{"id":"bgbl1-2008-53-6","kind":"bgbl1","year":2008,"number":53,"date":"2008-11-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/53#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2008-53-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2008/bgbl1_2008_53.pdf#page=13","order":6,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven","law_date":"2008-11-19T00:00:00Z","page":2221,"pdf_page":13,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 27. November 2008           2221\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven\nVom 19. November 2008\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsge-         liche Grenze des Erbbaugrundstücks der Firma „BLG\nsetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I        Auto-tec“, folgt dieser, trifft nach 603 Metern auf die\nS. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a des         Grenze des Naturschutzgebiets „Weserportsee“, knickt\nGesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) ge-         dann auf 33 Metern um 142 Grad nach Westen und\nändert worden ist, verordnet das Bundesministerium           dann auf 388 Metern nach Südsüdwest ab, trifft auf\nder Finanzen:                                                die vorhandene Grenze und folgt dieser auf 170 Metern\nWestnordwest, um 225 Grad abknickend für 30 Meter\nArtikel 1                          nach Nordnordwest, um 225 Grad abknickend für\nIn der Verordnung über die Grenze des Freihafens         140 Meter nach Nordnordost, um 90 Grad abknickend\nBremerhaven vom 20. Juni 2001 (BGBl. I S. 1201), zu-         für 50 Meter nach Westnordwest, um 270 Grad abkni-\nletzt geändert durch die Verordnung vom 22. März 2007        ckend für 95 Meter nach Nordnordost, um 90 Grad ab-\n(BGBl. I S. 531), wird die Anlage 1 wie folgt gefasst:       knickend für 20 Meter nach Westnordwest, um\n270 Grad abknickend für 116 Meter nach Nordnordost.\n„Anlage 1                                                    Nun knickt sie um 90 Grad nach Westnordwest für\n(zu § 1)                                                     200 Meter ab, kreuzt dabei die Weserportstraße und\ndie Hafengleise und trifft auf die Gemeindegrenze zwi-\nDie Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an\nschen Bremen und Bremerhaven. Jetzt knickt sie um\nder Kaje an der Nordwestecke des Betriebsgeländes\n270 Grad nach Nordnordost ab und verläuft parallel zu\nder Motorenwerke Bremerhaven GmbH, folgt seiner\nden Gleisanlagen und knickt nach 403 Metern um\nNordgrenze für 46 Meter, knickt in einem Winkel von\n36 Meter nach Westsüdwest und dann nach 29 Metern\n169 Grad in nordöstliche Richtung ab und schwenkt\nnach Nordnordwest ab, trifft auf die östliche Begren-\nauf 67 Metern nach links bis zur Barkhausenstraße.\nzung des Weges, der parallel zur Böschung der südli-\nSie folgt dieser Straße auf der nördlichen Seite in einem\nchen Rampe der Washingtonstraße verläuft, folgt dieser\nAbstand von 3 Metern von der Bordsteinkante sowie\nBegrenzung in südliche Richtung auch entlang des\nder westlich des Dienstgebäudes „Zollamt Bremer-\nWendehammers und trifft auf die Washingtonstraße.\nhaven (Abfertigungsgruppe Rotersand)“ verlaufenden\nFolgt dieser Straße entlang ihrer Südseite auf einer\nAusfahrt aus dem Freihafen auf der westlichen Seite\nin einem Abstand von 2,5 Metern von der Bordstein-           Länge von 470 Metern, knickt dann um 90 Grad für\nkante, überquert dabei die Straße Alter Fährweg, folgt       7 Meter nach Südsüdwest, knickt um 270 Grad für\ndann auf 10 Metern der westlichen Bordsteinkante der         11 Meter nach Westnordwest, knickt dann um\nFranziusstraße, verschwenkt dann um 251 Grad in öst-         270 Grad für 7 Meter nach Nordnordost, knickt um\nliche Richtung, überquert die Franziusstraße und knickt      90 Grad für 12 Meter nach Westnordwest, knickt dann\nnach etwa 14 Metern in südöstliche Richtung ab und           um 130 Grad für 9 Meter nach Südwest, knickt um\nfolgt dann der Grenze des stadtbremischen Übersee-           140 Grad nach Südsüdwest auf einer Länge von\nhafengebiets in einem mittleren Abstand von 1 Meter          175 Metern und knickt um 286 Grad für 140 Meter in\nzur Einmündung der Hansastraße in die Batteriestraße.        nordwestliche Richtung. Sie knickt dann für 38 Meter\nSie schwenkt um 162 Grad nach Norden und nach                um 210 Grad in nördliche Richtung ab und läuft dann\n30 Metern um 198 Grad nach Nordnordost und verläuft          anschließend 55 Meter wiederum in nordwestliche\ndann auf einer Länge von 45 Metern in einem Abstand          Richtung. Dann knickt sie um 90 Grad ab und verläuft\nvon 8 Metern westlich der Grenze des stadtbremischen         167 Meter in südsüdwestliche Richtung. Nach einem\nÜberseehafengebiets, entfernt sich hier auf 13 Metern        Winkel von 164 Grad verläuft sie 25 Meter in südliche\nvon dieser Grenze und verläuft dann in gerader Linie         Richtung. Sie knickt daraufhin in einem Winkel von\nauf einer Länge von 187 Metern in nordnordöstlicher          320 Grad in nordnordwestliche Richtung ab und ver-\nRichtung in einem mittleren Abstand von 15 Metern bis        läuft 1168 Meter in einem Abstand von 10,35 Metern\nauf 12 Meter an die Grenze des stadtbremischen Über-         östlich der Gemeindegrenze bis zur bereits bestehen-\nseehafengebiets heran. Danach folgt sie der Grenze           den Zollgrenze. Nach einem Winkel von 225 Grad in\ndes stadtbremischen Überseehafengebiets auf einer            nordnordöstliche Richtung verläuft sie 94 Meter an der\nLänge von 598 Metern in einem konstanten Abstand             Senator-Bortscheller-Straße entlang. Sie wendet sich\nvon 12 Metern in nordnordöstlicher Richtung, knickt          dann, die Senator-Bortscheller-Straße überspringend\num 270 Grad für 12 Meter nach Osten bis sie auf die          und dieser in nördliche Richtung folgend, bis zur süd-\nGrenze des stadtbremischen Überseehafengebiets               östlichen Grenze des öffentlichen Parkplatzes. An-\ntrifft, schwenkt um 90 Grad nach Nordnordost und ver-        schließend verläuft sie dann nach einem rechten Winkel\nläuft auf 530 Metern in gerader Linie, davon die ersten      in westliche Richtung bis an die südwestliche Grenze\n295 Meter identisch mit der Grenze des stadtbremi-           des Parkplatzes. Sie knickt anschließend um 271 Grad\nschen Überseehafengebiets, knickt dann um 90 Grad            in nordnordöstliche Richtung ab und verläuft anschlie-\nnach Westnordwest und dann nach 52 Metern in nörd-           ßend 67 Meter am Parkplatz entlang, schwenkt nach\nliche Richtung ab, trifft nach 47 Metern auf die südöst-     Nordwest auf die Vorstellgruppe „Weddewarder Tief“","2222          Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 27. November 2008\nbis sie den Dienstweg des Gleiskörpers erreicht und           ßend 67 Meter in nördliche Richtung verläuft. Anschlie-\nfolgt diesem in Richtung Nordost bis zur Wurster Stra-        ßend trifft sie nach einem Winkel von 90 Grad und Ver-\nße. Hier verläuft sie an der Westseite der Wurster            lauf von 39 Metern in nordöstliche Richtung auf den\nStraße in nordwestlicher Richtung, die Gleise über-           binnenseitigen Deichfuß des Lohmanndeiches, biegt\nspringend, bis 3 Meter vor den Lärmschutzwall, folgt          rechtwinklig in nördliche Richtung ab, folgt dem Deich-\ndann nach Südwesten dem Wall auf 390 Metern und               fuß auf einer Länge von 137 Metern, trifft auf die nord-\nanschließend dem Deichverteidigungsweg auf der Süd-           östliche Straßenbegrenzung der neuen Zufahrt zum\nseite, folgt diesem auf dieser Seite auf einer Länge von      Schlepperhafen, folgt dieser 45 Meter, trifft danach auf\nca. 2 100 Metern bis zum Wendeplatz am Aussichts-             die südwestliche Straßenbegrenzung der neuen Zufahrt\nturm, verläuft in nördliche Richtung am Aussichtsturm         über das Außenhaupt Kaiserschleuse, folgt dieser in\nvorbei, knickt dann nach 50 Metern nach Westen ab             einer Länge von 45 Metern, knickt um 270 Grad in öst-\nund trifft nach 50 Metern auf die Vorderkante der             liche Richtung ab, überspringt hierbei die Lohmann-\nStromkaje, dieser 112 Meter in nördliche Richtung fol-        straße in einer Länge von 21 Metern, trifft auf die öst-\ngend. Hier knickt sie um 90 Grad für 100 Meter nach           liche Straßenbegrenzung der neuen Lohmannstraße,\nWestsüdwest in die Weser ab, wendet sich dann nach            folgt dieser in nördlicher Richtung um 56 Meter, knickt\nSüdsüdost, verläuft dann in einem Abstand von 100 Me-         dann um 251 Grad nach Osten ab und trifft nach\ntern vor der Kaje und trifft nach ca. 1 750 Metern auf die    48 Metern auf die westliche Kajenkante des Kaiser-\nGrenze des stadtbremischen Überseehafengebiets                hafens I. Folgt dieser auf einer Länge von 417 Metern,\nBremerhaven, folgt dieser als Gerade vor der Stromkaje        knickt dann in nordöstlicher Richtung ab, überspringt\n„Container-Terminal“ und vor der Columbuskaje in              das Hafenbecken und trifft nach 162 Metern auf den\neinem Abstand von 100 Metern in der Außenweser, ver-          Ausgangspunkt der Grenze des Freihafens.“\nläuft bis zum Stromkilometer 67,56. Hier knickt sie\nrechtwinklig in östliche Richtung ab. Sie verläuft\n223 Meter in östliche Richtung bis an die südliche                                     Artikel 2\nSpundwandkante des Schlepperhafens und folgt an-\nschließend dem binnenseitigen Verlauf des Böschungs-             Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nfußes, bis sie auf den Lohmanndeich trifft und anschlie-      in Kraft.\nBerlin, den 19. November 2008\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück"]}