{"id":"bgbl1-2011-11-3","kind":"bgbl1","year":2011,"number":11,"date":"2011-03-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/11#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2011-11-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2011/bgbl1_2011_11.pdf#page=6","order":3,"title":"Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin","law_date":"2011-03-15T00:00:00Z","page":422,"pdf_page":6,"num_pages":18,"content":["422               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nVerordnung\nüber die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin*)\nVom 15. März 2011\nAuf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5                Abschnitt A\ndes Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1                  Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fä-\ndurch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom                       higkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten:\n31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden\nist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft                 1.     Buch und Medienwirtschaft:\nund Technologie im Einvernehmen mit dem Bundes-                     1.1    Branchenspezifische Systematik,\nministerium für Bildung und Forschung:                              1.2    Gegenstände und Dienstleistungen des Buch-\nmarktes,\n§1\n1.3    Herstellung,\nStaatliche\nAnerkennung des Ausbildungsberufes                        1.4    Buchmarktprozesse und -beteiligte,\nDer Ausbildungsberuf des Buchhändlers und der                   1.5    Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt;\nBuchhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbil-                 2.     Bibliografien und Recherche:\ndungsgesetzes staatlich anerkannt.\n2.1    Bibliografien und Nachschlagesysteme,\n§2                                  2.2    Erweiterte buchhändlerische Recherche,\nDauer der Berufsausbildung                          2.3    Buchhändlerische Fachinformation;\nDie Ausbildung dauert drei Jahre.                               3.     Warenwirtschaft und Beschaffung:\n3.1    Warenwirtschaft,\n§3\n3.2    Wareneingang,\nStruktur der Berufsausbildung\n3.3    Lagerlogistik,\nDie Berufsausbildung gliedert sich in\n1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 4 Absatz 2 Ab-             3.4    Beschaffung;\nschnitt A und integrative Fertigkeiten, Kenntnisse             4.     Einkauf:\nund Fähigkeiten nach § 4 Absatz 2 Abschnitt D,                 4.1    Sortimentsstruktur,\n2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende sechsmo-                4.2    Einkauf und Bestellung;\nnatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2\nAbschnitt B sowie                                              5.     Beratung und Verkauf:\n3. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende dreimo-                 5.1    Kundenorientierte Kommunikation,\nnatige Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2             5.2    Buchhändlerische Beratung und Verkauf,\nAbschnitt C.\n5.3    Kassenführung,\n§4                                  5.4    Kundenbindung, Kundenservice,\nAusbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild                     5.5    Vertriebswege,\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindes-                5.6    Anwenden einer Fremdsprache bei Fachauf-\ntens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sach-                         gaben;\nliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse             6.     Marketing:\nund Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine\nvon dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche                  6.1    Märkte und Zielgruppen,\nGliederung) abweichende Organisation der Ausbildung                 6.2    Marketingkonzepte,\nist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische\n6.3    Verkaufsförderung,\nBesonderheiten die Abweichung erfordern.\n6.4    Warenpräsentation,\n(2) Die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur\nBuchhändlerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungs-                 6.5    Werbung,\nberufsbild):                                                        6.6    Öffentlichkeitsarbeit;\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des  7.     Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:\n§ 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der\ndamit abgestimmte von der Ständigen Konferenz der Kultusminister\n7.1    Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-   7.2    Kosten- und Leistungsrechnung,\nmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst als Beilage\nzum Bundesanzeiger veröffentlicht.                               7.3    Kaufmännische Steuerung;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011                423\nAbschnitt B                                                   2.3     Informations- und Kommunikationssysteme,\nWeitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse                  Datenschutz und Datensicherheit,\nund Fähigkeiten in einer der sechsmonatigen Wahlqua-          2.4     Elektronische Geschäftsabwicklung,\nlifikationseinheiten:                                         2.5     Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe.\n1.       Sortiment:\n1.1      Planung und Organisation von Veranstaltungen,                                     §5\n1.2      Sortimentspolitik,                                             Durchführung der Berufsausbildung\n1.3      Einkaufsplanung,                                        (1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten,\nKenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt wer-\n1.4      Optimierter Einsatz der Warenwirtschaft,\nden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer\n1.5      Logistik;                                            qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1\n2.       Verlag:                                              Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden,\n2.1      Programmplanung,                                     die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen\nund Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist\n2.2      Herstellung und Produktion,                          auch in Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen.\n2.3      Marketing und Werbung,                                  (2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung\n2.4      Verkauf,                                             des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden\n2.5      Vertrieb,                                            einen Ausbildungsplan zu erstellen.\n2.6      Rechte und Lizenzen;                                    (3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen\nAusbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit\n3.       Antiquariat:                                         zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis wäh-\n3.1      Einkauf,                                             rend der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden\n3.2      Bearbeitung von Handelsgegenständen,                 haben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmä-\nßig durchzusehen.\n3.3      Erhaltung und Bestandspflege,\n3.4      Beratung und Verkauf;                                                             §6\nAbschnitt C                                                                       Zwischenprüfung\nWeitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse             (1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\nund Fähigkeiten in einer der dreimonatigen Wahlqualifi-       Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang\nkationseinheiten:                                             des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\n1.       Gestaltung einer spezifischen Warengruppe:              (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\nAnlage 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten\n1.1      Planung einer Warengruppe,\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf\n1.2      Durchführung und Kontrolle;                          den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-\n2.       Buchhändlerische Projekte:                           stoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.\n2.1      Projektvorbereitung,                                    (3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich\nVerkauf und Marketing statt.\n2.2      Projektdurchführung,\n(4) Für den Prüfungsbereich Verkauf und Marketing\n2.3      Projektnachbereitung;\nbestehen folgende Vorgaben:\n3.       Buchhändlerisches E-Business:\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er\n3.1      Anforderungsanalyse,\na) die branchenspezifische Systematik anwenden,\n3.2      Durchführung und Kontrolle;\nb) die Gestaltung von Sortimentsstrukturen hin-\nAbschnitt D                                                          sichtlich Markt und Zielgruppen beurteilen sowie\ndie Anordnung begründen,\nIntegrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:\nc) Kunden beraten und Waren verkaufen,\n1.       Der Ausbildungsbetrieb:\nd) Kasse führen und Zahlungsvorgänge bearbeiten\n1.1      Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirt-\nsowie\nschaft,\ne) wirtschaftliche, betriebliche und soziale Rahmen-\n1.2      Betriebliche Organisation,\nbedingungen berücksichtigen\n1.3      Berufsbildung,\nkann;\n1.4      Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche\n2. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich\nVorschriften,\nbearbeiten;\n1.5      Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Ar-\n3. die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.\nbeit,\n1.6      Umweltschutz;                                                                     §7\n2.       Arbeitsorganisation, Information und Kommuni-                            Abschlussprüfung\nkation:\n(1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob\n2.1      Arbeitsorganisation,                                 der Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben\n2.2      Teamarbeit und Kooperation,                          hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachwei-","424              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nsen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fer-        1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine\ntigkeiten beherrscht, die notwendigen beruflichen                 wirtschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und\nKenntnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im                 Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann;\nBerufsschulunterricht zu vermittelnden, für die Berufs-       2. der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten;\nausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die\nAusbildungsordnung ist zugrunde zu legen.                     3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\n(7) Für den Prüfungsbereich Absatz- und kundenori-\n(2) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in\nentierte Konzepte im Buchhandel bestehen folgende\nder Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse\nVorgaben:\nund Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht\nzu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-      1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er\nbildung wesentlich ist.                                           a) kunden- und serviceorientiert handeln sowie\n(3) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs-                situationsgerecht kommunizieren,\nbereichen:                                                        b) betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von\n1. Kaufmännische Steuerung und Warenwirtschaft,                      marktbezogenen Rahmenbedingungen analysie-\nren und daraus den Handlungsbedarf und ein\n2. Geschäftsprozesse des Buchmarktes,                                Konzept entwickeln,\n3. Wirtschafts- und Sozialkunde,                                  c) den Beitrag des Konzeptes für Kundenbindung,\n4. Absatz- und kundenorientierte Konzepte im Buch-                   Erschließung neuer Bedarfe sowie Steigerung\nhandel.                                                          des Betriebserfolges erläutern und bewerten,\n(4) Für den Prüfungsbereich Kaufmännische Steue-               d) kulturelle Zusammenhänge, Geschichte und\nrung und Warenwirtschaft bestehen folgende Vorga-                    Marktbedeutung des Sortiments zugrunde legen\nben:                                                                 sowie\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er                          e) die mit einem Konzept verbundenen absatz- und\nkundenorientierten Zielsetzungen gegenüber\na) Steuerung und Kontrolle der Warenbewegung\nKunden umsetzen\ndurchführen und hierauf bezogene Rechenvor-\ngänge bearbeiten,                                          kann;\nb) betriebliche Kennzahlen ermitteln und für die          2. der Prüfling soll auf der Grundlage einer ihm sieben\nDisposition nutzen sowie                                   Kalendertage vor dem Termin der Fachgesprächs-\nprüfung bekannt gegebenen Aufgabe ein Konzept\nc) kaufmännische Schlussfolgerungen für den Be-               erstellen, dieses am Tag der Prüfung vorstellen und\ntriebserfolg aus der Teilkostenrechnung und der            darüber ein auftragsbezogenes Fachgespräch füh-\nLeistungsrechnung ableiten                                 ren; die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4\nkann;                                                         Absatz 2 Abschnitt C ist dabei zugrunde zu legen;\n2. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich      3. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 24 Stunden; in-\nbearbeiten;                                                   nerhalb dieser Zeit soll die Vorstellung des Konzep-\ntes höchstens zehn Minuten betragen und das Fach-\n3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\ngespräch in höchstens 20 Minuten durchgeführt\n(5) Für den Prüfungsbereich Geschäftsprozesse des              werden.\nBuchmarktes bestehen folgende Vorgaben:                          (8) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewich-\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Geschäfts-       ten:\nprozesse Einkauf und Verkauf sowie Marketing und          1. Kaufmännische Steuerung\nLagerlogistik organisieren kann und dabei die fol-            und Warenwirtschaft                       20 Prozent,\ngenden Aspekte:\n2. Geschäftsprozesse des Buchmarktes          40 Prozent,\na) Kundenorientierung,\n3. Wirtschafts- und Sozialkunde               10 Prozent,\nb) Produkte und Dienstleistungen,\n4. Absatz- und kundenorientierte\nc) Markt, Zielgruppen und Kosten,                             Konzepte im Buchhandel                    30 Prozent.\nd) Wertschöpfungskette des Buchmarktes,                      (9) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\ne) Bedeutung von Autoren, Titeln und Verlagen in-         Leistungen\nnerhalb der Literaturgattungen und -geschichte         1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,\nsowie innerhalb der Warengruppensystematik,            2. in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit min-\nf) Recherchetechniken und Informationsquellen                 destens „ausreichend“ und\nberücksichtigen kann;                                     3. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“\ndie gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Ab-       bewertet worden sind.\nsatz 2 Abschnitt B ist zu berücksichtigen;                   (10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem\n2. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich      der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prü-\nbearbeiten;                                               fungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eige-\nner Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbrin-\n3. die Prüfungszeit beträgt 150 Minuten.                      gen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa\n(6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-       15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen\nkunde bestehen folgende Vorgaben:                             der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermitt-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011                    425\nlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind                (2) Für die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation\ndas bisherige Ergebnis und das Ergebnis der münd-                gilt § 7 Absatz 7 entsprechend.\nlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu ge-\nwichten.                                                            (3) Die Prüfung der jeweiligen Zusatzqualifikation ist\nbestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende\n§8                                    Leistungen erbracht hat.\nZusatzqualifikation\n§ 10\n(1) Im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte\ndreimonatige Wahlqualifikationseinheiten nach § 4 Ab-                  Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse\nsatz 2 Abschnitt C können als Zusatzqualifikationen\nBerufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten\nvermittelt werden.\ndieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung\n(2) Für die Vermittlung der Zusatzqualifikationen gilt        der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den\ndie in der Anlage 1 Abschnitt C enthaltene sachliche             Vorschriften dieser Verordnung fortgeführt werden,\nGliederung entsprechend.                                         wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.\n§9\n§ 11\nPrüfung der Zusatzqualifikationen\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\n(1) Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der\nAbschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Aus-                   Diese Verordnung tritt am 1. August 2011 in Kraft.\nzubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforder-           Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbil-\nlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermit-          dung zum Buchhändler/zur Buchhändlerin vom 5. März\ntelt worden sind.                                                1998 (BGBl. I S. 462) außer Kraft.\nBerlin, den 15. März 2011\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nB. Heitzer","426              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nAnlage 1\n(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin\n– Sachliche Gliederung –\nAbschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifika-\ntionseinheiten\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                       2                                                        3\n1  Buch und Medienwirtschaft\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)\n1.1 Branchenspezifische Systematik         a) Warengruppensystematik des deutschen Buchhandels, insbeson-\n(§ 4 Absatz 2                             dere im Bezug auf Literatur, Kultur, Wissenschaft und Technik,\nAbschnitt A Nummer 1.1)                   begründen und anwenden\nb) Bedeutung von Autoren, Titeln sowie Verlagen innerhalb von\nWarengruppen bestimmen\nc) Literaturgattungen und -formen sowie Epochen und Grundbegriffe\nder Literaturgeschichte unterscheiden und bewerten\nd) Gegenwartsliteratur und ausgewählte internationale Literatur im\nKontext der Weltliteratur einordnen\n1.2 Gegenstände und Dienstleistungen       a) Gegenstände des Buchhandels, insbesondere Bücher, Zeitschrif-\ndes Buchmarktes                           ten und andere Printmedien, unterscheiden und ihre Bedeutung\n(§ 4 Absatz 2                             für die Branche darstellen\nAbschnitt A Nummer 1.2)                b) Bücher, Zeitschriften und andere Printmedien von Angeboten in\ndigitaler Form unterscheiden und bewerten\nc) kartografische Produkte unterscheiden\nd) buchaffine Nebenprodukte beschreiben und ihre Bedeutung für\nden Buchhandel begründen\ne) Dienstleistungen des Buchmarktes und ihre Bedeutung für den\nUnternehmenserfolg darstellen\nf) Kriterien, insbesondere literarischer, künstlerischer, wissenschaft-\nlicher und technischer Art, für die qualitative Beurteilung des\nAngebots im Ausbildungsbetrieb anwenden\n1.3 Herstellung                            a) Aufbau von Büchern beschreiben, ihre Ausstattung bewerten\n(§ 4 Absatz 2                          b) Schrift-, Papier- und Einbandarten unterscheiden\nAbschnitt A Nummer 1.3)\nc) Satz-, Druck- und Bindetechniken unterscheiden\nd) Formen elektronischen Publizierens unter Berücksichtigung recht-\nlicher Vorschriften und technischer Erfordernisse unterscheiden\n1.4 Buchmarktprozesse und -beteiligte      a) Besonderheiten der Buchbranche und Leistungen des Buch-\n(§ 4 Absatz 2                             marktes unter handelsbezogenen und kulturellen Aspekten be-\nAbschnitt A Nummer 1.4)                   werten\nb) die Wertschöpfungskette im Buchmarkt erläutern und den eige-\nnen Betrieb in diese einordnen\nc) Geschäftsprozesse des Buchmarktes und Geschäftsbeziehungen\nzwischen den einzelnen Handelspartnern erläutern\nd) Handelslandschaft im Sortimentsbuchhandel beschreiben\ne) die Bedeutung und die unterschiedlichen Strukturen des Verlags-\nwesens im Buchhandel beschreiben\nf) Verlage und ihre Schwerpunkte unterscheiden\ng) die Funktionsbereiche im Verlag beschreiben","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011              427\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\n1.5 Rechtliche Bestimmungen                 a) branchenspezifische Gesetze berücksichtigen\nim Buchmarkt                           b) Rechte und Pflichten, die sich aus dem Preisbindungsgesetz\n(§ 4 Absatz 2                             ergeben, anwenden\nAbschnitt A Nummer 1.5)\nc) Bestimmungen des Urheberrechts berücksichtigen\nd) branchenspezifische Rahmenbedingungen, insbesondere Ver-\nkehrsordnung für den Buchhandel und Wettbewerbsregeln des\nBörsenvereins des Deutschen Buchhandels anwenden\ne) handelsrechtliche Bestimmungen, insbesondere zum Wettbe-\nwerb, Internethandel und Fernabsatz, anwenden\n2   Bibliografien und Recherche\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)\n2.1 Bibliografien und Nachschlage-          a) Aufbau von Bibliografien kennen und Regeln des Bibliografierens\nsysteme                                   anwenden\n(§ 4 Absatz 2                          b) das Verzeichnis lieferbarer Bücher und Barsortimentskataloge an-\nAbschnitt A Nummer 2.1)                   wenden und auswerten\nc) wichtige Fach- und Spezialkataloge, sowie Recherchemöglichkei-\nten im Internet nutzen; Methoden der Beschaffung antiquarischer\nund vergriffener Werke anwenden\n2.2 Erweiterte buchhändlerische             a) Möglichkeiten der Volltextsuche nutzen\nRecherche                              b) Recherchemöglichkeiten von fremdsprachigen Titeln im Internet\n(§ 4 Absatz 2                             nutzen und Besonderheiten berücksichtigen\nAbschnitt A Nummer 2.2)\nc) Angebote buchaffiner Nebenmärkte erschließen und Nutzen prü-\nfen\nd) Verzeichnisse oder Kataloge mit den bibliografischen Angaben er-\nstellen\ne) interaktive Web-Techniken und buchhandelsspezifische Portale\nnutzen\n2.3 Buchhändlerische Fachinformation        a) Fachinformationen, insbesondere das Börsenblatt, auswerten\n(§ 4 Absatz 2                          b) Buchmessen als Informationsquellen nutzen\nAbschnitt A Nummer 2.3)\nc) Vorschauen, Internetauftritte der Verlage sowie Informationen von\nVerlagsvertretern für die Beschaffung und das Angebot des Aus-\nbildungsbetriebes nutzen\n3   Warenwirtschaft und Beschaffung\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)\n3.1 Warenwirtschaft                         a) Grundsätze, Aufgaben und Ziele der Warenwirtschaft erläutern,\n(§ 4 Absatz 2                             das Warenwirtschaftssystem des Ausbildungsbetriebes nutzen\nAbschnitt A Nummer 3.1)                b) Zyklus eines Bestellvorganges anhand der Warenwirtschaft\nbeschreiben\nc) Warengruppen anhand der Warengruppensystematik als Teil des\nbetrieblichen Warensortimentes unterscheiden\nd) Bestände erfassen und kontrollieren\n3.2 Wareneingang                            a) Ware annehmen, Lieferungen nach Art, Menge und auf offene\n(§ 4 Absatz 2                             Mängel prüfen, bei Beanstandungen Maßnahmen einleiten\nAbschnitt A Nummer 3.2)                b) Rechnungen und Lieferscheine mit den Bestell- und Warenein-\ngangsdaten vergleichen und auf Richtigkeit prüfen, Abweichun-\ngen und Unstimmigkeiten klären\nc) Ware auszeichnen","428              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\n3.3 Lagerlogistik                           a) bei der Lagerverwaltung des Ausbildungsbetriebes mitwirken und\n(§ 4 Absatz 2                             die Lagerorganisation des Ausbildungsbetriebes begründen\nAbschnitt A Nummer 3.3)                b) Methoden der Lagerhaltung, Lagerbereinigung, insbesondere\nRemissionen, unterscheiden und anwenden\nc) bei der Inventur mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur\nVermeidung von Inventurdifferenzen beitragen\n3.4 Beschaffung                             a) Formen der Beschaffung unterscheiden\n(§ 4 Absatz 2                          b) Warennachbezug anhand der Warenwirtschaftsdaten durchführen\nAbschnitt A Nummer 3.4)\nc) bei der Beschaffung wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen\nd) Sonderkonditionen bei der Beschaffung berücksichtigen\ne) Handelsbräuche, insbesondere die Verkehrsordnung, anwenden\n4   Einkauf\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)\n4.1 Sortimentsstruktur                      a) die Sortimentsstruktur, insbesondere anhand der Marktausrich-\n(§ 4 Absatz 2                             tung sowie Breite und Tiefe, beurteilen\nAbschnitt A Nummer 4.1)                b) Zusammenhänge zwischen Anordnung und inhaltlicher Struktur\ndes Sortiments begründen\nc) Bedeutung der nicht preisgebundenen Produkte für das Sortiment\nherausstellen\n4.2 Einkauf und Bestellung                  a) Bedarf an Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und\n(§ 4 Absatz 2                             Bestandsentwicklung, der saisonalen Schwankungen sowie der\nAbschnitt A Nummer 4.2)                   Absatzchancen ermitteln\nb) Umsatzkennzahlen beim Einkauf berücksichtigen\nc) Einkaufsmöglichkeiten bei Verlag, Zwischenbuchhandel und über\nEinkaufsgemeinschaften sowie Bündelung bei Eigenbestellung\nbeurteilen und beim Einkauf nutzen\nd) Waren bestellen\n5   Beratung und Verkauf\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)\n5.1 Kundenorientierte Kommunikation         a) Waren und Dienstleistungen des Ausbildungsbetriebes kundenori-\n(§ 4 Absatz 2                             entiert anbieten, Preise begründen\nAbschnitt A Nummer 5.1)                b) Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und\nVerkaufsgesprächen anwenden\nc) im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommuni-\nkationsformen berücksichtigen\nd) auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd\nreagieren\ne) Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsge-\nspräch situationsbezogen anwenden\nf) Kundentypen und Verhaltensmuster im Kundengespräch indivi-\nduell nutzen\ng) Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und in Verkaufs-\ngesprächen nutzen\nh) kulturelle Besonderheiten im Kundenkontakt berücksichtigen\n5.2 Buchhändlerische Beratung und           a) Kunden beraten und Verkaufsgespräche führen, Kauf abschließen\nVerkauf                                b) Kundenkontakte nutzen und pflegen, dem Kundeninteresse ent-\n(§ 4 Absatz 2                             sprechende Bücher und Produkte aktiv anbieten\nAbschnitt A Nummer 5.2)\nc) über Neuerscheinungen informieren, neue Bücher und Bestseller-\nservice anbieten\nd) über Titel und Produktformen kundenorientiert beraten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011              429\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\ne) Trends und innovative Ansätze als Verkaufsargument nutzen\nf) Kundenbestellungen aufnehmen und bearbeiten\ng) Auswirkungen der eigenen Verkaufstätigkeit auf Unternehmens-\nerfolg, Kundenzufriedenheit und Kundenbindung berücksichtigen\n5.3 Kassenführung                           a) Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwi-\n(§ 4 Absatz 2                             ckeln, Kaufbelege erstellen\nAbschnitt A Nummer 5.3)                b) Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Be-\nlege weiterleiten\nc) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten\nd) Kassiervorgang als Mittel zur Kundenbindung nutzen\ne) buchhandelsspezifische Zahlungsmittel erläutern\nf) Besonderheiten beim Kassieren von Rechnungen berücksichtigen\nund die erfolgreiche Durchführung des unbaren Zahlungsvor-\ngangs sicherstellen\n5.4 Kundenbindung, Kundenservice            a) das Spektrum der buchhändlerischen Dienstleistungen des Aus-\n(§ 4 Absatz 2                             bildungsbetriebes kundenorientiert einsetzen\nAbschnitt A Nummer 5.4)                b) Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Ver-\nkaufserfolg beachten\nc) für nicht lieferbare Bücher und Produkte vergleichbaren Ersatz\nanbieten und erläutern\nd) beim Einsatz besonderer Formen des Kundenservices im Ausbil-\ndungsbetrieb mitwirken\ne) Umtausch, Beschwerden und Reklamationen bearbeiten; recht-\nliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden\nf) Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nut-\nzen\ng) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kunden-\nbindung beitragen\nh) Kundendaten pflegen, Regelungen des Datenschutzes beachten\n5.5 Vertriebswege                           a) Vertriebswege des Buchhandels nutzen\n(§ 4 Absatz 2                          b) Informationen zur Erschließung neuer Vertriebswege auswerten\nAbschnitt A Nummer 5.5)                   und nutzen\nc) Waren unter Berücksichtigung von Kundenwünschen sowie wirt-\nschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten versenden\nd) besondere Anforderungen der Firmenkunden bei der Organisation\ndes Vertriebs berücksichtigen\ne) Besonderheiten des Rechnungsverkaufs und Versands berück-\nsichtigen\nf) Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen\nund Kunden beurteilen\n5.6 Anwenden einer Fremdsprache bei         a) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden\nFachaufgaben                           b) fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten\n(§ 4 Absatz 2\nc) Auskünfte erteilen und einholen, auch in einer Fremdsprache\nAbschnitt A Nummer 5.6)\n6   Marketing\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)\n6.1 Märkte und Zielgruppen                  a) Strukturen der Buchhandelslandschaft bei Marketingentscheidun-\n(§ 4 Absatz 2                             gen berücksichtigen\nAbschnitt A Nummer 6.1)                b) Marktdaten erfassen, Marktsituation am Standort unter wirt-\nschaftlichen und regionalen Gesichtspunkten beurteilen und\nSchlussfolgerungen für das Marketing ziehen","430              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\nc) Informationen über Kauf- und Konsumverhalten von bestehenden\nund potenziellen Zielgruppen ermitteln und für Marketingmaßnah-\nmen aufbereiten\nd) Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln, mit betrieblichen\nLeistungsangeboten vergleichen und daraus bedarfsgerechte Vor-\ngehensweisen ableiten\n6.2 Marketingkonzepte                       a) Ergebnisse der Marktforschung für die Entwicklung, Planung und\n(§ 4 Absatz 2                             Durchführung eines Marketingkonzeptes nutzen\nAbschnitt A Nummer 6.2)                b) Marketingmaßnahmen auswählen und Marketinginstrumente ein-\nsetzen, Budgetvorgaben berücksichtigen\nc) Erfolg der Marketingmaßnahmen beurteilen\nd) Möglichkeiten der freien Preisgestaltung als Instrument der Ange-\nbotspolitik nutzen\n6.3 Verkaufsförderung                       a) visuelle Verkaufsförderung gezielt einsetzen\n(§ 4 Absatz 2                          b) anlass- und zielgruppenbezogene Informationen für die Verkaufs-\nAbschnitt A Nummer 6.3)                   förderung einsetzen\nc) verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen und\nMaßnahmen zur Verkaufsförderung ableiten\nd) verkaufsfördernde Maßnahmen planen, durchführen und auswer-\nten\n6.4 Warenpräsentation                       a) verkaufspsychologische Erkenntnisse bei der Gestaltung der Wa-\n(§ 4 Absatz 2                             renpräsentation berücksichtigen\nAbschnitt A Nummer 6.4)                b) Ladengestaltung und Lichtdesign zur Warenpräsentation nutzen\nc) Präsentationsflächen im Rahmen der innerbetrieblichen Werbung\ngestalten\nd) Schaufensterplan erstellen und Schaufenster dekorieren\ne) eigene Dekorationsmittel und Materialien der Verlage einsetzen\n6.5 Werbung                                 a) Werbeplan erstellen\n(§ 4 Absatz 2                          b) Werbemittel und Werbeträger unter Berücksichtigung von Kosten\nAbschnitt A Nummer 6.5)                   und Erfolg einsetzen\nc) Medien zielgruppenorientiert einsetzen\nd) Erfolg der Werbemaßnahmen beurteilen\n6.6 Öffentlichkeitsarbeit                   a) Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit planen, durchführen und be-\n(§ 4 Absatz 2                             urteilen\nAbschnitt A Nummer 6.6)                b) Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung unterscheiden\nund koordinieren\nc) mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen\ndurchführen\nd) Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksich-\ntigen\n7   Kaufmännische Steuerung und\nKontrolle\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)\n7.1 Rechnerische                            a) Rechnungen erstellen und Belege für die Finanzbuchhaltung er-\nAbwicklung und Zahlungsverkehr            fassen\n(§ 4 Absatz 2                          b) Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Abrechnungs-Gesell-\nAbschnitt A Nummer 7.1)                   schaften prüfen\nc) Zahlungsmethoden unterscheiden, Zahlungsvorgänge rechne-\nrisch bearbeiten und abwickeln\nd) Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011               431\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes              Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                         3\n7.2 Kosten- und Leistungsrechnung            a) Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb als Infor-\n(§ 4 Absatz 2                              mations- und Kontrollsystem anwenden\nAbschnitt A Nummer 7.2)                 b) kaufmännische Schlussfolgerungen aus der Kosten- und Leis-\ntungsrechnung ableiten und an der Erfolgsrechnung mitwirken\n7.3 Kaufmännische Steuerung                  a) betriebliche Kennzahlen, insbesondere des Umsatzes, des Lager-\n(§ 4 Absatz 2                              umschlags und der Rentabilität sowie Handelsspanne und Roh-\nAbschnitt A Nummer 7.4)                    ertrag, ermitteln und für die Disposition nutzen\nb) Statistiken erstellen und zur Vorbereitung von Entscheidungen\naufbereiten\nc) Maßnahmen der Steuerung vorbereiten und bei deren Durchfüh-\nrung mitwirken\nd) Controlling als Informations- und Steuerungsinstrument nutzen\nAbschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der sechsmo-\nnatigen Wahlqualifikationseinheiten\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                         3\n1   Sortiment\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 1)\n1.1 Planung und Organisation                a) Veranstaltungen unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben\nvon Veranstaltungen                       planen, organisieren und durchführen\n(§ 4 Absatz 2                          b) Marketingmaßnahmen durchführen\nAbschnitt B Nummer 1.1)\nc) Veranstaltungen abrechnen und auswerten\nd) Interessen von Kooperationspartnern und Sponsoren berücksich-\ntigen\ne) mit Medienvertretern zusammenarbeiten und Medienanalysen\ndurchführen\n1.2 Sortimentspolitik                       a) Geschäftskonzepte des Buchhandels, insbesondere Filial- und\n(§ 4 Absatz 2                             Lagerkonzepte, Vertriebs- und Sortimentsausrichtung, vergleichen\nAbschnitt B Nummer 1.2)                   und in Bezug auf den Ausbildungsbetrieb bewerten\nb) das Sortiment unter Berücksichtigung seiner Struktur, der Stand-\nortbedingungen, Marktgegebenheiten, Trends und betrieblichen\nVorgaben gestalten; Angebotsanpassungen entwickeln\nc) Chancen und Risiken von Nebensortimenten und Vertriebswegen\nbewerten\nd) Möglichkeiten der Preisgestaltung nicht preisgebundener Waren\nfür die Sortimentspolitik nutzen\n1.3 Einkaufsplanung                         a) Bezugsformen, Bestellwege und Bestelltechniken unter Berück-\n(§ 4 Absatz 2                             sichtigung von Bezugs- und Zahlungskonditionen beurteilen und\nAbschnitt B Nummer 1.3)                   anwenden\nb) Budgetierung als Steuerungsinstrument einzelner Sortimentsseg-\nmente nutzen\nc) den Barsortimentsanteil des Ausbildungsbetriebes begründen\nd) Kontakte mit Verlagsvertretern pflegen\ne) Vertreterbesuche vorbereiten und durchführen\nf) Konditionen von Objektarten prüfen\n1.4 Optimierter Einsatz der Warenwirt-      a) Warenwirtschaftsysteme unterscheiden und im Hinblick auf die\nschaft                                    Anforderungen des Betriebes bewerten\n(§ 4 Absatz 2                          b) Warenfluss artikelgenau und zeitnah erfassen\nAbschnitt B Nummer 1.4)","432              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\nc) Statistiken und Kennzahlen aus der Warenwirtschaft erstellen,\nanalysieren sowie betriebswirtschaftlich auswerten\nd) Umsatz- und Umschlagszahlen nach Titeln, Warengruppen und\nLieferanten auswerten\ne) Datensicherheit und -integrität der Warenwirtschaft prüfen, Daten\npflegen\n1.5 Logistik                                a) logistische Beziehungen zwischen Sortiment, Verlag, Auslieferung\n(§ 4 Absatz 2                             und Zwischenbuchhandel betriebswirtschaftlich beurteilen\nAbschnitt B Nummer 1.5)                b) Lieferwege, insbesondere Bücherwagendienste, auf Effizienz und\nKosten prüfen und Wirtschaftlichkeit bewerten\nc) Warenströme steuern und optimieren\n2   Verlag\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 2)\n2.1 Programmplanung                         a) das Verlagsprogramm, insbesondere anhand der Marktausrichtung\n(§ 4 Absatz 2                             sowie Breite und Tiefe, beurteilen\nAbschnitt B Nummer 2.1)                b) Medienprodukte, insbesondere Digital- und Printprodukte, Inser-\ntionsprodukte, Lizenzen und Nebenrechte sowie Dienst- und Ser-\nviceleistungen, unterscheiden\nc) bei der Planung und Konzeption von Medienprodukten unter\nBerücksichtigung von Zielgruppen und Marktausrichtung mitwir-\nken\nd) Medienprodukte unter Berücksichtigung der Kostenrechnung pla-\nnen\ne) digitale Produkte unterscheiden und unter Produktions-, Absatz-\nund Kostenaspekten bewerten\nf) Bedeutung von Akquise und Betreuung von Autoren für den Verlag\nbewerten\ng) Entwürfe für Verträge mit Autoren, Übersetzern und Bildautoren\nvorbereiten\nh) Möglichkeiten der Bildbeschaffung und des Erwerbs der Bildrechte\nrecherchieren und bewerten\n2.2 Herstellung und Produktion              a) Termine planen, festlegen und deren Einhaltung kontrollieren\n(§ 4 Absatz 2                          b) Herstellungsverfahren für Print-, Digital- und Nebenprodukte unter\nAbschnitt B Nummer 2.2)                   Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Kriterien sowie\nbetrieblicher Vorgaben auswählen\nc) Angebote einholen, vergleichen und auswählen\nd) Kalkulationen und Deckungskostenbeitragsrechnungen erstellen\ne) Aufträge vergeben\nf) an der Layouterstellung von Print- und digitalen Produkten und\ndabei an der Umsetzung konzeptioneller Vorgaben aus Marketing\nund Lektorat mitwirken\ng) Produktionsprozesse koordinieren sowie Kosten überwachen\nh) Verkaufspreise kalkulieren\n2.3 Marketing und Werbung                   a) Kundenwünsche und -bedürfnisse ermitteln und Verfahren der\n(§ 4 Absatz 2                             Preisfindung anwenden\nAbschnitt B Nummer 2.3)                b) Werbemaßnahmen für Handels- und Endkunden unterscheiden\nund koordinieren\nc) an der Entwicklung von Werbemitteln und verkaufsfördernden\nMaßnahmen unter Berücksichtigung von Werbeetats mitwirken","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011                  433\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\nd) Rezensionsexemplare versenden\ne) Strukturen des Rezensionswesens               verkaufsfördernd   nutzen,\nRezensionen auswerten\nf) Werbestrategien, insbesondere unter Berücksichtigung von Preis,\nAusstattung und Zielgruppe, entwickeln\n2.4 Verkauf                                 a) bei der Entwicklung von Verkaufsstrategien mitwirken\n(§ 4 Absatz 2                          b) Organisation, Betreuung und Steuerung des Außendienstes unter-\nAbschnitt B Nummer 2.4)                   stützen\nc) Vertreterkonferenzen vorbereiten und organisieren\n2.5 Vertrieb                                a) Vertriebsdaten ermitteln und auswerten\n(§ 4 Absatz 2                          b) Bezugs- und Konditionenmodelle entwickeln und anbieten\nAbschnitt B Nummer 2.5)\nc) Vertriebswege auswählen\nd) die Auftragsabwicklung und die Rechnungsstellung steuern, Aus-\nlieferungen koordinieren\n2.6 Rechte und Lizenzen                     a) Auswirkungen von Erwerb, Sicherung und Verkauf von Verwer-\n(§ 4 Absatz 2                             tungs- und Nutzungsrechten bewerten\nAbschnitt B Nummer 2.6)                b) bei Abschluss von Verlags- und Lizenzverträgen mitwirken\n3   Antiquariat\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer 3)\n3.1 Einkauf                                 a) Angebote bearbeiten und bewerten; Gegenstände des Antiqua-\n(§ 4 Absatz 2                             riats aus Privathand und aus Doublettenbeständen öffentlicher\nAbschnitt B Nummer 3.1)                   Bibliotheken ankaufen und kollationieren\nb) Gegenstände des Antiquariats, insbesondere unter Berücksich-\ntigung des Preises und des Zustands, beschaffen\nc) antiquariatsspezifische Internetportale nutzen\nd) Gegenstände des Antiquariats ersteigern\ne) aus Restbeständen von Verlagen und aus Antiquariatskatalogen\nbestellen; Bezugsquellen erschließen\nf) Gegenstände des Antiquariats, insbesondere historische Buchgat-\ntungen, Druck- und Originalgrafiken und Handschriften, bewerten\ng) Einkaufsentscheidungen unter Berücksichtigung der Marktsitua-\ntion sowie literarischer, künstlerischer, wissenschaftlicher und wa-\nrenkundlicher Gesichtspunkte treffen\nh) Verkaufspreise unter Berücksichtigung antiquariatsspezifischer\nBesonderheiten kalkulieren\ni) Finanzplanung und Budgetierung beim Einkauf berücksichtigen\n3.2 Bearbeitung von Handels-                a) Bücher in Bibliografien auffinden und unterschiedliche Verzeich-\ngegenständen                              nungsprinzipien berücksichtigen\n(§ 4 Absatz 2                          b) Hilfsmittel und Literatur für eine verkaufsfördernde zusätzliche\nAbschnitt B Nummer 3.2)                   Beschreibung nutzen\nc) das Internet, insbesondere die Online-Kataloge der Bibliotheken,\nzur Recherche nutzen\nd) Werksverzeichnisse und Kataloge mit Verzeichnung von Original-\nund Druckgrafik nutzen\ne) Einbände beschreiben\nf) versteckte Bibliografien nutzen\ng) Katalogeintrag mit bibliografischer Aufnahme und Zustandsbe-\nschreibung erstellen und in Datenbank übertragen","434              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                         3\n3.3 Erhaltung und Bestandspflege            a) Materialien, insbesondere Papier, Leder und Pergament, unter-\n(§ 4 Absatz 2                             scheiden\nAbschnitt B Nummer 3.3)                b) Bücher und Grafiken zur Erhaltung reparieren und pflegen\nc) Lagersystematik erstellen und verwalten\nd) Bestände und Datenbanken pflegen\n3.4 Beratung und Verkauf                    a) Kunden über Gegenstände des Antiquariats informieren\n(§ 4 Absatz 2                          b) Angebote erstellen\nAbschnitt B Nummer 3.4)\nc) Preise gegenüber den Kunden begründen\nd) Kundenwünsche, insbesondere von Bibliotheken, Bibliophilen und\nSammlern, feststellen und bearbeiten\ne) nicht vorrätige Bücher und Zeitschriften auffinden, insbesondere\nüber Handelspartner und Auktionen\nf) Bücher im Kundenauftrag begutachten\ng) über bibliophile Besonderheiten von Büchern informieren\nh) Antiquariatskataloge sowie Sonderlisten und Spezialangebote pla-\nnen, erstellen, gestalten und versenden\ni) den Beitrag des Antiquariats für die Erhaltung von Kulturgütern\naufzeigen\nAbschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der drei-\nmonatigen Wahlqualifikationseinheiten\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes              Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                         3\n1   Gestaltung einer spezifischen Waren-\ngruppe\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4)\n1.1 Planung einer Warengruppe               a) Warengruppensystematik als Mittel der logistischen, betriebswirt-\n(§ 4 Absatz 2                             schaftlichen und wissenschaftlichen Standardisierung und Struk-\nAbschnitt C Nummer 1.1)                   turierung im Buchhandel nutzen\nb) Rahmenbedingungen, insbesondere kurzfristige und langfristige\nMarktchancen einer spezifischen Warengruppe, analysieren\nc) Produktangebot der Verlage und Lieferanten einer spezifischen\nWarengruppe bewerten\nd) Produkte, insbesondere nach Zielgruppen, Editionsformen, Aus-\nstattung, Qualität und Inhalt, bewerten\ne) Chancen und Risiken im Hinblick auf die Gestaltung einer Waren-\ngruppe abwägen, Kalkulationen erstellen und dabei insbesondere\ndie Vorgaben der Sortimentspolitik berücksichtigen\nf) spezifische Warengruppe auswählen, unter Berücksichtigung der\nSortimentspolitik Ziele formulieren und Budget planen\ng) Marketingmaßnahmen auswählen\n1.2 Durchführung und Kontrolle              a) inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle Planung mit\n(§ 4 Absatz 2                             Beteiligten abstimmen\nAbschnitt C Nummer 1.2)                b) Gestaltung der Warengruppe umsetzen, koordinieren und doku-\nmentieren\nc) Kundenresonanz feststellen\nd) wirtschaftlichen Nutzen für den Betrieb ermitteln\ne) Handlungsempfehlungen für den Betrieb ableiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011              435\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\n2   Buchhändlerische Projekte\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2)\n2.1 Projektvorbereitung                     a) Projekte auswählen, Zielgruppen festlegen und Ziele formulieren\n(§ 4 Absatz 2                          b) Projekte planen; kundenorientierte, inhaltliche, organisatorische,\nAbschnitt C Nummer 2.1)                   zeitliche und finanzielle Aspekte bei der Projektarbeit berücksich-\ntigen\nc) Projektablaufplan erstellen und mit Beteiligten abstimmen\nd) Informations- und Kommunikationsstrukturen einrichten; Verant-\nwortlichkeiten festlegen\n2.2 Projektdurchführung                     a) Projektaufgaben sowie die Arbeit interner und externer Beteiligter\n(§ 4 Absatz 2                             koordinieren\nAbschnitt C Nummer 2.2)                b) Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren\nc) Umsetzung des Projektablaufplans koordinieren\nd) Projektfortschritt kontrollieren und bei Abweichungen Maßnahmen\nergreifen\n2.3 Projektnachbereitung                    a) Zielerreichung kontrollieren\n(§ 4 Absatz 2                          b) Abschlussbericht erstellen, Projektergebnisse für die interne und\nAbschnitt C Nummer 2.3)                   externe Verwertung aufbereiten\nc) Soll-Ist-Vergleich der Projektabrechnungen durchführen\n3   Buchhändlerisches E-Business\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3)\n3.1 Anforderungsanalyse                     a) IT-Infrastruktur analysieren, Zielgruppen festlegen, Handlungsbe-\n(§ 4 Absatz 2                             darf feststellen und mit Beteiligten abstimmen\nAbschnitt C Nummer 3.1)                b) Dienstleistungsangebote vergleichen, Kooperationen eingehen\nc) kundenorientierte, technische, organisatorische, zeitliche, perso-\nnelle und finanzielle Anforderungen ermitteln\nd) Ablaufplan erstellen\n3.2 Durchführung und Kontrolle              a) Ablaufplan umsetzen und Ergebnisse kontrollieren\n(§ 4 Absatz 2                          b) Zwischenschritte und Ergebnis testen und dokumentieren\nAbschnitt C Nummer 3.2)\nc) Ergebnis für den Geschäftsablauf freigeben, Funktionalität sicher-\nstellen\nd) Nutzen für den Betrieb und für die Zielgruppen ermitteln\ne) Handlungsempfehlungen für den Betrieb ableiten\nf) Ergebnisse im Betrieb kommunizieren\nAbschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\n1   Der Ausbildungsbetrieb\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 1)\n1.1 Stellung des Buchhandels                a) Stellung und Funktion des Buchhandels in Gesellschaft, Wirtschaft\nin der Gesamtwirtschaft                   und Kultur erläutern\n(§ 4 Absatz 2                          b) Leistungen des Buchhandels an Beispielen des Ausbildungsbe-\nAbschnitt D Nummer 1.1)                   triebes erläutern\nc) Besonderheiten, die sich aus dem kulturpolitischen Auftrag erge-\nben, begründen\nd) Aufbau und kulturpolitische Aktivitäten der Branchenorganisation\ndarstellen","436              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\n1.2 Betriebliche Organisation               a) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen\n(§ 4 Absatz 2                          b) organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen\nAbschnitt D Nummer 1.2)                   Aufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken einzel-\nner Funktionsbereiche erklären\nc) Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Betrieb darstel-\nlen\nd) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Kooperationspart-\nnern, Wirtschaftsorganisationen, Behörden und Berufsvertretun-\ngen erläutern\n1.3 Berufsbildung                           a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und\n(§ 4 Absatz 2                             Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben\nAbschnitt D Nummer 1.3)                b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung\nvergleichen\nc) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Ent-\nwicklung begründen sowie den Nutzen beruflicher Aufstiegs- und\nWeiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen\n1.4 Personalwirtschaft, arbeits- und        a) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie\nsozialrechtliche Vorschriften             für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen\n(§ 4 Absatz 2                             beachten\nAbschnitt D Nummer 1.4)                b) Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und zu\nihrer Umsetzung beitragen; Personaleinsatzpläne erstellen\nc) Arbeitsverträge unter Berücksichtigung arbeits-, steuer- und sozi-\nalversicherungsrechtlicher Auswirkungen unterscheiden\nd) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären\n1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest-\nder Arbeit                                stellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen\n(§ 4 Absatz 2                          b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften\nAbschnitt D Nummer 1.5)                   anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnah-\nmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden\ne) Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen\n1.6 Umweltschutz                            Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen\n(§ 4 Absatz 2                          Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\nAbschnitt D Nummer 1.6)                a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und\nseinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-\nschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Ener-\ngie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-\nden Entsorgung zuführen\n2   Arbeitsorganisation,\nInformation und Kommunikation\n(§ 4 Absatz 2 Abschnitt D Nummer 2)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011              437\nLfd.\nTeil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nNr.\n1                        2                                                        3\n2.1 Arbeitsorganisation                     a) die eigene Arbeit systematisch planen, durchführen und kontrollie-\n(§ 4 Absatz 2                             ren; dabei inhaltliche, organisatorische, zeitliche und finanzielle\nAbschnitt D Nummer 2.1)                   Aspekte berücksichtigen\nb) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken\neinsetzen\nc) Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinforma-\ntionen nutzen\n2.2 Teamarbeit und Kooperation              a) Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima,\n(§ 4 Absatz 2                             Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen\nAbschnitt D Nummer 2.2)                b) Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grund-\nlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben\nc) Aufgaben im Team planen und bearbeiten\nd) Konflikte analysieren, Lösungsalternativen entwickeln\ne) zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen\nf) Rückmeldungen geben und entgegennehmen\ng) die eigene Handlungskompetenz als wesentliche Voraussetzung\nfür den Unternehmenserfolg erkennen\n2.3 Informations- und                       a) Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaf-\nKommunikationssysteme,                    fung nutzen, Sicherheitsanforderungen beachten\nDatenschutz und Datensicherheit\nb) Informations- und Kommunikationssysteme aufgaben- und kun-\n(§ 4 Absatz 2                             denorientiert einsetzen\nAbschnitt D Nummer 2.3)\nc) Nachhaltigkeit und Bestand von Datenformen und -trägern bewer-\nten\nd) Daten pflegen und sichern und dabei Regelungen des Datenschut-\nzes beachten\ne) Techniken des Dokumentenmanagements anwenden\n2.4 Elektronische Geschäftsabwicklung       a) Hardware-Probleme, insbesondere bei Computern und Peripherie\n(§ 4 Absatz 2                             analysieren, Maßnahmen veranlassen\nAbschnitt D Nummer 2.4)                b) Software-Probleme, insbesondere bei Betriebssystem, Standard-\nsoftware, Warenwirtschaftssystem und Server-Software analysie-\nren, Maßnahmen veranlassen\nc) netzwerk- und internetbasierte Anwendungen und Dienste, insbe-\nsondere Sicherheitssoftware, Serverdienste, Web-Service, warten\nd) Webseite aktualisieren und pflegen\ne) die digitale Wertschöpfungskette im Kontext betrieblicher Optimie-\nrungen nutzen\n2.5 Qualitätssicherung betrieblicher        a) betriebliche Abläufe unter Berücksichtigung von Informationsflüs-\nAbläufe                                   sen, Entscheidungswegen und Schnittstellen darstellen\n(§ 4 Absatz 2                          b) Einflussfaktoren auf die Qualität an der eigenen Prozesskette ana-\nAbschnitt D Nummer 2.5)                   lysieren und qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeits-\nkontext durchführen\nc) Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit sowie\ndessen Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg darstellen\nd) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im Be-\ntrieb beitragen","438            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011\nAnlage 2\n(zu § 4 Absatz 1 Satz 2)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin\n– Zeitliche Gliederung –\nDie nachfolgende zeitliche Gliederung nennt die Zeiträume, in denen die jeweiligen Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten erstmals schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen; in der Regel ist eine Fortführung oder Vertiefung\nzum Erreichen der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich.\nErstes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 1.1 Branchenspezifische Systematik,\nAbschnitt A Nummer 1.2 Gegenstände und Dienstleistungen des Buchmarktes,\nAbschnitt A Nummer 1.3 Herstellung,\nAbschnitt A Nummer 1.4 Buchmarktprozesse und -beteiligte,\nAbschnitt A Nummer 1.5 Rechtliche Bestimmungen im Buchmarkt,\nAbschnitt D Nummer 1.1 Stellung des Buchhandels in der Gesamtwirtschaft,\nAbschnitt D Nummer 1.2 Betriebliche Organisation,\nAbschnitt D Nummer 1.3 Berufsbildung,\nAbschnitt D Nummer 1.4 Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,\nAbschnitt D Nummer 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nAbschnitt D Nummer 1.6 Umweltschutz\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 5.1 Kundenorientierte Kommunikation,\nAbschnitt A Nummer 5.2 Buchhändlerische Beratung und Verkauf,\nAbschnitt A Nummer 5.3 Kassenführung,\nAbschnitt A Nummer 7.1 Rechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,\nAbschnitt D Nummer 2.1 Arbeitsorganisation,\nAbschnitt D Nummer 2.2 Teamarbeit und Kooperation\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 3.1 Warenwirtschaft,\nAbschnitt A Nummer 4.1 Sortimentsstruktur,\nAbschnitt D Nummer 2.3 Informations- und Kommunikationssysteme, Datenschutz und Datensicherheit\nzu vermitteln.\n(4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 6.3 Verkaufsförderung,\nAbschnitt A Nummer 6.4 Warenpräsentation,\nAbschnitt A Nummer 6.5 Werbung,\nAbschnitt A Nummer 6.6 Öffentlichkeitsarbeit\nzu vermitteln.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 11, ausgegeben zu Bonn am 21. März 2011         439\nZweites Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 2.1 Bibliografien und Nachschlagesysteme,\nAbschnitt A Nummer 2.2 Erweiterte buchhändlerische Recherche,\nAbschnitt A Nummer 2.3 Buchhändlerische Fachinformation,\nAbschnitt A Nummer 5.4 Kundenbindung, Kundenservice,\nAbschnitt A Nummer 5.5 Vertriebswege,\nAbschnitt A Nummer 5.6 Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 3.3 Lagerlogistik,\nAbschnitt A Nummer 3.4 Beschaffung,\nAbschnitt A Nummer 7.2 Kosten- und Leistungsrechnung\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 3.2 Wareneingang,\nAbschnitt A Nummer 4.2 Einkauf und Bestellung,\nAbschnitt D Nummer 2.4 Elektronische Geschäftsabwicklung,\nAbschnitt D Nummer 2.5 Qualitätssicherung betrieblicher Abläufe\nzu vermitteln.\n(4) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse\nund Fähigkeiten der Berufsbildpositionen aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 6.1 Märkte und Zielgruppen,\nAbschnitt A Nummer 6.2 Marketingkonzepte\nzu vermitteln.\nDrittes Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt B Nummer 1 Sortiment,\nAbschnitt B Nummer 2 Verlag oder\nAbschnitt B Nummer 3 Antiquariat\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen der ausgewählten Wahlqualifikationseinheit aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt C Nummer 1 Gestaltung einer spezifischen Warengruppe,\nAbschnitt C Nummer 2 Buchhändlerische Projekte oder\nAbschnitt C Nummer 3 Buchhändlerisches E-Business\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildposition aus § 4 Absatz 2\nAbschnitt A Nummer 7.3 Kaufmännische Steuerung\nzu vermitteln."]}