{"id":"bgbl1-2010-19-1","kind":"bgbl1","year":2010,"number":19,"date":"2010-05-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/19#page=1","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-19-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_19.pdf#page=1","order":1,"title":"Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz  WFStG)","law_date":"2010-05-07T00:00:00Z","page":537,"pdf_page":1,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt\n537\nTeil I                                                                                    G 5702\n2010                           Ausgegeben zu Bonn am 7. Mai 2010                                                                                Nr. 19\nTag                                                Inhalt                                                                                   Seite\n7. 5. 2010 Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der\nWährungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungs-\nunion-Finanzstabilitätsgesetz – WFStG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    537\nFNA: neu: 660-6\nGESTA: D015\nGesetz\nzur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität\nin der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik\n(Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz – WFStG)\nVom 7. Mai 2010\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\n§1\nGewährleistungsermächtigung\n(1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, Gewährleistungen\nbis zur Höhe von insgesamt 22,4 Milliarden Euro für Kredite an die Hellenische\nRepublik zu übernehmen, die als Notmaßnahmen zum Erhalt der Zahlungsfähig-\nkeit der Hellenischen Republik erforderlich sind, um die Finanzstabilität in der\nWährungsunion sicherzustellen. Die Gewährleistung dient der Absicherung von\nKrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Hellenische Republik, die\ngemeinsam mit den Krediten der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen\nUnion, deren Währung der Euro ist, und des Internationalen Währungsfonds\nausgezahlt werden sollen. Grundlage bilden die zwischen dem Internationalen\nWährungsfonds, der Europäischen Kommission im Auftrag der Mitgliedstaaten\nder Europäischen Union und der Hellenischen Republik unter Mitwirkung der\nEuropäischen Zentralbank vereinbarten Maßnahmen. Die Kredite der Kreditan-\nstalt für Wiederaufbau sollen im ersten Jahr bis zur Höhe von 8,4 Milliarden Euro\nausgezahlt werden.\n(2) Eine Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag dieser Ermächtigung in der\nHöhe anzurechnen, in der der Bund daraus in Anspruch genommen werden\nkann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nicht anzurech-\nnen.\n(3) Vor Übernahme von Gewährleistungen nach Absatz 1 ist der Haushalts-\nausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten, sofern nicht aus zwin-\ngenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Der Haushaltsausschuss des\nDeutschen Bundestages ist darüber hinaus vierteljährlich über die übernomme-\nnen Gewährleistungen und die ordnungsgemäße Verwendung zu unterrichten.","538                        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 7. Mai 2010\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz\nPostanschrift: 11015 Berlin\nHausanschrift: Mohrenstraße 37, 10117 Berlin\nTelefon: (0 30) 18 580-0\nRedaktion: Bundesamt für Justiz\nSchriftleitungen des Bundesgesetzblatts Teil I und Teil II\nPostanschrift: 53094 Bonn\nHausanschrift: Adenauerallee 99 – 103, 53113 Bonn\nTelefon: (02 28) 99 410-40\nVerlag: Bundesanzeiger Verlagsges.mbH.\nPostanschrift: Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nHausanschrift: Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0\nSatz, Druck und buchbinderische Verarbeitung: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige\nBekanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundes-\ngesetzblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-2 78\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de                                         Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich im Abonnement je 45,00 €.                    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