{"id":"bgbl1-2008-4-1","kind":"bgbl1","year":2008,"number":4,"date":"2008-01-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/4#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2008-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2008/bgbl1_2008_4.pdf#page=2","order":1,"title":"Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg","law_date":"2008-01-15T00:00:00Z","page":50,"pdf_page":2,"num_pages":4,"content":["50 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2008\nFünfte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Grenzen des Freihafens Hamburg\nVom 15. Januar 2008\nAuf Grund des § 20 Abs. 2 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember\n1992 (BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493), der durch Artikel 1 Nr. 14 Buchstabe a\ndes Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2030) geändert worden ist,\nverordnet das Bundesministerium der Finanzen:\nArtikel 1\nÄnderung der Grenzen des Freihafens\nDie Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg vom 22. August\n1997 (BGBl. I S. 2320), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 30. Oktober\n2002 (BGBl. I S. 4398), wird wie folgt geändert:\n1. Die Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:\n„Anlage 1\n(zu § 1 Abs. 1)\nAlter Freihafen\nDie Grenze gegen das östlich des Köhlbrands gelegene Gebiet des Frei-\nhafens Hamburg – Alter Freihafen – verläuft am westlichen Rand der Eisen-\nbahnbrücke über die Norderelbe nach Süden, vom Ende der Brücke 380 Me-\nter am Maschenzaun entlang – diesen im Freihafen belassend – in südsüd-\nwestlicher Richtung bis zum Eisenbahntor über der Tunnelstraße. Hier über-\nquert sie auf einer Länge von 5 Metern das Gleis der Hafenbahn in nord-\nwestlicher Richtung. Sodann verläuft sie am Maschenzaun – diesen im Frei-\nhafen belassend – 790 Meter erst in südsüdwestlicher und dann in westsüd-\nwestlicher Richtung bis hin zum Ende des Maschenzauns am Schnittpunkt\nder Straßen Veddeler Damm und Am Saalehafen. Dort biegt sie nach Süd-\nosten und führt in gerader Linie über Fahrbahnen und Bürgersteige bis zum\nGrenzweiser auf der Stützmauer der Hafenbahnanlage und folgt ihr in nord-\nöstlicher Richtung bis zur westlichen Ecke der Fußgängerunterführung, über-\nquert die Gleisanlagen bis zur südlichen Ecke dieser Unterführung, wendet\nsich dann nach Südwesten und verläuft in dieser Richtung 7,8 Meter auf der\nFlügelmauer. Sie folgt dann dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belas-\nsend – in südwestlicher Richtung über die Venloer Brücke, wendet sich von\nderen südlichen Widerlager auf einer Länge von 2,4 Metern in westliche,\ndann 21,2 Meter in südwestliche Richtung, biegt erneut in westliche Rich-\ntung um und wendet sich nach 68,8 Metern auf einer Länge von 9,9 Metern\nin südwestliche Richtung bis zum Bahnübergang Harburger Chaussee. Sie\nüberquert in dieser Richtung die Gleise auf einer Länge von 26 Metern und\nfolgt dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – auf dem Deich am\nBerliner Ufer über den Grenzübergang Harburger Chaussee 1 257 Meter in\nwestsüdwestlicher Richtung. Sie führt dann 8 Meter nach Südwesten, biegt\nerneut in westsüdwestlicher Richtung um und überquert die Deichauffahrt in\neiner Länge von 13 Metern. Von dort folgt sie wieder dem Maschenzaun\n– diesen im Freihafen belassend – zunächst in gleicher Richtung 200 Meter,\nwendet sich dann in einem Bogen von 53 Metern nach Nordwesten und ver-\nläuft 544 Meter in dieser Richtung bis 30 Meter vor die Klütjenfelder Straße.\nSie biegt – dem Maschenzaun weiter folgend – nach Süden ab und führt,\nnach 2 Metern erneut in westsüdwestlicher Richtung abbiegend, 23 Meter in\ngerader Linie bis zum Ende des Maschenzauns. Dort überquert sie in nord-\nnordwestlicher Richtung das Potsdamer Ufer, knickt nach 53 Metern – durch\nGrenzweiser gekennzeichnet – im rechten Winkel ab, überquert die Klütjen-\nfelder Straße bis zum Geländer auf der Hochwasserschutzwand, wendet sich\n– zunächst dem Geländer folgend – erneut in nordnordwestlicher Richtung\nbis zum westlichen Bürgersteig der Klütjenfelder Straße, biegt im rechten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2008 51\nWinkel in westsüdwestlicher Richtung ab und stößt wieder auf den Maschen-\nzaun. Sie verläuft weiter am Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend –\num das Grundstück des Zollamts Ernst–August–Schleuse herum auf dem\nDamm zwischen Klütjenfelder Hafen und Ernst–August–Kanal bis an dessen\nEnde. Von dort setzt sie sich in nordwestlicher Richtung auf dem Wasser fort\nbis zu dem Punkt im Reiherstieg, in dem sich die Linien schneiden, die durch\nzwei Grenzweiser auf den sich gegenüberliegenden Ufern bestimmt werden.\nVon dort führt sie in gerader Linie über den Reiherstieg zu der durch Grenz-\nweiser bezeichneten Stelle am oberen Rand der südlichen Uferböschung\nneben der östlichen Einfahrt zur Ellerholzschleuse und setzt sich dort\n47,5 Meter nach Westen auf der Böschungsoberkante bis zum Maschenzaun\nquer zur Uferböschung fort. Sie folgt dem Maschenzaun – diesen im Freiha-\nfen belassend – zuerst 1,5 Meter nach Süden, dann 16 Meter nach Westen\nund schließlich 4 Meter nach Süden. Sie überquert den Ellerholzweg auf ei-\nner Länge von 10 Metern in südwestlicher Richtung und folgt dem Maschen-\nzaun – diesen im Freihafen belassend – 5 Meter in südlicher und 253 Meter in\nsüdsüdwestlicher Richtung. Dort wendet sie sich 15,5 Meter nach Süden und\nanschließend 30,5 Meter nach Südsüdwesten. Sie knickt im rechten Winkel\nnach Westnordwest ab, überquert das zum Ellerholzweg führende Gleis der\nHafenbahn auf einer Länge von 7 Metern, wendet sich dann im rechten Win-\nkel nach Südsüdwesten und folgt dem Maschenzaun – diesen im Freihafen\nbelassend – 495 Meter in dieser Richtung. Sie wendet sich sodann nach\nSüdsüdosten, um nach 5 Metern wieder nach Südsüdwesten abzubiegen,\nfolgt weiter dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend –, bis sie\nnach 138 Metern im rechten Winkel nach Westnordwesten abbiegt und 5 Me-\nter in dieser Richtung verläuft. Von dort führt sie 134,5 Meter in einem Bogen\nüber Südsüdwesten nach Süden, bis sie 3 Meter vor der östlichen Brücken-\nrampe der Brückenauffahrt Neuhof nach Südosten abknickt. Von dort folgt\nsie der Brückenrampe und der Brückenauffahrt Neuhof in einem Abstand von\n3 Metern bis zur Nordostecke der Fußgängertreppe an der Ostseite der\nBrückenauffahrt. Sie folgt der Ostkante dieser Treppe und biegt vor der\nBrückenauffahrt in einem annähernd rechten Winkel nach Westnordwesten\nab, überquert auf einer Länge von 29 Metern die Fahrbahnen bis zum west-\nlichen Geländer an der Brückenabfahrt. Dort wendet sie sich nach Nordwes-\nten, verläuft 43 Meter in dieser Richtung und knickt dann im rechten Winkel\nnach Südwesten ab. Sie folgt in einem Abstand von 5 Metern der Köhlbrand-\nbrücke 135 Meter in südwestlicher Richtung. Dann wendet sie sich nach\nSüdsüdwesten und verläuft 30 Meter in dieser Richtung. Sie knickt dann\nnach Westnordwesten ab, überquert das Freihafengleis der Hafenbahn und\nfolgt anschließend 1 615 Meter dem Maschenzaun – diesen im Freihafen\nbelassend – entlang der Köhlbrandbrücke. Anschließend führt sie in einem\nBogen von 237 Metern in nördlicher Richtung bis zur Roßbrücke. Sie über-\nquert den Roßkanal 55 Meter auf der östlichen Seite der außerhalb des Frei-\nhafens liegenden Brücke, biegt am Nordende der Brücke 2 Meter nach Osten\nab und folgt dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – bis zum\nSüdende der westlichen Außenmauer des Gebäudes auf dem Flurstück 454\nam Roßweg. An diesem Punkt wendet sie sich im rechten Winkel – die Straße\nKöhlbranddeich überquerend – nach Osten und trifft nach 60 Metern auf die\nBöschung zum Köhlbrand. Sie verschwenkt sodann in westnordwestlicher\nRichtung 160 Meter in den Köhlbrand hinein und verläuft, mittig dem Fahr-\nwasser des Köhlbrands in nördlicher Richtung folgend, bis auf Höhe des\nKöhlbrandhöfts. Dort wendet sie sich im Bogen in östlicher Richtung – vom\nnördlichen Uferbauwerk des Klärwerks Köhlbrandhöft 50 Meter entfernt –\nund verläuft dann in gerader Linie im Norderelbstrom bis zur Flussmitte bei\nKilometer 624. Sie folgt dem Elblauf in Flussmitte bis Kilometer 621 und\nwendet sich dort nordostwärts auf einer Länge von 485 Metern bis zur Mitte\nder Einfahrt zum Baakenhafen. Sie verläuft in östlicher Richtung 1 123 Meter\nin der Mitte des Baakenhafens, wendet sich dort im rechten Winkel zum\nNordufer und trifft nach 35 Metern auf den Versmannkai. Sie verläuft in ge-\nrader Linie weiter, überquert die Kaianlagen zwischen den Schuppen 24 B\nund 25 A und trifft nach 91 Metern auf die Versmannstraße. Von dort folgt sie\nder Versmannstraße auf der Südseite 66 Meter nach Osten und knickt dann\nim rechten Winkel über die Versmannstraße nach Norden ab. Nach 58 Metern\nwendet sie sich nach Osten und folgt dort dem weiten Bogen des Maschen-\nzauns – diesen im Freihafen belassend – nach Südosten bis an die Eisen-\nbahnbrücke über die Norderelbe.“","52 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2008\n2. Die Anlage 2 zu § 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:\n„Anlage 2\n(zu § 1 Abs. 2)\nWaltershof\nDie Grenze gegen das westlich des Köhlbrands gelegene Gebiet des Frei-\nhafens Hamburg – Freihafenteil Waltershof – verläuft von der Westecke des\nGebäudes der Abfertigungsstelle Bahnhof Waltershof entlang dem Maschen-\nzaun – diesen im Freihafen belassend – zunächst 8 Meter in südwestlicher,\ndanach 88 Meter in nordwestlicher und anschließend 75 Meter in nordnord-\nwestlicher Richtung bis zur Zellmannstraße. Sie überquert dort auf einer\nLänge von 26 Metern die Gleisanlage der Hafenbahn. Dann folgt sie wieder\ndem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – an der südwestlichen\nStraßenseite der Zellmannstraße 813 Meter nach Nordwesten bis zum Bahn-\ndurchlass. Sie überquert in dieser Richtung 15 Meter das Freihafengleis der\nHafenbahn, folgt sodann dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend –\nin gleicher Richtung 5 Meter und danach 86,5 Meter westnordwestlicher\nRichtung. Von diesem Punkt folgt sie dem Maschenzaun – diesen im Frei-\nhafen belassend – zunächst 5 Meter nach Nordosten und biegt sodann im\nrechten Winkel nach Nordnordwesten. Nach 105 Metern überquert sie ein\nFreihafengleis der Hafenbahn, verläuft danach 16 Meter in südwestlicher\nRichtung und überquert dabei erneut ein Freihafengleis der Hafenbahn. Dann\nbiegt die Grenze auf einer Länge von 85 Metern in nordwestliche Richtung\nab. Dort schwenkt sie für 20 Meter mit erneuter Gleisquerung nach Südwes-\nten und verläuft dann nördlich des Hafenbahngleises 107 im Abstand von\n2,7 Metern zur Gleisachse für 535 Meter parallel zu den Gleisen Richtung\nNordwesten. Sie schwenkt dann für 20 Meter Richtung Westnordwest, knickt\nfür 34 Meter nach Nordnordost, um dann wieder südwestlich des Köhlfleet-\ndamms auf 176 Metern Länge Richtung Nordwesten zu verlaufen. Dann ver-\nspringt sie um 15 Meter auf die nordöstliche Seite des Köhlfleetdamms und\nverläuft dort für 387 Meter Richtung Nordwesten. Dann schwenkt die Frei-\nhafengrenze auf einer Länge von 174 Metern in Richtung Norden bis zum\nPetroleumhafen. Im Petroleumhafen verläuft die Freihafengrenze in einem\nAbstand von 10 Metern parallel zur Hochwasserschutzwand Richtung Osten.\nNach 690 Metern überquert sie, durch einen Grenzweiser auf der Flutmauer-\necke gekennzeichnet, in nordöstlicher Richtung den Parkhafen auf 612 Me-\ntern Länge bis zu einem Punkt in der Elbe, von dem aus sie in einem Winkel\nvon 107 Grad nach Osten abbiegt. Ab diesem Punkt verläuft sie in einem\nAbstand von 65 Metern parallel zur Kaimauer 1 087,5 Meter in dieser Rich-\ntung. Sie wendet sich sodann nach Süden und verläuft 102 Meter in dieser\nRichtung bis zum Grenzweiser auf der Hochwasserschutzwand, die an dieser\nStelle von Osten nach Südosten abknickt. Sie folgt dem Maschenzaun auf\nder Hochwasserschutzwand – diesen im Freihafen belassend – zuerst\n278,5 Meter in südöstlicher Richtung, beschreibt dann einen nach Nordwes-\nten offenen Halbkreis von 85 Metern Länge und setzt sich sodann in gerader\nLinie 57 Meter in nordwestlicher und anschließend 81 Meter in nordöstlicher\nRichtung fort. An diesem Punkt wendet sie sich nach Südosten und verläuft\nin einem leicht gekrümmten Bogen längs dem Maschenzaun auf der Hoch-\nwasserschutzwand – diesen im Freihafen belassend – 1 748 Meter zuerst in\nsüdöstlicher und dann in südlicher Richtung. Sie folgt dann weiter dem Ma-\nschenzaun auf der Hochwasserschutzwand – diesen im Freihafen belas-\nsend – nacheinander 102 Meter in südlicher, 34 Meter in südöstlicher, 96 Me-\nter in südlicher, 12 Meter in südwestlicher, 98 Meter in westsüdwestlicher,\n22 Meter in südlicher, 13 Meter in südwestlicher und 24 Meter in westlicher\nRichtung. Dort wendet sie sich von der Hochwasserschutzwand ab und ver-\nläuft längs des Maschenzauns – diesen im Freihafen belassend – zuerst\n115 Meter nach Süden – die Schleusendurchfahrt bis zur Westseite der\nSchleusenbrücken in den Freihafen einbeziehend – und dann 78 Meter nach\nWesten. Von dort verläuft sie 96 Meter in südlicher Richtung, wendet sich\nsodann in einem Winkel von 115 Grad nach Südwesten und verläuft 356 Me-\nter auf der Böschung längs des Maschenzauns, diesen im Freihafen belas-\nsend. Danach biegt sie in einem Winkel von 124 Grad nach Westen ab und\nfolgt dem Maschenzaun 125 Meter in dieser Richtung, wendet sich dort nach\nNordwesten und verläuft 135 Meter auf der Flutmauer, dann 70 Meter nach\nWesten bis in die Höhe der Brüstung an der Südostseite der Bundesauto-\nbahn. Sie überquert die Finkenwerder Straße auf einer Länge von 39 Metern","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 4, ausgegeben zu Bonn am 30. Januar 2008 53\nin südwestlicher Richtung bis zum Maschenzaun an der Einfahrt des Zoll-\nhofs, wendet sich nach Nordwesten und verläuft in einem Bogen längs des\nMaschenzauns bis an die südöstliche Seite der Straße Köhlbrandbrücke.\nDort folgt sie dem Maschenzaun – diesen im Freihafen belassend – in süd-\nwestlicher Richtung 271 Meter entlang der Auffahrt zur Köhlbrandbrücken-\nrampe, kreuzt dann in Höhe des Widerlagers die Köhlbrandbrückenrampe\nauf einer Länge von 28,5 Metern und verläuft anschließend entlang der West-\nseite der Rampenauffahrt 97 Meter in nördlicher Richtung. Danach wendet\nsie sich nach Westnordwesten und verläuft zunächst 58 Meter in dieser Rich-\ntung. Sie biegt dann nach Nordwesten ab, verläuft in einem nach Westen\ngeneigten Bogen 135 Meter in dieser Richtung und knickt dann nach Nord-\nnordosten ab. In dieser Richtung verläuft sie 45 Meter, wendet sich sodann\nauf einer Länge von 35 Metern nach Osten, überquert in gerader Linie das\nFreihafengleis der Hafenbahn auf einer Länge von 10 Metern und verläuft\n55 Meter weiter an der Südwestseite des Maschenzauns. Sodann wendet\nsie sich 12,5 Meter in südwestlicher, 10 Meter in nordwestlicher und 12,8 Me-\nter in nordöstlicher Richtung zurück bis an den Maschenzaun und folgt die-\nsem 70 Meter bis an die Ostecke des Gebäudes der Abfertigungsstelle\nBahnhof Waltershof. Sie führt an der Nordseite und an der Nordwestseite\ndes Gebäudes entlang – dieses aus dem Freihafen ausschließend – bis zu\nseiner Westecke.“\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDiese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.\nBerlin, den 15. Januar 2008\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück"]}