{"id":"bgbl1-2008-1-1","kind":"bgbl1","year":2008,"number":1,"date":"2008-01-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/1#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2008-1-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2008/bgbl1_2008_1.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft","law_date":"2008-01-08T00:00:00Z","page":2,"pdf_page":2,"num_pages":16,"content":["2                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008\nVerordnung\nüber die Entwicklung und Erprobung\nder Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft*)\nVom 8. Januar 2008\nAuf Grund des § 6 des Berufsbildungsgesetzes vom                                             §5\n23. März 2005 (BGBI. I S. 931), der durch Artikel 232                                 Ausbildungsrahmenplan,\nNr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I                                     Ausbildungsberufsbild\nS. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundes-\nministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhö-                   (1) Gegenstand der Berufsausbildung für den Ausbil-\nrung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für                    dungsberuf Fachkraft für Automatenservice sind min-\nBerufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundes-                        destens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1), für\nministerium für Bildung und Forschung:                               den Ausbildungsberuf Automatenfachmann/Automa-\ntenfachfrau die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2)\naufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n§1                                  (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbil-\nAusnahmeregelung                             dungsrahmenplan abweichende Organisation der Aus-\nbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebsprak-\nAbweichend von § 4 Abs. 3 des Berufsbildungsge-                  tische Besonderheiten die Abweichung erfordern.\nsetzes dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nach den                      (2) Die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automa-\nfolgenden Vorschriften ausgebildet werden.                           tenservice gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufs-\nbild):\n§2                                  Abschnitt A\nZweck der                               Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fä-\nEntwicklung und Erprobung                           higkeiten:\nWährend der Ausbildung nach § 1 sollen zur Vorbe-                1. Automatenservice,\nreitung einer Ausbildungsordnung nach § 4 Abs. 1 des                 2. Technische Kommunikation,\nBerufsbildungsgesetzes insbesondere Ausbildungs-                     3. Warenbewirtschaftung,\ninhalte und Struktur des neuen Ausbildungsberufes\n4. Abrechnungen und Auswertungen von Automaten-\nFachkraft für Automatenservice und des darauf aufbau-\naufstellplätzen,\nenden Ausbildungsberufes Automatenfachmann/Auto-\nmatenfachfrau auf die Möglichkeiten ihrer Vermittlung                5. Verkaufsförderung,\nin den Ausbildungsbetrieben erprobt werden.                          6. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automaten-\nwirtschaft;\n§3                                  Abschnitt B\nSachverständigenbeirat                          Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:\n1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,\nAus Vertretern der beteiligten Bundesministerien,\ndes Bundesinstituts für Berufsbildung, der Ständigen                 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,\nKonferenz der Kultusminister der Länder, des Deut-                   3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nschen Gewerkschaftsbundes und des Kuratoriums der                    4. Umweltschutz,\nDeutschen Wirtschaft für Berufsbildung ist ein Sach-\nverständigenbeirat zur Beobachtung der Erprobung zu                  5. Arbeitsorganisation,    Kommunikation,   Qualitätssi-\nbilden. Dieser kann auch an der Vorbereitung einer Aus-                  cherung.\nbildungsordnung nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungs-                     (3) Die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/\ngesetzes beteiligt werden.                                           zur Automatenfachfrau gliedert sich wie folgt (Ausbil-\ndungsberufsbild):\n§4                                  Abschnitt A\nBerufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fä-\nDauer der Berufsausbildung\nhigkeiten:\nDie Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fach-                  1. Automatenservice,\nkraft für Automatenservice zwei Jahre und im Ausbil-\n2. Technische Kommunikation,\ndungsberuf Automatenfachmann/Automatenfachfrau\ndrei Jahre.                                                          3. Warenbewirtschaftung,\n4. Abrechnungen und Auswertungen von Automaten-\n*) Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des       aufstellplätzen,\n§ 6 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der\ndamit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister 5. Verkaufsförderung,\nder Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rah-\nmenlehrplan für die Berufsschule werden als Beilage zum Bundesan- 6. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Automaten-\nzeiger veröffentlicht.                                                wirtschaft;","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008                   3\nAbschnitt B                                                     1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er Aufgabenstel-\nWeitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse                lungen aus den Gebieten Auslesen, Säubern, Entlee-\nund Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationen                    ren, Auffüllen und Warten von Automaten lösen\nkann,\n1. Kaufmännische Geschäftsprozesse in der Automa-\ntenwirtschaft oder                                         2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra-\nxisbezogener Fälle bearbeiten,\n2. Installation und Inbetriebnahme von Automaten\n3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\nsowie zwei der folgenden Wahlqualifikationen:\n3. Marketing,                                                                               §8\n4. Personalwirtschaft,                                                              Abschlussprüfung\n5. Instandhaltung von Automaten,                                                für den Ausbildungsberuf\nFachkraft für Automatenservice\n6. Informations- und Kommunikationstechnik für Auto-\nmaten;                                                        (1) Durch die Abschlussprüfung ist festzustellen, ob\nder Prüfling die berufliche Handlungsfähigkeit erworben\nAbschnitt C                                                     hat. In der Abschlussprüfung soll der Prüfling nachwei-\nIntegrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:           sen, dass er die dafür erforderlichen beruflichen Fertig-\n1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,                      keiten beherrscht, die notwendigen beruflichen Kennt-\nnisse und Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufs-\n2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,            schulunterricht zu vermittelnden, für die Berufsausbil-\n3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,             dung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbil-\n4. Umweltschutz,                                                dungsordnung ist zugrunde zu legen.\n5. Arbeitsorganisation,     Kommunikation,    Qualitätssi-         (2) Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungs-\ncherung,                                                   bereichen:\n6. Unternehmerisches Handeln.                                   1. Automatenbetreuung,\n2. Automatenbewirtschaftung,\n§6                                 3. Kundenkommunikation,\nDurchführung der Berufsausbildung                    4. Wirtschafts- und Sozialkunde.\n(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten,           (3) Für den Prüfungsbereich Automatenbetreuung\nKenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt wer-            bestehen folgende Vorgaben:\nden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qua-\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er\nlifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 3\ndes Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die ins-                a) den Automatenservice kundenorientiert planen,\nbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und                      durchführen, kontrollieren und dokumentieren,\nKontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in             b) die Funktionsfähigkeit von Automaten überprüfen\nden Prüfungen nach den §§ 7 bis 11 nachzuweisen.                       und sicherstellen,\n(2) Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung                 c) technische Kommunikationsmittel anwenden,\ndes Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden                   d) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\neinen Ausbildungsplan zu erstellen.                                    Umweltschutz sowie rechtliche Rahmenbedin-\n(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen                   gungen berücksichtigen\nAusbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit                kann;\nzu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis wäh-\nrend der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden            2. hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten zwei auszu-\nhaben den schriftlichen Ausbildungsnachweis regelmä-                wählen, wobei der betriebliche Ausbildungsschwer-\nßig durchzusehen.                                                   punkt zugrunde zu legen ist:\na) Aufstellen und Anschließen betriebsfertiger Auto-\n§7                                        maten,\nZwischenprüfung                                b) Auslesen, Befüllen und Entleeren,\nfür den Ausbildungsberuf                           c) Warten und Reinigen von Automaten, einschließ-\nFachkraft für Automatenservice                            lich Austausch von Verschleißteilen,\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine              d) Fehlersuche und Beseitigung von Störungen;\nZwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn\n3. der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen;\ndes zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\n4. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\n(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\nAnlage 1 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten                (4) Für den Prüfungsbereich Automatenbewirtschaf-\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf              tung bestehen folgende Vorgaben:\nden im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehr-             1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er\nstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.           a) Automatenabrechnungen und Kassenabschlüsse\n(3) Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich                  durchführen,\nServicearbeiten an Automaten statt.                                 b) Automateneinsatz unter wirtschaftlichen Kriterien\n(4) Für den Prüfungsbereich Servicearbeiten an Au-                 bewerten und Optimierungsvorschläge entwi-\ntomaten bestehen folgende Vorgaben:                                    ckeln,","4                Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008\nc) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kun-                                            §9\ndengewinnung umsetzen,\nAbschlussprüfung\nd) den Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln                          für den Ausbildungsberuf\nAutomatenfachmann/Automatenfachfrau\nkann;\n(1) Die Abschlussprüfung besteht aus den zeitlich\n2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra-         auseinander fallenden Teilen 1 und 2. Durch die Ab-\nxisbezogener Fälle bearbeiten;                             schlussprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die be-\n3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.                        rufliche Handlungsfähigkeit erworben hat. In der Ab-\nschlussprüfung soll der Prüfling nachweisen, dass er\n(5) Für den Prüfungsbereich Kundenkommunikation             die dafür erforderlichen beruflichen Fertigkeiten be-\nbestehen folgende Vorgaben:                                    herrscht, die notwendigen beruflichen Kenntnisse und\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er                       Fähigkeiten besitzt und mit dem im Berufsschulunter-\nricht zu vermittelnden Lehrstoff vertraut ist. Die Ausbil-\na) die situationsgerechte Information und Beratung         dungsordnung ist zugrunde zu legen. Dabei sollen\nvon Kunden darstellen,                                  Qualifikationen, die bereits Gegenstand von Teil 1 der\nAbschlussprüfung waren, in Teil 2 der Abschlussprü-\nb) Möglichkeiten der Konfliktlösung aufzeigen,\nfung nur insoweit einbezogen werden, als es für die\nc) Reklamationen und Beschwerden bearbeiten                Feststellung der Berufsbefähigung erforderlich ist.\nkann;                                                         (2) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wer-\nden Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und\n2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra-         Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet.\nxisbezogener Fälle bearbeiten;\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                                                   § 10\n(6) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-                       Teil 1 der Abschlussprüfung\nkunde bestehen folgende Vorgaben:                                              für den Ausbildungsberuf\nAutomatenfachmann/Automatenfachfrau\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine\nwirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammen-               (1) Teil 1 der Abschlussprüfung soll am Ende des\nhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und           zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\nbeurteilen kann;                                              (2) Teil 1 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die\n2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;         in der Anlage 2 für die ersten zwei Ausbildungsjahre\naufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                        sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermitteln-\n(7) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewich-          den Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung we-\nten:                                                           sentlich ist.\n(3) Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prü-\n1. Automatenbetreuung                        50 Prozent,\nfungsbereichen:\n2. Automatenbewirtschaftung                  20 Prozent,       1. Automatenbetreuung,\n3. Kundenkommunikation                       20 Prozent,       2. Automatenbewirtschaftung,\n4. Wirtschafts- und Sozialkunde              10 Prozent.       3. Kundenkommunikation.\n(8) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die               (4) Für den Prüfungsbereich Automatenbetreuung\nLeistungen                                                     bestehen folgende Vorgaben:\n1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,             1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er\n2. im Prüfungsbereich Automatenbewirtschaftung mit                 a) den Automatenservice kundenorientiert planen,\nmindestens „ausreichend“,                                         durchführen, kontrollieren und dokumentieren,\n3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche                 b) die Funktionsfähigkeit von Automaten überprüfen\nmit mindestens „ausreichend“ und                                  und sicherstellen,\n4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“                      c) technische Kommunikationsmittel anwenden,\nbewertet worden sind.                                              d) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nUmweltschutz sowie rechtliche Rahmenbedin-\n(9) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem              gungen berücksichtigen\nder mit schlechter als ausreichend bewerteten Prü-\nfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eige-               kann;\nner Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbrin-          2. hierfür sind aus folgenden Tätigkeiten zwei auszu-\ngen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15                 wählen, wobei der betriebliche Ausbildungsschwer-\nMinuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der                punkt zugrunde zu legen ist:\nPrüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung\na) Aufstellen und Anschließen betriebsfertiger Auto-\ndes Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das\nmaten,\nbisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen\nErgänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.            b) Auslesen, Befüllen und Entleeren,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008                  5\nc) Warten und Reinigen von Automaten, einschließ-          2. hierfür ist unter Berücksichtigung der im Ausbil-\nlich Austausch von Verschleißteilen,                        dungsvertrag festgelegten Wahlqualifikationen aus\nd) Fehlersuche und Beseitigung von Störungen;                  folgenden Gebieten auszuwählen:\na) Installieren und Reparieren von Automaten,\n3. der Prüfling soll zwei Arbeitsproben durchführen;\nb) Bearbeiten von kaufmännischen Geschäftsvor-\n4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 90 Minuten.\ngängen;\n(5) Für den Prüfungsbereich Automatenbewirtschaf-\n3. der Prüfling soll bis zu zwei Prüfungsprodukte erstel-\ntung bestehen folgende Vorgaben:\nlen und seine Arbeit mit branchenüblichen Unterla-\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er                           gen dokumentieren sowie eine schriftliche Arbeits-\na) Automatenabrechnungen und Kassenabschlüsse                  planung durchführen;\ndurchführen,                                            4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt fünf Stunden.\nb) Automateneinsatz unter wirtschaftlichen Kriterien          (4) Für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozial-\nbewerten und Optimierungsvorschläge entwi-              kunde bestehen folgende Vorgaben:\nckeln,                                                  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er allgemeine\nc) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kun-                    wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammen-\ndengewinnung umsetzen,                                      hänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und\nd) den Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln              beurteilen kann;\n2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bearbeiten;\nkann;\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.\n2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra-\nxisbezogener Fälle bearbeiten;\n§ 12\n3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.\nGewichtungs- und Bestehensregelung\n(6) Für den Prüfungsbereich Kundenkommunikation                              für den Ausbildungsberuf\nbestehen folgende Vorgaben:                                           Automatenfachmann/Automatenfachfrau\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er                          (1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewich-\na) die situationsgerechte Information und Beratung         ten:\nvon Kunden darstellen,                                  1. Automatenbetreuung                        20 Prozent,\nb) Möglichkeiten der Konfliktlösung aufzeigen,             2. Automatenbewirtschaftung                  10 Prozent,\nc) Reklamationen und Beschwerden bearbeiten                3. Kundenkommunikation                       10 Prozent,\nkann;                                                      4. Automatenwirtschaft                       50 Prozent,\n2. der Prüfling soll schriftliche Aufgaben anhand pra-         5. Wirtschafts- und Sozialkunde              10 Prozent.\nxisbezogener Fälle bearbeiten;                                (2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die\n3. die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.                        Leistungen\n1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 der Abschluss-\n§ 11                                    prüfung mit mindestens „ausreichend“,\nTeil 2 der Abschlussprüfung                     2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit\nfür den Ausbildungsberuf                           mindestens „ausreichend“,\nAutomatenfachmann/Automatenfachfrau\n3. im Prüfungsbereich Automatenwirtschaft von Teil 2\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf die          der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“\nin der Anlage 2 aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse              und\nund Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht\n4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschluss-\nzu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsaus-\nprüfung mit „ungenügend“\nbildung wesentlich ist.\nbewertet worden sind.\n(2) Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prü-\nfungsbereichen:                                                   (3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem\nder mit schlechter als ausreichend bewerteten Prü-\n1. Automatenwirtschaft,                                        fungsbereiche in Teil 2 der Abschlussprüfung, in denen\n2. Wirtschafts- und Sozialkunde.                               Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Ge-\n(3) Für den Prüfungsbereich Automatenwirtschaft             wichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine\nbestehen folgende Vorgaben:                                    mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen,\nwenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag\n1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er                       geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die-\na) Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert selbst-       sen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und\nständig planen,                                         das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im\nVerhältnis von 2 : 1 zu gewichten.\nb) Arbeitsaufträge bearbeiten und Lösungen entwi-\nckeln,                                                     (4) Ist die Prüfung nach Absatz 2 nicht bestanden,\nerfüllen jedoch die Ergebnisse von Teil 1 der Abschluss-\nc) Arbeitsergebnisse qualitätsorientiert kontrollieren     prüfung und das Ergebnis im Prüfungsbereich Wirt-\nkann;                                                      schafts- und Sozialkunde nach § 11 Abs. 4 die Anfor-","6              Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008\nderungen nach § 8, so hat der Prüfling den Abschluss                (2) Bei Fortsetzung der Berufsausbildung im dritten\nFachkraft für Automatenservice erreicht.                         Ausbildungsjahr zum Automatenfachmann/zur Auto-\nmatenfachfrau gelten die in der Abschlussprüfung im\n§ 13                                   Ausbildungsberuf Fachkraft für Automatenservice er-\nzielten Leistungen mit Ausnahmen der Leistungen im\nFortsetzung                                Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde als Teil 1\nder Berufsausbildung                             der Abschlussprüfung nach § 10.\n(1) Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbil-                                      § 14\ndung zur Fachkraft für Automatenservice kann die Be-\nrufsausbildung im Ausbildungsberuf Automatenfach-                            Inkrafttreten, Außerkrafttreten\nmann/Automatenfachfrau nach den Vorschriften des                    Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft\ndritten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden.                    und am 31. Juli 2013 außer Kraft.\nBerlin, den 8. Januar 2008\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nOtremba","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008                7\nAnlage 1\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zur Fachkraft für Automatenservice\nAbschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.               Teil des                                Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.       Ausbildungsberufsbildes            Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1            2\n1                     2                                          3                                  4\n1    Automatenservice                 a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1)      ihrer Dienstleistung unterscheiden\nb) Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungs-\nmittel übernehmen\nc) Waren übernehmen, auf Vollständigkeit, Voll-\nzähligkeit und Unversehrtheit kontrollieren\nd) Füllstände prüfen, Automaten bedarfsgerecht         18\nbefüllen und leeren\ne) Sicht- und Funktionskontrolle an Automaten\ndurchführen\nf) Handbücher und Bedienungshinweise nutzen\ng) Reinigungs- und Wartungsarbeiten durchfüh-\nren\nh) Störungen, Qualitätsmängel und deren Ursa-\nchen erkennen, vor Ort beheben und doku-\nmentieren\ni) Maßnahmen zum Manipulationsschutz ergrei-\nfen\nj) Explosionszeichnungen, Funktions-, Aufbau-\nund Anschlusspläne sowie Blockschaltbilder\nlesen und anwenden\nk) Verschleißteile erneuern, mechanische Bau-                       19\ngruppen und Bauteile austauschen\nl) betriebsfertige Automaten aufstellen und mit\nvorhandenen Anschlüssen verbinden\nm) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Auf-\nstellplatz der Automaten ergreifen\nn) Kunden die Funktion von Automaten erklären\nund sie in die Bedienung einweisen\n2    Technische Kommunikation         a) Informationssysteme nutzen, Software einset-\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2)      zen, Peripheriegeräte anschließen, Daten ein-\ngeben, sichern und pflegen\n3\nb) Regelungen zum Datenschutz und zur Daten-\nsicherheit einhalten\nc) digitale und analoge Prüf- und Messdaten\nlesen und auswerten\n4\nd) Protokolle und Berichte anfertigen","8            Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.              Teil des                              Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.       Ausbildungsberufsbildes          Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1           2\n1                    2                                        3                                   4\n3   Warenbewirtschaftung           a) automatengerechte Produkte unterscheiden\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) b) Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln\nund nach Verwendungszwecken zusammen-\nstellen\nc) Warenbestände und Warenzustand prüfen,               14\nAblauffristen berücksichtigen, Fehlbestände\nergänzen\nd) Waren und Ersatzteile lagern, abrufen und\nrückführen\n4   Abrechnungen und Aus-          a) Kassenbestände auslesen und dokumentie-\nwertungen von Automaten-          ren, Zahlungsmittel prüfen, Soll-Ist-Vergleich       6\naufstellplätzen                   durchführen\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4)\nb) Automatenabrechnungen            und    Kassenab-\nschlüsse durchführen\nc) Geldbewegungen dokumentieren\nd) Statistiken und betriebliche Kennziffern aus-\nwerten                                                           12\ne) Automateneinsätze bewerten, Nachkalkulatio-\nnen durchführen, Schlussfolgerungen ableiten\nund Optimierungen vorschlagen\n5   Verkaufsförderung              a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur Kun-\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5)    dengewinnung umsetzen\nb) über Leistungsangebote informieren, Kunden-\nwünsche ermitteln\nc) Verbesserungen des Leistungsangebotes vor-\nschlagen                                                         10\nd) Informations- und Beratungsgespräche führen\ne) Beschwerden und Reklamationen entgegen-\nnehmen und bearbeiten\nf) Werbeaktionen umsetzen\n6   Rechtliche Rahmenbedingun-     a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü-\ngen für die Automatenwirt-        tungsvorschriften umsetzen\nschaft\nb) Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestim-\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6)\nmungen kontrollieren\nc) Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmungen           5\nkontrollieren\nd) datenschutzrechtliche Bestimmungen beach-\nten\ne) gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften\nbeachten\nf) bau-, straßen- und wegerechtliche Vorschrif-                      3\nten bei der Automatenaufstellung einhalten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008               9\nAbschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.              Teil des                               Zu vermittelnde\nNr.      Ausbildungsberufsbildes           Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten      im Ausbildungsjahr\n1              2\n1                    2                                         3                                   4\n1    Berufsbildung, Arbeits-        a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins-\nund Tarifrecht                     besondere Abschluss, Dauer und Beendi-\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1)     gung, erklären\nb) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem\nAusbildungsvertrag nennen\nc) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung\nnennen\nd) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen-\nnen\ne) wesentliche Bestimmungen der für den aus-\nbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge\nnennen\n2    Aufbau und Organisation        a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden\ndes Ausbildungsbetriebes           Betriebes erläutern\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2)\nb) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie-\nbes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz\nund Verwaltung erklären\nc) Beziehungen des ausbildenden Betriebes\nund seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsor-\nganisationen, Berufsvertretungen und Ge-\nwerkschaften nennen\nd) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der\nbetriebsverfassungs- oder personalvertre-\ntungsrechtlichen Organe des ausbildenden während\nBetriebes beschreiben                         der gesamten\nAusbildungszeit\n3    Sicherheit und Gesundheits- a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit zu vermitteln\nschutz bei der Arbeit              am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3)     zu ihrer Vermeidung ergreifen\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall-\nverhütungsvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben\nsowie erste Maßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut-\nzes anwenden; Verhaltensweisen bei Brän-\nden beschreiben und Maßnahmen der\nBrandbekämpfung ergreifen\n4    Umweltschutz                   Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas-\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4) tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra-\ngen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den\nAusbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum\nUmweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege-\nlungen des Umweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um-\nweltschonenden Energie- und Materialver-\nwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien ei-\nner umweltschonenden Entsorgung zuführen","10           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.             Teil des                              Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes          Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1              2\n1                   2                                        3                                   4\n5   Arbeitsorganisation,           a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten\nKommunikation,                 b) betriebliche Prozessabläufe beurteilen und\nQualitätssicherung\nplanen\n(§ 5 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 5)\nc) Termine planen und kontrollieren\nd) Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich          6\nanalysieren und Maßnahmen zur Verbesse-\nrung einleiten\ne) Fehler und Qualitätsmängel feststellen und\nMaßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten\nf) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln\nsystematisch suchen, beseitigen und doku-\nmentieren\ng) Kommunikationstechniken anwenden                                  4\nh) Standardsoftware anwenden, Daten einge-\nben, sichern und pflegen\ni) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008               11\nAnlage 2\n(zu § 5)\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Automatenfachmann/zur Automatenfachfrau\nAbschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.              Teil des                              Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes          Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1          2       3\n1                    2                                        3                                     4\n1    Automatenservice               a) Automaten nach Aufbau, Funktion und Art\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 1)    ihrer Dienstleistung unterscheiden\nb) Zahlungssysteme unterscheiden, Zahlungs-\nmittel übernehmen\nc) Waren übernehmen, auf Vollständigkeit, Voll-\nzähligkeit und Unversehrtheit kontrollieren\nd) Füllstände prüfen, Automaten bedarfsge-\nrecht befüllen und leeren                        18\ne) Sicht- und Funktionskontrolle an Automaten\ndurchführen\nf) Handbücher und Bedienungshinweise nut-\nzen\ng) Reinigungs- und Wartungsarbeiten durch-\nführen\nh) Störungen, Qualitätsmängel und deren Ursa-\nchen erkennen, vor Ort beheben und doku-\nmentieren\ni) Maßnahmen zum Manipulationsschutz er-\ngreifen\nj) Explosionszeichnungen, Funktions-, Aufbau-\nund Anschlusspläne sowie Blockschaltbilder\nlesen und anwenden\nk) Verschleißteile erneuern, mechanische Bau-                  19\ngruppen und Bauteile austauschen\nl) betriebsfertige Automaten aufstellen und mit\nvorhandenen Anschlüssen verbinden\nm) Maßnahmen zur Verkehrssicherheit am Auf-\nstellplatz der Automaten ergreifen\nn) Kunden die Funktion von Automaten erklären\nund sie in die Bedienung einweisen\n2    Technische Kommunikation       a) Informationssysteme nutzen, Software ein-\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 2)    setzen, Peripheriegeräte anschließen, Daten\neingeben, sichern und pflegen\n3\nb) Regelungen zum Datenschutz und zur Da-\ntensicherheit einhalten\nc) digitale und analoge Prüf- und Messdaten\nlesen und auswerten\n4\nd) Protokolle und Berichte anfertigen","12           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.             Teil des                              Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes          Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1          2       3\n1                   2                                        3                                    4\n3   Warenbewirtschaftung           a) automatengerechte Produkte unterscheiden\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 3) b) Bedarf an Waren und Ersatzteilen ermitteln\nund nach Verwendungszwecken zusammen-\nstellen\nc) Warenbestände und Warenzustand prüfen,          14\nAblauffristen berücksichtigen, Fehlbestände\nergänzen\nd) Waren und Ersatzteile lagern, abrufen und\nrückführen\n4   Abrechnungen und               a) Kassenbestände auslesen und dokumentie-\nAuswertungen von                  ren, Zahlungsmittel prüfen, Soll-Ist-Vergleich   6\nAutomatenaufstellplätzen          durchführen\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 4)\nb) Automatenabrechnungen           und   Kassenab-\nschlüsse durchführen\nc) Geldbewegungen dokumentieren\nd) Statistiken und betriebliche Kennziffern aus-\nwerten                                                     12\ne) Automateneinsätze bewerten, Nachkalkula-\ntionen durchführen, Schlussfolgerungen\nableiten und Optimierungen vorschlagen\n5   Verkaufsförderung              a) Maßnahmen zur Kundenbindung und zur\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 5)    Kundengewinnung umsetzen\nb) über Leistungsangebote informieren, Kun-\ndenwünsche ermitteln\nc) Verbesserungen       des     Leistungsangebotes\nvorschlagen\n10\nd) Informations- und Beratungsgespräche füh-\nren\ne) Beschwerden und Reklamationen entgegen-\nnehmen und bearbeiten\nf) Werbeaktionen umsetzen\n6   Rechtliche                     a) Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhü-\nRahmenbedingungen für             tungsvorschriften umsetzen\ndie Automatenwirtschaft\nb) Einhaltung jugendschutzrechtlicher Bestim-\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt A Nr. 6)\nmungen kontrollieren\nc) Einhaltung hygienerechtlicher Bestimmun-         5\ngen kontrollieren\nd) datenschutzrechtliche Bestimmungen be-\nachten\ne) gewerbe- und steuerrechtliche Vorschriften\nbeachten\nf) bau-, straßen- und wegerechtliche Vorschrif-               3\nten bei der Automatenaufstellung einhalten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008               13\nAbschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den\nWahlqualifikationen\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.               Teil des                             Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes          Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1         2        3\n1                     2                                       3                                    4\n1    Kaufmännische                  a) Preise kalkulieren und gestalten, Reparatur-\nGeschäftsprozesse in              und Serviceleistungen planen, anbieten und\nder Automatenwirtschaft           organisieren\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 1)\nb) Standortkalkulationen erstellen, Standortin-\nvestitionen planen\nc) Bonitätsprüfungen durchführen\nd) Finanzierungsarten auswählen,           Finanzie-\nrungskosten ermitteln\ne) Verträge vorbereiten und allgemeine Ge-\nschäftsbedingungen anwenden\nf) Rechnungen erstellen, Vorgänge des Zah-\nlungsverkehrs und des Mahnwesens bear-                              24\nbeiten\ng) Eingangsrechnungen bearbeiten\nh) Geschäftsvorgänge buchen\ni) Kosten und Erlöse ermitteln und analysieren,\nbetriebliche Erfolgsrechnungen vorbereiten\nj) Statistiken erstellen und auswerten, Daten\nfür kaufmännische Planungs-, Steuerungs-\nund Kontrollaufgaben aufbereiten\nk) vorbereitende       Arbeiten    für  Abschlüsse\ndurchführen\n2    Installation und               a) Bauteile und Werkstoffe, insbesondere aus\nInbetriebnahme                    Kunststoff und Metall, manuell und maschi-\nvon Automaten                     nell bearbeiten\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 2)\nb) elektrische Betriebsmittel unter Beachtung\nihrer mechanischen und elektrischen Sicher-\nheit auswählen\nc) Automaten nachrüsten, demontieren und\nmontieren, Funktionsfähigkeit herstellen,\nelektromagnetische Verträglichkeit beachten\nd) Schutz gegen direktes Berühren sicherstel-\nlen, mechanische und elektrische Sicher-\nheitsvorrichtungen auf ihre Wirksamkeit prü-\nfen\ne) Leitungen und deren Schutzeinrichtungen,\ninsbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit\nbeurteilen, Leitungen und Verlegesysteme\nauswählen und zurichten\nf) Messverfahren und Messgeräte auswählen\nund handhaben\ng) elektrische und mechanische Größen mes-\nsen, prüfen und bewerten\nh) Steuerschaltungen aufbauen und ihre Funk-                           24\ntion prüfen\ni) Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen\nj) Baugruppen und Geräte mit unterschiedli-\nchen Anschlusstechniken verbinden und\nkonfigurieren","14           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.             Teil des                               Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes           Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1         2        3\n1                   2                                         3                                     4\nk) Versorgungsanschlüsse, insbesondere zur\nEnergieversorgung, einrichten und prüfen\nl) Schutz- und Potenzialausgleichsleiter prüfen\nund beurteilen\nm) Isolationswiderstände messen und beurtei-\nlen\nn) Schutzmaßnahmen            gegen      elektrischen\nSchlag ergreifen\no) Schutzarten von elektrischen Geräten hin-\nsichtlich der Umgebungsbedingungen beur-\nteilen\np) Automaten in Betrieb nehmen\nq) Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft\nvon Automaten sicherstellen und dokumen-\ntieren\nr) Datenprotokolle interpretieren\n3   Marketing                      a) Standort- und Marktanalysen durchführen\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 3) b) Automaten nach Standortgesichtspunkten\nauswählen\nc) Maßnahmen zur Kundengewinnung und\nKundenbindung entwickeln und umsetzen\nd) Vertriebsstrategien       entwickeln,    Vertriebs-                   13\nwege auswählen\ne) Werbemaßnahmen einschließlich              Erfolgs-\nkontrollen durchführen\nf) Presse- und Öffentlichkeitsarbeiten durch-\nführen\n4   Personalwirtschaft             a) Personalplanung durchführen\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 4) b) Instrumente der Personalbeschaffung und\n-auswahl anwenden\nc) Vorgänge der Personalverwaltung auch in\nVerbindung mit Beginn und Beendigung von\nArbeitsverhältnissen unter Beachtung ar-\nbeits- und tarifrechtlicher Bestimmungen be-                          13\narbeiten\nd) Personaleinsatz planen\ne) Personalentwicklungsmaßnahmen                planen\nund umsetzen\nf) Entgeltabrechnungen vorbereiten\n5   Instandhaltung                 a) mechatronische Verschleißteile austauschen\nvon Automaten                  b) Baugruppen und -teile demontieren, instand\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 5)\nsetzen und montieren\nc) Schaltungsunterlagen von Baugruppen und\nGeräten lesen und anwenden\nd) elektrische Pläne, Funktions-, Aufbau- und\nAnschlusspläne lesen und anwenden\ne) Bauteile austauschen und nacharbeiten\n13\nf) systematische Fehlersuche durchführen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008               15\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.              Teil des                               Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes           Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1         2        3\n1                    2                                         3                                   4\ng) Störungsursachen feststellen und analysie-\nren, Störungen beseitigen\nh) Prüfarten, Prüfmittel und Prüfpläne auswäh-\nlen und anwenden\ni) Diagnose- und Wartungssysteme nutzen\nj) mechatronische Systeme in Betrieb nehmen\nk) Funktionsprüfungen durchführen\nl) Systemparameter bei der Inbetriebnahme\nermitteln, mit vorgegebenen Werten verglei-\nchen und einstellen\nm) Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren\n6    Informations- und              a) Softwarekomponenten auswählen, installie-\nKommunikationstechnik             ren, testen und anpassen\nfür Automaten\nb) Versionswechsel von Software durchführen\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt B Nr. 6)\nc) Betriebssysteme         und      Anwendungspro-\ngramme installieren und konfigurieren\nd) IT-Systeme in Netzwerke einbinden\ne) Datenübertragung und Netzwerke prüfen,\nStörungen beheben\nf) Testprogramme einsetzen, Hardwarekompo-                             13\nnenten auswählen, prüfen und austauschen\ng) Kompatibilität von Hardwarekomponenten\nsowie Systemvoraussetzungen für Software\nprüfen\nh) digitale und analoge Prüf- und Messdaten\nermitteln und auswerten\ni) Hard- und Softwareänderungen dokumen-\ntieren\nAbschnitt C: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.              Teil des                               Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes           Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1         2        3\n1                    2                                         3                                   4\n1    Berufsbildung,                 a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, ins-\nArbeits- und Tarifrecht           besondere Abschluss, Dauer und Beendi-\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 1)    gung, erklären\nb) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem\nAusbildungsvertrag nennen\nc) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung\nnennen\nd) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nen-\nnen\ne) wesentliche Bestimmungen der für den aus-\nbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge\nnennen","16           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.             Teil des                               Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes           Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1         2        3\n1                   2                                         3                                  4\n2   Aufbau und Organisation        a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden\ndes Ausbildungsbetriebes           Betriebes erläutern\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 2)\nb) Grundfunktionen des ausbildenden Betrie-\nbes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und\nVerwaltung erklären\nc) Beziehungen des ausbildenden Betriebes\nund seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsor-\nganisationen, Berufsvertretungen und Ge-\nwerkschaften nennen\nd) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der\nbetriebsverfassungs- oder personalvertre-\ntungsrechtlichen Organe des ausbildenden\nBetriebes beschreiben\n3   Sicherheit und                 a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit während\nGesundheitsschutz                  am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen der gesamten\nbei der Arbeit                     zu ihrer Vermeidung ergreifen                Ausbildungszeit\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 3)                                                  zu vermitteln\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfall-\nverhütungsvorschriften anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben\nsowie erste Maßnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschut-\nzes anwenden, Verhaltensweisen bei Brän-\nden beschreiben und Maßnahmen der\nBrandbekämpfung ergreifen\n4   Umweltschutz                   Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelas-\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 4) tungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitra-\ngen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den\nAusbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum\nUmweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Rege-\nlungen des Umweltschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und um-\nweltschonenden Energie- und Materialver-\nwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien ei-\nner umweltschonenden Entsorgung zuführen\n5   Arbeitsorganisation,           a) Aufgaben im Team planen und bearbeiten\nKommunikation,                 b) betriebliche Prozessabläufe beurteilen und\nQualitätssicherung\nplanen\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 5)\nc) Termine planen und kontrollieren\nd) Arbeitsvorgänge im eigenen Arbeitsbereich       6\nanalysieren und Maßnahmen zur Verbesse-\nrung einleiten\ne) Fehler und Qualitätsmängel feststellen und\nMaßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten\nf)  Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln\nsystematisch suchen, beseitigen und doku-\nmentieren\ng) Kommunikationstechniken anwenden                           4","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 11. Januar 2008               17\nZeitliche Richtwerte\nin Wochen\nLfd.             Teil des                              Zu vermittelnde\nim Ausbildungsjahr\nNr.      Ausbildungsberufsbildes          Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1         2        3\n1                   2                                        3                                   4\nh) Standardsoftware anwenden, Daten einge-\nben, sichern und pflegen\ni) fremdsprachige Fachbegriffe anwenden\n6   Unternehmerisches Handeln      a) Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs-\n(§ 5 Abs. 3 Abschnitt C Nr. 6)    und Lebensplanung erläutern\nb) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen,\nChancen und Risiken unternehmerischen\nHandelns aufzeigen                                                  2\nc) rechtliche und finanzielle Bedingungen für\ndie Gründung eines Unternehmens erläutern,\nRechtsformen unterscheiden"]}