{"id":"bgbl1-2007-55-5","kind":"bgbl1","year":2007,"number":55,"date":"2007-11-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/55#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2007-55-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2007/bgbl1_2007_55.pdf#page=23","order":5,"title":"Berichtigung des Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut","law_date":"2007-10-26T00:00:00Z","page":2547,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 5. November 2007           2547\nwäre, über das vorhandene Eigenkapital, das            8. Anlage 1 wird wie folgt geändert:\nnach den für Institute geltenden Grundsätzen er-          a) In der Fußnote 13 wird die Angabe „Nummer 1“\nmittelt worden sein muss.“                                   durch die Angabe „Nummer 3“ ersetzt.\nb) Absatz 5 wird wie folgt geändert:                         b) Die Mustererklärung auf der vierten Seite wird\naa) In Satz 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 2“            aufgehoben.\ndurch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 3“ er-           9. In Anlage 3 Fußnote 17 wird nach dem Wort „Betei-\nsetzt.                                                ligungsverhältnis“ ein Komma sowie das Wort „Un-\nbb) In Satz 3 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 1          terbeteiligung“ eingefügt.\nund 2“ durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 1        10. Anlage 5 wird wie folgt geändert:\nund 3“ ersetzt.\na) In Fußnote 9 Satz 2 werden die Wörter „vier Hie-\ncc) In Satz 4 wird die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 4“            rarchieebenen“ durch die Wörter „drei Hierar-\ndurch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 5“ er-                 chieebenen“ ersetzt.\nsetzt.\nb) In Fußnote 16 wird nach dem Wort „Beteili-\n6. In § 15 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Absatz 2                 gungsverhältnis“ ein Komma sowie das Wort\nSatz 1 Nr. 4“ durch die Angabe „Absatz 2 Satz 1                 „Unterbeteiligung“ eingefügt.\nNr. 3 und 4“ ersetzt.\n7. § 16 Abs. 1 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:                                   Artikel 2\n„§ 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bis 6 gilt entspre-          Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 2007 in\nchend.“                                                  Kraft.\nBonn, den 31. Oktober 2007\nDer Präsident\nder Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht\nSanio\nBerichtigung\ndes Gesetzes zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens\nvom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung\nder rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut\nVom 26. Oktober 2007\nDas Gesetz zur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens vom 14. Novem-\nber 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen\nEinfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vom 18. Mai 2007 (BGBl. I\nS. 757) ist wie folgt zu berichtigen:\n1. Die Bezeichnung des Gesetzes muss wie folgt lauten:\n„Gesetz\nzur Ausführung des UNESCO-Übereinkommens\nvom 14. November 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung\nder rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut\n(Ausführungsgesetz zum Kulturgutübereinkommen – KGÜAG)*)“.\n2. In Artikel 1 § 11 Abs. 1 Satz 2 ist das Wort „Gesetzbuches“ durch das Wort\n„Gesetzbuchs“ zu ersetzen.","2548                   Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 55, ausgegeben zu Bonn am 5. November 2007\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz – Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.mbH. – Druck: M. DuMont Schauberg, Köln\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nLaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.mbH., Postfach 10 05 34, 50445 Köln\nTelefon: (02 21) 9 76 68-0, Telefax: (02 21) 9 76 68-3 36\nE-Mail: bgbl@bundesanzeiger.de\nInternet: www.bundesgesetzblatt.de bzw. www.bgbl.de\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 45,00 €. Einzelstücke je an-\ngefangene 16 Seiten 1,40 € zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 2002 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Konto der Bundesanzeiger\nVerlagsges.mbH. (Kto.-Nr. 399-509) bei der Postbank Köln (BLZ 370 100 50) oder\ngegen Vorausrechnung.                                                                   Bundesanzeiger Verlagsges.mbH. · Postfach 10 05 34 · 50445 Köln\nPreis dieser Ausgabe: 3,70 € (2,80 € zuzüglich 0,90 € Versandkosten), bei                Postvertriebsstück · Deutsche Post AG · G 5702 · Entgelt bezahlt\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,30 €.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.\nISSN 0341-1095\n3. Artikel 3 muss wie folgt lauten:\n„§ 29 Abs. 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung\nvom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 3 a des Ge-\nsetzes vom 6. September 2005 (BGBl. I S. 2725) geändert worden ist, wird\nwie folgt geändert:\n1. In Nummer 3 wird das Wort „oder“ durch ein Komma ersetzt.\n2. Nach Nummer 4 werden das Wort „oder“ und folgende Nummer 5 ange-\nfügt:\n„5. die ein Gewerbe nach § 18 Abs. 1 Satz 1 des Kulturgüterrückgabe-\ngesetzes betreiben.“ “\n4. In Artikel 4 § 2 Abs. 3 sind die Wörter „dem für Angelegenheiten der Kultur\nund der Medien zuständigen Mitglied der Bundesregierung“ durch die Wörter\n„der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien“ zu\nersetzen.\n5. In Artikel 4 § 3 Abs. 4 Satz 2 ist vor der Angabe „§§ 8 und 12“ das Wort „von“\ndurch das Wort „der“ zu ersetzen.\nBonn, den 26. Oktober 2007\nDer Beauftragte\nder Bundesregierung für Kultur und Medien\nIm Auftrag\nSigrid Bias-Engels"]}