{"id":"bgbl1-2009-36-2","kind":"bgbl1","year":2009,"number":36,"date":"2009-06-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/36#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-36-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_36.pdf#page=5","order":2,"title":"Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Investitions- und Tilgungsfonds","law_date":"2009-06-25T00:00:00Z","page":1577,"pdf_page":5,"num_pages":3,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2009 1577\nGesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nzur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“\nVom 25. Juni 2009\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDas Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Til-\ngungsfonds“ vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) wird wie folgt geändert:\n1. In § 2 wird die Angabe „16,9 Milliarden Euro“ durch die Angabe „20,4 Milli-\narden Euro“ und die Angabe „1,5 Milliarden Euro“ durch die Angabe „5 Mil-\nliarden Euro“ ersetzt.\n2. § 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:\n„Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur\nförderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Ja-\nnuar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die\nZulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der\nPrämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens\njedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt.“\n3. In § 5 Absatz 1 wird die Angabe „21 Milliarden Euro“ durch die Angabe\n„25,2 Milliarden Euro“ ersetzt.\nArtikel 2\nDer Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“\nwird nach Maßgabe der diesem Gesetz beigefügten Anlage geändert.\nArtikel 3\nDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 25. Juni 2009\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück","1578          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2009\nAnlage\nWirtschaftsplan\ndes Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)“\nBisheriges   Für 2009     Neues\nTitel\nZweckbestimmung                               Soll 2009  treten hinzu Soll 2009\nFunktion\n1 000 €      1 000 €    1 000 €\nEinnahmen\nÜbrige Einnahmen\n325 01  Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt                              21 000 000   4 200 000  25 200 000\n-920\nErläuterungen\nVeranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung\nnach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.\nAusgaben\nSchuldendienst\n575 01  Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt                 4 100 000      700 000  4 800 000\n-920\nHaushaltsvermerk\n1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.\n2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrunde-\nlegung der durchschnittlichen Verzinsung der Brutto-\nkreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.\nZuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)\n697 01  Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage                              1 500 000   3 500 000   5 000 000\n-332\nErläuterungen\nAls konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der\nPkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie be-\nantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das\nfür mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet\nund gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen\nmit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder\ngeleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 €.\nSie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. De-\nzember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von\n9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt\nfür Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum\n30. Juni 2010, erfolgen.\nEinzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirt-\nschaft und Technologie.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2009                                                    1579\nBisheriges     Für 2009       Neues\nTitel\nZweckbestimmung                                                                      Soll 2009    treten hinzu   Soll 2009\nFunktion\n1 000 €        1 000 €      1 000 €\nTitelgruppe 03\nTgr. 03  Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäu-                                                     (750 000)             (–)   (750 000)\nden\n711 31   Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten                                                                   500 000                –    500 000\n-016\nHaushaltsvermerk\n1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn\nund der Region Bonn sind gesperrt.\nDie Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des\nHaushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.\n2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den\nzivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfän-\nger.\n3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mit-\ntelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zu-\nwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum\ngroßen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen\nwerden können auch Nationale Kulturdenkmäler\nsowie internationale Kulturgüter.\nAbschluss der Anlage\nEinnahmen\nVerwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    –              –           –\nÜbrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   21 000 000     4 200 000    25 200 000\nGesamteinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      21 000 000     4 200 000    25 200 000\nAusgaben\nSächliche Verwaltungsausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     330 000                –    330 000\nMilitärische Beschaffungen, Anlagen usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              476 170                –    476 170\ndavon aus:\nGruppe 554 : Beschaffungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     226 170                –    226 170\nGruppe 558 : Militärische Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        250 000                –    250 000\nSchuldendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4 100 000        700 000    4 800 000\nZuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) . . . . . . . . . .                                      2 720 000     3 500 000     6 220 000\nAusgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           13 373 830                – 13 373 830\nGesamtausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   21 000 000     4 200 000    25 200 000"]}