{"id":"bgbl1-2008-62-1","kind":"bgbl1","year":2008,"number":62,"date":"2008-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/62#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2008-62-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2008/bgbl1_2008_62.pdf#page=2","order":1,"title":"Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg","law_date":"2008-12-04T00:00:00Z","page":2746,"pdf_page":2,"num_pages":2,"content":["2746         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2008\nSechste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg\nVom 4. Dezember 2008\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsge-          von drei Metern nördlich der Hafeneisenbahnanlagen.\nsetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I        Dann knickt sie auf 55 Metern Richtung Nordosten,\nS. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des         um dann wieder für 137 Meter Richtung Nordwesten\nGesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) ge-         zu verlaufen. Dann schwenkt die Freihafengrenze auf\nändert worden ist, verordnet das Bundesministerium           einer Länge von 174 Metern in Richtung Norden bis\nder Finanzen:                                                zum Petroleumhafen. Im Petroleumhafen verläuft die\nFreihafengrenze in einem Abstand von zehn Metern\nArtikel 1                            parallel zur Hochwasserschutzwand Richtung Osten.\nNach 690 Metern überquert sie, durch einen Grenzwei-\nÄnderung der Verordnung\nser auf der Flutmauerecke gekennzeichnet, in nord-\nüber die Grenzen des Freihafens Hamburg\nöstlicher Richtung den Parkhafen auf 612 Metern\nIn der Verordnung über die Grenzen des Freihafens         Länge bis zu einem Punkt in der Elbe, von dem aus\nHamburg vom 22. August 1997 (BGBl. I S. 2320), zu-           sie in einem Winkel von 107 Grad nach Osten abbiegt.\nletzt geändert durch die Verordnung vom 15. Januar           Ab diesem Punkt verläuft sie in einem Abstand von\n2008 (BGBl. I S. 50), wird die Anlage 2 zu § 1 Abs. 2        65 Metern parallel zur Kaimauer 1 087,5 Meter in dieser\nwie folgt gefasst:                                           Richtung. Sie wendet sich sodann nach Süden und ver-\nläuft 102 Meter in dieser Richtung bis zum Grenzweiser\n„Anlage 2                                                    auf der Hochwasserschutzwand, die an dieser Stelle\n(zu § 1 Abs. 2)                                              von Osten nach Südosten abknickt. Sie folgt dem\nMaschenzaun auf der Hochwasserschutzwand, diesen\nWaltershof\nim Freihafen belassend, zuerst 278,5 Meter in südöst-\nDie Grenze gegen das westlich des Köhlbrands ge-          licher Richtung, beschreibt dann einen nach Nordwes-\nlegene Gebiet des Freihafens Hamburg – Freihafenteil         ten offenen Halbkreis von 85 Metern Länge und setzt\nWaltershof – verläuft von der Westecke des Gebäudes          sich sodann in gerader Linie 57 Meter in nordwestlicher\nder Abfertigungsstelle Bahnhof Waltershof entlang des        und anschließend 81 Meter in nordöstlicher Richtung\nMaschenzauns, diesen im Freihafen belassend, zu-             fort. An diesem Punkt wendet sie sich nach Südosten\nnächst acht Meter in südwestlicher, danach 88 Meter          und verläuft in einem leicht gekrümmten Bogen längs\nin nordwestlicher und anschließend 75 Meter in nord-         des Maschenzauns auf der Hochwasserschutzwand,\nnordwestlicher Richtung bis zur Zellmannstraße. Sie          diesen im Freihafen belassend, 1 748 Meter zuerst in\nüberquert dort auf einer Länge von 26 Metern die Gleis-      südöstlicher und dann in südlicher Richtung. Sie folgt\nanlage der Hafenbahn. Dann folgt sie wieder dem              dann weiter dem Maschenzaun auf der Hochwasser-\nMaschenzaun, diesen im Freihafen belassend, an der           schutzwand, diesen im Freihafen belassend, nach-\nsüdwestlichen Straßenseite der Zellmannstraße                einander 102 Meter in südlicher, 34 Meter in südöst-\n813 Meter nach Nordwesten bis zum Bahndurchlass.             licher, 96 Meter in südlicher, zwölf Meter in südwest-\nSie überquert in dieser Richtung 15 Meter das Freiha-        licher, 98 Meter in westsüdwestlicher, 22 Meter in süd-\nfengleis der Hafenbahn, folgt sodann dem Maschen-            licher, 13 Meter in südwestlicher und 24 Meter in west-\nzaun, diesen im Freihafen belassend, in gleicher Rich-       licher Richtung. Dort wendet sie sich von der Hochwas-\ntung fünf Meter und danach 86,5 Meter in westnord-           serschutzwand ab und verläuft längs des Maschen-\nwestlicher Richtung. Von diesem Punkt folgt sie dem          zauns, diesen im Freihafen belassend, zuerst 115 Meter\nMaschenzaun, diesen im Freihafen belassend, zu-              nach Süden, die Schleusendurchfahrt bis zur Westseite\nnächst fünf Meter nach Nordosten und biegt sodann            der Schleusenbrücken in den Freihafen einbeziehend,\nim rechten Winkel nach Nordnordwesten. Nach 105 Me-          und dann 78 Meter nach Westen. Von dort verläuft sie\ntern überquert sie ein Freihafengleis der Hafenbahn,         96 Meter in südlicher Richtung, wendet sich sodann in\nverläuft danach 16 Meter in südwestlicher Richtung           einem Winkel von 115 Grad nach Südwesten und ver-\nund überquert dabei erneut ein Freihafengleis der Ha-        läuft 356 Meter auf der Böschung längs des Maschen-\nfenbahn. Dann biegt die Grenze auf einer Länge von           zauns, diesen im Freihafen belassend. Danach biegt sie\n85 Metern in nordwestliche Richtung ab. Dort schwenkt        in einem Winkel von 124 Grad nach Westen ab und\nsie für 20 Meter mit erneuter Gleisquerung nach Süd-         folgt dem Maschenzaun 125 Meter in dieser Richtung,\nwesten und verläuft dann nördlich des Hafenbahn-             wendet sich dort nach Nordwesten und verläuft\ngleises 107 im Abstand von 2,7 Metern zur Gleisachse         135 Meter auf der Flutmauer, dann 70 Meter nach Wes-\nfür 535 Meter parallel zu den Gleisen Richtung Nord-         ten bis in die Höhe der Brüstung an der Südostseite der\nwesten. Sie schwenkt dann für 65 Meter Richtung              Bundesautobahn. Sie überquert die Finkenwerder\nWestnordwest und knickt dann leicht Richtung Nord-           Straße auf einer Länge von 39 Metern in südwestlicher\nwesten ab. Sie verläuft für 376 Meter weiter im Abstand      Richtung bis zum Maschenzaun an der Einfahrt des","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 23. Dezember 2008          2747\nZollhofs, wendet sich nach Nordwesten und verläuft in         der Hafenbahn auf einer Länge von zehn Metern und\neinem Bogen längs des Maschenzauns bis an die                 verläuft 55 Meter weiter an der Südwestseite des\nsüdöstliche Seite der Straße Köhlbrandbrücke. Dort            Maschenzauns. Sodann wendet sie sich 12,5 Meter in\nfolgt sie dem Maschenzaun, diesen im Freihafen belas-         südwestlicher, zehn Meter in nordwestlicher und\nsend, in südwestlicher Richtung 271 Meter entlang der         12,8 Meter in nordöstlicher Richtung zurück bis an\nAuffahrt zur Köhlbrandbrückenrampe, kreuzt dann in            den Maschenzaun und folgt diesem 70 Meter bis an\nHöhe des Widerlagers die Köhlbrandbrückenrampe                die Ostecke des Gebäudes der Abfertigungsstelle\nauf einer Länge von 28,5 Metern und verläuft anschlie-        Bahnhof Waltershof. Sie führt an der Nordseite und an\nßend entlang der Westseite der Rampenauffahrt 97 Me-          der Nordwestseite des Gebäudes entlang – dieses aus\nter in nördlicher Richtung. Danach wendet sie sich nach       dem Freihafen ausschließend – bis zu seiner West-\nWestnordwesten und verläuft zunächst 58 Meter in die-         ecke.“\nser Richtung. Sie biegt dann nach Nordwesten ab, ver-\nläuft in einem nach Westen geneigten Bogen 135 Meter                                 Artikel 2\nin dieser Richtung und knickt dann nach Nordnordos-\nInkrafttreten\nten ab. In dieser Richtung verläuft sie 45 Meter, wendet\nsich sodann auf einer Länge von 35 Metern nach                   Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nOsten, überquert in gerader Linie das Freihafengleis          in Kraft.\nBerlin, den 4. Dezember 2008\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück"]}