{"id":"bgbl1-2008-38-3","kind":"bgbl1","year":2008,"number":38,"date":"2008-08-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/38#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2008-38-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2008/bgbl1_2008_38.pdf#page=15","order":3,"title":"Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht","law_date":"2008-08-06T00:00:00Z","page":1731,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008                1731\nZweite Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nVom 6. August 2008\nAuf Grund des § 5 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit                aa) In Nummer 1 werden die Wörter „des Präsi-\nSatz 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes                       denten“ durch die Wörter „durch das Direkto-\nvom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) verordnet das Bun-                 rium“ ersetzt.\ndesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem                     bb) In Nummer 2 wird das Wort „Präsidenten“\nVerwaltungsrat:                                                         durch das Wort „Direktoriums“ ersetzt.\nArtikel 1                                 cc) In Nummer 6 wird am Ende das Semikolon\ndurch einen Punkt ersetzt.\nDie Anlage zur Verordnung über die Satzung der\nBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom                 dd) Nummer 7 wird aufgehoben.\n29. April 2002 (BGBl. I S. 1499), die durch die Verord-          b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nnung vom 22. Dezember 2004 (BGBl. 2005 I S. 4) ge-\nändert worden ist, wird wie folgt geändert:                         aa) In Satz 1 werden die Wörter „Tätigkeit der An-\nstalt“ durch die Wörter „Geschäftsführung der\n1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:                                  Bundesanstalt und von den Exekutivdirekto-\na) Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:                    ren bzw. Exekutivdirektorinnen über deren\nGeschäftsbereiche“ ersetzt.\n„Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben\nder Bundesanstalt werden die vier Geschäfts-                  bb) In Satz 2 werden nach dem Wort „Präsiden-\nbereiche „Querschnittsaufgaben/Innere Verwal-                     ten“ die Wörter „und den Exekutivdirektoren\ntung“, „Bankenaufsicht“, „Versicherungsaufsicht“                  bzw. Exekutivdirektorinnen“ eingefügt.\nund „Wertpapieraufsicht“ eingerichtet. Die Ge-                cc) In Satz 3 werden nach dem Wort „Präsiden-\nschäftsbereiche bestehen aus Abteilungen und                      ten“ die Wörter „und den Exekutivdirektoren\nReferaten; letztere können zu Gruppen zusam-                      bzw. Exekutivdirektorinnen“ eingefügt und\nmengefasst werden.“                                               das Wort „Anstalt“ durch das Wort „Bundes-\nb) Im bisherigen Satz 3 wird das Wort „Präsidenten“                  anstalt“ ersetzt.\ndurch das Wort „Direktorium“ ersetzt.\ndd) In Satz 5 werden nach dem Wort „Präsident“\n2. § 2 wird wie folgt geändert:                                         die Wörter „oder der jeweilige Exekutivdirek-\na) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:                                  tor bzw. die jeweilige Exekutivdirektorin“ ein-\ngefügt.\n„(1) Das Direktorium leitet und verwaltet die\nBundesanstalt gesamtverantwortlich und unbe-            4. § 6 wird wie folgt geändert:\nschadet der Weisungsrechte des Bundesminis-                a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „Der Prä-\nteriums.“                                                     sident“ durch die Wörter „das Direktorium“ er-\nb) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „der Vize-               setzt.\npräsident“ durch die Wörter „ein Exekutivdirektor          b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nbzw. eine Exekutivdirektorin als Vizepräsident\nbzw. als Vizepräsidentin“ ersetzt.                            aa) In Satz 1 werden die Wörter „Präsident und\nVizepräsident“ durch die Wörter „der Präsi-\nc) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                                 dent bzw. die Präsidentin und die Exekutivdi-\naa) Satz 1 wird wie folgt gefasst:                                rektoren bzw. Exekutivdirektorinnen“ ersetzt.\n„Das Direktorium beschließt gemäß § 6 Abs. 1             bb) Die Sätze 2 und 3 werden wie folgt gefasst:\nSatz 3 und Abs. 2 Satz 5 des Finanzdienst-\n„Im Verhinderungsfall werden der Präsident\nleistungsaufsichtsgesetzes einstimmig ein\nbzw. die Präsidentin durch einen Exekutiv-\nOrganisationsstatut und eine Geschäftsord-\ndirektor bzw. eine Exekutivdirektorin als Vize-\nnung, die ebenso wie deren Änderungen der\npräsident bzw. Vizepräsidentin und die Exe-\nGenehmigung des Bundesministeriums be-\nkutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen je-\ndürfen.“\nweils durch einen Abteilungsleiter bzw. eine\nbb) In Satz 2 wird das Wort „sektorspezifisch“                    Abteilungsleiterin aus ihrem Geschäftsbe-\ndurch das Wort „geschäftsbereichsspezi-                      reich vertreten. Unbeschadet der Regelung\nfisch“ ersetzt.                                              in Satz 5 haben der Vorsitzende bzw. die Vor-\nd) In Absatz 4 werden die Wörter „Der Präsident“                     sitzende des Personalrats, im Verhinderungs-\ndurch die Wörter „Das Direktorium“ ersetzt.                       fall sein bzw. ihr Stellvertreter bzw. seine oder\nihre Stellvertreterin, sowie ein Vertreter bzw.\n3. § 4 wird wie folgt geändert:                                         eine Vertreterin der Bundesbank das Recht,\na) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:                          an den Sitzungen teilzunehmen.“","1732           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 29. August 2008\nc) In Absatz 6 wird in Satz 1 das Wort „Falle“ durch            sein Stellvertreter“ eingefügt und die Wörter\ndas Wort „Fall“ und in Satz 2 das Wort „Präsiden-            „durch Handschlag“ durch das Wort „mündlich“\nten“ durch das Wort „Direktorium“ ersetzt.                   ersetzt.\nd) Absatz 5 wird aufgehoben.\n5. § 8 wird wie folgt geändert:\ne) Absatz 6 wird neuer Absatz 5 und in dessen\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                            Satz 1 wird das Wort „Präsidenten“ durch das\nWort „Direktoriums“ ersetzt.\naa) Satz 2 wird wie folgt gefasst:\nf) Absatz 7 wird neuer Absatz 6.\n„Der Fachbeirat wird nach Bedarf, mindes-          6. § 9 wird wie folgt geändert:\ntens einmal jährlich, vom Vorsitzenden bzw.\nvon der Vorsitzenden oder bei dessen bzw.             a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nderen Verhinderung von seinem Stellvertreter             aa) In Satz 1 werden die Wörter „vom Präsiden-\nbzw. seiner oder ihrer Stellvertreterin oder,                ten“ durch die Wörter „vom Direktorium“ er-\nsoweit Vorsitzender bzw. Vorsitzende oder                    setzt.\nStellvertreter bzw. Stellvertreterin verhindert          bb) In Satz 2 werden die Wörter „des Präsiden-\nsind oder noch nicht gewählt sind, vom Direk-                ten“ durch die Wörter „des Direktoriums“ er-\ntorium einberufen.“                                          setzt.\nbb) In Satz 3 werden die Wörter „der Präsident“           b) Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 werden aufgeho-\ndurch die Wörter „das Direktorium“ ersetzt.              ben.\n7. § 10 wird wie folgt geändert:\ncc) Nach Satz 6 werden die folgenden Sätze ein-\ngefügt:                                               a) In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „der Präsi-\ndent“ durch die Wörter „das Direktorium“ ersetzt.\n„Der Präsident bzw. die Präsidentin, die Exe-         b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nkutivdirektoren bzw. Exekutivdirektorinnen\naa) In Satz 1 werden die Wörter „den Präsiden-\nund ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des\nten“ durch die Wörter „das Direktorium“ er-\nBundesministeriums nehmen an den Sitzun-\nsetzt.\ngen des Fachbeirats teil. Für die Vertretung\ndes Präsidenten bzw. der Präsidentin und                 bb) In Satz 3 werden die Wörter „Der Präsident“\nder Exekutivdirektoren bzw. Exekutivdirekto-                 durch die Wörter „Das Direktorium“ ersetzt.\nrinnen gilt § 6 Abs. 3 Satz 2 entsprechend.“             cc) In Satz 4 wird das Wort „Präsidenten“ durch\ndas Wort „Direktoriums“ ersetzt.\nb) In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Satz 4“ durch\ndie Angabe „Satz 3“ ersetzt.                                                   Artikel 2\nc) In Absatz 3 Satz 1 werden nach den Wörtern „Der           Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung\nPräsident“ die Wörter „oder im Verhinderungsfall       in Kraft.\nBerlin, den 6. August 2008\nDer Bundesminister der Finanzen\nPeer Steinbrück"]}