{"id":"bgbl1-2011-13-5","kind":"bgbl1","year":2011,"number":13,"date":"2011-03-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/13#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2011-13-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2011/bgbl1_2011_13.pdf#page=17","order":5,"title":"Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriften zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","law_date":"2011-03-28T00:00:00Z","page":521,"pdf_page":17,"num_pages":9,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011          521\nVerordnung\nzur Änderung von Rechtsvorschriften\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nVom 28. März 2011\nAuf Grund der §§ 27, 42 Absatz 1 und 3, der §§ 126 und 166b des Bundesentschädigungsgesetzes, von denen\n§ 27 durch Artikel I Nummer 19 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315), § 42 Absatz 1 und 3\ndurch Artikel I Nummer 31 Buchstabe a und c des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) und § 126\ndurch Artikel I Nummer 74 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) geändert worden sind und\n§ 166b durch Artikel I Nummer 99 des Gesetzes vom 14. September 1965 (BGBl. I S. 1315) eingefügt worden ist,\nverordnet die Bundesregierung:\nArtikel 1\nÄnderung der Ersten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 13. April 1966 (BGBl. I\nS. 292, 393), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2758) geändert worden\nist, wird wie folgt geändert:\n1. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt und werden nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die\nWörter „ab 1. Juli 2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich“ eingefügt.\n2. In § 7 Absatz 1 Nummer 2 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma\nersetzt und werden nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die\nWörter „ab 1. Juli 2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich“ eingefügt.\n3. In § 13 Absatz 5 wird nach der Angabe „480 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach\nder Angabe „520 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 von 530 Euro“\neingefügt.\n4. In § 18 Nummer 4 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli\n2010 ein höherer Betrag als 530 Euro monatlich“ eingefügt.\n5. § 19 Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) In Nummer 4 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. Juli 2010 von mehr als 530 Euro monatlich“ angefügt.\nb) In Nummer 5 wird nach den Wörtern „480 Euro monatlich“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und\nwerden nach den Wörtern „520 Euro monatlich“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab\n1. Juli 2010 von mehr als 530 Euro monatlich“ eingefügt.\n6. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.6.2008\nbis\n30.6.2010\n€“.","522             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n918\n918\n463\n349\n256\n231\n463\n690\n463“.\n7. Die Besoldungsübersicht (Anlage 1 zu § 10) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer           Gehobener           Höherer\nDienst               Dienst              Dienst              Dienst\n€                    €                   €                   €\n„ab 1.7.2010              25 609               31 580              42 218              55 230“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer           Gehobener           Höherer\nDienst               Dienst              Dienst              Dienst\n€                    €                   €                   €\n„ab 1.7.2010              17 073               21 053              28 145              36 820“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer           Gehobener           Höherer\nDienst               Dienst              Dienst              Dienst\n€                    €                   €                   €\n„ab 1.7.2010              10 248               12 636              16 884              22 092“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nEinfacher            Mittlerer           Gehobener           Höherer\nDienst               Dienst              Dienst              Dienst\n€                    €                   €                   €\n„ab 1.7.2010              5 124                6 312               8 448               11 052“.\nArtikel 2\nÄnderung der Zweiten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 31. März 1966 (BGBl. I\nS. 285), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2758) geändert worden ist,\nwird wie folgt geändert:\n1. In § 15 Absatz 5 wird nach den Wörtern „480 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden nach\nder Angabe „520 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 von 530 Euro“\neingefügt.\n2. In § 15a Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „500 Euro“ das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und werden\nnach der Angabe „540 Euro“ das Wort „und“ sowie in einer neuen Zeile die Wörter „ab 1. Juli 2010 von min-\ndestens 550 Euro“ eingefügt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011          523\n3. § 21a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.6.2008\nbis\n30.6.2010\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n465\n579\n691\n807\n920\n1 148“.\n4. § 21b wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.6.2008\nbis\n30.6.2010\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n1 072“.\n5. Die Besoldungsübersicht (Anlage zu den §§ 13 und 14) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab              ab            ab             ab           ab\nvoll-          voll-           voll-         voll-          voll-        voll-\nendeten        endetem         endetem       endetem        endetem      endetem\n25.            25.             30.           35.            40.          45.\nLebens-        Lebens-         Lebens-       Lebens-        Lebens-      Lebens-\njahr           jahr            jahr          jahr           jahr         jahr\n€              €               €             €              €            €\n„ab 1.7.2010       21 384         22 236          23 064        23 928         24 756       25 608“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab              ab            ab             ab           ab\nvoll-          voll-           voll-         voll-          voll-        voll-\nendeten        endetem         endetem       endetem        endetem      endetem\n25.            25.             30.           35.            40.          45.\nLebens-        Lebens-         Lebens-       Lebens-        Lebens-      Lebens-\njahr           jahr            jahr          jahr           jahr         jahr\n€              €               €             €              €            €\n„ab 1.7.2010       22 332         24 180          26 040        27 900         29 736       31 584“.","524             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum        ab             ab             ab            ab            ab\nvoll-          voll-          voll-          voll-         voll-         voll-\nendeten        endetem        endetem        endetem       endetem       endetem\n25.            25.            30.            35.           40.           45.\nLebens-        Lebens-        Lebens-        Lebens-       Lebens-       Lebens-\njahr           jahr           jahr           jahr          jahr          jahr\n€              €              €              €             €             €\n„ab 1.7.2010         26 940         29 304         31 668         34 020        36 372        38 736“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nbis zum     ab          ab             ab          ab            ab        ab\nvoll-       voll-       voll-          voll-       voll-         voll-     voll-\nendeten     endetem     endetem        endetem     endetem       endetem   endetem\n25.         25.         30.            35.         40.           45.       50.\nLebens-     Lebens-     Lebens-        Lebens-     Lebens-       Lebens-   Lebens-\njahr        jahr        jahr           jahr        jahr          jahr      jahr\n€           €           €              €           €             €         €\n„ab 1.7.2010         34 992      37 740      40 452         43 200      45 936        48 684    51 408“.\nArtikel 3\nÄnderung der Dritten Verordnung\nzur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes\nDie Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes vom 28. April 1966 (BGBl. I S. 300),\ndie zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2758) geändert worden ist, wird wie\nfolgt geändert:\n1. § 22a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.6.2008\nbis\n30.6.2010\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n2 057“.\n2. § 24 Absatz 4 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.6.2008\nbis\n30.6.2010\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n605“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011              525\n3. Dem § 33 Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:\n„Die seit dem 1. Juni 2008 geltenden Rentenbeträge werden ab dem 1. Juli 2010 um weitere 2,1 vom Hundert\nerhöht, wobei der Höchstbetrag von 2 057 Euro nicht überschritten werden darf.“\n4. § 33a wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.6.2008\nbis\n30.6.2010\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n2 057“.\n5. § 34 Absatz 3 wird wie folgt geändert:\na) Die Überschrift über der letzten Spalte wird durch folgende Überschrift ersetzt:\n„vom\n1.6.2008\nbis\n30.6.2010\n€“.\nb) Folgende Spalte wird angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n1 042\n1 311\n108“.\n6. § 35 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Wörter „ab 1. Juni 2008“ durch die Wörter „bis 30. Juni 2010“ ersetzt, der Punkt am\nEnde durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Juli 2010            949 Euro“.\nbb) In Satz 2 werden die Wörter „ab 1. Juni 2008“ durch die Wörter „bis 30. Juni 2010“ ersetzt, der Punkt am\nEnde durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Juli 2010            108 Euro“.\nb) In Absatz 4 werden die Wörter „ab 1. Juni 2008“ durch die Wörter „bis 30. Juni 2010“ ersetzt, der Punkt am\nEnde durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Juli 2010            341 Euro“.\nc) In Absatz 5 werden die Wörter „ab 1. Juni 2008“ durch die Wörter „bis 30. Juni 2010“ ersetzt, der Punkt am\nEnde durch ein Komma ersetzt und folgende Zeile angefügt:\n„ab 1. Juli 2010            446 Euro“.\n7. § 38a wird wie folgt geändert:\na) Dem Absatz 1 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n652“.","526            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011\nb) Dem Absatz 2 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n500“.\nc) Dem Absatz 3 wird folgende Spalte angefügt:\n„ab\n1.7.2010\n€\n250“.\n8. Die Besoldungsübersicht (Anlage 4 zu den §§ 15 und 17) wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum         Bis zum            Ab\nvollendeten     vollendeten        vollendetem\n35.             45.                45.\nLebensjahr      Lebensjahr         Lebensjahr\n€               €                  €\n„ab 1.7.2010            23 072          24 763             25 609“.\nb) In Abschnitt 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum         Bis zum            Ab\nvollendeten     vollendeten        vollendetem\n35.             45.                45.\nLebensjahr      Lebensjahr         Lebensjahr\n€               €                  €\n„ab 1.7.2010            26 029          29 730             31 580“.\nc) In Abschnitt 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum         Bis zum            Ab\nvollendeten     vollendeten        vollendetem\n35.             45.                45.\nLebensjahr      Lebensjahr         Lebensjahr\n€               €                  €\n„ab 1.7.2010            31 661          36 376             38 736“.\nd) In Abschnitt 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum         Bis zum            Bis zum        Ab\nvollendeten     vollendeten        vollendeten    vollendetem\n35.             45.                50.            50.\nLebensjahr      Lebensjahr         Lebensjahr     Lebensjahr\n€               €                  €              €\n„ab 1.7.2010            40 468          45 941             48 678         51 414“.\n9. Die Besoldungsübersicht (Anlage 5c zu § 22) wird wie folgt geändert:\na) Abschnitt 1 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010            23 072         24 763            25 609“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011          527\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           10 382         16 096            18 695“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           6 924          10 728            12 468“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           577            894               1 039“.\nb) Abschnitt 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           26 029         29 730            31 580“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           11 713         19 325            23 053“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           7 812          12 888            15 372“.","528           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           651            1 074             1 281“.\nc) Abschnitt 3 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           31 661         36 376            38 736“.\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           14 247         23 644            28 277“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           9 504          15 768            18 852“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum        Bis zum           Ab\nvollendeten    vollendeten       vollendetem\n35.            45.               45.\nLebensjahr     Lebensjahr        Lebensjahr\n€              €                 €\n„ab 1.7.2010           792            1 314             1 571“.\nd) Abschnitt 4 wird wie folgt geändert:\naa) In Nummer 1 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum       Bis zum            Bis zum        Ab\nvollendeten   vollendeten        vollendeten    vollendetem\n35.           45.                50.            50.\nLebensjahr    Lebensjahr         Lebensjahr     Lebensjahr\n€             €                  €              €\n„ab 1.7.2010           40 468        45 941             48 678         51 414“.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011          529\nbb) In Nummer 2 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum         Bis zum             Bis zum     Ab\nvollendeten     vollendeten         vollendeten vollendetem\n35.             45.                 50.         50.\nLebensjahr      Lebensjahr          Lebensjahr  Lebensjahr\n€               €                   €           €\n„ab 1.7.2010           14 285          25 268              33 588      37 018“.\ncc) In Nummer 3 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum         Bis zum             Bis zum     Ab\nvollendeten     vollendeten         vollendeten vollendetem\n35.             45.                 50.         50.\nLebensjahr      Lebensjahr          Lebensjahr  Lebensjahr\n€               €                   €           €\n„ab 1.7.2010           9 528           16 848              22 392      24 684“.\ndd) In Nummer 4 wird die Angabe „ab 1.6.2008“ durch die Angabe „bis 30.6.2010“ ersetzt und folgende Zeile\nangefügt:\nBis zum         Bis zum             Bis zum     Ab\nvollendeten     vollendeten         vollendeten vollendetem\n35.             45.                 50.         50.\nLebensjahr      Lebensjahr          Lebensjahr  Lebensjahr\n€               €                   €           €\n„ab 1.7.2010           794             1 404               1 866       2 057“.\nArtikel 4\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 28. März 2011\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble"]}