{"id":"bgbl1-2008-40-3","kind":"bgbl1","year":2008,"number":40,"date":"2008-09-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/40#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2008-40-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2008/bgbl1_2008_40.pdf#page=9","order":3,"title":"Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung \"Erinnerung, Verantwortung und Zukunft\"","law_date":"2008-09-01T00:00:00Z","page":1797,"pdf_page":9,"num_pages":1,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 40, ausgegeben zu Bonn am 8. September 2008 1797\nFünftes Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nzur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“\nVom 1. September 2008\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nÄnderung\ndes Gesetzes zur Errichtung einer\nStiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“\n§ 6 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung\nund Zukunft“ vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1263), das zuletzt durch Gesetz\nvom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3343) geändert worden ist, wird wie folgt\ngeändert:\n1. In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „zwei weiteren Mitgliedern“ durch die\nWörter „einem weiteren Mitglied“ ersetzt.\n2. Absatz 3 wird wie folgt gefasst:\n„(3) Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und\nsetzt die Beschlüsse des Kuratoriums um. Er entscheidet bis zu einem vom\nKuratorium bestimmten Höchstbetrag über Fördermaßnahmen und über-\nwacht die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Stif-\ntungsmittel. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außer-\ngerichtlich.“\n3. Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:\n„(4) Kommt im Vorstand keine einstimmige Entscheidung zustande, ent-\nscheidet der Vorsitzende.“\n4. Absatz 4 wird Absatz 5.\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDas Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 1. September 2008\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück"]}