{"id":"bgbl1-2009-70-3","kind":"bgbl1","year":2009,"number":70,"date":"2009-10-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/70#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-70-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_70.pdf#page=11","order":3,"title":"Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Monatsausweisverordnung   ZAGMonAwV)","law_date":"2009-10-15T00:00:00Z","page":3591,"pdf_page":11,"num_pages":12,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009               3591\nVerordnung\nzur Einreichung von Monatsausweisen\nnach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz\n(ZAG-Monatsausweisverordnung – ZAGMonAwV)\nVom 15. Oktober 2009\nAuf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungs-         zen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bun-\ndiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I          desanstalt erforderlich ist.\nS. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finan-\nzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:                                            §5\nEinreichungsverfahren\n§1                                                und Einreichungstermin\nAnwendungsbereich;                             (1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben\nBefugnisse der Bundesanstalt                    nach § 3 sind von den Zahlungsinstituten mit den\n(1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben             folgenden Formularen einzureichen:\nnach dieser Verordnung sind von allen Zahlungs-              1. Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG\ninstituten einzureichen.                                         – Vermögensstatus –:\n(2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-           STZAG (Anlage 1 dieser Verordnung),\nsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung\n2. Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG\nihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Zah-\n– Gewinn- und Verlustrechnung –:\nlungsinstituten Anordnungen über die Aufstellung und\nden Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren            GVZAG (Anlage 2 dieser Verordnung),\nAngaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.                 3. weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV\n– Zahlungsvolumen –:\n§2                                    ZVZAG (Anlage 3 dieser Verordnung).\nArt und Umfang des Monatsausweises                   Zahlungsinstitute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne\nDer Monatsausweis besteht aus einem Vermögens-            des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind\nstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichts-         und Monatsausweise nach Maßgabe des § 25 des\nzeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die         Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Monats-\nden Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäfts-            ausweisverordnung einzureichen haben, haben anstelle\njahres umfasst.                                              der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die\nFormulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und\n§3                                EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung\nZahlungsvolumen                           des Formulars aus der Anlage 3 (ZVZAG) bleibt dane-\nben bestehen.\nDie Zahlungsinstitute haben zusätzlich zum Monats-\nausweis ihr Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zah-                (2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben\nlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen                nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach\nZahlungsauthentifizierungsinstrumente anzugeben. So-         dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum\nweit die Angaben das Finanztransfergeschäft im Sinne         15. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.\ndes § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteauf-               (3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben\nsichtsgesetzes betreffen, sind sie zusätzlich, bezogen       nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen\nauf den Zahlungsempfänger, in die verschiedenen Zah-         Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank\nlungsrichtungen zu untergliedern.                            veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Daten-\neinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu ver-\n§4                                wendenden Satzformate und den Einreichungsweg.\nBerichtszeitraum\n§6\nBerichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die\nBundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall                                 Inkrafttreten\nden Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkür-            Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.\nBerlin, den 15. Oktober 2009\nDer Bundesminister der Finanzen\nIn Vertretung\nJörg Asmussen","3592            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009\nAnlage 1\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)\nSTZAG\nMonatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG\n– Vermögensstatus –\nStand Ende\nInstitutsnummer                    Prüfziffer          Name                                          Ort\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nAktiva                                                           Passiva\n0100 Barreserve                                                  1800 Verbindlichkeiten gegenüber\n0110 aus Zahlungsdiensten           0110                        Kreditinstituten\n0120 aus sonstigen Tätigkeiten      0120                        1810 aus Zahlungsdiensten          1810\nSumme: (0110 + 0120) 0100                                 davon:\n0200 Forderungen an Kreditinstitute                                           1811 täglich fällig          1811\n0210 aus Zahlungsdiensten           0210                              1812 mit vereinbarter\ndarunter:                                                              Laufzeit oder\nKündigungsfrist       1812\n0211 auf Treuhandkonten       0211\n1820 aus sonstigen Tätigkeiten     1820\n0220 aus sonstigen Tätigkeiten\ndavon:\n0221 täglich fällig           0221\n1821 täglich fällig          1821\n0222 andere Forderungen       0222\nSumme: (0221 + 0222) 0220                                 1822 mit vereinbarter\nLaufzeit oder\nSumme: (0210 + 0220) 0200\nKündigungsfrist       1822\n0300 Forderungen an Kunden                                                           Summe: (1810 + 1820) 1800\n0310 aus Zahlungsdiensten           0310\n1900 Verbindlichkeiten gegenüber\ndarunter:                                                 Kunden\n0311 aus Provisionen          0311                        1910 aus Zahlungsdiensten          1910\n0312 aus Krediten             0312                              davon:\ndarunter:                                                       1911 Verbindlichkeiten\n0313 aus Kreditkarten-                                                 zur Ausführung von\ngeschäften              0313                                     Zahlungsvorgängen     1911\n0320 aus sonstigen Tätigkeiten      0320                              darunter:\nSumme: (0310 + 0320) 0300                                 1912 auf Zahlungskonten      1912\n0400 Forderungen an Zahlungsinstitute                                   1920 aus sonstigen Tätigkeiten     1920\n0410 aus Zahlungsdiensten           0410                                     Summe: (1910 + 1920) 1900\n0420 aus sonstigen Tätigkeiten      0420\n2000 Verbindlichkeiten gegenüber\nSumme: (0410 + 0420) 0400                           Zahlungsinstituten\n0500 Schuldverschreibungen und an-                                      2010 aus Zahlungsdiensten          2010\ndere festverzinsliche Wertpapiere\n2020 aus sonstigen Tätigkeiten     2020\n0510 Geldmarktpapiere\nSumme: (2010 + 2020) 2000\n0511 aus Zahlungs-\ndiensten                0511                 2100 Sonstige Verbindlichkeiten\n0512 aus sonstigen                                        2110 aus Zahlungsdiensten          2110\nTätigkeiten             0512\n2120 aus sonstigen Tätigkeiten     2120\nSumme: (0511+0512) 0510\nSumme: (2110 + 2120) 2100\n0520 Anleihen und Schuld-\nverschreibungen                                    2200 Rechnungsabgrenzungsposten\n0521 aus Zahlungs-                                        2210 aus Zahlungsdiensten          2210\ndiensten                0521\n2220 aus sonstigen Tätigkeiten     2220\n0522 aus sonstigen\nSumme: (2210 + 2220) 2200\nTätigkeiten             0522\nSumme: (0521+0522) 0520                    2300 Rückstellungen\nSumme: (0510+0520) 0500                            2310 aus Zahlungsdiensten          2310","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009                           3593\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nAktiva                                                        Passiva\n0600 Aktien und andere nicht fest-                                    2320 aus sonstigen Tätigkeiten         2320\nverzinsliche Wertpapiere                                                       Summe: (2310 + 2320) 2300\n0610 aus Zahlungsdiensten          0610                 2400 Passive latente Steuern                    2400\n0620 aus sonstigen Tätigkeiten     0620                 2500 Nachrangige Verbindlichkeiten\nSumme: (0610 + 0620) 0600                            2510 aus Zahlungsdiensten              2510\n0700 Beteiligungen                                                    2520 aus sonstigen Tätigkeiten         2520\n0710 aus Zahlungsdiensten          0710                                        Summe: (2510 + 2520) 2500\ndarunter:                                         2600 Genussrechtskapital                        2600\ndarunter:\n0711 an Kreditinstituten     0711\n2610 vor Ablauf von zwei Jahren\n0712 an Finanzdienst-\nfällig                          2610\nleistungsinstituten    0712\n2700 Fonds für allgemeine Bankrisiken 2700\n0713 an Zahlungsinstituten   0713\n2800 Eigenkapital\n0720 aus sonstigen Tätigkeiten     0720\n2810 gezeichnetes Kapital              2810\ndarunter:\ndarunter:\n0721 an Kreditinstituten     0721                                 2811 stille Einlagen            2811\n0722 an Finanzdienst-                                             2812 Abzugsposten:\nleistungsinstituten    0722                                        Ausstehende Ein-\n0723 an Zahlungsinstituten   0723                                        lagen auf das gezeich-\nnete Kapital             2812 ./.\nSumme: (0710 + 0720) 0700\n2820 Gewinnrücklagen                   2820\n0800 Anteile an verbundenen Unter-\n2830 Gewinnvortrag/Verlust-\nnehmen\nvortrag2)                       2830\n0810 aus Zahlungsdiensten          0810\n2840 Bilanzgewinn/Bilanz-\ndarunter:                                                         verlust2)                       2840\n0811 an Kreditinstituten     0811                                   Summe: (2810 + 2820 +(./.)\n0812 an Finanzdienst-                                                           2830 +(./.) 2840) 2800\nleistungsinstituten    0812                 2900 Summe der Passiva (1800 + 1900 +\n2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 +\n0813 an Zahlungsinstituten   0813\n2500 + 2600 + 2700 + 2800)             2900\n0820 aus sonstigen Tätigkeiten     0820\ndarunter:                                         3000 Unwiderrufliche Kreditzusagen\n3010 aus Zahlungsdiensten              3010\n0821 an Kreditinstituten     0821\n3020 aus sonstigen Tätigkeiten         3020\n0822 an Finanzdienst-\nSumme: (3010 + 3020) 3000\nleistungsinstituten    0822\n3100 Eventualverbindlichkeiten\n0823 an Zahlungsinstituten   0823\n3110 aus Zahlungsdiensten              3110\nSumme: (0810 + 0820) 0800\n3120 aus sonstigen Tätigkeiten         3120\n0900 Immaterielle Anlagewerte\nSumme: (3110 + 3120) 3100\n0910 aus Zahlungsdiensten          0910\nKontrollsumme:\n0920 aus sonstigen Tätigkeiten     0920                 (1700 + 2900 + 3000 + 3100)                     9010\nSumme: (0910 + 0920) 0900\n1\n) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\n1000 Sachanlagen                                                 Rundungsregel (5/4).\n1010 aus Zahlungsdiensten          1010                     Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositio-\nnen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu\n1020 aus sonstigen Tätigkeiten     1020                     dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von\nder Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-\nSumme: (1010 + 1020) 1000\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen,\n1100 Eigene Aktien oder Anteile         1100                     für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittel-\nkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zu-\n1200 Sonstige Vermögensgegenstände                               grunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil\n1210 aus Zahlungsdiensten          1210                     der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei\nder Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden.\n1220 aus sonstigen Tätigkeiten     1220                     In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwäh-\nrungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die\nSumme: (1210 + 1220) 1200                       Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die\n1300 Rechnungsabgrenzungsposten                                  Meldung erstellt wird.\n2\n) Vorzeichen angeben.\n1310 aus Zahlungsdiensten          1310\n1320 aus sonstigen Tätigkeiten     1320\nSumme: (1310 + 1320) 1300","3594          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nAktiva                                                        Passiva\n1400 Aktive latente Steuern             1400\n1500 Aktiver Unterschiedsbetrag aus\nder Vermögensverrechnung           1500\n1600 Nicht durch Eigenkapital gedeck-\nter Fehlbetrag                     1600\n1700 Summe der Aktiva (0100 + 0200 +\n0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 +\n0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 +\n1300 + 1400 + 1500 + 1600)         1700","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009                  3595\nAnlage 2\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)\nGVZAG\nMonatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG\n– Gewinn- und Verlustrechnung –\nStand Ende\nInstitutsnummer                     Prüfziffer         Name                                           Ort\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                             noch Gewinn- und Verlustrechung\n0100 Zinserträge                                                  1000 Sonstige betriebliche Auf-\n0110 aus Zahlungsdiensten                                        wendungen\n0111 aus Kredit- und Geld-                                 1010 aus Zahlungsdiensten          1010\nmarktgeschäften           0111                        1020 aus sonstigen Tätigkeiten     1020\n0112 aus festverzinslichen                                              Summe: (1010 + 1020) 1000\nWertpapieren und\n1100 Abschreibungen und Wertberich-\nSchuldbuch-\ntigungen auf Forderungen und\nforderungen               0112\nbestimmte Wertpapiere sowie\nSumme: (0111 + 0112) 0110                            Zuführungen zu Rückstellungen\n0120 aus sonstigen Tätigkeiten                                   im Kreditgeschäft\n0121 aus Kredit- und Geld-                                 1110 aus Zahlungsdiensten          1110\nmarktgeschäften           0121                        1120 aus sonstigen Tätigkeiten     1120\n0122 aus festverzinslichen\nSumme: (1110 + 1120) 1100\nWertpapieren und\nSchuldbuch-                                    1200 Erträge aus Zuschreibungen zu\nforderungen               0122                        Forderungen und bestimmten\nWertpapieren sowie aus der Auf-\nSumme: (0121 + 0122) 0120\nlösung von Rückstellungen im\nSumme: (0110 + 0120) 0100                             Kreditgeschäft\n0200 Zinsaufwendungen                                                    1210 aus Zahlungsdiensten          1210\n0210 aus Zahlungsdiensten            0210                        1220 aus sonstigen Tätigkeiten     1220\n0220 aus sonstigen Tätigkeiten       0220                                     Summe: (1210 + 1220) 1200\nSumme: (0210 + 0220) 0200                      1300 Abschreibungen und Wertberich-\n0300 Laufende Erträge                                                    tigungen auf Beteiligungen, An-\n0310 aus Zahlungsdiensten                                        teile an verbundenen Unterneh-\nmen und wie Anlagevermögen\n0311 aus Aktien und anderen\nbehandelte Wertpapiere\nnicht festverzinslichen\nWertpapieren              0311                        1310 aus Zahlungsdiensten          1310\n0312 aus Beteiligungen         0312                        1320 aus sonstigen Tätigkeiten     1320\n0313 aus Anteilen an ver-                                               Summe: (1310 + 1320) 1300\nbundenen Unter-                                1400 Erträge aus Zuschreibungen zu\nnehmen                    0313                        Beteiligungen, Anteilen an ver-\nSumme: (0311 + 0312 + 0313) 0310                           bundenen Unternehmen und wie\n0320 aus sonstigen Tätigkeiten                                   Anlagevermögen behandelten\nWertpapieren\n0321 aus Aktien und anderen\nnicht festverzinslichen                               1410 aus Zahlungsdiensten          1410\nWertpapieren              0321                        1420 aus sonstigen Tätigkeiten     1420\n0322 aus Beteiligungen         0322                                     Summe: (1410 + 1420) 1400\n0323 aus Anteilen an ver-                           1500 Aufwendungen aus Verlustüber-\nbundenen Unter-                                       nahme\nnehmen                    0323\n1510 aus Zahlungsdiensten          1510\nSumme: (0321 + 0322 + 0323) 0320\n1520 aus sonstigen Tätigkeiten     1520\nSumme: (0310 + 0320) 0300\nSumme: (1510 + 1520) 1500\n0400 Erträge aus Gewinngemeinschaf-\nten, Gewinnabführungs- oder                               1600 Ergebnis der normalen Ge-\nTeilgewinnabführungsverträgen                                    schäftstätigkeit2)\n0410 aus Zahlungsdiensten            0410                        1610 aus Zahlungsdiensten          1610\n0420 aus sonstigen Tätigkeiten       0420                        1620 aus sonstigen Tätigkeiten     1620\nSumme: (0410 + 0420) 0400                                          Summe: (1610 + 1620) 1600","3596           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                         noch Gewinn- und Verlustrechung\n0500 Provisionserträge                                        1700 Außerordentliches Ergebnis2)\n0510 aus Zahlungsdiensten          0510                          1710 aus Zahlungsdiensten\n0520 aus sonstigen Tätigkeiten     0520                                 1711 Außerordentliche\nSumme: (0510 + 0520) 0500                                          Erträge                   1711\n0600 Provisionsaufwendungen                                                   1712 Außerordentliche Auf-\nwendungen                 1712\n0610 aus Zahlungsdiensten          0610\nSumme: (1711 + 1712) 1710\n0620 aus sonstigen Tätigkeiten     0620\n1720 aus sonstigen Tätigkeiten\nSumme: (0610 + 0620) 0600\n1721 Außerordentliche\n0700 Sonstige betriebliche Erträge                                                   Erträge                   1721\n0710 aus Zahlungsdiensten          0710                                 1722 Außerordentliche Auf-\n0720 aus sonstigen Tätigkeiten     0720                                        wendungen                 1722\nSumme: (0710 + 0720) 0700                                           Summe: (1721 + 1722) 1720\n0800 Allgemeine Verwaltungsauf-                                                      Summe: (1710 + 1720) 1700\nwendungen                                               1800 Steuern vom Einkommen und vom\n0810 aus Zahlungsdiensten                                        Ertrag\n0811 Personalaufwand         0811                          1810 aus Zahlungsdiensten               1810\ndarunter:                                                  1820 aus sonstigen Tätigkeiten          1820\n0812 Löhne und Gehälter      0812                                        Summe: (1810 + 1820) 1800\n0813 Soziale Abgaben und                          1900 Sonstige Steuern, soweit nicht\nAufwendungen für                                     unter Position 1000 ausgewiesen\nAltersvorsorgung und                                 1910 aus Zahlungsdiensten               1910\nfür Unterstützung      0813\n1920 aus sonstigen Tätigkeiten          1920\ndarunter:\nSumme: (1910 + 1920) 1900\n0814 für Altersvorsorgung    0814\n2000 Erträge aus Verlustübernahme\n0815 andere Verwaltungs-\naufwendungen           0815                          2010 aus Zahlungsdiensten               2010\nSumme: (0811 + 0815) 0810                           2020 aus sonstigen Tätigkeiten          2020\n0820 aus sonstigen Tätigkeiten                                                 Summe: (2010 + 2020) 2000\n0821 Personalaufwand         0821                 2100 Auf Grund einer Gewinngemein-\nschaft, eines Gewinnabfüh-\ndarunter:                                                  rungs- oder eines Teilgewinn-\n0822 Löhne und Gehälter      0822                          abführungsvertrags abgeführte\n0823 Soziale Abgaben und                                   Gewinne\nAufwendungen für                                     2110 aus Zahlungsdiensten               2110\nAltersvorsorgung und                                 2120 aus sonstigen Tätigkeiten          2120\nfür Unterstützung      0823\nSumme: (2110 + 2120) 2100\ndarunter:\n2200 Periodengewinn/Periodenverlust2)\n0824 für Altersvorsorgung    0824\n2210 aus Zahlungsdiensten               2210\n0825 andere Verwaltungs-\naufwendungen           0825                          2220 aus sonstigen Tätigkeiten          2220\nSumme: (0821 + 0825) 0820                                         Summe: (2210 + 2220) 2200\nSumme: (0810 + 0820) 0800                   Kontrollsumme:\n(9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 +\n0900 Abschreibungen und Wertberich-                           1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 +\ntigungen auf immaterielle Anla-                         1900 + 2000 + 2100 + 2200)                       9020\ngewerte und Sachanlagen\n0910 aus Zahlungsdiensten          0910                 1\n) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\n0920 aus sonstigen Tätigkeiten     0920                     Rundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositio-\nSumme: (0910 + 0920) 0900                       nen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu\nKontrollsumme:                                                    dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von\n(0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600                          der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen,\n+ 0700 + 0800 + 0900)                    9010\nfür die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittel-\nkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zu-\ngrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil\nder Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei\nder Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden.\nIn den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwäh-\nrungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die\nWährung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die\nMeldung erstellt wird.\n2\n) Vorzeichen angeben.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009        3597\nAnlage 3\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 1)\nZVZAG\nWeitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV\n– Zahlungsvolumen –\nStand Ende\nInstitutsnummer                     Prüfziffer        Name                                  Ort\nZahlungsvolumen1)\n0100 Zahlungsvolumen als Betrag\n(Beträge lauten auf Tsd. Euro2))     0100\ndavon:\n0110 aus Einzahlungs- oder Aus-\nzahlungsgeschäft\n0111 aus Einzahlungs-\ngeschäft                 0111\n0112 aus Auszahlungs-\ngeschäft                 0112\nSumme: (0111 + 0112) 0110\n0120 aus Zahlungsgeschäft ohne/\nmit Kreditgewährung            0120\ndarunter:\n0121 aus Lastschrift-\ngeschäft                 0121\n0122 aus Überweisungs-\ngeschäft                 0122\n0123 aus Zahlungskarten-\ngeschäft                 0123\n0130 aus Annahme und Abrech-\nnung von mit Zahlungs-\nauthentifizierungsgeschäft\nausgelösten Zahlungsvor-\ngängen                         0130\n0140 aus digitalisiertem\nZahlungsgeschäft               0140\n0150 aus Finanztransfergeschäft\n0151 nach Deutschland\neingehende Transfers     0151\n0152 von Deutschland\nausgehende Transfers 0152\n0153 innerhalb Deutsch-\nlands abgewickelte\nTransfers                0153\n0154 außerhalb Deutsch-\nlands abgewickelte\nTransfers                0154\nSumme: (0151 + 0152 +\n0153 + 0154) 0150\n0200 Anzahl der Zahlungsvorgänge             0200\ndavon:\n0210 aus Einzahlungs- oder Aus-\nzahlungsgeschäft\n0211 aus Einzahlungs-\ngeschäft                 0211\n0212 aus Auszahlungs-\ngeschäft                 0212\nSumme: (0211 + 0212) 0210","3598               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009\nZahlungsvolumen1)\n0220 aus Zahlungsgeschäft\nohne/mit Kreditgewährung          0220\ndarunter:\n0221 aus Lastschrift-\ngeschäft                  0221\n0222 aus Überweisungs-\ngeschäft                  0222\n0223 aus Zahlungskarten-\ngeschäft                  0223\n0230 aus Annahme und Abrech-\nnung von mit Zahlungs-\nauthentifizierungsgeschäft\nausgelösten Zahlungsvor-\ngängen                            0230\n0240 aus digitalisiertem\nZahlungsgeschäft                  0240\n0250 aus Finanztransfergeschäft\n0251 nach Deutschland\neingehende Transfers      0251\n0252 von Deutschland\nausgehende Transfers 0252\n0253 innerhalb Deutsch-\nlands abgewickelte\nTransfers                 0253\n0254 außerhalb Deutsch-\nlands abgewickelte\nTransfers                 0254\nSumme: (0251 + 0252 +\n0253 + 0254) 0250\n0300 Anzahl der ausgegebenen\nZahlungsauthentifizierungs-\ninstrumente                             0300\n1\n) Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichts-\nmonate als Summen zu melden.\n2\n) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nRundungsregel (5/4).\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwäh-\nrungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils\nvon der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundes-\nbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro\numzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein\nESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus fest-\nstellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen.\nVermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwäh-\nrungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbu-\nchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Mel-\ndungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge\ndirekt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des\nSitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt\nwird.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009                    3599\nAnlage 4\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)\nESTZAG\nMonatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG\n– Vermögensstatus –\nStand Ende\nInstitutsnummer                      Prüfziffer          Name                                           Ort\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nAktiva                                                             Passiva\nBarreserve                                                         Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-\n0110 aus Zahlungsdiensten             0110                 instituten\n1810 aus Zahlungsdiensten           1810\nForderungen an Kreditinstitute\ndavon:\n0210 aus Zahlungsdiensten             0210\n1811 täglich fällig          1811\ndarunter:\n1812 mit vereinbarter\n0211 auf Treuhandkonten         0211\nLaufzeit oder\naus sonstigen Tätigkeiten                                                      Kündigungsfrist        1812\n0221 täglich fällig             0221                        aus sonstigen Tätigkeiten\n0222 andere Forderungen         0222                               davon:\nForderungen an Kunden                                                            1821 täglich fällig          1821\n0310 aus Zahlungsdiensten             0310                               1822 mit vereinbarter\ndarunter:                                                                Laufzeit oder\nKündigungsfrist        1822\n0311 aus Provisionen            0311\nVerbindlichkeiten gegenüber Kunden\n0312 aus Krediten               0312\n1910 aus Zahlungsdiensten           1910\ndarunter:\ndavon:\n0313 aus Kreditkarten-\n1911 Verbindlichkeiten\ngeschäften                0313\nzur Ausführung von\nForderungen an Zahlungsinstitute                                                       Zahlungsvorgängen      1911\n0410 aus Zahlungsdiensten             0410                               darunter:\n0420 aus sonstigen Tätigkeiten        0420                               1912 auf Zahlungskonten      1912\nSumme: (0410 + 0420) 0400                      Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungs-\nSchuldverschreibungen und andere                                   instituten\nfestverzinsliche Wertpapiere                                              2010 aus Zahlungsdiensten           2010\nGeldmarktpapiere                                                  2020 aus sonstigen Tätigkeiten      2020\n0511 aus Zahlungs-                                                       Summe: (2010 + 2020) 2000\ndiensten                  0511                 Sonstige Verbindlichkeiten\nAnleihen und Schuld-\n2110 aus Zahlungsdiensten           2110\nverschreibungen\n0521 aus Zahlungs-                                   Rechnungsabgrenzungsposten\ndiensten                  0521                        2210 aus Zahlungsdiensten           2210\nAktien und andere nicht festverzinsliche                           Rückstellungen\nWertpapiere\n2310 aus Zahlungsdiensten           2310\n0610 aus Zahlungsdiensten             0610\nPassive latente Steuern                    2400\nBeteiligungen\nNachrangige Verbindlichkeiten\n0710 aus Zahlungsdiensten             0710\n2510 aus Zahlungsdiensten           2510\ndarunter:\n0711 an Kreditinstituten        0711                 Unwiderrufliche Kreditzusagen\n3010 aus Zahlungsdiensten           3010\n0712 an Finanzdienst-\nleistungsinstituten       0712                 Eventualverbindlichkeiten\n0713 an Zahlungsinstituten      0713                        3110 aus Zahlungsdiensten           3110","3600           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nAktiva                                                        Passiva\naus sonstigen Tätigkeiten                               Kontrollsumme:\ndarunter:                                         (0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +\n0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +\n0723 an Zahlungsinstituten   0723                 0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +\nAnteile an verbundenen Unternehmen                            1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +\n0810 aus Zahlungsdiensten          0810                 1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +\n2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +\ndarunter:\n3110)                                            9010\n0811 an Kreditinstituten     0811\n0812 an Finanzdienst-                             1\n) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nleistungsinstituten    0812                     Rundungsregel (5/4).\n0813 an Zahlungsinstituten   0813                     Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositio-\nnen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu\naus sonstigen Tätigkeiten                                   dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von\ndarunter:                                             der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen,\n0823 an Zahlungsinstituten   0823                     für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittel-\nImmaterielle Anlagewerte                                          kurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zu-\ngrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil\n0910 aus Zahlungsdiensten          0910                     der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei\nSachanlagen                                                       der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden.\nIn den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwäh-\n1010 aus Zahlungsdiensten          1010                     rungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die\nSonstige Vermögensgegenstände                                     Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die\nMeldung erstellt wird.\n1210 aus Zahlungsdiensten          1210\nRechnungsabgrenzungsposten\n1310 aus Zahlungsdiensten          1310\nAktive latente Steuern                   1400\nAktiver Unterschiedsbetrag aus der\nVermögensverrechnung                     1600","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009                 3601\nAnlage 5\n(zu § 5 Absatz 1 Satz 2)\nEGVZAG\nMonatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG\n– Gewinn- und Verlustrechnung –\nStand Ende\nInstitutsnummer                    Prüfziffer         Name                                          Ort\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                            noch Gewinn- und Verlustrechung\nZinserträge                                                      Sonstige betriebliche Aufwendungen\n0110 aus Zahlungsdiensten                                       1010 aus Zahlungsdiensten         1010\n0111 aus Kredit- und                                Abschreibungen und Wertberichtigun-\nGeldmarktgeschäften      0111                 gen auf Forderungen und bestimmte\nWertpapiere sowie Zuführungen zu\n0112 aus festverzinslichen\nRückstellungen im Kreditgeschäft\nWertpapieren und\nSchuldbuch-                                          1110 aus Zahlungsdiensten         1110\nforderungen              0112                 Erträge aus Zuschreibungen zu Forde-\nSumme: (0111 + 0112) 0110                    rungen und bestimmten Wertpapieren\nsowie aus der Auflösung von Rückstel-\nZinsaufwendungen\nlungen im Kreditgeschäft\n0210 aus Zahlungsdiensten           0210                        1210 aus Zahlungsdiensten         1210\nLaufende Erträge                                                 Abschreibungen und Wertberichtigun-\ngen auf Beteiligungen, Anteile an ver-\n0310 aus Zahlungsdiensten\nbundenen Unternehmen und wie Anla-\n0311 aus Aktien und                                 gevermögen behandelte Wertpapiere\nanderen nicht fest-                                  1310 aus Zahlungsdiensten         1310\nverzinslichen Wert-\npapieren                 0311                 Erträge aus Zuschreibungen zu Betei-\nligungen, Anteilen an verbundenen Un-\n0312 aus Beteiligungen         0312\nternehmen und wie Anlagevermögen\n0313 aus Anteilen an                                behandelten Wertpapieren\nverbundenen                                          1410 aus Zahlungsdiensten         1410\nUnternehmen              0313\nAufwendungen aus Verlustübernahme\nSumme: (0311 + 0312 + 0313) 0310\n1510 aus Zahlungsdiensten         1510\nErträge aus Gewinngemeinschaften,\nErgebnis der normalen Geschäfts-\nGewinnabführungs- oder Teilgewinn-\nabführungsverträgen                                              tätigkeit2)\n0410 aus Zahlungsdiensten           0410                        1610 aus Zahlungsdiensten         1610\nProvisionserträge                                                       1620 aus sonstigen Tätigkeiten    1620\nAußerordentliches Ergebnis2)\n0510 aus Zahlungsdiensten           0510\n1710 aus Zahlungsdiensten\nProvisionsaufwendungen\n1711 Außerordentliche\n0610 aus Zahlungsdiensten           0610\nErträge              1711\nSonstige betriebliche Erträge                                                  1712 Außerordentliche\n0710 aus Zahlungsdiensten           0710                                     Aufwendungen         1712\nAllgemeine Verwaltungsaufwendungen                                                   Summe: (1711 + 1712) 1710\n0810 aus Zahlungsdiensten                                Steuern vom Einkommen und vom\nErtrag\n0811 Personalaufwand           0811\n1810 aus Zahlungsdiensten         1810\ndarunter:\nSonstige Steuern, soweit nicht unter\n0812 Löhne und Gehälter        0812                 Position 1010 ausgewiesen\n0813 Soziale Abgaben und                                   1910 aus Zahlungsdiensten         1910\nAufwendungen für                              Erträge aus Verlustübernahme\nAltersvorsorgung und\nfür Unterstützung        0813                        2010 aus Zahlungsdiensten         2010","3602           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009\nDie angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1)\nÜbersicht Gewinn- und Verlustrechnung                          noch Gewinn- und Verlustrechung\ndarunter:                                          Auf Grund einer Gewinngemeinschaft,\n0814 für Altersvorsorgung     0814                 eines Gewinnabführungs- oder eines\nTeilgewinnabführungsvertrags abge-\n0815 andere Verwaltungs-                           führte Gewinne\naufwendungen            0815\n2110 aus Zahlungsdiensten               2110\nSumme: (0811 + 0815) 0810\nPeriodengewinn/Periodenverlust2)\naus sonstigen Tätigkeiten\n2210 aus Zahlungsdiensten               2210\nPersonalaufwand\nKontrollsumme:\ndarunter:                                          (9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +\nSoziale Abgaben und Auf-                           1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +\nwendungen für Altersvorsor-                        1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)                9020\ngung und für Unterstützung\ndarunter:                                          1\n) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer\nRundungsregel (5/4).\n0824 für Altersvorsorgung     0824\nUmrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositio-\nAbschreibungen und Wertberichtigun-                                nen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu\ngen auf immaterielle Anlagewerte und                               dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von\nSachanlagen                                                        der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenz-\nkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen,\n0910 aus Zahlungsdiensten           0910                     für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittel-\nKontrollsumme:                                                     kurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zu-\ngrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil\n(0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +                                der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei\n0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)         9010                     der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden.\nIn den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwäh-\nrungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die\nWährung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die\nMeldung erstellt wird.\n2\n) Vorzeichen angeben."]}