{"id":"bgbl1-2010-45-1","kind":"bgbl1","year":2010,"number":45,"date":"2010-08-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/45#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_45.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2010 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010)","law_date":"2010-08-18T00:00:00Z","page":1199,"pdf_page":1,"num_pages":15,"content":["Bundesgesetzblatt\n1199\nTeil I                                                                            G 5702\n2010                          Ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010                                                                                Nr. 45\nTag                                                          Inhalt                                                                            Seite\n18. 8. 2010   Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das\nJahr 2010 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1199\nFNA: 640-7\nGESTA: E002\n11. 8. 2010   Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der all-\ngemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (GntDAIVAPrV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1214\nFNA: neu: 2030-7-5-3; 2030-7-5-2\nHinweis auf andere Verkündungsblätter\nRechtsvorschriften der Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1222\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 2010\n(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010)\nVom 18. August 2010\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlos-                    schaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall ei-\nsen:                                                                  nen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder\nwenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n§1\n§4\nDer Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für\ndas Jahr 2010, der diesem Gesetz beigefügt und nach                      (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-\n§ 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom                   nologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundes-\n26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist,               ministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien\nwird in Einnahmen und Ausgaben auf                                    oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der ge-\n533 505 000 Euro                                   werblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe\nbis zum Gesamtbetrag von 1 100 Millionen Euro zu\nfestgestellt.                                                         Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\n(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die\n§2\naufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschafts-\nDas Bundesministerium für Wirtschaft und Technolo-                 plangesetze übernommenen Garantien und sonstige\ngie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für                Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Son-\nWiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1                   dervermögen noch in Anspruch genommen werden\nfestgestellten Betrages aufzunehmen.                                  kann oder in Anspruch genommen worden ist und für\ndie erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.\n§3                                        (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-\nWird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge ei-                 leistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-\nnes unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnis-                    rechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des                    Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten\nGrundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirt-                    sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,","1200           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-                  von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungs-\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-              gesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenom-\ngelegt wird.                                                        men.\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inan-\nspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz                                           §6\nfür erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernom-\nDie §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung\nmene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr\ndes ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2011.\nanzurechnen.\n§5                                                                 §7\nDie in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlag-               Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010\nten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind                   in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates\nsind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 18. August 2010\nDer Bundespräsident\nChristian Wulff\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nRainer Brüderle\nDer Bundesminister der Finanzen\nSchäuble","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010 1201\nWirtschaftsplan\nnach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007\nKapitel 1 (Ausgaben):        Investitionsfinanzierung\nKapitel 2 (Ausgaben):        Sonstige Ausgaben\nKapitel 3 (Einnahmen):       Einnahmen\nAnlage 1:                    Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nAnlage 2:                    Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2008","1202         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010\nKap. 1\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                               Zweckbestimmung\n2010      2009          2008\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                        2                                                                            3         4            5\nAusgaben\n892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Un-\nternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und\nExportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          20 000    49 000        21 642\nDie veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten\nDarlehen eingesetzt.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         412 200 T€\ndavon fällig:\nJahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               45 000 T€\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               60 000 T€\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               60 000 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       247 200 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01\nund 870 01.\n2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Einsparungen bei Titeln 682 01\nund 683 01 geleistet werden.\n682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen För-\nderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . .                                                         128 000   205 000\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n683 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 892 01.\n683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2009 sowie sonstigen\nVerpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . .                                                             173 400   145 000       288 358\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 019 700 T€\ndavon fällig:\nJahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             178 700 T€\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             161 100 T€\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             143 600 T€\nin künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       536 300 T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und\n682 01 geleistet werden.\n2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ der Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 892 01.\n862 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur\nBereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in\nDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   45 000    45 000        27 816\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         170 000 T€\ndavon fällig:\nJahr ab 2012 ff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             50 000 T€\nJahr ab 2013 ff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             60 000 T€\nJahr ab 2014 ff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             60 000 T€\nHaushaltsvermerk:\nDie Ausgaben sind übertragbar.\n681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie\nlangfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerika-\nnischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . .                                                             2 600     2 600        2 387\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.\n681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für\ntransatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      3 600     3 600        2 143\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             5 100 T€\ndavon fällig:\nJahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1  500     T€\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1  300     T€\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1  300     T€\nJahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1  000     T€\nHaushaltsvermerk:\n1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02.\n2. Die Ausgaben sind übertragbar.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010                                                                                                 1203\nInvestitionsfinanzierung                                                                                       Zu Tit. 683 01\nDer Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der\nNeuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altge-\nErläuterungen                                                                 schäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der\nERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neu-\nordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember\n2009.\n6\nZahlungsverpflichtungen in Höhe von 1 019,7 Mio. €, davon fällig:\nZu Tit. 892 01                                                                                                 Jahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 178,7 Mio.    €\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 161,1 Mio.    €\nDie ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittel-                                             Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143,6 Mio.    €\nständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutz-                                                  in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536,3 Mio.                €\nund Energieeffizienzmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der\ngewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirt-\nschaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens                                             Zu Tit. 862 02\nbleiben Volumen und Intensität voll erhalten.                                                                  Der Ansatz dient vor allem der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-\nDementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwe-                                              Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaf-\ncke mit einem Volumen von rd. 4,5 Mrd. € zinsbegünstigt werden:                                                fung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamt-\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . . . . . 350 Mio. €                                volumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2008 rd. 235 Mio. €,\nb) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . 250 Mio. €                                               davon sind zum 31. Dezember 2008 rd. 74 Mio. € ausgezahlt. Ein\nweiteres Kooperationsprojekt ist der Mikrofinanzfonds.\nc) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie\nRefinanzierung privater Kapitalbeteiligungs-                                                               Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschich-\ngesellschaften und Beteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . 250 Mio. €                            tung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge.\nd) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 100 Mio. €\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/\ne) Umwelt/Energieeeffizienz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 200 Mio. €\nVerwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.\nf) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 Mio. €\nWenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen                                                Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 170 Mio. €, davon fällig:\nden einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.                                                              Jahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Mio. €\nJahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Mio. €\nEntsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung,\nJahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Mio. €\ndass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der\nAgenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit\nZinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden:                                                           Zu Tit. 681 02\na) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der                                             Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme,\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-                                             und zwar\nstruktur“.\nb) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständi-                                                 – 1,040 Mio. € auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu-\nscher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien                                                   denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südost-\nBerufe.                                                                                                        europäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland er-\nIm Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche                                                    möglicht wird,\nDarlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen\ndem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz.                                                  – 0,830 Mio. € auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun-\ngen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit\nDarüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren                                                  gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in\nUnternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert                                                  den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,\nwerden.\nc) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds,                                             – 0,210 Mio. € zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship\ndie mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haften-                                                  Program.\ndem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische\nBürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der                                                   Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für\nKreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger                                               die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mit-\nFreier Berufe.                                                                                             tel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher\nd) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung                                               Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für\nneuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer                                                Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienpro-\nMarkteinführung.                                                                                           gramme finanziert werden.\ne) Umweltschutz/Energieeffizienz                                                                               Bis zu 0,520 Mio. € des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-\n– Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Abfallvermeidung,                                            amerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen\n-behandlung und -verwertung,                                                                            Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort\n– Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen,                                                               und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland\nund über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen.\n– Maßnahmen zur Energieeffizienz, rationellen Energieverwen-                                              Dieses Projekt ist langfristig angelegt.\ndung und zum Einsatz regenerativer Energien,\n– umweltfreundliche Produktionsanlagen.                                                                   Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.\nf) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang                                                 Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungs-\nmit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die                                          kosten u. Ä. geleistet werden.\nKreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im\nVerhältnis 1:3 mit Marktmitteln.\nZu Tit. 681 03\nIm Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. € für\nneue Förderansätze gewährt werden.                                                                             Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für\nAus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Ver-                                                transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen\nwaltungskosten u. Ä. geleistet werden.                                                                         dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere trans-\natlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell ge-\nZu Tit. 682 01                                                                                                 fördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für\nIm Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung                                                 Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen\nim Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener                                               mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA).\nund ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der bestehenden                                              Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermäch-\nKreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass                                                tigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. € veranschlagt, fällig in den\ndas ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten                                                  Jahren 2011 bis 2014, um auch mehrjährige Projekte fördern zu\nträgt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschafts-                                              können.\nplan auszuweisen.\nZahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich                                             Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten\nauf 420 Mio. €.                                                                                                u. Ä. geleistet werden.","1204         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010\nKap. 1\nBetrag   Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                               Zweckbestimmung\n2010     2009         2008\nFunktion\n1 000 €  1 000 €      1 000 €\n1                                                   2                                                                                 3         4           5\n870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      1 000   10 000             0\nHaushaltsvermerk:\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet\nwerden: 892 01.\nGesamtausgaben                      373 600  450 200\nAbschluss\nZuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         6 200     6 200\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 367 400  444 000\nGesamtausgaben                      373 600  450 200","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010 1205\nInvestitionsfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürg-\nschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.\nDie Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich\naus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nDie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember\n2008 rd. 450 Mio. €.","1206         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010\nKap. 2\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                             Zweckbestimmung\n2010      2009         2008\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                                   2                                                                                 3         4            5\nSonstige Ausgaben\n531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten\ndes ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            750       750          80\n575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1 000     1 000             0\n671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    50        50          17\n595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 . . . . . . . . . .                                                                    –         –            0\n697 01-389 Ausgleich von Liquidationszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          158 105           –            0\nGesamtausgaben                      159 905      1 800           97\nAbschluss\nSonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          159 905      1 800\nZinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         –         –\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         –         –\nGesamtausgaben                      159 905      1 800","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010 1207\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01\nDurch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und\nder Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu\ngehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des\nERP-Sondervermögens, auch im Internet informiert wird.\nFerner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sonder-\nvermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen\nwerden.\nFinanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen\nsowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops,\nTagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen\nkönnen.\nZu Tit. 575 01\nDer Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wieder-\naufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2010 aufgenommenen Mittel vor-\ngesehen.\nZu Tit. 671 01\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus\nder Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebüh-\nren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen\nForderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in\nAnspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung\nder auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen über-\ntragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs-\nund ähnliche Kosten gezahlt werden.\nZu Tit. 595 01\nDer Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der\nKreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden.\nZu Tit. 697 01\nMit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung\nder Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirt-\nschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die\nsich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbe-\nreich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von\nausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögens-\nsubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben\ndurch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haus-\nhaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.","1208          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010\nKap. 3\nBetrag    Betrag    Ist-Ergebnis\nTitel\nfür       für\nund                                     Zweckbestimmung\n2010      2009         2008\nFunktion\n1 000 €   1 000 €      1 000 €\n1                                                           2                                                                                  3         4           5\nEinnahmen\n119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               –         –         563\n141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . .                                                        –         –            0\n162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     406 598   300 320      494 158\n182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     24 707      1 000       5 036\n129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             45 000  120 000        27 316\n231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittel-\nständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . .                                                 57 200    40 680       15 890\nHaushaltsvermerk:\nIst-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den\nBundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Energieeffizienzpro-\ngramm, für das ERP-Kapital für Gründung sowie des ERP-Startfonds bei folgenden\nTiteln: 892 01 und 683 01.\n325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        –         –\nGesamteinnahmen                       533 505   462 000\nAbschluss\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               –         –\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533 505   462 000\nGesamteinnahmen                       533 505   462 000","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010                                          1209\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 99\nDer Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vor-\ngesehen.\nZu Tit. 162 01\nErwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:\na) Vergütung KfW-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217                               731 T€\nb) Verzinsung Nachrangkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146                           096 T€\nc) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . .                                       42 461 T€\nd) sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       310 T€\nSumme                                                                                                       406 598 T€\nDiese Erträge werden mit einem Anteil von rd. 328,6 Mio. € für Förder-\nmaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die über-\nschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs\nder nicht liquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens\nin der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sonder-\nvermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von\nrd. 40 Mio. € und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens\nam haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Aufgrund des\nbestehenden Verlustvortrages sind in 2010 keine Zuschreibungen zu\nerwarten.\nUm einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu\ngewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung ab-\ngeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Ge-\ngenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen\nwerden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zu-\nsammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sonder-\nvermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht.\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen:\nLandesbank Berlin/IBB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   1 060 T€\nUnternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        23 647 T€\nSumme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24 707 T€\nZu Tit. 129 01\nDie Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02\n(u. a. Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds).\nZu Tit. 231 01\nDer Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Fi-\nnanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater\nUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans\nim Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen, im\nRahmen des Energie-Effizienzprogramms durch eine Zinsverbilligung so-\nwie des ERP-Kapitals für Gründung und des ERP-Startfonds. Die vom\nBundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge\nwerden bei diesem Titel vereinnahmt.\nZu Tit. 325 02\nNach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite\nbeschafft werden.","1210          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010\nAbschluss\ndavon entfallen auf\nEinnahmen      Ausgaben           sonstige    Zinskosten      Zuweisungen Investitionen\nKap.         Bezeichnung                                          Ausgaben                          und\nZuschüsse\n1 000 €       1 000 €           1 000 €      1 000 €           1 000 €     1 000 €\n1    Investitions- und\nExportfinanzierung           451 598       533 505           159 905           –              6 200     367 400\n2    Sonstige Ausgaben/\nEinnahmen                      81 907\n533 505       533 505           159 905           –              6 200     367 400","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010                                  1211\nAnlage 1\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\na) Bis einschl.                      davon fällig\n31.12.2008\nAusgaben-    eingegangene\nKapitel, Titel (Titelgr.)                                              Verpflichtungen\nsowie                                                soll\nfällig ab 2009    2010        2011          2012     2013 ff.\nZweckbestimmung                                                2010\n(stichwortartig)                                                  b) VE 2009\nc) VE 2010\nin Mio. €\n1                                                  2                3           4           5             6         7\nKap. 1\n892 01 Mittelständische Unternehmen,\nUmweltschutz und Energieeinsparung,\nExportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        20,0     a)          –       –           –             –          –\nb)          –       –           –             –          –\nc)       412,2      –          45          60         307,2\n682 01 Kosten der Zwischenfinanzierung . . . . . .                        128,0\n683 01 Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   173,4     a)          –       –           –             –          –\nb)          –       –           –             –          –\nc)     1 019,7      –         178,7       161,1       679,9\n682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . .            45,0     a)       100       25          25          25          25\nb)       100      100           –             –          –\nc)       170        –          50          60          60\n681 02 Gewährung von Stipendien und\nFörderung von Informationsreisen . . . . .                           2,6     a)          0,520   0,520       –             –          –\nb)          5,160   2,060       2,580         0,520      0,000\nc)          0,000   0,000       0,000         0,000      0,000\n681 03 Förderung von Maßnahmen im Rah-\nmen des Deutschen Programms\nfür transatlantische Begegnung . . . . . . . .                       3,6     a)          1,552   1,214       0,238         0,100      0,000\nb)          5,100   1,500       1,300         1,300      1,000\nc)          5,100   –           1,500         1,300      2,300\nSumme              372,6     a)       102,072   26,734      25,238      25,100      25,000\nb)       110,260  103,560       3,880         1,820      1,000\nc)     1 607,000    0,000     275,200     282,400   1 049,400\n1 819,332  130,294     304,318     309,320   1 075,400","1212                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010\nAnlage 2\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2008   am 31.12.2007\n€               €\nA. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1 583 747 613   1 464 450 365\nKfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              3 246 588 989   3 246 588 989\nB. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 95 925 753      73 784 576\nC. Sonstige Forderungen                                                                                                                                               55 016 083\n1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                           73 062 926\n2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              2 086 031\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     1 082 876 331   1 082 876 331\n2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                     847 525 452     804 303 982\n3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     1 000 000 000   1 000 000 000\n4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     614 280 731     614 280 731\n5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    177 669 158     177 669 158\n6. ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           4 650 000 000   4 650 000 000\n7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                         516 613 234     516 613 234\n8. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 105 622 355\n13 975 865 699  13 705 716 323\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2008\nDarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         6 495 488 €\nZinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             –               –\nGewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           –               –\n6 495 488 €","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 26. August 2010                                                                    1213\nnach dem Stand vom 31. Dezember 2008\nPassiva:\nStand           Stand\nam 31.12.2008   am 31.12.2007\n€               €\nA. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nB. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           349 377 645     455 000 000\n–    Vermögensabsicherung                                                                                              274 377 645\n–    Förderlasten                                                                                                        75 000 000\nC. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13 626 488 054  13 250 716 323\n13 975 865 699  13 705 716 323\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              450 000 000     200 000 000"]}