{"id":"bgbl1-2009-54-11","kind":"bgbl1","year":2009,"number":54,"date":"2009-08-19T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/54#page=56","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-54-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_54.pdf#page=56","order":11,"title":"Hinweis:Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 27","page":2868,"pdf_page":56,"num_pages":1,"content":["2868                       Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2009\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-2 82, Telefax: (02 21) 9 76 68-2 78\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.                                                                            Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nPreis dieser Ausgabe: 6,65 € (5,60 € zuzüglich 1,05 € Versandkosten), bei                         Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 5702 · Entgelt bezahlt\nLieferung gegen Vorausrechnung 7,25 €.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1095\nHinweis auf das Bundesgesetzblatt Teil II\nNr. 27, ausgegeben am 5. August 2009\nTag                                                                     Inhalt                                                                                 Seite\n29. 7. 2009              Gesetz zu den Beschlüssen vom 24. September 2004 zur Änderung des Rotterdamer Überein-\nkommens vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach\nInkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schäd-\nlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     922\nGESTA: XN012\n30. 7. 2009              Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 20. Dezember 2006 zum Schutz aller\nPersonen vor dem Verschwindenlassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              932\nGESTA: XC015\n29. 6. 2009              Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Gemeinsamen Übereinkommens vom 5. September\n1997 über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und über die Sicherheit der\nBehandlung radioaktiver Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  955\n29. 6. 2009              Bekanntmachung des deutsch-indischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                             955\n1. 7. 2009             Bekanntmachung des deutsch-nicaraguanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . .                                                  958\n6. 7. 2009             Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-österreichischen Abkommens über die grenz-\nüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des\nEuropäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und\nüber das gleichzeitige Inkrafttreten der dazugehörigen Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      960"]}