{"id":"bgbl1-2008-23-1","kind":"bgbl1","year":2008,"number":23,"date":"2008-06-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/23#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2008-23-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2008/bgbl1_2008_23.pdf#page=2","order":1,"title":"Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes","law_date":"2008-06-06T00:00:00Z","page":994,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["994 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 16. Juni 2008\nGesetz\nzur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes\nVom 6. Juni 2008\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nÄnderung des Wahlprüfungsgesetzes\nDas Wahlprüfungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungs-\nnummer 111-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch\nArtikel 1 des Gesetzes vom 28. April 1995 (BGBl. I S. 582), wird wie folgt ge-\nändert:\n1. § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:\n„(2) Der Ausschuss tritt in eine Vorprüfung ein, insbesondere darüber, ob\nder Einspruch form- und fristgerecht eingelegt ist und ob Termin zur münd-\nlichen Verhandlung anzuberaumen ist. Findet eine mündliche Verhandlung\nstatt, so ist der Verhandlungstermin durch die Vorprüfung so vorzubereiten,\ndass möglichst nach einem einzigen Verhandlungstermin die Schlussent-\nscheidung erfolgen kann.“\n2. § 6 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:\n„(1) Vor der Schlussentscheidung wird Termin zur mündlichen Verhand-\nlung nur dann anberaumt, wenn die Vorprüfung ergibt, dass davon eine\nweitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist.“\nb) Absatz 1a wird aufgehoben.\n3. In § 13 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „erneuter mündlicher Verhandlung“\ndurch die Wörter „neuer Schlussentscheidung“ ersetzt.\nArtikel 2\nInkrafttreten\nDieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetz-\nblatt zu verkünden.\nBerlin, den 6. Juni 2008\nDer Bundespräsident\nHorst Köhler\nDie Bundeskanzlerin\nDr. A n g e l a M e r k e l\nDer Bundesminister des Innern\nSchäuble"]}