{"id":"bgbl1-2009-6-2","kind":"bgbl1","year":2009,"number":6,"date":"2009-02-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/6#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-6-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_6.pdf#page=10","order":2,"title":"Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens","law_date":"2009-02-03T00:00:00Z","page":150,"pdf_page":10,"num_pages":2,"content":["150            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 6. Februar 2009\nGesetz\nzur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes\nund zur Änderung des Gesetzes\nzur Änderung der Anlagen 1 und 3 des ATP-Übereinkommens\nVom 3. Februar 2009\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesra-                erlaubnisregister gespeicherten Daten der Fahr-\ntes das folgende Gesetz beschlossen:                             erlaubnisbehörden werden bis zur jeweiligen Über-\nnahme im örtlichen Register gespeichert.“\nArtikel 1                           2. Nach § 65 wird folgender § 66 eingefügt:\nDas Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Be-\n„§ 66\nkanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919),\nzuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom                         Verkündung von Rechtsverordnungen\n22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2965), wird wie folgt\nRechtsverordnungen können abweichend von\ngeändert:\n§ 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechts-\n1. § 6 Abs. 1 Nr. 14 wird wie folgt gefasst:                     verordnungen auch im elektronischen Bundesanzei-\n„14. die Beschränkung des Haltens und Parkens                ger*) verkündet werden. Auf Rechtsverordnungen,\nzugunsten der Bewohner städtischer Quartiere           die im elektronischen Bundesanzeiger verkündet\nmit erheblichem Parkraummangel sowie die               werden, ist unter Angabe der Stelle ihrer Veröffent-\nSchaffung von Parkmöglichkeiten für schwer-            lichung und des Tages ihres Inkrafttretens nach-\nbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher              richtlich im Bundesgesetzblatt hinzuweisen.“\nGehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder\nPhokomelie oder vergleichbaren Funktionsein-                                  Artikel 2\nschränkungen sowie für blinde Menschen, ins-          Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Anlagen 1\nbesondere in unmittelbarer Nähe ihrer Woh-        und 3 des ATP-Übereinkommens vom 20. Juli 1988\nnung oder Arbeitsstätte;“.                        (BGBl. 1988 II S. 630, 672) wird wie folgt geändert:\n1a. § 65 Abs. 10 Satz 2 wird durch folgende Sätze er-\n1. In Absatz 1 werden die Wörter „Der Bundesminister\nsetzt:\nfür Verkehr wird ermächtigt, im Einvernehmen mit\n„Die Fahrerlaubnisbehörden löschen aus ihrem                den Bundesministern für Ernährung, Landwirtschaft\nörtlichen Fahrerlaubnisregister spätestens bis zum          und Forsten und für Jugend, Familie, Frauen und\n31. Dezember 2012 die im Zentralen Fahrerlaubnis-           Gesundheit“ durch die Wörter „Das Bundesministe-\nregister gespeicherten Daten, nachdem sie sich von          rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird er-\nder Vollständigkeit und Richtigkeit der in das Zen-         mächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministe-\ntrale Fahrerlaubnisregister übernommenen Einträge\nüberzeugt haben. Die noch nicht im Zentralen Fahr-      *) Amtlicher Hinweis: www.ebundesanzeiger.de","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 6, ausgegeben zu Bonn am 6. Februar 2009               151\nrium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-             ordnung nach Absatz 1 in Kraft getreten ist. Maß-\nschutz“ ersetzt.                                                geblicher Zeitpunkt ist der Tag des Inkrafttretens\n2. Absatz 2 wird wie folgt gefasst:                                der jeweiligen Rechtsverordnung.“\n„(2) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und\nArtikel 3\nStadtentwicklung kann jeweils den Wortlaut des\nÜbereinkommens oder seiner Anlagen im Bundes-                   Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\ngesetzblatt bekannt machen, soweit eine Rechtsver-           Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 3. Februar 2009\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister\nf ü r Ve r k e h r, B a u u n d S t a d t e n t w i c k l u n g\nW. T i e f e n s e e"]}