{"id":"bgbl1-2009-17-9","kind":"bgbl1","year":2009,"number":17,"date":"2009-04-01T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/17#page=39","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2009-17-9/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2009/bgbl1_2009_17.pdf#page=39","order":9,"title":"Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel","law_date":"2009-03-24T00:00:00Z","page":671,"pdf_page":39,"num_pages":17,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009              671\nVerordnung\nüber die Erprobung abweichender\nAusbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel\nin dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel\nVom 24. März 2009\nAuf Grund des § 6 des Berufsbildungsgesetzes vom             1.1 Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,\n23. März 2005 (BGBl. I S. 931), der durch Artikel 232           1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,\nNummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006\n(BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das            1.3 Organisation des Ausbildungsbetriebes,\nBundesministerium für Wirtschaft und Technologie                1.4 Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und\nnach Anhörung des Hauptausschusses des Bundes-                        sozialrechtliche Vorschriften,\ninstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem             1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nBundesministerium für Bildung und Forschung:\n1.6 Umweltschutz;\n§1                                 2.    Information und Kommunikation:\nStruktur und Gegenstand der Erprobung                  2.1 Informations- und Kommunikationssysteme,\n(1) Die Wahlqualifikation „Grundlagen unternehmeri-          2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation;\nscher Selbstständigkeit“ soll probeweise in die Ausbil-         3.    Warensortiment;\ndung und Prüfung des Ausbildungsberufes Kaufmann                4.    Grundlagen von Beratung und Verkauf:\nim Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel einbezogen\n4.1 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,\nwerden.\n4.2 Kommunikation mit Kunden,\n(2) Durch die Erprobung soll auch untersucht wer-\nden, ob die Durchführung der Abschlussprüfung in zwei           4.3 Beschwerde und Reklamation;\nzeitlich auseinanderfallenden Teilen die geeignete Prü-         5.    Servicebereich Kasse:\nfungsform für diesen Ausbildungsberuf ist. Darüber              5.1 Kassieren,\nhinaus sollen Struktur, Inhalt und Gewichtung von Teil 1\nund Teil 2 der Abschlussprüfung erprobt werden.                 5.2 Kassenabrechnung;\n(3) Der Erprobung ist die Verordnung über die Be-            6.    Marketinggrundlagen:\nrufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsbe-            6.1 Werbemaßnahmen,\nrufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzel-             6.2 Warenpräsentation,\nhandel/Kauffrau im Einzelhandel vom 16. Juli 2004\n6.3 Kundenservice,\n(BGBl. I S. 1806; 2007 I S. 2203), die durch die Verord-\nnung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 895) geändert wor-           6.4 Preisbildung;\nden ist, mit der Maßgabe zugrunde zu legen, dass § 4            7.    Warenwirtschaft:\nAbsatz 2, die §§ 12 bis 15 und die Anlage 2 nicht an-\n7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft,\nzuwenden sind.\n7.2 Bestandskontrolle, Inventur,\n§2                                 7.3 Wareneingang, Warenlagerung;\nStruktur der Berufsausbildung                     8.    Grundlagen des Rechnungswesens:\nDie Ausbildung gliedert sich im Ausbildungsberuf             8.1 Rechenvorgänge in der Praxis,\nKaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel in            8.2 Kalkulation;\n1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 1             9.    Einzelhandelsprozesse;\nNummer 1 bis 9,                                           10. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahl-\n2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqua-                qualifikationseinheit aus der Auswahlliste nach\nlifikationseinheit nach § 3 Absatz 2 sowie                      Absatz 2;\n3. drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqua-          11. drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahl-\nlifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3, wobei § 3 Ab-           qualifikationseinheiten aus der Auswahlliste nach\nsatz 1 Nummer 11 zu berücksichtigen ist.                        Absatz 3, wobei mindestens eine Wahlqualifika-\ntionseinheit aus den Nummern 1 bis 3 dieser Aus-\n§3                                     wahlliste festzulegen ist.\nAusbildungsberufsbild                          (2) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nummer 10 um-\nfasst folgende vier Wahlqualifikationseinheiten:\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindes-\ntens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-        1.    Warenannahme, Warenlagerung:\nkeiten:                                                       1.1 Bestandssteuerung,\n1.     Der Ausbildungsbetrieb:                              1.2 Warenannahme und -kontrolle,","672              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009\n1.3 Warenlagerung;                                                                        §4\n2.    Beratung und Verkauf:                                                    Ausbildungsrahmenplan\n2.1 Beratungs- und Verkaufsgespräche,                            Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen\n2.2 Umtausch, Beschwerde und Reklamation,                    nach den in der Anlage enthaltenen Anleitungen zur\nsachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbil-\n2.3 Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen;           dung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine\n3.    Kasse:                                                 von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organi-\n3.1 Service an der Kasse,                                    sation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit\nbetriebspraktische Besonderheiten die Abweichung er-\n3.2 Kassensystem und Kassieren,                              fordern.\n3.3 Umtausch, Beschwerde und Reklamation;\n4.    Marketingmaßnahmen:                                                                 §5\n4.1 Werbung,                                                                Gestreckte Abschlussprüfung\n4.2 Visuelle Verkaufsförderung,                                  (1) Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich\nauseinanderfallenden Teilen 1 und 2. Durch die Ab-\n4.3 Kundenbindung, Kundenservice.                            schlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die be-\n(3) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nummer 11 um-          rufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Ab-\nfasst folgende acht Wahlqualifikationseinheiten:             schlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er\n1.    Beratung, Ware, Verkauf:                               die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten be-\nherrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und\n1.1 Kundenorientierte Kommunikation,                         Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunter-\n1.2 Konfliktlösung,                                          richt zu vermittelnden Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbil-\ndungsordnung ist zugrunde zu legen. Dabei sollen Qua-\n1.3 Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen;\nlifikationen, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Ab-\n2.    Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft:               schlussprüfung waren, in Teil 2 der Abschlussprüfung\n2.1 Warendisposition,                                        nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststel-\nlung der Berufsbefähigung erforderlich ist.\n2.2 Sortimentsgestaltung,\n(2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wer-\n2.3 Verträge und Zahlungsbedingungen;\nden Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und\n3.    Warenwirtschaftliche Analyse:                          Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet.\n3.1 Umsatzentwicklung,\n§6\n3.2 Leistungskennziffern der Warenbewegung,\nTeil 1 der Abschlussprüfung\n3.3 Bestandsführung;\n(1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll zum Ende des\n4.    Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:\nzweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\n4.1 Kosten- und Leistungsrechnung,\n(2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die\n4.2 Steuerung mittels Kennziffern,                           in der Anlage Abschnitt I Nummer 1 bis 8 für die ersten\n4.3 Preisgestaltung,                                         zwei Ausbildungsjahre aufgeführten Fertigkeiten,\nKenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufs-\n4.4 Betriebliche Erfolgsrechnung;\nschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für\n5.    Marketing:                                             die Berufsausbildung wesentlich ist.\n5.1 Verkaufsförderung,                                           (3) Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prü-\n5.2 Standortmarketing,                                       fungsbereichen:\n5.3 Zielgruppenmarketing;                                    1. Verkauf und Marketing,\n6.    IT-Anwendungen:                                        2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen,\n6.1 Elektronische Geschäftsabwicklung,                       3. Wirtschafts- und Sozialkunde.\n6.2 Datenbanken,                                                 (4) Im Prüfungsbereich Verkauf und Marketing be-\nstehen folgende Anforderungen:\n6.3 Optimierung der Warenwirtschaft,\n6.4 Benutzerunterstützung;                                   In höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbezo-\ngene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den fol-\n7.    Personal:                                              genden Gebieten\n7.1 Selbstverantwortung und Motivation,                      1. Verkauf, Beratung und Kasse,\n7.2 Führen mit Zielen,\n2. Warenpräsentation und Werbung\n7.3 Selbst- und Zeitmanagement,\nschriftlich bearbeiten und dabei zeigen, dass er ver-\n7.4 Kommunikation,                                           kaufsbezogene sowie vor- und nachbereitende Aufga-\n7.5 Personalentwicklung,                                     ben des Verkaufs sowie Beschwerden und Reklama-\ntionen bearbeiten und rechtliche Bestimmungen be-\n7.6 Personaleinsatz;                                         rücksichtigen, Möglichkeiten der Konfliktlösung anwen-\n8.    Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit.        den und kundenorientiert arbeiten kann.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009                673\n(5) Im Prüfungsbereich Warenwirtschaft und Rech-           dass er kunden- und serviceorientiert handeln und be-\nnungswesen bestehen folgende Anforderungen:                   triebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von\nwirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusam-\nIn höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbezo-\nmenhängen lösen kann und über entsprechende Kom-\ngene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den fol-\nmunikationsfähigkeiten sowie über warenspezifische\ngenden Gebieten\nKenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Bei\n1. Warenannahme und -lagerung,                                Aufgaben zu der Wahlqualifikationseinheit nach § 3\n2. Bestandsführung und -kontrolle,                            Absatz 3 Nummer 8 soll der Prüfling zeigen, dass er\nRisiken und Chancen einer Existenzgründung einschät-\n3. rechnerische Geschäftsvorgänge,\nzen, die Marktsituation beurteilen und unternehme-\n4. Kalkulation                                                rische Entscheidungen unter Berücksichtigung von\nschriftlich bearbeiten und dabei zeigen, dass er Zusam-       wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusam-\nmenhänge dieser Gebiete beachten und Aufgaben der             menhängen vorbereiten kann und über entsprechende\nSteuerung und Kontrolle der Warenbewegungen durch-            Kommunikationsfähigkeiten sowie über warenspezi-\nführen und verkaufsbezogene Rechenvorgänge bear-              fische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs ver-\nbeiten kann.                                                  fügt. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchs-\ntens 15 Minuten einzuräumen; das Fachgespräch soll\n(6) Im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\ndie Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.\nkunde bestehen folgende Anforderungen:\nIn höchstens 60 Minuten soll der Prüfling praxisbe-                                       §8\nzogene Aufgaben oder Fälle schriftlich bearbeiten und\nGewichtungs- und Bestehensregelung\ndabei zeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaft-\nliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dar-              (1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewich-\nstellen kann.                                                 ten:\n1. Verkauf und Marketing                       15 Prozent,\n§7\n2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen 10 Prozent,\nTeil 2 der Abschlussprüfung\n3. Wirtschafts- und Sozialkunde                10 Prozent,\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die\nin der Anlage Abschnitt I Nummer 9 und Abschnitt III          4. Geschäftsprozesse im Einzelhandel           25 Prozent,\naufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten         5. Fallbezogenes Fachgespräch                  40 Prozent.\ndes dritten Ausbildungsjahres sowie auf den im Berufs-\nschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für         (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\ndie Berufsausbildung wesentlich ist. Die Fertigkeiten,        Leistungen\nKenntnisse und Fähigkeiten in Abschnitt III beziehen          1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Ab-\nsich auf die nach § 3 Absatz 1 Nummer 11 festgelegten              schlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,\nWahlqualifikationseinheiten.\n2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzel-\n(2) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prü-            handel mit mindestens „ausreichend“ und\nfungsbereichen:\n3. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch\n1. Geschäftsprozesse im Einzelhandel,                              mit mindestens „ausreichend“\n2. Fallbezogenes Fachgespräch.                                bewertet worden sind.\n(3) Für den Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im\n(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in dem in\nEinzelhandel bestehen folgende Vorgaben:\nTeil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausrei-\nIn höchstens 105 Minuten soll der Prüfling praxisbezo-        chend“ bewerteten Prüfungsbereich nach § 7 Absatz 2\ngene Aufgaben oder Fälle schriftlich bearbeiten. Dabei        Nummer 1, in dem Prüfungsleistungen mit eigener An-\nsoll er zeigen, dass er fachliche, wirtschaftliche und so-    forderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind,\nziale Zusammenhänge bezogen auf Kernprozesse des              durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu\nEinzelhandels von Einkauf und Sortimentsgestaltung            ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den\nüber logistische Prozesse bis zum Verkauf und Unter-          Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergeb-\nstützungsprozesse wie Rechnungswesen, Personal-               nisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige\nwirtschaft, Marketing und IT-Anwendungen versteht             Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergän-\nund Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglich-            zungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.\nkeiten zu Aufgabenstellungen entwickeln kann.\n(4) Für den Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachge-                                      §9\nspräch bestehen folgende Vorgaben:                                       Fortsetzung der Berufsausbildung\nDer Prüfling soll anhand einer von zwei ihm zur Wahl              (1) Die nach § 11 der Verordnung über die Berufs-\ngestellten praxisbezogenen Aufgaben ein Fachge-               ausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen\nspräch führen. Eine der festgelegten Wahlqualifika-           Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/\ntionseinheiten nach § 3 Absatz 3 ist Grundlage für die        Kauffrau im Einzelhandel vom 16. Juli 2004 (BGBl. I\nAufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Der             S. 1806; 2007 I S. 2203), die durch die Verordnung\nim schriftlichen Ausbildungsnachweis dokumentierte            vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 895) geändert worden\nWarenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen.          ist, erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im\nBei Aufgaben zu den Wahlqualifikationseinheiten nach          Ausbildungsberuf „Verkäufer/Verkäuferin“ kann im Aus-\n§ 3 Absatz 3 Nummer 1 bis 7 soll der Prüfling zeigen,         bildungsberuf „Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im","674             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009\nEinzelhandel“ nach den Vorschriften für das dritte Aus-          die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine\nbildungsjahr fortgesetzt werden.                                 Zwischenprüfung abgelegt worden ist.\n(2) Bei Fortsetzung der Berufsausbildung nach Ab-                (2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum\nsatz 1 gelten die in der Abschlussprüfung im Ausbil-             Ablauf des 31. Juli 2015 begonnen werden, sind die\ndungsberuf „Verkäufer/Verkäuferin“ erzielten Leistun-            Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden.\ngen in den Prüfungsbereichen „Verkauf und Marketing“,\n„Warenwirtschaft und Rechnungswesen“ sowie „Wirt-                                          § 11\nschafts- und Sozialkunde“ als Teil 1 der Abschlussprü-                       Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nfung nach § 6 dieser Verordnung.\n(1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft\nund mit Ablauf des 31. Juli 2015 außer Kraft.\n§ 10\n(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die\nBestehende Berufsausbildungsverhältnisse                    Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbil-\n(1) Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttre-        dungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsaus-\nten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrech-             bildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kauf-\nnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach              mann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel vom\nden bisherigen Vorschriften fortgesetzt werden, wenn             4. September 2007 (BGBl. I S. 2270) außer Kraft.\nBerlin, den 24. März 2009\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nOtremba","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009                      675\nAnlage\n(zu § 4 )\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel\n– Sachliche Gliederung –\nAbschnitt I: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 3 Absatz 1\nLfd. Nr.      Teil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                          2                                                        3\n1      Der Ausbildungsbetrieb\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 1)\n1.1     Bedeutung und Struktur                  a) Funktion des Einzelhandels in der Gesamtwirtschaft erklären\ndes Einzelhandels                       b) Leistungen des Einzelhandels an Beispielen des Ausbildungs-\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 1.1)\nbetriebes erläutern\nc) Betriebs- und Verkaufsform des Ausbildungsbetriebes erläutern\nd) Formen der Zusammenarbeit im Einzelhandel an Beispielen des\nAusbildungsbetriebes erklären\n1.2     Stellung des                            a) Einflüsse des Standortes, der Verkaufsform, der Sortiments-\nAusbildungsbetriebes                       und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die\nam Markt                                   Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt erläutern\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 1.2)\nb) Konkurrenzbeobachtungen durchführen, bei Auswertungen mit-\nwirken\n1.3     Organisation des                        a) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen\nAusbildungsbetriebes                    b) organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 1.3)\nAufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken der\neinzelnen Funktionsbereiche erklären\nc) Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Ausbildungs-\nbetrieb darstellen\nd) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor-\nganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretun-\ngen beschreiben\n1.4     Berufsbildung, Personal-                a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen\nwirtschaft, arbeits- und                   und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben\nsozialrechtliche Vorschriften\nb) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 1.4)\nvergleichen\nc) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche\nEntwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterent-\nwicklungsmöglichkeiten darstellen\nd) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so-\nwie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitrege-\nlungen beachten\ne) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages so-\nwie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere\ndarstellen\nf) Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und\nzu ihrer Umsetzung beitragen\ng) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären","676             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes          Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                     3\n1.5    Sicherheit und                       a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz\nGesundheitsschutz                       feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen\nbei der Arbeit\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 1.5)\nten anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß-\nnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-\nhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen\n1.6    Umweltschutz                         Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 1.6)            Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb\nund seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-\nschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden\nEnergie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-\nden Entsorgung zuführen\n2     Information und\nKommunikation\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 2)\n2.1    Informations- und                    a) Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungs-\nKommunikationssysteme                   betriebes nutzen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 2.1)\nb) Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaf-\nfung nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten\nc) Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Be-\nachtung des Datenschutzes sichern und pflegen\n2.2    Teamarbeit und Kooperation,          a) Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima,\nArbeitsorganisation                     Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 2.2)\nb) Aufgaben im Team planen und bearbeiten\nc) interne Kooperation mitgestalten\nd) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechni-\nken einsetzen\ne) Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinfor-\nmationen nutzen\nf) Ursachen von Konflikten analysieren und zur Vermeidung von\nKommunikationsstörungen beitragen\ng) Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als\nGrundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben\nh) Rückmeldungen geben und entgegennehmen\n3     Warensortiment                       a) Warenbereich als Teil des betrieblichen Warensortiments dar-\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 3)                 stellen\nb) Kunden über die Warenbereiche im Ausbildungsbetrieb infor-\nmieren\nc) Struktur des betrieblichen Warenbereichs in Warengruppen dar-\nstellen\nd) Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren\neines Warenbereichs unter Berücksichtigung ökologischer, wirt-\nschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informations-\nquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen\ne) Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren\neines Warenbereichs, auch in einer fremden Sprache, anwenden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009               677\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes          Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                     3\nf) Warenkennzeichnungen berücksichtigen und für die Information\nvon Kunden nutzen\n4     Grundlagen von\nBeratung und Verkauf\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 4)\n4.1    Kunden- und                          a) die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handels-\ndienstleistungsorientiertes             tätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung be-\nVerhalten                               rücksichtigen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 4.1)\nb) Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätig-\nkeit darstellen\nc) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kunden-\nbindung beitragen\n4.2    Kommunikation                        a) auf Erwartungen und Wünsche des Kunden hinsichtlich Waren,\nmit Kunden                              Beratung und Service eingehen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 4.2)\nb) auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren\nc) im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommu-\nnikationsformen berücksichtigen\nd) Fragetechniken einsetzen\ne) Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und\nVerkaufsgesprächen anwenden\nf) auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd\nreagieren\ng) Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung an-\nwenden\nh) zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörun-\ngen beitragen\ni) Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten\n4.3    Beschwerde                           a) Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; recht-\nund Reklamation                         liche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 4.3)\nb) bei der Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen und Um-\ntausch mitwirken\n5     Servicebereich Kasse\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 5)\n5.1    Kassieren                            a) Kasse vorbereiten, Kassieranweisung beachten\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 5.1)            b) kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnach-\nlässe berücksichtigen\nc) die Bedeutung von Kundenansprache im Kassenbereich be-\nrücksichtigen\nd) Kaufbelege erstellen\ne) Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln\n5.2    Kassenabrechnung                     a) Kasse abrechnen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 5.2)            b) Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten\nc) Ursachen für Kassendifferenzen feststellen\n6     Marketinggrundlagen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 6)\n6.1    Werbemaßnahmen                       a) Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung erläutern\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 6.1)            b) Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter\nBerücksichtigung des rechtlichen Rahmens einsetzen\nc) über Werbeaktionen informieren","678             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n6.2    Warenpräsentation                    a) Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einset-\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 6.2)               zen\nb) Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren\nplatzieren\n6.3    Kundenservice                        a) an Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 6.3)               mitwirken\nb) Mittel zur Kundenbindung nutzen\n6.4    Preisbildung                         a) Elemente der Preisgestaltung erläutern\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 6.4)            b) Folgen von Preisänderungen darstellen\nc) im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die\nPreisauszeichnung sicherstellen\n7     Warenwirtschaft\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 7)\n7.1    Grundlagen                           a) Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetrie-\nder Warenwirtschaft                     bes erläutern\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 7.1)\nb) Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen\nc) Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung nutzen\nd) rechtliche Vorschriften und betriebliche Vorgaben bei Datensi-\ncherung und Datenschutz beachten\n7.2    Bestandskontrolle,                   a) artikelgenaue und zeitnahe Erfassung von Warenbewegungen\nInventur                                als Grundlage der Steuerung und Kontrolle des Warenflusses\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 7.2)               berücksichtigen\nb) warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Warenein-\ngangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfen\nc) Bestände auf Menge und Qualität kontrollieren\nd) betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, ins-\nbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl ein-\nleiten\ne) bei Inventuren mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur\nVermeidung von Inventurdifferenzen beitragen\n7.3    Wareneingang, Warenlagerung          a) Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen mel-\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 7.3)               den und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten\nb) Verpackung auf Transportschäden kontrollieren, bei Schäden\nbetriebsübliche Maßnahmen einleiten\nc) rechtliche Vorschriften bei der Warenannahme beachten\nd) Waren lagern und pflegen; rechtliche Vorschriften berücksichti-\ngen\ne) Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung der rechtlichen\nVorschriften einsetzen und pflegen\n8     Grundlagen\ndes Rechnungswesens\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 8)\n8.1    Rechenvorgänge                       a) verkaufsbezogene Geschäftsvorgänge rechnerisch bearbeiten\nin der Praxis                        b) Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einset-\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 8.1)\nzen\nc) für Berechnungen erforderliche Hilfsmittel nutzen\nd) Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern\n8.2    Kalkulation                          a) Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 8.2)            b) die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009                679\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n9     Einzelhandelsprozesse                a) Aufgaben, Organisation und Leistungen des Ausbildungsbetrie-\n(§ 3 Absatz 1 Nummer 9)                 bes entlang der Wertschöpfungskette darstellen\nb) Handlungsmöglichkeiten an Schnittstellen zu Lieferanten und\nHerstellern aus Sicht des Verkaufs feststellen\nc) die Kernprozesse des Einzelhandels Einkauf, Sortimentsgestal-\ntung, logistische Prozesse und Verkauf in die Wertschöpfungs-\nkette einordnen, Wechselwirkungen begründen\nd) die unterstützenden Prozesse Rechnungswesen, Personalwirt-\nschaft, Marketing, IT-Anwendungen und warenwirtschaftliche\nAnalysen im eigenen Arbeitsbereich nutzen\ne) qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und durchführen\nf) an der Prozessoptimierung durch Schwachstellenanalyse und\nBeseitigung von Fehlerquellen mitwirken\ng) Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsin-\nstrument beschreiben\nAbschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Absatz 2\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n1     Warenannahme,\nWarenlagerung\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 1)\n1.1    Bestandssteuerung                    a) Auswirkungen von Bestandsveränderungen auf das Betriebser-\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 1.1)               gebnis analysieren\nb) bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes mitwirken,\nWarenwirtschaftssystem nutzen\nc) Vollständigkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung sai-\nsonaler, aktions- und frequenzbedingter Schwankungen kontrol-\nlieren und Maßnahmen einleiten\n1.2    Warenannahme                         a) Regeln der betrieblichen Belegverwaltung in der Warenannahme\nund -kontrolle                          anwenden\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 1.2)\nb) Reklamationen in der Warenannahme aufnehmen und unter Ein-\nhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen\nbearbeiten\nc) Maßnahmen bei Bruch, Verderb und Schwund bei vorgelagerten\nLogistikstufen einleiten\n1.3    Warenlagerung                        a) Bestimmungen für die Lagerung spezieller Warengruppen an-\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 1.3)               wenden\nb) Ware im Verkaufsraum, insbesondere unter dem Gesichtspunkt\nder Werbewirksamkeit lagern\n2     Beratung und Verkauf\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 2)\n2.1    Beratungs- und                       a) Struktur zweier Warengruppen eines Warenbereichs im Ausbil-\nVerkaufsgespräche                       dungsbetrieb nach Breite und Tiefe darstellen\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 2.1)\nb) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie\nVer- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren eines Warenbe-\nreichs informieren\nc) Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Ver-\nkaufsgespräch herausstellen","680             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\nd) Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen\nsowie über umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten von Wa-\nren informieren\ne) Trends und innovative Ansätze beobachten und als Verkaufsar-\ngument nutzen\nf) im Kundengespräch warenspezifisch Mengen und Preise ermit-\nteln\ng) Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und be-\ntriebliche Vorschriften anwenden\nh) Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufs-\ngesprächen individuell nutzen\ni) Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Um-\nsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit erläutern\nj) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, akti-\nves Zuhören und Fragen ermitteln und in Verkaufsgesprächen\nnutzen\n2.2    Umtausch, Beschwerde                 a) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Inte-\nund Reklamation                         ressen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert han-\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 2.2)               deln\nb) Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation ent-\nsprechend der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen lösen\n2.3    Verhalten in schwierigen             a) im Umgang mit Kunden Einfühlungsvermögen zeigen\nGesprächssituationen                 b) mit emotional geprägten Situationen im Verkauf umgehen\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 2.3)\nc) Stresssituationen im Verkauf bewältigen\nd) Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsge-\nspräch entwickeln\ne) Strategien im Umgang mit schwierigen Kunden anwenden\n3     Kasse\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 3)\n3.1    Service an der Kasse                 a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 3.1)            b) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten\nc) Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten erläutern,\ndas eigene Verhalten danach ausrichten\n3.2    Kassensystem                         a) unterschiedliche Zugangsberechtigungen zum Kassensystem\nund Kassieren                           begründen; Kassierfunktionen anwenden\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 3.2)\nb) Bedeutung der Kassen für die warenwirtschaftliche Analyse er-\nläutern; Kassenberichte hinsichtlich Artikel, Zahlungsmittel und\nPersonaleinsatz auswerten\nc) Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von monetären und\nnichtmonetären Zahlungsmitteln beachten\nd) betriebsübliche Vorschriften zum Umgang mit Fremdwährungen\nanwenden\ne) Stresssituationen an der Kasse bewältigen\nf) bei der Zusammenfassung der Kassenberichte, der Vorberei-\ntung des Geldtransports und der Wechselgeldbereitstellung mit-\nwirken\ng) bei Systemstörungen Maßnahmen zur Datensicherung und zur\nWiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009                681\nLfd. Nr.      Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                          2                                                      3\n3.3    Umtausch, Beschwerde                  a) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Inte-\nund Reklamation                          ressen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert han-\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 3.3)                deln\nb) Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation ent-\nsprechend der rechtlichen und betrieblichen Regelungen lösen\n4     Marketingmaßnahmen\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 4)\n4.1    Werbung                               a) an Maßnahmen der Werbung und der Verkaufsförderung mitwir-\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 4.1)                ken, Ergebnisse auswerten; Auswahl von Werbemitteln und Wer-\nbeträgern begründen\nb) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern so-\nwie Werbekosten und Werbeerfolg an Beispielen des Ausbil-\ndungsbetriebes erläutern\nc) bei Werbeerfolgskontrollen mitwirken\n4.2    Visuelle Verkaufsförderung            a) Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung nutzen, Wir-\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 4.2)                kungen typischer Techniken darstellen\nb) Grundlagen der Sinneswahrnehmung und verkaufspsychologi-\nscher Erkenntnisse sowie daraus resultierende Anforderungen\nan die Gestaltung der Warenpräsentation erklären\nc) Erwartungen der Kunden bei der Warenpräsentation berück-\nsichtigen\n4.3    Kundenbindung,                        a) Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Ver-\nKundenservice                            kaufserfolg beachten\n(§ 3 Absatz 2 Nummer 4.3)\nb) Geschenkverpackung anbieten\nc) beim Einsatz von besonderen Formen des Kundenservice im\nAusbildungsbetrieb mitwirken\nd) bei der Planung und Durchführung von Sonderaktionen mitwir-\nken\nAbschnitt III: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Absatz 3\nLfd. Nr.      Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                          2                                                      3\n1     Beratung, Ware, Verkauf\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 1)\n1.1    Kundenorientierte                     a) Zusammenhänge zwischen Selbstbild und Fremdbild erläutern\nKommunikation                            und bei der Kommunikation berücksichtigen\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 1.1)\nb) unternehmerische Ziele im eigenen Arbeitsbereich kundenorien-\ntiert umsetzen\nc) Grundmuster zur Stressentstehung und Stressbewältigung be-\nrücksichtigen\nd) die Auswirkungen eigener Emotionen im Verkauf berücksichti-\ngen\ne) Kommunikationstechniken unterscheiden und zur Förderung\nder Kundenzufriedenheit anwenden\nf) im Beratungsgespräch Qualitäts- und Leistungsansprüche des\nUnternehmens gegenüber dem Kunden vertreten\n1.2    Konfliktlösung                        a) grundlegende Muster der Entstehung und Bewältigung von\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 1.2)                Konflikten beschreiben\nb) Ursachen von Konfliktsituationen im Verkaufsgespräch analysie-\nren und Schlussfolgerungen für zukünftige Verkaufsgespräche\nableiten","682             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes          Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                     3\n1.3    Warenkenntnisse in                   a) Struktur zweier weiterer Warengruppen im Ausbildungsbetrieb\nzusätzlichen Warengruppen               darstellen\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 1.3)\nb) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie\nVer- und Anwendungsmöglichkeiten informieren\nc) Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Ver-\nkaufsgespräch erläutern\nd) Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen\nsowie über umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten von Wa-\nren informieren\ne) Trends und innovative Ansätze beobachten und als Verkaufsar-\ngument nutzen\nf) im Kundengespräch warenspezifisch Mengen und Preise ermit-\nteln\ng) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, akti-\nves Zuhören und Fragen ermitteln und in Verkaufsgesprächen\nnutzen\nh) Medien für die Aneignung von warenspezifischen Kenntnissen\nnutzen\ni) Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von Waren beurteilen\n2     Beschaffungsorientierte\nWarenwirtschaft\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 2)\n2.1    Warendisposition                     a) Bedarfsermittlungen unter Nutzung von Kennziffern aus der Wa-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 2.1)               renwirtschaft durchführen\nb) Liefermodalitäten bei Bestellungen berücksichtigen\nc) bei Bestellverfahren mitwirken\n2.2    Sortimentsgestaltung                 a) Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Waren im\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 2.2)               Warenbereich unter Berücksichtigung von Aufbau und Struktur\ndes Warenbereichs ergreifen\nb) sortimentsbestimmende Faktoren, insbesondere Qualität,\nTrends, Zielgruppen, Standort und Wettbewerbssituationen, er-\nläutern\nc) Vorschläge zur Gestaltung des Warenbereichs entwickeln\nd) Herausnahme und Neuaufnahme von Waren begründen\n2.3    Verträge und                         a) Zahlungsmodalitäten unterscheiden\nZahlungsbedingungen                  b) Einhaltung von Bedingungen aus abgeschlossenen Beschaf-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 2.3)\nfungsverträgen überwachen\n3     Warenwirtschaftliche\nAnalyse\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 3)\n3.1    Umsatzentwicklung                    a) an der Erarbeitung von Umsatzstatistiken mitwirken, Umsatz-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 3.1)               kennziffern analysieren\nb) aus Umsatzstatistiken Maßnahmen zur Umsatzerhöhung ablei-\nten und Umsetzungsvorschläge entwickeln\nc) an Maßnahmen zur Ertragsverbesserung mitwirken\n3.2    Leistungskennziffern                 a) Bedeutung von Leistungskennziffern für Warenbewegung und\nder Warenbewegung                       Geschäftserfolg erläutern\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 3.2)\nb) bei der Ermittlung von Leistungskennziffern mitarbeiten\nc) Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Leistungskennziffern\nableiten, bei der Umsetzung mitwirken\nd) Auswirkungen der Veränderung von Leistungskennziffern auf\nUmsatzverläufe begründen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009                   683\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n3.3    Bestandsführung                      a) Steuerungsvorgänge bei der Warenbestellung berücksichtigen,\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 3.3)               Bestellvorschläge aus dem Warenwirtschaftssystem prüfen\nb) bei der Erstellung, Führung und Auswertung der Lagerstatistik\nmitwirken\nc) Ursachen für Inventurdifferenzen feststellen, Vorschläge für In-\nventursicherungsmaßnahmen entwickeln, bei der Umsetzung\nmitwirken\n4     Kaufmännische Steuerung\nund Kontrolle\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 4)\n4.1    Kosten- und                          a) Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung im Betrieb als\nLeistungsrechnung                       Informations- und Kontrollsystem erklären\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 4.1)\nb) betriebliche Festlegungen für die Kosten- und Leistungsrech-\nnung erläutern\nc) betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen aus der Kosten- und\nLeistungsrechnung ableiten\n4.2    Steuerung mittels Kennziffern        a) betriebliche Leistungskennziffern          ermitteln  und     bewerten,\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 4.2)               Schlussfolgerungen ableiten\nb) an der Erstellung und Auswertung von betrieblichen Statistiken\nmitwirken\nc) Maßnahmen der Steuerung einleiten, bei Durchführung der\nMaßnahmen mitwirken\n4.3    Preisgestaltung                      a) Preisfestlegungen vorschlagen\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 4.3)            b) Vor- und Nachkalkulationen durchführen\n4.4    Betriebliche Erfolgsrechnung         a) Arten der betrieblichen Erfolgsrechnung unterscheiden\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 4.4)            b) Rohertrag und betriebliche Erfolgsrechnung vergleichen, bewer-\nten und Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen\nc) an betrieblichen Erfolgsrechnungen mitarbeiten\n5     Marketing\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 5)\n5.1    Verkaufsförderung                    a) verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 5.1)            b) bei der Planung und Auswertung von verkaufsfördernden Maß-\nnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen\nc) bei der Vorbereitung und Umsetzung von Umplatzierungen im\nVerkaufsraum mitwirken\n5.2    Standortmarketing                    a) Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regiona-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 5.2)               len Gesichtspunkten beurteilen\nb) Standortmarketing für Bestandssicherung und Weiterentwick-\nlung von Betrieben erklären, Vorschläge entwickeln\nc) Marktauftritt von Mitbewerbern beobachten, Schlussfolgerun-\ngen ziehen, Maßnahmen zur Verbesserung des eigenen Markt-\nauftritts vorschlagen\nd) wettbewerbsrechtliche Regelungen berücksichtigen\n5.3    Zielgruppenmarketing                 a) Vorschläge für den Einsatz von Marketinginstrumenten aus Er-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 5.3)               gebnissen der Marktforschung zum Kaufverhalten ableiten\nb) Kauf- und Konsumverhalten von Zielgruppen hinsichtlich ihrer\nAuswirkungen auf den Ausbildungsbetrieb erläutern, Konse-\nquenzen ableiten und Maßnahmen vorschlagen","684             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\nc) zielgruppenorientierte Produktinformationen für die Verkaufsför-\nderung einsetzen\nd) Marketinginstrumente von Mitbewerbern beobachten und\nHandlungsempfehlungen für den eigenen Betrieb ableiten\n6     IT-Anwendungen\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 6)\n6.1    Elektronische                        a) Austauschbeziehungen zu anderen Unternehmen und Endver-\nGeschäftsabwicklung                     brauchern darstellen, Geschäftsprozesse sowie deren Unter-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 6.1)               stützung durch IT-Anwendungen erläutern\nb) Maßnahmen zur Behebung von Störungen in der IT-Anwendung\neinleiten\nc) interne und externe elektronische Dienste nutzen\nd) Vor- und Nachteile von E-Commerce und E-Business aus Sicht\nvon Unternehmen und Kunden beurteilen\n6.2    Datenbanken                          a) Artikelstammdaten im Warenwirtschaftssystem erstellen und\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 6.2)               pflegen\nb) Daten zur Unterstützung unternehmerischer Entscheidungen\naufbereiten\nc) Vorschläge zur Verbesserung von Sortimentsstrukturen, Logis-\ntikprozessen und Marketingaktionen entwickeln\nd) Datenbanken auswerten\n6.3    Optimierung der                      a) Bestandteile des Warenwirtschaftssystems in ihrem Zusammen-\nWarenwirtschaft                         wirken auf die Steuerung der Arbeitsabläufe erklären\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 6.3)\nb) bei Analysen und Auswertungen von Kennziffern und Statistiken\nmitwirken\nc) Ergebnisse des Warenwirtschaftssystems in Absatzprognosen\numsetzen, Schlussfolgerungen für Lagerbestände und Aktionen\nder Verkaufsförderung ziehen\n6.4    Benutzerunterstützung                a) Benutzer in die Bedienung und Nutzung von informations- und\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 6.4)               kommunikationstechnischen Geräten einweisen und beraten\nb) Bedienungsunterlagen bereitstellen, Hilfe-Programme nutzen\n7     Personal\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 7)\n7.1    Selbstverantwortung                  a) Bedeutung von Motivation und Selbstverantwortung für den\nund Motivation                          wirtschaftlichen Erfolg erläutern\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 7.1)\nb) individuelle Voraussetzungen von Mitarbeitern und Mitarbeite-\nrinnen bei der Vorbereitung von Personalentscheidungen be-\nrücksichtigen\nc) Mitarbeiterführung als dynamischen, sich ständig verändernden\nProzess erklären\n7.2    Führen mit Zielen                    a) Vorteile des Führens mit Zielen erläutern\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 7.2)            b) Zielsysteme als inhaltliche Aufgabenstellung erläutern\nc) Maßnahmepläne aus Zielen ableiten, Zielerreichung überprüfen\n7.3    Selbst- und                          a) Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungs-\nZeitmanagement                          steigerung und Stress erläutern\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 7.3)\nb) Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009                685\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n7.4    Kommunikation                        a) Möglichkeiten der Konfliktlösung insbesondere mit dem Ziel an-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 7.4)               wenden, Motivation, Arbeitsklima und Arbeitsleistung zu ver-\nbessern\nb) sprachliche und nichtsprachliche Kommunikation im Mitarbei-\ntergespräch anwenden\nc) Selbstbild und Fremdbild bei der Kommunikation berücksichti-\ngen\nd) Einsatz und Durchführung von Kritikgesprächen in Konfliktsitua-\ntionen beschreiben\n7.5    Personalentwicklung                  a) Ziele der Personalentwicklung des Ausbildungsbetriebes erläu-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 7.5)               tern\nb) aus Personalbedarfsplanung, Personaleinsatz und Qualifikati-\nonsbedarf Maßnahmen zur Personalentwicklung ableiten\n7.6    Personaleinsatz                      a) Bedeutung von Kompetenzstrukturen erläutern\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 7.6)            b) Personaleinsatzplanung erstellen\nc) arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften bei Personalplanung\nund -einsatz anwenden\n8     Grundlagen                           a) unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs-\nunternehmerischer                       und Lebensplanung begründen\nSelbstständigkeit\nb) Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung für unter-\n(§ 3 Absatz 3 Nummer 8)\nnehmerische Selbstständigkeit beurteilen\nc) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risi-\nken unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen\nd) Schritt in die Selbstständigkeit planen, Geschäftsidee entwi-\nckeln, Gründungskonzept erstellen und präsentieren\ne) Marktforschungsdaten und Standortanalyse bei Gründung oder\nÜbernahme eines Unternehmens berücksichtigen\nf) rechtliche Bedingungen bei Gründung und Übernahme eines\nUnternehmens erläutern\ng) Rechtsformen unterscheiden und eine geeignete auswählen\nh) Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten für unternehme-\nrische Selbstständigkeit erkunden und auswählen, Finanzierung\nplanen\ni) Versicherungsarten für unternehmerische Selbstständigkeit aus-\nwählen\nj) Steuerarten im Rahmen der unternehmerischen Selbstständig-\nkeit aufzeigen\nk) Kennziffern zur Steuerung des Unternehmens bewerten","686              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel\n– Zeitliche Gliederung –\n1. Ausbildungsjahr\nA\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeits-\norganisation sowie 3. Warensortiment nach § 3 Absatz 1 sind während des gesamten ersten Ausbildungsjahres zu\nvermitteln.\nB\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.1 Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,\n1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,\n1.3 Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n1.4 Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,\n2.1 Informations- und Kommunikationssysteme,\n7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.6 Umweltschutz,\n4.1 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,\n4.2 Kommunikation mit Kunden,\n6.1 Werbemaßnahmen,\n6.2 Warenpräsentation\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n5.1 Kassieren,\n5.2 Kassenabrechnung,\n8.1 Rechenvorgänge in der Praxis\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition\n7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft\nfortzuführen.\n2. Ausbildungsjahr\nA\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeits-\norganisation sowie 3. Warensortiment nach § 3 Absatz 1 sind während des gesamten zweiten Ausbildungsjahres\nfortzuführen.\nB\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n4.3 Beschwerde und Reklamation,\n6.3 Kundenservice\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.6 Umweltschutz,\n4.1 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,\n4.2 Kommunikation mit Kunden,\n6.1 Werbemaßnahmen,\n6.2 Warenpräsentation\nfortzuführen.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 1. April 2009         687\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n6.4 Preisbildung,\n7.2 Bestandskontrolle, Inventur,\n7.3 Wareneingang, Warenlagerung,\n8.2 Kalkulation\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit\n2.1 Informations- und Kommunikationssysteme,\n5.1 Kassieren,\n5.2 Kassenabrechnung,\n7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft,\n8.1 Rechenvorgänge in der Praxis\nfortzuführen.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen einer der vier Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 2\n1. Warenannahme, Warenlagerung,\n2. Beratung und Verkauf,\n3. Kasse,\n4. Marketingmaßnahmen\nzu vermitteln.\n3. Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind nach § 3 Absatz 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten,\nKenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition\n9. Einzelhandelsprozesse\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von jeweils drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\nkeiten der Berufsbildpositionen der drei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Absatz 3\n1. Beratung, Ware, Verkauf,\n2. Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft,\n3. Warenwirtschaftliche Analyse,\n4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle,\n5. Marketing,\n6. IT-Anwendungen,\n7. Personal,\n8. Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit\nzu vermitteln."]}