{"id":"bgbl1-2009-54-5","kind":"bgbl1","year":2009,"number":54,"date":"2009-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/54#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-54-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_54.pdf#page=29","order":5,"title":"Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik/Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics)","law_date":"2009-08-10T00:00:00Z","page":2841,"pdf_page":29,"num_pages":11,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009             2841\nVerordnung\nüber die Prüfung zum anerkannten\nFortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik/\nGeprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics)\nVom 10. August 2009\nAuf Grund des § 53 Absatz 1 in Verbindung mit Ab-         ben und der Nachhaltigkeit in einem der Handlungs-\nsatz 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005          felder\n(BGBI. I S. 931), dessen Absatz 1 durch Artikel 232          1. Entwicklung (Systems engineering),\nNummer 3 Buchstabe a der Verordnung vom 31. Okto-\nber 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verord-      2. Produktion (Production engineering) oder\nnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung          3. Service (Services engineering)\nnach Anhörung des Hauptausschusses des Bundes-\ndurchführen zu können.\ninstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem\nBundesministerium für Wirtschaft und Technologie:               (4) In den Handlungsfeldern gehören dazu folgende\nAufgaben:\n§1                              1. Im Handlungsfeld Entwicklung (Systems enginee-\nring):\nZiel der Prüfung\nund Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses                   a) Analysieren von Marktstudien und technologi-\nschen Entwicklungen, Aufnehmen und Bewerten\n(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbil-               von Ideen und Kundenanforderungen, Feststellen\ndungsprüfungen zum Geprüften Prozessmanager Elek-                   des Handlungsbedarfs,\ntrotechnik/zur Geprüften Prozessmanagerin Elektro-\ntechnik (Process manager electric/electronics) nach              b) Generieren von Ideen für neue und weiterzuent-\nden §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen be-              wickelnde Produkte, Lösungen und Dienstleistun-\nruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der berufli-              gen sowie Positionierungen am Markt, Ermitteln\nchen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.                           der Anforderungen unter Einbezug von Energie-\nund Emissionsbilanzen, Erstellen von Lastenhef-\n(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Befähi-                ten, Initiieren von Innovationsprozessen,\ngung, Prozesse zu initiieren, zu planen, zu steuern\nc) Entwickeln von Konzepten für Produkte oder Lö-\nund zu bewerten mit dem Ziel technisch innovative,\nsungen, Definieren von technischen Schnittstel-\nenergie- und ressourceneffiziente, marktgerechte elek-\nlen, Erstellen von Pflichtenheften,\ntrotechnische Produkte, kundenorientierte Lösungen\nsowie damit verbundene Dienstleistungen bereitstellen            d) Entwerfen der zu entwickelnden Produkte oder\nund Aufgaben des Personalmanagements wahrnehmen                     Lösungen, Durchführen von Produkt- oder Lö-\nzu können.                                                          sungssimulationen, Entwickeln, Erstellen und\nTesten von Hard- und Softwarekomponenten, In-\n(3) Durch die Prüfung soll die Fähigkeit nachgewie-              tegrieren von Komponenten zu Systemen, Durch-\nsen werden,                                                         führen von Systemtests, Durchführen und Veran-\n1. das Prozessmanagement, einschließlich Klären und                 lassen von Konformitätsprüfungen, Abnahme der\nFestlegen von Prozesszielen, Identifizieren und Ana-            Produkte oder Lösungen,\nlysieren von Prozessen und Potentialen in der Wert-          e) Durchführen des Nachforderungsmanagements,\nschöpfungskette, Initiieren, Steuern und Umsetzen               insbesondere Konzipieren von Entwicklungsände-\nvon Vorhaben, Disponieren und Steuern von Pro-                  rungen und -erweiterungen, Prüfen der Verträge,\nzessressourcen, Veranlassen von Prozessüberwa-                  Kalkulieren der Leistungen, Anbieten der Leistung\nchungen, -prüfungen und -bewertungen, sowie                     an den Verursacher der Änderung,\n2. das Projektmanagement für komplexe Projekte, ein-             f) Organisieren des Änderungs- und Freigabemana-\nschließlich Initiieren von Projekten, Festlegen der             gements,\nProjektziele, Strukturieren von Projekten, Zusam-\ng) Bewerten und Evaluieren der Produkte oder Lö-\nmenstellen von Projektteams, Analysieren und Si-\nsungen im Hinblick auf Qualität, wirtschaftlichen\ncherstellen der Qualifizierung der Projektmitarbeiter,\nErfolg und Kundenzufriedenheit, Organisieren von\nÜberwachen und Steuern der Projektabläufe, Durch-\nVerbesserungsprozessen,\nführen von Gefährdungsbeurteilungen, Durchführen\nvon Qualitätssicherungsmaßnahmen im Projekt, Er-             h) Wahrnehmen von operativen Personalmanage-\nkennen und Begrenzen von Risiken, Bewerten der                  mentaufgaben;\nProjektergebnisse, Erstellen von Abschlussberich-        2. im Handlungsfeld Produktion (Production enginee-\nten,                                                         ring):\nunter Berücksichtigung technischer, organisatorischer            a) Analysieren von produktionstechnologischen\nund betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge sowie                    Entwicklungen, Feststellen des Handlungsbe-\nunter Beachtung von Vorschriften, Regelwerken, Vorga-               darfs,","2842           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009\nb) Generieren von Ideen für neue und weiterzuent-             j) Durchführen des Nachforderungsmanagements,\nwickelnde Prozesse unter Berücksichtigung eines               insbesondere Konzipieren von Zusatzserviceleis-\nnachhaltigen Energie- und Ressourcenmanage-                   tungen, Ändern des Servicelevels, Prüfen der Ver-\nments, Zusammenarbeiten bei der Produkt- und                  träge, Kalkulieren der Leistungen, Angebote er-\nProduktionsprozessentwicklung hinsichtlich pro-               stellen,\nduktionsgerechter Produktgestaltung,                       k) Bewerten und Evaluieren der Prozesse im Hin-\nc) Entwickeln von Konzepten für Fertigungs- oder                 blick auf Qualität, wirtschaftlichen Erfolg und\nMontageprozesse sowie für Ressourcen und Lo-                  Kundenzufriedenheit, Organisieren von Verbesse-\ngistik, Entscheiden über Eigenproduktion, Pro-                rungsprozessen,\nduktion im Produktionsnetzwerk oder Einkauf                l) Wahrnehmen von operativen Personalmanage-\nder Leistung,                                                 mentaufgaben.\nd) Entwickeln und Optimieren von Produktionspro-             (5) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum\nzessen, Prüfmethoden und -abläufen, Gestalten          anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Pro-\nvon Produktionsbereichen, -anlagen und -mitteln        zessmanager Elektrotechnik/Geprüfte Prozessmanage-\nsowie von Arbeitsplätzen, Gestalten von Be-            rin Elektrotechnik (Process manager electric/elec-\nschaffungs- und Logistikprozessen, Einsetzen           tronics)“.\nvon Simulationstechniken,\ne) Durchführen der Produktionsplanung und -steue-                                    §2\nrung, Setzen von Prioritäten bei der Auftrags-                       Zulassungsvoraussetzungen\nabwicklung, Überwachen von Eigen- und Fremd-              (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer\nleistungen sowie Supportprozessen, Anwenden\nvon Notfallkonzepten,                                  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\nanerkannten Ausbildungsberuf, die dem Bereich der\nf) Durchführen des Nachforderungsmanagements,                 Elektrotechnik zugeordnet werden kann, und danach\ninsbesondere Konzipieren von Änderungen und                eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrech-\nErweiterungen, Prüfen von Verträgen, Kalkulieren           nung der in der Ausbildungsordnung für den Aus-\nder Leistungen,                                            bildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer\ng) Durchführen und Veranlassen von Konformitäts-              mindestens vier Jahre beträgt oder\nprüfungen, Bewerten und Evaluieren der Pro-            2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem\nzesse im Hinblick auf Qualität, wirtschaftlichen           sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und da-\nErfolg und Kundenzufriedenheit, Organisieren               nach eine einschlägige Berufspraxis, die unter An-\nvon Verbesserungsprozessen,                                rechnung der in der Ausbildungsordnung für den\nh) Wahrnehmen von operativen Personalmanage-                  Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungs-\nmentaufgaben;                                              dauer mindestens fünf Jahre beträgt oder\n3. im Handlungsfeld Service (Services engineering):          3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis\na) Aufnehmen und Bewerten von Ideen und Anfor-            nachweist.\nderungen der Kunden, Analysieren von Technolo-            (2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentli-\ngie- und Markt-Entwicklungen im Bereich Ser-           che Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Prozess-\nvice, Feststellen des Handlungsbedarfs,                managers Elektrotechnik/einer Geprüften Prozessma-\nnagerin Elektrotechnik (Process manager electric/elec-\nb) Generieren von Ideen für neue, weiterzuent-\ntronics) im Sinne des § 1 Absatz 2 und 3 haben und\nwickelnde und nachhaltige Produkte, Lösungen\neine Qualifikation eines der Elektrotechnik-Spezialisten\nund Dienstleistungen, Ermitteln der Anforderun-\nnach der Anlage 1 oder eine fachlich und nach Breite\ngen, Erstellen von Lastenheften, Anstoßen von\nund Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.\nInnovationsprozessen,\n(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2\nc) Entwickeln von Dienstleistungsstrategien und der\ngenannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zu-\nPositionierung am Markt, Erstellen von Dienst-\ngelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen\nleistungskonzepten und -angeboten,\noder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten,\nd) Entscheiden über Eigenleistung, Erstellen der          Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungs-\nLeistungen im Servicenetzwerk oder Einkauf der         fähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur\nLeistung,                                              Prüfung rechtfertigen.\ne) Vorbereiten und Organisieren von Serviceeinsät-\nzen, auch im Ausland,                                                             §3\nf) Unterstützen des technischen Vertriebs,                                Gliederung der Prüfung\nDie Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:\ng) Organisieren und Durchführen von Inbetriebnah-\nmen und Instandhaltungsmaßnahmen,                      1. Prozess- und Projektmanagement,\nh) Organisieren und Durchführen von Kundenschu-           2. Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben,\nlungen,                                                3. Personalmanagement.\ni) Betreiben und Optimieren von Kundenanlagen             Die einzelnen Prüfungsteile können in beliebiger Rei-\nunter Berücksichtigung der Kundenprozesse in-          henfolge geprüft werden; dabei ist mit dem letzten\nklusive technische Regelwerke und der Energie-         Prüfungsteil spätestens fünf Jahre nach dem ersten\nund Ressourceneffizienz,                               Prüfungstag des ersten Prüfungsteils zu beginnen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009            2843\n§4                                       und Qualitätszielen, Ergreifen von Maßnahmen\nPrüfungsteil                                  bei Zielabweichungen,\n„Prozess- und Projektmanagement“                       e) Erstellen von Projektdokumentationen, insbeson-\n(1) Im Prüfungsteil „Prozess- und Projektmanage-                  dere Dokumentieren von Lösungen, Abläufen,\nment“ soll die Befähigung nachgewiesen werden, Pro-                  technischen Prüfungen, sicherheitsrelevanten\nzesse in einem der Handlungsfelder                                   Maßnahmen und Abrechnungsdaten,\n1. Entwicklung (Systems engineering),                             f) Bewerten von Projektverläufen, von Kosten und\nQualität, Erarbeiten von Verbesserungsvorschlä-\n2. Produktion (Production engineering) oder                          gen,\n3. Service (Services engineering)                                 g) Darstellen von Konzeptionen und Lösungsvor-\nzu analysieren sowie Projekte zur Veränderung von Pro-               schlägen;\nzessen durchführen zu können.                                 3. im Handlungsfeld Service (Services engineering):\n(2) In den Handlungsfeldern sind folgende Fähigkei-            a) Analysieren von Vorgaben und Konzepten für\nten nachzuweisen:                                                    Dienstleistungen,\n1. Im Handlungsfeld Entwicklung (Systems enginee-                 b) Beraten von Kunden, insbesondere hinsichtlich\nring):                                                           des energie- und ressourceneffizienten Betriebs\na) Analysieren von Vorgaben und Konzepten für                    und der umweltschonenden Entsorgung von An-\nneue oder zu optimierende Produkte oder Lösun-                lagen,\ngen,                                                       c) Entwickeln oder Optimieren von Dienstleistungen\nb) Entwickeln oder Optimieren von Produkten oder                 unter Beachtung von Vorschriften, Regelwerken,\nLösungen unter Beachtung von Vorschriften, Re-                Vorgaben auch unter dem Aspekt der Energie-\ngelwerken, Vorgaben auch unter dem Aspekt der                 und Ressourceneffizienz,\nstofflichen Wiederverwertbarkeit,                          d) Strukturieren von Projekten unter Beachtung von\nc) Strukturieren von Projekten unter Beachtung von               Gefährdungsbeurteilungen und Risikoabwägun-\nGefährdungsbeurteilungen und Risikoabwägun-                   gen, Planen von Kosten sowie von personellen\ngen, Planen von Kosten sowie von personellen                  und sächlichen Ressourcen, Untersuchen und\nund sächlichen Ressourcen, Untersuchen und                    Bewerten von Varianten,\nBewerten von Varianten,                                    e) Umsetzen von Projekten, Organisieren effizienter\nd) Umsetzen von Projekten, Organisieren effizienter              Arbeitsabläufe, Steuern und Überwachen der\nArbeitsabläufe, Durchführen und Überwachen                    Dienstleistungserbringung, Koordinieren des Per-\nvon Entwicklungsarbeiten einschließlich Tests,                sonaleinsatzes, Überwachen von Budgets, Termi-\nÜberwachen von Budgets, Terminen und Quali-                   nen und Qualitätszielen, Ergreifen von Maßnah-\ntätszielen, Ergreifen von Maßnahmen bei Zielab-               men bei Zielabweichungen,\nweichungen,                                                f) Erstellen von Projektdokumentationen, insbeson-\ne) Erstellen von Projektdokumentationen, insbeson-               dere Dokumentieren von Lösungen, Abläufen,\ndere Dokumentieren von Lösungen, Abläufen,                    technischen Prüfungen, sicherheitsrelevanten\ntechnischen Prüfungen, sicherheitsrelevanten                  Maßnahmen und Abrechnungsdaten,\nMaßnahmen und Abrechnungsdaten,                            g) Bewerten von Projektverläufen, von Kosten und\nf) Bewerten von Projektverläufen, von Kosten und                 Qualität, Erarbeiten von Verbesserungsvorschlä-\nQualität, Erarbeiten von Verbesserungsvorschlä-               gen,\ngen auch unter dem Aspekt der Energie- und                 h) Darstellen von Konzeptionen und Lösungsvor-\nRessourceneffizienz,                                          schlägen.\ng) Darstellen von Konzeptionen und Lösungsvor-               (3) Zum Nachweis der Qualifikationen ist eine Doku-\nschlägen;                                              mentation über ein Projekt anzufertigen. Der Prüfungs-\n2. im Handlungsfeld Produktion (Production enginee-           teilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin reicht hierzu\nring):                                                    einen Vorschlag ein. Der Prüfungsausschuss führt\na) Analysieren von Vorgaben und Konzepten für die         darüber ein Beratungsgespräch und trifft eine Zielver-\nProduktion,                                            einbarung über durchzuführende Arbeiten, Art und Um-\nfang der zu erstellenden Dokumentation sowie den\nb) Entwickeln oder Optimieren von Produktionspro-         Abgabetermin. Dabei darf zwischen dem Tag des Bera-\nzessen, Prüfmethoden und -abläufen unter Be-           tungsgesprächs und dem Abgabetermin der Dokumen-\nachtung von Vorschriften, Regelwerken, Vorga-          tation längstens ein Zeitraum von einem Jahr liegen.\nben auch unter dem Aspekt der Energie- und\nRessourceneffizienz,                                      (4) Entspricht die Dokumentation den Anforderun-\ngen nach den Absätzen 1 und 2, sind die Inhalte vor\nc) Strukturieren von Projekten unter Beachtung von        dem Prüfungsausschuss zu präsentieren. Die Form\nGefährdungsbeurteilungen und Risikoabwägun-            der Präsentation und der Einsatz technischer Mittel\ngen, Planen von Kosten sowie von personellen           stehen dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteil-\nund sächlichen Ressourcen, Untersuchen und             nehmerin frei. Die verwendeten Unterlagen sind dem\nBewerten von Varianten,                                Prüfungsausschuss zu überlassen. Nach der Präsenta-\nd) Umsetzen von Projekten, Organisieren effizienter       tion schließt sich ein Fachgespräch an, das auf der\nArbeitsabläufe, Steuern und Überwachen der             Grundlage der Dokumentation und der Präsentation\nProduktion, Überwachen von Budgets, Terminen           geführt wird. Die Präsentation soll mindestens 20 Minu-","2844            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009\nten und höchstens 30 Minuten, das Fachgespräch und            ungenügenden schriftlichen Prüfungsleistung besteht\ndie Präsentation zusammen mindestens 60 Minuten,              diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll in\nhöchstens 90 Minuten dauern.                                  der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die\n(5) Auf Grund der Dokumentation, der Präsentation          Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die\nund des Fachgesprächs sind die Befähigungen nach              der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer\nAbsatz 2 zu bewerten.                                         Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die\nBewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt\n§5                                gewichtet.\nPrüfungsteil\n§6\n„Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben“\n(1) Im Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende                      Prüfungsteil „Personalmanagement“\nFachaufgaben“ soll die Befähigung nachgewiesen wer-              (1) Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ soll die\nden, Aufgaben des Engineerings unter technischen, or-         Befähigung nachgewiesen werden, Aufgaben und Maß-\nganisatorischen, betriebswirtschaftlichen und personel-       nahmen in den Bereichen Personalbedarf, Personalein-\nlen Gesichtspunkten, sowie unter Beachtung von Vor-           satz und Personalführung in einem berufstypischen\nschriften, Regelwerken und Vorgaben bearbeiten und            Arbeitsbereich oder Projekt bearbeiten und in diesem\ndabei Analysen durchführen, Konzepte für Lösungen             Zusammenhang personelle Probleme analysieren und\nentwickeln und Planungen durchführen zu können. Ins-          Lösungen entsprechend den betrieblichen Anforderun-\nbesondere sollen folgende Befähigungen nachgewie-             gen sowie arbeitsrechtlicher und tariflicher Bestimmun-\nsen werden:                                                   gen erarbeiten zu können. In diesem Rahmen können\n1. Erstellen von technischen Spezifikationen, ein-            folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:\nschließlich                                                 1. Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und\na) Erfassen, Analysieren und Bewerten von Anforde-             quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichti-\nrungen unter Anwendung von technischen Prinzi-              gung technischer und organisatorischer Verände-\npien, Regeln und Verfahren,                                 rungen,\nb) Erstellen qualifizierter Anforderungsprofile für         2. Erstellen von Anforderungsprofilen,\ntechnisch-organisatorische Lösungen bezogen\n3. Planen der Personalgewinnung durch Aus- und\nauf Produkte oder Prozesse unter Berücksichti-\nFortbildung sowie durch Rekrutierung,\ngung technischer Daten, Standards, Kosten,\nEnergie- und Ressourceneffizienz, Umweltschutz           4. Vorbereiten von Personalauswahlgesprächen,\nsowie Kundenanforderungen,\n5. Mitwirken bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträ-\nc) Auswählen und Festlegen von Testverfahren zum               gen,\nNachweis der Spezifikationen;\n6. Auswählen und Einsetzen von Mitarbeitern,\n2. Erstellen von technischen Lösungen, einschließlich\n7. Führen von Teams,\na) Entwerfen, Bewerten und Auswählen von Lö-\nsungskonzepten unter Berücksichtigung der Per-           8. Erstellen von bereichsbezogenen Qualifizierungs-\nsonal- und Sachaufwendungen, Investitionen und              konzepten,\nRealisierungszeiten,\n9. Planen und Organisieren von Einarbeitung, Prakti-\nb) Festlegen und Entwickeln der technischen Aus-               ka, Aus-, Fort- und Weiterbildung,\nführung als Produkt-, System- oder Prozessde-\nsign,                                                  10. Beurteilen von Mitarbeitern,\nc) Auswählen und Festlegen von Verfahren und Plä-         11. Organisieren der Arbeitszeit,\nnen zur Überprüfung funktionaler und leistungs-        12. Mitwirken bei der Beendigung von Arbeitsverhält-\nbezogener Spezifikation einschließlich sicher-              nissen und der Erstellung von Zeugnissen,\nheitstechnischer Anforderungen, nachhaltigen\nEnergie- und Ressourcenmanagements und Qua-            13. Anwenden des Arbeits- und Tarifrechts.\nlitätsstandards.                                          (2) Zum Nachweis der Befähigung ist eine Situati-\n(2) Zum Nachweis der Befähigung sind zwei Situati-         onsaufgabe schriftlich zu bearbeiten. Qualifikations-\nonsaufgaben schriftlich zu bearbeiten. Eine Situations-       inhalte aus dem Prüfungsteil „Handlungsübergreifende\naufgabe soll schwerpunktmäßig die Befähigungen nach           Fachaufgaben“ sollen berücksichtigt werden. Die Prü-\nAbsatz 1 Nummer 1 in Form eines Lastenheftes in               fungsdauer der Situationsaufgabe beträgt mindestens\npraxisüblicher Form, die andere Situationsaufgabe             120 Minuten und höchstens 150 Minuten.\nschwerpunktmäßig die Befähigungen nach Absatz 1                  (3) Wurde in der Situationsaufgabe eine mangelhafte\nNummer 2 in Form eines Pflichtenheftes in praxisübli-         Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergän-\ncher Form thematisieren. Qualifikationsinhalte aus dem        zungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden\nPrüfungsteil „Personalmanagement“ sollen jeweils be-          schriftlichen Prüfungsleistung besteht diese Möglich-\nrücksichtigt werden. Die Prüfungsdauer der einzelnen          keit nicht. Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der\nSituationsaufgaben beträgt jeweils mindestens 120 Mi-         Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewer-\nnuten, insgesamt jedoch nicht mehr als 300 Minuten.           tung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der\n(3) Wurde in nicht mehr als einer Situationsaufgabe        mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note\neine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine          zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der\nmündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer             schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009             2845\n§7                               zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich\nBewerten der Prüfungsteile                     anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staat-\nund Bestehen der Prüfung                      lichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg\nabgelegt wurde, die den Anforderungen dieser Prü-\n(1) Der Prüfungsteil „Prozess- und Projektmanage-        fungsleistung entspricht. Eine vollständige Freistellung\nment“, die zwei Situationsaufgaben im Prüfungsteil          ist nicht zulässig.\n„Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben“ sowie\ndie Situationsaufgabe im Prüfungsteil „Personalmana-\n§9\ngement“ sind gesondert zu bewerten.\nWiederholung der Prüfung\n(2) Aus den Situationsaufgaben im Prüfungsteil\n„Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben“ ist eine             (1) Jeder nicht bestandene Prüfungsteil kann zwei-\nGesamtnote aus dem arithmetischen Mittel der Punkte-        mal wiederholt werden.\nbewertungen zu bilden.                                         (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung\n(3) Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prü-        wird der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilneh-\nfungsleistungen nach Absatz 1 mindestens ausrei-            merin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn\nchende Leistungen erbracht wurden.                          die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten\n(4) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis        Leistungen mindestens ausreichend sind und der Prü-\nnach der Anlage 2 und ein Zeugnis nach der Anlage 3         fungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin sich\nauszustellen. Im Fall der Freistellung nach § 8 sind Ort    innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der\nund Datum der anderweitig abgelegten Prüfung und die        nicht bestanden Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung\nBezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben.                 angemeldet hat. Dabei können auch bestandene Prü-\nfungsleistungen auf Antrag einmal wiederholt werden.\n§8                               In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.\nAnrechnung anderer Prüfungsleistungen\n§ 10\nAuf Antrag kann die zuständige Stelle den Prüfungs-\nteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin von der Prü-                             Inkrafttreten\nfung in einzelnen Prüfungsleistungen freistellen, wenn         Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nin den letzten fünf Jahren vor Antragstellung vor einer     in Kraft.\nBonn, den 10. August 2009\nDie Bundesministerin\nfür Bildung und Forschung\nAnnette Schavan","2846           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009\nAnlage 1\n(zu § 2 Absatz 2)\nSpezialistenprofile in der Elektrotechnik\nDie Spezialistenprofile beschreiben die inhaltlichen Standards, die für eine Zulassung zur Prüfung zum Geprüften\nProzessmanager Elektrotechnik/zur Geprüften Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electrics/\nelectronics) erforderlich sind. Sie bilden das im Bereich der beruflichen Fortbildung angesiedelte Verbindungsglied\nzwischen der Ebene der beruflichen Ausbildung und der Ebene der in der beruflichen Fortbildung geregelten\noperativen Professionals. Grundlage für die Spezialistenqualifikation ist die Qualifizierung in den nachfolgend\nbeschriebenen Arbeitsgebieten und Arbeitsprozessen. Im Rahmen dieser Qualifizierung sind die aufgeführten\nArbeitsprozesse eigenständig in betrieblichen Projekten durchzuführen, eine prozessbegleitende Dokumentation\nanzufertigen, in einer Präsentation eine zusammenhängende Darstellung der Tätigkeiten und des Kompetenz-\nerwerbs zu geben und darüber ein Fachgespräch zu führen.\n1.   Systemspezialist Elektrotechnik/Systemspezialistin Elektrotechnik\n1.1 Arbeitsgebiet:\nSystemspezialisten Elektrotechnik/Systemspezialistinnen Elektrotechnik erarbeiten in Teams mit Entwicklern\nund anderen Fachkräften, Applikationslieferanten und Zulieferern Lösungen für produkt- oder systemtech-\nnische Aufgabenstellungen. Sie projektieren und entwerfen elektrische Komponenten, Geräte, Anlagen oder\nSysteme. Sie arbeiten im Bereich der Entwicklung, erstellen Prototypen oder Sonderanfertigungen.\n1.2 Profiltypische Arbeitsprozesse:\nSystemspezialisten Elektrotechnik/Systemspezialistinnen Elektrotechnik\n– werten Kundenanforderungen aus, beraten Kunden, führen technische Klärungen durch,\n– führen Schätzungen des technischen Umfanges, Kosten- und Terminschätzungen durch,\n– bereiten Angebote vor, halten die Anforderungen, den Zeit- und Kostenrahmen fest,\n– arbeiten Konzepte auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes aus, legen die notwendigen Hard-\nund Softwarekomponenten fest, dimensionieren Komponenten, planen Kosten und Termine,\n– setzen die Anforderungen in Spezifikationen um, entwerfen und simulieren Produkte oder Systeme,\n– programmieren hardwarenahe Software, Testsoftware, Bauteile oder Steuerungen,\n– testen Prototypen im Labor, integrieren und testen Prototypen,\n– erstellen Schaltungs- und Nutzerdokumentationen, erstellen Produktionsunterlagen (Stücklisten, Verdrah-\ntungspläne sowie Layoutdaten oder Installationspläne),\n– begleiten die Abnahme der Produkte oder Systeme, parametrieren Produkte oder Systeme, optimieren die\nParametrierung, lösen Schnittstellenprobleme,\n– erstellen Betriebsanleitungen, Richtlinien für die Parametrierung der Produkte oder Systeme sowie für War-\ntungs- und Instandsetzungsarbeiten oder erbringen dazu Vorleistungen,\n– optimieren Schaltungen, Software und Parametrierungen entsprechend der Informationsrückläufe aus der\nProduktion, von den Nutzern und vom Service,\n– bewerten und evaluieren Produkte, Lösungen und Entwicklungsprozesse.\n1.3 Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt insbesondere folgende berufliche Befähigungen\nvoraus:\n– analytische Fähigkeiten,\n– ergebnisorientiertes Handeln,\n– Kommunikations- und Teamfähigkeit,\n– Problemlösefähigkeit, Managen von Projekten und Prozessen,\n– systematisch-methodisches Vorgehen,\n– Methoden und Konzepte der Systemintegration und -anpassung,\n– Einhaltung von Entwicklungs- und Qualitätsstandards,\n– Einsatz von Analysewerkzeugen.\n1.4 Nachweis der Qualifikationen:\nDie Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehr-\ngangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und\ndas Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009            2847\n2.  Fertigungsspezialist Elektrotechnik/Fertigungsspezialistin Elektrotechnik\n2.1 Arbeitsgebiet\nFertigungsspezialisten Elektrotechnik/Fertigungsspezialistinnen Elektrotechnik erarbeiten in Teams mit Ent-\nwicklern und anderen Fachkräften, Produktionsmittelherstellern und Zulieferern Lösungen für produktions-\nund prozesstechnische Aufgabenstellungen in der Fertigung für elektrotechnische Produkte.\n2.2 Profiltypische Arbeitsprozesse:\nFertigungsspezialisten Elektrotechnik/Fertigungsspezialistinnen Elektrotechnik\n– analysieren Aufträge und prüfen sie auf technische Machbarkeit, Lieferbarkeit von Komponenten, Einhalt-\nbarkeit von Terminen sowie auf Übereinstimmung mit Fertigungsvorgaben, führen technische Klärungen\ndurch,\n– vergleichen Fertigungs-, Montage- und Prüfverfahren hinsichtlich Produktqualität, Prozesssicherheit, Wirt-\nschaftlichkeit und Umweltschutz,\n– erarbeiten technische Lösungen, kalkulieren Kosten und Stückzahlausbringungen, schätzen Bearbeitungs-\nzeiten,\n– wirken bei der Gestaltung von Produktionsanlagen mit, führen Gefährdungsbeurteilungen durch,\n– erstellen Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen, arbeiten Produktionspersonal ein,\n– disponieren Material, rufen Fertigungsteile bei internen und externen Lieferanten ab und geben Produk-\ntionsaufträge ins Produktionsnetzwerk, wirken bei der Gestaltung von Logistikprozessen mit,\n– erstellen Prüfkonzepte für die Produktion, planen Prüfadapter, -maschinen und -software,\n– überwachen den Fortschritt der Auftragsbearbeitung,\n– überwachen die Einhaltung der Qualitätsvorgaben und leiten bei Abweichungen entsprechende Maßnah-\nmen ein,\n– beheben Störungen in Produktionsanlagen oder leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein, setzen\nSoftware zur Instandhaltung, Fehlersuche und Optimierung von Produktionsanlagen ein, erarbeiten Lösun-\ngen zur Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit,\n– schließen Fertigungsaufträge ab, dokumentieren Fertigungsdaten,\n– bewerten und evaluieren Produktionsprozesse, optimieren Prozesse, wirken bei der Entwicklung von Pro-\ndukten mit.\n2.3 Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt insbesondere folgende berufliche Befähigungen\nvoraus:\n– analytische Fähigkeiten,\n– ergebnisorientiertes Handeln,\n– Kommunikations- und Teamfähigkeit,\n– Problemlösefähigkeit, Prozess- und Projektkoordinierung,\n– Systematisch-methodisches Vorgehen,\n– Einhalten von Qualitätsstandards.\n2.4 Nachweis der Qualifikation:\nDie Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehr-\ngangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und\ndas Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.\n3.  Montagespezialist Elektrotechnik/Montagespezialistin Elektrotechnik\n3.1 Arbeitsgebiet:\nMontagespezialisten Elektrotechnik/Montagespezialistinnen Elektrotechnik koordinieren und überwachen die\nAbläufe beim Bau von Anlagen und Systemen beim Kunden.\n3.2 Profiltypische Arbeitsprozesse:\nMontagespezialisten Elektrotechnik/Montagespezialistinnen Elektrotechnik\n– analysieren Montageaufträge und prüfen sie auf technische Machbarkeit, Lieferbarkeit von Komponenten\nund Einhaltbarkeit von Terminen, führen technische Klärungen durch,\n– strukturieren Montageabläufe unter Beachtung von Gefährdungsbeurteilungen, Risikoabwägungen und\nUmweltschutz, erstellen Ablaufpläne, ermitteln den Bedarf an internen und externen Leistungen, disponie-\nren Material,\n– ermitteln qualitative und quantitative Personalbedarfe, stellen Montageteams zusammen, planen Personal-\neinweisungen,\n– bereiten Ausschreibungen vor, werten Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen\nGesichtspunkten aus,","2848          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009\n– schließen Arbeits-, Dienst-, Arbeitnehmerüberlassungs-, Miet-, Kauf- und Werkverträge ab,\n– richten Baustellen ein, beurteilen sie hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz, führen Gefährdungsbeurtei-\nlungen durch, sorgen für Energieversorgung,\n– steuern Abläufe unter Berücksichtigung von Prioritäten, beauftragen Arbeitspakete, verfolgen ihre Erledi-\ngung und nehmen sie ab, überwachen zugewiesene Budgets, Termine und Qualitätsziele, erkennen Risiken\nund begrenzen sie, koordinieren zugewiesene Teams, Dienstleister und externes Personal,\n– veranlassen Transport, Umschlag und Lagerung und gewährleisten die Werterhaltung der Betriebsmittel,\n– führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch und veranlassen sie, nehmen elektrische Anlagen in\nBetrieb, leiten Maßnahmen der Fehlerbehebung ein,\n– erkennen Schwachstellen in elektrischen Systemen und informieren über Optimierungsmöglichkeiten,\n– sorgen für die Räumung und den Abbau der Baustelle unter umweltrelevanten Gesichtspunkten,\n– übergeben Anlagen, erstellen Aufmaß- und Abschlussdokumentationen,\n– bewerten und evaluieren Montageprozesse.\n3.3 Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt insbesondere folgende berufliche Befähigungen\nvoraus:\n– analytische Fähigkeiten,\n– ergebnisorientiertes Handeln,\n– Kommunikations- und Teamfähigkeit,\n– Problemlösefähigkeit, Projektorganisation, Projektkoordinierung,\n– Zeitmanagement, Aufgabenplanung und -priorisierung,\n– Systematisch-methodisches Vorgehen,\n– Baustellenlogistik,\n– Einhalten von Qualitätsstandards,\n– Einhalten von Sicherheitsstandards.\n3.4 Nachweis der Qualifikationen:\nDie Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehr-\ngangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und\ndas Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.\n4.  Servicespezialist Elektrotechnik/Servicespezialistin Elektrotechnik\n4.1 Arbeitsgebiet:\nServicespezialisten Elektrotechnik/Servicespezialistinnen Elektrotechnik analysieren Probleme und Anfragen\nder Kunden, erarbeiten Problemlösungen und implementieren diese. Sie unterstützen die Anwendung der\nProdukte beim Kunden. Sie arbeiten im Bereich des Service.\n4.2 Profiltypische Arbeitsprozesse:\nServicespezialisten Elektrotechnik/Servicespezialistinnen Elektrotechnik\n– erfassen und klären Kundenanforderungen sowie den Umfang von Serviceleistungen, beraten Kunden hin-\nsichtlich energie- und ressourceneffizienter Lösungen,\n– analysieren und simulieren Prozesse und testen Varianten von Produkt- oder Systemlösungen bei Kunden,\nbewerten technische Lösungsvorschläge, stimmen Entwicklungsarbeiten mit Kunden ab,\n– wirken an der Erstellung von qualifizierten Anforderungsprofilen für technische Lösungen mit,\n– überwachen Vorhaben bei Kunden, setzen Prioritäten hinsichtlich der zeitlichen Realisierung,\n– nehmen Produkte oder Systeme unternehmensintern ab, disponieren die Auslieferung oder Montage, pa-\nrametrieren Produkte oder Systeme hinsichtlich der kundenspezifischen Erfordernisse,\n– übergeben Produkte oder Systeme an Kunden und nehmen zusammen mit den Kunden die Produkte oder\nSysteme ab,\n– koordinieren die im Rahmen der Produkt- oder Systemeinführung notwendigen Aktivitäten, weisen das\nBedienpersonal ein und schulen es,\n– erstellen Systemdokumentationen und dokumentieren technische Prüfungen, Inbetriebnahmen und Über-\ngaben,\n– prüfen Kundenreklamationen, überprüfen Produkte und Systeme, führen Fernüberwachungen und -diagno-\nsen durch, lokalisieren Störungen, entwickeln Ad-hoc-Lösungen, planen und koordinieren im Team Anpas-\nsungen oder Mängelbeseitigungen,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009             2849\n– spezifizieren die Parameter für Ersatzteile sowie Softwareupdates und -änderungen,\n– beseitigen Fehler, testen Änderungen, erkennen Schwachstellen in elektrischen Systemen und informieren\nüber Optimierungsmöglichkeiten,\n– dokumentieren erbrachte Leistungen und rechnen sie ab.\n4.3 Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt insbesondere folgende berufliche Befähigungen\nvoraus:\n– nutzerorientierte Problemanalyse, analytische Fähigkeiten,\n– Akquisitionsstärke,\n– Kundenorientierung, Dialogfähigkeit,\n– ergebnisorientiertes Handeln,\n– Kooperationsfähigkeit,\n– Problemlösefähigkeit, Auftrags- und Projektkoordinierung,\n– Systematisch-methodisches Vorgehen,\n– Einhalten von Qualitätsstandards.\n4.4 Nachweis der Qualifikation\nDie Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehr-\ngangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und\ndas Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.","2850                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009\nAnlage 2\n(zu § 7 Absatz 4)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Prozessmanager Elektrotechnik/\nGeprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics)\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Prozessmanager Elektrotechnik/\nGeprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics)\nHandlungsfeld ………………………………\nnach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager\nElektrotechnik/Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics) vom 10. August\n2009 (BGBl. I S. 2841)\nbestanden.\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009                                                                                                      2851\nAnlage 3\n(zu § 7 Absatz 4)\nMuster\n.......................................................................................................................\n(Bezeichnung der zuständigen Stelle)\nZeugnis\nüber die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Prozessmanager Elektrotechnik/\nGeprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics)\nHerr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\ngeboren am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nhat am           . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss\nGeprüfter Prozessmanager Elektrotechnik/\nGeprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics)\nHandlungsfeld ………………………………\nnach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager\nElektrotechnik/Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Process manager electric/electronics) vom 10. August\n2009 (BGBl. I S. 2841) mit folgenden Ergebnissen bestanden:\nPunkte*)                   Note\nI. Prozess- und Projektmanagement\nDokumentation, Präsentation und Fachgespräch                                                                                                                                ..........                 ...........\nII. Handlungsfeldübergreifende Fachaufgaben                                                                                                                                      ..........                 ...........\nSituationsaufgabe 1                                                                                                                                                         ..........\nSituationsaufgabe 2                                                                                                                                                         ..........\nIII. Personalmanagement\nSituationsaufgabe                                                                                                                                                           ..........                 ...........\n(Im Fall des § 9: „Der Prüfungsteilnehmer/Die Prüfungsteilnehmerin wurde nach § 9 im Hinblick auf die am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . abgelegte Prüfung in dem Prüfungsteil/Prüfungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nfreigestellt.“)\nDatum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\nUnterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .\n(Siegel der zuständigen Stelle)\n*) Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zu Grunde: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ."]}