensspezifische Bedingungen berücksich-\ntigen\ne) Zusatzaggregate innerhalb der Verpackungsdruckma-\nschine einrichten und bedienen\nf) Verpackungsdruckmaschine anfahren, dabei Material-                         26\nlauf, Register, Passer, Druckfarbe und Veredelung auf-\neinander abstimmen sowie optimieren\ng) steuer- und regeltechnische Einrichtungen pflegen und\njustieren\nh) Druckergebnis auf Verarbeitungsfähigkeit, Verwendbar-\nkeit und Qualität beurteilen, mit Vorlagen abstimmen\nund entsprechend Qualitätsanforderungen optimieren\ni) Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen\ndurchführen und bewerten, verpackungsspezifische\nPrüfmethoden anwenden\nj) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Verpackungsdruckmaschine sicherstel-\nlen","586             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                            3                                      4\nII.9 Etiketten-Rollendruck     a) Reihenfolge der Druckverfahren in Abhängigkeit von\n(§ 4 Absatz 2                 den Anforderungen des Druckproduktes festlegen\nAbschnitt B               b) Bedruckstoffe, Veredelungsmaterialien, Druckfarben,\nNummer II.9)                  Lacke und Klebstoffe anwendungsbezogen auswäh-\nlen, vorbereiten und bereitstellen\nc) Sonderfarben anmischen\nd) Zusatzaggregate innerhalb der Etikettendruckma-\nschine einsetzen, einrichten und bedienen\ne) Trocknungssysteme auf Bedruckstoffe und Druckfar-\nben einstellen, dabei Energieeffizienz beachten\nf)  Stanzeinrichtungen einsetzen, einrichten und bedienen\nsowie das Stanzergebnis prüfen\ng) Druckeinheiten unter Berücksichtigung der eingesetz-\nten Druckverfahren einrichten\nh) verfahrens- und produktspezifische Veredelungstech-\nniken anwenden\ni)  etikettenspezifische Schneidsysteme einrichten\nj)  Druckmaschinenparameter prozessorientiert einstellen                      26\nk) Etikettendruckmaschine anfahren, dabei Materiallauf,\nRegister, Passer, Druckfarbe, Gitterabzug, Schneidsys-\nteme und Veredelung aufeinander abstimmen sowie\noptimieren\nl)  mehrfarbige Etiketten auf spezifischen Bedruckstoffen\ninline fertigen\nm) Druckergebnis auf Verwendbarkeit und Qualität beur-\nteilen, mit den Vorlagen abstimmen und entsprechend\nden Qualitätsanforderungen optimieren\nn) Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen\ndurchführen und bewerten, ettikettenspezifische Prüf-\nmethoden anwenden\no) nach Druckfreigabe Etikettendruckmaschine auf Fort-\ndruckgeschwindigkeit hochfahren und Fortdruck über-\nwachen\np) Etiketten auf Verarbeitungsfähigkeit prüfen\nq) bedruckte Etikettenrollen material- und transportge-\nrecht lagern\nII.10 Flexodruck                a) Auftragsunterlagen nach produkt- und weiterverarbei-\n(§ 4 Absatz 2                 tungsspezifischen Anforderungen prüfen und Auftrags-\nAbschnitt B                   daten für die Maschinensteuerung eingeben\nNummer II.10)             b) Farbwerkbelegung festlegen und Rasterwalzen motiv-\ngerecht auswählen und einsetzen\nc) Druckformen auf Formatzylinder montieren\nd) Bedruckstoffe, Druckfarben und Hilfsstoffe anwen-\ndungsbezogen auswählen, vorbereiten und bereitstel-\nlen, Druckfarben anmischen\ne) Rollenwicklungseinrichtungen auf Bedruckstoffe ein-\nstellen\nf)  mechanische Antriebseinrichtungen an Formatzylin-\ndern und Rasterwalzen montieren\ng) Flexodruckmaschine einschließlich Zusatzaggregaten\neinrichten, dabei verfahrens- und produktspezifische\nBesonderheiten berücksichtigen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011               587\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                  Zu vermittelnde                         in Wochen im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes              Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten        1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                            3                                      4\nh) Druckmaschinenparameter prozessorientiert einstellen\ni)  Flexodruckmaschine anfahren, insbesondere Material-                       26\nlauf, Druckbeistellung, Register, Passer und Druckfar-\nben, aufeinander abstimmen und optimieren\nj)  Trocknungssysteme auf Bedruckstoffe und Druckfar-\nben einstellen, dabei Energieeffizienz beachten\nk) Druckergebnis auf Verarbeitungsfähigkeit, Verwend-\nbarkeit und Qualität beurteilen, mit Vorlagen abstim-\nmen und entsprechend Qualitätsanforderungen opti-\nmieren und dokumentieren\nl)  Qualitätskontrollen nach Normen und Spezifikationen\ndurchführen, flexodruckspezifische Prüfmethoden an-\nwenden\nm) Maschinenlauf überwachen und optimieren, störungs-\nfreien Lauf der Flexodruckmaschine sicherstellen\nn) Maschinenparameter, Auftragsdaten und Druckformen\nfür Wiederholungsaufträge archivieren\no) Druckprodukte material- und transportgerecht lagern\nII.11 Digitaldruck              a) Druckproduktion, insbesondere unter Beachtung von\n(§ 4 Absatz 2                 Terminvorgaben und der Datensatzreihenfolge, opti-\nAbschnitt B                   miert planen\nNummer II.11)             b) Layoutdaten mit Datenbanken verknüpfen\nc) Drucksysteme auftragsbezogen auswählen und vorbe-\nreiten\nd) Bedruckstoff auf Eignung prüfen, das Drucksystem auf\nspezifische Eigenschaften des Bedruckstoffs einstellen\ne) Probedruck visuell und messtechnisch auf Überein-\nstimmung mit den Vorgaben überprüfen                                      26\nf)  Inline-Verarbeitungssysteme auftragsbezogen einrich-\nten\ng) Mehrmengen unter Beachtung der weiteren Verfah-\nrensschritte ermitteln\nh) Drucke anfertigen, Druckprozess visuell und mess-\ntechnisch auf Übereinstimmung mit den Vorgaben\nüberprüfen\ni)  systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten\nausführen\nII.12 Großformatiger            a) Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch\nDigitaldruck                  für den großformatigen Digitaldruck festlegen\n(§ 4 Absatz 2             b) Druckprofile für unterschiedliche Druckmaterialien er-\nAbschnitt B                   stellen\nNummer II.12)\nc) Drucksysteme auf ausgewählten Bedruckstoff einstel-\nlen und kalibrieren\nd) Digitaldrucke erstellen, während des Fortdrucks nach\nQualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren                     26\ne) Maschinenlauf und Trocknung überwachen sowie\nFarbhaftung und Beständigkeiten prüfen und optimie-\nren\nf)  systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten\nausführen\ng) Produktionsdaten sichern und archivieren\nh) Druckprodukte material- und transportgerecht lagern","588             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                          in Wochen im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                           3                                       4\nII.13 Künstlerische             a) Arbeitsschritte festlegen, dabei Urheberrechte und ver-\nDruckverfahren               wandte Schutzrechte sowie den Datenschutz berück-\n(§ 4 Absatz 2                sichtigen\nAbschnitt B               b) Druckformen für den Seriendruck vorbereiten\nNummer II.13)\nc) Materialien zur Bearbeitung, Veränderung und Korrek-\ntur der Druckformen einsetzen\nd) Druckfarben aufbereiten und herstellen\ne) Druckmaschinen und Druckvorrichtungen einrichten\nf) Andrucke erstellen, dabei Druckergebnis für mehrfar-\nbige Drucke beurteilen und mit dem Kunden abstim-                          26\nmen\ng) mit Künstlern Ausdrucksformen experimentell erarbei-\nten\nh) Wechselwirkungen von Druckmaschine, Druckfarbe\nund Bedruckstoff für die originalgetreue Wiedergabe\ndes Druckergebnisses nutzen\ni) Drucke manuell oder maschinell erstellen\nj) Druckformen nachbearbeiten und archivieren\nk) Druckergebnisse dokumentieren\nAbschnitt C:           Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und                       Fähigkeiten          in     den\nPflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                          in Wochen im\nNr.   Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                2                                           3                                       4\n1  Berufsbildung,            a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere\nArbeits- und Tarifrecht      Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären\n(§ 4 Absatz 2             b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil-\nAbschnitt C                  dungsvertrag nennen\nNummer 1)\nc) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen\nd) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen\ne) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden\nBetrieb geltenden Tarifverträge nennen\n2  Aufbau und                a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes er-\nOrganisation des             läutern\nAusbildungsbetriebes\nb) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Be-\n(§ 4 Absatz 2                schaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären\nAbschnitt C\nNummer 2)                 c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner\nBeschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver-\ntretungen und Gewerkschaften nennen\nd) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-\nverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Or-\ngane des ausbildenden Betriebes beschreiben\n3  Sicherheit und            a) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Ar- während\nGesundheitsschutz            beitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermei- der gesamten\nbei der Arbeit               dung ergreifen                                          Ausbildungszeit\n(§ 4 Absatz 2                                                                        zu vermitteln\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-\nAbschnitt C                  vorschriften anwenden\nNummer 3)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 13. April 2011               589\nZeitliche Richtwerte\nLfd.           Teil des                                 Zu vermittelnde                          in Wochen im\nNr.    Ausbildungsberufsbildes             Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         1. bis 18.   19. bis 36.\nMonat         Monat\n1                 2                                           3                                       4\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste\nMaßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwen-\nden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und\nMaßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen\n4   Umweltschutz              Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im\n(§ 4 Absatz 2             beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\nAbschnitt C               a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs-\nNummer 4)                    betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Bei-\nspielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des\nUmweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-\nnende Energie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umwelt-\nschonenden Entsorgung zuführen\n5   Betriebliche              a) Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen,\nKommunikation                Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in\n(§ 4 Absatz 2                deutscher und englischer Sprache, nutzen\nAbschnitt C               b) Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen\nNummer 5)\nc) Informationen auswerten und bewerten\nd) Sachverhalte darstellen\ne) betriebsübliche schriftliche Kommunikation in Deutsch\nund Englisch durchführen\nf) IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen\ng) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team\nsituationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle                     6\nIdentitäten berücksichtigen\nh) im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidun-\ngen erarbeiten und Konflikte lösen\ni) Teambesprechungen durchführen, Sachverhalte und\nLösungen visualisieren und präsentieren, Gesprächser-\ngebnisse dokumentieren, deutsche und englische\nFachbegriffe anwenden\nj) mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen\nPartnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstim-\nmen, Reklamationen beurteilen"]}