{"id":"bgbl1-2010-18-2","kind":"bgbl1","year":2010,"number":18,"date":"2010-05-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2010/18#page=26","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2010-18-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2010/bgbl1_2010_18.pdf#page=26","order":2,"title":"Erste Verordnung zur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung","law_date":"2010-04-27T00:00:00Z","page":490,"pdf_page":26,"num_pages":44,"content":["490               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010\nErste Verordnung\nzur Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung\nVom 27. April 2010\nAuf Grund des § 55a Absatz 1 und 2 in Verbindung              a) In Absatz 1 wird das Wort „Erstversicherungsge-\nmit § 106 Absatz 2 Satz 4 des Versicherungsaufsichts-                schäfts“ durch die Wörter „Erst- oder Rückver-\ngesetzes, von denen § 55a zuletzt durch Artikel 1 Num-               sicherungsgeschäfts“ ersetzt.\nmer 7 des Gesetzes vom 29. August 2005 (BGBl. I\nS. 2546) und § 106 Absatz 2 Satz 4 zuletzt durch Arti-           b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nkel 4 Nummer 19 Buchstabe b des Gesetzes vom                         aa) In Satz 1 werden nach dem Wort „finden“ die\n24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1377) geändert worden ist, in                  Wörter „auf Niederlassungen von Erstver-\nVerbindung mit § 1a Nummer 2 der Verordnung zur                          sicherungsunternehmen“ eingefügt.\nÜbertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechts-\nverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienst-                 bb) Nach Satz 1 wird folgender neuer Satz einge-\nleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der Verordnung                    fügt:\nvom 14. Mai 2007 (BGBl. I S. 993) eingefügt worden ist,                  „Auf Niederlassungen von Rückversiche-\nverordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-                   rungsunternehmen finden § 5 Absatz 1, die\naufsicht im Benehmen mit den Aufsichtsbehörden der                       §§ 7, 16 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Ab-\nLänder und nach Anhörung des Versicherungsbeirats:                       satz 2 sowie die §§ 19 bis 22 keine Anwen-\ndung.“\nArtikel 1\n4. In § 21 Nummer 1 werden die Wörter „mit Ausnahme\nÄnderung der Versicherungs-                        der Pensionskassen, bei denen eine Feststellung\nberichterstattungs-Verordnung                       nach § 156a Abs. 3 Satz 5 des Versicherungsauf-\nDie      Versicherungsberichterstattungs-Verordnung           sichtsgesetzes getroffen wurde“ durch die Wörter\nvom 29. März 2006 (BGBl. I S. 622), die durch Artikel 13         „mit Ausnahme der Pensionskassen, die nicht regu-\nAbsatz 13 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. I                 lierte Pensionskassen im Sinne von § 118b Absatz 3\nS. 1102) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:           des Versicherungsaufsichtsgesetzes sind“ ersetzt.\n1. § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:                      5. § 25 wird wie folgt gefasst:\na) Nach Nummer 4 wird folgende neue Nummer 5                                           „§ 25\neingefügt:\nOrdnungswidrigkeiten\n„5. Gliederung der in bestimmten Aufwandspos-\nten der Gewinn- und Verlustrechnung ausge-                Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 1\nwiesenen Aufwendungen nach Aufwands-                  Satz 1 Nummer 5 des Versicherungsaufsichtsgeset-\narten gemäß Nachweisung 202,“.                        zes handelt, wer als Mitglied des Vorstandes, als\nHauptbevollmächtigter (§ 106 Absatz 3 des Ver-\nb) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 6.                     sicherungsaufsichtsgesetzes) oder als Liquidator\n2. In § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird die                eines Versicherungsunternehmens\nAngabe „201 und 203“ durch die Angabe „201, 202\n1. entgegen § 1 Absatz 1 einen internen jährlichen\nund 203“ ersetzt.\nBericht nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder\n3. § 18 wird wie folgt geändert:                                     nicht rechtzeitig vorlegt oder","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010               491\n2. entgegen § 19 eine vierteljährige Angabe nicht,                  bbb) Die bisherigen Unternummern 7 bis 10\nnicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzei-                 werden die Unternummern 8 bis 11.\ntig vorlegt.“\nccc) Die bisherige Unternummer 11 wird\n6. Dem § 26 wird folgender Absatz 3 angefügt:                               aufgehoben.\n„(3) Die Vorschriften dieser Verordnung in der ab                ddd) Unternummer 12 wird aufgehoben.\ndem 4. Mai 2010 geltenden Fassung finden erstmals\ndd) Nummer 4 (Anmerkungen zur Nachweisung\nfür das nach dem 31. Dezember 2009 beginnende\n101) wird wie folgt geändert:\nGeschäftsjahr Anwendung.“\naaa) Unternummer 5 wird wie folgt gefasst:\n7. Anlage 1 wird wie folgt geändert:\n„5. Für die Ermittlung der Zeitwerte der\na) In Abschnitt B werden nach der Kennzahl „60 Zy-\nKapitalanlagen gelten die §§ 55\npern“ die folgenden Kennzahlen eingefügt:\nund 56 RechVersV entsprechend.\n„61 Rumänien                                                              Von den so ermittelten Werten sind\n62 Bulgarien“.                                                            darin enthaltene aktivierte Nut-\nzungsansprüche       (insbesondere\nb) In Abschnitt C Zeile 01.1 wird das Wort „Versiche-                        noch nicht vorgenommene Aus-\nrungsnehmer“ durch das Wort „Versicherungsun-                             schüttungen aus Investmentfonds)\nternehmen“ ersetzt.                                                       sowie Agien abzuziehen, Disagien\nc) In Abschnitt D wird in der Überschrift die Angabe                         sind hinzuzurechnen. Die hier er-\n„Anlage 2 Abschnitt A Nr. 9 Unternummer 5                                 mittelten Zeitwerte können um die\nSatz 2“ durch die Angabe „Anlage 2 Abschnitt A                            vorgenommenen Korrekturen von\nNummer 10 Unternummer 5 Satz 3“ ersetzt.                                  den Anhangangaben zur Bilanz ab-\nweichen.“\n8. Anlage 2 wird wie folgt geändert:\nbbb) Folgende neue Unternummer 6 wird\na) Abschnitt A wird wie folgt geändert:                                  angefügt:\naa)   Nummer 1 (Anmerkungen zum Formblatt                             „6. Hier ist die Differenz aus Bilanz-\n100) wird wie folgt geändert:                                       und Zeitwert anzugeben.“\naaa) In Unternummer 7 wird die Angabe                 ee)  Nummer 5 (Anmerkungen zur Nachweisung\n„Passivposten 11“ durch die Angabe                   103) wird wie folgt geändert:\n„Passivposten 12“ ersetzt.\naaa) In Unternummer 2 Satz 2 wird die An-\nbbb) Unternummer 12 wird aufgehoben.                            gabe „31. Dezember 2008“ durch die\nccc) Die bisherigen Unternummern 13 bis 17                      Angabe „31. Dezember 2012“ ersetzt.\nwerden die Unternummern 12 bis 16.                   bbb) In Unternummer 4 wird die Angabe\nbb) Nummer 2 (Anmerkungen zum Formblatt                               „§ 66 Abs. 6a Satz 2 VAG“ durch die\n200) wird wie folgt geändert:                                   Angabe „§ 66 Absatz 6a Satz 3 VAG“\naaa) Unternummer 10 wird aufgehoben.                            ersetzt.\nbbb) Unternummer 11 wird aufgehoben.                       ccc) In Unternummer 5 wird die Angabe\n„§ 54 Abs. 5 Satz 3 VAG“ durch die\nccc) Die bisherigen Unternummern 12 bis 14                      Angabe „§ 54 Absatz 5 Satz 4 VAG“\nwerden die Unternummern 10 bis 12.                        ersetzt.\nddd) Nach der neuen Unternummer 12 wird                    ddd) In Unternummer 6 wird die Angabe\nfolgende neue Unternummer 13 einge-                       „§ 54 Abs. 5 Satz 4 VAG“ durch die\nfügt:                                                     Angabe „§ 54 Absatz 5 Satz 5 VAG“\n„13. Hier sind auch die Erträge aus der                   ersetzt.\nAuflösung des Sonderpostens mit           ff)  In Nummer 6 (Anmerkungen zur Nachwei-\nRücklagenanteil      auszuweisen,              sung 104) wird in Unternummer 5 Satz 2\nsoweit er nicht die Kapitalanlagen             die Angabe „31. Dezember 2008“ durch die\nbetrifft.“                                     Angabe „31. Dezember 2012“ ersetzt.\neee) Unternummer 15 wird aufgehoben.                  gg) Nummer 7 (Anmerkungen zur Nachweisung\nfff)  Die bisherigen Unternummern 16 bis 22                201) wird wie folgt geändert:\nwerden die Unternummern 14 bis 20.                   aaa) Nach Unternummer 3 wird folgende\ncc)   Nummer 3 (Anmerkungen zum Formblatt                             neue Unternummer 4 eingefügt:\n300) wird wie folgt geändert:                                   „4. Aufgrund der Aufhebung des § 247\naaa) Nach Unternummer 6 wird folgende                               Absatz 3 HGB durch das Bilanz-\nneue Unternummer 7 eingefügt:                                 rechtsmodernisierungsgesetz ist\ndie Bildung eines Sonderpostens\n„7. Hier sind auch die Erträge aus der\nmit Rücklagenanteil künftig nicht\nAuflösung des Sonderpostens mit\nmehr möglich.“\nRücklagenanteil auszuweisen, so-\nweit er nicht die Kapitalanlagen be-             bbb) Die bisherige Unternummer 4 wird Un-\ntrifft.“                                              ternummer 5.","492           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010\nhh) Nach Nummer 7 (Anmerkungen zur Nach-                         9. Hierzu gehören insbesondere die freiwil-\nweisung 201) wird folgende neue Nummer 8                        ligen sozialen Leistungen, wie zum Bei-\neingefügt:                                                      spiel die Essenszuschüsse.\n„Nr. 8: Anmerkungen zur Nachweisung 202                     10. Hierunter sind die von dem berichtenden\n1. Hierunter sind die Aufwendungen der                         Versicherungsunternehmen an andere\nfolgenden Aufwandsposten ganz oder                          Unternehmen geleisteten Vergütungen\nteilweise auszuweisen, und zwar:                            für bezogene Dienstleistungen auszu-\nweisen. Hierzu gehören auch bei den in-\na) die Aufwendungen für Versicherungs-\nländischen Niederlassungen ausländi-\nfälle;\nscher Versicherungsunternehmen die\nb) die Aufwendungen für den Versiche-                       dem inländischen Versicherungsge-\nrungsbetrieb;                                           schäft angelasteten Zentralverwaltungs-\nc) die Aufwendungen für die Verwaltung                      aufwendungen sowie die externen Auf-\nder Kapitalanlagen;                                     wendungen für die Regulierung von Ver-\nsicherungsfällen, Rückkäufen, Rückge-\nd) die Aufwendungen für sonstige er-\nwährbeträgen und Antrittsvergütungen.\nbrachte Dienstleistungen;\nNicht hierzu gehören die gesamten Ver-\ne) die Aufwendungen für das VU als                          gütungen an den Aufsichtsrat und den\nGanzes.                                                 Beirat (vgl. Anmerkung 12).\n2. Hierunter sind auch die an Makler ge-                   11. Hierunter fallen\nzahlten Courtagen sowie die von den\nPensions- und Sterbekassen an die Mit-                      a) die Abschreibungen auf die Betriebs-\nglieds- oder Trägerunternehmen gezahl-                          und Geschäftsausstattung,\nten proportionalen Vergütungen (Inkas-                      b) die Abschreibungen auf aktivierte\nsoprovisionen) für den Beitragseinzug                           Aufwendungen für die Ingangsetzung\nauszuweisen.                                                    und Erweiterung des Geschäftsbe-\n3. Hierunter sind auch an den freien Au-                           triebs,\nßendienst geleistete Provisionen auszu-                     c) die Abschreibungen auf unter den\nweisen, soweit sie das an andere Unter-                         sonstigen immateriellen Vermögens-\nnehmen vermittelte Bauspargeschäft                              gegenständen ausgewiesenen Kauf-\nund sonstige Finanzdienstleistungsge-                           preise für den Erwerb von Gesamt-\nschäfte betreffen.                                              oder      Teil-Versicherungsbeständen\n4. Hierunter sind auch die für das über-                           und entgeltlich erworbene EDV-Soft-\nnommene VG anteilig erstatteten Origi-                          ware,\nnalkosten sowie die gezahlten Gewinn-                       d) die sonstigen Abschreibungen, so-\nbeteiligungen auszuweisen.                                      weit sie nicht zu den Abschreibungen\n5. Hierzu gehören auch die an den Vor-                             auf Kapitalanlagen gehören und unter\nstand gezahlten Tantiemen und die frei-                         den sonstigen Aufwendungen auszu-\nwillige Beteiligung des Arbeitgebers an                         weisen sind oder bei den „Gebuchten\nden sozialen Abgaben des Arbeitneh-                             Brutto-Beiträgen“ als Abzugsposten\nmers.                                                           zu behandeln sind,\n6. Hierzu gehören alle proportionalen Ver-                     e) Abschreibungen auf selbst geschaf-\ngütungen der Angestellten im Außen-                             fene gewerbliche Schutzrechte und\ndienst, die der Lohnsteuer und der Sozi-                        entgeltlich erworbene Konzessionen\nalversicherung unterliegen.                                     und Schutzrechte sowie Lizenzen da-\nran.\n7. Hierunter sind sämtliche Aufwendungen\nfür Altersversorgung sowohl für die Ar-                 12. Hierzu gehören auch die gesamten Ver-\nbeitnehmer als auch für die freien Versi-                   gütungen an den Aufsichtsrat und den\ncherungsvertreter einschließlich der so-                    Beirat sowie bei den inländischen Nie-\ngenannten Provisionsrenten auszuwei-                        derlassungen ausländischer Versiche-\nsen.                                                        rungsunternehmen die dem inländi-\n8. Aufwendungen an Zeitarbeitsfirmen                           schen Versicherungsgeschäft angelas-\n(Personalleasingagenturen) und ähnliche                     teten Zentralverwaltungsaufwendungen.\nEinrichtungen für die Arbeitnehmerüber-                     Ferner gehören hierzu die externen Auf-\nlassung, wobei das überlassene Perso-                       wendungen für die Regulierung von\nnal bei den jeweiligen Zeitarbeitsfirmen                    Versicherungsfällen, Rückkäufen, Rück-\nbeschäftigt bleibt. Nicht einzubeziehen                     gewährbeträgen und Austrittsvergütun-\nsind hier die Aufwendungen für die Er-                      gen. Anzugeben sind weiterhin Reise-,\nbringung von Dienstleistungen, denen                        Raum- und Werbeaufwand sowie Auf-\nein Werkvertrag zugrunde liegt. Ebenso                      wendungen für Bürobedarf und EDV-An-\nsind die Aufwendungen für das inner-                        lagen.\nhalb des Konzerns ausgetauschte Per-                    13. Es sind hier alle Beschäftigten anzuge-\nsonal hier nicht anzugeben (vgl. Anmer-                     ben, die zum Bilanzstichtag einen Ar-\nkung 10).                                                   beitsvertrag besaßen. Soweit ein Be-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010               493\nschäftigter Arbeitsverträge mit mehreren                         infolge versetzter oder verlängerter\nUnternehmen hat, ist er nur einmal zu                            Deklarationszeiträume nach dem\nerfassen. Ruhende Dienstverhältnisse                             Ende des folgenden Geschäftsjah-\nsind nicht zu erfassen.                                          res entnommen werden; dieser\n14. Es ist hier nur der angestellte Außen-                           Teilbetrag ist in einer Anlage zu\ndienst anzugeben.                                                nennen.“\n15. Berechnung: Summe der vertraglich ver-                  ddd) In Unternummer 4 wird die Angabe\neinbarten Wochenarbeitsstunden aller                         „§ 28 Abs. 8 Nr. 2 Buchstabe c\nTeilzeitbeschäftigten geteilt durch die                      RechVersV“ durch die Angabe „§ 28\ngeltende reguläre Wochenarbeitszeit ei-                      Absatz 6 RechVersV“ ersetzt.\nnes Vollzeitbeschäftigten. Das Ergebnis                 eee) In Unternummer 5 Satz 3 wird nach\nist kaufmännisch zu runden.“                                 dem Wort „übereinstimmen“ das Wort\nii) Die bisherigen Nummern 8 bis 50 werden                           „(Zwischenbestand)“ eingefügt und\ndie Nummern 9 bis 51.                                            werden die Wörter „ , sofern diese Ver-\nsicherungsverträge aufgrund der nach\njj) Die neue Nummer 10 (Anmerkungen zur                              § 81c Abs. 3 VAG erlassenen Rechts-\nNachweisung 110) wird wie folgt geändert:                        verordnung in die nach § 81c Abs. 2\naaa) In Unternummer 1 wird das Wort „Auf-                        VAG vorzunehmende Berechnung des\nwendungen“ durch das Wort „Brutto-                         Normrisikoüberschusses       und    des\nAufwendungen“ ersetzt, werden nach                         Normzinsertrages einbezogen werden“\ndem Wort „Beitragsrückerstattung“                          durch die Wörter „ , soweit dies bereits\ndie Wörter „ , den aufgrund einer Ge-                      am 12. April 2008 der Fall war“ ersetzt.\nwinngemeinschaft, eines Gewinnab-                kk)  Die neue Nummer 11 (Anmerkungen zur\nführungs- oder Teilgewinnabführungs-                  Nachweisung 111) wird wie folgt geändert:\nvertrages abgeführten Gewinnen“ ein-\ngefügt und wird das Wort „Jahreser-                   aaa) Unternummer 1 wird wie folgt geän-\ngebnis“ durch die Wörter „Jahreser-                        dert:\ngebnis nach Steuern“ und die Angabe                        aaaa) In Satz 3 wird nach dem Wort\n„Zeile 10“ durch die Angabe „Zeilen 03                             „übereinstimmen“ das Wort\nund 10“ ersetzt.                                                   „(Zwischenbestand)“ eingefügt\nbbb) Unternummer 2 wird wie folgt gefasst:                               und werden die Wörter „ , sofern\ndiese    Versicherungsverträge\n„2. Die Zusammensetzung dieses                                     aufgrund der nach § 81c Abs. 3\nPostens ist in einer Anlage zu er-                             VAG erlassenen Rechtsverord-\nläutern. Darlehen zwischen Teilbe-                             nung in die nach § 81c Abs. 2\nständen sind ausschließlich über                               VAG vorzunehmende Berech-\nsonstige       Zuführungen/sonstige                            nung des Normrisikoüberschus-\nEntnahmen zu buchen; eine Sal-                                 ses und des Normzinsertrages\ndierung mit der Zuführung aus                                  einbezogen werden“ durch die\ndem Überschuss des Geschäfts-                                  Wörter „ , soweit dies bereits\njahres soll nicht erfolgen. Die Über-                          am 12. April 2008 der Fall war“\nführung der verzinslichen An-                                  ersetzt.\nsammlung in die Deckungsrück-\nstellung (z. B. in der Rentenversi-                    bbbb) In Satz 4 werden nach der An-\ncherung bei Rentenübergang) er-                                gabe „Abschnitt D“ die Wörter\nfolgt ebenfalls im Wege der sons-                              „mit Ausnahme der Bestands-\ntigen Zuführung/sonstigen Entnah-                              gruppen 132 und 140“ einge-\nme. Wird die Direktgutschrift aus-                             fügt.\nnahmsweise durch Entnahme aus                     bbb) In Unternummer 2 wird das Wort „Auf-\nder RfB finanziert, ist eine sonstige                  wendungen“ durch das Wort „Brutto-\nEntnahme zu zeigen; der entspre-                       Aufwendungen“ ersetzt, werden nach\nchende sonstige versicherungs-                         dem Wort „Beitragsrückerstattung“\ntechnische Ertrag ist in der Nach-                     die Wörter „ , den aufgrund einer Ge-\nweisung 219, Seite 5, Zeile 06 aus-                    winngemeinschaft, eines Gewinnab-\nzuweisen.“                                             führungs- oder Teilgewinnabführungs-\nccc) Unternummer 3 wird wie folgt gefasst:                       vertrages abgeführten Gewinnen“ ein-\ngefügt und wird das Wort „Jahreser-\n„3. Hier sind die Beträge anzugeben,                       gebnis“ durch die Wörter „Jahreser-\ndie aufgrund der Deklaration bzw.                      gebnis nach Steuern“ und die Angabe\naufgrund der Ausgestaltung des                         „Zeile 10“ durch die Angabe „Zeilen 03\nVerfahrens zur Beteiligung an den                      und 10“ ersetzt.\nBewertungsreserven in den folgen-\nden Geschäftsjahren voraussicht-                  ccc) Unternummer 3 wird wie folgt gefasst:\nlich der RfB zu entnehmen sind.                        „3. Die Zusammensetzung dieses\nDabei sind auch Beträge zu be-                             Postens ist in einer Anlage zu er-\nrücksichtigen, die voraussichtlich                         läutern. Darlehen zwischen Teilbe-","494          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010\nständen sind ausschließlich über                       aaaa) In Satz 2 wird nach dem Wort\nsonstige       Zuführungen/sonstige                            „übereinstimmen“ das Wort\nEntnahmen zu buchen; eine Sal-                                 „(Zwischenbestand)“ eingefügt\ndierung mit der Zuführung aus                                  und werden die Wörter „ , so-\ndem Überschuss des Geschäfts-                                  fern diese Versicherungsver-\njahres soll nicht erfolgen. Die Über-                          träge aufgrund der nach § 81c\nführung der verzinslichen An-                                  Abs. 3 VAG erlassenen Rechts-\nsammlung in die Deckungsrück-                                  verordnung in die nach § 81c\nstellung (z. B. in der Rentenversi-                            Abs. 2 VAG vorzunehmende Be-\ncherung bei Rentenübergang) er-                                rechnung des Normrisikoüber-\nfolgt ebenfalls im Wege der sons-                              schusses und des Normzinser-\ntigen Zuführung/sonstigen Entnah-                              trages einbezogen werden“\nme. Wird die Direktgutschrift aus-                             durch die Wörter „ , soweit dies\nnahmsweise durch Entnahme aus                                  bereits am 12. April 2008 der\nder RfB finanziert, ist eine sonstige                          Fall war“ ersetzt.\nEntnahme zu zeigen; der entspre-\nbbbb) In Satz 4 werden nach den Wör-\nchende sonstige versicherungs-\ntern „Die Nw 112 ist für jeden\ntechnische Ertrag ist in der Nach-\nAbrechnungsverband des Alt-\nweisung 219, Seite 5, Zeile 06 aus-\nbestands“ die Wörter „sowie\nzuweisen.“\nfür den gesamten Altbestand“\nddd) Unternummer 4 wird wie folgt gefasst:                              eingefügt.\n„4. Hier sind die Beträge anzugeben,                       cccc) In Satz 6 werden nach dem\ndie aufgrund der Deklaration bzw.                              Wort „nummerieren“ die Wörter\naufgrund der Ausgestaltung des                                 „; der gesamte Altbestand erhält\nVerfahrens zur Beteiligung an den                              die Nummer 099“ eingefügt.\nBewertungsreserven in den folgen-                      dddd) Nach Satz 7 wird folgender\nden Geschäftsjahren voraussicht-                               neuer Satz eingefügt:\nlich der RfB zu entnehmen sind.\nDabei sind auch Beträge zu be-                                 „Freiwerdende Nummern sind\nrücksichtigen, die voraussichtlich                             nicht neu zu belegen.“\ninfolge versetzter oder verlängerter              bbb) In Unternummer 2 wird das Wort „Auf-\nDeklarationszeiträume nach dem                         wendungen“ durch das Wort „Brutto-\nEnde des folgenden Geschäftsjah-                       Aufwendungen“ ersetzt, werden nach\nres entnommen werden; dieser                           dem Wort „Beitragsrückerstattung“\nTeilbetrag ist in einer Anlage zu                      die Wörter „ , den aufgrund einer Ge-\nnennen.“                                               winngemeinschaft, eines Gewinnab-\neee) In Unternummer 5 wird die Angabe                           führungs- oder Teilgewinnabführungs-\n„§ 28 Abs. 8 Nr. 2 Buchstabe c                             vertrages abgeführten Gewinnen“ ein-\nRechVersV“ durch die Angabe „§ 28                          gefügt und wird das Wort „Jahreser-\nAbsatz 6 RechVersV“ ersetzt.                               gebnis“ durch die Wörter „Jahreser-\ngebnis nach Steuern“ und die Angabe\nfff) Die folgenden Unternummern 6 und 7                         „Zeile 10“ durch die Angabe „Zeilen 03\nwerden angefügt:                                           und 10“ ersetzt.\n„6. Hier sind die in Spalte 01 enthalte-              ccc) Unternummer 3 wird wie folgt gefasst:\nnen Beträge auszuweisen, die auf\ndie Mindestbeteiligung an den Be-                      „3. Die Zusammensetzung dieses\nwertungsreserven und auf die Be-                           Postens ist in einer Anlage zu er-\nteiligung an den Bewertungsreser-                          läutern. Darlehen zwischen Teilbe-\nven, die über die Mindestbeteili-                          ständen sind ausschließlich über\ngung hinausgeht, entfallen. Ist eine                       sonstige Zuführungen/sonstige Ent-\nMindestbeteiligung nicht vorgese-                          nahmen zu buchen; eine Saldie-\nhen, bleibt Spalte 02 leer.                                rung mit der Zuführung aus dem\nÜberschuss des Geschäftsjahres\n7. Soweit in der Rentenversicherung                            soll nicht erfolgen. Die Überfüh-\nfür die Überschussverwendungs-                             rung der verzinslichen Ansamm-\nform „Gewinnrente“ innerhalb der                           lung in die Deckungsrückstellung\nRfB eine Teilrückstellung gebildet                         (z. B. in der Rentenversicherung\nwird (Gewinnrentenfonds), ist der                          bei Rentenübergang) erfolgt eben-\nin Spalte 01 enthaltene Betrag hier                        falls im Wege der sonstigen Zufüh-\ngesondert auszuweisen.“                                    rung/sonstigen Entnahme. Wird die\nDirektgutschrift      ausnahmsweise\nll) Die neue Nummer 12 (Anmerkungen zur\ndurch Entnahme aus der RfB finan-\nNachweisung 112) wird wie folgt geändert:\nziert, ist eine sonstige Entnahme zu\naaa) Unternummer 1 wird wie folgt geän-                             zeigen; der entsprechende sons-\ndert:                                                          tige versicherungstechnische Er-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010               495\ntrag ist in der Nachweisung 219,                  aaa) In Unternummer 1 Satz 3 wird nach\nSeite 5, Zeile 06 auszuweisen.“                        dem Wort „übereinstimmen“ das Wort\nddd) Unternummer 4 wird wie folgt gefasst:                      „(Zwischenbestand)“ eingefügt und\nwerden die Wörter „ , sofern diese Ver-\n„4. Hier sind die Beträge anzugeben,                       sicherungsverträge aufgrund der nach\ndie aufgrund der Deklaration bzw.                      § 81c Abs. 3 VAG erlassenen Rechts-\naufgrund der Ausgestaltung des                         verordnung in die nach § 81c Abs. 2\nVerfahrens zur Beteiligung an den                      VAG vorzunehmende Berechnung des\nBewertungsreserven in den folgen-                      Normrisikoüberschusses       und    des\nden Geschäftsjahren voraussicht-                       Normzinsertrages einbezogen werden“\nlich der RfB zu entnehmen sind.                        durch die Wörter „ , soweit dies bereits\nDabei sind auch Beträge zu be-                         am 12. April 2008 der Fall war“ ersetzt.\nrücksichtigen, die voraussichtlich\ninfolge versetzter oder verlängerter              bbb) Nach Unternummer 2 wird folgende\nDeklarationszeiträume nach dem                         neue Unternummer 3 eingefügt:\nEnde des folgenden Geschäftsjah-                       „3. Werden in der Nachweisung 215 in\nres entnommen werden; dieser                               der Zeile 11 die Spalten 02 und 03\nTeilbetrag ist in einer Anlage zu                          nicht ausgefüllt, bleiben hier die\nnennen.“                                                   Spalten 02 und 03 ebenfalls leer.“\neee) In Unternummer 5 wird die Angabe                      ccc) Die bisherigen Unternummern 3 bis 6\n„§ 28 Abs. 8 Nr. 2 Buchstabe c                             werden die Unternummern 4 bis 7.\nRechVersV“ durch die Angabe „§ 28                     ddd) Die neue Unternummer 4 wird wie folgt\nAbsatz 6 RechVersV“ ersetzt.                               gefasst:\nfff) Die folgenden Unternummern 6 und 7                         „4. Fb 200 für das selbst abgeschlos-\nwerden angefügt:                                               sene Versicherungsgeschäft, Sei-\n„6. Hier sind die in Spalte 01 enthalte-                       te 3, Zeile 16. Für die Bestands-\nnen Beträge auszuweisen, die auf                           gruppen 132 und 140 ist kein Be-\ndie Mindestbeteiligung an den Be-                          trag anzugeben, da diese keine\nwertungsreserven und auf die Be-                           überschussberechtigten Verträge\nteiligung an den Bewertungsreser-                          enthalten und daher kein Anteil an\nven, die über die Mindestbeteili-                          der RfB existiert.“\ngung hinausgeht, entfallen. Ist eine              eee) In der neuen Unternummer 7 werden\nMindestbeteiligung nicht vorgese-                      nach der Angabe „Spalte 02“ die Wör-\nhen, bleibt Spalte 02 leer.                            ter „zuzüglich Zeile 23, Spalte 03“ ein-\n7. Soweit in der Rentenversicherung                        gefügt.\nim Rahmen der Überschussver-                 oo) Die neue Nummer 17 (Anmerkungen zur\nwendungsform „Gewinnrente“ in-                    Nachweisung 215) wird wie folgt geändert:\nnerhalb der RfB eine Teilrückstel-\nlung gebildet wird (Gewinnrenten-                 aaa) Unternummer 1 wird wie folgt geän-\nfonds), ist der in Spalte 01 enthal-                   dert:\ntene Betrag hier gesondert auszu-                      aaaa) In Satz 2 wird nach dem Wort\nweisen.“                                                      „übereinstimmen“ das Wort\nmm) Die neue Nummer 15 (Anmerkungen zur                                    „(Zwischenbestand)“ eingefügt\nNachweisung 213) wird wie folgt geändert:                              und werden die Wörter „ , so-\nfern diese Versicherungsver-\naaa) In Unternummer 4 werden nach der                                  träge aufgrund der nach § 81c\nAngabe „Seite 7,“ die Wörter „Zeile 3                             Abs. 3 VAG erlassenen Rechts-\nzuzüglich“ eingefügt.                                             verordnung in die nach § 81c\nbbb) In Unternummer 7 werden nach der                                  Abs. 2 VAG vorzunehmende Be-\nAngabe „Spalte 02“ die Wörter „zuzüg-                             rechnung des Normrisikoüber-\nlich Zeile 23, Spalte 03“ eingefügt.                              schusses und des Normzinser-\nccc) In Unternummer 8 Satz 3 wird nach                                 trages einbezogen werden“\ndem Wort „übereinstimmen“ das Wort                                durch die Wörter „ , soweit dies\n„(Zwischenbestand)“ eingefügt und                                 bereits am 12. April 2008 der\nwerden die Wörter „ , sofern diese Ver-                           Fall war“ ersetzt.\nsicherungsverträge aufgrund der nach                       bbbb) In Satz 4 werden nach den Wör-\n§ 81c Abs. 3 VAG erlassenen Rechts-                               tern „für jeden Abrechnungsver-\nverordnung in die nach § 81c Abs. 2                               band des Altbestands“ die Wör-\nVAG vorzunehmende Berechnung des                                  ter „sowie für den gesamten Alt-\nNormrisikoüberschusses       und     des                          bestand“ eingefügt.\nNormzinsertrages einbezogen werden“                        cccc) In Satz 6 werden nach den Wör-\ndurch die Wörter „ , soweit dies bereits                          tern „zu nummerieren“ die Wör-\nam 12. April 2008 der Fall war“ ersetzt.                          ter „; der gesamte Altbestand\nnn) Die neue Nummer 16 (Anmerkungen zur                                    erhält die Nummer 099“ einge-\nNachweisung 214) wird wie folgt geändert:                              fügt.","496          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010\ndddd) Satz 8 wird wie folgt gefasst:                           gebundenen Versicherung laut\n„Freiwerdende Nummern sind                             Fb 100, Seite 4, Zeile 23, Spalte 03,\nnicht neu zu belegen.“                                 soweit die Änderung durch die\nFondsanlage bedingt ist. Der Pos-\nbbb) In Unternummer 7 werden nach der                               ten ist in jedem Fall in einer Anlage\nAngabe „Spalte 02“ die Wörter „zuzüg-                          zu erläutern und nach der Herkunft\nlich Zeile 23, Spalte 03“ eingefügt.                           der Beträge zahlenmäßig aufzu-\npp) Die neue Nummer 18 (Anmerkungen zur                                 lösen.“\nNachweisung 216) wird wie folgt geändert:                  ccc) In Unternummer 7 Satz 3 wird nach\naaa) In Unternummer 1 werden nach den                           dem Wort „übereinstimmen“ das Wort\nWörtern „d. h. unter Berücksichtigung                      „(Zwischenbestand)“ eingefügt und\nder gegebenenfalls gemäß Unternum-                         werden die Wörter „ , sofern diese Ver-\nmer 1 zur Nachweisung 217“ die Wör-                        sicherungsverträge aufgrund der nach\nter „oder während der Laufzeit auf-                        § 81c Abs. 3 VAG erlassenen Rechts-\ngrund unzureichender Rechnungs-                            verordnung in die nach § 81c Abs. 2\ngrundlagen“ eingefügt.                                     VAG vorzunehmende Berechnung des\nNormrisikoüberschusses         und    des\nbbb) Der Unternummer 7 wird folgender\nNormzinsertrages einbezogen werden“\nSatz angefügt:\ndurch die Wörter „ , soweit dies bereits\n„Dies gilt auch, wenn die Beitragszu-                      am 12. April 2008 der Fall war“ ersetzt.\nschläge durch eine Anpassung der\nrr)  Die neue Nummer 20 (Anmerkungen zur\nRechnungsgrundlagen während der\nNachweisung 218) wird wie folgt geändert:\nVertragslaufzeit entstanden sind. In\ndiesem Fall sind ab der Anpassung in                  aaa) Unternummer 4 wird wie folgt gefasst:\nZeile 04 der Normsparbeitrag und in                        „4. Unter diesem Posten sind nur Be-\nZeile 05 der Normrisikobeitrag auszu-                          träge zu erfassen, deren Ausweis\nweisen, wie sie sich ergeben, wenn                             nicht bei einem anderen Posten\nder Tarif ursprünglich mit den neuen                           vorgesehen ist. In Frage kommen\nRechnungsgrundlagen kalkuliert wor-                            beispielsweise Auffüllungsbeträge\nden wäre.“                                                     für die Deckungsrückstellung (Auf-\nccc) In Unternummer 9 Satz 3 wird nach                              wand) aufgrund unzureichender\ndem Wort „übereinstimmen“ das Wort                             biometrischer Rechnungsgrundla-\n„(Zwischenbestand)“ eingefügt und                              gen; eine spätere Auflösung der\nwerden die Wörter „ , sofern diese Ver-                        Auffüllung (Ertrag) ist ebenfalls als\nsicherungsverträge aufgrund der nach                           Sonstiges in dieser Nachweisung\n§ 81c Abs. 3 VAG erlassenen Rechts-                            zu erfassen. Der Posten ist in je-\nverordnung in die nach § 81c Abs. 2                            dem Fall in einer Anlage zu erläu-\nVAG vorzunehmende Berechnung des                               tern und nach der Herkunft der Be-\nNormrisikoüberschusses        und    des                       träge zahlenmäßig aufzulösen.“\nNormzinsertrages einbezogen werden“                   bbb) In Unternummer 5 Satz 3 wird nach\ndurch die Wörter „ , soweit dies bereits                   dem Wort „übereinstimmen“ das Wort\nam 12. April 2008 der Fall war“ ersetzt.                   „(Zwischenbestand)“ eingefügt und\nqq) Die neue Nummer 19 (Anmerkungen zur                             werden die Wörter „ , sofern diese Ver-\nNachweisung 217) wird wie folgt geändert:                       sicherungsverträge aufgrund der nach\n§ 81c Abs. 3 VAG erlassenen Rechts-\naaa) Der Unternummer 1 wird folgender                           verordnung in die nach § 81c Abs. 2\nSatz angefügt:                                             VAG vorzunehmende Berechnung des\n„Muss die Deckungsrückstellung wäh-                        Normrisikoüberschusses         und    des\nrend der Laufzeit aufgrund unzurei-                        Normzinsertrages einbezogen werden“\nchender Rechnungsgrundlagen aufge-                         durch die Wörter „ , soweit dies bereits\nfüllt werden, ist der betreffende Betrag                   am 12. April 2008 der Fall war“ ersetzt.\nnicht hier, sondern in der Zeile 25 aus-         ss)  Die neue Nummer 21 (Anmerkungen zur\nzuweisen.“                                            Nachweisung 219) wird wie folgt geändert:\nbbb) Unternummer 5 wird wie folgt gefasst:                 aaa) Unternummer 2 Satz 2 wird wie folgt\n„5. Unter diesem Posten sind nur Be-                       gefasst:\nträge zu erfassen, deren Ausweis                      „Der Posten ist in jedem Fall in einer\nnicht bei einem anderen Posten                        Anlage zu erläutern und nach der Her-\nvorgesehen ist. Hierzu zählen ins-                    kunft der Beträge zahlenmäßig aufzu-\nbesondere Auffüllungsbeträge für                      lösen.“\ndie Deckungsrückstellung, die\nwährend der Vertragslaufzeit auf-                bbb) Unternummer 3 wird wie folgt gefasst:\ngrund unzureichender Rechnungs-                       „3. Hier sind ausschließlich die rech-\ngrundlagen erforderlich geworden                          nungsmäßigen Zinsen anzugeben,\nsind, und die Veränderung der De-                         die auf die Deckungsrückstellung\nckungsrückstellung in der fonds-                          gemäß Fb 100, Seite 4, Zeile 05,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010                 497\nSpalte 02 entfallen. Die Verände-                           rung mit der Zuführung aus dem\nrung der Deckungsrückstellung für                           Überschuss des Geschäftsjahres\ndie Versicherungen, bei denen das                           soll nicht erfolgen. Die Überfüh-\nAnlagerisiko von den Versiche-                              rung der verzinslichen Ansamm-\nrungsnehmern         getragen    wird                       lung in die Deckungsrückstellung\n(Fb 100, Seite 4, Zeile 23, Spal-                           (z. B. in der Rentenversicherung\nte 03), ist in der Zeile 25 auszuwei-                       bei Rentenübergang) erfolgt eben-\nsen, soweit die Veränderung auf                             falls im Wege der sonstigen Zufüh-\ndie Erträge und Aufwendungen ge-                            rung/sonstigen Entnahme. Wird die\nmäß Nachweisung 201, Seite 1,                               Direktgutschrift      ausnahmsweise\nZeile 25 zurückzuführen ist. Erhö-                          durch Entnahme aus der RfB finan-\nhungen der Deckungsrückstellun-                             ziert, ist eine sonstige Entnahme zu\ngen wegen einer Senkung des                                 zeigen.“\nRechnungszinses oder aufgrund                      bbb) Nach Unternummer 2 werden die fol-\n§ 341f Absatz 2 HGB sind in Zei-                        genden neuen Unternummern 3 bis 5\nle 17 auszuweisen.“                                     eingefügt:\nccc) Nach Unternummer 3 wird folgende                            „3. Hier sind die Beträge anzugeben,\nneue Unternummer 4 eingefügt:                                   die aufgrund Beschlussfassung\n„4. Als Neubestand sind alle Verträge                           des obersten Organs, der Deklara-\nzu behandeln, die nicht als Altbe-                          tion bzw. aufgrund der Ausgestal-\nstand zu qualifizieren sind. Als Alt-                       tung des Verfahrens zur Beteili-\nbestand sind alle nach von der Auf-                         gung an den Bewertungsreserven\nsichtsbehörde genehmigten Ge-                               in den folgenden Geschäftsjahren\nschäftsplänen       abgeschlossenen                         voraussichtlich der RfB zu entneh-\nVerträge zu behandeln, die bis                              men sind. Dabei sind auch Beträge\nzum 28. Juli 1994 (§ 11c VAG) oder                          zu berücksichtigen, die voraus-\nim Rahmen der Übergangsvor-                                 sichtlich infolge versetzter oder\nschrift des Artikels 16 § 2 Satz 2                          verlängerter Deklarationszeiträume\ndes Dritten Durchführungsgeset-                             nach dem Ende des folgenden Ge-\nzes/EWG zum VAG abgeschlossen                               schäftsjahres entnommen werden;\nwurden. Die nach dem 31. Dezem-                             dieser Teilbetrag ist in einer Anlage\nber 1994 und vor dem 1. Januar                              zu nennen.\n1998 abgeschlossenen Versiche-                          4. Hier sind die entsprechenden Teile\nrungsverträge, bei denen bei un-                            des        Schlussüberschussanteils-\nverändertem Verfahren der Risiko-                           fonds im Sinne des § 28 Absatz 6\neinschätzung die Prämien und                                RechVersV anzugeben.\nLeistungen mit den dem Altbe-\nstand zuzuordnenden Versiche-                           5. Hier ist die Beteiligung an Bewer-\nrungsverträgen        übereinstimmen                        tungsreserven des Geschäftsjahres\n(Zwischenbestand), sind beim Alt-                           anzugeben. Unter Buchstabe b ist\nbestand zu erfassen, soweit dies                            sowohl die Mindestbeteiligung als\nbereits am 12. April 2008 der Fall                          auch der darüber hinausgehende\nwar.“                                                       Betrag anzugeben.“\nccc) Die bisherigen Unternummern 3 bis 6\nddd) Die bisherige Unternummer 4 wird Un-\nwerden die Unternummern 6 bis 9.\nternummer 5.\nuu) In der neuen Nummer 36 (Anmerkungen zur\neee) Die bisherige Unternummer 5 wird auf-\nNachweisung 240) und in der neuen Num-\ngehoben.\nmer 38 (Anmerkungen zur Nachweisung\nfff) Folgende Unternummer 9 wird ange-                      242) wird in Unternummer 1 Buchstabe a\nfügt:                                                  und b jeweils die Abkürzung „GVR“ durch\n„9. Wurde die Direktgutschrift des Ge-                 die Abkürzung „GuV“ ersetzt.\nschäftsjahres ganz oder teilweise             vv)  In der neuen Nummer 42 (Anmerkungen zur\nder RfB entnommen, ist der damit                   Nachweisung 250), in der neuen Nummer 44\nverbundene Ertrag hier auszuwei-                   (Anmerkungen zur Nachweisung 252) und in\nsen.“                                              der neuen Nummer 47 (Anmerkungen zur\ntt) Die neue Nummer 25 (Anmerkung zur Nach-                     Nachweisung 342) wird in Unternummer 1\nweisung 121) wird wie folgt geändert:                       Buchstabe a jeweils die Abkürzung „GVR“\ndurch die Abkürzung „GuV“ ersetzt.\naaa) Unternummer 2 wird wie folgt gefasst:\nb) Abschnitt B wird wie folgt geändert:\n„2. Die Zusammensetzung dieses\nPostens ist in einer Anlage zu er-            aa) Nach der Abkürzung „BÜ Beitragsübergänge“\nläutern. Darlehen zwischen Teilbe-                wird die Abkürzung „BWR Bewertungsre-\nständen sind ausschließlich über                  serven“ eingefügt.\nsonstige Zuführungen/sonstige Ent-            bb) Die Abkürzung „GVR“ wird durch die Abkür-\nnahmen zu buchen; eine Saldie-                    zung „GuV“ ersetzt.","498             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010\ncc) Nach der Abkürzung „LVU Lebensversiche-                  erhalten die aus Anlage 1 zu dieser Verordnung\nrungsunternehmen“ wird die Abkürzung „Min-               ersichtliche Fassung.\ndest-BWR Mindestbeteiligung an Bewer-\ntungsreserven“ eingefügt.                             e) Nach der Nachweisung 201 wird die aus Anlage 2\nzu dieser Verordnung ersichtliche Nachwei-\nc) Abschnitt C wird wie folgt geändert:                         sung 202 eingefügt.\naa) Der Nummer 3.3.3.4 werden die folgenden\nSätze angefügt:                                       f) Die Nachweisungen 214 und 219 erhalten die aus\nAnlage 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-\n„Relationen sind ebenfalls zu runden. Unter              sung.\n0,5 ist abzurunden, ansonsten aufzurunden.“\nbb) Nummer 3.3.5 wird aufgehoben.                                             Artikel 2\ncc) In Nummer 4 Satz 3 wird die Angabe „die Zahl\n„5“ “ durch die Angabe „die Zahl „6“ “ ersetzt.                         Inkrafttreten\nd) Die Formblätter 100, 200 und 300 sowie die                Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nNachweisungen 101, 110, 111, 112, 121 und 201          in Kraft.\nBonn, den 27. April 2010\nDer Präsident\nder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nSanio","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010     499\nAnlage 1","500 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 501","502 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 503","504 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 505","506 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 507","508 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 509","510 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 511","512 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 513","514 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 515","516 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 517","518 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 519","520 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 521","522 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 523","524 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 525","526 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010     527\nAnlage 2","528      Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010\nAnlage 3","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 529","530 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 531","532 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 18, ausgegeben zu Bonn am 3. Mai 2010 533"]}