{"id":"bgbl1-2010-67-1","kind":"bgbl1","year":2010,"number":67,"date":"2010-12-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/67#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-67-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_67.pdf#page=2","order":1,"title":"Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG)","law_date":"2010-12-21T00:00:00Z","page":2204,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["2204 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010\nErstes Gesetz\nzur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes\n(1. StipG-ÄndG)\nVom 21. Dezember 2010\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz\nbeschlossen:\nArtikel 1\nÄnderung des Stipendienprogramm-Gesetzes\nDas Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) wird wie\nfolgt geändert:\n1. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert:\na) In Satz 1 werden die Wörter „von Bund und Land“ durch die Wörter „vom\nBund“ ersetzt und die Wörter „jeweils um einen Betrag von 75 Euro“ durch\ndie Wörter „um einen Betrag von 150 Euro“ ersetzt.\nb) Satz 2 wird wie folgt gefasst:\n„Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschal in\nHöhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung der jeweiligen\nHöchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 je Hochschule höchstens einge-\nworben werden können.“\n2. § 14 wird wie folgt geändert:\na) Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1 und in Nummer 7 werden die Wörter\n„und zur schrittweisen Erreichung der Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4“\ngestrichen.\nb) Folgender Absatz 2 wird angefügt:\n„(2) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ermäch-\ntigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zu-\nstimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Erreichung der Höchst-\ngrenze nach § 11 Absatz 4 in einer Rechtsverordnung festzulegen.“\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 21. Dezember 2010\nDer Bundespräsident\nChristian Wulff\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nAnnette Schavan"]}