{"id":"bgbl1-2010-58-3","kind":"bgbl1","year":2010,"number":58,"date":"2010-11-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/58#page=64","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-58-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_58.pdf#page=64","order":3,"title":"Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages","law_date":"2010-11-12T00:00:00Z","page":1614,"pdf_page":64,"num_pages":1,"content":["1614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2010\nBekanntmachung\nvon Änderungen der Ausführungsbestimmungen\nzu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages\nVom 12. November 2010\nDie Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des\nDeutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Dezem-\nber 2005 (BGBl. 2006 I S. 10) werden wie folgt geändert:\n1. Nr. 4 wird wie folgt geändert:\na) Satz 1 wird wie folgt gefasst:\n„Übt ein Mitglied des Bundestages als Gesellschafter eine entgeltliche\nTätigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verhaltensregeln auf Grund eines\nvon der Gesellschaft mit einem Dritten geschlossenen Vertrages aus, so\nsind die Art der Tätigkeit, der Name und Sitz der Gesellschaft und der\nVertragspartner mit Namen und Sitz anzuzeigen, wenn im Einzelfall das\nMitglied des Bundestages bei der Vertragserfüllung persönlich mitwirkt.“\nb) Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 eingefügt:\n„Als Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 der Verhaltensregeln sind die aus-\ngekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn anzuzeigen. Nummer 3 Satz 2\ndieser Ausführungsbestimmungen gilt entsprechend.“\nc) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 4 und 5.\n2. In Nr. 8 Satz 1 wird die Angabe „Nummer 3“ durch die Wörter „den Num-\nmern 3 und 4 Satz 1“ ersetzt.\nBerlin, den 12. November 2010\nDer Präsident\ndes Deutschen Bundestages\nDr. N o r b e r t L a m m e r t"]}