{"id":"bgbl1-2010-35-8","kind":"bgbl1","year":2010,"number":35,"date":"2010-07-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/35#page=34","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-35-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_35.pdf#page=34","order":8,"title":"Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung","law_date":"2010-07-06T00:00:00Z","page":880,"pdf_page":34,"num_pages":5,"content":["880             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010\nVierte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung\nVom 6. Juli 2010\nAuf Grund des § 91 der Schiffsregisterordnung in der             3. § 41 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.\nFassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994, der\n4. § 44 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\nzuletzt durch Artikel 86 Nummer 2 der Verordnung vom\n29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist,                „Für den Schiffsbrief sind die Muster maßgebend,\nverordnet das Bundesministerium der Justiz:                            die dieser Verordnung als Anlagen 6 und 6a bei-\ngefügt sind.“\nArtikel 1\n5. § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst:\nÄnderung der Verordnung\nzur Durchführung der Schiffsregisterordnung                        „Das Registergericht hat auf dem Eichschein die\nEintragung des Schiffs in das Schiffsregister zu ver-\nDie Verordnung zur Durchführung der Schiffsregister-\nmerken. In dem Vermerk sind die Nummer des Re-\nordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom\ngisterblatts, das Datum der Eintragung und der Hei-\n30. November 1994 (BGBl. I S. 3631; 1995 I S. 249),\nmatort des Schiffs anzugeben.“\ndie zuletzt durch Artikel 4 Absatz 6 des Gesetzes vom\n11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) geändert worden ist,              6. In § 66 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „4, 5 und 6“\nwird wie folgt geändert:                                               durch die Angabe „4 bis 6a“ ersetzt.\n1. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt:                       7. § 76 wird aufgehoben.\n„§ 39a                                  8. § 77 wird wie folgt gefasst:\n(1) Für die Ausfertigung des Schiffszertifikats\nkönnen auch die amtlich vorgegebenen Vordrucke                                                „§ 77\nnach dem Muster in der Anlage 4a zu dieser                            Werden für ein bereits eingetragenes Schiff ge-\nVerordnung verwendet werden. Dabei sind die Ein-                   mäß § 75 Angaben im Schiffsregister nachgetra-\ntragungen so zu übernehmen, dass nur der gültige                   gen, ist ein neues Schiffszertifikat oder ein neuer\nInhalt des Schiffsregisters wiedergegeben wird.                    Schiffsbrief auszustellen. Darin ist nur der zur Zeit\nErforderlichenfalls können Anlagebogen verwendet                   seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffsregis-\nwerden. § 37 Absatz 3 und 4 sowie § 38 Absatz 2                    ters aufzunehmen.“\nSatz 3 sind anzuwenden.\n9. § 78 wird aufgehoben.\n(2) Sind nach der Ausstellung eines Schiffszerti-\nfikats auf diesem weitere Eintragungen in das                 10. Nach der Anlage 4 wird die aus dem Anhang er-\nSchiffsregister zu vermerken, kann abweichend                      sichtliche Anlage 4a eingefügt.\nvon § 39 ein neues Schiffszertifikat ausgestellt              11. Der Anlage 6 wird die aus dem Anhang ersichtliche\nwerden, in das nur der zur Zeit seiner Ausstellung                 Anlage 6a angefügt.\ngültige Inhalt des Schiffsregisters aufzunehmen\nist.“\nArtikel 2\n2. § 40 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:\nInkrafttreten\n„(2) In das neue Schiffszertifikat ist nur der zur\nZeit seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffs-              Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nregisters aufzunehmen.“                                       in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBerlin, den 6. Juli 2010\nDie Bundesministerin der Justiz\nS . L e u t h e u s s e r- S c h n a r re n b e rg e r","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010                                                                                                                         881\nAnhang\nAnlage 4a\n(zu § 39a)\n(Vorderseite)\nBundesrepublik Deutschland\nFederal Republic of Germany\n(Bundesadler)\nSchiffszertifikat\n(Ship Certificate)\nIn dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff (The ship) . . . . . . . . . . . . . .\n...................................................................................................................................\n(has been entered into the Register of Ships maintained by virtue of pertinent statutory provisions by the Court of Law the seal of which has been\nappended below;)\nauf Grund glaubhafter Nachweisungen unter Nummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eingetragen wie folgt:\n(the entry, bearing the serial number . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . has been effected on the strength of bona fide evidence and has the wording\ngiven here under:)\n1. Name des Schiffs (Name of ship): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n2. IMO-Nummer und Unterscheidungssignal: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(IMO-Number and distinctive number or letters)\n3. Gattung, Hauptbaustoff: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Type and category of ship; main building material)\n4. Jahr des Stapellaufs, Bauort, Schiffswerft (Year of launch; place of build; name of yard): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n...............................................................................................................................\n5. Heimathafen (Port of registry): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n6. I. Ergebnisse der amtlichen Vermessung (a bis d in Metern):\n(Results of the ship’s official measurement [entries under a to d given in metres])\na)    Länge (length): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Breite (breadth): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nc)    aa) Tiefe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Umfang: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc) Seitenhöhe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(depth)                                                                  (girth)                                                                 (moulded depth)\nd)    Länge über alles (length overall): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ni)    Bruttoraumzahl (gross tonnage): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               k) Nettoraumzahl (net tonnage): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nl)    Messbrief (tonnage certificate): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nII. m) Maschinenleistung (engine output): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n7. Eigentümer (owner):\nLaufende                                                                                                                  Schiffs-\nNummer                           Eigentümer, Korrespondentreeder                                                          parten                                             Erwerbsgrund\n(serial                          (name of owner, managing owner)                                                     (shares in                                (legal ground of acquisition)\nnumber)                                                                                                                the ship)\nEs wird bezeugt, dass das Schiff nach § . . . . . des Flaggenrechtsgesetzes das Recht hat, die Bundesflagge der Bundesrepublik\nDeutschland zu führen, und dass ihm alle Rechte, Eigenschaften und Privilegien eines deutschen Schiffs zustehen.\n(This is to certify that, under the provisions of section . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . of the Flag Act, the ship is entitled to fly the flag of the Federal\nRepublic of Germany and that all the rights, attributes and privileges inherent in a German ship are lawfully due to her.)\n................................... , .....................................\n(place of issue)                                                             (date of issue)\n(Siegel)                                                                               Amtsgericht\n(seal)                                                                               (local Court)","882                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010\n(Rückseite)\nFlaggenrecht (law of the flag):\nEigentumsbeschränkungen (encumbrances on ownership):\nSchiffshypotheken, Nießbrauch (hypotheques and mortgages, usufruct provisions):\nLaufende\nBetrag                                             Inhalt der Eintragung\nNummer\n(amount)                                    (text of entry in the shipping register)\n(serial number)\nZu\nlfd. Nr.                                                    Beschränkungen\n(related serial                                           (alterations of entries above)\nnumber above)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010                                                                                                                                      883\nAnlage 6a\n(zu § 44)\n(Vorderseite)\nBundesrepublik Deutschland\n(Bundesadler)\nSchiffsbrief\nIn dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n...................................................................................................................................\nauf Grund glaubhafter Nachweisungen unter Nummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eingetragen wie folgt:\n1. Name, Nummer oder sonstige Merkzeichen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n................................................................................................................................\n2. Gattung, Hauptbaustoff: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n3. Jahr des Stapellaufs, Bauort, Schiffswerft: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n................................................................................................................................\n4. Heimatort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n5. Tragfähigkeit, Wasserverdrängung, Maschinenleistung:\na) Tragfähigkeit in t/Wasserverdrängung in m3: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nb) Maschinenleistung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nc) Eichschein: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n............................................................................................................................\n6. Eigentümer:\nLaufende\nEigentümer                                                          Anteile                                                  Erwerbsgrund\nNummer\n................................... , .....................................\n(Siegel)                                                                                                                      Amtsgericht","884             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010\n(Rückseite)\nEigentumsbeschränkungen:\nSchiffshypotheken, Nießbrauch:\nLaufende\nBetrag                                   Inhalt der Eintragung\nNummer\nZu\nBeschränkungen\nlfd. Nr."]}