{"id":"bgbl1-2008-16-3","kind":"bgbl1","year":2008,"number":16,"date":"2008-04-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/16#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2008-16-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2008/bgbl1_2008_16.pdf#page=7","order":3,"title":"Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zimmerer-Handwerk (Zimmerermeisterverordnung - ZimMstrV)","law_date":"2008-04-16T00:00:00Z","page":743,"pdf_page":7,"num_pages":5,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2008              743\nVerordnung\nüber das Meisterprüfungsberufsbild und über die\nPrüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Zimmerer-Handwerk\n(Zimmerermeisterverordnung – ZimMstrV)\nVom 16. April 2008\nAuf Grund des § 45 Abs. 1 der Handwerksordnung in               (2) Im Zimmerer-Handwerk sind zum Zwecke der\nder Fassung der Bekanntmachung vom 24. September               Meisterprüfung folgende Fertigkeiten und Kenntnisse\n1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095), der zuletzt durch      als ganzheitliche Qualifikationen zu berücksichtigen:\nArtikel 146 der Verordnung vom 31. Oktober 2006\n(BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das             1. Kundenwünsche ermitteln, Kunden beraten, Service-\nBundesministerium für Wirtschaft und Technologie im                  leistungen anbieten, Auftragsverhandlungen führen\nEinvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung                   und Auftragsziele festlegen, Leistungen kalkulieren\nund Forschung:                                                       und Angebote erstellen, Verträge schließen,\n2. Aufgaben der technischen, kaufmännischen und\n§1\npersonalwirtschaftlichen Betriebsführung wahrneh-\nGliederung und Inhalt der Meisterprüfung                      men, insbesondere unter Berücksichtigung der Be-\nDie Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Zimme-                triebsorganisation, der betrieblichen Aus- und Wei-\nrer-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungs-                 terbildung, des Qualitätsmanagements, der Haf-\nteile:                                                               tungsvorschriften des Arbeitsschutzrechtes, des\nDatenschutzes, des Umweltschutzes sowie von In-\n1. die Prüfung der meisterhaften Verrichtung wesent-\nformations- und Kommunikationstechniken,\nlicher Tätigkeiten (Teil I),\n2. die Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen              3. Auftragsabwicklungsprozesse planen, organisieren,\nKenntnisse (Teil II),                                            durchführen und überwachen,\n3. die Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaft-            4. Aufträge durchführen, insbesondere unter Berück-\nlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse                sichtigung von Fertigungs- und Verbindungstechni-\n(Teil III) und                                                   ken, Konstruktion, Montage, Wärme-, Kälte-,\n4. die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeits-               Feuchte-, Schall- und Brandschutz, gestalterischen\npädagogischen Kenntnisse (Teil IV).                              Aspekten, berufsbezogenen rechtlichen Vorschrif-\nten und technischen Normen sowie der allgemein\n§2                                     anerkannten Regeln der Technik, Personal, Material\nMeisterprüfungsberufsbild                           und Geräten sowie von Möglichkeiten zum Einsatz\nvon Auszubildenden,\n(1) Durch die Meisterprüfung wird festgestellt, ob der\nPrüfling befähigt ist,                                           5. Pläne, Skizzen und technische Zeichnungen für\n1. einen Betrieb selbständig zu führen,                              Bauteile und Bauwerke, auch unter Einsatz von\n2. technische, kaufmännische und personalwirtschaft-                 rechnergestützten Systemen, unter Berücksichti-\nliche Leitungsaufgaben wahrzunehmen,                             gung baurechtlicher Vorschriften erstellen, die für\neinen Antrag im baubehördlichen Genehmigungs-\n3. die Ausbildung durchzuführen und                                  verfahren geeignet sind; Standsicherheits- und\nseine berufliche Handlungskompetenz eigenverant-                     bauphysikalische Nachweise erstellen, statische\nwortlich umzusetzen und an neue Bedarfslagen in                      Systeme erkennen und Plausibilitätsprüfungen\ndiesen Bereichen anzupassen.                                         durchführen,","744              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2008\n6. Unteraufträge ausschreiben, Angebote beurteilen          21. Fehler-, Mängel- und Schadenssuche durchführen,\nund bewerten, Unteraufträge vergeben und kontrol-              Fehler, Mängel und Schäden beseitigen, Ergeb-\nlieren; Arbeitsabläufe mit den am Bau Beteiligten              nisse bewerten und dokumentieren,\nabstimmen,                                               22. Leistungen abnehmen und dokumentieren sowie\n7. Bauwerke, Bauwerksteile und Bauteile einschließ-               Nachkalkulation durchführen; Auftragsabwicklung\nlich Fertigbauwerke, Fertigbauwerksteile, Treppen              auswerten.\nund Geländer, insbesondere aus Holz, Holzwerk-\nund Trockenbaustoffen, entwerfen, herstellen, mon-                                   §3\ntieren, instand halten, modernisieren und restaurie-\nGliederung des Teils I\nren,\nDer Teil I der Meisterprüfung umfasst folgende Prü-\n8. Ingenieurholzbauwerke konstruieren, herstellen,          fungsbereiche:\nmontieren und instand halten sowie vorgefertigte\nProfile für tragende und aussteifende Zwecke mon-        1. ein Meisterprüfungsprojekt und ein darauf bezoge-\ntieren,                                                       nes Fachgespräch,\n9. Innen- und Außenbekleidungen mit allen funktions-        2. eine Situationsaufgabe.\nbedingten Schichten aus Holz, Holzwerk- und Tro-\nckenbaustoffen herstellen und Ausbauarbeiten aus-                                    §4\nführen,                                                                   Meisterprüfungsprojekt\n10. Deckung von Dächern mit Dachziegeln, Dachstei-               (1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt\nnen, Faserzementwellplatten, Schindeln und Faser-        durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht.\nzementdachplatten in waagrechter Ausführung ein-         Vorschläge des Prüflings für den Kundenauftrag sollen\nschließlich der Unterkonstruktionen planen, ausfüh-      berücksichtigt werden. Die auftragsbezogenen Kun-\nren und instand setzen,                                  denanforderungen werden vom Meisterprüfungsaus-\n11. Ein- und Anbauteile, insbesondere für Belichtung         schuss festgelegt. Auf dieser Grundlage erarbeitet der\nund Belüftung sowie Fertiggauben, Energiesammler         Prüfling ein Umsetzungskonzept einschließlich einer\nund Energieumsetzer für Dächer nach der Num-             Zeit- und Materialbedarfsplanung. Dieses hat er vor\nmer 10 und Außenwände planen, bemessen, ein-             der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts dem\nbauen und instand setzen,                                Meisterprüfungsausschuss zur Genehmigung vorzu-\nlegen. Der Meisterprüfungsausschuss prüft, ob das\n12. Arten und Eigenschaften zu be- und verarbeitender        Umsetzungskonzept den auftragsbezogenen Kunden-\nBau- und Werkstoffe einschließlich der Verfahren         anforderungen entspricht.\nzur Behandlung von Untergründen und Oberflächen\nbei der Planung, Konstruktion und Fertigung be-              (2) Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Pla-\nrücksichtigen, Verfahren für vorbeugenden Holz-          nungs-, Durchführungs- und Dokumentationsarbeiten.\nschutz und Holzschädlingsbekämpfung beherr-                  (3) Das Meisterprüfungsprojekt bezieht sich auf ein\nschen,                                                   Bauwerk, für das\n13. Tiefbauarbeiten ausführen, insbesondere für Hafen-,      1. als Planungsarbeiten Unterlagen für einen Antrag im\nWehr- und Wasserbauten,                                       baubehördlichen Genehmigungsverfahren zu erstel-\nlen sind,\n14. Einfriedungen, Absperrungen, Abfangungen und\nAussteifungen herstellen und aufstellen,                 2. als Durchführungsarbeiten Detail- und Werkstatt-\nzeichnungen für Dach-, Decken-, Binder- und Wand-\n15. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen,\nkonstruktionen, Treppen und Bekleidungen ein-\nauch unter Berücksichtigung energieeinsparender\nschließlich statischer Nachweise zu erstellen sind\nAspekte, beurteilen, planen und ausführen,\nund\n16. Verbindungstechniken unter Berücksichtigung von          3. als Dokumentationsarbeiten eine Leistungsbeschrei-\nBefestigungs-, Verbindungs- und Verankerungsmit-              bung und Mengenberechnungen anzufertigen sind.\nteln beherrschen,\n(4) Die Planungsarbeiten werden mit 30 Prozent, die\n17. Verzimmern von Holz und Holzbauteilen, insbeson-         Durchführungsarbeiten mit 60 Prozent und die Doku-\ndere in stationären Abbundanlagen, planen, koordi-       mentationsarbeiten mit 10 Prozent gewichtet.\nnieren, organisieren und überwachen,\n18. Durchbrüche und Bohrungen fachgerecht herstel-                                       §5\nlen und schließen, Bauteile und Bauwerke rück-                                  Fachgespräch\nbauen und umweltgerechte Entsorgung veranlas-\nsen,                                                         Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojekts ist\nhierüber das Fachgespräch zu führen. Dabei soll der\n19. Baustelleneinrichtungen einschließlich des Aufstel-      Prüfling nachweisen, dass er befähigt ist,\nlens von Arbeits- und Schutzgerüsten planen, koor-\ndinieren, organisieren und überwachen; Lehrge-           1. die fachlichen Zusammenhänge, die dem Meister-\nrüste und Betonschalungen herstellen und zusam-               prüfungsprojekt zugrunde liegen, aufzuzeigen,\nmenbauen,                                                2. den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts zu begrün-\n20. baustoffgerechten Transport und baustoffgerechte              den,\nLagerung von Bauteilen und -elementen veranlas-          3. mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufs-\nsen und überwachen,                                           bezogene Probleme sowie deren Lösungen darzu-","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2008              745\nstellen und dabei in der Lage ist, neue Entwicklun-      1. Bautechnik\ngen zu berücksichtigen.                                      Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nkonstruktions- und fertigungstechnische Aufgaben\n§6                                  und Probleme unter Beachtung wirtschaftlicher und\nSituationsaufgabe                            ökologischer Aspekte in einem Zimmerer- und Holz-\nbaubetrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezo-\n(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und          gene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei\nvervollständigt den Qualifikationsnachweis für die               der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der\nMeisterprüfung im Zimmerer-Handwerk. Die Aufgaben-               unter den Buchstaben a bis h aufgeführten Qualifi-\nstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.             kationen verknüpft werden:\n(2) Als Situationsaufgabe sind zwei der nachfolgend           a) Holzkonstruktionen unter Berücksichtigung bau-\naufgeführten Aufgaben, in jedem Fall die Aufgabe nach               physikalischer, konstruktiver und statischer An-\nNummer 3, auszuführen:                                              forderungen entwerfen, planen, berechnen und\n1. nach vorgegebener Zeichnung Teile einer Dachkon-                 bewerten,\nstruktion ausmitteln, rechnerisch abbinden, aufreißen,       b) Anschlüsse, Knotenpunkte und Verankerungen\naustragen und anreißen,                                         im Holzbau planen, berechnen und bemessen,\n2. eine gewendelte Treppe im Grundriss aufreißen und             c) Dachdeckungen und Instandsetzungen mit Dach-\naustragen sowie eine Treppenwange oder einen                    ziegeln, Dachsteinen, Faserzementwellplatten,\nKrümmling anreißen,                                             Schindeln und Faserzementdachplatten in waag-\n3. nach vorgegebenem Abbundplan Fehler, Schäden                     rechter Ausführung einschließlich der Unterkon-\noder Mängel an einer Holzkonstruktion unter Be-                 struktionen planen, berechnen und bewerten,\nrücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz           d) Holztreppen entwerfen, planen und berechnen,\nund Arbeitsorganisation feststellen und dokumentie-          e) Konstruktionsgrundlagen von Vorgewerken, ins-\nren sowie Vorschläge zur Behebung erarbeiten.                   besondere des Mauerwerks-, Beton- und Stahl-\n(3) Bei der Gesamtbewertung der Situationsaufgabe                betonbaus, des Stahlbaus sowie des Akustik-\nhat die Aufgabe nach Nummer 1 oder 2 gegenüber der                  und Trockenbaus beurteilen und bewerten sowie\nAufgabe nach Nummer 3 das doppelte Gewicht.                         ihre Eignung für Holzkonstruktionen überprüfen,\nf) Bauteile und Bauwerke unter Berücksichtigung\n§7                                     rechtlicher Vorgaben und technischer Normen\nPrüfungsdauer                                 des Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Schall- und\nund Bestehen des Teils I                            Brandschutzes berechnen und bewerten, Lösun-\ngen erarbeiten und begründen,\n(1) Die Durchführung des Meisterprüfungsprojekts\nsoll nicht länger als fünf Arbeitstage, das Fachgespräch         g) Konstruktionen hinsichtlich der Luftdichtigkeit\nnicht länger als 30 Minuten und die Ausführung der Si-              von Bauteilen und Bauwerken beurteilen, Mess-\ntuationsaufgabe nicht länger als acht Stunden dauern.               verfahren auswählen und Auswahl begründen,\nh) Einbau vorgefertigter Bauteile und Elemente\n(2) Meisterprüfungsprojekt, Fachgespräch und Si-\nsowie Energiesammler und Energieumsetzer für\ntuationsaufgabe werden gesondert bewertet. Die Prü-\nDächer und Wände planen;\nfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt und im\nFachgespräch werden im Verhältnis 3 : 1 gewichtet.           2. Arbeitsvorbereitung, Materialdisposition und Bau-\nHieraus wird eine Gesamtbewertung gebildet. Diese                stoffe\nGesamtbewertung wird zum Prüfungsergebnis der Si-                Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\ntuationsaufgabe im Verhältnis 2 : 1 gewichtet.                   Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung und Material-\n(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des                 disposition zu planen, zu organisieren und zu be-\nTeils I der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-            urteilen sowie Baustoffe entsprechend ihren Ver-\nchende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung weder im              wendungszwecken zuzuordnen. Bei der Aufgaben-\nMeisterprüfungsprojekt noch im Fachgespräch noch in              stellung sollen jeweils mehrere der unter den Buch-\nder Situationsaufgabe mit weniger als 30 Punkten be-             staben a bis h aufgeführten Qualifikationen ver-\nwertet worden sein darf.                                         knüpft werden:\na) Arten und Eigenschaften von Baustoffen beurtei-\n§8                                     len und Verwendungszwecken zuordnen,\nGliederung,                              b) Probleme der Wareneingangskontrolle, der Lage-\nPrüfungsdauer und Bestehen des Teils II                      rung, des Transports, der Materialbe- und -verar-\nbeitung sowie der Entsorgung beschreiben,\n(1) Durch die Prüfung in Teil II soll der Prüfling in den\nLösungen erarbeiten, bewerten und korrigieren,\nin Absatz 2 Nr. 1 bis 4 genannten Handlungsfeldern\nseine Handlungskompetenz dadurch nachweisen, dass                c) Lagerausstattung sowie logistische Prozesse pla-\ner berufsbezogene Probleme analysiert und bewertet                  nen und darstellen,\nsowie Lösungswege aufzeigt und dokumentiert und da-              d) chemische Holzschutzmaßnahmen planen und\nbei aktuelle Entwicklungen berücksichtigt.                          bewerten sowie die Möglichkeiten der Holztrock-\n(2) In jedem der folgenden Handlungsfelder ist min-              nung darstellen und ihre Bedeutung begründen,\ndestens eine Aufgabe zu bearbeiten, die fallorientiert           e) konstruktive Holzschutzmaßnahmen an Bauteilen\nsein muss:                                                          und Baukonstruktionen planen und beurteilen,","746             Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2008\nf) baustellen- und logistikbezogene Mengen- und               c) Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur\nMaterialberechnungen erstellen,                               Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund\ng) Einsatz von Arbeits-, Schutz- und Lehrgerüsten                technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen\nsowie Betonschalungen planen und bewerten,                    erarbeiten,\nh) Vorleistungen und Toleranzen von Vorgewerken               d) betriebliches Qualitätsmanagement planen und\nbewerten;                                                     darstellen,\n3. Auftragsabwicklung\ne) personalwirtschaftliche Aufgaben darstellen; den\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,           Zusammenhang zwischen Personalverwaltung\nAuftragsabwicklungsprozesse, auch unter Anwen-                   sowie Personalführung und -entwicklung aufzei-\ndung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden-                gen,\nund qualitätsorientiert zu planen, deren Durch-\nführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei           f) betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung\nder jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der               der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und\nunter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifi-               des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpoten-\nkationen verknüpft werden:                                       ziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenver-\na) Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstel-                meidung und -beseitigung festlegen,\nlen,                                                       g) Betriebsausstattung sowie betriebliche Produkti-\nb) Angebotsunterlagen erstellen und Angebote aus-                ons-, Fertigungs- und Logistikprozesse planen\nwerten, Angebotskalkulation durchführen,                      und darstellen,\nc) Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und              h) Chancen und Risiken betrieblicher Kooperation\n-organisation unter Berücksichtigung der Ferti-               darstellen und beurteilen.\ngungs- und Instandsetzungstechniken, der Lage-\nund Höhenmessungen sowie des Einsatzes von                (3) Die Prüfung in Teil II ist schriftlich durchzuführen.\nMaterial, Geräten und Personal bewerten, dabei        Sie soll in jedem Handlungsfeld nicht länger als drei\nqualitätssichernde Aspekte darstellen sowie           Stunden dauern. Eine Prüfungsdauer von sechs Stun-\nSchnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berück-      den täglich darf nicht überschritten werden.\nsichtigen,\n(4) Die Gesamtbewertung des Teils II wird aus dem\nd) berufsbezogene rechtliche Vorschriften und tech-\narithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Hand-\nnische Normen sowie allgemein anerkannte Re-\nlungsfelder gemäß Absatz 2 gebildet.\ngeln der Technik anwenden; Haftung bei der Her-\nstellung, Instandsetzung und bei Serviceleistun-          (5) Die schriftliche Prüfung ist in einem der in Ab-\ngen beurteilen,                                       satz 2 genannten Handlungsfelder auf Antrag des Prüf-\ne) baurechtliche Vorgaben der Genehmigungsbe-            lings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses\nhörde auswerten und bei der Auftragsabwicklung        durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen (Ergän-\nberücksichtigen,                                      zungsprüfung), wenn dies das Bestehen des Teils II\nf) Pläne, Skizzen, technische Zeichnungen, Monta-        der Meisterprüfung ermöglicht. Die Ergänzungsprüfung\ngeanweisungen, Baustellenberichte sowie Ab-           soll je Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. In\nnahmeprotokolle erstellen, bewerten und korri-        diesem Handlungsfeld sind die Ergebnisse der schrift-\ngieren,                                               lichen Prüfung und der Ergänzungsprüfung im Verhält-\nnis 2 : 1 zu gewichten.\ng) auftragsbezogenen Einsatz von Material, Maschi-\nnen und Geräten sowie von Arbeits- und Schutz-            (6) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des\ngerüsten bestimmen und begründen,                     Teils II der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-\nh) Unteraufträge vergeben und kontrollieren, Ar-         chende Prüfungsleistung. Über das Ergebnis der Prü-\nbeitsabläufe mit den am Bau Beteiligten abstim-       fung im Handlungsfeld nach Absatz 2 Nr. 1 stellt der\nmen und mit anderen Gewerken koordinieren,            Meisterprüfungsausschuss auf Antrag dem Prüfling\nnach Bestehen des Teils II der Meisterprüfung eine Be-\ni) Leistungen ermitteln und erfassen, Vor- und           scheinigung aus. Ist die Prüfung in einem Handlungs-\nNachkalkulation sowie Rechnungslegung unter           feld auch nach durchgeführter Ergänzungsprüfung mit\nBeachtung von Vertragsgrundlagen durchführen;         weniger als 30 Punkten bewertet worden, so ist die\n4. Betriebsführung und Betriebsorganisation                 Prüfung des Teils II nicht bestanden.\nDer Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,\nAufgaben der Betriebsführung und Betriebsorgani-                                       §9\nsation unter Berücksichtigung der rechtlichen Vor-\nschriften, auch unter Anwendung von Informations-                          Weitere Anforderungen\nund Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei\nder jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der           Die Prüfungsanforderungen in den Teilen III und IV\nunter den Buchstaben a bis h aufgeführten Qualifi-       sowie die Regelungen über das Bestehen der Meister-\nkationen verknüpft werden:                               prüfung bestimmen sich nach der Verordnung über ge-\nmeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im\na) betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirt-    Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben vom\nschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,            18. Juli 2000 (BGBl. I S. 1078), geändert durch Artikel 1\nb) betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; be-         der Verordnung vom 16. August 2004 (BGBl. I S. 2191),\ntriebliche Kennzahlen ermitteln,                      in der jeweils geltenden Fassung.","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 16, ausgegeben zu Bonn am 30. April 2008               747\n§ 10                                   haben und sich bis zum 31. Mai 2010 zu einer Wieder-\nÜbergangsvorschrift                            holungsprüfung anmelden, können auf Verlangen die\nWiederholungsprüfung nach den bis zum 31. Mai 2008\n(1) Die bis zum 31. Mai 2008 begonnenen Prüfungs-             geltenden Vorschriften ablegen.\nverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften zu\nEnde geführt. Erfolgt die Anmeldung zur Prüfung bis\n§ 11\nzum Ablauf des 30. November 2008 sind auf Verlangen\ndes Prüflings die bis zum 31. Mai 2008 geltenden Vor-                       Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nschriften weiter anzuwenden.                                       Diese Verordnung tritt am 1. Juni 2008 in Kraft.\n(2) Prüflinge, die die Prüfung nach den bis zum               Gleichzeitig tritt die Zimmerermeisterverordnung vom\n31. Mai 2008 geltenden Vorschriften nicht bestanden             26. Januar 1998 (BGBl. I S. 223) außer Kraft.\nBerlin, den 16. April 2008\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nOtremba"]}