{"id":"bgbl1-2009-50-9","kind":"bgbl1","year":2009,"number":50,"date":"2009-08-04T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/50#page=60","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-50-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_50.pdf#page=60","order":9,"title":"Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes, des Europol-Auslegungsprotokollgesetzes und des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes","law_date":"2009-07-31T00:00:00Z","page":2504,"pdf_page":60,"num_pages":3,"content":["2504             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 4. August 2009\nGesetz\nzur Änderung des Europol-Gesetzes,\ndes Europol-Auslegungsprotokollgesetzes\nund des Gesetzes zu dem Protokoll vom 27. November 2003\nzur Änderung des Europol-Übereinkommens\nund zur Änderung des Europol-Gesetzes\nVom 31. Juli 2009\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes-                     cc) In Nummer 2 Satz 1 werden die Wörter „Arti-\nrates das folgende Gesetz beschlossen:                                  kel 19 Abs. 1 des Übereinkommens“ ersetzt\ndurch die Wörter „Artikel 30 Absatz 2 des Be-\nArtikel 1                                      schlusses 2009/371/JI“.\nÄnderung des Europol-Gesetzes                           dd) In Nummer 2 Satz 2 werden die Wörter „Arti-\nDas Europol-Gesetz vom 16. Dezember 1997                             kel 19 Abs. 4 und 5 des Übereinkommens“\n(BGBl. 1997 II S. 2150; 1998 II S. 2930), das durch                     ersetzt durch die Wörter „Artikel 30 Absatz 4\nArtikel 2 des Gesetzes vom 17. März 2006 (BGBl. 2006 II                 des Beschlusses 2009/371/JI“.\nS. 250; 2007 II S. 827) geändert worden ist, wird wie            c) § 2 wird wie folgt geändert:\nfolgt geändert:\naa) In der Überschrift wird vor dem Wort „Infor-\n1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:                              mationssystem“ das Wort „Europol-“ einge-\n„Gesetz                                     fügt.\nzur Umsetzung des Beschlusses\nbb) In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Arti-\ndes Rates 2009/371/JI vom 6. April 2009\nzur Errichtung des Europäischen Polizeiamts                     kel 13 des Übereinkommens“ ersetzt durch\n(Europol-Gesetz)“.                                die Wörter „Artikel 17 des Beschlusses\n2009/371/JI“.\n2. Artikel 1 wird aufgehoben.\ncc) Absatz 2 wird aufgehoben.\n3. Artikel 2 wird wie folgt geändert:\ndd) Absatz 3 wird Absatz 2.\na) Die Überschrift wird gestrichen.\nb) § 1 wird wie folgt geändert:                                  ee) Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt geän-\ndert:\naa) Die Wörter „im Rahmen des Europol-Überein-\nkommens“ werden ersetzt durch die Wörter                     In Satz 1 wird das Wort „Landeskriminal-\n„im Rahmen des Beschlusses des Rates                         ämter“ ersetzt durch die Wörter „Behörden\n2009/371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung                 der Bundespolizei und des Zollfahndungs-\ndes Europäischen Polizeiamts (Europol) (ABl.                 dienstes sowie die Polizeien der Länder“\nL 121 vom 15.5.2009, S. 37)“.                                und werden die Wörter „Artikel 5 Abs. 3 Nr. 1\nund 2 des Übereinkommens“ ersetzt durch\nbb) In Nummer 1 werden die Wörter „Artikel 4 des\ndie Wörter „Artikel 9 Absatz 3 des Beschlus-\nÜbereinkommens“ ersetzt durch die Wörter\nses 2009/371/JI“.\n„Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 des Beschlusses\n2009/371/JI“.                                            ff) Folgender Absatz 4 wird angefügt:","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 4. August 2009             2505\n„(4) Die datenschutzrechtliche Verantwor-                die Wörter „Artikel 33 des Beschlusses\ntung nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe a                    2009/371/JI“.\ndes Beschlusses 2009/371/JI für die Recht-\nbb) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Arti-\nmäßigkeit der Erhebung, die Zulässigkeit der\nkel 24 des Übereinkommens“ ersetzt durch\nEingabe, die Übermittlung an das Bundes-\ndie Wörter „Artikel 34 des Beschlusses\nkriminalamt sowie die Richtigkeit und Aktua-\n2009/371/JI“ und werden nach den Wörtern\nlität der Daten obliegt innerstaatlich der ein-\n„des Bundesbeauftragten für den Daten-\ngebenden oder übermittelnden Stelle. Die\nschutz“ die Wörter „und die Informationsfrei-\nVerantwortung für die Zulässigkeit des Abrufs\nheit“ eingefügt.\nvon Daten im Europol-Informationssystem\nnach Artikel 13 Absatz 5 Satz 1 des Be-                  cc) In Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern\nschlusses 2009/371/JI trägt innerstaatlich                   „des Bundesbeauftragten für den Daten-\ndie abrufende Stelle. Die datenschutzrecht-                  schutz“ die Wörter „und die Informations-\nliche Verantwortung des Bundeskriminalamts                   freiheit“ eingefügt und werden die Wörter\nals nationale Stelle bleibt unberührt.“                      „Artikel 24 Abs. 1 des Übereinkommens“ er-\nsetzt durch die Wörter „Artikel 34 Absatz 1\ngg) Folgender Absatz 5 wird angefügt:                             des Beschlusses 2009/371/JI“.\n„(5) Den Polizeien der Länder gleichge-              dd) In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern\nstellt sind die Behörden der Zollverwaltung,                 „des Bundesbeauftragten für den Daten-\nsofern sie im Einzelfall zur Verfolgung von                  schutz“ die Wörter „und die Informations-\nStraftaten, die mit einem der in § 2 Absatz 1                freiheit“ eingefügt und werden die Wörter\ndes      Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes                   „Artikel 24 Abs. 7 des Übereinkommens“ er-\nvom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842), das zu-                 setzt durch die Wörter „Artikel 34 Absatz 8\nletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. De-               des Beschlusses 2009/371/JI“.\nzember 2008 (BGBl. I S. 2933) geändert wor-\nden ist, genannten Prüfgegenstände unmit-                ee) In Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „Arti-\ntelbar zusammenhängen, tätig werden.“                        kel 24 Abs. 1 des Übereinkommens“ ersetzt\ndurch die Wörter „Artikel 34 Absatz 1 des\nd) § 3 wird wie folgt geändert:                                      Beschlusses 2009/371/JI“.\naa) In der Überschrift wird vor dem Wort „Infor-              ff) In Absatz 3 Satz 5 werden nach den Wörtern\nmationssystem“ das Wort „Europol-“ einge-                    „den Bundesbeauftragten für den Daten-\nfügt.                                                        schutz“ die Wörter „und die Informations-\nbb) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Arti-                   freiheit“ eingefügt.\nkel 4 Abs. 2 Satz 4 des Übereinkommens“                  gg) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „Arti-\nersetzt durch die Wörter „Artikel 8 Absatz 2                 kel 38 Abs. 1 des Übereinkommens“ ersetzt\nSatz 4 des Beschlusses 2009/371/JI“, wird                    durch die Wörter „Artikel 52 Absatz 1 des\ndas Wort „Landeskriminalämter“ ersetzt                       Beschlusses 2009/371/JI“.\ndurch die Wörter „Behörden der Bundespoli-\nzei und des Zollfahndungsdienstes sowie die              hh) Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt geändert:\nPolizeien der Länder“ und wird vor dem Wort                  aaa) Die Wörter „Artikel 38 Abs. 2 des Über-\n„Informationssystem“ das Wort „Europol-“                           einkommens“ werden ersetzt durch die\neingefügt.                                                         Wörter „Artikel 52 Absatz 2 des\ncc) In Absatz 2 werden die Wörter „Artikel 8                            Beschlusses 2009/371/JI“.\nAbs. 3 Nr. 2 und 4 des Übereinkommens“ er-                   bbb) Nach den Wörtern „datenschutzrecht-\nsetzt durch die Wörter „Artikel 12 Absatz 3                        lichen Verantwortung“ werden die Wör-\nBuchstabe b und d des Beschlusses 2009/                            ter „der eingebenden oder übermitteln-\n371/JI“ und werden die Wörter „Artikel 8                           den Stelle“ eingefügt.\nAbs. 1 Nr. 1 des Übereinkommens“ ersetzt\ndurch die Wörter „Artikel 12 Absatz 1 Buch-                  ccc) Das Wort „dieses“ wird ersetzt durch\nstabe a des Beschlusses 2009/371/JI“.                              das Wort „diese“.\ne) In § 4 werden die Wörter „Artikel 10 Abs. 3 Satz 2         h) § 7 wird wie folgt geändert:\ndes Übereinkommens“ ersetzt durch die Wörter                  aa) In Absatz 1 wird dem Satz folgender Satz\n„Artikel 14 Absatz 3 Satz 2 des Beschlusses                       vorangestellt:\n2009/371/JI“.\n„Das Bundesministerium des Innern benennt\nf) In § 5 wird das Wort „Landeskriminalämter“ er-                    ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied\nsetzt durch die Wörter „Behörden der Bundespo-                    zur Teilnahme an den Sitzungen des Verwal-\nlizei und des Zollfahndungsdienstes sowie der                     tungsrates gemäß Artikel 37 Absatz 1 des\nPolizeien der Länder“.                                            Beschlusses 2009/371/JI.“\ng) § 6 wird wie folgt geändert:                                  bb) In dem neuen Absatz 1 Satz 2 werden die\nWörter „Artikel 28 Abs. 5 des Übereinkom-\naa) In Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern\nmens“ ersetzt durch die Wörter „Artikel 37\n„Der Bundesbeauftragte für den Daten-\nAbsatz 6 des Beschlusses 2009/371/JI“.\nschutz“ die Wörter „und die Informationsfrei-\nheit“ eingefügt und werden die Wörter „Arti-             cc) In Absatz 2 werden die Wörter „Artikel 28\nkel 23 des Übereinkommens“ ersetzt durch                     Abs. 1 des Übereinkommens“ ersetzt durch","2506            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 4. August 2009\ndie Wörter „Artikel 37 Absatz 9, 10 und 12                                  Artikel 2\ndes Beschlusses 2009/371/JI“.                                           Aufhebung des\ni) In § 8 Satz 1 werden nach dem Wort „Direktoren“                   Europol-Auslegungsprotokollgesetzes\ndas Komma und die Wörter „der Finanzkontrol-\nDas Europol-Auslegungsprotokollgesetz vom 17. De-\nleur, die Mitglieder des Haushaltsausschusses“\nzember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2170; 1998 II S. 2930)\ngestrichen und werden die Wörter „Artikel 32\nwird aufgehoben.\nAbs. 2 des Übereinkommens“ ersetzt durch die\nWörter „Artikel 41 Absatz 2 des Beschlusses\nArtikel 3\n2009/371/JI“.\nj) Nach § 8 werden folgende §§ 9 und 10 eingefügt:                                 Aufhebung\ndes Gesetzes zu dem Protokoll\n„§ 9                                     vom 27. November 2003 zur Änderung des\nVerordnungsermächtigung                            Europol-Übereinkommens und zur Änderung\nDas Bundesministerium des Innern bestimmt                              des Europol-Gesetzes\ndurch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des                  Das Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November\nBundesrates die zuständigen Behörden im Sinne            2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und\ndes Artikels 13 Absatz 6 Satz 1 des Beschlusses          zur Änderung des Europol-Gesetzes vom 17. März\n2009/371/JI.                                             2006 (BGBl. 2006 II S. 250; 2007 II S. 827) wird aufge-\nhoben.\n§ 10\nAnwendung des Beschlusses 2009/371/JI                                        Artikel 4\nDer Beschluss 2009/371/JI findet mit dem In-                                Inkrafttreten\nkrafttreten dieses Gesetzes uneingeschränkte                Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, ab dem der\nAnwendung.“                                              Beschluss 2009/371/JI nach seinem Artikel 64 Absatz 2\n4. Artikel 3 wird aufgehoben.                                  gilt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es\nist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.\nBerlin, den 31. Juli 2009\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister des Innern\nSchäuble\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nSteinmeier\nDie Bundesministerin der Justiz\nBrigitte Zypries\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück"]}