{"id":"bgbl1-2009-25-6","kind":"bgbl1","year":2009,"number":25,"date":"2009-05-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/25#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-25-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_25.pdf#page=13","order":6,"title":"Bekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung von Annahme- und Tragegenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen","law_date":"2009-05-06T00:00:00Z","page":1045,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 14. Mai 2009 1045\nBekanntmachung\ndes Bundespräsidenten\nüber die Erteilung von Annahme- und Trage-\ngenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen\nVom 6. Mai 2009\n1. Die nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen erforderliche\nGenehmigung zur Annahme von Orden und Ehrenzeichen wird in folgenden\nFällen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Auszeichnung erteilt:\na) für Orden und Ehrenzeichen, die von den Vereinten Nationen, der Nord-\natlantikvertrags-Organisation, der Westeuropäischen Union oder einem\nMitgliedstaat der Europäischen Union, des Europarates oder des Nord-\natlantikvertrages oder mit deren Genehmigung verliehen werden;\nb) für Orden und Ehrenzeichen, die im Rahmen eines Ordensaustausches\nanlässlich von Staatsbesuchen verliehen werden;\nc) für Orden und Ehrenzeichen, die an abberufene Diplomaten im Rahmen\nder Gegenseitigkeit verliehen werden.\n2. Die Genehmigung, Orden und Ehrenzeichen nach Nummer 1 Buchstabe a\nbis c, die vor dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung ausgehändigt wor-\nden sind, zu tragen, wird hiermit nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und\nEhrenzeichen erteilt.\n3. Diese Bekanntmachung tritt am 7. Mai 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die\nBekanntmachung des Bundespräsidenten über die Erteilung von Annahme-\nund Tragegenehmigungen für bestimmte Orden und Ehrenzeichen vom\n18. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3438), die durch Artikel 15 Absatz 7 des\nGesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer\nKraft.\nBerlin, den 6. Mai 2009\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDer Bundesminister des Innern\nSchäuble\nDer Bundesminister des Auswärtigen\nSteinmeier"]}