{"id":"bgbl1-2010-27-1","kind":"bgbl1","year":2010,"number":27,"date":"2010-06-02T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/27#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-27-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_27.pdf#page=1","order":1,"title":"Anordnung über Ort und Zeit der 14. Bundesversammlung","law_date":"2010-06-01T00:00:00Z","page":689,"pdf_page":1,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt\n689\nTeil I                                                                                    G 5702\n2010                            Ausgegeben zu Bonn am 2. Juni 2010                                                                                      Nr. 27\nTag                                                         Inhalt                                                                                   Seite\n1. 6. 2010 Anordnung über Ort und Zeit der 14. Bundesversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        689\nFNA: neu: 1100-1-13\n2. 6. 2010 Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder\nder 14. Bundesversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    689\nFNA: neu: 1100-1-14\nAnordnung\nüber Ort und Zeit der 14. Bundesversammlung\nVom 1. Juni 2010\nAuf Grund des § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch\ndie Bundesversammlung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnum-\nmer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Gesetz\nvom 12. Juli 2007 (BGBl. I S. 1326) geändert worden ist, bestimme ich:\nDie 14. Bundesversammlung findet am\n30. Juni 2010 im Reichstagsgebäude in Berlin statt.\nBerlin, den 1. Juni 2010\nDer Präsident\ndes Deutschen Bundestages\nDr. N o r b e r t L a m m e r t\nBekanntmachung\nüber die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder\nzu wählenden Mitglieder der 14. Bundesversammlung\nVom 2. Juni 2010\nAuf Grund des § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundes-\npräsidenten durch die Bundesversammlung in der im Bundesgesetzblatt Teil III,\nGliederungsnummer 1100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der durch\nArtikel 11 Nummer 1 des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) geändert\nworden ist, stellt die Bundesregierung fest:"]}