{"id":"bgbl1-2007-48-1","kind":"bgbl1","year":2007,"number":48,"date":"2007-09-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2007/48#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-2007-48-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2007/bgbl1_2007_48.pdf#page=2","order":1,"title":"Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel","law_date":"2007-09-04T00:00:00Z","page":2270,"pdf_page":2,"num_pages":17,"content":["2270           Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\nVerordnung\nüber die Erprobung abweichender\nAusbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel\nin dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel\nVom 4. September 2007\nAuf Grund des § 6 des Berufsbildungsgesetzes vom                                        §3\n23. März 2005 (BGBl. I S. 931), der durch Artikel 232                           Ausbildungsberufsbild\nNr. 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I\nS. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundes-               (1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindes-\nministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhö-          tens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\nrung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für              keiten:\nBerufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesminis-              1.    Der Ausbildungsbetrieb:\nterium für Bildung und Forschung:                               1.1 Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,\n1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,\n§1\n1.3 Organisation des Ausbildungsbetriebes,\nStruktur und Gegenstand der Erprobung                  1.4 Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und\n(1) Die Wahlqualifikation „Grundlagen unternehme-                  sozialrechtliche Vorschriften,\nrischer Selbstständigkeit“ soll probeweise in die Aus-          1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\nbildung und Prüfung des Ausbildungsberufes Kauf-                1.6 Umweltschutz;\nmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel einbe-\n2.    Information und Kommunikation:\nzogen werden.\n2.1 Informations- und Kommunikationssysteme,\n(2) Der Erprobung ist die Verordnung über die Be-\n2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeitsorganisation;\nrufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsbe-\nrufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzel-             3.    Warensortiment;\nhandel/Kauffrau im Einzelhandel vom 16. Juli 2004               4.    Grundlagen von Beratung und Verkauf:\n(BGBl. I S. 1806, 2007 I S. 2203), geändert durch die           4.1 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhal-\nVerordnung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 895), mit der                ten,\nMaßgabe zugrunde zu legen, dass § 4 Abs. 2, die §§ 12\nbis 15 und die Anlage 2 nicht anzuwenden sind.                  4.2 Kommunikation mit Kunden,\n4.3 Beschwerde und Reklamation;\n§2                                  5.    Servicebereich Kasse:\nStruktur der Berufsausbildung                     5.1 Kassieren,\n5.2 Kassenabrechnung;\nDie Ausbildung gliedert sich im Ausbildungsberuf\nKaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel in            6.    Marketinggrundlagen:\n6.1 Werbemaßnahmen,\n1. Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Abs. 1 Nr. 1\nbis 9,                                                      6.2 Warenpräsentation,\n6.3 Kundenservice,\n2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqua-\nlifikationseinheit nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 sowie        6.4 Preisbildung;\n7.    Warenwirtschaft:\n3. drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqua-\nlifikationseinheiten nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 8, wobei     7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft,\n§ 3 Abs. 1 Nr. 11 zu berücksichtigen ist.                   7.2 Bestandskontrolle, Inventur,","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007            2271\n7.3 Wareneingang, Warenlagerung;                             5.3    Zielgruppenmarketing;\n8.    Grundlagen des Rechnungswesens:                        6.     IT-Anwendungen:\n8.1 Rechenvorgänge in der Praxis,                            6.1    Elektronische Geschäftsabwicklung,\n8.2 Kalkulation;                                             6.2    Datenbanken,\n9.    Einzelhandelsprozesse;                                 6.3    Optimierung der Warenwirtschaft,\n10.    eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahl-         6.4    Benutzerunterstützung;\nqualifikationseinheit aus der Auswahlliste nach\n7.     Personal:\nAbsatz 2;\n7.1    Selbstverantwortung und Motivation,\n11.    drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahl-\nqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste nach      7.2    Führen mit Zielen,\nAbsatz 3, wobei mindestens eine Wahlqualifikati-       7.3    Selbst- und Zeitmanagement,\nonseinheit aus den Nummern 1 bis 3 dieser Aus-\n7.4    Kommunikation,\nwahlliste festzulegen ist.\n7.5    Personalentwicklung,\n(2) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nr. 10 umfasst\nfolgende vier Wahlqualifikationseinheiten:                    7.6    Personaleinsatz;\n1.     Warenannahme, Warenlagerung:                           8.     Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit.\n1.1    Bestandssteuerung,\n§4\n1.2    Warenannahme und -kontrolle,\nAusbildungsrahmenplan\n1.3    Warenlagerung;\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen\n2.     Beratung und Verkauf:                                  nach den in der Anlage enthaltenen Anleitungen zur\n2.1    Beratungs- und Verkaufsgespräche,                      sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbil-\n2.2    Umtausch, Beschwerde und Reklamation,                  dung (Ausbildungsrahmenplan) vermittelt werden. Eine\nvon dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organi-\n2.3    Verhalten in schwierigen Gesprächssituationen;\nsation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit\n3.     Kasse:                                                 betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung er-\n3.1    Service an der Kasse,                                  fordern.\n3.2    Kassensystem und Kassieren,\n§5\n3.3    Umtausch, Beschwerde und Reklamation;\nZwischenprüfung\n4.     Marketingmaßnahmen:\n(1) Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine\n4.1    Werbung,                                               Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zu Beginn\n4.2    Visuelle Verkaufsförderung,                            des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.\n4.3    Kundenbindung, Kundenservice.                             (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der\n(3) Die Auswahlliste nach Absatz 1 Nr. 11 umfasst          Anlage für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fer-\nfolgende acht Wahlqualifikationseinheiten:                    tigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im\nBerufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehr-\n1.     Beratung, Ware, Verkauf:                               plan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Be-\n1.1    Kundenorientierte Kommunikation,                       rufsausbildung wesentlich ist.\n1.2    Konfliktlösung,                                           (3) Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens\n1.3    Warenkenntnisse in zusätzlichen Warengruppen;          120 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei pra-\nxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden\n2.     Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft:\nGebieten bearbeiten:\n2.1    Warendisposition,\n1. Verkauf und Marketing,\n2.2    Sortimentsgestaltung,\n2. Kassieren und Rechnen,\n2.3    Verträge und Zahlungsbedingungen;\n3. Wirtschafts- und Sozialkunde.\n3.     Warenwirtschaftliche Analyse:\n3.1    Umsatzentwicklung,                                                                §6\n3.2    Leistungskennziffern der Warenbewegung,                                   Abschlussprüfung\n3.3    Bestandsführung;                                          (1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in\n4.     Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:                 der Anlage aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht ver-\n4.1    Kosten- und Leistungsrechnung,\nmittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung\n4.2    Steuerung mittels Kennziffern,                         wesentlich ist.\n4.3    Preisgestaltung,                                          (2) Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen Kauf-\n4.4    Betriebliche Erfolgsrechnung;                          männische Handelstätigkeit, Einzelhandelsprozesse\n5.     Marketing:                                             sowie Wirtschafts- und Sozialkunde schriftlich und im\nPrüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch münd-\n5.1    Verkaufsförderung,                                     lich durchzuführen. In den schriftlichen Prüfungsberei-\n5.2    Standortmarketing,                                     chen Kaufmännische Handelstätigkeit und Einzelhan-","2272         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\ndelsprozesse soll der Prüfling darüber hinaus nachwei-           rechtlichen Zusammenhängen lösen kann und über\nsen, dass er die inhaltlichen Zusammenhänge der ein-             entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie\nzelnen Prozessschritte entlang der Wertschöpfungs-               über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen\nkette beherrscht.                                                Warenbereichs verfügt; bei Aufgaben zu der Wahl-\nqualifikationseinheit nach § 3 Abs. 3 Nr. 8 soll der\n(3) Die Anforderungen in den Prüfungsbereichen\nPrüfling zeigen, dass er Risiken und Chancen einer\nsind:\nExistenzgründung einschätzen, die Marktsituation\n1. im Prüfungsbereich Kaufmännische Handelstätig-                beurteilen und unternehmerische Entscheidungen\nkeit:                                                        unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökolo-\nIn höchstens 120 Minuten soll der Prüfling praxisbe-         gischen und rechtlichen Zusammenhängen vorbe-\nzogene Aufgaben oder Fälle insbesondere aus den              reiten kann und über entsprechende Kommunikati-\nfolgenden Gebieten                                           onsfähigkeiten sowie über warenspezifische Kennt-\nnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt; dem\na) Verkauf, Beratung und Kasse,                              Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens\nb) Warenpräsentation und Werbung,                            15 Minuten einzuräumen; das Fachgespräch soll\ndie Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.\nc) Warenannahme und -lagerung,\n(4) Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei\nd) Bestandsführung und -kontrolle,                       schriftlichen Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und\ne) rechnerische Geschäftsvorgänge,                       in den übrigen schriftlichen Prüfungsbereichen mit min-\ndestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf An-\nf) Kalkulation                                           trag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungs-\nbearbeiten und dabei zeigen, dass er verkaufsbezo-       ausschusses in einem der mit „mangelhaft“ bewerteten\ngene sowie vor- und nachbereitende Aufgaben des          Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine\nVerkaufs sowie Beschwerden und Reklamationen             mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen,\nbearbeiten und rechtliche Bestimmungen berück-           wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Aus-\nsichtigen, Möglichkeiten der Konfliktlösung anwen-       schlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüf-\nden und kundenorientiert arbeiten kann; darüber hi-      ling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses\nnaus soll er zeigen, dass er Zusammenhänge dieser        für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der\nGebiete beachten, Aufgaben der Steuerung und             schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungs-\nKontrolle der Warenbewegungen durchführen und            prüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.\nverkaufsbezogene Rechenvorgänge bearbeiten                  (5) Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses hat\nkann;                                                    der Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch ge-\n2. im Prüfungsbereich Einzelhandelsprozesse:                 genüber dem Ergebnis aus allen schriftlichen Prüfungs-\nbereichen das gleiche Gewicht. Innerhalb der schriftli-\nIn höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbe-      chen Prüfungsbereiche ist folgende Gewichtung vorzu-\nzogene Aufgaben oder Fälle aus dem Gebiet Ge-            nehmen:\nschäftsprozesse im Einzelhandel bearbeiten; dabei\nsoll er zeigen, dass er fachliche Zusammenhänge          1. Prüfungsbereich Kaufmännische\nbezogen auf Kernprozesse des Einzelhandels von               Handelstätigkeit                        50 Prozent,\nEinkauf und Sortimentsgestaltung über logistische        2. Prüfungsbereich Einzelhandelsprozesse 30 Prozent,\nProzesse bis zum Verkauf und Unterstützungspro-          3. Prüfungsbereich Wirtschaft-\nzesse wie Rechnungswesen, Personalwirtschaft,                und Sozialkunde                         20 Prozent.\nMarketing und IT-Anwendungen versteht, Sachver-\nhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten zu             (6) Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im\nAufgabenstellungen entwickeln kann;                      Gesamtergebnis und in mindestens zwei der in Absatz 3\nNr. 1 bis 3 genannten Prüfungsbereiche sowie im Prü-\n3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde:          fungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens\nIn höchstens 90 Minuten soll der Prüfling praxisbe-      ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden.\nzogene Aufgaben oder Fälle bearbeiten und dabei          Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbe-\nzeigen, dass er wirtschaftliche und gesellschaftliche    reich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht\nZusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt dar-           bestanden.\nstellen und beurteilen kann;\n§7\n4. im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch:\nÜbergangsregelung\nDer Prüfling soll anhand einer von zwei ihm zur Wahl\ngestellten praxisbezogenen Aufgaben ein Fachge-             (1) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei In-\nspräch führen; eine der festgelegten Wahlqualifikati-    krafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bishe-\nonseinheiten nach § 3 Abs. 3 ist Grundlage für die       rigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die\nAufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss;            Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vor-\nder im schriftlichen Ausbildungsnachweis dokumen-        schriften dieser Verordnung.\ntierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu berück-          (2) Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum\nsichtigen; bei Aufgaben zu den Wahlqualifikations-       Ablauf des 31. Juli 2012 begonnen werden, sind die\neinheiten nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 soll der Prüfling  Vorschriften dieser Verordnung weiter anzuwenden, es\nzeigen, dass er kunden- und serviceorientiert han-       sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwen-\ndeln und betriebspraktische Aufgaben unter Berück-       dung der Vorschriften der Verordnung über die Berufs-\nsichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und        ausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007            2273\nVerkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/                                       §8\nKauffrau im Einzelhandel vom 16. Juli 2004 (BGBl. I\nInkrafttreten, Außerkrafttreten\nS. 1806, 2007 I S. 2203), geändert durch die Verord-\nnung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 895), in der am                Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft\n1. August 2012 geltenden Fassung.                              und mit Ablauf des 31. Juli 2012 außer Kraft.\nBerlin, den 4. September 2007\nDer Bundesminister\nf ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e\nIn Vertretung\nOtremba","2274         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\nAnlage\n(zu § 4 )\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel\n– Sachliche Gliederung –\nAbschnitt I: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 1\nLfd. Nr.      Teil des Ausbildungsberufsbildes             Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                          2                                                        3\n1      Der Ausbildungsbetrieb\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1)\n1.1     Bedeutung und Struktur                  a) Funktion des Einzelhandels in der Gesamtwirtschaft erklären\ndes Einzelhandels                       b) Leistungen des Einzelhandels an Beispielen des Ausbildungs-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1)\nbetriebes erläutern\nc) Betriebs- und Verkaufsform des Ausbildungsbetriebes erläutern\nd) Formen der Zusammenarbeit im Einzelhandel an Beispielen des\nAusbildungsbetriebes erklären\n1.2     Stellung des                            a) Einflüsse des Standortes, der Verkaufsform, der Sortiments-\nAusbildungsbetriebes                       und Preisgestaltung sowie der Verkaufsraumgestaltung auf die\nam Markt                                   Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt erläutern\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2)\nb) Konkurrenzbeobachtungen durchführen, bei Auswertungen mit-\nwirken\n1.3     Organisation des                        a) Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen\nAusbildungsbetriebes                    b) organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3)\nAufgaben und Zuständigkeiten und dem Zusammenwirken der\neinzelnen Funktionsbereiche erklären\nc) Geschäftsfelder, Aufgaben und Arbeitsabläufe im Ausbildungs-\nbetrieb darstellen\nd) Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsor-\nganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretun-\ngen beschreiben\n1.4     Berufsbildung, Personal-                a) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen\nwirtschaft, arbeits- und                   und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben\nsozialrechtliche Vorschriften\nb) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4)\nvergleichen\nc) lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche\nEntwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterent-\nwicklungsmöglichkeiten darstellen\nd) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften so-\nwie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitrege-\nlungen beachten\ne) wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages so-\nwie die für eine Beschäftigung erforderlichen Personalpapiere\ndarstellen\nf) Ziele und Aufgaben der Personaleinsatzplanung erläutern und\nzu ihrer Umsetzung beitragen\ng) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007               2275\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n1.5    Sicherheit und                       a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz\nGesundheitsschutz                       feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen\nbei der Arbeit\nb) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschrif-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5)\nten anwenden\nc) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maß-\nnahmen einleiten\nd) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Ver-\nhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur\nBrandbekämpfung ergreifen\n1.6    Umweltschutz                         Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6)                 Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere\na) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb\nund seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären\nb) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umwelt-\nschutzes anwenden\nc) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden\nEnergie- und Materialverwendung nutzen\nd) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonen-\nden Entsorgung zuführen\n2     Information und\nKommunikation\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 2)\n2.1    Informations- und                    a) Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungs-\nKommunikationssysteme                   betriebes nutzen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1)\nb) Möglichkeiten der Datenübertragung und Informationsbeschaf-\nfung nutzen; Sicherheitsanforderungen beachten\nc) Daten eingeben, mit betriebsüblichen Verfahren sowie unter Be-\nachtung des Datenschutzes sichern und pflegen\n2.2    Teamarbeit und Kooperation,          a) Information, Kommunikation und Kooperation für Betriebsklima,\nArbeitsorganisation                     Arbeitsleistung und Geschäftserfolg nutzen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2)\nb) Aufgaben im Team planen und bearbeiten\nc) interne Kooperation mitgestalten\nd) Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechni-\nken einsetzen\ne) Methoden des selbstständigen Lernens anwenden, Fachinfor-\nmationen nutzen\nf) Ursachen von Konflikten analysieren und zur Vermeidung von\nKommunikationsstörungen beitragen\ng) Bedeutung von Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als\nGrundlage erfolgreicher Zusammenarbeit beschreiben\nh) Rückmeldungen geben und entgegennehmen\n3     Warensortiment                       a) Warenbereich als Teil des betrieblichen Warensortiments dar-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 3)                      stellen\nb) Kunden über die Warenbereiche im Ausbildungsbetrieb infor-\nmieren\nc) Struktur des betrieblichen Warenbereichs in Warengruppen dar-\nstellen\nd) Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren\neines Warenbereichs unter Berücksichtigung ökologischer, wirt-\nschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informations-\nquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen\ne) Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren\neines Warenbereichs, auch in einer fremden Sprache, anwenden","2276        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\nf) Warenkennzeichnungen berücksichtigen und für die Information\nvon Kunden nutzen\n4     Grundlagen von\nBeratung und Verkauf\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 4)\n4.1    Kunden- und                          a) die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handels-\ndienstleistungsorientiertes             tätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung be-\nVerhalten                               rücksichtigen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1)\nb) Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätig-\nkeit darstellen\nc) durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und Kunden-\nbindung beitragen\n4.2    Kommunikation                        a) auf Erwartungen und Wünsche des Kunden hinsichtlich Waren,\nmit Kunden                              Beratung und Service eingehen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2)\nb) auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren\nc) im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommu-\nnikationsformen berücksichtigen\nd) Fragetechniken einsetzen\ne) Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und\nVerkaufsgesprächen anwenden\nf) auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd\nreagieren\ng) Konfliktarten darstellen; Möglichkeiten der Konfliktlösung an-\nwenden\nh) zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörun-\ngen beitragen\ni) Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten\n4.3    Beschwerde                           a) Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; recht-\nund Reklamation                         liche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 4.3)\nb) bei der Bearbeitung von Beschwerden, Reklamationen und Um-\ntausch mitwirken\n5     Servicebereich Kasse\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 5)\n5.1    Kassieren                            a) Kasse vorbereiten, Kassieranweisung beachten\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1)                 b) kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnach-\nlässe berücksichtigen\nc) die Bedeutung von Kundenansprache im Kassenbereich be-\nrücksichtigen\nd) Kaufbelege erstellen\ne) Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln\n5.2    Kassenabrechnung                     a) Kasse abrechnen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2)                 b) Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten\nc) Ursachen für Kassendifferenzen feststellen\n6     Marketinggrundlagen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6)\n6.1    Werbemaßnahmen                       a) Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung erläutern\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.1)                 b) Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter\nBerücksichtigung des rechtlichen Rahmens einsetzen\nc) über Werbeaktionen informieren","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007               2277\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n6.2    Warenpräsentation                    a) Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einset-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.2)                    zen\nb) Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren\nplatzieren\n6.3    Kundenservice                        a) an Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.3)                    mitwirken\nb) Mittel zur Kundenbindung nutzen\n6.4    Preisbildung                         a) Elemente der Preisgestaltung erläutern\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 6.4)                 b) Folgen von Preisänderungen darstellen\nc) im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben die\nPreisauszeichnung sicherstellen\n7     Warenwirtschaft\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7)\n7.1    Grundlagen                           a) Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetrie-\nder Warenwirtschaft                     bes erläutern\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.1)\nb) Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen\nc) Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung nutzen\nd) rechtliche Vorschriften und betriebliche Vorgaben bei Datensi-\ncherung und Datenschutz beachten\n7.2    Bestandskontrolle,                   a) artikelgenaue und zeitnahe Erfassung von Warenbewegungen\nInventur                                als Grundlage der Steuerung und Kontrolle des Warenflusses\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.2)                    berücksichtigen\nb) warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Warenein-\ngangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfen\nc) Bestände auf Menge und Qualität kontrollieren\nd) betriebsübliche Maßnahmen bei Bestandsabweichungen, ins-\nbesondere durch Bruch, Verderb, Schwund und Diebstahl ein-\nleiten\ne) bei Inventuren mitwirken, rechtliche Vorschriften beachten, zur\nVermeidung von Inventurdifferenzen beitragen\n7.3    Wareneingang, Warenlagerung          a) Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen mel-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 7.3)                    den und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten\nb) Verpackung auf Transportschäden kontrollieren, bei Schäden\nbetriebsübliche Maßnahmen einleiten\nc) rechtliche Vorschriften bei der Warenannahme beachten\nd) Waren lagern und pflegen; rechtliche Vorschriften berücksichti-\ngen\ne) Hilfsmittel zur Warenbewegung unter Beachtung der rechtlichen\nVorschriften einsetzen und pflegen\n8     Grundlagen\ndes Rechnungswesens\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 8)\n8.1    Rechenvorgänge                       a) verkaufsbezogene Geschäftsvorgänge rechnerisch bearbeiten\nin der Praxis                        b) Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einset-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 8.1)\nzen\nc) für Berechnungen erforderliche Hilfsmittel nutzen\nd) Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern\n8.2    Kalkulation                          a) Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 8.2)                 b) die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden","2278        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n9     Einzelhandelsprozesse                a) Aufgaben, Organisation und Leistungen des Ausbildungsbetrie-\n(§ 3 Abs. 1 Nr. 9)                      bes entlang der Wertschöpfungskette darstellen\nb) Handlungsmöglichkeiten an Schnittstellen zu Lieferanten und\nHerstellern aus Sicht des Verkaufs feststellen\nc) die Kernprozesse des Einzelhandels Einkauf, Sortimentsgestal-\ntung, logistische Prozesse und Verkauf in die Wertschöpfungs-\nkette einordnen, Wechselwirkungen begründen\nd) die unterstützenden Prozesse Rechnungswesen, Personalwirt-\nschaft, Marketing, IT-Anwendungen und warenwirtschaftliche\nAnalysen im eigenen Arbeitsbereich nutzen\ne) qualitätssichernde Maßnahmen entwickeln und durchführen\nf) an der Prozessoptimierung durch Schwachstellenanalyse und\nBeseitigung von Fehlerquellen mitwirken\ng) Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsin-\nstrument beschreiben\nAbschnitt II: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 2\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n1     Warenannahme,\nWarenlagerung\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1)\n1.1    Bestandssteuerung                    a) Auswirkungen von Bestandsveränderungen auf das Betriebser-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1.1)                    gebnis analysieren\nb) bei der Steuerung des Bestandes und des Absatzes mitwirken,\nWarenwirtschaftssystem nutzen\nc) Vollständigkeit des Warenangebots unter Berücksichtigung sai-\nsonaler, aktions- und frequenzbedingter Schwankungen kontrol-\nlieren und Maßnahmen einleiten\n1.2    Warenannahme                         a) Regeln der betrieblichen Belegverwaltung in der Warenannahme\nund -kontrolle                          anwenden\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1.2)\nb) Reklamationen in der Warenannahme aufnehmen und unter Ein-\nhaltung der gesetzlichen und betriebsüblichen Bestimmungen\nbearbeiten\nc) Maßnahmen bei Bruch, Verderb und Schwund bei vorgelagerten\nLogistikstufen einleiten\n1.3    Warenlagerung                        a) Bestimmungen für die Lagerung spezieller Warengruppen an-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 1.3)                    wenden\nb) Ware im Verkaufsraum, insbesondere unter dem Gesichtspunkt\nder Werbewirksamkeit lagern\n2     Beratung und Verkauf\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2)\n2.1    Beratungs- und                       a) Struktur zweier Warengruppen eines Warenbereichs im Ausbil-\nVerkaufsgespräche                       dungsbetrieb nach Breite und Tiefe darstellen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2.1)\nb) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie\nVer- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren eines Warenbe-\nreichs informieren\nc) Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Ver-\nkaufsgespräch herausstellen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007               2279\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\nd) Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen\nsowie über umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten von Wa-\nren informieren\ne) Trends und innovative Ansätze beobachten und als Verkaufsar-\ngument nutzen\nf) im Kundengespräch warenspezifisch Mengen und Preise ermit-\nteln\ng) Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und be-\ntriebliche Vorschriften anwenden\nh) Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufs-\ngesprächen individuell nutzen\ni) Bedeutung einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit hinsichtlich Um-\nsatz, Ertrag und Kundenzufriedenheit erläutern\nj) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, akti-\nves Zuhören und Fragen ermitteln und in Verkaufsgesprächen\nnutzen\n2.2    Umtausch, Beschwerde                 a) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Inte-\nund Reklamation                         ressen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert han-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2.2)                    deln\nb) Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation ent-\nsprechend der gesetzlichen und betrieblichen Regelungen lösen\n2.3    Verhalten in schwierigen             a) im Umgang mit Kunden Einfühlungsvermögen zeigen\nGesprächssituationen                 b) mit emotional geprägten Situationen im Verkauf umgehen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 2.3)\nc) Stresssituationen im Verkauf bewältigen\nd) Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsge-\nspräch entwickeln\ne) Strategien im Umgang mit schwierigen Kunden anwenden\n3     Kasse\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3)\n3.1    Service an der Kasse                 a) Kunden an der Kasse situationsgerecht ansprechen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3.1)                 b) Kunden beim Kassiervorgang Serviceleistungen anbieten\nc) Kassenbereich unter ergonomischen Gesichtspunkten erläutern,\ndas eigene Verhalten danach ausrichten\n3.2    Kassensystem                         a) unterschiedliche Zugangsberechtigungen zum Kassensystem\nund Kassieren                           begründen; Kassierfunktionen anwenden\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3.2)\nb) Bedeutung der Kassen für die warenwirtschaftliche Analyse er-\nläutern; Kassenberichte hinsichtlich Artikel, Zahlungsmittel und\nPersonaleinsatz auswerten\nc) Vorsichtsmaßnahmen bei der Annahme von monetären und\nnichtmonetären Zahlungsmitteln beachten\nd) betriebsübliche Vorschriften zum Umgang mit Fremdwährungen\nanwenden\ne) Stresssituationen an der Kasse bewältigen\nf) bei der Zusammenfassung der Kassenberichte, der Vorberei-\ntung des Geldtransports und der Wechselgeldbereitstellung mit-\nwirken\ng) bei Systemstörungen Maßnahmen zur Datensicherung und zur\nWiederherstellung der Funktionsfähigkeit einleiten","2280        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n3.3    Umtausch, Beschwerde                 a) Umtausch, Beschwerde und Reklamation bearbeiten, die Inte-\nund Reklamation                         ressen des Unternehmens vertreten und kundenorientiert han-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 3.3)                    deln\nb) Sonderfälle von Umtausch, Beschwerde und Reklamation ent-\nsprechend der rechtlichen und betrieblichen Regelungen lösen\n4     Marketingmaßnahmen\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4)\n4.1    Werbung                              a) an Maßnahmen der Werbung und der Verkaufsförderung mitwir-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4.1)                    ken, Ergebnisse auswerten; Auswahl von Werbemitteln und Wer-\nbeträgern begründen\nb) Zusammenhänge zwischen Werbemitteln und Werbeträgern so-\nwie Werbekosten und Werbeerfolg an Beispielen des Ausbil-\ndungsbetriebes erläutern\nc) bei Werbeerfolgskontrollen mitwirken\n4.2    Visuelle Verkaufsförderung           a) Ziele und Aufgaben der visuellen Verkaufsförderung nutzen, Wir-\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4.2)                    kungen typischer Techniken darstellen\nb) Grundlagen der Sinneswahrnehmung und verkaufspsychologi-\nscher Erkenntnisse sowie daraus resultierende Anforderungen\nan die Gestaltung der Warenpräsentation erklären\nc) Erwartungen der Kunden bei der Warenpräsentation berück-\nsichtigen\n4.3    Kundenbindung,                       a) Einfluss von Kundenbindung und Kundenservice auf den Ver-\nKundenservice                           kaufserfolg beachten\n(§ 3 Abs. 2 Nr. 4.3)\nb) Geschenkverpackung anbieten\nc) beim Einsatz von besonderen Formen des Kundenservice im\nAusbildungsbetrieb mitwirken\nd) bei der Planung und Durchführung von Sonderaktionen mitwir-\nken\nAbschnitt III: Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten gemäß § 3 Abs. 3\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n1     Beratung, Ware, Verkauf\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 1)\n1.1    Kundenorientierte                    a) Zusammenhänge zwischen Selbstbild und Fremdbild erläutern\nKommunikation                           und bei der Kommunikation berücksichtigen\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 1.1)\nb) unternehmerische Ziele im eigenen Arbeitsbereich kundenorien-\ntiert umsetzen\nc) Grundmuster zur Stressentstehung und Stressbewältigung be-\nrücksichtigen\nd) die Auswirkungen eigener Emotionen im Verkauf berücksichti-\ngen\ne) Kommunikationstechniken unterscheiden und zur Förderung\nder Kundenzufriedenheit anwenden\nf) im Beratungsgespräch Qualitäts- und Leistungsansprüche des\nUnternehmens gegenüber dem Kunden vertreten\n1.2    Konfliktlösung                       a) grundlegende Muster der Entstehung und Bewältigung von\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 1.2)                    Konflikten beschreiben\nb) Ursachen von Konfliktsituationen im Verkaufsgespräch analysie-\nren und Schlussfolgerungen für zukünftige Verkaufsgespräche\nableiten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007               2281\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n1.3    Warenkenntnisse in                   a) Struktur zweier weiterer Warengruppen im Ausbildungsbetrieb\nzusätzlichen Warengruppen               darstellen\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 1.3)\nb) Kunden über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale sowie\nVer- und Anwendungsmöglichkeiten informieren\nc) Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Ver-\nkaufsgespräch erläutern\nd) Kunden über rechtliche und betriebliche Rücknahmeregelungen\nsowie über umweltgerechte Entsorgungsmöglichkeiten von Wa-\nren informieren\ne) Trends und innovative Ansätze beobachten und als Verkaufsar-\ngument nutzen\nf) im Kundengespräch warenspezifisch Mengen und Preise ermit-\nteln\ng) Kaufmotive und Wünsche von Kunden durch Beobachten, akti-\nves Zuhören und Fragen ermitteln und in Verkaufsgesprächen\nnutzen\nh) Medien für die Aneignung von warenspezifischen Kenntnissen\nnutzen\ni) Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von Waren beurteilen\n2     Beschaffungsorientierte\nWarenwirtschaft\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 2)\n2.1    Warendisposition                     a) Bedarfsermittlungen unter Nutzung von Kennziffern aus der Wa-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 2.1)                    renwirtschaft durchführen\nb) Liefermodalitäten bei Bestellungen berücksichtigen\nc) bei Bestellverfahren mitwirken\n2.2    Sortimentsgestaltung                 a) Maßnahmen zur Sicherstellung der Vollständigkeit der Waren im\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 2.2)                    Warenbereich unter Berücksichtigung von Aufbau und Struktur\ndes Warenbereichs ergreifen\nb) sortimentsbestimmende Faktoren, insbesondere Qualität,\nTrends, Zielgruppen, Standort und Wettbewerbssituationen, er-\nläutern\nc) Vorschläge zur Gestaltung des Warenbereichs entwickeln\nd) Herausnahme und Neuaufnahme von Waren begründen\n2.3    Verträge und                         a) Zahlungsmodalitäten unterscheiden\nZahlungsbedingungen                  b) Einhaltung von Bedingungen aus abgeschlossenen Beschaf-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 2.3)\nfungsverträgen überwachen\n3     Warenwirtschaftliche\nAnalyse\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 3)\n3.1    Umsatzentwicklung                    a) an der Erarbeitung von Umsatzstatistiken mitwirken, Umsatz-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 3.1)                    kennziffern analysieren\nb) aus Umsatzstatistiken Maßnahmen zur Umsatzerhöhung ablei-\nten und Umsetzungsvorschläge entwickeln\nc) an Maßnahmen zur Ertragsverbesserung mitwirken\n3.2    Leistungskennziffern                 a) Bedeutung von Leistungskennziffern für Warenbewegung und\nder Warenbewegung                       Geschäftserfolg erläutern\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 3.2)\nb) bei der Ermittlung von Leistungskennziffern mitarbeiten\nc) Schlussfolgerungen zur Verbesserung der Leistungskennziffern\nableiten, bei der Umsetzung mitwirken\nd) Auswirkungen der Veränderung von Leistungskennziffern auf\nUmsatzverläufe begründen","2282        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n3.3    Bestandsführung                      a) Steuerungsvorgänge bei der Warenbestellung berücksichtigen,\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 3.3)                    Bestellvorschläge aus dem Warenwirtschaftssystem prüfen\nb) bei der Erstellung, Führung und Auswertung der Lagerstatistik\nmitwirken\nc) Ursachen für Inventurdifferenzen feststellen, Vorschläge für In-\nventursicherungsmaßnahmen entwickeln, bei der Umsetzung\nmitwirken\n4     Kaufmännische Steuerung\nund Kontrolle\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 4)\n4.1    Kosten- und                          a) Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung im Betrieb als\nLeistungsrechnung                       Informations- und Kontrollsystem erklären\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 4.1)\nb) betriebliche Festlegungen für die Kosten- und Leistungsrech-\nnung erläutern\nc) betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen aus der Kosten- und\nLeistungsrechnung ableiten\n4.2    Steuerung mittels Kennziffern        a) betriebliche Leistungskennziffern          ermitteln  und     bewerten,\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 4.2)                    Schlussfolgerungen ableiten\nb) an der Erstellung und Auswertung von betrieblichen Statistiken\nmitwirken\nc) Maßnahmen der Steuerung einleiten, bei Durchführung der\nMaßnahmen mitwirken\n4.3    Preisgestaltung                      a) Preisfestlegungen vorschlagen\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 4.3)                 b) Vor- und Nachkalkulationen durchführen\n4.4    Betriebliche Erfolgsrechnung         a) Arten der betrieblichen Erfolgsrechnung unterscheiden\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 4.4)                 b) Rohertrag und betriebliche Erfolgsrechnung vergleichen, bewer-\nten und Verbesserungsmöglichkeiten vorschlagen\nc) an betrieblichen Erfolgsrechnungen mitarbeiten\n5     Marketing\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 5)\n5.1    Verkaufsförderung                    a) verkaufsstarke und verkaufsschwache Zonen feststellen\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 5.1)                 b) bei der Planung und Auswertung von verkaufsfördernden Maß-\nnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen\nc) bei der Vorbereitung und Umsetzung von Umplatzierungen im\nVerkaufsraum mitwirken\n5.2    Standortmarketing                    a) Marktsituation am Standort unter wirtschaftlichen und regiona-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 5.2)                    len Gesichtspunkten beurteilen\nb) Standortmarketing für Bestandssicherung und Weiterentwick-\nlung von Betrieben erklären, Vorschläge entwickeln\nc) Marktauftritt von Mitbewerbern beobachten, Schlussfolgerun-\ngen ziehen, Maßnahmen zur Verbesserung des eigenen Markt-\nauftritts vorschlagen\nd) wettbewerbsrechtliche Regelungen berücksichtigen\n5.3    Zielgruppenmarketing                 a) Vorschläge für den Einsatz von Marketinginstrumenten aus Er-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 5.3)                    gebnissen der Marktforschung zum Kaufverhalten ableiten\nb) Kauf- und Konsumverhalten von Zielgruppen hinsichtlich ihrer\nAuswirkungen auf den Ausbildungsbetrieb erläutern, Konse-\nquenzen ableiten und Maßnahmen vorschlagen","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007               2283\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\nc) zielgruppenorientierte Produktinformationen für die Verkaufsför-\nderung einsetzen\nd) Marketinginstrumente von Mitbewerbern beobachten und\nHandlungsempfehlungen für den eigenen Betrieb ableiten\n6     IT-Anwendungen\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 6)\n6.1    Elektronische                        a) Austauschbeziehungen zu anderen Unternehmen und Endver-\nGeschäftsabwicklung                     brauchern darstellen, Geschäftsprozesse sowie deren Unter-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 6.1)                    stützung durch IT-Anwendungen erläutern\nb) Maßnahmen zur Behebung von Störungen in der IT-Anwendung\neinleiten\nc) interne und externe elektronische Dienste nutzen\nd) Vor- und Nachteile von E-Commerce und E-Business aus Sicht\nvon Unternehmen und Kunden beurteilen\n6.2    Datenbanken                          a) Artikelstammdaten im Warenwirtschaftssystem erstellen und\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 6.2)                    pflegen\nb) Daten zur Unterstützung unternehmerischer Entscheidungen\naufbereiten\nc) Vorschläge zur Verbesserung von Sortimentsstrukturen, Logis-\ntikprozessen und Marketingaktionen entwickeln\nd) Datenbanken auswerten\n6.3    Optimierung der                      a) Bestandteile des Warenwirtschaftssystems in ihrem Zusammen-\nWarenwirtschaft                         wirken auf die Steuerung der Arbeitsabläufe erklären\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 6.3)\nb) bei Analysen und Auswertungen von Kennziffern und Statistiken\nmitwirken\nc) Ergebnisse des Warenwirtschaftssystems in Absatzprognosen\numsetzen, Schlussfolgerungen für Lagerbestände und Aktionen\nder Verkaufsförderung ziehen\n6.4    Benutzerunterstützung                a) Benutzer in die Bedienung und Nutzung von informations- und\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 6.4)                    kommunikationstechnischen Geräten einweisen und beraten\nb) Bedienungsunterlagen bereitstellen, Hilfe-Programme nutzen\n7     Personal\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 7)\n7.1    Selbstverantwortung                  a) Bedeutung von Motivation und Selbstverantwortung für den\nund Motivation                          wirtschaftlichen Erfolg erläutern\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 7.1)\nb) individuelle Voraussetzungen von Mitarbeitern und Mitarbeite-\nrinnen bei der Vorbereitung von Personalentscheidungen be-\nrücksichtigen\nc) Mitarbeiterführung als dynamischen, sich ständig verändernden\nProzess erklären\n7.2    Führen mit Zielen                    a) Vorteile des Führens mit Zielen erläutern\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 7.2)                 b) Zielsysteme als inhaltliche Aufgabenstellung erläutern\nc) Maßnahmepläne aus Zielen ableiten, Zielerreichung überprüfen\n7.3    Selbst- und                          a) Zusammenhänge von Selbst- und Zeitmanagement, Leistungs-\nZeitmanagement                          steigerung und Stress erläutern\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 7.3)\nb) Methoden des Selbst- und Zeitmanagements nutzen","2284        Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\nLfd. Nr.     Teil des Ausbildungsberufsbildes           Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten\n1                         2                                                      3\n7.4    Kommunikation                        a) Möglichkeiten der Konfliktlösung insbesondere mit dem Ziel an-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 7.4)                    wenden, Motivation, Arbeitsklima und Arbeitsleistung zu ver-\nbessern\nb) sprachliche und nichtsprachliche Kommunikation im Mitarbei-\ntergespräch anwenden\nc) Selbstbild und Fremdbild bei der Kommunikation berücksichti-\ngen\nd) Einsatz und Durchführung von Kritikgesprächen in Konfliktsitua-\ntionen beschreiben\n7.5    Personalentwicklung                  a) Ziele der Personalentwicklung des Ausbildungsbetriebes erläu-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 7.5)                    tern\nb) aus Personalbedarfsplanung, Personaleinsatz und Qualifikati-\nonsbedarf Maßnahmen zur Personalentwicklung ableiten\n7.6    Personaleinsatz                      a) Bedeutung von Kompetenzstrukturen erläutern\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 7.6)                 b) Personaleinsatzplanung erstellen\nc) arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften bei Personalplanung\nund -einsatz anwenden\n8     Grundlagen                           a) unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs-\nunternehmerischer                       und Lebensplanung begründen\nSelbstständigkeit\nb) Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung für unter-\n(§ 3 Abs. 3 Nr. 8)\nnehmerische Selbstständigkeit beurteilen\nc) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risi-\nken unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen\nd) Schritt in die Selbstständigkeit planen, Geschäftsidee entwi-\nckeln, Gründungskonzept erstellen und präsentieren\ne) Marktforschungsdaten und Standortanalyse bei Gründung oder\nÜbernahme eines Unternehmens berücksichtigen\nf) rechtliche Bedingungen bei Gründung und Übernahme eines\nUnternehmens erläutern\ng) Rechtsformen unterscheiden und eine geeignete auswählen\nh) Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten für unternehme-\nrische Selbstständigkeit erkunden und auswählen, Finanzierung\nplanen\ni) Versicherungsarten für unternehmerische Selbstständigkeit aus-\nwählen\nj) Steuerarten im Rahmen der unternehmerischen Selbstständig-\nkeit aufzeigen\nk) Kennziffern zur Steuerung des Unternehmens bewerten","Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007       2285\nAusbildungsrahmenplan\nfür die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel\n– Zeitliche Gliederung –\n1. Ausbildungsjahr\nA\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeits-\norganisation sowie 3. Warensortiment nach § 3 Abs. 1 sind während des gesamten ersten Ausbildungsjahres zu\nvermitteln.\nB\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Abs. 1 schwerpunktmäßig die Fertig-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.1 Bedeutung und Struktur des Einzelhandels,\n1.2 Stellung des Ausbildungsbetriebes am Markt,\n1.3 Organisation des Ausbildungsbetriebes,\n1.4 Berufsbildung, Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,\n2.1 Informations- und Kommunikationssysteme,\n7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Abs. 1 schwerpunktmäßig die Fertig-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.6 Umweltschutz,\n4.1 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,\n4.2 Kommunikation mit Kunden,\n6.1 Werbemaßnahmen,\n6.2 Warenpräsentation\nzu vermitteln.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Abs. 1 schwerpunktmäßig die Fertig-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n5.1 Kassieren,\n5.2 Kassenabrechnung,\n8.1 Rechenvorgänge in der Praxis\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition\n7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft\nfortzuführen.\n2. Ausbildungsjahr\nA\nDie Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen 2.2 Teamarbeit und Kooperation, Arbeits-\norganisation sowie 3. Warensortiment nach § 3 Abs. 1 sind während des gesamten zweiten Ausbildungsjahres\nfortzuführen.\nB\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind nach § 3 Abs. 1 schwerpunktmäßig die Fertig-\nkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n4.3 Beschwerde und Reklamation,\n6.3 Kundenservice\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.6 Umweltschutz,\n4.1 Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,\n4.2 Kommunikation mit Kunden,\n6.1 Werbemaßnahmen,\n6.2 Warenpräsentation\nfortzuführen.","2286         Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007\n(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind nach § 3 Abs. 1 schwerpunktmäßig die\nFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n6.4 Preisbildung,\n7.2 Bestandskontrolle, Inventur,\n7.3 Wareneingang, Warenlagerung,\n8.2 Kalkulation\nzu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildpositionen\n1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit\n2.1 Informations- und Kommunikationssysteme,\n5.1 Kassieren,\n5.2 Kassenabrechnung,\n7.1 Grundlagen der Warenwirtschaft,\n8.1 Rechenvorgänge in der Praxis\nfortzuführen.\n(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und\nFähigkeiten der Berufsbildpositionen einer der vier Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Abs. 2\n1. Warenannahme, Warenlagerung,\n2. Beratung und Verkauf,\n3. Kasse,\n4. Marketingmaßnahmen\nzu vermitteln.\n3. Ausbildungsjahr\n(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei Monaten sind nach § 3 Abs. 1 schwerpunktmäßig die Fertigkeiten,\nKenntnisse und Fähigkeiten der Berufsbildposition\n9. Einzelhandelsprozesse\nzu vermitteln.\n(2) In einem Zeitraum von jeweils drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-\nkeiten der Berufsbildpositionen der drei ausgewählten Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Abs. 3\n1. Beratung, Ware, Verkauf,\n2. Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft,\n3. Warenwirtschaftliche Analyse,\n4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle,\n5. Marketing,\n6. IT-Anwendungen,\n7. Personal,\n8. Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit\nzu vermitteln."]}