{"id":"bgbl1-2011-13-2","kind":"bgbl1","year":2011,"number":13,"date":"2011-03-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/13#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2011-13-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2011/bgbl1_2011_13.pdf#page=7","order":2,"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung","law_date":"2011-03-13T00:00:00Z","page":511,"pdf_page":7,"num_pages":7,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011             511\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung\nund Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung\nVom 13. März 2011\nAuf Grund des § 42 der Handwerksordnung, der zu-         Mit einem strategisch ausgerichteten Verständnis des\nletzt durch Artikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober      Handelns soll der Geprüfte Betriebswirt nach der Hand-\n2006 (BGBl. I S. 2407; 2007 I S. 2149) geändert worden      werksordnung und die Geprüfte Betriebswirtin nach der\nist, verordnet das Bundesministerium für Bildung und        Handwerksordnung diese Aufgaben mit betriebswirt-\nForschung nach Anhörung des Hauptausschusses                schaftlicher Fachkompetenz, verbunden mit Methoden-,\ndes Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen       Führungs- und Sozialkompetenz wahrnehmen. Bei der\nmit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Techno-        Erarbeitung neuer Lösungen sind die ökonomischen,\nlogie:                                                      ökologischen und sozialen Dimensionen eines nach-\nhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.\n§1                                  (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum\nZiel der Prüfung und                      anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Be-\nBezeichnung des Abschlusses                    triebswirt nach der Handwerksordnung oder Geprüfte\nBetriebswirtin nach der Handwerksordnung.\n(1) Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähig-\nkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum\n§2\nGeprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung\nund zur Geprüften Betriebswirtin nach der Handwerks-                       Zulassungsvoraussetzungen\nordnung erworben worden ist, kann die zuständige\n(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer\nStelle Prüfungen nach den §§ 2 bis 14 durchführen.\n1. eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem\n(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwen-\nHandwerk oder\ndigen Qualifikationen, um Unternehmen nachhaltig,\neigenständig und verantwortlich führen zu können.           2. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer\nDazu gehören insbesondere die folgenden Aufgaben:                Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes\nDie Entwicklung eines Unternehmens strategisch pla-              zum Industriemeister und zur Industriemeisterin,\nnen, das Unternehmen führen und die Ziele operativ               Fachwirt und Fachwirtin, Fachkaufmann und Fach-\numsetzen, dabei insbesondere                                     kauffrau, zu einem Fachmeister oder einen Ab-\nschluss zum Staatlich geprüften Techniker und\n1. rechtliche, gesamtwirtschaftliche, politische und in-\nStaatlich geprüften Technikerin oder einer staat-\nternationale Entwicklungen bewerten,\nlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit\n2. marktbezogene und unternehmensinterne Prozesse                vergleichbaren Qualifikationen und eine mindestens\nim Unternehmen analysieren,                                  einjährige Berufspraxis oder\n3. die Unternehmensstrategie planen und durch be-           3. einen Fortbildungsabschluss mit anderen einschlä-\ntriebswirtschaftliche Steuerung im Tagesgeschäft             gigen Qualifikationen und eine mindestens dreijäh-\numsetzen,                                                    rige Berufspraxis\n4. die Organisation und Geschäftsprozesse des Unter-        nachweist.\nnehmens im Sinne der Unternehmensstrategie nach-\n(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3\nhaltig verbessern,\nmuss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Ab-\n5. die eigene Position in Beschaffungs- und Absatz-         satz 2 genannten Aufgaben haben.\nmärkten entsprechend der strategischen Ausrich-\n(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch\ntung bestimmen und entwickeln,\nzuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder\n6. die Personalgewinnung und -entwicklung strate-           auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kennt-\ngisch planen und umsetzen sowie Personal führen.        nisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)","512             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011\nerworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung             3. gesellschaftlich bedeutsame Innovationen und\nrechtfertigen.                                                   Trends, insbesondere im Technologie- und Dienst-\nleistungsbereich erfassen und bewerten.\n§3                                  (2) Im Handlungsbereich „Rechtliche Rahmenbedin-\nGliederung der Prüfung                      gungen bewerten“ soll die Fähigkeit nachgewiesen\nwerden, rechtliche Sachverhalte für das unternehmeri-\n(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:\nsche Handeln und ihre unternehmerischen Konsequen-\n1. Unternehmensstrategie,                                    zen bewerten zu können. In diesem Rahmen können\n2. Unternehmensführung,                                      folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\n3. Personalmanagement,                                       1. geltendes nationales und europäisches Recht, ins-\nbesondere Bilanz- und Steuerrecht, Handelsrecht,\n4. Innovationsmanagement.\nPrivat- und Prozessrecht, Gesellschaftsrecht, Ar-\n(2) Im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“ wird in           beitsrecht, Handwerks- und Gewerberecht sowie\nfolgenden Handlungsbereichen geprüft:                            Familien- und Erbrecht erfassen und bewerten,\n1. Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmen-        2. Möglichkeiten der Rechtsanwendung für strategi-\nbedingungen bewerten,                                        sche Entscheidungen aufzeigen und bewerten,\n2. Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten,                    3. Auswirkungen von Veränderungen der rechtlichen\n3. Unternehmensstrategie planen.                                 Rahmenbedingungen für die Unternehmensstrategie\nberücksichtigen.\nDie Prüfung wird schriftlich durchgeführt.\n(3) Im Handlungsbereich „Unternehmensstrategie\n(3) Im Prüfungsteil „Unternehmensführung“ wird in         planen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, eine\nfolgenden Handlungsbereichen geprüft:                        geeignete Unternehmensstrategie auf der Grundlage\n1. Unternehmensführung und -organisation gestalten,          der Analyse des Beschaffungs- und Absatzmarktes\n2. Rechnungswesen im Unternehmen gestalten sowie             und der internen Bedingungen im Unternehmen sowie\nFinanzierung und Liquidität sichern,                     durch das Aufzeigen von Erfolgspotenzialen entwickeln\nund planen zu können. In diesem Rahmen können fol-\n3. Marketingkonzept und Kundenmanagement umset-              gende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\nzen,\n1. Nutzen von Unternehmensstrategien für kleine und\n4. Wertschöpfung optimieren.                                     mittlere Betriebe darstellen und die Notwendigkeit\nDie Prüfung wird schriftlich durchgeführt.                       ihrer Entwicklung aufzeigen und begründen,\n(4) Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ wird in          2. Methoden der Entwicklung von Unternehmensstra-\nfolgenden Handlungsbereichen geprüft:                            tegien bewerten,\n1. Personal planen und gewinnen,                             3. das produkt-, leistungs- und marktspezifische\nKnow-how des Unternehmens analysieren,\n2. Personal führen und entwickeln.\n4. die eigene Marktposition, insbesondere hinsichtlich\nDie Prüfung wird schriftlich durchgeführt.\nStärken und Schwächen der Wettbewerber und der\n(5) Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ wird              potenziellen Kundenstruktur, analysieren und be-\ndie Qualifikation nach § 7 im Rahmen einer Projekt-              schreiben,\narbeit, einer Präsentation und eines Fachgesprächs\n5. unterschiedliche Strategieansätze beurteilen und\ndurchgeführt. Dieser Prüfungsteil kann erst begonnen\nauswählen,\nwerden, wenn in den Prüfungsteilen nach Absatz 1\nNummer 1 bis 3 mindestens ausreichende Leistungen            6. Kundenerwartungen und -bedürfnisse produkt- und\nerbracht wurden. Der erfolgreiche Abschluss dieser               dienstleistungsbezogen analysieren und beschrei-\nPrüfungsteile soll dabei nicht länger als ein Jahr zu-           ben,\nrückliegen.                                                  7. Erfolgsfaktoren für die Strategieplanung bestimmen.\n§4                                                          §5\nInhalt der Prüfung                                          Inhalt der Prüfung\nim Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“                      im Prüfungsteil „Unternehmensführung“\n(1) Im Handlungsbereich „Volkswirtschaftliche und            (1) Im Handlungsbereich „Unternehmensführung\ngesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten“ soll           und -organisation gestalten“ soll die Fähigkeit nachge-\ndie Fähigkeit nachgewiesen werden, wirtschaftliche           wiesen werden, die Unternehmensstrategie durch Maß-\nRahmenbedingungen in relevanten Beschaffungs- und            nahmen der Unternehmensführung nachhaltig umzu-\nAbsatzmärkten sowie zur Führung eines Unternehmens           setzen. In diesem Rahmen können folgende Qualifika-\nund deren Entwicklungen im Hinblick auf die eigene           tionsinhalte geprüft werden:\nUnternehmensstrategie erfassen und bewerten zu kön-          1. bestehendes Erfolgspotenzial im Unternehmen mit\nnen. In diesem Rahmen können folgende Qualifikati-               operativer Unternehmensplanung und -führung si-\nonsinhalte geprüft werden:                                       chern sowie neues Erfolgspotenzial mit operativer\n1. volkswirtschaftliche Zusammenhänge und Entwick-               Steuerung verfolgen,\nlungen erfassen und bewerten,                            2. vorhandene Führungs- und Organisationskonzepte\n2. wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und gesellschaftspo-              und -strukturen überprüfen und strategiekonform\nlitische Entwicklungen erfassen und bewerten,                anpassen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011              513\n3. Durchführung betrieblicher Aufträge und Projekte           7. Methoden zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit\nüberwachen und steuern sowie dabei den Zusam-                 von Prozessen beurteilen.\nmenhang von Auftrags- und Projektorganisation\nund Unternehmenserfolg berücksichtigen,                                               §6\n4. betriebliche Abläufe erfassen, bewerten und nach                               Inhalt der Prüfung\nder Unternehmensstrategie ausrichten,                             im Prüfungsteil „Personalmanagement“\n5. organisatorische Veränderungsprozesse, insbeson-              (1) Im Handlungsbereich „Personal planen und ge-\ndere in den Betriebs- und Werkstätten, verfolgen          winnen“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, eine\nund gestalten.                                            an den strategischen Unternehmenszielen orientierte,\n(2) Im Handlungsbereich „Rechnungswesen im Un-             nachhaltige und ethisch verantwortungsvolle Personal-\nternehmen gestalten sowie Finanzierung und Liquidität         planung und Personalgewinnungspolitik realisieren zu\nsichern“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, mit          können. In diesem Rahmen können folgende Qualifika-\ngeeigneten Finanzierungsstrategien und flexiblem              tionsinhalte geprüft werden:\nLiquiditätsmanagement die Unternehmensstrategie               1. Unternehmenskultur auf- und ausbauen sowie über-\nnachhaltig unterstützen zu können. In diesem Rahmen               prüfen,\nkönnen folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\n2. quantitative und qualitative Personalplanung ent-\n1. Jahresabschluss analysieren, Erfolgsrechnungen\nwickeln und bedarfsgerecht anpassen,\ndurchführen, Finanzkennzahlen und Führungsdaten\nbereitstellen und für strategische Entscheidungen         3. Personalmarketingkonzept planen, umsetzen und\nnutzen,                                                       überprüfen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gewin-\nnen und auswählen,\n2. Kosten- und Leistungsrechnung durchführen,\n3. Betriebserfolg sichern, insbesondere mittels eines         4. Konzept zur betrieblichen Berufsausbildung auch\nControllingsystems,                                           unter Nutzung von Ausbildungskooperation ent-\nwickeln.\n4. Kapitalbedarf ermitteln, Finanzplan aufstellen, Liqui-\ndität planen und sichern,                                    (2) Im Handlungsbereich „Personal führen und ent-\nwickeln“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Mit-\n5. unterschiedliche Finanzierungsarten und Methoden           arbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Umsetzung\nder Kapitalbeschaffung strategiekonform bewerten,         der betrieblichen Unternehmensstrategie motivieren\n6. Wirtschaftlichkeitsrechnungen, insbesondere bei In-        sowie deren berufliche Entwicklung entsprechend den\nvestitionen, durchführen,                                 individuellen und den Unternehmensinteressen gestal-\n7. Forderungsmanagement betreiben.                            ten zu können. In diesem Rahmen können folgende\nQualifikationsinhalte geprüft werden:\n(3) Im Handlungsbereich „Marketingkonzept und\nKundenmanagement umsetzen“ soll die Fähigkeit                 1. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen und motivie-\nnachgewiesen werden, die Unternehmensstrategie mit-               ren,\ntels nachhaltiger Markt- und Kundenorientierung um-           2. Konflikte im Unternehmen bewältigen, betriebliche\nsetzen zu können. In diesem Rahmen können folgende                Kommunikation gestalten,\nQualifikationsinhalte geprüft werden:\n3. betriebliche Anreiz- und Entgeltsysteme gestalten,\n1. Marketingkonzept im Rahmen einer geplanten Un-\nternehmensstrategie entwickeln,                           4. Instrumente der Personalentwicklung auswählen\nund einsetzen, nachhaltige Personalentwicklung so-\n2. Marketingstrategie kundenorientiert umsetzen,                  wie Planung und Organisation von Weiterbildung\n3. betriebliche Standorte strategiekonform beurteilen,            realisieren.\n4. strategisch bedeutsame Verhandlungen gestalten,\nhierfür geeignete Techniken anwenden,                                                 §7\n5. Notwendigkeit des Kundenmanagements aufzeigen,                                     Inhalte des\nKundenmanagement gestalten.                                       Prüfungsteils „Innovationsmanagement“\n(4) Im Handlungsbereich „Wertschöpfung optimie-               Im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ soll eine\nren“ soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, den Ge-          komplexe betriebswirtschaftliche Problemstellung ei-\nschäftsprozess im Unternehmen kontinuierlich verbes-          nes Unternehmens mit betrieblicher Relevanz, darge-\nsern zu können. In diesem Rahmen können folgende              stellt, beurteilt und mit einem Lösungsentwurf erarbei-\nQualifikationsinhalte geprüft werden:                         tet und präsentiert werden. Die Bezüge zur Unterneh-\n1. Unternehmenserfolg bewerten und Schwachstellen             mensstrategie, die Auswirkungen auf die operative Un-\nermitteln und analysieren,                                ternehmensführung haben und einen Innovationsbedarf\nzur Umsetzung einer Unternehmensstrategie beinhal-\n2. betriebliche Kennzahlen ermitteln und analysieren,         ten, sind darzustellen. Die Themenstellung ist entspre-\n3. betriebliches Qualitätsmanagementsystem entwickeln         chend § 11 zu entwickeln.\nund optimieren,\n4. Einkäufe und Lagerhaltung planen, Logistik als Wert-                                   §8\nschöpfungsprozess verstehen,                                              Durchführung der Prüfung\n5. Wertanalysen durchführen, wertschöpfende Pro-                     im Prüfungsteil „Unternehmensstrategie“\nzesse im Unternehmen unterscheiden und gestalten,            (1) Es ist schriftlich anhand von mindestens zwei\n6. Wertschöpfungskette definieren und analysieren,            Situationsaufgaben je Handlungsbereich zu prüfen.","514             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011\nDie Prüfung dauert je Handlungsbereich mindestens            schriftlich anzufertigen. Die Bearbeitungszeit beträgt\n90 Minuten und insgesamt nicht mehr als 300 Minuten.         30 Kalendertage.\n(2) Das Gesamtergebnis des Prüfungsteils wird aus            (2) In der Präsentation sollen die Ergebnisse der\ndem arithmetischen Mittel der einzelnen Handlungsbe-         Projektarbeit dargestellt und begründet werden. Im\nreiche ermittelt.                                            Fachgespräch werden anknüpfend an die Präsentation\n(3) Wurde in einem Handlungsbereich eine mangel-          vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus Auf-\nhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in diesem Hand-         gabenbereichen nach § 1 Absatz 2 geprüft. Dabei soll\nlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung an-            auch nachgewiesen werden, dass für Führungsaufga-\nzubieten. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht      ben angemessen argumentiert und kommuniziert wer-\nlänger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der              den kann. Präsentation und Fachgespräch sollen ins-\nschriftlichen Prüfungsleistung in diesem Handlungs-          gesamt nicht länger als 45 Minuten dauern, die Präsen-\nbereich und die der mündlichen Ergänzungsprüfung             tation in der Regel nicht länger als 15 Minuten.\nwerden zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst.                 (3) Präsentation und Fachgespräch sind nur durch-\nDabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungs-         zuführen, wenn die Projektarbeit mindestens als ausrei-\nleistung doppelt gewichtet.                                  chende Leistung bewertet wurde.\n(4) Die Gesamtbewertung der schriftlichen Prü-\n§9                              fungsleistung (Projektarbeit) und der mündlichen Prü-\nDurchführung der Prüfung                      fungsleistung (Präsentation und Fachgespräch) wird\nim Prüfungsteil „Unternehmensführung“                 aus dem arithmetischen Mittel gebildet.\n(1) Es ist schriftlich anhand einer komplexen Situa-\n§ 12\ntionsaufgabe handlungsbereichsübergreifend zu prü-\nfen. Die Prüfung dauert mindestens 240 Minuten und                   Anrechnung anderer Prüfungsleistungen\nhöchstens 300 Minuten.                                          Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehme-\n(2) Wurde eine mangelhafte Prüfungsleistung er-           rin ist auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungs-\nbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzu-           leistungen zu befreien, wenn in den letzten fünf Jahren\nbieten. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht        vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder\nlänger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der              staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor ei-\nschriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen        nem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit\nErgänzungsprüfung werden zu einem Gesamtergebnis             Erfolg abgelegt wurde, die den Anforderungen der ent-\nzusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der                sprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung\nschriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.            entspricht.\n§ 10                                                        § 13\nDurchführung der Prüfung                                       Bestehen der Prüfung\nim Prüfungsteil „Personalmanagement“                    (1) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Hand-\n(1) Es ist schriftlich anhand von mindestens zwei         lungsbereichen, in der Projektarbeit und in der mündli-\nSituationsaufgaben je Handlungsbereich zu prüfen.            chen Prüfungsleistung mindestens ausreichende Leis-\nDie Prüfung dauert je Handlungsbereich mindestens            tungen erbracht wurden.\n90 Minuten, höchstens 120 Minuten und insgesamt                 (2) Jeder Handlungsbereich, Projektarbeit und Prü-\nnicht mehr als 210 Minuten.                                  fungsleistung nach § 11 sind gesondert zu bewerten,\n(2) Das Gesamtergebnis des Prüfungsteils wird aus         wobei Präsentation und Fachgespräch zusammenzu-\ndem arithmetischen Mittel der einzelnen Handlungsbe-         fassen sind.\nreiche ermittelt.                                               (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis\n(3) Wurde in einem Handlungsbereich eine mangel-          nach der Anlage 1 und 2 auszustellen. Im Falle der\nhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in diesem Hand-         Befreiung gemäß § 12 sind Ort und Datum der ander-\nlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung an-            weitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des\nzubieten. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht      Prüfungsgremiums anzugeben.\nlänger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der\nschriftlichen Prüfungsleistung in diesem Handlungs-                                     § 14\nbereich und die der mündlichen Ergänzungsprüfung                             Wiederholen der Prüfung\nwerden zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst.\n(1) Nicht bestandene Prüfungsteile können zweimal\nDabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungs-\nwiederholt werden.\nleistung doppelt gewichtet.\n(2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung\n§ 11                             wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteil-\nnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit,\nDurchführung der Prüfung                      wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung er-\nim Prüfungsteil „Innovationsmanagement“                brachten Leistungen mindestens ausreichend sind\n(1) Das Thema der Projektarbeit wird vom Prüfungs-        und der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilneh-\nausschuss vorgegeben. Vorschläge des Prüfungsteil-           merin sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom\nnehmers oder der Prüfungsteilnehmerin können be-             Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wieder-\nrücksichtigt werden. Der Prüfungsausschuss soll den          holungsprüfung angemeldet hat. Der Prüfungsteilneh-\nUmfang der Arbeit begrenzen. Die Projektarbeit ist           mer oder die Prüfungsteilnehmerin kann beantragen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011                515\nauch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen.           zu Ende geführt werden. Die zuständige Stelle kann\nIn diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.        auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder der Prüfungs-\n(3) Ist im Prüfungsteil „Innovationsmanagement“ die       teilnehmerin die Wiederholungsprüfung auch nach die-\nmündliche Prüfungsleistung nicht bestanden, so ist           ser Verordnung durchführen; § 14 Absatz 2 findet in\nauch die Projektarbeit nach § 11 Absatz 1 zu wieder-         diesem Fall keine Anwendung. Im Übrigen kann bei\nholen.                                                       der Anmeldung zur Prüfung bis zum Ablauf des 30. Juni\n2014 die Anwendung der bisherigen Vorschriften ver-\n§ 15                              einbart werden.\nÜbergangsvorschriften\n§ 16\nBegonnene Prüfungsverfahren zum Betriebswirt\n(HWK) und zur Betriebswirtin (HWK) können bis zum                                Inkrafttreten\n31. Dezember 2015 nach den bisherigen Vorschriften              Diese Verordnung tritt am 1. April 2011 in Kraft.\nBonn, den 13. März 2011\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nAnnette Schavan","516                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011\nAnlage 1\n(zu § 13 Absatz 3)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung\nGeprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung\nGeprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung\nnach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der\nHandwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung vom 13. März 2011 (BGBl. I S. 511)\nbestanden.\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2011                                                                                                         517\nAnlage 2\n(zu § 13 Absatz 3)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung\nGeprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Betriebswirt nach der Handwerksordnung\nGeprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung\nnach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach der\nHandwerksordnung und Geprüfte Betriebswirtin nach der Handwerksordnung vom 13. März 2011 (BGBl. I S. 511)\nmit folgenden Ergebnissen bestanden:\nPunkte*)                   Note\n1. Unternehmensstrategie                                                                                                                                                         ..........                 ...........\n1.1 Volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen bewerten                                                                                                   ..........\n1.2 Rechtliche Rahmenbedingungen bewerten                                                                                                                                   ..........\n1.3 Unternehmensstrategie planen                                                                                                                                            ..........\n2. Unternehmensführung                                                                                                                                                           ..........                 ...........\n3. Personalmanagement                                                                                                                                                            ..........                 ...........\n3.1 Personal planen und gewinnen                                                                                                                                            ..........\n3.2 Personal führen und entwickeln                                                                                                                                          ..........\n4. Innovationsmanagement                                                                                                                                                         ..........                 ...........\n4.1 schriftliche Prüfungsleistung                                                                                                                                           ..........\n4.2 mündliche Prüfungsleistung                                                                                                                                              ..........\n(Im Fall des § 12: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß § 12 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . .\nin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung vom Prüfungsbestandteil . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nbefreit.“)\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n*) Den Bewertungen liegt folgender Punkteschlüssel zugrunde: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ."]}