{"id":"bgbl1-2009-76-1","kind":"bgbl1","year":2009,"number":76,"date":"2009-12-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/76#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-76-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_76.pdf#page=2","order":1,"title":"Gesetz zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon","law_date":"2009-12-01T00:00:00Z","page":3822,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["3822          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 76, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2009\nGesetz\nzur Umsetzung der Grundgesetzänderungen\nfür die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon\nVom 1. Dezember 2009\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                     (5) Wird im Bundestag oder im Bundesrat ein An-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                           trag zur Erhebung einer Klage gemäß Absatz 1 oder\ngemäß Absatz 2 gestellt, so kann das andere Organ\nArtikel 1                                eine Stellungnahme abgeben.“\nÄnderung des                            2. Der bisherige § 12 wird § 13. Diesem wird folgender\nIntegrationsverantwortungsgesetzes                      Absatz 7 angefügt:\nDas Integrationsverantwortungsgesetz vom 22. Sep-                „(7) Die Bundesregierung unterrichtet Bundestag\ntember 2009 (BGBl. I S. 3022) wird wie folgt geändert:           und Bundesrat zum frühestmöglichen Zeitpunkt über\nden Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens der\n1. Nach § 11 wird folgender § 12 eingefügt:                      Europäischen Union. Diese Unterrichtung enthält\n„§ 12                                 auch eine Bewertung, ob die Bundesregierung den\nGesetzgebungsakt mit den Grundsätzen der Subsi-\nSubsidiaritätsklage\ndiarität und der Verhältnismäßigkeit für vereinbar\n(1) Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist        hält.“\nder Bundestag verpflichtet, eine Klage gemäß Arti-\nkel 8 des Protokolls über die Anwendung der Grund-                                Artikel 2\nsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit                            Änderung des\nzu erheben. Auf Antrag eines Viertels seiner Mit-                    Bundesverfassungsgerichtsgesetzes\nglieder, die die Erhebung der Klage nicht stützen,\nist deren Auffassung in der Klageschrift deutlich zu         In § 13 Nummer 6 und § 76 Absatz 1 des Bundes-\nmachen.                                                   verfassungsgerichtsgesetzes in der Fassung der Be-\nkanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473),\n(2) Der Bundesrat kann in seiner Geschäftsord-         das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli\nnung regeln, wie ein Beschluss über die Erhebung          2009 (BGBl. I S. 2346) geändert worden ist, werden je-\neiner Klage gemäß Absatz 1 herbeizuführen ist.            weils die Wörter „eines Drittels“ durch die Wörter „eines\n(3) Die Bundesregierung übermittelt die Klage im       Viertels“ ersetzt.\nNamen des Organs, das über ihre Erhebung gemäß\nAbsatz 1 oder gemäß Absatz 2 beschlossen hat, un-                                 Artikel 3\nverzüglich an den Gerichtshof der Europäischen                                  Inkrafttreten\nUnion.                                                       Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung,\n(4) Das Organ, das die Erhebung der Klage ge-          frühestens jedoch einen Tag nach dem Tag in Kraft, an\nmäß Absatz 1 oder gemäß Absatz 2 beschlossen              dem das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes\nhat, übernimmt die Prozessführung vor dem Ge-             (Artikel 23, 45 und 93) vom 8. Oktober 2008 (BGBl. I\nrichtshof der Europäischen Union.                         S. 1926) in Kraft getreten ist.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 76, ausgegeben zu Bonn am 3. Dezember 2009 3823\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 1. Dezember 2009\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nSteinmeier\nDer Bundesminister des Innern\nSchäuble\nDie Bundesministerin der Justiz\nBrigitte Zypries"]}