{"id":"bgbl1-2009-69-3","kind":"bgbl1","year":2009,"number":69,"date":"2009-10-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/69#page=17","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-69-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_69.pdf#page=17","order":3,"title":"Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung","law_date":"2009-10-07T00:00:00Z","page":3557,"pdf_page":17,"num_pages":21,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009                          3557\nAnlage 5\n(zu § 1 Absatz 5)\nAufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen\nRegion                                    Betrag in Euro\nBaden-Württemberg                                           1 588 198,63\nBayern                                                        654 760,58\nBrandenburg und Berlin                                        196 727,16\nHessen                                                          17 526,85\nMecklenburg-Vorpommern                                           8 825,37\nNiedersachsen und Bremen                                      105 638,71\nNordrhein-Westfalen                                                    0,00\nRheinland-Pfalz                                             1 148 699,36\nSaarland                                                               0,00\nSachsen                                                         31 801,87\nSachsen-Anhalt                                                  48 027,98\nSchleswig-Holstein und Hamburg                                145 695,55\nThüringen                                                       14 097,94“.\nArtikel 2\nDiese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nBonn, den 9. Oktober 2009\nDie Bundesministerin\nf ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z\nIlse Aigner\nBerichtigung\nder Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung\nVom 7. Oktober 2009\nDie Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung\nvom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2134) ist wie folgt zu berichtigen:\nDie Anlagen 1 und 2 im Anhang sind durch die folgenden Anlagen zu erset-\nzen:","3558                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\n„Anlage 1\nzu Artikel 1 Nummer 4\nAn das\nAmtsgericht-Familiengericht\nPLZ, Ort\n1\nRaum für Geschäftsnummer des Gerichts\n2           Antragsgegner / in\n– Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Merkblatt zu diesem Formular –\nAntrag auf Festsetzung                                                                                                      Ergänzungsblatt zum Antrag\n3\nvon Unterhalt                                                                                                               auf Festsetzung von Unterhalt\nfür ein weiteres Kind\nEs sind                            Ergänzungsblätter beigefügt.                                                             – Bitte ausfüllen erst ab Zeile 5 (Name des Kindes) –\nA    Antragsteller / in:                       Elternteil,\nim eigenen Namen\nKind,\nvertreten durch:                                                    Elternteil                                  Beistand\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt\n4\nVorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                                         geboren am\n5\nBeistand /Verfahrensbevollmächtigter\n6\nEs wird beantragt, den Unterhalt, den der / die Antragsgegner / in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen:\nUnterhalt nach § 1612a Abs. 1 des                                                         Unterhalt                                           Soweit unter „beginnend ab“\n7           Bürgerlichen Gesetzbuches veränderlich                                                gleichbleibend                                 Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wird,\nliegen die Voraussetzungen,\nbeginnend ab                                                   beginnend ab                            € mtl.                  unter denen Unterhalt für die Vergangenheit geltend\ngemacht werden kann, seither vor.\nAuf diesen Unterhalt sind\nin Höhe von                                                    beginnend ab                            € mtl.                   seit dem unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt\nProzent                                                                                                                 bis heute gezahlt:\n,\n€\ndes Mindestunterhalts der                                beginnend ab                            € mtl.\njeweiligen Altersstufe\nEs werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab\nZustellung des Festsetzungsantrags in Höhe von 5 Prozentpunkten\nüber dem Basiszinssatz aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag von                                                 € beantragt.\n8\nDas Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen von:                                                                         €. Belege sind beigefügt\nDie kindbezogenen Leistungen                                                                                                 andere Person (Bezeichnung)\n9           (z.B. Kindergeld) erhält:                                             die Mutter                       der Vater\nDie kindbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) betragen:              ab                               € mtl.                ab                    € mtl.\nEs handelt sich um das                gemeinschaftliche Kind.\nFür das Verfahren wird Verfahrenskostenhilfe beantragt.                                         Die Beiordnung von Rechtsanwalt / Rechtsanwältin\n10                  Eine Erklärung zu den Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt.\nwird beantragt.\nDer / Die Antragsgegner / in wurde zur Erteilung der Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert am:\n11\nDer / Die Antragsgegner / in wurde zur Unterhaltszahlung aufgefordert am:\n€\nEs wird beantragt, die von dem / der Antragsgegner/ in an den / die Antragsteller / in zu erstattenden Kosten\nlaut zweifach beiliegender Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen auf:\nZwischen Kind und Antragsgegner / in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis.\n12           Das Kind lebt mit dem auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die der Unterhalt festgesetzt\nwerden soll, weder Leistungen nach dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Unterhaltsvorschussgesetz noch Unterhalt von einer\nverwandten oder dritten Person im Sinne des § 1607 Abs. 2 oder 3 BGB erhalten. Soweit solche Leistungen erbracht worden sind, sind gesetzlich übergegangene\nAnsprüche auf das Kind treuhänderisch rückübertragen.\nÜber den Unterhaltsanspruch hat bisher weder ein Gericht entschieden noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein Vollstreckungstitel\n(z. B. Beschluss über Unterhalt, Vergleich, notarielle Urkunde, Urkunde vor dem Jugendamt) errichtet worden.\nOrt, Datum                                                 Unterschrift Antragst. / gesetzl. Vertreter / Verfahrensbevollm.        Aufgenommen von (Dienststelle, Name, Unterschrift)\nBlatt 1: Antrag nach § 249 FamFG","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009                                                                                                3559\nSeite 1\nAmtsgericht-Familiengericht\nGeschäftsnummer des Gerichts\nBei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben\nSehr geehrte / r\nDas Amtsgericht-Familiengericht übermittelt Ihnen hiermit\ndie Abschrift eines Antrages, mit dem Sie als Antragsgegner bzw.\nAntragsgegnerin des Kindes im vereinfachten Verfahren auf Zahlung\nvon Unterhalt in Anspruch genommen werden,\nbeiliegend ein Erklärungsformular (3 fach), auf dem Sie bei dem Gericht\nEinwendungen erheben können.\nDas Gericht teilt Ihnen auf der folgenden Seite 2 mit, in welcher Höhe nach\ndem Antrag der Unterhalt festgesetzt werden kann und was Sie in dem\nVerfahren beachten müssen.\nAntrag auf Festsetzung                                                                                                      Ergänzungsblatt zum Antrag\nvon Unterhalt                                                          – Abschrift –                                        auf Festsetzung von Unterhalt\nfür ein weiteres Kind\nEs sind                          Ergänzungsblätter beigefügt.                                                               – Bitte ausfüllen erst ab Zeile 5 (Name des Kindes) –\nA   Antragsteller / in:                        Elternteil,\nim eigenen Namen\nKind,\nvertreten durch:                                                   Elternteil                                     Beistand\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt\nVorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                                          geboren am\nbzw. ausgefüllt\nBeistand /Verfahrensbevollmächtigter\nEs wird beantragt, den Unterhalt, den der / die Antragsgegner / in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen:\nUnterhalt nach § 1612a Abs. 1 des                                                       Unterhalt                                               Soweit unter „beginnend ab“\nZutreffendes ist angekreuzt\nBürgerlichen Gesetzbuches veränderlich                                               gleichbleibend                                     Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wird,\nliegen die Voraussetzungen,\nbeginnend ab                                                   beginnend ab                          € mtl.                       unter denen Unterhalt für die Vergangenheit geltend\ngemacht werden kann, seither vor.\nAuf diesen Unterhalt sind\nin Höhe von                                                    beginnend ab                          € mtl.                        seit dem unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt\nProzent                                                                                                                  bis heute gezahlt:\n,\n€\ndes Mindestunterhalts der                                 beginnend ab                          € mtl.\njeweiligen Altersstufe\nEs werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung\ndes Festsetzungsantrags in Höhe von 5 Prozentpunkten\nüber dem Basiszinssatz aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag von                                               € beantragt.\nDas Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen von:                                                                          €. Belege sind beigefügt\nDie kindbezogenen Leistungen                                                                                                  andere Person (Bezeichnung)\n(z.B. Kindergeld) erhält:                                             die Mutter                     der Vater\nDie kindbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) betragen:              ab                             € mtl.                   ab                    € mtl.\nEs handelt sich um das              gemeinschaftliche Kind.\nFür das Verfahren wird Verfahrenskostenhilfe beantragt.                                     Die Beiordnung von Rechtsanwalt / Rechtsanwältin\nEine Erklärung zu den Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt.\nwird beantragt.\nDer / Die Antragsgegner / in wurde zur Erteilung der Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert am:\nDer / Die Antragsgegner / in wurde zur Unterhaltszahlung aufgefordert am:\n€\nEs wird beantragt, die von dem / der Antragsgegner/ in an den / die Antragsteller / in zu erstattenden Kosten\nlaut zweifach beiliegender Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen auf:\nZwischen Kind und Antragsgegner / in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis.\nDas Kind lebt mit dem auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die der Unterhalt festgesetzt\nwerden soll, weder Leistungen nach dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Unterhaltsvorschussgesetz noch Unterhalt von einer\nverwandten oder dritten Person im Sinne des § 1607 Abs. 2 oder 3 BGB erhalten. Soweit solche Leistungen erbracht worden sind, sind gesetzlich übergegangene\nAnsprüche auf das Kind treuhänderisch rückübertragen.\nÜber den Unterhaltsanspruch hat bisher weder ein Gericht entschieden noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein Vollstreckungstitel\n(z. B. Beschluss über Unterhalt, Vergleich, notarielle Urkunde, Urkunde vor dem Jugendamt) errichtet worden.\nOrt, Datum                                               Unterschrift Antragst. / gesetzl. Vertreter / Verfahrensbevollm.         Aufgenommen von (Dienststelle, Name, Unterschrift)\nBlatt 2: Abschrift für Antragsgegner / in nach § 251 FamFG","3560               Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\nSeite 2\nNach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung entsprechenden Unterhalt. Der Unterhalt umfasst den gesamten\nLebensbedarf des Kindes einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Er ist monatlich im Voraus zu zahlen.\nVon einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, kann ein minderjähriges Kind den angemessenen Unterhalt nach seiner Wahl entweder in Höhe eines –\nvorbehaltlich späterer Änderung – gleichbleibenden Monatsbeitrages oder veränderlich als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des\nBürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der festgelegte Mindestunterhalt ändert sich in regelmäßigen Zeitabständen. Der Mindestunterhalt ist nach dem Alter des Kindes\ngestaffelt, und zwar für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres\n(zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebensjahr an (dritte Altersstufe). Er beträgt:\nvom                        bis             1. Altersstufe, €        2. Altersstufe, €     3. Altersstufe, €       Der Mindestunterhalt deckt im Allgemeinen den bei\neinfacher Lebenshaltung erforderlichen Bedarf des\nKindes. Im vereinfachten Verfahren ist die Festsetzung\ndes Unterhalts bis zur Höhe des 1,2 fachen (120 %)\ndes Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des\nBürgerlichen Gesetzbuchs zulässig.\nAuf den Ihnen in Abschrift mitgeteilten Antrag kann der Unterhalt wie folgt festgesetzt werden:\nDer zum Ersten jeden Monats zu zahlende Unterhalt kann festgesetzt werden:\nVorname des Kindes          für die Zeit      Veränderlich gemäß dem Mindestunterhalt nach                              gleichbleibend\n§ 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs\nab                     auf                     % des Mindestunterhalts                           auf € mtl.\nder ersten Altersstufe\nab                     auf                     % des Mindestunterhalts                           auf € mtl.\nder zweiten Altersstufe\nab                     auf                     % des Mindestunterhalts                           auf € mtl.\nder dritten Altersstufe\nBerücksichtigung kindbezogener Leistungen\nGleichbleibend:                                                                                Veränderlich: (nur bei Kindergeld)\nDer für das Kind festgesetzte Unterhalt vermindert sich (Betrag mit Minuszeichen) /\nerhöht sich (Betrag mit Pluszeichen) um anteilige kindbezogene Leistungen wie folgt:                 a) Der für das Kind festzusetzende Unterhalt vermindert sich um zu\nberücksichtigendes Kindergeld für ein 1. / 2. / 3. / 4. oder weiteres\nKind. Zu berücksichtigen ist das hälftige / volle Kindergeld, derzeit:\nab                      um € mtl.\n€\nab                      um € mtl.                                                                    b) Der für das Kind festzusetzende Unterhalt erhöht sich um das hälf-\ntige / volle Kindergeld für ein 1. / 2. / 3. / 4. oder weiteres Kind, derzeit:\n€\nab                      um € mtl.\nDer rückständige Unterhalt                     vom                     bis                     auf €\nkann festgesetzt werden für die Zeit\nEs werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung des Festsetzungsantrags aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag\nvon                                  € festgesetzt.\nDas Gericht hat nicht geprüft, ob angegebenes Kindeseinkommen schon berücksichtigt ist oder bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist.\nWenn Sie innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieser Mitteilung Einwendungen in der vorgeschriebenen Form nicht erheben, kann über den Unter-\nhalt in der angegebenen Höhe ein Festsetzungsbeschluss ergehen, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.\nEinwendungen können Sie erheben gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, gegen den Zeitpunkt des Beginns der Unterhaltszahlung, gegen die vorste-\nhend angekündigte Festsetzung des Unterhalts, soweit Sie geltend machen können, dass die darin mitgeteilten Zeiträume oder Beträge nicht dem Antrag entsprechend\nberechnet sind, dass der Unterhalt nicht höher als beantragt festgesetzt werden darf oder dass kindbezogene Leistungen nicht oder nicht richtig berücksichtigt worden\nsind, gegen die Auferlegung der Kosten, wenn Sie zur Einleitung des Verfahrens keinen Anlass gegeben haben und dem Gericht mitteilen, dass Sie sich zur Zahlung des\nAndere Einwendungen sind nur zulässig, wenn Sie dem Gericht mitteilen, inwieweit Sie zur Unterhaltsleistung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des\nbeigefügten Formular verlangten Auskünfte über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen und Belege über Ihre Einkünfte vorlegen.\nDie Einwendungen müssen dem Gericht auf einem Formular der beigefügten Art zweifach – mit einer Abschrift für den / die Antragsteller / in – mitgeteilt\nwerden. Das Formular ist bei jedem Amtsgericht erhältlich.\nHilfe beim Ausfüllen des Formulars leisten Angehörige der rechtsberatenden Berufe, jedes Amtsgericht und gegebenenfalls das Jugendamt. Beim Jugendamt oder\nAmtsgericht wird das Formular nach Ihren Angaben kostenlos für Sie ausgefüllt. Bringen Sie dazu bitte unbedingt die notwendigen Unterlagen und Belege mit.\nMit freundlichen Grüßen\nDatum dieser Mitteilung      Telefon\nAnschrift des Gerichts\nBlatt 2: Abschrift für Antragsgegner / in nach § 251 FamFG","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009              3561\nMerkblatt\nzum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt\nfür ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren\nAllgemeine Hinweise\nWorum geht es im vereinfachten Verfahren?\nDas vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind getrennt lebender – verheirateter oder nicht ver-\nheirateter – Eltern die Möglichkeit, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm\nzusammenlebt, rasch und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Besteht schon ein Unterhalts-\ntitel oder ist ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann das vereinfachte Verfahren nicht genutzt werden.\nWo und wie ist die Festsetzung des Unterhalts zu beantragen?\nZuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind\nseinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.\nAntragsformulare sind beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht erhältlich. Dort erhalten Sie auch Hilfe\nbeim Ausfüllen des Formulars.\nUm zu klären, ob und mit welchem Ziel das vereinfachte Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist, sollten Sie\nsich an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z. B. Rechtsanwältin, Rechtsanwalt) oder an das\nJugendamt wenden. Dessen gesetzliche Aufgabe ist es unter anderem, alleinerziehende Mütter und Väter\nbei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind kostenfrei zu beraten und zu unterstützen.\nAußerdem besteht die Möglichkeit einer kostenfreien oder doch wesentlich verbilligten Rechtsberatung nach\ndem Beratungshilfegesetz, über die Sie sich bei Ihrem Amtsgericht oder einer Rechtsanwältin oder einem\nRechtsanwalt erkundigen sollten.\nWas geschieht im vereinfachten Verfahren?\nIn dem Verfahren setzt das Gericht den Unterhalt auf Antrag des Kindes oder des Elternteils, der den Unter-\nhalt für das Kind geltend macht, in einem Beschluss fest. Aus dem Beschluss kann wie aus einem Urteil die\nZwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Unterhalt nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird.\nDas Kind oder der Elternteil, der die Festsetzung des Unterhalts für das Kind beantragt, wird in dem Ver-\nfahren als Antragsteller bzw. Antragstellerin bezeichnet, der auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommene\nElternteil als Antragsgegner oder Antragsgegnerin.\nIn welcher Höhe kann die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bean-\ntragt werden?\nNach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung ent-\nsprechenden Unterhalt. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes einschließlich der\nKosten einer angemessenen Vorbildung für einen Beruf. Die Höhe des Unterhalts, den das Kind verlangen\ndes Unterhaltsanspruchs verfügbar ist.\nDas Kind kann den Unterhalt nach seiner Wahl als gleichbleibenden Monatsbetrag oder veränderlich in\nHöhe eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetz-\nbuchs verlangen.\nDie Festlegung des Unterhalts als Prozentsatz des Mindestunterhalts hat den Vorteil, dass dem Kind wegen\ndes höheren Lebensbedarfs, den es mit dem Heranwachsen ab Erreichen bestimmter Altersstufen hat, oder\nwegen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse künftige Anträge auf Abänderung des\nUnterhalts weitgehend erspart werden.\nDer Mindestunterhalt ist in § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach dem Alter des Kindes gestaffelt,\nund zwar für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten\nbis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebens-\njahr an (dritte Altersstufe). Diese Beträge werden regelmäßig angepasst. Für die Höhe des Unterhalts wird\nnicht mehr danach unterschieden, ob das Kind in den neuen oder alten Bundesländern lebt.\nDer Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Sinne des § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetz-\nbuchs beträgt ab dem 1. Januar 2009:\n1. Altersstufe                       2. Altersstufe                     3. Altersstufe\n281 €                                322 €                              377 €","3562          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\n-2-\nDie Mindestunterhaltsbeträge bezeichnen das sächliche Existenzminimum, das für den Unterhalt des Kin-\ndes bei einfacher Lebenshaltung erforderlich ist. Damit für möglichst viele Kinder Unterhalt im vereinfachten\nVerfahren festgesetzt werden kann, ist die Grenze, bis zu der es statthaft ist, auf das 1,2 fache (120%)\ndes Mindestunterhalts vor Berücksichtigung der Leistungen nach den §§ 1612 b, 1612 c des Bürgerli-\nchen Gesetzbuchs festgelegt worden. Derzeit sind das entsprechend der Altersstufe des Kindes\nalso 338,- €, 387,- € oder 453,- €.\nKann der als Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil Einwendungen\nerheben?\nGegen die Festsetzung des Unterhalts in der für das Kind beantragten Höhe kann der in Anspruch genomme-\nwichtigsten der möglichen Einwände: den Einwand, den Unterhalt ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts\nEinwand lässt das Gericht nur zu, d. h. es setzt den Unterhalt nur dann nicht in der für das Kind beantragten\n1. nach einem dafür eingeführten Formular ordnungsgemäß Auskunft über seine persönlichen und wirt-\nschaftlichen Verhältnisse erteilt, die für die Bemessung der Unterhaltshöhe bedeutsam sind,\n2. Belege über seine Einkünfte vorlegt (z. B. Lohnabrechnung des Arbeitgebers, Einkommensteuerbe-\nscheid) und\n3. eine Erklärung darüber abgibt, inwieweit er zur Unterhaltsleistung bereit ist.\n-\nwand unberücksichtigt und setzt den Unterhalt in der für das Kind verlangten Höhe fest.\nden Unterhalt für das Kind – gerichtskostenfrei – in der Höhe fest, in der sich der in Anspruch genommene\n-\nteien zu erleichtern, die Kosten einer Rechtsberatung aufzuwenden.\n-\nlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die vorgelegten Belege über die Einkünfte in die Lage versetzt\n-\nteten Elternteils zu bemessen ist oder welche weitere Auskunft von diesem dazu eingeholt werden muss.\nErgibt die Beratung, dass eine weitere Auskunft nötig ist oder höherer Unterhalt verlangt werden kann als\nKindes im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht verfolgt werden. Ein solches Verfahren ist mit Kos-\nten verbunden, die im Einzelfall das für die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbare Einkommen des\n-\nderliche weitere Auskunft freiwillig zu erteilen bzw. sich in einer vom Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei\nWird das Kind durch die Wahl des vereinfachten Verfahrens gebunden?\nDas Kind kann zwischen dem vereinfachten Verfahren und einem Verfahren in Unterhaltssachen, über das\ndas Familiengericht durch Beschluss entscheidet, grundsätzlich frei wählen. Es wird durch die Festsetzung\ndes Unterhalts im vereinfachten Verfahren nicht gebunden und nicht daran gehindert, später mit einem\nStreitantrag einen Anspruch auf höheren Unterhalt geltend zu machen, auch wenn sich die Verhältnisse,\ndie für die Bemessung des Unterhalts maßgeblich sind, zwischenzeitlich nicht geändert haben.\nIn Fällen von Verfahrenskostenhilfe kann das mit geringeren Kosten verbundene vereinfachte Verfahren\nunter Umständen vorrangig vor einem Unterhaltsverfahren sein.\nWas ist zu beachten?\nBevor der Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bei dem Familiengericht ein-\nin einer Urkunde, die das Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei aufnimmt, zur Zahlung des Unterhalts in\ndas Verfahren für das Kind betreibt, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der in Anspruch\ngenommene Elternteil einwendet, zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben zu haben, und sich sofort zur","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009             3563\n-3-\nAusfüllhinweise\n1 Der Festsetzungsantrag ist an das Amtsgericht-Familiengericht zu richten, in dessen Bezirk das Kind oder\nEinzutragen sind hier Postleitzahl und Ort dieses Gerichts.\n2 In diesem Feld bezeichnen Sie bitte den auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommenen Elternteil in der\nForm der Postanschrift mit Vornamen, Namen und Anschrift.\n3 Für das erste Kind, für das Unterhalt begehrt wird, ist das Feld „Antrag auf Festsetzung von Unterhalt“ anzu-\nkreuzen. Für alle weiteren sind Ergänzungsblätter zu diesem Antrag auszufüllen und das entsprechende\nFeld anzukreuzen. Außerdem ist auf dem Antragsformular die Anzahl der beigefügten Ergänzungsblätter zu\nbezeichnen. Für die Festsetzung von Unterhalt muss auf jeden Fall ein Formular, das durch Ankreuzen als\n„Antrag auf Festsetzung“ bezeichnet ist, vorliegen.\nIn der mit A bezeichneten Zeile geben Sie bitte an, wer Antragsteller ist. Dies können Eltern im eigenen\nNamen sein oder aber das Kind. Das Kind wird im letzten Fall entweder durch einen Elternteil gesetz-\nlich vertreten oder durch einen Beistand. Solange verheiratete Eltern getrennt leben oder eine Ehesache\n(z. B. Scheidungsverfahren) zwischen ihnen anhängig ist, kann ein Elternteil Unterhaltsansprüche des Kin-\ndes gegen den anderen Elternteil nur in eigenem Namen geltend machen. In diesem Fall ist das erste Käst-\nchen dieser Zeile anzukreuzen. In allen anderen Fällen ist das zweite Kästchen anzukreuzen und außerdem\nein weiteres Kästchen für den jeweiligen Vertreter des Kindes. Besteht für das Kind eine Beistandschaft des\nJugendamts, kann der jeweilige Elternteil das Kind nicht vertreten und keinen Antrag stellen.\n4 In dieser Zeile bezeichnen Sie bitte mit Vornamen, Namen und Anschrift den Elternteil, in dessen Obhut das\nKind lebt.\n5 Bitte das Kind, für das die Festsetzung des Unterhalts beantragt wird, jeweils mit Vornamen, Namen, Post-\nleitzahl, Wohnort und Geburtsdatum bezeichnen.\n6 Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn das Kind vom Jugendamt als Beistand vertreten wird oder für das ver-\neinfachte Verfahren Verfahrensvollmacht (z. B. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt) erteilt ist.\n7 In diesem Abschnitt des Formulars ist anzugeben, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Unter-\nhalt für das Kind (ohne Berücksichtigung der kindbezogenen Leistungen, z. B. des Kindergelds) festgesetzt\nwerden soll. Bei der Angabe des Beginns der Unterhaltszahlungen und der Höhe des Unterhalts sollten Sie\nsich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten lassen. Insbesondere kann\nhier eventuell vorhandenes Kindeseinkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen sein.\nUnterhalt kann als „Unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches“ veränderlich oder\nals gleichbleibender Unterhalt verlangt werden:\n§ 1612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder lautet:\n(1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt\nals Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem\ndoppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32\nAbs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes\n1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent,\n2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe)\n100 Prozent und\n3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent\neines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags.\n(2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird\nnicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro\naufzurunden.\n(3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das\nbetreffende Lebensjahr vollendet.\nNach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 32 Abs. 6 S. 1 Einkommensteuer-\ngesetz beträgt ab 1. Januar 2009 der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder:\na) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe) 281 Euro\nb) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) 322 Euro\nc) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 377 Euro.","3564        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\n-4-\nWird „Unterhalt gemäß § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches veränderlich“ gewählt, so wird sei-\nne Höhe in einem Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts festgesetzt, der auf das Kind anzuwen-\nden ist. Der Unterhalt ändert sich immer, wenn der Mindestunterhalt angepasst wird und wenn das Kind\ndie nächsthöhere Altersstufe erreicht. Hierzu brauchen Sie in der Spalte nur das Datum des Beginns der\nUnterhaltszahlung und den Prozentsatz des Mindestunterhalts anzugeben.\nAls „Unterhalt gleichbleibend“ kann die Festsetzung eines unveränderlichen Monatsbetrags beantragt wer-\nwenn Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum begehrt wird. Es können auch für verschiedene Zeit-\nräume unterschiedliche Unterhaltsbeträge geltend gemacht werden, z. B. wenn sich die Einkommensver-\nunterschiedlicher Höhe geschuldet wird.\nFür einen Zeitraum darf immer nur eine der Spalten ausgefüllt werden. Möglich ist aber, für verschiedene\nunveränderlichen Monatsbetrag in der zweiten Spalte (Unterhalt gleichbleibend), Unterhalt für die Zukunft in\nder ersten Spalte (Unterhalt nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) angegeben werden.\n1,2 fachen des Mindestunterhalts festgesetzt werden kann. Das Gericht muss den Antrag als unzulässig\nzurückweisen, wenn beantragt wird, den Unterhalt auf einen höheren Betrag als 120 Prozent des Mindestun-\nterhalts festzusetzen. Ab dem 1. Januar 2009 darf der Unterhalt – vor Berücksichtigung der kindbezoge-\n1. Altersstufe                      2. Altersstufe                        3. Altersstufe\n338 €                               387 €                                 453 €\nAuf die Einhaltung dieser Höchstbeträge ist besonders zu achten, wenn die Festsetzung nicht gemäß den\nAltersstufen nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern für abweichende Zeiträume bean-\ntragt wird. Die in diesem Fall in dem Betragsfeld ,,€ mtl.“ anzugebende Höhe des Unterhalts darf den nach\ndem Alter des Kindes maßgebenden Höchstbetrag während des in dem zugehörigen Datumsfeld bezeich-\nneten Zeitraums nicht übersteigen.\nBesonders zu beachten ist, dass der tatsächlich geschuldete Unterhalt nicht selten hinter den Höchstbeträ-\ngen zurückbleibt. Um nachteilige Kostenfolgen zu vermeiden, ist zu empfehlen, sich zunächst Klarheit über\nden ungefähr geschuldeten Unterhalt zu verschaffen. Diesen bemisst die Rechtsprechung regelmäßig auf\nder Grundlage von Unterhaltstabellen\nIhrem Gerichtsbezirk verwandte Unterhaltstabelle informiert Sie u. a. auch das Jugendamt.\nWenn Sie in dem „beginnend ab“ überschriebenen Datumsfeld einen zurückliegenden Zeitpunkt angeben,\nd. h. Unterhalt für die Vergangenheit verlangen, beachten Sie bitte die letzte Spalte dieses Abschnitts.\n-\ntete Elternteil zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über sei-\nkann in diesen Fällen ab dem Ersten des Monats verlangt werden, in dem der Elternteil aufgefordert worden\nbestanden hat. Unabhängig davon kann der Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum verlangt werden,\nüber dem Basiszinssatz, die ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Festsetzungsantrags auf den zu dieser\nZeit rückständigen Unterhalt gezahlt werden müssen, beantragt und festgesetzt werden.\nentweder als fester Betrag in der Spalte „Unterhalt gleichbleibend“ oder mit den vor dem Inkrafttreten gültigen\nWenn Sie nicht sicher sind, von welchem Zeitpunkt ab Sie den Unterhalt für das Kind verlangen können,\nsollten Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten lassen.\n8 In dieser Zeile ist eventuell vorhandenes Einkommen des Kindes, z. B. Arbeitseinkommen, Ausbildungs-\nvergütung, Zinserträge, Mieterträge usw. anzugeben, das den Unterhaltsbedarf mindern kann (Taschengeld\nmuss hier nicht angegeben werden). Die Angabe hier dient nur der Information des Unterhaltsschuldners.\nOb Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist, hat schon in die Höhe des beantragten Unterhalts\n(oben unter 7","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009              3565\n-5-\n9 Geben Sie in dieser Zeile bitte an, wer das Kindergeld oder die sonstigen kindbezogenen Leistungen erhält,\nin der 2. Zeile, in welcher Höhe für das Kind Kindergeld oder andere kindbezogene Leistungen gewährt\nwerden (z. B. Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, im Ausland gezahlte, dem Kin-\ndergeld vergleichbare Leistungen, Kinderbonus; nicht: Familienzuschlag der Beamtenbesoldung).\nBitte geben Sie an, um das wievielte gemeinschaftliche        es sich handelt.\n10 In der beizufügenden Erklärung sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Kin-\ndes und der Eltern zu machen. Näheres teilt Ihnen das Jugendamt oder das Amtsgericht mit, die Ihnen auch\n11 Die Zeilen 1 und 2 dieses Abschnitts sind nur auszufüllen, wenn entsprechende Aufforderungen an den\nAntragsgegner ergangen sind.\nMit einer Angabe in Zeile 3 kann die Festsetzung von Kosten beantragt werden. Diese sind in einer anzufü-\ngenden Aufstellung (in zweifacher Ausfertigung) näher darzulegen.\n-\nne Elternteil zulässige Einwendungen erhebt, über die auf Antrag das streitige Verfahren durchgeführt wird.\nÜber die Kosten wird in diesem Fall in dem Beschluss entschieden, der das streitige Verfahren beendet.\n12 Ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht zwischen dem Kind und seiner Mutter und seinem Vater, einschließlich\ndem Kind und den Personen, die es als Kind angenommen (adoptiert) haben. Nach der gesetzlichen Rege-\nlung ist Vater, wer im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet war, wer die Vaterschaft\nanerkannt hat oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.\nMit der Unterzeichnung des Antrags geben Sie an, dass die in diesem Abschnitt vorgedruckten Erklä-\nrungen der Wahrheit entsprechen.","3566                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\nAnlage 2\nzu Artikel 1 Nummer 4\nAntragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift):\nGeschäftsnummer des Gerichts\nBei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben\nErstschrift für das Gericht\nAn das\nWenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für\nAmtsgericht-Familiengericht                                                                               das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und das\nZweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt und\nunterschrieben zurück.\nBitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen\n(Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die\nPLZ, Ort                                                                                                     jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene\nKästchen ein.\nFügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen\nAnlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei.\nEinwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt\nGegen die im vereinfachten Verfahren von                                                                                                               in eigenem          als gesetzl.\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt                   Namen               Vertreter / in\nE\nVorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                  geboren am\n1\n2\n3\nBeistand /Verfahrensbevollmächtigter\nbeantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:\nDas vereinfachte                       Der Unterhalt kann erst                 Der Zeitraum / Die Höhe                   Kindbezogene Leistun-                 Ich habe zu dem Ver-\nVerfahren ist nicht                    verlangt werden ab:                     des Unterhalts ist dem                    gen (z. B. Kindergeld)                fahren keinen Anlass\nzulässig.                                                                      Antrag entsprechend                       sind, wie von mir auf                 gegeben und ver-\nA                                       B                                        C                                        D                                      E\nrichtig, wie von mir auf                  dem beigefügten Blatt\nDatum\ndem beigefügten Blatt                     angegeben, zu berück-                 zur Unterhaltszahlung\nangegeben, festzusetzen.                  sichtigen.                            gemäß dem Antrag.\nBitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C                                 Anlage\nNr.\nden nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kin-\ndergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob\nder Einwand begründet ist.\nSeit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“\nIm Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe,                              bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:\nnicht richtig angegeben.                                                                                         € für Kind 1             € für Kind 2              € für Kind 3\nF    Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den\nIch kann den verlangten Unterhalt – bei                       Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand.                                                   Anlage\nNr.\ngleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg-                    Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte\nG    baren Mittel zu meinem und meiner Kinder                 H\nein zusätzliches Blatt bei.\nUnterhalt – ohne Gefährdung meines eige-\nnen Unterhalts nicht oder nicht in voller\nHöhe zahlen\nWichtiger Hinweis:\nDieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie\ndie im zweiten Abschnitt dieses Formulars\nerforderten Angaben über Ihre persönlichen\nund wirtschaftlichen Verhältnisse machen,\ndie für die Bemessung des Unterhalts\nbedeutsam sind, und\nBelege über Ihre Einkünfte vorlegen und\nim dritten Abschnitt dieses Formulars erklä-\nren, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszah-\nlung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie sich\n-\nspruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklä-\nrung sollten Sie sich unbedingt rechtlich\nberaten lassen.\nWenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen\nWichtiger Hinweis:\ndas Gericht den Einwand nicht berücksichti-                      Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären,\ngen und muss dann den Unterhalt wie bean-                        inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs\ntragt festsetzen.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                              weiter auf Seite 2","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009                                                                                          3567\nSeite 2\nZweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\n– Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. –\nAngaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen                                                                                                                     Familienstand\nGeburtsdatum                                                                                                                                                    (l = ledig; vh = verheiratet;\ngtrl = getrennt lebend; g = geschieden;\nwvh = wiederverheiratet;\nvw = verwitwet)\nAusgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer                                                                                 seit\n(Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte)\nIn Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name)                                                      geboren am        Familienverhältnis (z. B. Sohn)       Hat die Person eigene Einnahmen?\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nFamilien-      Monatsbeitrag € Ihrer\nAußerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift)          geboren am                         Unterhaltszahlung\nHat die Person eigene Einnahmen?\nverhältnis\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nWohnkosten                                  Miete ohne Mietnebenkosten             Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag     Auf den Gesamtbetrag zahlen               Genaue Einzelauf-               Anlage\nNr.\nGröße des Raums,       Kosten bei           € mtl.                                 Heizung € mtl.    € mtl.           LFK € mtl.         and. Person € mtl. stellung der Kosten\nden Sie mit Ihren      Miete oder                                                                                                                               beifügen, zu den\nAngehörigen zu         dgl.                                                                                                                                     Fremdmitteln\nWohnzwecken                                 Belastung aus Fremdmitteln             Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag     Auf den Gesamtbetrag zahlen               Angaben\nnutzen (m2):           Kosten bei                                                  Heizung € mtl.    € mtl.                                                     der Gläubiger,\nTilgung € mtl.      Zinsen € mtl.                                         LFK € mtl.         and. Person € mtl.\neigengenutztem                                                                                                                           Restlaufzeit und\nWohnraum                                                                                                                                 Restschuld\nAngaben zu Ihren Einkommensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen,\nBetriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern.\nSoweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit\nder Angaben besonders zu versichern.\n1\nHaben Sie Einnahmen                       Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der                                                   Anlage\nNr.\naus nichtselbstständiger Arbeit?          Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate €\nAufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbe-\nteiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistun-\ngen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.).\nBeizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten\n12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art\nausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ord-\nNein                 Ja\nnungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist.\n2\nHaben Sie Einnahmen                       Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu               Die angegebenen Einnahmen /\naus selbstständiger Arbeit,               machen.                                                                                      Ausgaben hatte ich in der Zeit\nIn dem Feld rechts unter „vom“ ist der erste, unter „bis“ der letzte Tag des Dreijah-        vom                     bis\nGewerbetrieb,                             reszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so\nLand-, Forstwirtschaft,                   lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter „vom“\naus Gelegenheitsarbeit, Neben-            der Tag ihres Beginns zu vermerken.\ntätigkeit?                                Beizufügen sind:\n1. Einnahmen €\nKopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit\nGewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)\noder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommen-                   2. Private Vorteile €\nsteuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre;\ntabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und\nin einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind:          3. Steuern €\n1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch ent-\nnommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung\nvon Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Anga-\n4. Vorsorgeaufwendungen €\nbe der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und\nAltersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der ver-\nsicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwen-\ndungen;                                                                                  5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. €\nbei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie\nNein                 Ja\nvor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen.\n3\nHaben Sie Einnahmen                       Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der\naus Kapitalvermögen?                      Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate €\nvollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind:\nBeizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw.\nNein                 Ja                das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgut-\nschriften o. dgl.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                                     weiter auf Seite 3","3568                 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\nSeite 3\n4\nHaben Sie Einnahmen aus Ver-          Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der                                  Anlage\nNr.\nmietung oder Verpachtung?             ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate €\nten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für\nNeben- / Betriebskosten.\nBeizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der\ndie Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum\nGebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer\nNein              Ja\nEinkommensteuererklärung für das letzte Jahr.\n5\nBeziehen Sie Wohngeld?                    Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus\ndenen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt.\nNein              Ja\n6\nHaben Sie                             Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Kranken-\nandere Einnahmen?                     geld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähig-\nkeitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt):\nBeizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich\nNein              Ja\ndie Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben.\nAbzüge – auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind –                                                       Ich habe gezahlt / aufgewendet          Anlage\nNr.\nEinkommensteuer,                            Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten €\nKirchensteuer,                              gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung\nSolidaritätszuschlag                        mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Voraus-\nzahlungsbescheides für dieses Jahr.\nVorsorgeaufwendungen                        Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung\nder Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Auf-\nwendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe\nder Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen.\nBerufsbedingte Aufwendungen oder            Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der ange-\nsonstige Werbungskosten                     gebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten\nder Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Ent-\nfernung zur Wohnung).\nAngaben zu Ihren Vermögensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkei-\nten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in\ndem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen.\nIn die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen.\n1\nSind Sie Inhaber, Teilhaber eines     Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag                                           Anlage\nNr.\nGewerbebetriebes oder Unter-          Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld „Wert meines Anteils“\nist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen.\nbeteiligt an einer Partnerschaft,     Beizufügen sind:\nGesellschaft?                                                                                                               -\nAktives Betriebsvermögen €\nkeitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu\nbezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht,\nRegister, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegen-\ngeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des     Betriebsverbindlichkeiten €\nBetriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätz-\nlich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu\nerläutern;\ngeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkei-\nten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Not-        Saldo €\nwendigkeit zu erläutern;\nbei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich:\nZahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteili-\ngungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapital-       Wert meines Anteils €\nbetrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögens-\nwert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern.\nNein              Ja           Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehören-\nden Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben.\n2\nHaben Sie Grundvermögen?              Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken,         Wert €\nFamilienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erb-\nbaurecht und Grundvermögen im Ausland.\nBeizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach\nLage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind,\nNein              Ja\nbei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt.\n3\nHaben Sie andere Sachwerte?           Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert €\nzu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte:\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die\nGegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit\ndem Wert ausweist.\nGegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können\nNein              Ja\ndarin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der\nLebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                weiter auf Seite 4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009                                                                    3569\nSeite 4\n4\nHaben Sie sonstige Vermögens-        Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert €\nwerte (Geld, Guthaben, Wertpa-       und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen,\npiere usw.)?                         sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immate-\nrielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die\nGegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des\nNein             Ja\nKreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert.\nAngaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen\n1\n-                                                                                       Gesamtwert der Verbindlichkei-           Anlage\nNr.\ngen, Verbindlichkeiten?                                                                                                   ten, Restschulden €\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem\ndie Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entste-\nhungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite;\nNein             Ja             gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der\nRestschuld.\n2\nAußergewöhnliche Belastung           Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung:                                   In den letzten 12 Monaten €\nAuf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglich-\nkeiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen.\nIch bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in\nFreiwillige Angabe\nAuskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.\nIch versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind.\nDritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H\ndamit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn\nSie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat\ndieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsan-\nwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe.\nBitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag\nunter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn\nder Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die\nvon Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn\ndas Kind es beantragt.\nBitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwai-\nII durch eine entsprechende\nZeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben.\nWenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des\nGerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen\nnach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an\nI\nVorname des Kindes                                         Vorname des Kindes                                      Vorname des Kindes\n1                                                         2                                                       3\n%                                                        %                                                         %\ndes Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach\n-\nweit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.\nII\nVorname des Kindes                                          Vorname des Kindes                                     Vorname des Kindes\n1                                                         2                                                       3\nbeginnend ab               € mtl.                          beginnend ab                € mtl.                      beginnend ab                € mtl.\nab                         € mtl.                          ab                          € mtl.                      ab                          € mtl.\nab                         € mtl.                          ab                          € mtl.                      ab                          € mtl.\nFreiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt /\nAngaben erreichbar unter folgender Rufnummer:                  Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer):\nOrt, Datum                                                     Unterschrift Antragsgegner / in                         Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                             weiter auf Seite 5","3570                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\nAntragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift):\nGeschäftsnummer des Gerichts\nBei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben\nAbschrift für Antragsteller / in\nAn das\nWenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für\nAmtsgericht-Familiengericht                                                                                 das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und\ndas Zweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt\nund unterschrieben zurück.\nBitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen\n(Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die\nPLZ, Ort                                                                                                    jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene\nKästchen ein.\nFügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen\nAnlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei.\nEinwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt\nGegen die im vereinfachten Verfahren von                                                                                                               in eigenem          als gesetzl.\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt                   Namen               Vertreter / in\nE\nVorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                  geboren am\n1\n2\n3\nBeistand / Verfahrensbevollmächtigter\nbeantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:\nDas vereinfachte                       Der Unterhalt kann erst                 Der Zeitraum / Die Höhe                   Kindbezogene Leistun-                 Ich habe zu dem Ver-\nVerfahren ist nicht                    verlangt werden ab:                     des Unterhalts ist dem                    gen (z. B. Kindergeld)                fahren keinen Anlass\nzulässig.                                                                      Antrag entsprechend                       sind, wie von mir auf                 gegeben und ver-\nA                                       B                                        C                                        D                                      E\nrichtig, wie von mir auf                  dem beigefügten Blatt\nDatum\ndem beigefügten Blatt                     angegeben, zu berück-                 zur Unterhaltszahlung\nangegeben, festzusetzen.                  sichtigen.                            gemäß dem Antrag.\nBitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C                                 Anlage\nNr.\nden nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kin-\ndergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob\nder Einwand begründet ist.\nSeit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“\nIm Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe,                              bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:\nnicht richtig angegeben.                                                                                         € für Kind 1             € für Kind 2              € für Kind 3\nF    Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den\nIch kann den verlangten Unterhalt – bei                       Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand.                                                   Anlage\nNr.\ngleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg-                    Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte\nG    baren Mittel zu meinem und meiner Kinder                 H\nein zusätzliches Blatt bei.\nUnterhalt – ohne Gefährdung meines eige-\nnen Unterhalts nicht oder nicht in voller\nHöhe zahlen\nWichtiger Hinweis:\nDieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie\ndie im zweiten Abschnitt dieses Formulars\nerforderten Angaben über Ihre persönlichen\nund wirtschaftlichen Verhältnisse machen,\ndie für die Bemessung des Unterhalts\nbedeutsam sind, und\nBelege über Ihre Einkünfte vorlegen und\nim dritten Abschnitt dieses Formulars erklä-\nren, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszah-\nlung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie sich\n-\nspruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklä-\nrung sollten Sie sich unbedingt rechtlich\nberaten lassen.\nWenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen\nWichtiger Hinweis:\ndas Gericht den Einwand nicht berücksichti-                      Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären,\ngen und muss dann den Unterhalt wie bean-                        inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs\ntragt festsetzen.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                              weiter auf Seite 6","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009                                                                                               3571\nSeite 6\nZweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\n– Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. –\nAngaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen                                                                                                                     Familienstand\nGeburtsdatum                                                                                                                                                    (l = ledig; vh = verheiratet;\ngtrl = getrennt lebend; g = geschieden;\nwvh = wiederverheiratet;\nvw = verwitwet)\nAusgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer                                                                                 seit\n(Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte)\nIn Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name)                                                      geboren am        Familienverhältnis (z. B. Sohn)       Hat die Person eigene Einnahmen?\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nFamilien-      Monatsbeitrag € Ihrer\nAußerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift)          geboren am                         Unterhaltszahlung\nHat die Person eigene Einnahmen?\nverhältnis\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nWohnkosten                                  Miete ohne Mietnebenkosten             Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag     Auf den Gesamtbetrag zahlen               Genaue Einzelauf-               Anlage\nNr.\nGröße des Raums,       Kosten bei           € mtl.                                 Heizung € mtl.    € mtl.           LFK € mtl.         and. Person € mtl. stellung der Kosten\nden Sie mit Ihren      Miete oder                                                                                                                               beifügen, zu den\nAngehörigen zu         dgl.                                                                                                                                     Fremdmitteln\nWohnzwecken                                 Belastung aus Fremdmitteln             Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag     Auf den Gesamtbetrag zahlen               Angaben\nnutzen (m2):           Kosten bei                                                  Heizung € mtl.    € mtl.                                                     der Gläubiger,\nTilgung € mtl.      Zinsen € mtl.                                         LFK € mtl.         and. Person € mtl.\neigengenutztem                                                                                                                           Restlaufzeit und\nWohnraum                                                                                                                                 Restschuld\nAngaben zu Ihren Einkommensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen,\nBetriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern.\nSoweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit\nder Angaben besonders zu versichern.\n1\nHaben Sie Einnahmen                       Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der                                                   Anlage\nNr.\naus nichtselbstständiger Arbeit?          Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate €\nAufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbe-\nteiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistun-\ngen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.).\nBeizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten\n12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art\nausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ord-\nNein                 Ja\nnungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist.\n2\nHaben Sie Einnahmen                       Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu               Die angegebenen Einnahmen /\naus selbstständiger Arbeit,               machen.                                                                                      Ausgaben hatte ich in der Zeit\nIn dem Feld rechts unter „vom“ ist der erste, unter „bis“ der letzte Tag des Dreijah-        vom                     bis\nGewerbetrieb,                             reszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so\nLand-, Forstwirtschaft,                   lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter „vom“\naus Gelegenheitsarbeit, Neben-            der Tag ihres Beginns zu vermerken.\ntätigkeit?                                Beizufügen sind:\n1. Einnahmen €\nKopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit\nGewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)\noder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommen-                   2. Private Vorteile €\nsteuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre;\ntabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und\nin einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind:          3. Steuern €\n1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch ent-\nnommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung\nvon Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Anga-\n4. Vorsorgeaufwendungen €\nbe der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und\nAltersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der ver-\nsicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwen-\ndungen;                                                                                  5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. €\nbei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie\nNein                 Ja\nvor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen.\n3\nHaben Sie Einnahmen                       Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der\naus Kapitalvermögen?                      Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate €\nvollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind:\nBeizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw.\nNein                 Ja                das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgut-\nschriften o. dgl.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                                     weiter auf Seite 7","3572                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\nSeite 7\n4\nHaben Sie Einnahmen aus Ver-          Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der                                  Anlage\nNr.\nmietung oder Verpachtung?             ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate €\nten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für\nNeben- / Betriebskosten.\nBeizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der\ndie Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum\nGebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer\nNein              Ja\nEinkommensteuererklärung für das letzte Jahr.\n5\nBeziehen Sie Wohngeld?                    Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus\ndenen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt.\nNein              Ja\n6\nHaben Sie                             Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Kranken-\nandere Einnahmen?                     geld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähig-\nkeitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt):\nBeizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich\nNein              Ja\ndie Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben.\nAbzüge – auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind –                                                       Ich habe gezahlt / aufgewendet          Anlage\nNr.\nEinkommensteuer,                            Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten €\nKirchensteuer,                              gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung\nSolidaritätszuschlag                        mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Voraus-\nzahlungsbescheides für dieses Jahr.\nVorsorgeaufwendungen                        Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung\nder Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Auf-\nwendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe\nder Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen.\nBerufsbedingte Aufwendungen oder            Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der ange-\nsonstige Werbungskosten                     gebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten\nder Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Ent-\nfernung zur Wohnung).\nAngaben zu Ihren Vermögensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkei-\nten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in\ndem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen.\nIn die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen.\n1\nSind Sie Inhaber, Teilhaber eines     Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag                                           Anlage\nNr.\nGewerbebetriebes oder Unter-          Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld „Wert meines Anteils“\nist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen.\nbeteiligt an einer Partnerschaft,     Beizufügen sind:\nGesellschaft?                                                                                                               -\nAktives Betriebsvermögen €\nkeitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu\nbezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht,\nRegister, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegen-\ngeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des     Betriebsverbindlichkeiten €\nBetriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätz-\nlich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu\nerläutern;\ngeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkei-\nten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Not-        Saldo €\nwendigkeit zu erläutern;\nbei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich:\nZahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteili-\ngungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapital-       Wert meines Anteils €\nbetrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögens-\nwert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern.\nNein              Ja           Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehören-\nden Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben.\n2\nHaben Sie Grundvermögen?              Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken,         Wert €\nFamilienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erb-\nbaurecht und Grundvermögen im Ausland.\nBeizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach\nLage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind,\nNein              Ja\nbei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt.\n3\nHaben Sie andere Sachwerte?           Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert €\nzu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte:\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die\nGegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit\ndem Wert ausweist.\nGegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können\nNein              Ja\ndarin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der\nLebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                weiter auf Seite 8","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009                                                                    3573\nSeite 8\n4\nHaben Sie sonstige Vermögens-        Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert €\nwerte (Geld, Guthaben, Wertpa-       und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen,\npiere usw.)?                         sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immate-\nrielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die\nGegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des\nNein             Ja\nKreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert.\nAngaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen\n1\n-                                                                                       Gesamtwert der Verbindlichkei-           Anlage\nNr.\ngen, Verbindlichkeiten?                                                                                                   ten, Restschulden €\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem\ndie Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entste-\nhungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite;\nNein             Ja             gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der\nRestschuld.\n2\nAußergewöhnliche Belastung           Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung:                                   In den letzten 12 Monaten €\nAuf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglich-\nkeiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen.\nIch bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in\nFreiwillige Angabe\nAuskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.\nIch versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind.\nDritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H\ndamit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn\nSie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat\ndieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsan-\nwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe.\nBitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag\nunter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn\nder Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die\nvon Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn\ndas Kind es beantragt.\nBitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwai-\nII durch eine entsprechende\nZeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben.\nWenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des\nGerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen\nnach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an\nI\nVorname des Kindes                                         Vorname des Kindes                                      Vorname des Kindes\n1                                                         2                                                       3\n%                                                        %                                                         %\ndes Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach\n-\nweit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.\nII\nVorname des Kindes                                          Vorname des Kindes                                     Vorname des Kindes\n1                                                         2                                                       3\nbeginnend ab               € mtl.                          beginnend ab                € mtl.                      beginnend ab                € mtl.\nab                         € mtl.                          ab                          € mtl.                      ab                          € mtl.\nab                         € mtl.                          ab                          € mtl.                      ab                          € mtl.\nFreiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt /\nAngaben erreichbar unter folgender Rufnummer:                  Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer):\nOrt, Datum                                                     Unterschrift Antragsgegner / in                         Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                             weiter auf Seite 9","3574                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\nAntragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift):\nGeschäftsnummer des Gerichts\nBei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben\nAbschrift für Antragsgegner / in\nAn das\nWenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für\nAmtsgericht-Familiengericht                                                                                 das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und\ndas Zweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt\nund unterschrieben zurück.\nBitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen\n(Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die\nPLZ, Ort                                                                                                    jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene\nKästchen ein.\nFügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen\nAnlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei.\nEinwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt\nGegen die im vereinfachten Verfahren von                                                                                                               in eigenem          als gesetzl.\nVorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt                   Namen               Vertreter / in\nE\nVorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes                                                                                                  geboren am\n1\n2\n3\nBeistand / Verfahrensbevollmächtigter\nbeantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand:\nDas vereinfachte                       Der Unterhalt kann erst                 Der Zeitraum / Die Höhe                   Kindbezogene Leistun-                 Ich habe zu dem Ver-\nVerfahren ist nicht                    verlangt werden ab:                     des Unterhalts ist dem                    gen (z. B. Kindergeld)                fahren keinen Anlass\nzulässig.                                                                      Antrag entsprechend                       sind, wie von mir auf                 gegeben und ver-\nA                                       B                                        C                                        D                                      E\nrichtig, wie von mir auf                  dem beigefügten Blatt\nDatum\ndem beigefügten Blatt                     angegeben, zu berück-                 zur Unterhaltszahlung\nangegeben, festzusetzen.                  sichtigen.                            gemäß dem Antrag.\nBitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C                                 Anlage\nNr.\nden nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kin-\ndergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob\nder Einwand begründet ist.\nSeit dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“\nIm Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe,                              bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt:\nnicht richtig angegeben.                                                                                         € für Kind 1             € für Kind 2              € für Kind 3\nF    Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den\nIch kann den verlangten Unterhalt – bei                       Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand.                                                   Anlage\nNr.\ngleichmäßiger Verwendung aller mir verfüg-                    Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte\nG    baren Mittel zu meinem und meiner Kinder                 H\nein zusätzliches Blatt bei.\nUnterhalt – ohne Gefährdung meines eige-\nnen Unterhalts nicht oder nicht in voller\nHöhe zahlen\nWichtiger Hinweis:\nDieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie\ndie im zweiten Abschnitt dieses Formulars\nerforderten Angaben über Ihre persönlichen\nund wirtschaftlichen Verhältnisse machen,\ndie für die Bemessung des Unterhalts\nbedeutsam sind, und\nBelege über Ihre Einkünfte vorlegen und\nim dritten Abschnitt dieses Formulars erklä-\nren, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszah-\nlung bereit sind (ggf. „0“) und dass Sie sich\n-\nspruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklä-\nrung sollten Sie sich unbedingt rechtlich\nberaten lassen.\nWenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen\nWichtiger Hinweis:\ndas Gericht den Einwand nicht berücksichti-                      Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären,\ngen und muss dann den Unterhalt wie bean-                        inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs\ntragt festsetzen.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                             weiter auf Seite 10","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009                                                                                              3575\nSeite 10\nZweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse\n– Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. –\nAngaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen                                                                                                                     Familienstand\nGeburtsdatum                                                                                                                                                    (l = ledig; vh = verheiratet;\ngtrl = getrennt lebend; g = geschieden;\nwvh = wiederverheiratet;\nvw = verwitwet)\nAusgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer                                                                                 seit\n(Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte)\nIn Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name)                                                      geboren am        Familienverhältnis (z. B. Sohn)       Hat die Person eigene Einnahmen?\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nFamilien-      Monatsbeitrag € Ihrer\nAußerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift)          geboren am                         Unterhaltszahlung\nHat die Person eigene Einnahmen?\nverhältnis\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nNein           Ja, € mtl. netto\nWohnkosten                                  Miete ohne Mietnebenkosten             Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag     Auf den Gesamtbetrag zahlen               Genaue Einzelauf-               Anlage\nNr.\nGröße des Raums,       Kosten bei           € mtl.                                 Heizung € mtl.    € mtl.           LFK € mtl.         and. Person € mtl. stellung der Kosten\nden Sie mit Ihren      Miete oder                                                                                                                               beifügen, zu den\nAngehörigen zu         dgl.                                                                                                                                     Fremdmitteln\nWohnzwecken                                 Belastung aus Fremdmitteln             Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag     Auf den Gesamtbetrag zahlen               Angaben\nnutzen (m2):           Kosten bei                                                  Heizung € mtl.    € mtl.                                                     der Gläubiger,\nTilgung € mtl.      Zinsen € mtl.                                         LFK € mtl.         and. Person € mtl.\neigengenutztem                                                                                                                           Restlaufzeit und\nWohnraum                                                                                                                                 Restschuld\nAngaben zu Ihren Einkommensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen,\nBetriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern.\nSoweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit\nder Angaben besonders zu versichern.\n1\nHaben Sie Einnahmen                       Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der                                                   Anlage\nNr.\naus nichtselbstständiger Arbeit?          Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate €\nAufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbe-\nteiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistun-\ngen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.).\nBeizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten\n12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art\nausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ord-\nNein                 Ja\nnungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist.\n2\nHaben Sie Einnahmen                       Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu               Die angegebenen Einnahmen /\naus selbstständiger Arbeit,               machen.                                                                                      Ausgaben hatte ich in der Zeit\nIn dem Feld rechts unter „vom“ ist der erste, unter „bis“ der letzte Tag des Dreijah-        vom                     bis\nGewerbetrieb,                             reszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so\nLand-, Forstwirtschaft,                   lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter „vom“\naus Gelegenheitsarbeit, Neben-            der Tag ihres Beginns zu vermerken.\ntätigkeit?                                Beizufügen sind:\n1. Einnahmen €\nKopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit\nGewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)\noder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommen-                   2. Private Vorteile €\nsteuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre;\ntabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und\nin einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind:          3. Steuern €\n1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch ent-\nnommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung\nvon Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Anga-\n4. Vorsorgeaufwendungen €\nbe der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und\nAltersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der ver-\nsicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwen-\ndungen;                                                                                  5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. €\nbei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie\nNein                 Ja\nvor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen.\n3\nHaben Sie Einnahmen                       Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der\naus Kapitalvermögen?                      Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate €\nvollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind:\nBeizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw.\nNein                 Ja                das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgut-\nschriften o. dgl.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                                    weiter auf Seite 11","3576                  Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009\nSeite 11\n4\nHaben Sie Einnahmen aus Ver-          Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der                                 Anlage\nNr.\nmietung oder Verpachtung?             ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate €\nten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für\nNeben- / Betriebskosten.\nBeizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der\ndie Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum\nGebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer\nNein              Ja\nEinkommensteuererklärung für das letzte Jahr.\n5\nBeziehen Sie Wohngeld?                    Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus\ndenen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt.\nNein              Ja\n6\nHaben Sie                             Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Kranken-\nandere Einnahmen?                     geld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähig-\nkeitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt):\nBeizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich\nNein              Ja\ndie Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben.\nAbzüge – auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind –                                                       Ich habe gezahlt / aufgewendet         Anlage\nNr.\nEinkommensteuer,                            Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten €\nKirchensteuer,                              gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung\nSolidaritätszuschlag                        mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Voraus-\nzahlungsbescheides für dieses Jahr.\nVorsorgeaufwendungen                        Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung\nder Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Auf-\nwendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe\nder Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen.\nBerufsbedingte Aufwendungen oder            Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der ange-\nsonstige Werbungskosten                     gebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten\nder Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Ent-\nfernung zur Wohnung).\nAngaben zu Ihren Vermögensverhältnissen\nSie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen.\nIn den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkei-\nten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in\ndem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen.\nIn die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen.\n1\nSind Sie Inhaber, Teilhaber eines     Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag                                          Anlage\nNr.\nGewerbebetriebes oder Unter-          Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld „Wert meines Anteils“\nist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen.\nbeteiligt an einer Partnerschaft,     Beizufügen sind:\nGesellschaft?                                                                                                               -\nAktives Betriebsvermögen €\nkeitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu\nbezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht,\nRegister, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegen-\ngeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des     Betriebsverbindlichkeiten €\nBetriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätz-\nlich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu\nerläutern;\ngeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkei-\nten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Not-        Saldo €\nwendigkeit zu erläutern;\nbei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich:\nZahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteili-\ngungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapital-       Wert meines Anteils €\nbetrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögens-\nwert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern.\nNein              Ja           Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehören-\nden Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben.\n2\nHaben Sie Grundvermögen?              Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken,         Wert €\nFamilienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erb-\nbaurecht und Grundvermögen im Ausland.\nBeizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach\nLage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind,\nNein              Ja\nbei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt.\n3\nHaben Sie andere Sachwerte?           Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert €\nzu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte:\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die\nGegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit\ndem Wert ausweist.\nGegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können\nNein              Ja\ndarin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der\nLebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen.\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                              weiter auf Seite 12","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009                                                                    3577\nSeite 12\n4\nHaben Sie sonstige Vermögens-        Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert €\nwerte (Geld, Guthaben, Wertpa-       und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen,\npiere usw.)?                         sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immate-\nrielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte:\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die\nGegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des\nNein             Ja\nKreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert.\nAngaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen\n1\n-                                                                                       Gesamtwert der Verbindlichkei-           Anlage\nNr.\ngen, Verbindlichkeiten?                                                                                                   ten, Restschulden €\nBeizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem\ndie Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entste-\nhungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite;\nNein             Ja             gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der\nRestschuld.\n2\nAußergewöhnliche Belastung           Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung:                                   In den letzten 12 Monaten €\nAuf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglich-\nkeiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen.\nIch bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in\nFreiwillige Angabe\nAuskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen.\nIch versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind.\nDritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H\ndamit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn\nSie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat\ndieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsan-\nwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe.\nBitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag\nunter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn\nder Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die\nvon Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn\ndas Kind es beantragt.\nBitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwai-\nII durch eine entsprechende\nZeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben.\nWenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des\nGerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen\nnach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an\nI\nVorname des Kindes                                         Vorname des Kindes                                      Vorname des Kindes\n1                                                         2                                                       3\n%                                                        %                                                         %\ndes Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen.\nIch erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter „beginnend ab“ bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach\n-\nweit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen.\nII\nVorname des Kindes                                          Vorname des Kindes                                     Vorname des Kindes\n1                                                         2                                                       3\nbeginnend ab               € mtl.                          beginnend ab                € mtl.                      beginnend ab                € mtl.\nab                         € mtl.                          ab                          € mtl.                      ab                          € mtl.\nab                         € mtl.                          ab                          € mtl.                      ab                          € mtl.\nFreiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt /\nAngaben erreichbar unter folgender Rufnummer:                  Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer):\nOrt, Datum                                                     Unterschrift Antragsgegner / in                         Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift)\nBlatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG                                                                                                                                    “."]}