{"id":"bgbl1-2010-63-5","kind":"bgbl1","year":2010,"number":63,"date":"2010-12-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/63#page=72","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-63-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_63.pdf#page=72","order":5,"title":"Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon","law_date":"2010-12-09T00:00:00Z","page":1934,"pdf_page":72,"num_pages":12,"content":["1934         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010\nGesetz\nzur Anpassung von Bundesrecht\nim Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz\nim Hinblick auf den Vertrag von Lissabon\nVom 9. Dezember 2010\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-              5. In § 25 Absatz 1 und Absatz 7 Satz 1 und § 28 Ab-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                          satz 1 Nummer 3 werden nach den Wörtern\n„Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften“ die\nArtikel 1                              Wörter „oder der Europäischen Union“ eingefügt.\nÄnderung des Gentechnikgesetzes                    6. In § 26 werden\n(2121-60-1)\na) in Absatz 1 Satz 1 nach den Wörtern „Rechtsakte\nDas Gentechnikgesetz in der Fassung der Bekannt-                 der Europäischen Gemeinschaften“ die Wörter\nmachung vom 16. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2066),                    „oder der Europäischen Union“ eingefügt,\ndas zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29. Juli\n2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird wie            b) in Absatz 5\nfolgt geändert:                                                     aa) in Satz 2 die Wörter „des Rates oder der\n1. In § 2 Absatz 2 Satz 1, § 14 Absatz 4a Satz 1 und                    Kommission der Europäischen Gemein-\n§ 21 Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „der Kom-                     schaften“ durch die Wörter „oder bis zu\nmission oder des Rates der Europäischen Gemein-                      einem Beschluss der Europäischen Gemein-\nschaften“ durch die Wörter „oder der Beschlüsse der                  schaften oder der Europäischen Union“ er-\nEuropäischen Gemeinschaften oder der Europä-                         setzt und\nischen Union“ ersetzt.                                           bb) in Satz 3 nach dem Wort „Entscheidung“ die\n2. § 16 wird wie folgt geändert:                                        Wörter „oder bis zu diesem Beschluss“ ein-\na) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „EG-Betei-                   gefügt.\nligungsverfahren“ durch die Wörter „EU-Betei-          7. In § 29 Absatz 2 werden die Wörter „Dienststellen\nligungsverfahren“ ersetzt.                                der Europäischen Gemeinschaften“ durch die Wör-\nb) In Absatz 6 werden                                        ter „Dienststellen der Europäischen Union“ ersetzt.\naa) in Satz 1                                          8. In § 30 Absatz 2 Nummer 16 werden\naaa) die Wörter „Kommission der Europä-               a) in Buchstabe a die Wörter „Mitgliedstaaten der\nischen Gemeinschaften“ durch die Wör-               Europäischen Gemeinschaften“ durch die Wörter\nter „Europäischen Kommission“ ersetzt,              „Mitgliedstaaten der Europäischen Union“,\nbbb) jeweils die Wörter „Mitgliedstaaten der          b) in Buchstabe c\nEuropäischen Gemeinschaften“ durch\ndie Wörter „Mitgliedstaaten der Europä-             aa) die Wörter „Kommission der Europäischen\nischen Union“ ersetzt und                               Gemeinschaften“ durch die Wörter „Europä-\nccc) nach dem Wort „Entscheidungen“ die                       ische Kommission“ und\nWörter „oder Beschlüsse“ eingefügt und              bb) die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen\nbb) in Satz 2                                                     Gemeinschaften“ durch die Wörter „Mitglied-\nstaaten der Europäischen Union“\naaa) die Wörter „Kommission der Europä-\nischen Gemeinschaften“ durch die Wör-           ersetzt.\nter „Europäischen Kommission“ ersetzt        9. In § 42 werden die Wörter „Mitgliedstaaten der Eu-\nund                                             ropäischen Gemeinschaften“ durch die Wörter „Mit-\nbbb) nach dem Wort „Entscheidung“ die Wör-            gliedstaaten der Europäischen Union“ ersetzt.\nter „oder in einem Beschluss“ eingefügt.\n3. In § 17b Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „der                                   Artikel 2\nKommission oder des Rates der Europäischen Ge-\nÄnderung des\nmeinschaften“ durch die Wörter „der Europäischen\nEG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes\nGemeinschaft oder der Europäischen Union“ ersetzt.\n(2121-62)\n4. In § 20 Absatz 2 werden die Wörter „der Kommission\noder des Rates der Europäischen Gemeinschaften“              Das     EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz       vom\ndurch die Wörter „oder bis zu einem Beschluss der         22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1244), das zuletzt durch Ar-\nEuropäischen Gemeinschaften oder der Europä-              tikel 2 des Gesetzes vom 1. April 2008 (BGBl. I S. 499,\nischen Union“ ersetzt.                                    919) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010             1935\n1. In der Bezeichnung des Gesetzes werden nach den           4. In § 22c werden\nWörtern „der Europäischen Gemeinschaft“ die Wör-             a) in Absatz 1 und Absatz 6 die Wörter „Kommission\nter „oder der Europäischen Union“ eingefügt.                    der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wör-\n2. In § 1 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Satz 1 werden die              ter „Europäische Kommission“ ersetzt und\nWörter „der Kommission oder des Rates der Euro-              b) in Absatz 8 Nummer 3 nach den Wörtern „Euro-\npäischen Gemeinschaften“ durch die Wörter „oder                 päischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Eu-\neines Beschlusses der Europäischen Gemein-                      ropäischen Union“ eingefügt.\nschaften oder der Europäischen Union“ ersetzt.\n5. In § 53 werden\n3. In § 3a Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „der Kom-\na) der Überschrift die Wörter „oder Unionsrechts“\nmission“ durch die Wörter „oder eines Beschlusses\nangefügt,\nder Europäischen Kommission“ ersetzt.\nb) in den Absätzen 1 bis 3 jeweils nach den Wörtern\n4. In § 5a Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern                 „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder\n„Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften“                   der Europäischen Union“ eingefügt,\ndie Wörter „oder der Europäischen Union“ eingefügt.\nc) in Absatz 4 die Wörter „Richtlinien oder Entschei-\n5. In § 7 Absatz 4 Nummer 1 werden die Wörter „Kom-                dungen der Organe der Europäischen Gemein-\nmission der Europäischen Gemeinschaften“ durch                  schaft“ durch die Wörter „Richtlinien, Entschei-\ndie Wörter „Europäischen Kommission“ ersetzt.                   dungen oder Beschlüssen der Europäischen Uni-\non“ ersetzt.\nArtikel 3\nArtikel 4\nÄnderung des Weingesetzes\nÄnderung des Vorläufigen Tabakgesetzes\n(2125-5-7)\n(2125-40-1-2)\nDas Weingesetz in der Fassung der Bekannt-\nDas Vorläufige Tabakgesetz in der Fassung der Be-\nmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), das zuletzt\nkanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I\ndurch das Gesetz vom 5. August 2010 (BGBl. I S. 1136)\nS. 2296), das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juli 2010\ngeändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n(BGBl. I S. 848) geändert worden ist, wird wie folgt ge-\n1. In der Inhaltsübersicht werden in der den § 53 be-        ändert:\ntreffenden Zeile die Wörter „oder Unionsrecht“ ange-      1. In § 38 Absatz 1, § 46a Absatz 1 Nummer 3 und\nfügt.                                                        Absatz 2 Satz 2, § 50 Absatz 2 Satz 2, Absatz 6,\n2. In § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2, § 3 Ab-               § 56 Absatz 1, den §§ 57, 58 Absatz 2 Nummer 1,\nsatz 5 und 6, § 3a, § 3b Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4        § 59 Absatz 1 und § 60 werden jeweils nach den\nSatz 1, § 7 Absatz 1, § 8 Absatz 2, § 8c Absatz 2,           Wörtern „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter\n§ 13 Absatz 1, § 16 Absatz 3 Nummer 1a und Ab-               „oder der Europäischen Union“ eingefügt.\nsatz 4, § 17 Absatz 3, § 19 Absatz 3 Satz 1 Num-          2. § 38a wird wie folgt geändert:\nmer 2, § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, § 21 Ab-\na) Der Überschrift werden die Wörter „oder Unions-\nsatz 3, § 22a Absatz 1, § 22d Nummer 1, § 23\nrechts“ angefügt.\nAbsatz 1, § 25 Absatz 2 Nummer 1, § 26 Absatz 1,\n§ 27 Absatz 1 Satz 1, § 31 Absatz 1, § 33 Absatz 1           b) In Absatz 1 werden\nNummer 3, Absatz 1a Satz 1 und Absatz 2, § 34                   aa) die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen\nAbsatz 1 Satz 1, § 35 Absatz 1 Nummer 2, § 36                        Gemeinschaft“ durch die Wörter „Mitglied-\nAbsatz 1 Nummer 1, § 48 Absatz 1 Nummer 3                            staaten der Europäischen Union“ ersetzt und\nund 4, § 49 Nummer 6 und 7, § 50 Absatz 2 Num-\nmer 12 und § 51 werden jeweils nach den Wörtern                 bb) nach den Wörtern „Rechtsakten der Organe\n„Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der                     der Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter\nEuropäischen Union“ eingefügt.                                       „oder der Europäischen Union“ eingefügt.\nc) In Absatz 2 werden nach den Wörtern „der Euro-\n3. In § 2 werden\npäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der\na) in Nummer 1 nach den Wörtern „Rechtsakten der                Europäischen Union“ eingefügt.\nEuropäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder            3. § 40 wird wie folgt geändert:\nder Europäischen Union“ eingefügt,\na) Absatz 6 wird wie folgt gefasst:\nb) in Nummer 4, 5 und 6 die Wörter „Europäischen\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Europäischen                    „(6) Die zuständigen Behörden können, soweit\nUnion“ ersetzt und                                           dies zur Einhaltung der Anforderungen nach die-\nsem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes\nc) in Nummer 21                                                 erlassenen Rechtsverordnungen erforderlich oder\ndurch Rechtsakte der Organe der Europäischen\naa) nach den Wörtern „Rechtsakten der Europä-\nGemeinschaft oder der Europäischen Union vor-\nischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der\ngeschrieben ist, Daten, die sie im Rahmen der\nEuropäischen Union“ eingefügt und\nÜberwachung gewonnen haben, den zuständigen\nbb) die Wörter „Zollgebiet der Europäischen Ge-              Behörden anderer Länder, des Bundes oder an-\nmeinschaft“ durch die Wörter „Zollgebiet der             derer Mitgliedstaaten oder der Europäischen\nEuropäischen Union“ ersetzt.                             Kommission mitteilen.“","1936          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010\nb) In Absatz 7 werden die Wörter „Kommission der                  bb) die Wörter „Kommission der Europäischen\nEuropäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter                        Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\n„Europäische Kommission“ ersetzt.                                  ischen Kommission“\n4. In § 43a Satz 1 und § 49 Absatz 2 Satz 2 werden die               ersetzt und\nWörter „Kommission der Europäischen Gemein-\nschaften“ durch die Wörter „Europäische Kommis-                c) in Absatz 8 die Wörter „Kommission der Europä-\nsion“ ersetzt.                                                    ischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Euro-\npäische Kommission“ ersetzt.\n5. § 46b wird wie folgt geändert:\n4. In § 47 Absatz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort\na) Der Überschrift werden die Wörter „oder Unions-\n„gemeinschaftsrechtlicher“ die Wörter „oder uni-\nrechts“ angefügt.\nonsrechtlicher“ eingefügt.\nb) Im Wortlaut werden nach den Wörtern „Europä-\nischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Euro-          5. In § 54 Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „Euro-\npäischen Union“ eingefügt.                                  päischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\nischen Union“ ersetzt.\n6. § 47a wird wie folgt geändert:\n6. § 56 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter\n„Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft“               a) In Absatz 2 Nummer 2 werden nach den Wörtern\ndurch die Wörter „Mitgliedstaat der Europäischen               „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder\nUnion“ ersetzt.                                                der Europäischen Union“ eingefügt.\nb) In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „Europä-               b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Europä-\nischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-                 ischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Euro-\nischen Union“ ersetzt.                                         päischen Union“ ersetzt.\n7. In § 65 Satz 1 werden\nArtikel 5\nÄnderung des                                 a) in Nummer 2\nLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs                       aa) nach den Wörtern „Europäischen Gemein-\n(2125-44)                                        schaft“ die Wörter „oder der Europäischen\nDas Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der                   Union“ eingefügt und\nFassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009                         bb) die Wörter „Organen der Europäischen Ge-\n(BGBl. I S. 2205), das durch die Verordnung vom 3. Au-                   meinschaft“ durch die Wörter „Organen der\ngust 2009 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, wird                    Europäischen Union“ ersetzt.\nwie folgt geändert:\nb) In Nummer 3 werden nach den Wörtern\n1. In § 1 Absatz 3, § 3 Nummer 18, § 14 Absatz 1                    „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder\nNummer 5, § 21 Absatz 3 Satz 2, § 39 Absatz 1                    Europäischen Union“ eingefügt.\nSatz 1 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, § 41 Ab-\nsatz 3 Nummer 2, § 42 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2,           8. In § 68 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „der\nAbsatz 3 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, § 49 Absatz 3               Organe der Europäischen Gemeinschaft“ durch die\nSatz 1 Nummer 1, § 53 Absatz 1 Satz 1, § 55 Ab-               Wörter „der Europäischen Gemeinschaft oder der\nsatz 1 Satz 2 Nummer 2, § 57 Absatz 1, 4 und 5,               Europäischen Union“ ersetzt.\n§ 58 Absatz 3 Nummer 1 und 2, § 59 Absatz 3                9. In § 70 werden\nNummer 1 und 2, § 60 Absatz 4 Nummer 1 und 2\nund § 62 Absatz 1 und 2 werden jeweils nach den               a) in Absatz 1, 6 und 7 jeweils nach den Wörtern\nWörtern „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter                   „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder\n„oder der Europäischen Union“ eingefügt.                         der Europäischen Union“ eingefügt,\n2. In § 25 werden                                                b) in Absatz 3\na) im einleitenden Satzteil und in Nummer 1 jeweils              aa) nach dem Wort „gemeinschaftsrechtlichen“\nnach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft“                      die Wörter „oder unionsrechtlichen“ und\ndie Wörter „oder der Europäischen Union“ und\nbb) nach den Wörtern „Europäischen Gemein-\nb) in Nummer 3 nach dem Wort „gemeinschaft-                          schaft“ die Wörter „oder der Europäischen\nlicher“ die Wörter „oder unionsrechtlicher“                       Union“\neingefügt.                                                       eingefügt,\n3. In § 38 werden\nc) in Absatz 5\na) in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 jeweils\nnach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft“                  aa) die Wörter „der Organe“ gestrichen und\ndie Wörter „oder der Europäischen Union“ ein-                 bb) nach den Wörtern „der Europäischen Ge-\ngefügt,                                                           meinschaft“ die Wörter „oder aus Richtlinien,\nb) in Absatz 7                                                       Beschlüssen oder Entscheidungen der Euro-\npäischen Union“ eingefügt.\naa) die Wörter „der Organe der Europäischen\nGemeinschaft“ durch die Wörter „der Euro-         10. In § 72 Satz 1 werden die Wörter „Kommission der\npäischen Gemeinschaft oder der Europä-                Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter\nischen Union“ und                                     „Europäischen Kommission“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010              1937\nArtikel 6                             meinschaft“ durch die Wörter „Europäischen Union“ er-\nÄnderung des Lebensmittelspezialitätengesetzes              setzt.\n(2125-42)\nArtikel 10\nDas Lebensmittelspezialitätengesetz vom 29. Okto-\nÄnderung des Düngegesetzes\nber 1993 (BGBl. I S. 1814), das zuletzt durch Artikel 54\nder Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407)                                  (7820-15)\ngeändert worden ist, wird wie folgt geändert:                    Das Düngegesetz vom 9. Januar 2009 (BGBl. I\n1. In der Bezeichnung des Gesetzes werden nach den            S. 54, 136), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes\nWörtern „der Europäischen Gemeinschaft“ die Wör-          vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 953) geändert worden ist,\nter „oder der Europäischen Union“ eingefügt.              wird wie folgt geändert:\n2. In § 1 Absatz 1 werden nach den Wörtern „Europä-           1. In § 1 Nummer 4, § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1,\nischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Europä-             §§ 9, 13 und 14 Absatz 2 Nummer 6 werden jeweils\nischen Union“ eingefügt.                                      die Wörter „Europäischen Gemeinschaft“ und die\nWörter „Europäischen Gemeinschaften“ durch die\n3. In § 2 Absatz 1 werden                                         Wörter „Europäischen Gemeinschaft oder der Euro-\na) in Nummer 1 und 3 jeweils die Wörter „Kommis-              päischen Union“ ersetzt.\nsion der Europäischen Gemeinschaft“ durch die          2. In § 12 werden\nWörter „Europäische Kommission“ und\na) in Absatz 1 nach den Wörtern „Europäischen Ge-\nb) die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen                  meinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Mitgliedstaaten               Union“ eingefügt und\nder Europäischen Union“\nb) in Absatz 6\nersetzt.\naa) die Wörter „Rechtsakte der Organe der Euro-\nArtikel 7                                        päischen Gemeinschaft“ durch die Wörter\n„Rechtsakte der Europäischen Union“ und\nÄnderung des Verbraucherinformationsgesetzes\nbb) die Wörter „Kommission der Europäischen\n(2125-46)\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\nIn § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Verbraucherinforma-                      ische Kommission“\ntionsgesetzes vom 5. November 2007 (BGBl. I S. 2558)                 ersetzt.\nwerden nach den Wörtern „Europäischen Gemein-\nschaft“ die Wörter „oder der Europäischen Union“ ein-         3. In § 15 werden\ngefügt.                                                           a) in Absatz 1 die Wörter „Europäischen Gemein-\nschaften“ durch die Wörter „Europäischen Ge-\nArtikel 8                                    meinschaft oder der Europäischen Union“ ersetzt,\nÄnderung des                                 b) in Absatz 2 Nummer 1 und 2 jeweils nach den\nEG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes                       Wörtern „Europäische Gemeinschaft“ die Wörter\n(402-41)                                    „oder der Europäischen Union“ eingefügt,\nDas EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz vom                c) in Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Rechts-\n21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch               akten von Organen der Europäischen Gemein-\nArtikel 2 der Verordnung vom 1. September 2010                       schaft“ durch die Wörter „Rechtsakte der Euro-\n(BGBl. I S. 1259) geändert worden ist, wird wie folgt                päischen Union“ ersetzt und\ngeändert:                                                         d) in Absatz 4 die Wörter „Richtlinien oder Entschei-\n1. In § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 2 und § 12 Absatz 1                  dungen der Organe der Europäischen Gemein-\nund 2 werden jeweils nach den Wörtern „Europä-                   schaft“ durch die Wörter „Richtlinien oder Be-\nischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Europä-                schlüsse der Europäischen Union“ ersetzt.\nischen Union“ eingefügt.\nArtikel 11\n2. In § 2 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter\n„Europäischen Gemeinschaften“ durch die Wörter                         Änderung des Hopfengesetzes\n„Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen                                    (7821-2)\nUnion“ ersetzt.                                              In § 1 des Hopfengesetzes vom 21. Oktober 1996\n3. In § 8 werden die Wörter „Kommission der Europä-           (BGBl. I S. 1530), das zuletzt durch das Gesetz vom\nischen Gemeinschaften“ durch die Wörter „Europä-          1. Juli 2008 (BGBl. I S. 1106) geändert worden ist, wer-\nischen Kommission“ ersetzt.                               den nach den Wörtern „der Europäischen Gemein-\nschaft“ die Wörter „oder der Europäischen Union“ ein-\nArtikel 9                             gefügt.\nÄnderung des GAK-Gesetzes\nArtikel 12\n(7810-2)\nÄnderung des Saatgutverkehrsgesetzes\nIn § 2 Absatz 1 Satz 1 des GAK-Gesetzes in der\nFassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 1988                                            (7822-6)\n(BGBl. I S. 1055), das zuletzt durch Artikel 189 der Ver-        Das Saatgutverkehrsgesetz in der Fassung der Be-\nordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geän-          kanntmachung vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1673), das\ndert worden ist, werden die Wörter „Europäischen Ge-          zuletzt durch Artikel 192 der Verordnung vom 31. Okto-","1938          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010\nber 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird          2. In § 7 Absatz 3 Nummer 2 werden nach den Wörtern\nwie folgt geändert:                                              „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der\n1. In § 1 Absatz 2 Satz 2, § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1          Europäischen Union“ eingefügt.\nund Absatz 3, § 3a Absatz 3 Satz 1, § 3b Absatz 2,\n§ 5 Absatz 1 Nummer 3, § 10 Absatz 2 Nummer 2,                                     Artikel 14\n§ 14b Absatz 3, § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1                      Änderung des Pflanzenschutzgesetzes\nBuchstabe a Doppelbuchstabe cc und Satz 3,                                           (7823-5)\n§ 15a Absatz 1 Satz 2, § 16 Absatz 1 Satz 1 Num-\nmer 1 und 2 und Satz 2, § 19a, § 26 Satz 1, § 30              Das Pflanzenschutzgesetz in der Fassung der Be-\nAbsatz 3 Nummer 2, Absatz 4, 7 und 8, § 35 Ab-             kanntmachung vom 14. Mai 1998 (BGBl. I S. 971, 1527,\nsatz 5, § 36 Absatz 4, § 55 Absatz 1 Satz 1 Num-           3512), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom\nmer 1 sowie in § 61 in der Überschrift und im Wort-        29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird\nlaut werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen         wie folgt geändert:\nGemeinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen            1. In der Inhaltsübersicht werden in der § 15c betref-\nUnion“ eingefügt.                                             fenden Zeile die Wörter „Europäischen Gemein-\n2. In § 2 Absatz 1 werden                                        schaft“ durch die Wörter „Europäischen Union“ er-\nsetzt.\na) in Nummer 16 die Wörter „Kommission der Euro-\npäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Euro-          2. In § 1 Nummer 5, § 5 Absatz 1, § 6a Absatz 3 Satz 3,\npäische Kommission“ und                                    Absatz 4 Nummer 3 Buchstabe a, § 7 Absatz 1\nSatz 2 Nummer 2, § 12 Absatz 3 Satz 2 und Ab-\nb) in Nummer 17 die Wörter „der Europäischen Ge-\nsatz 4, § 17 Absatz 1 Nummer 1, § 33a Absatz 1\nmeinschaft“ durch die Wörter „der Europäischen\nNummer 5 und § 37 Absatz 1 Nummer 2 werden\nUnion“\njeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemein-\nersetzt.                                                      schaft“ die Wörter „oder der Europäischen Union“\n3. In § 59a werden                                               eingefügt.\na) in Absatz 1                                             3. § 4 wird wie folgt geändert:\naa) nach den Wörtern „Rechtsakte der Europä-               a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b wer-\nischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der                den die Wörter „Europäischen Gemeinschaft“\nEuropäischen Union“ eingefügt und                        durch die Wörter „Europäischen Union“ ersetzt.\nbb) die Wörter „Kommission der Europäischen                b) In Absatz 2 werden\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-                  aa) die Wörter „Europäische Gemeinschaft“\nische Kommission“ ersetzt und                                 durch die Wörter „Europäische Union“ und\nb) in Absatz 2 Satz 1 die Wörter „Kommission der\nbb) die Wörter „Europäischen Gemeinschaft“\nEuropäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter\ndurch die Wörter „Europäischen Union“\n„Europäische Kommission“ ersetzt.\nersetzt.\n4. In § 61a werden\n4. In § 15b Absatz 7 werden nach den Wörtern „eine\na) in Satz 1 die Wörter „der Europäischen Gemein-\nEntscheidung der Europäischen Gemeinschaft“ die\nschaft“ durch die Wörter „der Europäischen Uni-\nWörter „oder ein Beschluss der Europäischen Uni-\non“ ersetzt und\non“ eingefügt.\nb) in Satz 2 nach den Wörtern „Europäischen Ge-\n5. In § 15c werden\nmeinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen\nUnion“ eingefügt.                                          a) in der Überschrift die Wörter „Europäischen Ge-\nmeinschaft“ jeweils durch die Wörter „Europä-\nArtikel 13                                   ischen Union“ ersetzt und\nÄnderung des Sortenschutzgesetzes                       b) in Absatz 3 nach den Wörtern „eine Entscheidung\n(7822-7)                                   der Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter\n„oder ein Beschluss der Europäischen Union“\nDas Sortenschutzgesetz in der Fassung der Be-\neingefügt.\nkanntmachung vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I\nS. 3164), das zuletzt durch Artikel 83e des Gesetzes          6. In § 16a Absatz 3, § 32a, § 33 Absatz 2 Nummer 10\nvom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert                 und 11 und § 45 Absatz 7 werden jeweils die Wörter\nworden ist, wird wie folgt geändert:                             „Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter\n„Europäischen Union“ ersetzt.\n1. In § 6 werden\n7. § 23 Absatz 3 Satz 1 werden\na) in Absatz 1 Nummer 1 und 2 jeweils die Wörter\n„Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter               a) in Nummer 1 nach den Wörtern „Europäischen\n„Europäischen Union“ und                                      Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Europä-\nb) in Absatz 2 Nummer 3 die Wörter „des Artikels 58              ischen Union“ eingefügt und\nAbs. 2 des Vertrages zur Gründung der Europä-              b) die Wörter „außerhalb der Europäischen Gemein-\nischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „des Ar-                schaft“ durch die Wörter „außerhalb der Europä-\ntikels 54 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeits-            ischen Union“ ersetzt.\nweise der Europäischen Union“                           8. § 31d Absatz 1 Nummer 2, § 38 Absatz 2 Satz 1 und\nersetzt.                                                      § 38b werden jeweils die Wörter „Kommission der","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010              1939\nEuropäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter                1. In der Inhaltsübersicht wird in der § 30 betreffenden\n„Europäische Kommission“ ersetzt.                             Zeile das Wort „Gemeinschaftsrechts“ durch das\n9. § 38a wird wie folgt geändert:                                Wort „Unionsrechts“ ersetzt.\na) In Absatz 1 werden                                      2. In § 2 Nummer 18 Buchstabe b und im abschließen-\nden Satzteil werden jeweils die Wörter „Europä-\naa) die Wörter „Kommission der Europäischen\nischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\nischen Union“ ersetzt.\nische Kommission“ und\nbb) jeweils die Wörter „Rechtsakte der Europä-          3. In § 3 Absatz 1, § 7 Absatz 1, 3 und 4, § 8 Absatz 1\nischen Gemeinschaft“ durch die Wörter                 Nummer 1, 2, 3 und 5, § 12 Satz 1 Nummer 2, § 13\n„Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft             Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2\noder der Europäischen Union“                          Buchstabe a und Nummer 4, § 15 Absatz 1 Satz 1\nNummer 3 und Absatz 4, § 18 Absatz 1 Nummer 1\nersetzt.                                                   und 3, §§ 20 und 22 Absatz 1 Satz 1 sowie in § 27\nb) In Absatz 2 werden                                         Absatz 1 und 2 Satz 1 werden jeweils nach den Wör-\naa) die Wörter „Rechtsakte der Organe der Euro-            tern „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder\npäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter               der Europäischen Union“ eingefügt.\n„Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft          4. In § 5 werden\noder der Europäischen Union“ und\na) in Absatz 4 Satz 1 nach den Wörtern „Rechtsakte\nbb) die Wörter „Kommission der Europäischen\nder Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\n„oder der Europäischen Union“ eingefügt,\nische Kommission“\nersetzt.                                                   b) in Absatz 5 die Wörter „Kommission der Europä-\nischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\nArtikel 15                                  ischen Kommission“ ersetzt.\nÄnderung des                            5. In § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 werden\nLegehennenbetriebsregistergesetzes\na) die Wörter „Einrichtungen der Europäischen Ge-\n(7824-7)                                  meinschaft“ durch die Wörter „Einrichtungen der\nDas Legehennenbetriebsregistergesetz vom 12. Sep-                Europäischen Union“ ersetzt und\ntember 2003 (BGBl. I S. 1894), das zuletzt durch das\nGesetz vom 10. Februar 2008 (BGBl. I S. 130) geändert            b) nach den Wörtern „Rechtsakten der Europä-\nworden ist, wird wie folgt geändert:                                ischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Euro-\npäischen Union“ eingefügt.\n1. In § 1 Absatz 1 Satz 2 werden nach den Wörtern\n„der Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder           6. In § 19 Absatz 1 werden\nEuropäischen Union“ eingefügt.\na) jeweils in Satz 1 Nummer 1 und Satz 3 nach den\n2. § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:                    Wörtern „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter\n„2. registrierte Daten den zuständigen Behörden an-              „oder der Europäischen Union“ eingefügt und\nderer Länder und anderer Mitgliedstaaten der              b) in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a die Wörter\nEuropäischen Union (Mitgliedstaaten), dem Bun-               „Kommission der Europäischen Gemeinschaft“\ndesministerium für Ernährung, Landwirtschaft                 durch die Wörter „Europäische Kommission“ er-\nund Verbraucherschutz (Bundesministerium) und                setzt.\nden Organen und Einrichtungen der Europä-\nischen Union, soweit dies zur Erfüllung von durch      7. In § 23 werden\nRechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder\nder Europäischen Union im Anwendungsbereich               a) in Absatz 3\ndes § 1 Absatz 1 Satz 1 vorgeschriebene Be-                  aa) nach den Wörtern „Rechtsakte der Europä-\nrichts- und Mitteilungspflichten erforderlich ist.“               ischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der\n3. In § 7 Absatz 3 werden die Wörter „Kommission der                     Europäischen Union“ eingefügt und\nEuropäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter\nbb) die Wörter „der Kommission der Europä-\n„Europäischen Kommission“ ersetzt.\nischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „der\n4. In § 9 Satz 1 werden die Wörter „Europäischen Ge-                     Europäischen Kommission“ ersetzt und\nmeinschaft“ durch die Wörter „Europäischen Union“\nersetzt.                                                      b) in Absatz 4 Satz 1 die Wörter „der Kommission\nder Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wör-\nArtikel 16                                  ter „der Europäischen Kommission“ ersetzt.\nÄnderung des Tierzuchtgesetzes                    8. In § 25 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Kommis-\n(7824-8)                               sion der Europäischen Gemeinschaft“ durch die\nWörter „Europäischen Kommission“ ersetzt.\nDas Tierzuchtgesetz vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I\nS. 3294), das durch die Verordnung vom 20. August             9. In § 30 werden in der Überschrift und in Absatz 3\n2008 (BGBl. I S. 1749) geändert worden ist, wird wie             jeweils das Wort „Gemeinschaftsrechts“ durch das\nfolgt geändert:                                                  Wort „Unionsrechts“ ersetzt.","1940         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010\nArtikel 17                              b) die Wörter „Kommission der Europäischen Ge-\nÄnderung der Bundes-Tierärzteordnung                        meinschaft“ durch die Wörter „Europäischen\nKommission“ ersetzt.\n(7830-1)\n6. In § 82 Satz 1 und § 83 Absatz 1 Satz 2 werden\nDie Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Be-           jeweils die Wörter „Kommission der Europäischen\nkanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I                     Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europäischen\nS. 1193), die zuletzt durch die Verordnung vom 11. De-          Kommission“ ersetzt.\nzember 2007 (BGBl. I S. 2882) geändert worden ist,\nwird wie folgt geändert:\nArtikel 19\n1. In § 2 Absatz 3 Satz 1 und § 11a Absatz 1 Satz 1                               Änderung des\nwird jeweils die Angabe „des Artikels 50 des EG-Ver-        Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes\ntrages“ durch die Wörter „der Vorschriften des Ver-\ntrages über die Arbeitsweise der Europäischen Uni-                                (7831-12)\non“ ersetzt.                                                 Das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz\n2. In § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 werden die Wör-          vom 25. Januar 2004 (BGBl. I S. 82), das zuletzt durch\nter „Europäischen Gemeinschaften“ durch die Wör-          Artikel 2 der Verordnung vom 7. Mai 2009 (BGBl. I\nter „Europäischen Union“ ersetzt.                         S. 1044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n1. In den §§ 1, 2, 11 Absatz 2 Satz 2, § 13 Absatz 3\nArtikel 18                              Nummer 2 und § 14 Absatz 1 Nummer 9, Absatz 2\nNummer 6 und Absatz 4 werden jeweils nach den\nÄnderung des Tierseuchengesetzes\nWörtern „Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter\n(7831-1)                               „oder der Europäischen Union“ eingefügt.\nDas Tierseuchengesetz in der Fassung der Bekannt-         2. In § 12 Absatz 4 werden die Wörter „Kommission der\nmachung vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1260, 3588),              Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter\ndas zuletzt durch Artikel 1 § 5 Absatz 3 des Gesetzes           „Europäischen Kommission“ ersetzt.\nvom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert\nworden ist, wird wie folgt geändert:                                                Artikel 20\n1. In § 1 Absatz 2 werden                                              Änderung des Tierschutzgesetzes\na) in Nummer 8 und 9 jeweils die Wörter „Europä-                                   (7833-3)\nischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\nDas Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekannt-\nischen Union“ und\nmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313),\nb) in Nummer 11 die Wörter „Europäische Gemein-           das zuletzt durch das Gesetz vom 15. Juli 2009 (BGBl. I\nschaft“ durch die Wörter „Europäische Union“           S. 1950) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\nersetzt.                                                  1. In § 2a Absatz 2 Satz 2 Nummer 7, § 7 Absatz 5\n2. In § 2 Absatz 1, § 4 Absatz 2 Satz 4, § 7 Absatz 1a          Satz 2 Nummer 2, § 16f Absatz 3, § 18 Absatz 3\nNummer 1 Buchstabe a und Absatz 2 Satz 1, § 17c              Nummer 1 und 2, den §§ 18a und 19 Absatz 2 Num-\nAbsatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 68 Absatz 1 Nummer 2,            mer 1 und 2 und den §§ 21a und 21b werden jeweils\n§ 69 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b,             nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft“ die\nden §§ 72c und 76 Absatz 2 Nummer 6, den §§ 78b,             Wörter „oder der Europäischen Union“ eingefügt.\n78c und 79 Absatz 1a Satz 1 und den §§ 79b und 80         2. In § 8 Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und c\nSatz 1 Nummer 6 werden jeweils nach den Wörtern              werden jeweils die Wörter „eines Organs der Euro-\n„Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der             päischen Gemeinschaften“ durch die Wörter „der\nEuropäischen Union“ eingefügt.                               Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen\n3. § 73 wird wie folgt geändert:                                Union“ ersetzt.\na) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „Europä-           3. § 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Euro-           a) In Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „Europä-\npäischen Union“ eingefügt.                                   ischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\nb) In Absatz 3 werden die Wörter „Kommission der                ischen Union“ ersetzt.\nEuropäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter               b) In Satz 2 wird das Wort „Gemeinschaftsrecht“\n„Europäischen Kommission“ ersetzt.                           durch das Wort „Unionsrecht“ ersetzt.\n4. In § 73a Nummer 2 werden                                  4. In § 13 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „Europä-\na) das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt und               ischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Europä-\nischen Union“ ersetzt.\nb) nach dem Wort „Rechtsverordnungen“ die Wörter\n„oder unmittelbar geltenden Rechtsakten der            5. In § 16 Absatz 3 Satz 1 werden\nEuropäischen Gemeinschaft oder der Europä-                a) die Wörter „Kommission der Europäischen Ge-\nischen Union im Anwendungsbereich dieses Ge-                 meinschaft“ durch die Wörter „Europäischen\nsetzes“ eingefügt.                                           Kommission“ und\n5. In § 81 Absatz 3 werden                                      b) die Wörter „Mitgliedstaaten der Europäischen\na) nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen                Gemeinschaft“ durch die Wörter „Mitgliedstaaten\nGemeinschaft“ die Wörter „oder der Europä-                   der Europäischen Union“\nischen Union“ eingefügt und                               ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010            1941\n6. In § 16g Satz 1 und § 16i Absatz 1 Satz 2 werden                                  Artikel 23\njeweils die Wörter „Kommission der Europäischen                       Änderung des Fleischgesetzes\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Europäischen\n(7843-6)\nKommission“ ersetzt.\nDas Fleischgesetz vom 9. April 2008 (BGBl. I S. 714,\n1025) wird wie folgt geändert:\nArtikel 21\n1. In § 4 Absatz 6 Satz 1 und § 15 Satz 1 werden je-\nÄnderung des Marktstrukturgesetzes                     weils die Wörter „Europäischen Gemeinschaft“\n(7840-3)                              durch die Wörter „Europäischen Union“ ersetzt.\nDas Marktstrukturgesetz in der Fassung der Be-            2. In § 11 Absatz 2 werden die Wörter „Kommission der\nkanntmachung vom 26. September 1990 (BGBl. I                    Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter\nS. 2134), das zuletzt durch Artikel 197 der Verordnung          „Europäischen Kommission“ ersetzt.\nvom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert wor-         3. In § 12 Absatz 1 werden\nden ist, wird wie folgt geändert:                               a) im einleitenden Satzteil nach den Wörtern „Euro-\n1. In § 2 Absatz 2 werden                                          päischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der\nEuropäischen Union“ eingefügt und\na) in Satz 1 Nummer 1 die Wörter „Rechtsakten des\nb) in Nummer 4 die Wörter „Europäischen Gemein-\nRates oder der Kommission der Europäischen\nschaft“ durch die Wörter „Europäischen Union“\nGemeinschaften“ durch die Wörter „Rechtsakte\nersetzt.\nder Europäischen Gemeinschaft oder der Euro-\npäischen Union“ und                                    4. In § 13 Absatz 2 werden nach den Wörtern „Euro-\npäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Euro-\nb) in Satz 3 die Wörter „Rechtsakte des Rates oder           päischen Union“ eingefügt.\nder Kommission“ durch die Wörter „Rechtsakte\nder Europäischen Gemeinschaft oder der Euro-                                   Artikel 24\npäischen Union“\nÄnderung des Marktorganisationsgesetzes\nersetzt.                                                                           (7847-11)\n2. In § 7 Absatz 1 und 2 werden die Wörter „Rechtsakte          Das Marktorganisationsgesetz in der Fassung der\ndes Rates oder der Kommission“ durch die Wörter           Bekanntmachung vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1847),\n„Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder            das zuletzt durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I\nder Europäischen Union“ ersetzt.                          S. 2314) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:\n3. In § 11 Absatz 4 werden die Wörter „Rechtsakten           1. § 1 wird wie folgt geändert:\ndes Rates oder der Kommission“ durch die Wörter              a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „zur Grün-\n„Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder                 dung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Ver-\nder Europäischen Union“ ersetzt.                                trag)“ die Wörter „oder in Anhang I des Vertrages\nüber die Arbeitsweise der Europäischen Union\nArtikel 22                                 (AEU-Vertrag)“ eingefügt.\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nÄnderung des Milch- und Margarinegesetzes\naa) In Nummer 1 werden nach den Wörtern „EG-\n(7842-10)                                     Vertrages“ die Wörter „ , des Vertrages über\nDas Milch- und Margarinegesetz vom 25. Juli 1990                    die Europäische Union (EU-Vertrag) sowie die\n(BGBl. I S. 1471), das zuletzt durch Artikel 13 des Ge-                Bestimmungen des AEU-Vertrages“ einge-\nsetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert                     fügt.\nworden ist, wird wie folgt geändert:                               bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:\n1. In § 8 Nummer 2, § 9 Absatz 2 Nummer 4 und § 10                     „2. die Bestimmungen in Verträgen, ein-\nwerden jeweils nach den Wörtern „der Europäischen                       schließlich der zu ihnen gehörigen Akte\nGemeinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen                         mit Protokollen, die\nUnion“ eingefügt.                                                       a) auf Grund des EG-Vertrages oder\n2. In § 12 werden                                                          b) auf Grund des EU-Vertrages oder des\nAEU-Vertrages zustande gekommen\na) in der Überschrift das Wort „Gemeinschaftsrecht“                        sind oder zu deren Erweiterung, Ergän-\ndurch das Wort „Unionsrecht“,                                           zung oder Durchführung oder zur Be-\nb) die Wörter „der Europäischen Wirtschaftsgemein-                         gründung einer Assoziation, Präferenz\nschaft“ durch die Wörter „der Europäischen Uni-                         oder Freihandelszone abgeschlossen\non“ und                                                                 und im Bundesgesetzblatt, im Bundes-\nanzeiger, elektronischen Bundesan-\nc) die Wörter „Verordnungen, Richtlinien oder Ent-                         zeiger oder im Amtsblatt der Europä-\nscheidungen des Rates oder der Kommission                               ischen Union veröffentlicht und als in\nder Europäischen Gemeinschaften“ durch die                              Kraft getreten bekannt gegeben sind,“.\nWörter „Rechtsakten der Europäischen Gemein-\ncc) In Nummer 3 werden die Wörter „des Rates\nschaft oder der Europäischen Union“\noder der Kommission der Europäischen Ge-\nersetzt.                                                            meinschaften“ durch die Wörter „der Europä-","1942          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010\nischen Gemeinschaften oder der Europä-                                     Artikel 26\nischen Union“ ersetzt.\nÄnderung des Gesetzes\n2. § 9b Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                  zur Gleichstellung stillgelegter\na) Im einleitenden Satzteil werden die Wörter „Euro-              und landwirtschaftlich genutzter Flächen\npäischen Gemeinschaften“ durch die Wörter                                        (7847-18)\n„Europäischen Union“ ersetzt.\nIn § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur\nb) In Nummer 1 Buchstabe a werden die Wörter               Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich ge-\n„Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter            nutzter Flächen vom 10. Juli 1995 (BGBl. I S. 910),\n„Europäischen Union“ ersetzt.                           das durch Artikel 62a des Gesetzes vom 13. April 2006\n3. In § 27 Absatz 1 werden die Wörter „vom Rat oder           (BGBl. I S. 855) geändert worden ist, werden jeweils\nder Kommission“ durch die Wörter „von Organen der          1. die Wörter „der Organe“ gestrichen und\nEuropäischen Union“ ersetzt.\n2. nach den Wörtern „der Europäischen Gemein-\n4. In § 28 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Gemein-\nschaften“ die Wörter „oder der Europäischen Union“\nschaft“ durch das Wort „Europäischen Union“ er-\neingefügt.\nsetzt.\n5. In § 39 werden                                                                     Artikel 27\na) nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft“\nÄnderung des\ndie Wörter „oder Europäischen Union“ eingefügt\nRindfleischetikettierungsgesetzes\nund\n(7847-19)\nb) die Wörter „Handel der Gemeinschaft“ durch die\nWörter „Handel der Europäischen Gemeinschaft               Das Rindfleischetikettierungsgesetz vom 26. Februar\noder der Europäischen Union“ ersetzt.                   1998 (BGBl. I S. 380), das zuletzt durch Artikel 1 des\n6. In § 40 werden                                             Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2539) geändert\nworden ist, wird wie folgt geändert:\na) in Absatz 1 nach den Wörtern „Europäischen Ge-\nmeinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen           1. In der Bezeichnung des Gesetzes werden\nUnion“ eingefügt und                                        a) in der Langbezeichnung nach den Wörtern „der\nb) in Absatz 2 Satz 1 die Wörter „vom Rat oder der                Europäischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder\nKommission auf Grund der Beitrittsakte oder                    der Europäischen Union“ eingefügt und\nder Protokolle zum Beitrittsvertrag erlassenen\nb) der Klammerzusatz „(Rindfleischetikettierungs-\nRechtsakte“ durch die Wörter „auf Grund der Bei-\ngesetz)“ durch den Klammerzusatz „(Rindfleisch-\ntrittsakte oder der Protokolle zum Beitrittsvertrag\netikettierungsgesetz – RiFlEtikettG)“ ersetzt.\nerlassenen Rechtsakten der Europäischen Ge-\nmeinschaften oder der Europäischen Union“ er-           2. In § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und 2, § 3a Absatz 1\nsetzt.                                                      Nummer 1 und Absatz 2 Satz 2 Nummer 1, § 4a Ab-\nsatz 1 Satz 1 und Absatz 6, § 8 Absatz 1 und Ab-\nArtikel 25                                satz 2 Satz 1, § 9 Absatz 1, § 10 Absatz 1 und 3\nwerden jeweils nach den Wörtern „Europäischen\nÄnderung des Gesetzes\nGemeinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen\nüber Meldungen über Marktordnungswaren\nUnion“ eingefügt.\n(7847-12)\n3. In § 4 werden\n§ 15 des Gesetzes über Meldungen über Marktord-\nnungswaren in der Fassung der Bekanntmachung vom                  a) in Absatz 1 Nummer 2 die Wörter „Kommission\n26. November 2008 (BGBl. I S. 2260) wird wie folgt ge-               der Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wör-\nändert:                                                              ter „Europäische Kommission“ ersetzt und\n1. In Absatz 1 Nummer 1 werden                                    b) in Absatz 2 Satz 1 nach den Wörtern „Europä-\nischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Euro-\na) die Wörter „Anhang I des Vertrages zur Gründung\npäischen Union“ eingefügt.\nder Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wör-\nter „Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise       4. In § 6 Absatz 2 werden\nder Europäischen Union“,\na) nach den Wörtern „Europäische Gemeinschaft“\nb) die Wörter „der Rat oder die Kommission der                    die Wörter „oder der Europäischen Union“ einge-\nEuropäischen Gemeinschaften“ durch die Wörter                  fügt und\n„Organe der Europäischen Union“ und\nb) die Wörter „Kommission der Europäischen Ge-\nc) das Wort „erlässt“ durch das Wort „erlassen“                   meinschaft“ durch die Wörter „Europäischen\nersetzt.                                                          Kommission“ ersetzt.\n2. In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „Europäischen         5. In § 7 Satz 1 werden die Wörter „Kommission der\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Europäischen Uni-              Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter\non“ ersetzt.                                                   „Europäischen Kommission“ ersetzt.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010            1943\nArtikel 28                                                   Artikel 33\nÄnderung des                                     Änderung des Öko-Landbaugesetzes\nRinderregistrierungsdurchführungsgesetzes                                       (7847-31)\n(7847-20)                              Das Öko-Landbaugesetz vom 7. Dezember 2008\nIn der Langbezeichnung des Gesetzes, in § 1 Ab-           (BGBl. I S. 2358) wird wie folgt geändert:\nsatz 1 Satz 1 und in § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2            1. In der Bezeichnung des Gesetzes werden in der\ndes Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes in der            Langbezeichnung die Wörter „Europäischen Ge-\nFassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 2004                    meinschaft“ durch die Wörter „Europäischen Union“\n(BGBl. I S. 1280), das zuletzt durch Artikel 3 des Geset-       ersetzt.\nzes vom 6. März 2009 (BGBl. I S. 438) geändert worden\nist, werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen           2. In § 1, § 2 Absatz 2 Nummer 4, § 5 Absatz 2 Satz 1,\nGemeinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen Uni-            § 6 Absatz 1 und 4 und § 7 Absatz 1 Nummer 2\non“ eingefügt.                                                  werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen\nGemeinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen\nArtikel 29                              Union“ eingefügt.\nÄnderung des Öko-Kennzeichengesetzes                  3. In § 9 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Kommis-\nsion der Europäischen Gemeinschaft“ durch die\n(7847-21)\nWörter „Europäischen Kommission“ ersetzt.\nIn § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Öko-Kennzeichen-             4. In § 11 werden\ngesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom\n20. Januar 2009 (BGBl. I S. 78) werden die Wörter               a) in Absatz 1 Nummer 5 das Wort „Gemeinschafts-\n„Europäischen Gemeinschaft“ durch die Wörter „Euro-                 recht“ durch die Wörter „Gemeinschafts- oder\npäischen Union“ ersetzt.                                            das Unionsrecht“ ersetzt und\nb) in Absatz 2\nArtikel 30\naa) in Nummer 1 nach den Wörtern „Europä-\nÄnderung des                                       ischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der\nAgrarabsatzförderungsdurchführungsgesetzes                          Europäischen Union“ eingefügt und\n(7847-24)                                  bb) in Nummer 2 die Wörter „Europäischen Ge-\nDas      Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz                    meinschaft“ durch die Wörter „Europäischen\nvom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2688), das zuletzt durch                  Union“ ersetzt.\nArtikel 206 der Verordnung vom 31. Oktober 2006\n(BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt                                Artikel 34\ngeändert:                                                               Änderung des Schulobstgesetzes\n1. In der Bezeichnung des Gesetzes werden in der                                      (7847-32)\nLangbezeichnung nach den Wörtern „der Europä-\nDas Schulobstgesetz vom 24. September 2009\nischen Gemeinschaft“ die Wörter „oder der Europä-\nischen Union“ eingefügt.                                 (BGBl. I S. 3152) wird wie folgt geändert:\n2. In § 1 werden nach den Wörtern „Europäischen Ge-          1. In § 1, § 3 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1\nsowie in § 4 Absatz 3 Satz 1 werden jeweils die Wör-\nmeinschaft“ die Wörter „oder der Europäischen Uni-\nter „Kommission der Europäischen Gemeinschaften“\non“ eingefügt.\ndurch die Wörter „Europäische Kommission“ ersetzt.\nArtikel 31                           2. In § 5 werden die Wörter „Organe der Europäischen\nGemeinschaft“ durch die Wörter „Organe der Euro-\nÄnderung des\npäische Union“ ersetzt.\nDirektzahlungen-Verpflichtungengesetzes\n(7847-27)                                                   Artikel 35\nIn § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, in § 4 Absatz 5                  Änderung des Handelsklassengesetzes\nsowie in § 5 Absatz 2a Nummer 1 des Direktzahlungen-\n(7849-2)\nVerpflichtungengesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 28. April 2010 (BGBl. I S. 588) werden              Das Handelsklassengesetz in der Fassung der Be-\njeweils nach dem Wort „Rechtsakte“ die Wörter „der           kanntmachung vom 23. November 1972 (BGBl. I\nEuropäischen Gemeinschaften oder“ eingefügt.                 S. 2201), das zuletzt durch Artikel 209 der Verordnung\nvom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert wor-\nArtikel 32                           den ist, wird wie folgt geändert:\nÄnderung des                            1. § 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nAgrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes               a) In Satz 1 werden\n(7847-30)                                  aa) im einleitenden Satzteil die Wörter „Verord-\nIn § 1 Nummer 1 und 2 des Agrar- und Fischerei-                      nungen des Rates oder der Kommission der\nfonds-Informationen-Gesetzes vom 26. November                           Europäischen Gemeinschaften“ durch die\n2008 (BGBl. I S. 2330) werden jeweils nach den Wör-                     Wörter „Rechtsakten der Europäischen Ge-\ntern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften“                       meinschaft oder der Europäischen Union“\ndie Wörter „oder der Europäischen Union“ eingefügt.                     und","1944          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010\nbb) in Nummer 2 jeweils die Wörter „Verordnun-                                Artikel 38\ngen des Rates oder der Kommission“ durch                     Änderung des Bundesjagdgesetzes\ndie Wörter „Rechtsakten der Europäischen\nGemeinschaft oder der Europäischen Union“                                    (792-1)\nDas Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekannt-\nersetzt.\nmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849),\nb) In Satz 2 werden                                       das zuletzt durch Artikel 87 des Gesetzes vom 8. De-\nzember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist,\naa) die Wörter „in Satz 1 genannten Verordnun-         wird wie folgt geändert:\ngen des Rates oder der Kommission“ durch\ndie Wörter „in Satz 1 genannten Rechtsakten        1. In § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 werden die Wör-\nder Europäischen Gemeinschaft oder der Eu-            ter „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ durch\nropäischen Union“ und                                 die Wörter „Europäischen Union“ ersetzt.\n2. In § 36 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „des Ra-\nbb) die Wörter „vom Rat oder der Kommission er-\ntes oder der Kommission der Europäischen Gemein-\nlassenen Verordnungen“ durch die Wörter\nschaften“ durch die Wörter „der Europäischen Ge-\n„Rechtsakten der Europäischen Gemein-\nmeinschaft oder der Europäischen Union“ ersetzt.\nschaft oder der Europäischen Union“\nersetzt.                                                                      Artikel 39\n2. In § 2 Absatz 2 Nummer 4 und 5 werden jeweils die                    Änderung des Seefischereigesetzes\nWörter „Vorschriften des Rates oder der Kommis-                                    (793-12)\nsion der Europäischen Gemeinschaften“ durch die\nDas Seefischereigesetz in der Fassung der Bekannt-\nWörter „Rechtsakte der Europäischen Gemein-\nmachung vom 6. Juli 1998 (BGBl. I S. 1791), das zuletzt\nschaften oder der Europäischen Union“ ersetzt.\ndurch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2010\n3. In § 5 Absatz 1 werden die Wörter „Verordnungen            (BGBl. I S. 1160) geändert worden ist, wird wie folgt\ndes Rates oder der Kommission der Europäischen            geändert:\nGemeinschaften“ durch die Wörter „Rechtsakte der          1. § 1 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\nEuropäischen Gemeinschaften oder der Europä-\nischen Union“ ersetzt.                                          „(3) Fischereirecht der Europäischen Union im\nSinne dieses Gesetzes sind die einschlägigen Be-\n4. In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „Verordnungen               stimmungen des Vertrages über die Arbeitsweise\ndes Rates oder der Kommission der Europäischen               der Europäischen Union sowie die Rechtsakte der\nGemeinschaften“ durch die Wörter „Rechtsakte der             Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen\nEuropäischen Gemeinschaften oder der Europä-                 Union, die die Ausübung der Seefischerei im Hin-\nischen Union“ ersetzt.                                       blick auf den Schutz der Fischbestände und die Er-\nhaltung der biologischen Schätze des Meeres, die\nArtikel 36                               Überwachung der Ausübung der Seefischerei oder\ndie Strukturpolitik der Europäischen Union für die\nÄnderung des Agrarstatistikgesetzes                    Fischwirtschaft regeln.“\n(7860-9)                            2. In § 2 werden im einleitenden Satzteil die Wörter\nDas Agrarstatistikgesetz in der Fassung der Be-               „gemeinschaftlichen Fischereirechts“ durch die Wör-\nkanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I                      ter „Fischereirechts der Europäischen Union“ er-\nS. 3886), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juli          setzt.\n2010 (BGBl. I S. 953) geändert worden ist, wird wie           3. In § 3 Absatz 1 werden\nfolgt geändert:                                                  a) in Satz 1 und 6 jeweils die Wörter „gemeinschaft-\n1. In § 20a Absatz 1, § 71 Absatz 1 Nummer 2 und § 93               lichen Fischereirechts“ durch die Wörter „Fische-\nAbsatz 2 Nummer 6 werden jeweils nach den Wör-                  reirechts der Europäischen Union“ und\ntern „Europäischen Gemeinschaften“ die Wörter                b) in Satz 5 Nummer 3 die Wörter „gemeinschaftlich\n„oder der Europäischen Union“ eingefügt.                        festgesetzte“ durch die Wörter „durch in § 1 Ab-\n2. In § 94a Nummer 1 Buchstabe c werden nach den                    satz 3 bezeichnete Rechtsakte festgesetzte“\nWörtern „der Europäischen Gemeinschaft“ die Wör-             ersetzt.\nter „oder der Europäischen Union“ eingefügt.              4. In § 4 Satz 1 werden die Wörter „gemeinschaftlichen\nFischereirecht“ durch die Wörter „Fischereirecht der\nArtikel 37                               Europäischen Union“ ersetzt.\nÄnderung des Forstvermehrungsgutgesetzes                 5. In § 5 werden\n(790-19)                               a) in Absatz 1 Satz 1 die Wörter „gemeinschaftliche\nFischereirecht“ durch die Wörter „Fischereirecht\nIn den §§ 3 und 13 Absatz 2 Satz 1 Forstvermeh-                  der Europäischen Union“,\nrungsgutgesetz vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658),\ndas durch Artikel 214 der Verordnung vom 31. Oktober             b) in Absatz 2 Satz 1\n2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, werden je-              aa) in Nummer 1 und 2 jeweils die Wörter „Euro-\nweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft“                       päischen Wirtschaftsgemeinschaft“ durch die\ndie Wörter „oder der Europäischen Union“ eingefügt.                      Wörter „Europäischen Union“ und","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010                    1945\nbb) die Wörter „gemeinschaftlichen Fischerei-                   desrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesminis-\nrechts“ durch die Wörter „Fischereirechts                  teriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-\nder Europäischen Union“ und                                schutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon geän-\nc) in Absatz 3 Satz 1 die Wörter „gemeinschaft-                    derten Gesetze erlassen worden sind, die Anpassungen\nlichen Fischereirechts“ durch die Wörter „Fische-               vorzunehmen, die erforderlich sind, um die jeweilige\nreirechts der Europäischen Union“                               Rechtsverordnung an die Änderungen des ermäch-\ntigenden Gesetzes durch das vorstehend bezeichnete\nersetzt.                                                           Gesetz anzupassen.\n6. In § 6 Absatz 1 Satz 3, § 9 Absatz 1 Nummer 5 und\nAbsatz 4 sowie in § 10 werden jeweils die Wörter                                              Artikel 41\n„gemeinschaftlichen Fischereirechts“ durch die Wör-\nter „Fischereirechts der Europäischen Union“ er-                               Neubekanntmachungserlaubnis\nsetzt.\nDas Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-\nschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wort-\nArtikel 40\nlaut der durch die Artikel 1 bis 39 geänderten Gesetze\nGesetz                                      in der ab dem 15. Dezember 2010 geltenden Fassung\nzur Anpassung von Rechtsverordnungen                           im Bundesgesetzblatt bekannt machen.\nim Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-\nArtikel 42\nschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon\n(BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz)                                     Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nDas Bundesministerium für Ernährung, Landwirt-\n(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung\nschaft und Verbraucherschutz wird ermächtigt, un-\nin Kraft.\nbeschadet der bestehenden Ermächtigungen durch\nRechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates                           (2) Das BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungs-\nin Rechtsverordnungen, die auf Grund der durch die                     gesetz vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1945)\nArtikel 1 bis 39 des Gesetzes zur Anpassung von Bun-                   tritt am 31. Dezember 2011 außer Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 9. Dezember 2010\nDer Bundespräsident\nChristian Wulff\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDie Bundesministerin\nf ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z\nIlse Aigner"]}