{"id":"bgbl1-2010-67-2","kind":"bgbl1","year":2010,"number":67,"date":"2010-12-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/67#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-67-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_67.pdf#page=3","order":2,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011)","law_date":"2010-12-21T00:00:00Z","page":2205,"pdf_page":3,"num_pages":16,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010             2205\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011)\nVom 21. Dezember 2010\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-            oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der ge-\nsen:                                                          werblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe\nbis zum Gesamtbetrag von 1 016 Millionen Euro zu\n§1                                  Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für               (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\ndas Jahr 2011, der diesem Gesetz beigefügt und nach           aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\n§ 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom           plangesetze übernommenen Garantien und sonstige\n26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist,       Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Son-\nwird in Einnahmen und Ausgaben auf                            dervermögen noch in Anspruch genommen werden\n548 113 000 Euro                           kann oder in Anspruch genommen worden ist und für\ndie erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.\nfestgestellt.\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\n§2                                  leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nrechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\ngie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,\nWiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-\nfestgestellten Betrages aufzunehmen.\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\ngelegt wird.\n§3\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-            (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-            spruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des            für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-            mene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\nschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall ei-          anzurechnen.\nnen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder\nwenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.                                              §5\nDie in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-\n§4                                  ten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind\n(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-         von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\nnologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundes-         gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\nministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien             men.","2206       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\n§6                                                                 §7\nDie §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung                 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011\ndes ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2012.                           in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 21. Dezember 2010\nDer Bundespräsident\nChristian Wulff\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nRainer Brüderle\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010     2207\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):         Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):         Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):        Einnahmen\nAnlage 1:                     Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nAnlage 2:                     Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2009\nAnlage 3:                     Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des\neingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens","2208        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\nKap. 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2011      2010          2009\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                      2                                                                              3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Un-\nternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeffizienz und Exportfinan-\nzierungen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             17 100    20 000        20 735\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         324 700 T€\ndavon fällig:\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               40 700 T€\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               47 700 T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               44 800 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       191 500 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01\nund 870 01.\n2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Einsparungen bei Titeln 682 01\nund 683 01 geleistet werden.\n682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-\nderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . .                                                         101 900   128 000       118 298\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n683 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 892 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2010 sowie sonstigen\nVerpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . .                                                             202 400   173 400       259 966\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 070 300 T€\ndavon fällig:\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             199    800     T€\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             179    400     T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             158    100     T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       533    000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n682 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 892 01.\n862 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in\nDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   85 000    45 000        23 102\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         300 000 T€\ndavon fällig:\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               80 000 T€\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               90 000 T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             130 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie\nlangfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-\nnischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . .                                                             2 600     2 600        2 571\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             6 200 T€\ndavon fällig:\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 2 060 T€\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 2 580 T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 1 560 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010                                                                                                   2209\nInvestitionsfinanzierung                                                                                       Zu Tit. 682 01\nIm Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung\nim Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener\nErläuterungen                                                                 und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der bestehenden\nKreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass\ndas ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten\n6                                                          trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschafts-\nplan auszuweisen.\nZu Tit. 892 01\nZahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittel-                                             auf 290 Mio. €.\nständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutz-\nund Energieeffizienzmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der\ngewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirt-                                              Zu Tit. 683 01\nschaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens\nbleiben Volumen und Intensität voll erhalten.                                                                  Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der\nNeuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altge-\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                              schäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der\ncke mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. € zinsbegünstigt werden:                                                  ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neu-\nordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . . . . .                                450 Mio. €\n2009.\nb) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . .                                               300 Mio. € Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 1 070,3 Mio. €, davon fällig:\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199,8 Mio.     €\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179,4 Mio.     €\nRefinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158,1 Mio.     €\ngesellschaften und Beteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . .                            160 Mio. €\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533,0 Mio.                 €\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. €\nZu Tit. 862 02\ne) Umwelt/Energieeeffizienz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 700 Mio. €\nDer Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dach-\nf) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         450 Mio. € fonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung\nvon haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen                                                (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2009 rd. 213 Mio. €, davon sind\nden einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.                                                              zum 31. Dezember 2009 rd. 95 Mio. € ausgezahlt. Weitere Koopera-\ntionsprojekte sind der Mikrokreditfonds und der ERP-Startfonds.\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der                                                    Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\nAgenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit                                              tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nZinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der\nVerwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur“.                                                                                                 Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 300 Mio. €, davon fällig:\nb) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi-                                                Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Mio. €\nscher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien                                               Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Mio. €\nBerufe.                                                                                                    Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Mio. €\nIm Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche\nDarlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen                                               Zu Tit. 681 02\ndem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz.\nVon dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme,\nDarüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren                                              und zwar\nUnternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert\nwerden.                                                                                                     – 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu-\nc) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds,                                                denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost-\ndie mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften-                                                  europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er-\ndem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische                                                möglicht wird,\nBürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der\nKreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger                                                – 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-\nFreier Berufe.                                                                                                 gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit\ngegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in\nd) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung                                                   den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer\nMarkteinführung.                                                                                            – 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship\ne) Umweltschutz/Energieeffizienz                                                                                   Program.\n– Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Abfallvermeidung,                                            Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\n-behandlung und -verwertung,                                                                            die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\ntel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\n– Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen,                                                               Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\n– Maßnahmen zur Energieeffizienz, rationellen Energieverwen-                                              Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\ndung und zum Einsatz regenerativer Energien,                                                            gramme finanziert werden.\n– umweltfreundliche Produktionsanlagen.                                                                   Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-\namerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen\nf)  Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang                                                Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die                                          und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland\nKreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im                                               und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen.\nVerhältnis 1:3 mit Marktmitteln.                                                                           Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für\nneue Förderansätze gewährt werden.                                                                             Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-                                                Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.                                                                         kosten u. Ä. geleistet werden.","2210        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\nKap. 1\nBetrag   Betrag   Ist-Ergebnis\nTitel\nfür      für\nund                                               Zweckbestimmung\n2011     2010        2009\nFunktion\n1 000 €  1 000 €     1 000 €\n1                                                                        2                                                            3        4           5\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      3 600    3 600       2 333\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 500 T€\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 300 T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 300 T€\nJahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1 000 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 000    1 000            0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet\nwerden: 892 01.\nGesamtausgaben  413 600  373 600\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 200    6 200\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 407 400  367 400\nGesamtausgaben  413 600  373 600","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2211\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 03\nDie Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\ndieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\natlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell ge-\nfördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für\nWirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen\nmit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).\nAußer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\ntigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den\nJahren 2011 bis 2014, um auch mehrjährige Projekte fördern zu\nkönnen.\nAus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten\nu. Ä. geleistet werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\n2009 rd. 616 Mio. €.","2212       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\nKap. 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2011      2010         2009\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                   2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            750       750         105\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 000     1 000             0\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    50        50            0\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010 . . . . . . . . . .                                                                    –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         132 713   158 105              0\nGesamtausgaben                      134 513   159 905           105\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          134 513   159 905\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         –         –\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         –         –\nGesamtausgaben                      134 513   159 905","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2213\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu\ngehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des\nERP-Sondervermögens, auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-\nvermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen\nwerden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,\nTagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2011 aufgenommenen Mittel vor-\ngesehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe-\nreich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von\nausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-\nsubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben\ndurch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-\nhaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel\nkönnen auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-\nWirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.","2214        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\nKap. 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                     Zweckbestimmung\n2011      2010         2009\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                           2                                                                                  3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               –         –       1 899\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . .                                                        –         –            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     406 813   406 598      464 327\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     32 663    24 707        3 496\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             52 337    45 000       23 102\n231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel-\nständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . .                                                 56 300    57 200       40 680\na) ERP-Innovationsprogramm:                                                                                    38 980 T€\nb) Sonderfonds Energieeffizienz:                                                                                  8 320 T€\nc) ERP-Startfonds:                                                                                                9 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den\nBundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energie-\neffizienzprogramm sowie des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        –         –\nGesamteinnahmen                       548 113   533 505\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               –         –\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 548 113   533 505\nGesamteinnahmen                       548 113   533 505","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010                                            2215\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vor-\ngesehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung KfW-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209                                 343 T€\nb) Verzinsung Nachrangkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146                             096 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                         51 264 T€\nd) sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         110 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 406 813 T€\nDiese Erträge werden mit einem Anteil von rd. 327,3 Mio. € für Förder-\nmaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über-\nschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs\nder nicht liquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens\nin der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonder-\nvermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von\nrd. 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens\nam haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Aufgrund des\nbestehenden Verlustvortrages sind in 2011 keine Zuschreibungen zu\nerwarten.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-\ngeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-\nsammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-\nvermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nLandesbank Berlin/IBB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       160 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          32 503 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    32 663 T€\nDie Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02.\nZu Tit. 129 01\nDie Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02.\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Fi-\nnanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater\nUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans\nim Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen, im\nRahmen des Energie-Effizienzprogramms durch eine Zinsverbilligung so-\nwie des ERP-Startfonds. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sonderver-\nmögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","2216         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen     Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKap.         Bezeichnung                                          Ausgaben                          und\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €          1 000 €       1 000 €          1 000 €     1 000 €\n1    Investitions- und\nExportfinanzierung            459 150       548 113          134 513           –              6 200     407 400\n2    Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                       88 963\n548 113       548 113          134 513           –              6 200     407 400","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010                                  2217\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                      davon fällig\n31.12.2009\nAusgaben-    eingegangene\nKapitel, Titel (Titelgr.)                                              Verpflichtungen\nsowie                                                soll\nfällig ab 2009   2010         2012          2013     2014 ff.\nZweckbestimmung                                                2011\n(stichwortartig)                                                  b) VE 2010\nc) VE 2011\nin Mio. €\n1                                                  2                3           4           5             6         7\nKap. 1\n892 01 Mittelständische Unternehmen,\nUmweltschutz und Energieeinsparung,\nExportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        17,1     a)          –     –             –             –          –\nb)          –     –             –             –          –\nc)       324,7    –            40,7        47,7       236,3\n682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung . . . . . .                        101,9\n683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   202,4     a)          –     –             –             –          –\nb)          –     –             –             –          –\nc)     1 070,4    –           199,8       179,4       691,2\n862 02 Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . .            85,0     a)          –     –             –             –          –\nb)          –     –             –             –          –\nc)       300      –            80          90         130\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung von Informationsreisen . . . . .                           2,6     a)          5,160 2,060         2,580         0,520      –\nb)          0,000 0,000         0,000         0,000      0,000\nc)          6,200 –             2,060         2,580      1,560\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rah-\nmen des Deutschen Programms\nfür transatlantische Begegnung . . . . . . . .                       3,6     a)          5,100 1,500         1,300         1,300      1,000\nb)          5,100 1,500         1,300         1,300      1,000\nc)          5,100 –             1,500         1,300      2,300\nSumme              412,6     a)         10,260 3,560         3,880         1,820      1,000\nb)          5,100 1,500         1,300         1,300      1,000\nc)     1 706,400  2,060       324,580     319,960   1 059,800\n1 721,760  7,120       329,760     323,080   1 061,800","2218               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2009   am 31.12.2008\n€               €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1 714 197 208   1 583 747 613\nKfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              3 246 588 989   3 246 588 989\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                113 278 036      95 925 753\nC. Sonstige Forderungen                                                                                                                                                        0      55 016 083\n1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                    0\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      0\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     1 082 876 331   1 082 876 331\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                     892 828 078     847 525 452\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 000 000 000   1 000 000 000\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     614 280 731     614 280 731\n5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    177 669 158     177 669 158\n6. ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           4 650 000 000   4 650 000 000\n7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         516 613 234     516 613 234\n8. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 105 622 355     105 622 355\n14 113 954 120  13 975 865 699\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2009\nDarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         6 495 488 €\nZinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             –               –\nGewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           –               –\n6 495 488 €","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010                                                                     2219\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2009\nPassiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2009   am 31.12.2008\n€               €\nA. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           274 377 645     349 377 645\nVermögensabsicherung                                                                                                   274 377 645\nB. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             36 524 842\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13 803 051 633  13 626 488 054\n14 113 954 120  13 975 865 699\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              616 000 000     450 000 000","2220     Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\nAnlage 3\nBericht der KfW\ngemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung\ndes eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens\nIn 2009 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen\nein Finanzierungsvolumen von rd. 3,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief\nsich im genannten Zeitraum auf 399 Mio. EUR.\nDie ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses\nFinanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseiti-\ngen Unterlegung der ERP-Förderkredite.\nDas eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis\n31.12.2009 wie folgt vergütet:\n• Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages\nmit einem Zinssatz von 4,76 %. Die Erträge in Höhe von 221,2 Mio. EUR\nwurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2009 ver-\nwendet.\n• Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit\neinem Zinssatz von 4,5 %. Der Zinsbetrag von 146,1 Mio. EUR wurden\nzusammen mit vom ERP-SV zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von\n31,7 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-SV zur Abdeckung der Förder-\nlasten des ERP-SV verwendet.\nSomit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-\nFörderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der\nBerichterstattung zum 31.12.2009 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschafts-\nprüfer geprüft und bestätigt."]}