{"id":"bgbl1-2010-35-4","kind":"bgbl1","year":2010,"number":35,"date":"2010-07-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/35#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-35-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_35.pdf#page=6","order":4,"title":"Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung","law_date":"2010-07-01T00:00:00Z","page":852,"pdf_page":6,"num_pages":4,"content":["852                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010\nVierundfünfzigste Verordnung\nzur Änderung der Kosmetik-Verordnung*)\nVom 1. Juli 2010\nAuf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbin-                                – wenn eine temporäre Tätowierung mit\ndung mit § 32 Absatz 1 Nummer 8 und § 70 Absatz 5                                    „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-\ndes Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der                                mal eine Reaktion verursacht hat.“\nFassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2009                                      ersetzt.\n(BGBl. I S. 2205) verordnet das Bundesministerium für\nErnährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im                            bb) In Nummer 8a wird in Spalte f Buchstabe a\nEinvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirt-                                  und b jeweils\nschaft und Technologie:                                                           aaa) der Satz „Erzeugnis kann eine aller-\ngische Reaktion hervorrufen.“ durch die\nArtikel 1                                               Sätze\nDie Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Be-                                      „ ! Haarfärbemittel können schwere\nkanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410),                                     allergische Reaktionen hervorrufen.\ndie zuletzt durch die Verordnung vom 23. April 2010                                     Bitte folgende Hinweise lesen und be-\n(BGBl. I S. 447) geändert worden ist, wird wie folgt ge-                                achten:\nändert:\nDieses Produkt ist nicht für Personen\n1. Dem § 6a wird folgender Absatz 16 angefügt:                                          unter 16 Jahren bestimmt.\n„(16) Kosmetische Mittel, die den Vorschriften                                  Temporäre Tätowierungen mit „schwar-\ndes § 2 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Ver-                                      zem Henna“ können das Allergierisiko\nordnung in der bis zum 12. Juli 2010 geltenden Fas-                                 erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,\nsung entsprechen, dürfen noch bis zum 1. November                                   – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\n2011 vom Hersteller oder demjenigen, der für das                                       haben oder wenn Ihre Kopfhaut em-\nInverkehrbringen des betreffenden kosmetischen                                         pfindlich, gereizt oder verletzt ist;\nMittels verantwortlich ist, erstmals in den Verkehr\n– wenn Sie schon einmal nach dem\ngebracht und danach noch bis zum 1. November\nFärben Ihrer Haare eine Reaktion fest-\n2012 an den Endverbraucher abgegeben werden.“\ngestellt haben;\n2. Anlage 2 wird wie folgt geändert:                                                    – wenn eine temporäre Tätowierung mit\na) Teil A wird wie folgt geändert:                                                     „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon\neinmal eine Reaktion verursacht hat.“\naa) In Nummer 8 wird in Spalte f Buchstabe a\nersetzt und\nund b jeweils der Satz „Erzeugnis kann eine\nallergische Reaktion hervorrufen.“ durch die                        bbb) der Satz „Das Mischungsverhältnis\nSätze                                                                     muss auf dem Etikett angegeben wer-\nden.“\n„ ! Haarfärbemittel können schwere aller-                                 angefügt.\ngische Reaktionen hervorrufen.\ncc) In Nummer 9 werden in Spalte f Buchstabe a\nBitte folgende Hinweise lesen und beachten:                         und b jeweils\nDieses Produkt ist nicht für Personen unter                         aaa) der Satz „Erzeugnis kann eine aller-\n16 Jahren bestimmt.                                                       gische Reaktion hervorrufen.“ durch die\nSätze\nTemporäre Tätowierungen mit „schwarzem\nHenna“ können das Allergierisiko erhöhen.                                 „ ! Haarfärbemittel können schwere\nFärben Sie Ihr Haar nicht,                                                allergische Reaktionen hervorrufen.\n– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht                                     Bitte folgende Hinweise lesen und be-\nhaben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind-                                 achten:\nlich, gereizt oder verletzt ist;                                       Dieses Produkt ist nicht für Personen\nunter 16 Jahren bestimmt.\n– wenn Sie schon einmal nach dem Färben\nIhrer Haare eine Reaktion festgestellt                                 Temporäre Tätowierungen mit „schwar-\nhaben;                                                                 zem Henna“ können das Allergierisiko\nerhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,\n*) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/134/EG                      – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\nder Kommission vom 28. Oktober 2009 zur Anpassung des An-\nhangs III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mit-                     haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp-\ntel an den technischen Fortschritt (ABl. L 282 vom 29.10.2009, S. 15).                  findlich, gereizt oder verletzt ist;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010            853\n– wenn Sie schon einmal nach dem                           Enthält Phenylendiamine (Toluylendia-\nFärben Ihrer Haare eine Reaktion fest-                  mine). Geeignete Handschuhe tragen.\ngestellt haben;                                         Das Mischungsverhältnis muss auf dem\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit                      Etikett angegeben werden.“\n„schwarzem Henna“ bei Ihnen schon              ee) In Nummer 16 Spalte f wird der Satz „Erzeug-\neinmal eine Reaktion verursacht hat.“              nis kann eine allergische Reaktion hervor-\nund                                                    rufen.“ durch die Sätze\nbbb) der Satz „Enthält Toluylendiamin.“ durch                 „ ! Haarfärbemittel können schwere aller-\nden Satz „Enthält Phenylendiamine                      gische Reaktionen hervorrufen.\n(Toluylendiamine).“                                    Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:\nersetzt.                                                      Dieses Produkt ist nicht für Personen unter\ndd) In Nummer 9a wird in Spalte f der Satz „Wie                   16 Jahren bestimmt.\nunter Nummer 9 in Spalte f angegeben.“                        Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem\ndurch die folgenden Buchstaben a und b er-                    Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.\nsetzt:                                                        Färben Sie Ihr Haar nicht,\n„ a)   ! Haarfärbemittel       können schwere                  – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\nallergische Reaktionen hervorrufen.                         haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind-\nlich, gereizt oder verletzt ist;\nBitte folgende Hinweise lesen und beach-\nten:                                                      – wenn Sie schon einmal nach dem Färben\nIhrer Haare eine Reaktion festgestellt\nDieses Produkt ist nicht für Personen                       haben;\nunter 16 Jahren bestimmt.\n– wenn eine zeitweilige Tätowierung mit\nTemporäre Tätowierungen mit „schwar-                        „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-\nzem Henna“ können das Allergierisiko er-                    mal eine Reaktion verursacht hat.“\nhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,                        ersetzt.\n– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht               ff) In Nummer 22 Spalte f Buchstabe a werden\nhaben oder wenn Ihre Kopfhaut em-                    jeweils der Nummer 1 und 2 die Sätze\npfindlich, gereizt oder verletzt ist;\n„ ! Haarfärbemittel können schwere aller-\n– wenn Sie schon einmal nach dem\ngische Reaktionen hervorrufen.\nFärben Ihrer Haare eine Reaktion fest-\ngestellt haben;                                      Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit                   Dieses Produkt ist nicht für Personen unter\n„schwarzem Henna“ bei Ihnen schon                    16 Jahren bestimmt.\neinmal eine Reaktion verursacht hat.                 Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem\nEnthält Phenylendiamine (Toluylendia-                    Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.\nmine). Nicht zur Färbung von Wimpern                     Färben Sie Ihr Haar nicht,\nund Augenbrauen verwenden.                                – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\nhaben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind-\nDas Mischungsverhältnis muss auf dem\nlich, gereizt oder verletzt ist;\nEtikett angegeben werden.\n– wenn Sie schon einmal nach dem Färben\nb) Nur für gewerbliche Verwendung.                             Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt\n! Haarfärbemittel       können schwere                    haben;\nallergische Reaktionen hervorrufen.                       – wenn eine temporäre Tätowierung mit\nBitte folgende Hinweise lesen und beach-                    „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-\nten:                                                        mal eine Reaktion verursacht hat.“\nangefügt.\nDieses Produkt ist nicht für Personen\nunter 16 Jahren bestimmt.                            gg) In den Nummern 193 und 205 werden jeweils\nin Spalte f dem Buchstaben a die Sätze\nTemporäre Tätowierungen mit „schwar-\nzem Henna“ können das Allergierisiko er-                 „ ! Haarfärbemittel können schwere aller-\nhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,                        gische Reaktionen hervorrufen.\n– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht                   Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:\nhaben oder wenn Ihre Kopfhaut em-                    Dieses Produkt ist nicht für Personen unter\npfindlich, gereizt oder verletzt ist;                16 Jahren bestimmt.\n– wenn Sie schon einmal nach dem                        Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem\nFärben Ihrer Haare eine Reaktion fest-               Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.\ngestellt haben;                                      Färben Sie Ihr Haar nicht,\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit                    – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\n„schwarzem Henna“ bei Ihnen schon                       haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind-\neinmal eine Reaktion verursacht hat.                    lich, gereizt oder verletzt ist;","854              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010\n– wenn Sie schon einmal nach dem Färben                     Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem\nIhrer Haare eine Reaktion festgestellt                    Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.\nhaben;                                                    Färben Sie Ihr Haar nicht,\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit                        – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht ha-\n„schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-                       ben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich,\nmal eine Reaktion verursacht hat.“                           gereizt oder verletzt ist;\nangefügt.                                                    – wenn Sie schon einmal nach dem Färben\nhh) In den Nummern 202 und 203 wird jeweils in                       Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt ha-\nSpalte f der Satz „Erzeugnis kann eine aller-                   ben;\ngische Reaktion hervorrufen“ durch die Sätze\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit\n„ ! Haarfärbemittel können schwere aller-                       „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-\ngische Reaktionen hervorrufen.                                  mal eine Reaktion verursacht hat.“\nBitte folgende Hinweise lesen und beachten:                   angefügt.\nDieses Produkt ist nicht für Personen unter              cc) In den Nummern 5, 6, 12, 19, 21, 22, 25\n16 Jahren bestimmt.                                          und 33 wird in Spalte f jeweils der Satz „Er-\nTemporäre Tätowierungen mit „schwarzem                       zeugnis kann eine allergische Reaktion her-\nHenna“ können das Allergierisiko erhöhen.                    vorrufen“ durch die Sätze\nFärben Sie Ihr Haar nicht,\n„ ! Haarfärbemittel können schwere aller-\n– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht                       gische Reaktionen hervorrufen.\nhaben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind-\nlich, gereizt oder verletzt ist;                          Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:\n– wenn Sie schon einmal nach dem Färben                     Dieses Produkt ist nicht für Personen unter\nIhrer Haare eine Reaktion festgestellt                    16 Jahren bestimmt.\nhaben;                                                    Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit                       Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.\n„schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-                    Färben Sie Ihr Haar nicht,\nmal eine Reaktion verursacht hat.“\n– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\nersetzt.                                                        haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind-\nb) Teil C wird wie folgt geändert:                                      lich, gereizt oder verletzt ist;\naa) In Nummer 3 Spalte f wird der Satz „Erzeug-                    – wenn Sie schon einmal nach dem Färben\nnis kann eine allergische Reaktion hervor-                      Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt\nrufen“ durch die Sätze                                          haben;\n„ ! Haarfärbemittel können schwere aller-                     – wenn eine temporäre Tätowierung mit\ngische Reaktionen hervorrufen.                                  „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-\nmal eine Reaktion verursacht hat.“\nBitte folgende Hinweise lesen und beachten:\nDieses Produkt ist nicht für Personen unter                  ersetzt.\n16 Jahren bestimmt.                                      dd) In den Nummern 10, 11 und 16 werden in\nTemporäre Tätowierungen mit „schwarzem                       Spalte f jeweils\nHenna“ können das Allergierisiko erhöhen.                    aaa) die Angabe „b)“ gestrichen und\nFärben Sie Ihr Haar nicht,\nbbb) der Satz „Erzeugnis kann eine aller-\n– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht ha-\ngische Reaktion hervorrufen“ durch die\nben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich,\nSätze\ngereizt oder verletzt ist;\n– wenn Sie schon einmal nach dem Färben                            „ ! Haarfärbemittel können schwere\nIhrer Haare eine Reaktion festgestellt ha-                       allergische Reaktionen hervorrufen.\nben;                                                             Bitte folgende Hinweise lesen und be-\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit                              achten:\n„schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-\nDieses Produkt ist nicht für Personen\nmal eine Reaktion verursacht hat.“\nunter 16 Jahren bestimmt.\nersetzt.\nTemporäre Tätowierungen mit „schwar-\nbb) In den Nummern 4, 20, 26, 32, 34, 35, 36, 37,                        zem Henna“ können das Allergierisiko\n38, 39 und 44 werden in Spalte f jeweils die                        erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,\nSätze\n– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\n„ ! Haarfärbemittel können schwere allergi-                            haben oder wenn Ihre Kopfhaut emp-\nsche Reaktionen hervorrufen.                                           findlich, gereizt oder verletzt ist;\nBitte folgende Hinweise lesen und beachten:                         – wenn Sie schon einmal nach dem\nDieses Produkt ist nicht für Personen unter                            Färben Ihrer Haare eine Reaktion fest-\n16 Jahren bestimmt.                                                    gestellt haben;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010                             855\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit                                   – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\n„schwarzem Henna“ bei Ihnen schon                                      haben oder wenn Ihre Kopfhaut em-\neinmal eine Reaktion verursacht hat.“                                  pfindlich, gereizt oder verletzt ist;\nersetzt.                                                                – wenn Sie schon einmal nach dem Fär-\nee) In den Nummern 27, 48 und 56 werden in                                           ben Ihrer Haare eine Reaktion festge-\nSpalte f jeweils folgende Buchstaben a und b                                     stellt haben;\neingefügt:                                                                     – wenn eine temporäre Tätowierung mit\n„ a)   ! Haarfärbemittel          können schwere                                 „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon\nallergische Reaktionen hervorrufen.                                         einmal eine Reaktion verursacht hat.“\nBitte folgende Hinweise lesen und beach-                        ff) In den Nummern 31, 49, 50 und 55 werden in\nten:                                                                Spalte f Buchstabe a jeweils die Sätze\nDieses Produkt ist nicht für Personen un-                           „ ! Haarfärbemittel können schwere aller-\nter 16 Jahren bestimmt.                                             gische Reaktionen hervorrufen.\nTemporäre Tätowierungen mit „schwar-                                Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:\nzem Henna“ können das Allergierisiko er-\nhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,                                   Dieses Produkt ist nicht für Personen unter\n16 Jahren bestimmt.\n– wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\nhaben oder wenn Ihre Kopfhaut emp-                               Temporäre Tätowierungen mit „schwarzem\nfindlich, gereizt oder verletzt ist;                             Henna“ können das Allergierisiko erhöhen.\nFärben Sie Ihr Haar nicht,\n– wenn Sie schon einmal nach dem\nFärben Ihrer Haare eine Reaktion fest-                            – wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht\ngestellt haben;                                                     haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfind-\n– wenn eine temporäre Tätowierung mit                                 lich, gereizt oder verletzt ist;\n„schwarzem Henna“ bei Ihnen schon                                 – wenn Sie schon einmal nach dem Färben\neinmal eine Reaktion verursacht hat.                                Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt\n! Haarfärbemittel                                                    haben;\nb)                              können schwere\nallergische Reaktionen hervorrufen.                                  – wenn eine temporäre Tätowierung mit\nBitte folgende Hinweise lesen und beach-                               „schwarzem Henna“ bei Ihnen schon ein-\nten:                                                                   mal eine Reaktion verursacht hat.“\nDieses Produkt ist nicht für Personen un-                           eingefügt.\nter 16 Jahren bestimmt.\nArtikel 2\nTemporäre Tätowierungen mit „schwar-\nzem Henna“ können das Allergierisiko er-                     Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht,                        in Kraft.\nBonn, den 1. Juli 2010\nDie Bundesministerin\nf ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z\nIlse Aigner"]}